Samstag, 23. September 2023

Bauausschuss stimmte nötigen Maßnahmen zu

Bäckerei Görtz zieht in ehemalige Schlecker-Filiale

goertz-130913- Heddesheim Baecker Goertz 2013 09 13 (3)

Nach langem Leerstand zieht die Bäckerei-Kette Görtz in den ehemaligen Schlecker.

 Heddesheim, 10. Oktober 2013. (red/ld) In seiner Sitzung am vergangenen Dienstag stimmte der Bauausschuss unter anderem über den Einzug einer Bäckerei-Filiale Görtz in die ehemalige Schlecker-Filiale ab. Weitere Tagesordnungspunkte waren der Bau einer Lagerhalle für den Obsthof in Muckensturm und die Aufstockung eines Hauses in der Lessingstraße. [Weiterlesen…]

Rhein-Neckar-Kreis und Heddesheim treffen Vereinbarung

Kooperation zum Klimaschutz

Heddesheim, 21. September 2013. (red/ld) „Wir sind in Heddesheim schon mittendrin im Klimaschutz“, sagt Bürgermeister Michael Kessler. Der Gemeinderat stimmte einstimmig für die Kooperationsvereinbarung zum Klimaschutz. [Weiterlesen…]

Neue Verwaltungsgebäude des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis in Weinheim wird bezogen

Jugendamt, Sozialamt und Straßenverkehrsamt ziehen um

Weinheim/Rhein-Neckar, 18. Juni 2013. (red/pm) Der Einzug in die neue Außenstelle des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis in Weinheim, Röntgenstraße 2 – direkt bei der GRN-Klinik – steht vor der Tür. In den kommenden Tagen werden das Jugendamt, das Sozialamt und Teile des Veterinäramts und Verbraucherschutz der Kreisbehörde sowie die Weinheimer Zulassungsstelle und die Fahrerlaubnisbehörde in neue und moderne Büroräume umziehen. [Weiterlesen…]

"Es ist fast unmöglich, keinen Rechtsverstoß zu begehen"

Wann „teilen“ richtig teuer werden kann – Abmahnfalle Facebook

Rhein-Neckar, 12. Januar 2013. (red) Seit Anfang Januar ist eingetreten, was in juristischen Fachkreisen schon länger erwartet worden ist: Ein Nutzer, der auf Facebook ein Foto geteilt hat, wurde abgemahnt. Für ein Foto in Briefmarkengröße sollen an Schadensersatz und Rechtsgebühren insgesamt 1.750 Euro zusammenkommen. Merke: Was einfach und eigentlich eine wichtige Funktion bei Facebook und anderen sozialen Diensten ist, das Teilen von Inhalten, kann schnell zur Kostenfalle werden. Vielen fehlt das Unrechtsbewusstsein – das bewahrt im konkreten Fall aber nicht vor enormen Kosten.

Vorbemerkung: Dieser Artikel ist sehr lang, denn das Thema ist komplex. Sie sollten ihn aber dringend lesen, wenn Sie soziale Dienste wie Facebook nutzen oder nutzen wollen. Und wir berichten nicht nur „theoretisch“, sondern ganz praktisch. Denn auch wir sind in einem Rechtsstreit von der Problematik betroffen, die gerade bundesweit für Schlagzeilen sorgt.

Das Foto ist lustig, die Tiere sind süß, der Spruch ist klasse, die Nachricht ist wichtig oder interessant – warum auch immer Facebook-Nutzer Inhalte teilen: Sie sollten sehr sorgsam mit der Teilen-Funktion umgehen, denn schon wenige Klicks oder ein „übersehenes“ Häkchen können tausende Euro Kosten nach sich ziehen. Das ist kein Scherz und auch kein Alarmismus, sondern bittere Realität. Die besonders rigiden Urheberrechte der deuschen Gesetzgebung machen es möglich, dass sich Anwälte und Rechteinhaber hierzulande über Abmahnungen eine goldene Nase verdienen können.

Durch die Teilen-Funktion drohen horrende Kosten

Es kommt nicht wesentlich darauf an, wie groß beispielsweise ein geteiltes Foto ist: Wenn die Gegenseite „bösartig“ vorgeht und die rechtlichen Regelungen „brutalstmöglich“ umsetzt, drohen horrende Kosten. Das hängt vom Einzelfall ab, von der Zahl der Fotos, ob man diese öffentlich oder nur privat teilt beispielsweise oder ob man gewerblich auf Facebook aktiv ist.

Nach Einschätzung des Berliner Rechtsantwalts Thomas Schwenke, kann man sich auch nur schlecht herausreden, wenn man sich ahnungslos gibt: Sobald ein Bild auf Facebook durch die Vorschaufunktion gepostet worden ist, geht man ein Rechtsrisiko ein:

Die öffentliche Zugänglichmachung ist immer ein Verstoß, wenn einem dafür die Rechte fehlen. Das Problem dabei: Die Menschen haben sich daran gewöhnt, Links zu kopieren oder Artikel zu teilen. Lange Zeit ist nichts passiert, es fehlt das Unrechtsbewusstsein. Technisch geht es um die „Teilen“-Funktion oder das Posten von Links: Der Crawler sucht nach einem Foto, sofern er eins findet, lädt er das nach. Wer das so bestätigt und verwendet, begeht, je nach Rechtelage eine Nutzungsrechtsverletzung.

Für ein einzelnes Foto können mehrere hundert Euro gefordert werden. Dazu Schadensersatzforderungen, Anwaltsgebühren und Gerichtskosten. Ob die Abmahnung und die geforderten Geldbeträge zulässig sind, ist erstmal egal. Die Forderung wird erhoben und mit großer Wahrscheinlichkeit durch ein Gericht bestätigt werden.

Klagen kann, wer die Rechte besitzt und einen Verstoß behauptet

Bis hierhin kostet „der Spaß“ die Forderung sowie das Honorar und die Gerichtsgebühr. Will man sich zur Wehr setzen, kommen die eigenen Anwaltskosten und weitere Gerichtsgebühren hinzu – wer vor Gericht verliert, zahlt alles. Mit etwas Glück kann man sich vergleichen oder die „Forderung“ drücken – unterm Strich wird man auf jeden Fall mit erheblichen Kosten zu rechnen haben.

