Samstag, 23. September 2023

VGH beurteilt Bebauungsplan als "ausreichend"

Normenkontrollantrag gegen Heddesheimer Bebauungsplan „Nördlich der Benzstraße“ gescheitert

Heddesheim, 18. September 2012. (red/pm) Die Klage des Anliegers B. gegen den Bebauungsplan „Pfenning“ wurde vom 3. Senat des Verwaltungsgerichtshofs per Urteil negativ beschieden. Der Bebauungsplan ist wirksam. Im Heddesheimer Rathaus dürften heute die Korken knallen.

Information des Verwaltungsgerichtshofs:

„Mit heute verkündetem Urteil hat der 3. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg entschieden, dass der Bebauungsplan „Nördlich der Benzstraße“ der Gemeinde Heddesheim (Antragsgegnerin) wirksam ist, und den Normenkontroll­antrag eines Anliegers abgewiesen. Der Bebauungsplan schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Logistikzentrum.

Zur Begründung hat der Senat im Wesentli­chen ausgeführt, der Gemeinde sei weder ein beachtlicher Verfahrensfehler unterlaufen, noch sei der Plan materiell-rechtlich zu beanstanden. Die Ausle­gung des geänderten Entwurfs des Bebauungsplans mit Begründung und umweltbezogenen Stellungnahmen und dessen Bekanntmachung sei ordnungsgemäß erfolgt. Die Gemeinde habe die Auswirkungen des Logistikzentrums hinrei­chend ermittelt und zutreffend bewertet. Die Schallimmissi­onsprognose habe gerade für den zu erwartenden LKW-Verkehr Zahlen zugrundegelegt, die auf der sicheren Seite lägen. Auch der zu erwartende Lärm des geplanten Anschlussgleises sei hinreichend berücksichtigt worden. Die bestehenden Gewerbebetriebe südlich der Benzstraße würden weder im Bestand noch in ihrer Entwicklung über das bereits heute zulässige Maß hin­aus einschränkt. Auch am betriebsbezogenen Wohnhaus des An­tragstellers in diesem Gewerbegebiet entstehe durch das Logistikzentrum keine unzumutbare Lärmbelastung. Die Ermittlungen der Antragsgegnerin zum Natur- und Artenschutz seien ebenfalls ausreichend gewesen. Sie hätten ergeben, dass keine Feldhamster im Einwirkungsbereich des Plangebiets vorkämen.

Die Gemeinde habe durch die städtebaulichen Verträge mit dem jetzigen Betreiber des Logistikzentrums und den mit ihm verbundenen und zum Verfahren beigeladenen Gesellschaften, die Eigentümer der Grundstücke im Plangebiet seien, ihr Planungsrecht nicht gleichsam verkauft und sich unzulässige Gegenleistungen versprechen lassen. Die Verträge enthielten keine Verpflichtung zur Aufstellung eines Be­bauungsplans oder zur Fortführung des Bebauungsplanverfahrens. Die Gemeinde habe eine Haftung für den Fall, dass es nicht zu der vom Betreiber gewünschten Planung komme, vertraglich ausdrücklich ausgeschlossen. Die Zusagen des Betreibers, insbesondere zur Verlegung seines Firmensitzes für mindestens 15 Jahre nach Heddesheim und zum bevorzugten Angebot von mindestens vier Ausbildungsplätzen für Einwohner der Ge­meinde, seien allein für den Fall des Inkrafttretens des Bebauungsplans erteilt worden. Gleiches gelte für die zugesagte Zahlung naturschutzrechtlicher Ausgleichsmaßnahmen der Gemeinde außerhalb des Plangebiets. Der Inhalt der Zusagen diene der Umsetzung legitimer städtebaulicher Ziele. Das Baugesetzbuch sehe ausdrücklich den Abschluss städtebaulicher Verträge über Folgekosten sowie zur Förderung und Sicherung der Ziele der Bauleitplanung vor. Zu diesen gehörten auch die Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen.
Dass der Bebauungsplan gegenüber dem Flä­chennutzungsplan eine zusätzliche Fläche von 2,8 ha als Gewerbefläche in Anspruch nehme, begründe keinen beachtlichen Fehler. Denn dadurch werde die sich aus dem Flächennutzungsplan ergebende geordnete städte­bauliche Entwicklung nicht beeinträchtigt.

Die schriftliche Begründung des Urteils wird den Beteiligten in den nächsten Wochen zugestellt.

Die Revision wurde nicht zugelassen. Gegen die Nichtzulassung der Revision kann binnen eines Monats nach Zustellung des Urteils Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingelegt werden (Az.: 3 S 2708/10).“

Pfenning: Der Klotz belastet die Gemeinde

Der Fluch des Gröbaz-Wahns

Lastet wie ein böser Geist auf der Gemeinde: Der Klotz.

 

Heddesheim, 13. September 2012. (red) „Pfenning“ hat vieles falsch gemacht und wird doch gewinnen. Die Firma und ihr Mentor Michael Kessler haben den Ort gespalten und es gibt kein Entrinnen. Der Bürgermeister Michael Kessler wollte gerne der 100-Millionen-Euro-Kessler werden. Er wollte der „größte Bürgermeister aller Zeiten“ werden. Jetzt ist er es und statt Freude lastet eine Art Fluch auf ihm.

Kommentar: Hardy Prothmann

Wer wirklich nachfragt, statt nur schön redet, weiß eigentlich schon seit über drei Jahren, dass „Pfenning“ ein Fehler war. Jeder, der sich wirklich interessiert, weiß, dass all das Gerede von Arbeitsplätzen und Gewerbesteuer nur dummes Zeugs ist.

