Freitag, 24. März 2023

VGH beurteilt Bebauungsplan als "ausreichend"

Normenkontrollantrag gegen Heddesheimer Bebauungsplan „Nördlich der Benzstraße“ gescheitert

Heddesheim, 18. September 2012. (red/pm) Die Klage des Anliegers B. gegen den Bebauungsplan „Pfenning“ wurde vom 3. Senat des Verwaltungsgerichtshofs per Urteil negativ beschieden. Der Bebauungsplan ist wirksam. Im Heddesheimer Rathaus dürften heute die Korken knallen.

Information des Verwaltungsgerichtshofs:

„Mit heute verkündetem Urteil hat der 3. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg entschieden, dass der Bebauungsplan „Nördlich der Benzstraße“ der Gemeinde Heddesheim (Antragsgegnerin) wirksam ist, und den Normenkontroll­antrag eines Anliegers abgewiesen. Der Bebauungsplan schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Logistikzentrum.

Zur Begründung hat der Senat im Wesentli­chen ausgeführt, der Gemeinde sei weder ein beachtlicher Verfahrensfehler unterlaufen, noch sei der Plan materiell-rechtlich zu beanstanden. Die Ausle­gung des geänderten Entwurfs des Bebauungsplans mit Begründung und umweltbezogenen Stellungnahmen und dessen Bekanntmachung sei ordnungsgemäß erfolgt. Die Gemeinde habe die Auswirkungen des Logistikzentrums hinrei­chend ermittelt und zutreffend bewertet. Die Schallimmissi­onsprognose habe gerade für den zu erwartenden LKW-Verkehr Zahlen zugrundegelegt, die auf der sicheren Seite lägen. Auch der zu erwartende Lärm des geplanten Anschlussgleises sei hinreichend berücksichtigt worden. Die bestehenden Gewerbebetriebe südlich der Benzstraße würden weder im Bestand noch in ihrer Entwicklung über das bereits heute zulässige Maß hin­aus einschränkt. Auch am betriebsbezogenen Wohnhaus des An­tragstellers in diesem Gewerbegebiet entstehe durch das Logistikzentrum keine unzumutbare Lärmbelastung. Die Ermittlungen der Antragsgegnerin zum Natur- und Artenschutz seien ebenfalls ausreichend gewesen. Sie hätten ergeben, dass keine Feldhamster im Einwirkungsbereich des Plangebiets vorkämen.

Die Gemeinde habe durch die städtebaulichen Verträge mit dem jetzigen Betreiber des Logistikzentrums und den mit ihm verbundenen und zum Verfahren beigeladenen Gesellschaften, die Eigentümer der Grundstücke im Plangebiet seien, ihr Planungsrecht nicht gleichsam verkauft und sich unzulässige Gegenleistungen versprechen lassen. Die Verträge enthielten keine Verpflichtung zur Aufstellung eines Be­bauungsplans oder zur Fortführung des Bebauungsplanverfahrens. Die Gemeinde habe eine Haftung für den Fall, dass es nicht zu der vom Betreiber gewünschten Planung komme, vertraglich ausdrücklich ausgeschlossen. Die Zusagen des Betreibers, insbesondere zur Verlegung seines Firmensitzes für mindestens 15 Jahre nach Heddesheim und zum bevorzugten Angebot von mindestens vier Ausbildungsplätzen für Einwohner der Ge­meinde, seien allein für den Fall des Inkrafttretens des Bebauungsplans erteilt worden. Gleiches gelte für die zugesagte Zahlung naturschutzrechtlicher Ausgleichsmaßnahmen der Gemeinde außerhalb des Plangebiets. Der Inhalt der Zusagen diene der Umsetzung legitimer städtebaulicher Ziele. Das Baugesetzbuch sehe ausdrücklich den Abschluss städtebaulicher Verträge über Folgekosten sowie zur Förderung und Sicherung der Ziele der Bauleitplanung vor. Zu diesen gehörten auch die Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen.
Dass der Bebauungsplan gegenüber dem Flä­chennutzungsplan eine zusätzliche Fläche von 2,8 ha als Gewerbefläche in Anspruch nehme, begründe keinen beachtlichen Fehler. Denn dadurch werde die sich aus dem Flächennutzungsplan ergebende geordnete städte­bauliche Entwicklung nicht beeinträchtigt.

Die schriftliche Begründung des Urteils wird den Beteiligten in den nächsten Wochen zugestellt.