Die Voraussetzung und den Abmahnprozess erklärt Rechtsanwalt Schwenke:

Der Kläger muss die entsprechenden Rechte haben. Und: Es macht einen Unterschied, ob sie privat posten oder gewerblich. Wer privat postet, kann zwar abgemahnt werden, aber da sind die Anwaltsgebühren auf 100 Euro gedeckelt. Hinzu kommt aber der Schadensersatz. Gewerbliche Poster müssen sich auf saftige Schadensersatzforderungen und entsprechende Anwalts- und Gerichtskosten einstellen.

So sieht es aus, wenn Sie bei Facebook eine Informaton teilen wollen. Bevor Sie posten, sollten Sie genau überlegen, ob Sie nicht besser ein Häkchen bei „Kein Miniaturbild“ setzen. Wenn doch, haben Sie sich das Foto „zu eigen“ gemacht. Wenn Ihr Facebook-Account auch noch öffentlich ist, kann das eine Abmahnung zur Folge haben.
Nicht durch uns – aber es gibt genug Anwälte und Rechteinhaber, die hier ein lukratives Abmahngeschäft betreiben.

Die gedeckelten Kosten bei Abmahnungen von Rechtsverletzungen durch „Privatleute“ bieten einen gewissen Schutz: Für die Anwälte ist ein solches Verfahren nicht lukrativ – außer, sie machen eine Massenabmahnung daraus und verschicken Standardbriefe, in denen nur die Adressen ausgetauscht werden. Man beschäftigt ein paar billige Kräfte, die die Rechtsverstöße dokumentieren, die Adressen raussuchen und dann rollt die Abmahnwelle. Man kennt das von den Abmahnwellen beim File-Sharing. Wenn nur ein Bruchteil zahlt, klingelt es auf dem Anwaltskonto und dem des „Mandanten“. Das können zum Beispiel Firmen sein, die Fotosammlungen aufkaufen und damit Rechteinhaber werden. Möglicherweise haben die gar kein Interesse, die Fotos zu verkaufen, sondern warten wie die Spinnen im Netz auf ihre Opfer.

Die „Motivation“ für eine Klage ist egal

Das klingt absurd? Das ist die Realität. Die Rechteinhaber werden natürlich niemals als Motiv „Gewinnmaximierung durch ein auf Abmahnungen basierendes Geschäftsmodell“ ins Feld führen, sondern sich als Opfer von Rechtsverletzern darstellen. Und selbst wenn es „Aasgeier“ sind: Die Gesetzgebung gibt ihnen das Recht, die Nutzungsrechtsverletzung zu verfolgen.

Die entscheidende Frage ist also, was man Teilen darf: Ohne Risiko darf man nur Fotos teilen, die „rechtefrei“ sind oder für die man die Erlaubnis zum Teilen hat. Das Problem: Woher bekommt man die Erlaubnis und woher weiß man, was rechtefrei ist und was nicht? Im Alltag ist das kaum zu entscheiden. Fast alle Facebook-Nutzer teilen beispielsweise Artikel von Medien, weil sie ihre Kontakte auf diese Informationen hinweisen wollen. Wird ein Vorschaubild mitgepostet, ist der Rechtsverstoß begangen. Punkt.

Außer, dies wurde ausdrücklich erlaubt. Mal ehrlich? Wann haben Sie vor dem Posten auf der Seite eines Anbieters recherchiert, ob im Impressum oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen das Teilen ausdrücklich erlaubt ist oder nicht? Tatsache ist: Wenn Sie das recherchieren, werden Sie feststellen, dass die allermeisten Anbieter – auch und gerade große Portale – die Rechtsinhaberschaft eindeutig feststellen. Somit ist jedes Posten von Fotos erstmal rechtlich fragwürdig.

Keine Klage heißt nicht kein Rechtsverstoß

Das trifft zum Beispiel auch zu, wenn Sie unsere Artikel teilen und automatisch erzeugte Vorschaubilder mitposten. Oder wenn Sie Artikel von Zeitungen oder anderen Medien mit Vorschaubild teilen. Von unserer Seite aus müssen Sie nichts befürchten, wir werden private Nutzer garantiert nicht abmahnen, denn aus unserer Sicht bewerten wir den Nutzen – nämlich das Verbreiten unserer Informationen – höher als einen Rechtsverstoß (zur Sicherheit unserer Leser/innen werden wir das künftig regeln). Doch wie sieht das bei anderen aus, beispielsweise Zeit Online oder dem SWR? Rechtsanwalt Schwenke:

Hier würde ich die Gefahr eher als gering einschätzen. Der Tatbestand ist gegeben, aber die Anbieter wägen zwischen Schaden und Nutzen ab. Der Nutzen des Teilens wird sicher höher bewertet, insofern würde ich bei professionellen und großen Anbietern eher kein Problem sehen. Bei Agenturen, Foto-Stock-Anbietern, Fotografen und kleineren Anbietern wird es riskant.

Wie bereits genannt: Es hängt vom Einzelfall ab. Davon gibt es aber täglich Millionen, beispielsweise durch das Teilen von lustigen Fotos, Tierbildern und so weiter. Rechtsanwalt Schwenke:

Die sind theoretisch auch überwiegend betroffen, sofern es alleinige Nutzungsrechte gibt. Wenn Sie Ihren Freundeskreis aber geschlossen halten und nicht-öffentlich posten, ist die Gefahr geringer, außer unter Ihren Freunden ist der, der die Rechte hält und Sie verklagt.

Rechtsanwalt Thomas Schwenke rät zur Vorsicht: Im Zweifel besser keine Fotos teilen. Foto: RA Schwenke

 

Sobald öffentlich geteilt wird, steigt die Gefahr von Abmahnungen

Merke: Wer viele Freunde sammelt, die er nicht kennt, erhöht in dieser Hinsicht das Risiko. Wer sich jetzt fragt, wieso das, was man seit langer Zeit macht und was ja alle machen, plötzlich ein Rechtsrisiko sein soll, bekommt die Antwort:

Geschützte Fotos zu teilen war schon immer ein Rechtsverstoß, nur jetzt gab es erst jetzt die erste Abmahnung, die ist durchgegangen und ab sofort muss man damit rechnen, dass hier Agenturen und Anwälte Geld verdienen wollen.