Jeder, der die Entwicklung des Heilsbringers „Pfenning“ verfolgt hat, weiß, dass Heddesheim eine gut situierte Gemeinde ist und der aktuelle Bürgermeister Michael Kessler im Verbund mit willfährigen Gemeinderäten höher fliegen wollte, als Ikarus es je vor seinem Absturz konnte.

Nichts stimmt mehr. All die Versprechungen sind überwiegend Makulatur.

Michael Kessler klammerte sich gestern an den Stuhl im Gerichtssaal. Stocksteif der Rücken. Ernst die Miene. Er weiß, worum es geht. Seine Reputation. Seinen Traum vom GröBaZ. Der Bebauungsplan, Grundlage für eine 100-Millionen-Euro-Investition wird verhandelt. Und ob er alles richtig gemacht hat. Und alles vor Gericht standhält. Doch es gibt Zweifel.

Egal, wie das Gericht in Sachen Baurecht entscheidet. Der Bürgermeister Michael Kessler hat so ziemlich alles falsch gemacht, was man falsch machen kann. Sein Kalkül war einfach: Ich hole eine „bedeutende“ Investition in den Ort und alle werden das anerkennen, wenn nicht sogar lieben.

Was sollte er auch sonst tun? Sein Vater, der Fritz, ist eine Legende. Der Fritz hat Heddesheim wie kein anderer gestaltet. Ein nicht einfacher Mensch. Ähnlich der Sohn. Dem fehlten allerdings bis heute Referenzobjekte wie Hallenband, Badesee oder andere markante Gebäude. All das, was der Vater vorgelegt hat, verwaltet er heute nur vom Fritz-Kessler-Platz aus. Da kam „Pfenning“ recht für den „Mischel“.

Schon während der Planung merkte man aber, dass der „Mischel“ Probleme hat. Seine Ausfälligkeiten im Gemeinderat, seine Unbeherrschtheit, seinen Rückzug, mit den Bürgern und Bürger-Initiativen im Gespräch zu sein. Größe, oder der Versuch, diese zu erreichen, machten ihn auf seinem Weg zum GröBaZ zunehmend einsam.

Gott sein Dank gibt es aus Sicht des Bürgermeisters den Mannheimer Morgen. Hier ist man willfährig entschlossen, über all die Wohltaten des GröBaZ zu berichten. Und das wird schamlos erledigt. Beim MM ist der Bürgermeister das, was er sein will. Der Macher, der Chef, der Gestalter. Kritische Anmerkungen muss er hier nie fürchten. Ganz im Gegenteil transportiert das Medium sein „Verständnis“ für „Pfenning“ – kein Gleisanschluß? Verständnis. Verkauf an einen Immobilienfonds. Verständnis.

Während die Zeitung – und teils andere Medien –  das Märchen-Helden-Epos weiterstrickt, werden Bande zerschnitten. Die Gemeinde Hirschberg ist stinksauer auf Heddesheim. Die Stadt Ladenburg wird es sein, wenn sie erfährt, dass „Pfenning“ auch Ladenburg vereinnahmt.

Überall um Heddesheim herum reden die Menschen darüber, wie sich die Gemeinde hat über den Tisch ziehen lassen. Nur die Hardliner-Ja-Sager-Fraktion hört das nicht, will das nicht hören. Will nicht verstehen, dass der Klotz nicht akzeptiert wird. Schon gar nicht, wenn mit der Zeit klar wird, dass insgesamt alle Versprechungen nicht eintreffen, dafür aber die Befürchtungen. Und auch dieser Satz von „Pfenning“-Geschäftsführer Uwe Nitzinger vor Gericht wird sie nicht nachdenklich machen: „Nur auf einen Kunden zu setzen, wäre ein zu großes Risiko.“

Wenn der VGH am Dienstag seine Entscheidung zur Klage bekannt gibt – besteht natürlich auch die Möglichkeit, dass die Klage abgewiesen wird. Die Abnicker-Fraktion und der GröBaZ würden das bejubeln – aber was hätten sie wirklich gewonnen?

Nur die Bestätigung, dass der Bebauungsplan in dieser Art nicht angefochten werden konnte. Paradoxerweise weil gerade die Gegner durch ihre umfangreiche Kritik alle Schwachstellen im Vorfeld aufgedeckt hatten – und davon gab es jede Menge – und diese Lücken dann durch die Verwaltung geschlossen werden konnten. Der Arbeit der Gegner ist es also überwiegend „zu verdanken“, dass der Bebauungsplan überwiegend „wasserdicht“ ist, nicht etwa der eines unabhängigen und aktiven Gemeinderats.

Es wurden alle Register gezogen – das Spin-Doctor-Unternehmen Ifok sollte die öffentliche Meinung beeinflussen, eine Bürgerumfrage suggestiv missbraucht, die etablierten Medien haben sich vor den Karren spannen lassen, denn es gibt gemeinsame wirtschaftliche Interessen. (Sehr hübsch übrigens, dass der Artikel zur gestrigen Verhandlung vor dem VGH über einer halbseitigen Lidl-Anzeige steht. Lidl ist sowohl Kunde von Pfenning als auch vom Mannheimer Morgen.)

Jetzt steht noch die Edeka-Erweiterung an. Der Größenwahn in Heddesheim kennt keine Grenzen. Zur Erinnerung: Pfenning hat sich weitere 15 Hektar gesichert, um das Logistikzentrum erweitern zu können. Der Klotz, so wie er jetzt da steht, könnte also durchaus noch wachsen. Und sollte Michael Kessler in Heddesheim 2014 wiedergewählt werden, kann man getrost davon ausgehen, dass er auch noch diese Fläche zubetonieren lassen wird.

