Montag, 27. MĂ€rz 2023

Vorratsdatenspeicherung ĂŒberflĂŒssig

Guten Tag!

Heddesheim/Berlin, 08. Oktober 2010. Nach Auffassung des Verbands der deutschen Internetwirtschaft, eco, ist eine Vorratsdatenspeicherung ĂŒberflĂŒssig: Bei 99,95 Prozent der Ermittlungsverfahren genĂŒgten klassische Methoden.

Oliver SĂŒme, stellvertretender Vorsitzender des Verbands, sagte auf Anfrage: „Die Provider sind schon lange an einer offenen Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden interessiert, um den Schmutz aus dem Netz herauszuhalten und eine Strafverfolgung im konkreten Fall zu ermöglichen.“

So sei man erfolgreich gegen Kinderpornografie-Ringe gemeinsam vorgegangen und habe die Polizei bei den Ermittlungen zu schweren Straftaten immer nach KrĂ€ften unterstĂŒtzt: „Betrachtet man sich nun die konkreten ErmittlungsfĂ€lle des Bundeskriminalamts (BKA), wie sie in der Presse bekannt geworden sind, so ist eine Vorratsdatenspeicherung absolut unverhĂ€ltnismĂ€ĂŸig.“ Die Welt am Sonntag hatte ĂŒber ein internes Papier des Bundeskriminialamts berichtet, demzufolge in einem Zeitraum von drei Monate lediglich 700 Ermittlungen durchgefĂŒhrt worden waren. „Eine Vorratsdatenspeicherung aller Teilnehmer in Deutschland ist damit nicht verhĂ€ltnismĂ€ĂŸig“, sagte SĂŒme.

Eine entsprechende Datenspeicherung wĂŒrde enorme Kosten fĂŒr die Provider verursachen und weitere Probleme: „Das Bundesverfassungsgericht hat sehr hohe Anforderungen an eine Datensicherung gestellt, damit hier Missbrauch ausgeschlossen werden kann. Das ist technisch nicht zu vertretbaren Kosten zu machen.“

Eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2006 verpflichtet die Staaten, eine einheitliche Regelung zu finden: „Stattdessen herrscht völliges Chaos“, so SĂŒme, „jedes Land hat eine andere Regelung. Von einer Vereinheitlichung kann keine Rede sein.“

Gespeichert werden sollen alle „Kommunikationsdaten“, also Telefonverbindungsdaten und solche der Internetkommunikation: „Wer nicht gefunden werden will, kann das mit einfachen Mitteln erreichen“, bewertet Oliver SĂŒme die Situation.

Sehr interessant ist auch, dass das BKA nur „ausgewĂ€hlte“ Journalisten zu dessen Sicht der Dinge informiert: Mehr dazu im „law blog“ des Anwalts Udo Vetter.

Pressemitteilung von eco:

„Presseberichten zufolge will das Bundeskriminalamt ausgewĂ€hlte Journalisten mit besonders krassen Beispielen gescheiterter Ermittlungen davon ĂŒberzeugen, dass wirksame Strafverfolgung nur funktioniert, wenn die Telefon- und Internetverbindungsdaten aller deutschen BĂŒrger dauerhaft gespeichert werden. Ein interner Bericht des BKA, der an die Welt am Sonntag durchgesickert ist, spricht jedoch eine andere Sprache: Demnach wollte die Behörde 2010 nur in 701 FĂ€llen auf Telefon- und Internetverbindungsdaten zugreifen, um bei Straftaten zu ermitteln.

Der Bericht umfasst den Zeitraum vom 2. MĂ€rz bis zum 16. Juni, also das Vierteljahr, nachdem das Bundesverfassungsgericht die bisherige Form der Datenspeicherung als verfassungswidrig verbot. Bleibt es bei dieser HĂ€ufigkeit, ist hochgerechnet auf zwölf Monate mit maximal 3.000 Anfragen zu rechnen – dem gegenĂŒber stehen 6 Millionen Straftaten, die in Deutschland jedes Jahr begangen und polizeilich erfasst werden. Hilfreich wĂ€ren die Daten also nur bei einem halben Promill der Ermittlungsverfahren. Anders ausgedrĂŒckt: 99,95 Prozent aller Ermittlungen kommen ohne Vorratsdatenspeicherung aus.

„Das Bundeskriminalamt fordert nicht weniger, als die Kommunikationsdaten von 82 Millionen Menschen dauerhaft zu speichern, damit es eine geringe Anzahl von Ermittlungsanfragen an die Provider stellen kann“, erlĂ€utert Oliver SĂŒme, Rechtsanwalt und Vorstand des eco – Verbands der deutschen Internetwirtschaft, die EnthĂŒllung. „Das ist unverhĂ€ltnismĂ€ĂŸig und absurd – zumal es jetzt schon verfassungsgemĂ€ĂŸe und wirkungsvolle Methoden gibt, um die IdentitĂ€t von Telefon- und Internet-TĂ€tern zu ermitteln.“

So stehen die Verbindungsdaten von TelefonanschlĂŒssen ĂŒblicherweise drei Monate nach dem GesprĂ€ch noch zur VerfĂŒgung. Auf diesem Wege konnten schon 2004 die AttentĂ€ter von Madrid oder 2006 die Sauerland-Terroristen ĂŒberfĂŒhrt werden, bevor eine Vorratsdatenspeicherung in Deutschland eingefĂŒhrt wurde. Auch bei Internetverbindungen sichern die Provider bereits jetzt auf Anfrage der Polizei die Verbindungsdaten und stellen sie fĂŒr Ermittlungen zur VerfĂŒgung.