Der Fachanwalt Schwenke bestätigt unsere Einschätzung, dass es weniger um Rechtewahrung, als um Kohle machen geht:

Natürlich wird der Schutz behauptet werden. Ob das allerdings das wahre Motiv ist, dürfte manchmal fragwürdig sein. Man hört, dass es Agenturen gibt, die große Bildbestände aufkaufen und eng mit Kanzleien zusammenarbeiten. Mittlerweile gibt es Software, die auch Fotos identifizieren kann und dann scannen solche Firmen Postings, bis sie Treffer haben. Das kann man als verwerflich betrachten – rechtlich ist es einwandfrei zulässig und kann ein lukratives Geschäft bedeuten.

Es könnte auch kostenfrei zugehen – darauf sollte man nicht hoffen

Und natürlich muss der Rechteinhaber nicht abmahnen und er muss auch keine Rechnung stellen, eine Aufforderung zur Löschung wäre ein erster kostenfreier Schritt. So verhalten wir uns beispielsweise, wenn wir mit der Veröffentlichung von Inhalten, die uns gehören, auf anderen Internetseiten nicht einverstanden sind.

Es gibt aber auch Inhalte, die man vermeintlich problemlos teilen kann. Youtube-Videos beispielsweise. Aber leider droht auch hier die Abmahnfalle – wieder abhängig vom Einzelfall, wie Thomas Schwenke erklärt:

Bei youtube und anderen großen Portalen dieser Art willigt der Einsteller ins Sharen ein – er kann also keine Nutzungsrechtsverletzungen geltend machen. Außer, er hat Inhalte eingestellt, an denen er keine Reche besitzt, dann kann der Rechteinhaber gegen den Einsteller und gegen alle, die teilen vorgehen. Auch hier sollte man also vorsichtig sein, was man teilt. Nicht erlaubt sind Screenshots aus Filmen – dadurch fertigt man „Foto“-Kopien an. Sofern man die öffentlich macht, ist das eine Nutzungsrechtsverletzung, selbst wenn der Screenshot denselben Inhalt hat wie ein automatisch generiertes Vorschaubild.

Und wie sieht es mit Eltern aus, deren Teenager einen Facebook-Account haben und fleißig alles teilen, was ihnen gefällt?

Die Eltern haften meist nicht, wenn diese ihre Kinder auf den sorgsamen Umgang hingewiesen haben. Hier ist meist der Umfang von Nutzungsrechtsverletzungen und die Art und Weise entscheidend. Ausgeschlossen ist eine Haftbarkeit aber nicht.

Betroffen sind alle, die teilen

Die potenzielle Gefahr betrifft also alle die am meisten, die nicht-privat auf Facebook posten: Gewerbetreibende, Freiberufler, Firmen, Dienstleister, Vereine, Behörden, Verbände und so weiter. Die Überlegung, man betreibe ja nur ein kleines Angebot oder verdiene damit nur wenig oder biete als Verein einen Service an, bietet keinen Schutz. Sobald man Öffentlichkeit herstellt, kann man in der Falle sitzen. Und zwar unabhängig von Facebook, auch andere soziale Dienste wie Google+ sind betroffen, also jeder Dienst, der Vorschaubilder erzeugt.

Das betrifft uns auch selbst: Wir haben aktuell einen Rechtsstreit, der in Teilen auch Facebook-Vorschaubilder betrifft. Und ganz ehrlich? Das Problem war uns vorher nicht bekannt. Der Umgang mit Rechten gehört zwar zu unserer täglichen Arbeit und wir achten sehr verantwortlich auf ein einwandfreies Verhalten – aber auch wir müssen wie alle immer wieder dazulernen.

Für unsere Leserinnen und Leser werden wir für das Teilen unserer Inhalte Rechtssicherheit schaffen – soweit wir das können. In den nächsten Tagen werden wir einen Passus in unsere Nutzungsbedingungen aufnehmen, der ausdrücklich die Verwendung von Vorschaubildern für den privaten Gebrauch erlaubt.

Einen 100-prozentigen Schutz gibt es nicht

Tatsächlich können wir Ihnen ehrlicherweise damit keinen einhundertprozentigen Schutz vor Rechtsverfolgungen bieten, wenn Sie unsere Informationen teilen. Zur Erläuterung: Wir verwenden häufig fremdes Bildmaterial, das wir beispielsweise über Pressestellen zur Verfügung gestellt bekommen, sei es über die Gemeindeverwaltungen, das Landratsamt, Ministerien, die Polizei, Hilfsdienste, Feuerwehren, Parteien, Veranstaltungsunternehmen, Theater, Schulen, Vereine oder andere Anbieter, ob „öffentlich“ oder „privatrechtlich“. Wir gehen dabei davon aus, dass der jeweilige Zulieferer über die Nutzungsrechte verfügt und diese an uns weitergibt. Zur Absicherung fragen wir beim ersten Kontakt nach, ob das pauschal so zutrifft und bekommen das entsprechend bestätigt. Bei Pressestellen setzen wir das voraus.

In der Praxis kann es aber zu Rechtsstreitigkeiten kommen, wenn jemand behauptet, die Nutzungsrechte zu haben. Absurd? Nein, Tatsache und derselbe Fall, den Rechtsanwalt Schwenke am Beispiel von Youtube oben im Text erläutert hat. Und die Tatsache, dass es der Presse und anderen Medien erlaubt worden ist, heißt noch lange nicht, dass Sie als privater oder gewerblicher Nutzer ebenfalls „Veröffentlichungsrechte“ haben. Wir wiederum könnten umgehend den Betrieb einstellen, wenn wir dies tatsächlich für jedes Foto prüfen müssten. Der Verwaltungsaufwand wäre gigantisch. Wir müssen uns also selbst verlassen und können die Gefahr nicht ausschalten.

Genau das ist auch zum Teil Gegenstand eines aktuellen Rechtsstreits, den wir führen müssen: Eine Person behauptet, die alleinigen Nutzungsrechte für Fotos zu haben, die von der Pressestelle eines Unternehmens öffentlich als „Presseinformation“ zur Verfügung gestellt worden sind und bis heute als „Presseinformation“ downloadbar sind. Wir haben diese Fotos benutzt und sind dafür abgemahnt worden. Streitwert für jedes der drei Fotos: 3.000 Euro, also in Summe 9.000 Euro.