Hat der Gemeinderat den Bebauungsplan verkauft?

Heddesheim als Verlierer? Pfenning als Gewinner?

Anlieger B. gegen Bebauungsplan der Gemeinde Heddesheim. Was wird der VGH entscheiden?

 

Mannheim/Heddesheim, 12. September 2012. (red/pro) Die Verhandlung der Klage des Anliegers B. gegen den Bebauungsplan „Pfenning“ (nördlich der Benzstraße) könnte in einem für alle Seiten überraschenden Urteil enden. Am Ende wären die Gemeinde Heddesheim zusammen mit dem Kläger die großen Verlierer und Pfenning der große Gewinner. Die spannendste Frage, die das Gericht klären muss, ist, ob die Abwägungen im Gemeinderat offen stattfinden konnten oder es einen Einfluss gegeben hat, der eine unvoreingenommene Abwägung verhindert hat.

Von Hardy Prothmann

Nachdem viele einzelne Punkte der Klageschrift bereits im Vorfeld über Korrespondenz abgearbeitet worden waren, wurden heute vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) besonders strittige Punkte verhandelt. Vor allem zu Verfahrensfehlern, Fehlern beim Lärmgutachten und die brisante Frage, ob die Abwägungsentscheidungen durch Verträge  „infiziert“ waren, sprich, eine unbelastete, offene Abwägung im Gemeinderat nicht gegeben war.

Verfahrene Fehler?

Der Anwalt des Klägers zielte bei seiner Beschwerde gegen das Verfahren zunächst auf die Offenlage. Die zweite Offenlage habe nach Einschätzung des Gerichts insgesamt den Erfordernissen genügt. Dies sei die voraussichtliche Einschätzung. Zu klären sei aber, so das Gericht, ob die privaten Anregungen in vollem Umfang mit hätten ausgelegt werden müssen oder die zusammenfassende Darstellung der Gemeinde genügte.

Zur Erinnerung: Bei der ersten Offenlage gab es 910 Anregungen, bei der zweiten immerhin noch 139. Man kann hier also ein überraschend deutliches Engagement erkennen und viele Informationen erwarten. Hier fiel der juristische Begriff der „Anstoßwirkung“. Die Offenlage soll Betroffenen durch Einsicht in die Unterlagen ermöglichen, „eigene Anregungen anzustoßen“.

Erwartungsgemäß bejahte Thomas Burmeister, der Anwalt der Gemeinde, das – der Anwalt des Klägers, Jürgen Behrendt, stellte das in Frage. Das Gericht sagte:

Die Frage wird zu klären sein, ob die vorgenommene Offenlage als Anstoßwirkung ausreicht und ob es erforderlich ist, auch private Anregungen auszulegen?

Der zweite verhandelte Komplex widmete sich dem Betriebsszenario und ob dieses „realistisch“ sei. Der „Pfenning“-Geschäftsführer Uwe Nitzinger machte dazu Ausführungen und wurde vom Gericht befragt. Nach seiner Darstellung würden auf den Kunden BASF 100 tägliche Lkw entfallen, auf Lidl 70 und auf den Neukunden Kraft Foods 63. In Summe seien das 233 Lkw am Tag und 466 Lkw-Bewegungen (An- und Abfahrt). Auf Nachfragen bestätigte er, dass diese Zahl in Spitzenzeiten höher sein könnte, aber die Zahl von 800 Bewegungen nicht überschritten werde.

Viel Lärm um nichts?

Das Gericht ließ sich den Ablauf genau erklären, denn es ging im Anschluss um die Frage, welcher Lärm erzeugt wird, aus Lkw-Verkehr und einem möglichen Gleisanschluss, der zwar nicht realisiert sei, aber dem Betrieb zugerechnet werden müsse. Der Gutachter zeigte deutliche Schwächen in seinen Ausführungen und zwischen den Anwälten entspann sich eine Diskussion, ob die Verkehrslärmimmissionen auf den allgemeinen Verkehrsflächen als „betriebsbedingt“ hinzugerechnet werden müsse. Auch hier verneinte der Anwalt der Gemeinde, während der Klägeranwalt erhebliche Bedenken anmeldete. Vor allem Lkw, die mit Kühlaggregaten vor 6 Uhr oder nach 22 Uhr einträfen, würden in den Straßen parken und für Lärm sorgen. Diese müssten dem Betrieb zugerechnet werden und fehlten im Gutachten.

Was das Gericht nicht erfragte, war die Art der Lkw, um die es in Sachen Lärm geht. Die 40-Tonner. Wie viele kleinere Fahrzeuge künftig das Gelände anfahren werden, ist überhaupt nicht erörtert. Nach aktuellen Berichten der Lebensmittelzeitung ist „Pfenning“ mit führend bei der Belieferung von Filialgeschäften. Im Verkehrslenkungsvertrag sind nur Lkw über 18 Tonnen von der Durchfahrt durch Heddesheim erfasst. Alles, was kleiner ist, kann durchbrummen.

Verkaufter Bebauungsplan?

Der spannendste Punkt der Verhandlung war die Frage, ob die Abwägungen zum Bebauungsplan frei und ohne Einfluss vorgenommen werden konnten. Nach Einschätzung des Klägeranwalts war dies nicht der Fall:

Ich glaube, dass der Gemeinderat nicht frei entscheiden konnte.