Die Revision wurde nicht zugelassen. Gegen die Nichtzulassung der Revision kann binnen eines Monats nach Zustellung des Urteils Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingelegt werden (Az.: 3 S 2708/10).“

"Pfenning" wird erst im August verhandelt

Gerichtstermin verschoben

Heddesheim/Mannheim, 25. Juni 2012. (red) Die für den 27. Juni 2012 vorgesehene Verhandlung der Normenkontrollklage vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim gegen den Bebauungsplan nördlich der Benzstraße („Pfenning“) findet nicht statt, da der Anwalt des Antragstellers erkrankt ist und um Verschiebung gebeten hat. Die Verhandlung soll voraussichtlich im August stattfinden.

Gerichtstermin: "Gewerbegebiet Nördlich der Benzstraße"

B. gegen Gemeinde Heddesheim

Heddesheim/Mannheim, 28. April 2012. (red/pm) In dem Normenkontrollverfahren „Unwirksamkeit des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Nördlich der Benzstraße“ wurde zwischenzeitlich der Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt auf Mittwoch, den 27. Juni 2012, 10 Uhr.

Aktenzeichen: 3 S 2708/10
Die Sitzung findet statt im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, 68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Untergeschoss, Sitzungssaal III.

Normenkontrollantrag noch nicht entschieden

Eilantrag gegen Bebauungsplan „Gewerbegebiet Nördlich der Benzstraße“ gescheitert

Heddesheim/Mannheim, 19. April 2012. (red) Aktualisiert. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat in einer Entscheidung von gestern den Eilantrag eines Nachbarn auf Baustopp von „Pfenning“ abgelehnt.

Der VGH richtet sich in seiner Entscheidung gegen den Eilantrag, weil dieser den Bebauungsplan betreffe. Um einen Baustopp zu erzwingen, müsse der Antragsteller aber gegen den Bebauungsplan Rechtsmittel beim Verwaltungsgericht Karlsruhe einlegen. Dort wurde am 16. Juni 2011 Klage gegen die vom Landratsamt erteilte Baugenehmigung eingereicht. Wann diese entschieden wird, ist noch offen. Ein Eilantrag auf einen Baustopp gegen die Baugenehmigung ist noch nicht in Karlsruhe eingegangen.

In einer vorläufigen Prüfung habe der VGH „fürsorglich“ nach Maßstäben der „Offensichtlichkeit“ auch den Bebauungsplan geprüft und keine Rechtsfehler festgestellt.

Information des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim:

„Es besteht kein Anlass, den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Nördlich der Benzstraße“ der Gemeinde Heddesheim wegen Baumaßnahmen zur Verwirklichung eines Logistikbetriebs im Plangebiet vorläufig außer Vollzug zu setzen. Das hat der 3. Senat des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) mit Beschluss vom 18.04.2012 entschieden. Er hat damit den Eilantrag eines Nachbarn abgelehnt.

Der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Nördlich der Benzstraße“ schafft die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ansiedlung eines Logistikbetriebs der Beigeladenen. Der Antragsteller ist Eigentümer eines Nachbargrundstücks. Er hat beim VGH eine Normenkontrollantrag gegen den Bebauungsplan gestellt, über den noch nicht entschieden ist. Ferner hat er beantragt, den Bebauungsplan durch eine einstweilige Anordnung vorläufig außer Vollzug zu setzen. Ihm drohten durch Baumaßnahmen zur Verwirklichung des Logistikbetriebs Nachteile durch Lärm, Licht und die bis zu 18 Meter hohen, langgestreckten Hallen.

Der VGH verneinte die Dringlichkeit einer Eilentscheidung. Die Baumaßnahmen seien durch sofort vollziehbare Baugenehmigungen des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis gedeckt. Eine Außervollzugsetzung des Bebauungsplans ließe diese Baugenehmigungen unberührt. Um deren Vollziehbarkeit zu beseitigen, stehe dem Antragsteller ein Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes beim Verwaltungsgericht offen. Darauf müsse er sich verweisen lassen. Der effektive Rechtsschutz werde dadurch nicht unzumutbar erschwert. Schließlich erweise sich der Bebauungsplan auch nicht als offensichtlich rechtsfehlerhaft.

Der Beschluss ist unanfechtbar (Az.: 3 S 490/12).“

Müssen die Arbeiten in Kürze ruhen?