Die Gefahr lauert überall

Und obwohl der Hinweis von Rechtsanwalt Thomas Schwenke vermutlich überwiegend zutreffend ist, dass von großen Anbietern eher keine Gefahr droht: In unserem Fall hat die Pressestelle einer Firma eines sehr großen Medienkonzerns hier in der Region diese Fotos zur Verfügung gestellt und die abgebildete Person hat uns wegen der Nutzung abgemahnt. Ob das zulässig ist, müssen wir nun vor Gericht klären. Bei vollem Prozesskostenrisiko in Höhe von mehreren tausend Euro. Da dies zur Zeit ein schwebendes Verfahren ist, äußern wir uns aktuell nicht, werden Sie aber informieren, wenn der Prozess abgeschlossen ist.

Um es Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, noch einmal an einem Beispiel zu verdeutlichen: Die Gefahr lauert überall. Beispielsweise bei Ihrem Verein. Der hat ganz korrekt einen Bilderdienst abonniert und bezahlt diesen für die Nutzung von Fotos. Oder kauft Fotos von einem Sportfotografen zur Verwendung auf der eigenen Website. Soweit ist alles korrekt. Der Verein hat die Nutzungsrechte erworben. Was aber steht im „Kleingedruckten“? Hat der Vorstand das geprüft oder verlassen Sie sich darauf, „dass das alles schon in Ordnung ist“? Dürfen Vereinsmitglieder oder andere Personen die Vereinsmeldungen inklusive Vorschaufoto „teilen“? Das kann sein, das kann aber auch nicht sein. Und wenn diese Rechte nicht genehmigt worden sind, begeht jeder, der ein Vorschaubild oder ein anderes teilt, einen potenziellen Rechtsverstoß, der abmahnfähig ist. Wenn Sie dann behaupten, Sie hätten das nicht gewusst, hilft Ihnen das im Zweifel erstmal nichts.

Ein anderes aktuelles Beispiel: In den vergangenen Wochen ist das Foto eines vermissten Jugendlichen aus Mannheim in Facebook geteilt worden. Der Junge wurde mittlerweile tot aufgefunden. Mit dem Tod verfallen die Persönlichkeitsrechte nicht und die Nutzungsrechte erst nach dem Tod des Urhebers, also der Person, die das Foto gemacht hat. Sie halten das für ein makabres Beispiel? Das interessiert die Gerichtsbarkeit nicht: Wer dieses Foto verwendet hat, könnte das Persönlichkeitsrecht der Person verletzt haben. Und ganz sicher liegt ein Urheber- und Nutzungsrechtsverstoß vor.

Und wenn Sie sich bereits mit der Problematik befasst haben und denken: Google darf doch auch Vorschaubilder anzeigen, dann liegen Sie richtig, aber die Schlussfolgerung, Ihnen wäre das auch erlaubt, ist falsch. Suchmaschinen verwenden dafür eine technische Funktion ohne die eine Suchmaschine wenig Sinn machen würde. Rechteinhaber, die das nicht wollen, müssen ihre Inhalte schützen und können durch technische Einstellungen eine automatisierte Erfassung verhindern. Sie als „Teiler“ von Inhalten sind aber kein Automat, sondern eine willentlich handelnde Person.

Thomas Schwenke bringt die aktuelle Rechtssituation auf den Punkt:

Es ist fast unmöglich, keinen Rechtsverstoß zu begehen.

Außer, man lässt die Finger von Facebook und anderen Diensten.

Hier ist der Gesetzgeber gefordert, dringend Abhilfe zu schaffen. Sprechen Sie Ihre Abgeordneten an. Teilen Sie unseren Artikel und helfen Sie, das Thema bekannt zu machen. Es betrifft tatsächlich jeden, der Informationen im Internet teilt – abhängig vom Einzelfall. Und warnen Sie andere vor Rechteinhabern, die darauf aus sind, andere mit teuren Abmahnungen zu überziehen.

Links:

Zeit online: Abmahnung wegen eines Bildchens auf Facebook

hr: Vorsicht bei Facebook-Vorschaubildern

http://rechtsanwalt-schwenke.de

RA Schwenke zum Abmahnfall

Praxistipps von RA Schwenke

Hinweis: Wir werden in Zukunft immer wieder darauf aufmerksam machen, welche Leistung wir Ihnen anbieten. Die Zitate von Rechtsanwalt Schwenke entstammen einem Interview für das lokaljournalistische Netzwerk istlokal.de. Für dieses Interview wurden inklusive Vorrecherche, Gespräch und Produktion rund fünf Stunden Arbeit aufgewendet. Für diesen Text wurden inklusive Recherche rund acht Stunden Arbeit aufgewendet. Wir bieten unseren Leser/innen diese Leistung kostenfrei an. Wenn Sie unsere Arbeit mit einer freiwilligen Zahlung unterstützen wollen, weil Sie diese unterstützen wollen oder selbst Nutzen daraus gezogen haben, sind wir dafür sehr dankbar. Ebenso, wenn Sie uns bei den Kosten für den Rechtsstreit unterstützen wollen. Schreiben Sie uns bitte eine email an redaktion (at) rheinneckarblog.de, wir teilen Ihnen dann gerne unsere Bankverbindung mit. Eine Spendenquittung können wir nicht ausstellen.

Rhein-Neckar-Kreis

Behördenrufnummer „115“ ab 11. Mai in 49 Kommunen aktiv

Riesige 115-Ziffern weisen im Foyer des Heidelberger Landratsamts auf die einheitliche Behördenrufnummer hin. Landrat Stefan Dallinger und der Leiter des Organisationsamtes, Gerald Lutz, werben gemeinsam für den neuen Service, der ab dem 11. Mai 2012 aktiv geschaltet ist. Foto: Silke Hartmann

Riesige 115-Ziffern weisen im Foyer des Heidelberger Landratsamts auf die einheitliche Behördenrufnummer hin. Landrat Stefan Dallinger und der Leiter des Organisationsamtes, Gerald Lutz, werben gemeinsam für den neuen Service, der ab dem 11. Mai 2012 aktiv geschaltet ist. Foto: Silke Hartmann

Rhein-Neckar-Kreis, 06. Mai 2012. (red/pm) Ab dem 11. Mai steht auch im Rhein-Neckar-Kreis die einheitliche Behördenrufnummer 115 zur Verfügung.