Als Begründung führte der Anwalt den Städtebaulichen Vertrag an, in dem sich Pfenning verpflichtet, vier Auszubildende aus Heddesheim einzustellen und den Firmensicht von Viernheim weg in die Gemeinde zu verlegen:

Dass die Gemeinde gerne die möglichen Gewerbesteuerzahlungen durch den Firmensitz bei sich haben will, verstehe ich absolut. Wenn ich mir aber die Wünsche des Bauherrn anschaue, die insgesamt im Bebauungsplan umgesetzt worden sind und dieser bedingende Wunsch der Gemeinde als vertragliche Regelung vor der Abwägung geschlossen worden ist, dann muss eine freie Abwägung in Zweifel gezogen werden. Dieser Vertrag hat den Bebauungsplan infiziert.

Das Gericht fragte nach, ob der Anwalt hier ein „Kopplungsgeschäft“ sehe? Dies müsse geprüft werden, sagte der Anwalt, was das Gericht aufnahm. Der Gemeindeanwalt bestritt zumindest den Teil mit den Azubis. Interessanterweise äußerte sich der „Pfenning“-Anwalt, der sonst wenig sagte:

Die Formulierungen im Städtebaulichen Vertrag sind nicht so ganz glücklich gewählt. Aber in dessen Ausgestaltung war ich nicht mit einbezogen.

Natürlich warten alle Beteiligten nun mit großer Spannung auf die Urteilsverkündung am kommenden Dienstag, 14 Uhr. Wird das Gericht die Klage zulassen und den Bebauungsplan für ungültig erklären? Die Antwort könnte lauten: Ja und Nein. Ja, es lässt die Klage zu, Nein, der Bebauungsplan ist fehlerhaft, aber nicht ungültig, wenn er „geheilt“ wird.

Vorstellbar wären ein neues Lärmgutachten und damit verbundene Auflagen für Pfenning. Daran würde sich eine neue Offenlage anschließen, was diesen angefochtenen Teil ebenfalls „mitheilen“ würde. Um die möglicherweise unsittliche  „Koppelung“ aufzuheben, könnte das Gericht entscheiden, dass diese Passi aus dem Städtebaulichen Vertrag unwirksam sind und zur Heilung herausgenommen werden müssen, um eine Entkopplung herzustellen.

Die Akten sind die Grundlage für die Entscheidung. Ist alles dokumentiert? Fehlt was?

Das wäre ein salomonisches Urteil im Sinne des Baugesetzes und angesichts der Tatsache, dass der Bau weitgehend realisiert ist. So gravierend sind die Mängel nicht, dass diese eine 100-Millionen-Euro-Investition zu Fall bringen. Dies könnte von privatwirtschaftlicher Seite drohen, falls der Deal mit Union Investment platzt (wir berichteten exklusiv).

„Pfenning“ als großer Gewinner?

Für den Kläger würde eine solche Entscheidung keine Befriedigung bringen, denn er wollte den Bau verhindern. Aber vielleicht eine Entlastung beim Lärm. Er hätte ein wenig gewonnen, aber insgesamt verloren. Für die Gemeinde Heddesheim wäre es ein Totalverlust. Weder die zugesagten Azubi-Plätze müsste Pfenning bereitstellen, noch den Firmensitz nach Heddesheim verlagern. Eventuell wäre auch der Verkehrslenkungsvertrag hinfällig. „Pfenning“ hingegen wäre der große Gewinner. Denn das Unternehmen würde aus den vertraglichen Bindungen entlassen werden, hat das Projekt realisiert und kann frei agieren.

Die Gemeinde Heddesheim als großer Verlierer?

Für Bürgermeister Michael Kessler und die Befürworter im Gemeinderat wäre das politisch der absolute Super-Gau. Schon heute ist klar, dass sich die „Pfenning“-Ja-Sager komplett verkalkuliert haben. Der Gleis-Anschluss, also „Öko-Logistik“, war zunächst das entscheidende Argument. Ob das Gleis je kommt? Wer weiß. Die Generationen-Investition des regional-verbundenen Unternehmers Karl-Martin Pfenning? Makulatur. Er hat gekauft, gebaut und das Projekt sehr lukrativ vergoldet (wir berichten über die genaue Zahl des zweistelligen Millionengewinns, sobald wir die Zahlen belegen können). Konzentration des Geschäfts in Heddesheim? Kein einziges Lager ist umgezogen. Bis zu 1.000 Arbeitsplätze? Aktuell werden 200 genannt. Vielleicht werden es 500. Viel mehr aber nicht. Beträchtliche Gewerbesteuerzahlungen? Erstens war die Geschäftsentwicklung von „Pfenning“ in den vergangenen Jahren rückläufig und zweitens ist zweifelhaft, ob Pfenning den Firmensitz tatsächlich verlagert.

Unterm Strich hat „Pfenning“ alles erreicht: Einen Spitzenstandort für billiges Geld erworben, alle Ziele der Bauplanung durchbekommen, ordentlich Gewinn gemacht. Für Heddesheim bleiben viele leere Versprechen und jede Menge Verkehr. Und falls der Firmensitz nicht umzieht, gibt es noch nicht einmal mehr die vermutlich sowieso nicht bedeutende Gewerbesteuerzahlung.