Neues von der Baustelle: Folge 10. Kläger beantragt Baustopp im Eilverfahren

Heddesheim, 17. März 2012. (red) Der Gewerbetreibende, der Ende 2010 gegen das „Pfenning-Projekt“ ein Normenkontrollverfahren angestrengt hat, hat nun einen Eilantrag auf Baustopp gestellt. Dieser ging dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim Anfang der Woche zu, wie uns auf Nachfrage heute bestätigt wurde. Bis wann eine Entscheidung getroffen wird, ist offen.

Das Normenkontrollverfahren wurde am 03. Dezember 2010 beim VGH eingereicht (siehe unseren damaligen Bericht). Seitdem hat sich anscheinend nicht viel getan. Bis auf eine Bestätigung des Vorgangs hat man vom VGH in der Sache nichts mehr gehört.

Da die Bauarbeiten auf dem „Pfenning“-Gelände voranschreiten und der Kläger nicht „vollendete Tatsachen“ geschaffen sehen will, hat dieser nun einen Eilantrag auf Baustopp bis zur Entscheidung in der Sache gestellt.

Wann dieser „Eilantrag“ entschieden wird, ist offen – nach Auskunft der Pressestelle handele es sich zwar um einen Antrag, über den „schnell“ entschieden werde. Ob das aber in der kommenden Woche oder später geschehe, sei nicht zu benennen, denn das handhaben die zuständigen Richter nach ihrer Unabhängigkeit.

Was genau im Normenkontrollverfahren am Bebauungsplan bemängelt worden ist, haben die streitenden Parteien aus verfahrenstaktischen Gründen noch nicht benannt.

Vermutlich werden dies aber mögliche Verfahrensfehler sein oder auch der Verkehrslenkungsvertrag, der juristisch insofern „schwammig“ ist, weil es keine vergleichbaren „Verträge“ dieser Art bislang gibt und unklar ist, ob er das Papier wert ist, auf dem er steht.

Durch den Eilantrag wird sich vermutlich eine Entscheidung des Normenkontrollverfahrens beschleunigen – allerdings auf dem Stand der Dinge. Zusätzlich Gutachten und Stellungnahmen können nach dem Eilantrag nicht mehr vorgebracht werden.

 

Pfenning: Zusagen des „vertrauenswürdigen Partners“ aus der Region gelten nicht mehr

Heddesheim, 15. Juli 2011. (red) Der Mannheimer Morgen macht heute mit drei Texten zum „Pfenning“-Projekt auf – oder dem, was davon übrig ist: „Bestehende Lager ziehen vorerst nicht um“, heißt die Überschrift des Haupttextes. Und sogar ein Kommentar wird geschrieben. Und sogar die „Vertrauensfrage“ gestellt – leider kommt die Zeitung wie immer zu spät und windelweich daher. Wie gewohnt, hat auch Bürgermeister Kessler für alles „Verständnis“ und sieht den Wortbruch ganz im Gegenteil sogar „positiv“. Welche Interessen vertritt dieser Mann eigentlich?

Von Hardy Prothmann

Man möchte gerne die Gesichter gewisser Gemeinderäte, sagen wir eines Herrn Doll, eines Herrn Hasselbring und eines Herrn Merx sehen, wenn diese sich heute gemütlich an den Tisch setzen und sich von ihren Frauen den Kaffee bringen lassen.

Sie schlagen die Zeitung auf, ihr ach-so-geliebtes Heimatorgan, wo alles immer so nett und schön ist und alle dankbar sind, ein Duft von Bratwurst auf tollen Festen vertrömt wird und der Wettergott gnädig ist.

Die Überschrift:

„Pfenning: Bestehende Lager ziehen vorerst nicht um“

wird eventuell auf den Magen schlagen und „Bauchschmerzen“ auslösen – und zwar nicht durch zu starken Kaffee, sondern durch die Erkenntnis, dass vermutlich nichts von dem, was sie sich selbst und anderen beharrlich eingeredet haben, zutreffen wird.

Pfenning bricht Wort – das war klar

Die Frage war einfach: "Sie gehen fest davon aus, dass Sie nach Heddesheim kommen werden?". Die Antwort war noch einfach: "Ja" - 2009 hat uns Uwe Nitzinger ein Interview gegeben und Dinge behauptet, die 2011 nicht mehr stimmen. Klicken Sie auf das Bild, um das Interview zu lesen.

Die Herren und alle die anderen Wortführer und Hurra-Rufer müssen langsam aber sicher „ein Einsehen“ haben, dass sie sich selbst und andere getäuscht haben. Die Entschuldigung, sie seien getäuscht worden, wird man nicht gelten lassen.