Information des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis:

„Ab 11. Mai 2012 wird sie auch für den Rhein-Neckar-Kreis, für 49 kreisangehörige Städte und Gemeinden und für viele weiteren Städte und Kommunen in der Metropolregion verfügbar sein: Die einheitliche Behördennummer 115. Mit dieser Telefonnummer können unabhängig von Zuständigkeiten Auskünfte zu Leistungen der öffentlichen Verwaltung gegeben werden. Bereits seit heute, 30. April 2012, weisen im Foyer des Heidelberger Landratsamts riesige Ziffern auf den neuen Service hin.

„Unter der bundeseinheitlichen Telefonnummer 115 erreichen die Einwohnerinnen und Einwohner des Rhein-Neckar-Kreises ohne Vorwahl alle Stellen des Landratsamtes und die Rathäuser von bereits 49 kreisangehörigen Kommunen“, erklärt Landrat Stefan Dallinger den neuen Service. Montags bis Freitags von 8 bis 18 Uhr gibt es hier Auskünfte zu Behördenangelegenheiten und vielen Lebenslagen sowie den richtigen Ansprechpartnern der angeschlossenen Verwaltungen.

Die bundesweit einheitliche Behördennummer ist zwischenzeitlich sowohl aus dem Festnetz als auch aus mehreren Mobilfunknetzen zum Ortstarif und damit kostenlos über Flatrates erreichbar.

„Die 115 ist der Kundenservice der öffentlichen Verwaltung zu bürgerfreundlichen Tarifen“, so Landrat Stefan Dallinger weiter. Ganz besonders freue er sich, dass sich bereits 49 Kreiskommunen an dem Projekt beteiligen. Es ist bisher noch keinem Landkreis gelungen mit so vielen Gemeinden zu starten. „Gerne hätten wir alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden im Boot gehabt“, betont der Landrat. „Was nicht ist, kann ja noch werden“, zeigt er sich zuversichtlich.

„Welche Frage auch immer Sie an die Verwaltung haben: Wählen Sie die 115 und nutzen Sie den günstigen direkten Draht zur Kreisbehörde und den beteiligten Kommunen“, ermuntert auch Gerald Lutz, Leiter des Organisationsamtes im Rhein-Neckar-Kreis, der auch für den IT- und EDV-Bereich verantwortlich ist, die Einwohnerinnen und Einwohner des Rhein-Neckar-Kreises. „Probieren Sie es einfach einmal aus“, so Lutz. Sollten die Anruferinnen oder Anrufer in einer Kommune wohnen, die nicht von Anfang an am Projekt der einheitlichen Behördenrufnummer dabei ist, landen diese Telefonate im Service-Center, erhalten aber keine Auskunft.

Bundesweit nehmen bereits 205 Kommunen, elf Landesverwaltungen und die gesamte Bundesverwaltung am Wissensnetzwerk der 115 teil. Derzeit haben rund 20 Millionen Bürgerinnen und Bürger Anschluss unter der 115.

Infos zur bundeseinheitlichen Behördenrufnummer gibt es Thomas Holzer, Projektleiter 115 im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis unter Tel. 06221/522-1343 und auch unter <a title=“www.115.de“ href=“www.115.de“ target=“_blank“>www.115.de</a>.

Alles gut beim Straßenfest? Von wegen!

Guten Tag!

Heddesheim, 22. Juni 2010. Das diesjährige Straßenfest ist ohne „besondere“ Vorkommnisse verlaufen – zumindest offiziell. Die Redaktion hat sich mit Anwohnern getroffen, die ganz anders darüber denken. Ein Erfahrungsbericht.

Martina Müller* schreibt uns:

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Keine besonderen Vorkommnisse auf dem Straßenfest... und sonst? Bild: heddesheimblog

„Ich wohne jetzt schon fast zehn Jahre in Heddesheim und war noch nie auf dem Straßenfest und werde da auch nicht hingehen. Der Grund ist ganz einfach: Die Belastungen im Zusammenhang mit diesem „Fest“ ärgern mich zutiefst.

Dieses Jahr hatten wir Glück. Etwa ab 02:30 Uhr konnten wir dann schlafen, weil die letzten Gröhler verschwunden waren. Naja, Glück. Das ist so eine Frage der Definition. Nachdem wir diverse Flaschen aus unserem Garten entfernt, Kippen, Verpackungsmüll aufgesammelt und die Kotze auf dem Weg weggemacht haben, waren die ersten Folgen beseitigt.

Dieses Jahr sind keine Flaschen zu Bruch gegangen. Für unsere pubertierende Tochter sind die Glasscherben kein Problem – für unseren kleinen Sohn und unsere Katzen schon.

Die Pissmarkierungen an unserem Gartenzaun bleicht hoffentlich die Sonne in den nächsten Monaten aus.

Wir fühlen uns manchmal ohnmächtig, weil wir das alles nicht begreifen: Warum ist das so, dass die Menschen so wenig Respekt haben? Leider auch vor allem Jugendliche?

Wir führen ein normales Leben, pflegen unser Anwesen, haben Freude am Garten und versuchen, alles gut und richtig zu machen.

Müssen wir uns gefallen lassen, dass irgendwelche Idioten Graffiti an unseren Zaun sprühen, uns in den Vorgarten kotzen, gröhlend durch die Gassen ziehen und unser Grundstück als „Mülleimer“ missbrauchen?

Anscheinend schon. Denn alle Bemühungen nutzen nichts.

Mein Mann hat schon dutzende Male versucht, mit diesen Menschen zu reden. Er hat ihnen auch schon gedroht. Die Schimpfwörter, mit denen er bedacht worden ist, will ich gar nicht alle wiederholen, aber ein Satz klingelt mir noch in den Ohren: „Hau doch ab, Du Wichser“, ausgesprochen von einer 14-Jährigen.

Für mich steht da die Welt Kopf. Ich verstehe das irgendwie nicht mehr. Wie kann das sein?

Wir haben auch schon die Polizei gerufen, nicht nur einmal. Manchmal konnten die helfen, meistens nicht.

Ein Polizist hat meinem Mann mal geraten: „Wenn es dunkel ist und es keiner sieht, dann verpassen Sie denen mal eine, die merken sich das.“

Kann das sein? Aufruf zur Selbstjustiz durch einen Polizisten als „Problemlösungsstrategie“?