Ausblick

Soviel ist sicher: Die Zukunft von Heddesheim ist – wie auch immer – schon heute abhängig von diesem Unternehmen, dass sich bislang als absolut unzuverlässig in seinen Zusagen erwiesen hat. Die Gemeinde hat schwere Schäden erlitten, bevor das Projekt überhaupt fertig ist. Das Dorf ist weiterhin gespalten. Im Dezember will Pfenning „fertig“ sein, vielleicht kommt dann schon der Weihnachts-Spitzenverkehr, spätestens Ostern 2013. Ende 2013 und Anfang 2014 geht es dann richtig rund und dann folgen Bürgermeister- und Gemeinderatswahlen. Weitere „Überraschungen“ werden folgen.

 

Anm. d. Red.: Hardy Prothmann ist verantwortlicher Journalist für das Heddesheimblog. Von Juli 2009 bis Februar 2012 war er partei- und fraktionsfreies Mitglied des Heddesheimer Gemeinderats und hat an den Entscheidungen mitgewirkt. Die über 400 Artikel zum Thema finden Sie unter der Kategorie „Pfenning.

Klage gegen Bebauungsplan "Pfenning" verhandelt

VGH: Entscheidung am Dienstag

Mannheim/Heddesheim, 12. September 2012. (red) Heute hat der Verwaltungsgerichshof (VGH) in Mannheim über die Klage des Anliegers B. gegen den Bebauungsplan „Pfenning“ der Gemeinde Heddesheim verhandelt. Die fünf Richter gingen über die nach einem umfassenden Schriftverkehr im Vorfeld bereits behandelten Punkten auf die Bemängelung von Verfahrensfehlern, Schall und das Zustandekommen von Verträgen ein.

Die Verhandlung dauerte am Nachmittag knapp drei Stunden. Der Kläger B., Anwohner des „Pfenning“-Geländes war mit seinem Anwalt anwesend, zudem Bürgermeister Michael Kessler mit dem Anwalt der Gemeinde sowie den Hauptamts- und Bauleitern. Außerdem war der „Pfenning“-Geschäftsführer Uwe Nitzinger mit einem Anwalt als Beisitzer vertreten.

Das Gericht ließ sich die strittigen Punkte aus Sicht der Kläger darstellen und forderte die beklagte Partei zu Stellungnahmen auf. Außerdem wurden der Schall-Gutachter sowie der „Pfenning“-Geschäftsführer befragt.

Nach der Verhandlung kündigte das Gericht eine Entscheidung für den kommenden Dienstag, 14 Uhr an.

Wir berichten am Donnerstag ausführlich.

Verwaltungsgerichtshof verhandelt Klage gegen Bebauungsplans "Nördlich der Benzstraße"

Gerichtsverhandlung „Pfenning“

Heddesheim/Mannheim, 12. September 2012. (red/pm) Heute wird die Klage des Anwohners B. gegen die Gemeinde Heddesheim wegen Ungültigkeit des Bebauungsplans „Nördlich der Benzstraße“ verhandelt. Die Verhandlung ist öffentlich.

Information des VGH:

„Aktenzeichen: 3 S 2708/10

Die Sitzung findet statt im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, 68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Untergeschoss, Sitzungssaal III.

Der Normenkontrollantrag richtet sich gegen den Bebauungsplan der Gemeinde Heddesheim „Nördlich der Benzstraße“, mit dem neben dem Grundstück des Antragstellers auf einem Gebiet von 20,8 ha die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines Logistikzentrums geschaffen werden sollen.“

"Pfenning" wird erst im August verhandelt

Gerichtstermin verschoben

Heddesheim/Mannheim, 25. Juni 2012. (red) Die für den 27. Juni 2012 vorgesehene Verhandlung der Normenkontrollklage vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim gegen den Bebauungsplan nördlich der Benzstraße („Pfenning“) findet nicht statt, da der Anwalt des Antragstellers erkrankt ist und um Verschiebung gebeten hat. Die Verhandlung soll voraussichtlich im August stattfinden.

Am 27. Juni verhandelt der VGH Mannheim die Klage gegen den Bebauungsplan "Pfenning"

Neues von der Baustelle – Folge 12: Gerichtstermin

Heddesheim/Mannheim, 01. Juni 2012. (red/pm) Die Klage eines Anwohners gegen den „Pfenning“-Bebauuungsplan „Nördlich der Benzstraße“ wird am 27. Juni vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim (VGH) verhandelt.

Information des VGH:
B. gegen Gemeinde Heddesheim wegen Unwirksamkeit des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Nördlich der Benzstraße“, Aktenzeichen: 3 S 2708/10.

Die Sitzung findet statt im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, 68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Untergeschoss, Sitzungssaal III. Datum: 27.06.2012, Uhrzeit: 10:00

Streitgegenstand: Der Normenkontrollantrag richtet sich gegen den Bebauungsplan der Gemeinde Heddesheim „Nördlich der Benzstraße“, mit dem neben dem Grundstück des Antragstellers auf einem Gebiet von 20,8 ha die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines Logistikzentrums geschaffen werden sollen.“

Der Kläger war vor kurzem mit einem Eilantrag auf Baustopp gescheitert. Dieser wurde vom Verwaltungsgericht zurückgewiesen.

Der VGH verhandelt nun die Klage in der Hauptsache. Welche Argumente der Kläger vorbringt, ist bis heute nicht bekannt, da sowohl die Gemeinde Heddesheim als auch der Kläger bislang zur Sache schweigen.

Der Anwalt des Klägers, Jürgen Behrendt von der Heidelberger Kanzlei Schlatter, hatte bereits in Ladenburg einen Bebauungsplan zunächst erfoglreich beklagt, bis nach mehrmaligen Nachbesserungen eine letzte Klage keinen Erfolg mehr hatte.