Denn zu groß und zu genau war die Kritik im Vorfeld an dieser unheiligen Entscheidung, die mit einer politischen „Mehrheitswillen“-Deutung der Bürgerbefragung anhand von 40 Stimmen absolut oder 0,7 Prozentpunkten relativ 2009 mit Manipulationsfragen der SPD durchgezogen worden ist.

Die CDU, die SPD und die FDP sind verantwortlich für alles, was an unangenehmen „Wahrheiten“ noch so kommt, aus Richtung „Pfenning“.

Das „regional-verwurzelte“ Unternehmen pflanzt nicht um. Die eindeutige, unmissverständliche und klare Ansage des Unternehmens war aber: Wir konzentrieren unsere verteilten Standorte in Heddesheim. Das war unmissverständlich und stand nicht zur Debatte. Ebenso der Umzug von 650 Mitarbeitern.

Optimal gelaufen – jetzt wird optimiert

Die Aussagen im Artikel des MM von heute belegen das Gegenteil – auch wenn es dem Artikel nicht anzumerken ist, ob auch nur eine konkrete Frage in dieser Richtung überhaupt gedacht worden ist.

Damit steht das ganze Konstrukt zur politische Debatte – was freilich auch nicht in dem Artikel steht. Denn schließlich hat der MM durch seine Jubel-Berichterstattung auch seinen Teil der Verantwortung an dem Debakel. Der Wortbruch wird nicht thematisiert – „Pfenning“ darf sich „erklärend“ äußern, wie die Firma das will.

Denn rechtlich ist die Sache nach Ortsrecht entschieden. „Pfenning“ hat einen gültigen Bebauungsplan in der Tasche und kann sich Jahre Zeit lassen oder auch andere bauen lassen – solange man sich an die Vorgaben hält, ist alles kein Problem. (Auch wenn noch ein Normenkontrollantrag anhängig ist, mit ungewissem Ausgang.)

Die unkritische Mehrheit im Gemeinderat unter Führung von Bürgermeister Michael Kessler hat alles durchgewunken und alles getan, um „Pfenning“ den Hof zu machen. „Pfenning“ hatte es erst ganz eilig und wollte 2013 fertig sein:

„Wir müssen expandieren“,

sagte Geschäftsführer Uwe Nitzinger damals (siehe Interview auf dem heddesheimblog). Davon ist heute keine Rede mehr. Heute wird „optimiert“. Man hat keine Eile mehr, heißt es in dem Bericht des MM.

Puff – da waren sie dahin, die ganzen schönen Versprechungen.

Jetzt folgt die Quittung. Wenn „Pfenning“ an andere untervermietet, sind deren Standorte auch andere. Abgerechnet wird da, wo die Firmensitze der Mieter sind – nicht jedoch in Heddesheim. Die Arbeit wird in Heddesheim gemacht – aber die Einkommensteuerzulage findet nicht hier statt. Ebensowenig die Gewerbesteuer. Der Zuzug von Arbeitnehmern findet nicht statt. Deren Kinder gehen nicht auf die Johannes-Kepler-Schule, pardon, Karl-Drais-Schule. Es kommt keine Kaufkraft in den Ort. Örtliche Handwerker können ihre Pläne, an dem Projekt Arbeit zu finden, erstmal vertagen.

Puff – da waren sie dahin, die „bis zu 1.000“ Arbeitsplätze und die „erheblichen Gewerbesteuerzahlungen“. Das waren vor allem die Argumente eines Herrn Kessler und seiner Abnicker-Fraktionen. Aus der Traum.

Und der Verkehrslenkungsvertrag? Denn kann man wahrscheinlich getrost in der Pfeife rauchen, wenn Unternehmen fahren, die weder „Pfenning“ sind, noch für „Pfenning“ arbeiten. Vermutlich kann jeder mit seinen 40-Tonnern durch den Ort donnern, wie er will. Subunternehmer für Subunternehmer für Subunternehmer.

Und die Verlagerung des Firmensitzes? Laut MM-„Information“ soll die kommen, wenn „Pfenning“ umgezogen ist. Wenn „Pfenning“ aber gar nicht umzieht und „Neugeschäft“ macht, wie es im Artikel steht? Dann braucht es auch keinen Firmensitz in Heddesheim – mal abgesehen davon, dass man nun merkt, dass sich „Pfenning“ eh nicht an Zusagen hält und das vermutlich auch nie vorhatte.