„Wenn ein konkreter Verdacht besteht, ist es fĂŒr uns selbstverstĂ€ndlich, dass die Internetwirtschaft die Polizei bei den Ermittlungen unterstĂŒtzt. Diese Form der Zusammenarbeit gibt es tĂ€glich, und viele Straftaten konnten so aufgeklĂ€rt werden“, so SĂŒme. „Wir wehren uns jedoch gegen die Unterstellung, dass jeder Deutsche das Internet nutzt, um dabei Verbrechen zu begehen.“

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Vorratsdatenspeicherung ist rechtswidrig

Guten Tag!

Heddesheim, 02. MĂ€rz 2010. Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass die Vorratsdatenspeicherung gegen die Verfassung verstĂ¶ĂŸt. Nach Auffassung der Richter ist sie mit dem Telekommunikationsgesetz unvereinbar.

Das höchste deutsche Gericht lies keinen Zweifel an der Beurteilung der so genannten Vorratsdatenspeicherung: Sie ist rechtswidrig. Seit 2008 werden Verbindungsdaten aus der Telefon-, Mail- und Internetnutzung sowie Handy-Standortdaten sechs Monate lang gespeichert – fĂŒr Zwecke der Strafverfolgung sowie der Gefahrenabwehr.

Fast 35.000 BĂŒrger hatten Beschwerde gegen das Gesetz eingelegt. Der Berliner Anwalt Meinhard Starostik vertrat rund 34.900 KlĂ€ger, der FDP-Politiker und Anwalt Burkhard Hirsch vertrat eine KlĂ€gergruppe, ebenso der GrĂŒnen-Politiker Volker Beck, der mit mehr als 40 Abgeordneten seiner Partei eine Beschwerde eingelegt hat.

Die Karlsruher Richter bemĂ€ngelten, dass der Grundsatz der VerhĂ€ltnismĂ€ĂŸigkeit nicht gewahrt sei und eine fehlende Transparenz. Außerdem mangele es an der Datensicherheit. DarĂŒber hinaus fehlten konkrete Angaben, wofĂŒr die Daten gebraucht werden.

Die Bundesverfassungsrichter stellten allerdings nicht die ZulĂ€ssigkeit der EU-Richtlinie in Frage, die Grundlage fĂŒr das Gesetz in Deutschland ist. Bei der Vorratsdatenspeicherung handele es sich aber „um einen besonders schweren Eingriff mit einer Streubreite, wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kennt“.

Daher mĂŒsste ein derartiger Eingriff an strengste Bedingungen geknĂŒpft werden. Diese Voraussetzungen erfĂŒlle das deutsche Gesetz nicht.

In der BegrĂŒndung heißt es unter anderem: „(…) ist die anlasslose Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten geeignet, ein diffus bedrohliches GefĂŒhl des Beobachtetseins hervorzurufen, das eine unbefangene Wahrnehmung der Grundrechte in vielen Bereichen beeintrĂ€chtigen kann.“

Das Gericht hat angeordnet, dass die gesammelten Daten unverzĂŒglich gelöscht werden mĂŒssen.

Link: UrteilsverkĂŒndung bei youtube (ZDF)
Dokumentation: Liste der Bundestagsabgeordneten und wie fĂŒr die Vorratsdatenspeicherung abgestimmt wurde

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Twitter-„Live-Berichterstattung“ aus dem Bundesverfassungsgericht

Guten Tag!

Heddesheim, 15. Dezember 2009. Die Internetseite netzpolitik.org sammelt „Twitter„-Meldungen dreier Journalisten, die die heutige Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung verfolgen.

Film-, Foto- und Audioaufnahmen sind nach § 169 S.2 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) nicht erlaubt. Die Frage ist, ob „Twittern“, also kurze Textnachrichten, die ĂŒber das Handy ins Internet und umgekehrt geschickt werden können, erlaubt ist.

Eine eindeutige Rechtssprechung in der Sache gibt es noch nicht. Verschiedene Juristen argumentieren, dass es der Presse und interessierten BĂŒrgern erlaubt ist, sich im Gerichtssaal Notizen zu machen. Damit mĂŒsse auch Twittern (oder SMS) erlaubt sein, da dies weder eine Film-, Foto- noch Audioaufnahme sei, sondern eine elektronische Notiz.

Wie auch immer: Wer „live“ verfolgen will, wie die Verhandlung in Karlsruhe lĂ€uft, schaut auf netzpolitik.org.

Die von der Bundesregierung geplante „Vorratsdatenspeicherung“ wĂŒrde alle BĂŒrger, also auch Heddesheimer betreffen. Sechs Monate lang sollen alle Verbindungsdaten der Telekommunikation gespeichert werden – Gegner des Gesetzes waren vor einem Missbrauch der Daten und sehen keine VerhĂ€ltnismĂ€ĂŸigkeit gegeben.

Link:
Die Zeit: „Jeder ist verdĂ€chtig.“
Focus online: MĂŒndliche Verhandlung „Vorratsdatenspeicherung“

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