Es dürfte also spannend werden, was der ausgewiesene Baurechtsexperte vorbringen wird. Denkbar sind Einwände gegen das Verkehrsgutachten, denn ein von der Gemeinde Heddesheim beauftragter Gutachter hatte die Verkehrssituatio als noch gut eingeschätzt. Derselbe Gutachter hatte zehn Jahre zuvor die Verkehrssituation als nur noch befriedigend eingeschätzt. Auch der „Verkehrslenkungsvertrag“ könnte angefochten werden.

Ebenfalls denkbar sind Einwände gegen das Lärmschutzgutachten oder die Beeinträchtigung der bestehenden Betriebe. Dies war die Argumentation in Ladenburg – ein dortiges Wohnbaugebiet würde die Entwicklungsfähigkeit von bestehenden Betrieben zunichte machen. Der VGH war dem gefolgt und die Stadt Ladenburg musste deutlich nachbessern und auf die Kläger zugehen, um den Bebauungsplan „zu heilen“.

Die „Pfenning“-Baustelle ist schon weit fortgeschritten. Sollten Einwände Erfolg haben, müssten die Arbeiten voraussichtlich ruhen, was die Kosten empfindlich in die Höhe treibt. Sollten die Einwände gar gravierend sein, ist auch eine komplette Einstellung denkbar. Das wäre nicht nur ein Desaster für „Pfenning“, sondern auch für die Gemeinde Heddesheim, die Millionen aus der Ansiedlung bereits ausgegeben oder verplant hat.

Selbstredend ist auch denkbar, dass die Einwände keinen Erfolg haben. Es wird sicherlich spannend werden.

Gerichtstermin: "Gewerbegebiet Nördlich der Benzstraße"

B. gegen Gemeinde Heddesheim

Heddesheim/Mannheim, 28. April 2012. (red/pm) In dem Normenkontrollverfahren „Unwirksamkeit des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Nördlich der Benzstraße“ wurde zwischenzeitlich der Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt auf Mittwoch, den 27. Juni 2012, 10 Uhr.

Aktenzeichen: 3 S 2708/10
Die Sitzung findet statt im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, 68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Untergeschoss, Sitzungssaal III.

Normenkontrollantrag noch nicht entschieden

Eilantrag gegen Bebauungsplan „Gewerbegebiet Nördlich der Benzstraße“ gescheitert

Heddesheim/Mannheim, 19. April 2012. (red) Aktualisiert. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat in einer Entscheidung von gestern den Eilantrag eines Nachbarn auf Baustopp von „Pfenning“ abgelehnt.

Der VGH richtet sich in seiner Entscheidung gegen den Eilantrag, weil dieser den Bebauungsplan betreffe. Um einen Baustopp zu erzwingen, müsse der Antragsteller aber gegen den Bebauungsplan Rechtsmittel beim Verwaltungsgericht Karlsruhe einlegen. Dort wurde am 16. Juni 2011 Klage gegen die vom Landratsamt erteilte Baugenehmigung eingereicht. Wann diese entschieden wird, ist noch offen. Ein Eilantrag auf einen Baustopp gegen die Baugenehmigung ist noch nicht in Karlsruhe eingegangen.

In einer vorläufigen Prüfung habe der VGH „fürsorglich“ nach Maßstäben der „Offensichtlichkeit“ auch den Bebauungsplan geprüft und keine Rechtsfehler festgestellt.

Information des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim:

„Es besteht kein Anlass, den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Nördlich der Benzstraße“ der Gemeinde Heddesheim wegen Baumaßnahmen zur Verwirklichung eines Logistikbetriebs im Plangebiet vorläufig außer Vollzug zu setzen. Das hat der 3. Senat des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) mit Beschluss vom 18.04.2012 entschieden. Er hat damit den Eilantrag eines Nachbarn abgelehnt.

Der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Nördlich der Benzstraße“ schafft die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ansiedlung eines Logistikbetriebs der Beigeladenen. Der Antragsteller ist Eigentümer eines Nachbargrundstücks. Er hat beim VGH eine Normenkontrollantrag gegen den Bebauungsplan gestellt, über den noch nicht entschieden ist. Ferner hat er beantragt, den Bebauungsplan durch eine einstweilige Anordnung vorläufig außer Vollzug zu setzen. Ihm drohten durch Baumaßnahmen zur Verwirklichung des Logistikbetriebs Nachteile durch Lärm, Licht und die bis zu 18 Meter hohen, langgestreckten Hallen.

Der VGH verneinte die Dringlichkeit einer Eilentscheidung. Die Baumaßnahmen seien durch sofort vollziehbare Baugenehmigungen des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis gedeckt. Eine Außervollzugsetzung des Bebauungsplans ließe diese Baugenehmigungen unberührt. Um deren Vollziehbarkeit zu beseitigen, stehe dem Antragsteller ein Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes beim Verwaltungsgericht offen. Darauf müsse er sich verweisen lassen. Der effektive Rechtsschutz werde dadurch nicht unzumutbar erschwert. Schließlich erweise sich der Bebauungsplan auch nicht als offensichtlich rechtsfehlerhaft.

Der Beschluss ist unanfechtbar (Az.: 3 S 490/12).“

„Pfenning“: Kunde weg, Klage am Hals, Chaos voraus

Guten Tag!

Heddesheim, 21. Dezember 2010. Kunde weg, Klage am Hals, Chaos voraus – auf diese kurze Formel kann man den derzeitigen Stand der Dinge in Sachen geplanter „Pfenning“-Ansiedlung bringen. Die Bilanz zum Jahresende: Das „Pfenning“-Projekt entwickelt sich immer mehr zum Desaster. Für das Unternehmen, für den Standort Heddesheim und einen Bürgermeister Michael Kessler, dessen Schicksal eng mit dem von Pfenning verknüpft ist.