Mein Mann hat den Ratschlag nicht befolgt.

Feste sind gut und sicher wichtig. Schlecht und nicht richtig sind die Folgen.

Und bald gibt es das Altstadtfest in Ladenburg, dann werden wir wieder „keine besonderen Vorkommnisse“ beseitigen müssen. An Halloween sind schon mehrmals Eier gegen Hauswände in der Nachbarschaft geschleudert worden. Ist das witzig? Macht das Spaß?

Wie alle anderen haben wir das bislang hingenommen. Aber das wollen wir nicht mehr, deswegen wenden wir uns an die Öffentlichkeit.

Mit dem dringenden Appell, mehr aufeinander Rücksicht zu nehmen.

Und mit der Bitte an die Behörden, nicht nur das „Fest“ im Blick zu haben, sondern auch das Umfeld.

Sonst heißt es weiter, es habe „keine besonderen Vorkommnisse“ gegeben. Diese Aussage kann man nur treffen, wenn man nichts sehen, hören oder wissen will.“

Anmerkung der Redaktion:
Der *Name wurde von uns geändert. Die Familie lebt im Neubaugebiet Gänsgräben. Die Familie möchte sich an die Öffentlichkeit wenden, aber geschützt bleiben.

Schuster: „Die Bevölkerung muss früher eingebunden werden.“

Guten Tag!

Heddesheim, 10. Mai 2010. Die Grünen haben vor kurzem ihren Vorstand neu gewählt und ihre politischen Schwerpunkte vorgestellt. Im Gespräch berichtet der neue Gemeinderat Andreas Schuster über seine Erfahrungen im Gemeinderat und was die Grünen für die Zukunft vorhaben.

Interview: Hardy Prothmann

Herr Schuster, Glückwunsch. Die Kommunalwahl 2009 brachte drei neue Sitze, die Grünen sind nun mit sechs Gemeinderäten zweitstärkste Fraktion. Außerdem hat der Ortsverband einige neue Mitglieder. Wie bewerten Sie das auch Ihrer Sicht?

Andreas Schuster: „Das ist natürlich zunächst einmal ein großer politischer Erfolg. Die Verdopplung der Sitze hat seinerzeit alle unsere Erwartungen übertroffen. Die Verhältnisse im Gemeinderat haben sich dadurch deutlich geändert. Der politische Spielraum und Einfluss der Grünen hat sich erweitert und unsere Wählerinnen und Wähler haben eine starke Vertretung im Gemeinderat, ohne die das Spiel nicht läuft. In der derzeitigen Diskussion um pfenning logistics sind die Fronten derzeit zwar leider sehr verhärtet, aber eine starke Grüne Fraktion bietet ja auch den anderen Parteien neue Möglichkeiten der Interaktion. Ich bin davon überzeugt, dass es langfristig viele interessante Konstellationen und Koalitionen geben wird – zu den unterschiedlichsten Themen.“

Sie sind ebenfalls neu in den Gemeinderat gewählt worden. Erzählen Sie doch mal, wie das so ist.

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Andreas Schuster ist Gemeinderat und einer der Sprecher des Ortsverbands Bündnis90/Die Grünen. Foto: privat

Schuster: „Ich nehme diese Aufgabe äußerst ernst. Für mich bedeutet eine Wahl zum Gemeinderat einen klaren Auftrag, die Interessen der HeddesheimerInnen zu vertreten. Und diesen Auftrag werde ich mit allen mir zur Verfügung stehenden Kräften erfüllen. Die Arbeit im Gemeinderat selbst ist äußerst facettenreich und erfordert die Fähigkeit, sich schnell in viele unterschiedliche Sachverhalte einzudenken – vorausgesetzt, man möchte die Sitzungen tatsächlich aktiv mitgestalten.

„Ich bin ein Verfechter der direkten Demokratie. “ Andreas Schuster

Interessanterweise hat die Arbeit als Gemeinderat für mich auch eine emotionale Komponente. Ich habe mich sofort nach meinem Umzug nach Heddesheim hier auf Anhieb zu Hause gefühlt – stärker als an jedem anderen Wohnort zuvor. Dennoch fühle ich mich Heddesheim jetzt noch mehr verbunden. Dass ich an der Entwicklung unserer wunderschönen Gemeinde mitwirken darf, motiviert mich enorm.“

„Pfenning“ ist ein Dauerbrenner. Wie bewerten Sie das Thema aktuell?

Schuster: „Das Thema pfenning ist aktuell wie eh und je. Die kürzlich erfolgte Offenlage und die damit verbundene Zahl von 910 Einwendungen gegen dieses Projekt zeigen deutlich, dass sich an der Ablehnung durch weite Teile unserer Bevölkerung nichts geändert hat. Im Gegenteil: je länger sich der Prozess hinzieht, umso mehr Fragen tauchen auf. Keines der erstellten Gutachten ist wirklich wasserdicht, die Verkehrssituation ist absolut ungeklärt, der versprochene Gleisanschluss entpuppt sich nach und nach als Luftnummer. Begleitet wird dies von einer nach wie vor katastrophalen Kommunikationspolitik. Auskunft gibt es nur auf deutliche Nachfrage. Selbst als Gemeinderat muss man sich jede Information mühsam zusammensuchen. Ist es da verwunderlich, dass sich die HeddesheimerInnen allein gelassen fühlen?

„Selbst als Gemeinderat muss ich mir Informationen
zu Pfenning mühsam zusammensuchen.“

Stellvertretend für meine ParteikollegInnen kann ich hier deutlich sagen: Wir werden weiterhin alles unternehmen, um dieses Projekt zu verhindern. Es sollte sich niemand einreden lassen, hier wäre alles schon entschieden.“

Die Grünen wollen sich für mehr Transparenz und die Beteiligung der BürgerInnen einsetzen. Konkretisieren Sie das bitte.

Schuster: „Politik ist etwas, dass von den BürgerInnen ausgehen sollte. Ich bin ein großer Verfechter der direkten Demokratie. Die Wahl von Volksvertretern – egal ob auf Bundesebene oder in der Kommune – ist ja eigentlich nur ein notwendiges Übel, um die Demokratie „organisierbar“ zu machen. Es ist keineswegs eine Generalvollmacht für die Gewählten, nach der Wahl ein paar Jahre lang ihr eigenes Ding zu machen. Leider wird Politik immer häufiger so wahrgenommen. „Die da oben“ machen was sie wollen – und „wir da unten“ sind dem ausgesetzt.“

Bündnis90/Die Grünen stehen für größtmögliche Transparenz.