Und Bürgermeister Kessler? Den befragt die MM-Redakteurin brav wie immer und zitiert ihn mit Verständnis:

„Das muss man einem Unternehmen zugestehen, solche Optimierungsmöglichkeiten zu nutzen.“

In wessen Interesse handelt eigentlich „Bürgermeister“ Kessler?

Die Frage für Heddesheimer Bürgerinnen und Bürger ist, wie viel „Verständnis“ man einem solchen Bürgermeister noch „zugestehen“ sollte? Handelt der Mann im Interesse Heddesheims und seiner Bürger? Oder hat er ganz andere Interessen?

Und ja, er sei über die „Pläne“ informiert, zitiert ihn die Zeitung. Gut zu wissen. Der Gemeinderat ist es nicht. Und der Gemeinderat ist das oberste Organ der Gemeinde, nicht der Bürgermeister. Auch wenn der sich für die Gemeinde hält.

Der Kommentar von Frau Görlitz ist lächerlich:

„Dass schon das Bebauungsplanverfahren so lange dauern würde, hatten die Viernheimer weder auf der Rechnung, noch selbst zu verantworten“,

schreibt sie in der Mitte des Textes und am Ende:

„Was von dem, was 2009 versprochen wurde, gilt noch? „Pfenning“ ist am Zug diese Frage zu beantworten. (…) Aus eigenem Interesse – und nicht erst auf Nachfrage.“

War die Dame seit 2009 in Gedanken woanders? „Pfenning“ handelt ausschließlich in eigenem Interesse und hat Nachfragen nicht oder nur dürftig beantwortet oder auf großen Druck. Glaubt vor Görlitz tatsächlich, dass sich daran etwas ändert? Natürlich hat „Pfenning“ mit seiner Intransparenz Verantwortung für einen Vertrauensverlust. Wie auch die „Ja-Sager“-Fraktionen.

War „Pfenning“ nur ein Köder für einen Immobiliendeal?

„Pfenning“ hat die Baugenehmigung in der Tasche und es kann dem Unternehmen egal sein, was die Heddesheimer von dessen Winkelzügen halten. Die einzige Gefahr droht noch durch den Normenkontrollantrag eines einzelnen Bürgers, der klagewillig ist und sich das leistet.

Die Gemeinde Hirschberg hat in Sachen „Kreisel“-Gutachten eine Klageüberlegung zurückgezogen. Das Regierungspräsidium ein Gleis genehmigt, dass vermutlich auch nie gebaut wird.

Und „Pfenning“? War „Pfenning“ nur der Köder? Grundstückseigentümer ist die Phoenix 2010 GbR von zwei Geschäftsleuten, die für sagenhaft günstige 47 Euro den Quadratmeter ein Filet-Grundstück erster Sahne erhalten haben. Samt gültigem Bebauungsplan. Ein aus deren Sicht grandioser Immobiliendeal – natürlich erst, wenn sie den Goldschatz veräußert haben.

Nicht vorstellbar? Warten wir es ab. Welcher Abnicker-Gemeinderat wird Nein sagen, wenn es heißt: „Tja, die Pläne waren anders, jetzt machen wir es anders. Wollt ihr, dass die ganze Arbeit umsonst war?“ Glaubt da wirklich jemand an „Einspruch“ oder sogar „Widerstand“? Im Leben nicht. Und wenn, wäre er sowieso nutzlos.

Vielleicht ist alles auch ganz anders und „Pfenning“ hat sich verhoben. Auch das kann sein.

Und damit sind wir wieder bei Herrn Doll (CDU), Herrn Hasselbring (FDP) und Herrn Merx (SPD) . Die Fraktionssprecher werden erklären müssen, dass sie besserwisserisch, überheblich und unkritisch ein Mega-Projekt befürwortet haben, dass sie nie verstanden haben.

Sollten sie es verstanden haben, haben sie die Bürger getäuscht. Aus diesem Dilemma kommen sie nicht mehr heraus.

Wie auch immer – der Morgenkaffee wird nicht schmecken und „Bauchschmerzen“ sind garantiert.