Kommentar: Hardy Prothmann

Die geplante Unternehmensansiedlung „Pfenning“ ist eine Geschichte von Täuschungen, Halbwahrheiten und Intransparenz. Die negativen Helden dieses vermurksten Projekts sind der Geschäftsführer Uwe Nitzinger, Bürgermeister Michael Kessler und die Ja-Sager der CDU, SPD und FDP.

Sie alle stehen für eine aktive Nicht-Information oder Falschinformation der Öffentlichkeit.

Jahrhundertprojekt oder Jahrhundertskandal?

Angeblich sollte das geplante Logistikzentrum „Nördlich der Benzstraße“ ein Jahrhundertprojekt sein – tatsächlich hat das „Projekt“ das Potenzial als Jahrhundertskandal in die Heddesheimer Geschichte einzugehen.

lagerhalle

"Pfenning" plant mit einem Kunden, der nicht mit "Pfenning" plant. Großkunde Henkel hat die Verträge gekündigt. Bild: heddesheimblog.de

Es ist skandalös, dass die Öffentlichkeit erst Ende Dezember 2010 erfährt, dass das Transportunternehmen „Pfenning“ ausgerechnet den Kunden verloren hat, mit dem es immer Werbung gemacht hat: Der „bedeutende“ Kunde, die Henkel AG, stellt ab Januar 2011 die Lieferung von Produkten an die Lager der Viernheimer Firma ein.

Wie lange ist dies dem Unternehmen „Pfenning“ schon bekannt? Und wie lange dem Bürgermeister Michael Kessler?

Hätte der Gemeinderat im September 2010 vielleicht anders über den Bebaungsplan entschieden, wenn klar gewesen wäre, dass „Pfenning“ durch den Wegfall des Großkunden Henkel einen wichtigen Umsatzbringer verloren hat? Und zudem bis auf weiteres deshalb auch kein Gleis gebraucht wird, das aus Sicht der CDU eine absolute Bedingung für die Ansiedlungsentscheidung darstellte?

„Wir planen weiter mit Henkel.“
„Pfenning“-Geschäftsführer Uwe Nitzinger am 09. Dezember 2010

Wie intransparent und wenig glaubwürdig „Pfenning“ agiert, wurde vor ein paar Tagen nochmals deutlich. Am 09. Dezember 2010 wurde der „Pfenning“-Geschäftsführer Uwe Nitzinger vom Grünen-Gemeinderat Günther Heinisch in der Anhörung zum geplanten Gleisanschluss gefragt: „Trifft es zu, dass Sie weiter mit Henkel planen?“

„Ja“, hat Herr Nitzinger geantwortet, und: „Aber auch mit anderen Kunden.“

Ist das eine Lüge? Mindestens belügt sich Herr Nitzinger selbst. Denn er kann zwar mit Henkel und anderen Kunden planen – Henkel aber plant nicht mit ihm und „Pfenning“. Und von anderen Kunden gibt es weit und breit keine Spur.

Gerüchte seit Mai 2010.

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Für Henkel verlädt "Pfenning" ab Januar nichts mehr. Damit wird auch kein Gleis gebraucht. Bild: heddesheimblog.de

Bereits seit Mai 2010 sind diese Gerüchte bekannt – erst jetzt kommt die Wahrheit ans Licht. Nicht durch Pfenning, nicht durch den Bürgermeister Kessler. Sondern ausgerechnet durch den Mannheimer Morgen, der bislang eher durch wachsweiche Hofberichterstattung aufgefallen ist, möglicherweise aber durch viele Abo-Verluste gemerkt hat, dass man aufs falsche Pferd gesetzt hat. Allerdings ist auch dieser Bericht insofern weichgespült, als entscheidende Fragen nicht gestellt werden, sondern so getan wird, als habe alles seine Ordnung, sprich, laufe alles nach Plan.

Zur Erinnerung: Das Henkel-Argument war entscheidend für die Behauptung, dass „Pfenning“ einen Gleisanschluss am geplanten Logistikzentrum braucht, weil sonst der Kunde Henkel „weg wäre“. Tatsächlich war der Kunde schon weg.

Die unkritische „Ja-Sager-Fraktion“ aus CDU, SPD und FDP, allen voran die Fraktionssprecher Dr. Josef Doll, Jürgen Merx und Frank Hasselbring haben alles versäumt, was man versäumen wollte, um Fragen zu stellen und Antworten zu erhalten.

Mit dem Gleis stirbt ein Teil der Argumentation.

Sie haben sich lieber auf Behauptungen verlassen. Ohne das Henkel-Argument hätte sich eventuell selbst die Abnicker-Fraktion die Frage gestellt: „Moment, der Großkunde und damit die Schienenlieferung sind weg. Ist das Projekt dadurch gefährdet? Braucht man das Gleis noch? Und wenn nicht, ist dann nicht eines unserer wichtigsten Argumente auch weg?“

Man darf getrost davon ausgehen, dass die Beton-Fraktion auch angesichts der veränderten Parameter keine Fragen stellen wird. Zu tief hat sie sich in das Verfahren verstricken lassen und sieht nun keinen Ausweg mehr.

Letzte Ausfahrt Normenkontrollantrag. Ausgerechnet.

Die letzte Chance, irgendwie aus diesem verunglückten Projekt „Pfenning“ herauszukommen, ist ausgerechnet durch die Gegner, die „IG neinzupfenning“ gerade auf den Weg gebracht worden.