Was ist die Lösung?

Schuster: „Umso wichtiger ist es, hier größtmögliche Transparenz herzustellen, das ist die klare Absicht von Bündnis 90 / Die Grünen. Wie kann das in Heddesheim konkret aussehen? Zunächst einmal sollte es das erklärte Ziel sein, alle Themen der Gemeinderatssitzung öffentlich zu besprechen – von wenigen Ausnahmen abgesehen, bei denen es um den Schutz von Bürgerinteressen geht. Auch sollte die Bevölkerung viel früher eingebunden, statt nur über die Ergebnisse informiert zu werden. Sicher ist das komplizierter und arbeitsintensiver als der übliche Weg, aber Verwaltung und Gemeinderat arbeiten nun mal im Auftrag der WählerInnen. Wenn sie so wollen, sind diese unsere „Vorgesetzten“, denen wir Rechenschaft schulden! Zu guter letzt sollte es unser Anspruch sein, der Bevölkerung Informationen über die Geschäfte der Verwaltung aktiv anzubieten. Wir sind ganz groß darin, unsere Festlichkeiten und Jubiläen ins rechte Licht zu rücken. Aber wenn ein interessierter Bürger bestimmte Informationen möchte, dann muss er erst ins Rathaus gehen. Wir haben doch nichts zu verheimlichen – oder?“

Aktuell ist der nicht-öffentliche Beschluss des Umlenkungsausschusses bekannt geworden. Überrascht Sie das Ergebnis?

Schuster: „Nein, das Ergebnis überrascht mich nicht – auch wenn die Beschlussfassung sehr zügig erfolgte. Lassen Sie es mich ironisch ausdrücken: Wenn man sich einig ist, sind schnelle Entschlüsse kein Problem. Gleichzeitig sollte man aber nicht vergessen, dass eine solche Umlegung sehr problematisch ist. Das für Umlegungen geltende Privatnützigkeitsprinzip legt ganz klar fest, dass ein solcher Akt im Interesse des Grundstückseigentümers erfolgen muss! Eine Umlegung alleine mit dem Ziel ein Ansiedlungsprojekt zu ermöglichen ist mehr als strittig und wird vom Gesetzgeber schnell als Enteignung betrachtet. Interessierte BürgerInnen verweise ich hier auf das „Boxberg-Urteil“.“

Energieversorgung und ÖPNV sind zentrale Themen.

Auch die Energieversorgung steht auf Ihrer Themenliste. Was bedeutet, „die Energieversorgung gehört in kommunale Hand?“

Schuster: „Der wachsende Einfluss einiger weniger Energiekonzerne birgt viele Gefahren und schwächt den gesunden Wettbewerb. Unserer Ansicht nach sollte die unreflektierte Privatisierung wichtiger Dienstleistungen wie eben der Energieversorgung eingedämmt werden. Ein starker kommunaler Einfluss ermöglicht die Umsetzung eigener wirtschafts- oder umweltpolitischer Ziele und stärkt die Rechte der VerbraucherInnen. Nicht zuletzt gehen erwirtschaftete Gewinne nicht an die Energieriesen, sondern bleiben in den Kommunen. Das kommt der öffentlichen Hand zugute und steht für unsere Investitionen zur Verfügung. Ein wichtiger Aspekt in wirtschaftlich schlechten Zeiten.

Das Auslaufen von Konzessionsverträgen großer Anbieter und die dadurch ermöglichte Übernahme der Energieversorgungsnetze bietet hier für viele Kommunen echte Chancen.“

Sie fordern ebenfalls eine Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs. Was soll verbessert werden?

Schuster: „Der ÖPNV muss in Zukunft generell eine stärkere Bedeutung bekommen – weit über unsere Region hinaus. Bus und Bahn dürfen keine Notlösung für Menschen sein, die kein Auto haben. Es kann nicht sein, dass Jugendliche aus Mangel an Alternativen zu passionierten Autofahrern „erzogen“ werden. Gleichzeitig müssen ältere Menschen die Chance haben, mobil zu bleiben.

Für Heddesheim wünschen wir uns konkret eine bessere Anbindung an die Bergstraße. Zu bestimmten Zeiten ist eine Fahrt von oder nach Heidelberg mit öffentlichen Verkehrsmitteln immer noch eine kleine Weltreise. Ebenso wichtig ist es, eine Nord-Süd-Verbindung Viernheim-Heddesheim-Ladenburg zu schaffen. Hier herrscht Handlungsbedarf.“

„Starke Frauen leisten bei uns einen enormen Beitrag.“ Andreas Schuster

Vor kurzem wurde der Vorstand neu gewählt. Sie und Herr Heinisch sind die Sprecher des Ortsvereins und gleichzeitig Gemeinderäte. Dabei sind die Grünen doch für die Trennung von Amt und Mandat?

Schuster: „Auch wenn bei der Trennung von Amt und Mandat in Baden Württemberg die kommunale Ebene bewusst ausgeklammert wurde, ist es eigentlich immer unser Anspruch gewesen, das in Heddesheim dennoch so umzusetzen. Leider macht uns hier die Tatsache einen Strich durch die Rechnung, dass wir eine kleine Partei sind. Trotz des erfreulichen Zuwachses an Mitgliedern haben wir einfach nicht genug aktive Mitstreiter, um alle Positionen entsprechend zu besetzen. Da im letzten Jahr ein großer Anteil dieser Aktiven in den Gemeinderat katapultiert wurde, stehen wir nun vor dieser Situation, dass Vorstände im Gemeinderat sitzen. Sowohl Herr Heinisch als auch ich sehen das aber als Übergangslösung an. Sobald sich viel versprechende Kandidaten herauskristallisieren, lösen wir diesen Widerspruch auf. Bei uns klebt keiner an seinem Stuhl. Nicht ohne Grund gibt es bei den Grünen keine Ehrennadel für langjährige Vorstandstätigkeit. Wir setzen hier immer auf frischen Wind und neue Köpfe.“

Auch die Tatsache, dass keine Frau im Gemeinderat ist, wird kritisch angemerkt. Warum ist das so?