Anmerkung der Redaktion:
Hardy Prothmann ist verantwortlich für dieses redaktionelle Angebot und seit 2009 partei- und fraktionsfreier Gemeinderat in Heddesheim. Er hat sich umfassend mit dem Projekt auseinandergesetzt und nach sorgfältiger Prüfung zu Vor- und Nachteilen dieser Ansiedlung wegen erheblicher Zweifel an der Seriosität der Aussagen von „Pfenning“ gegen das Projekt entschieden und in allen Punkten abgelehnt.
In Sachen journalistischer Berichterstattung waren im Herbst 2010 drei Interviewanfragen an Herrn Nitzinger gegangen – einen Terminvorschlag von Seiten der Firma hat es nicht gegeben. Herr Nitzinger hatte entweder zu viel zu tun oder war in Urlaub.

„Pfenning“: Normenkontrollantrag eingereicht

Guten Tag!

Heddesheim, 21. Dezember 2010. Eine Privatperson hat am 03. Dezember 2010 beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim einen Normenkontrollantrag gegen den Bebauungsplan „Nördlich der Benzstraße“ („Pfenning“) gestellt. Der Kampf um das geplante Logistikzentrum geht damit in eine entscheidende Phase.

Von Hardy Prothmann

Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim bestätigte heute auf Nachfrage, dass am 03. Dezember 2010 durch eine Privatperson ein Normenkontrollantrag gegen die geplante „Pfenning“-Ansiedlung eingereicht worden ist.

Die Viernheimer Unternehmensgruppe „Pfenning“ hat darüber bereits Kenntnis, weswegen man mit Sicherheit davon ausgehen kann, dass auch die Gemeinde Heddesheim darüber Kenntnis hat, denn der Normenkontrollantrag richtet sich nicht gegen das Unternehmen, sondern gegen den Bebauungsplan „Nördlich der Benzstraße“.

Intransparente Informationspolitik des Bürgermeisters Kessler.

Wie gewohnt, ist die Informationspolitik des Bürgermeisters Michael Kessler, vollkommen intransparent. Während das Unternehmen „Pfenning“ bereits Kenntnis hat, ist die Heddesheimer Öffentlichkeit bis heute nicht durch die Gemeinde informiert worden, dass zur geplanten „Pfenning“-Ansiedlung ein Verfahren anhängig ist.

Nach unseren Informationen ist das „IG neinzupfenning“-Mitglied Rolf Breitwieser der Kläger. Die beauftragte Kanzlei ist „Schlatter Rechtsanwälte“ in Heidelberg. Dort bearbeitet Jürgen Behrendt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, den Fall.

Der VGH fordert nun die Unterlagen von der Gemeinde an und überstellt diese an die klagende Anwaltskanzlei. Dabei wird üblicherweise eine Frist festgesetzt, bis wann der VGH eine Begründung des Normenkontrollantrags vorliegen haben will.

Fachanwalt Behrendt betreut Normenkontrollantrag.

Nach Eingang der Begründung wird die Gemeinde Heddesheim zu einer Stellungnahme aufgefordert. Ebenfalls mit Frist. Danach werden der Antrag und die Stellungnahme geprüft. Schließlich wird es vermutlich zu einer mündlichen Verhandlung kommen.

Anwalt Behrendt hatte dieses Jahr in Ladenburg für Furore gesorgt, weil er erfolgreich gegen einen dortigen Bebauungsplan geklagt hat. Der „Plan“ wurde dann „geheilt“, erneut offen gelegt und zur Zeit ist eine weitere Klage anhängig. Die Kosten für die Gemeinde liegen für das verhältnismäßig kleine Baugebiet „Quartier“ bei mehreren zehntausend Euro.

Der „Pfenning“-Bebauungsplan behält bis zu einer Entscheidung seine Gültigkeit – die Bauarbeiten könnten also wie von „Pfenning“ angekündigt, im Frühjahr 2011 beginnen. Außer, es wird eine einstweilige Anordnung von Seiten der Kläger (wie in Ladenburg geschehen) beantragt. Dies könnte zu einem Baustopp führen.

Die Entscheidung zum Normenkontrollantrag wird voraussichtlich mindestens ein halbes Jahr dauern.

Pfenning verliert Großkunden Henkel.

Unterdessen ist bestätigt, dass Pfenning den Großkunden Henkel verloren hat. Pfenning wurde bislang von Henkel per Schiene im Viernheimer Lager beliefert. Von Viernheim aus wurden die Waschmittel dann per Lkw weitertransportiert.

Ab Januar 2011 ist diese Kundenbeziehung nicht mehr vorhanden, sie ist durch Henkel gekündigt worden. Nach Auskunft des Unternehmens Henkel sind keine künftigen Geschäftsbeziehungen geplant.