Am 03. Dezember 2010 wurde ein Normenkontrollantrag gegen den Bebauungsplan „Nördlich der Benzstraße“ beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim eingereicht.

Die mandatierte Heidelberger Kanzlei Schlatter gilt als herausragende „Adresse“, der bearbeitende Anwalt Jürgen Behrendt ist ein Experte für Verwaltungsrecht und sicherlich entsprechend des Rufs der Kanzlei sehr interessiert daran, die Interessen seines Mandanten zur Zufriedenheit desselben wahrzunehmen.

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Sollte der Bebauungsplan Mängel aufweisen, die eine erneute Behandlung erzwingen, hat der Gemeinderat die Chance, angesichts der unsicheren Auftragslage bei „Pfenning“ und dem noch unsicheren Gleisanschluss sowie – nutzung, den Ausstieg zu wagen. Um das Gesicht zu wahren, wird dann wahrscheinlich gesagt werden: „Die Voraussetzungen haben sich verändert, deswegen ist eine Zustimmung nicht länger möglich.“

Das wäre zwar auch eine nicht korrekte Information, denn die „Voraussetzungen“ stimmten von Anfang an nicht. Aber es wäre die Anerkennung der Fakten, statt sich auf Fabeln zu verlassen.

Die Causa „Pfenning“ ist längst eine Causa Kessler.

Das Schicksal von Bürgermeister Kessler hingegen ist unabdingbar an „Pfenning“ gebunden. Bereits seit Mai 2008 plant Michael Kessler sein Jahrhundertprojekt, um als 100-Millionen-Euro-Kessler in die Geschichte Heddesheims und der gesamten Region einzugehen.

Die Chancen, dass ihm das ohne Gesichtsverlust gelingt, werden immer geringer. Er wird deshalb auf Teufel-komm-raus versuchen, seine Ja-Sager bei der Stange zu halten. Denn wenn „Pfenning“ platzt, ist eine Wiederwahl im Jahr 2014 mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen.

Doch auch, wenn „Pfenning“ kommen sollte, wird es nicht gut aussehen für den Bürgermeister. Er ist mittlerweile die Symbolfigur für Intransparenz und Bürgerferne. Wenn „Pfenning“ kommt, wird es für die Heddesheimer Bevölkerung noch jede Menge Überraschungen geben, die allesamt nicht sehr erfreulich sein dürften, zieht man die Bilanz aus den bisherigen „Überraschungen“, die allesamt negativ waren.

Weitere Klage droht.

Außerdem droht noch eine mögliche zweite Klage durch die Gemeinde Hirschberg. Auch hier hat Bürgermeister Kessler mit seiner Intransparenz für „Irritationen“ gesorgt: Der Verkehrslenkungsvertrag, ein „Plus“ auf dem Weg der Entscheidungsfindung in Heddesheim, wird in Hirschberg als absolutes „Minus“ verstanden.

Schon heute steht fest, dass diese geplante Unternehmensansiedlung den Frieden im Ort empflindlich gestört hat, auch das Verhältnis zur Nachbargemeinde Hirschberg. Hauptverantwortlich sind der Bürgermeister Kessler und das Unternehmen „Pfenning“, die hinter den Kulissen gemauschelt haben und immer nur dann reagierten, wenn es eng wurde.

Transparenz? Von wegen.

Von einem transparenten Verfahren mit vertrauensbildenden Maßnahmen fehlt jede Spur. Es wurde taktiert, was das Zeug hält. Es wurde nur dann informiert, wenn es absolut nötig war und bis heute sind viele Fragen offen.

Soviel steht fest: Es wurden enorme Mittel für Gutachten aufgewendet, die allesamt fragwürdig bleiben, für Juristen, die kuriose Verträge wie den „Verkehrslenkungsvertrag“ für teuer Geld „erfunden“ haben. Die Verwaltung wurde personell und organisatorisch bis an die Grenze des Zumutbaren belastet – für ein Projekt, aus dem längst jeder Glanz und jede Freude verschwunden ist.

Offene Fragen oder das Chaos geht weiter.

Und sollte „Pfenning“ wie angekündigt bis Weihnachten die Kaufverträge für die Äcker unter Dach und Fach gebracht haben, bleibt die Frage, was passiert. Wird „Pfenning“ aufgrund von Mängeln im Bebauungsplan weiter verzögert oder gar gestoppt: Was passiert dann auf dieser „Filet-Fläche“?

Heddesheim wird das Geld, das man jetzt für die Erschließung kassiert hat, zurückgeben müssen. Verkauft „Pfenning“ dann an jemand anderen? Oder lässt man die Gemeinde zappeln, indem nichts vorangeht? Drohen vielleicht sogar Entschädigungsklagen?

Auch soviel ist klar: Das Thema „Pfenning“ bleibt auch in den kommenden Monaten ein Top-Thema für die Gemeinde Heddesheim. Der Ausgang ist ungewiss.

Man darf aber davon ausgehen, dass die Täuschungen und Halbwahrheiten auch im Jahr 2011 zusammen mit der bewährten Intransparenz weiter Konjunktur haben dürften.

Anmerkung der Redaktion:
Hardy Prothmann ist verantwortlich für das heddesheimblog und ist partei- und fraktionsfreier Gemeinderat in Heddesheim. Er zusammen mit acht anderen Gemeinderäten lehnt er das „Pfenning“-Projekt ab, elf Gemeinderäte und der Bürgermeister Michael Kessler befürworten das Projekt, zwei Gemeinderäte sind befangen.