Schuster: „Im Vorfeld der Wahlen wurden von bestimmten Interessengruppen Empfehlungen ausgesprochen, welche Kandidaten die Interessen dieser Gruppen vermutlich am ehesten unterstützen würden. Diese Empfehlungen hatten einen maßgeblichen Einfluss auf das Wahlergebnis. Leider war diese Liste rein männlich besetzt. Geschlechtergerechtigkeit hat eben nicht für jeden die gleiche Priorität wie für uns. Dieser Umstand war einer der Faktoren, die zu dieser unglücklichen Konstellation ganz ohne Frauen in der Fraktion geführt hat.

Gott sei dank haben wir zumindest in der Ortsgruppe sehr starke und politisch erfahrene Frauen, die einen enormen Beitrag zu unserer politischer Arbeit leisten. Ohne die weibliche Problemlösungskompetenz und Weitsicht wäre das undenkbar. Das ist allerdings kein Ersatz für weibliche Gemeinderätinnen!“

Zur Person:
Andreas Schuster (38) hat Anglistik und Geschichte mit Abschluss Staatsexamen studiert und arbeitet als Werbeberater in Mannheim. Der gebürtige Heidelberger ist mit einer Heddesheimerin verheiratet und lebt seit 2002 in Heddesheim. Er liebt die Literatur und ist nicht nur beruflich von den neuen Medien fasziniert. Seit 2007 ist er Mitglied von Bündnis90/Die Grünen in Heddesheim. Seit Frühjahr 2008 ist er im Vorstand und einer der Sprecher des Ortsverbands.

jhv

Andreas Schuster, Anke Antary, Günther Heinisch und der Landtagsabgeordnete Uli Sckerl. Bild: hblog

Info:
Bündnis90/Die Grünen
Die Partei gibt es seit dem 22. Mai 1984 in Heddesheim. Zur Zeit besteht der Ortsverband aus 18 Mitgliedern – im vergangenen Jahr sind vier neue Mitglieder hinzugekommen.
Jeden ersten Montag im Monat trifft sich der Ortsverband um 20.00 Uhr im Fraktionszimmer von Bündnis 90/Die Grünen in der Alten Schule Heddesheim – öffentlich, interessierte BürgerInnen können daran teilnehmen.
Bei der Kommunalwahl 2009 konnten die Grünen ihre Sitze von drei auf sechs verdoppeln und sind nun zweitstärkste Fraktion. Fraktionssprecher ist Klaus Schuhmann.
Am 26. April 2010 wurde der Vorstand auf der Jahreshauptversammlung bestätigt: Anke Antary, Günther Heinisch und Andreas Schuster sind Sprecher des Ortsverbands.

Durchgerechnet: Was die Zahl 130 im Vergleich zu 910 verrät – oder ich weiß, wo du wohnst

Guten Tag!

Heddesheim, 23. April 2010. Gegen das „Pfenning“-Projekt wurden 910 Einwendungen abgegeben – für die Verwaltung bedeutet das jede Menge Arbeit. Die wird in kleine Einheiten zerlegt. Theoretisch und praktisch. Ist der Ausgang berechenbar?

Von Hardy Prothmann

Mit Zahlen kann man viel machen. Zahlen sind faszinierend. Denn Zahlen an sich sind nichts – es kommt darauf an, was man aus Ihnen macht.

Wie man sie vergleicht, sie einordnet, interpretiert.

Kleine Zahlen können groß werden und große Zahlen klein – die Frage ist, was sie bedeuten?

910 Einwände.

910 Einwände sind nichts – wenn die typische Zahl für Einwände 50.000 beträgt. (910:50.000=1,82 Prozent)

Tut sie aber nicht. Es ist komplizierter. Es gibt keine typische Zahl.

Trotzdem wird eine Zahl von Einwänden interessant, sobald diese in die Dutzende gehen.

Die Zahl 910 Einwände ist gegenüber ein paar Dutzend Einwänden plötzlich eine gigantische Zahl.

Zu gigantisch für den Bürgermeister Michael Kessler.

Zahlen sind nur Zahlen. Oder Feind und Freund.

Ich hatte mehrere schlechte, aber auch ein paar ziemlich gute Mathematiklehrer. Einer, ein Tscheche, sagte mal: „Du musst Dir vorstellen Zahl wie Feind. Dann macht er Dir Angst, besonders wenn sehr große Zahl, dann sehr großer Feind. Wenn Du Dir Zahl zum Freund machst, machst Du Dir viele Freunde? Warum? Ganz einfach. Machst einen Feind zu zwei Freunden, die zu vier Freunden undsoweiter. Mach Dir soviel Freunde wie Du brauchst, dann hast Du keinen Feind mehr.“

Vielleicht hatte Herr Kessler ebenfalls Unterricht bei diesem Lehrer (vom Alter her würde es gehen) oder er hatte einen anderen guten Mathe-Lehrer oder ist selbst nicht ganz schlecht mit der Mathematik.

Herr Kessler wählt aber einen anderen Weg – zumindest laut Pressemitteilung. Er rechnet anders. Er „teilt“ im wahrsten Sinne des Wortes die Ergebnisse mit.

Und zwar zuerst die Teile, dann die Ausgangszahl.

Interpretierte Ergebnisse.

Herr Kessler interpretiert zuerst das Ergebnis, bevor er es nennt.

Und zwar mit bedenklichen Informationen.

Einzig interessant ist die Zahl der Einwände. Die beträgt 910.

Zulässig ist eine Aufschlüsselung auf rund 240 verschiedene Bürgerinnen und Bürger, die durch ihren Namen identifiziert, wohl mehrere Einwände formuliert haben. (Nebenbei bemerkt – für die Statistik – hat dann jeder rund 3,8 Einwände abgegeben.)

Dann informiert die Pressemitteilung aber die Zahl der Haushalte (160) und benennt „130 verschiedene Anschriften“.

Die erste Interpretation und wahrscheinlich auch der erste Gedanke ist: 130 ist gegenüber 910 ja richtig wenig.

Zahlen können unangenehm werden.

Ist die Zahl das? Nein. Denn wer die Reihe weiterrechnet, stellt die Frage: Was ist die nächst kleinere Einheit? Wohnviertel oder gleich Straße?

Und in der Straße „Hausnummern von-bis“?

Das wäre erschreckend. Es wäre.

Tatsächlich beschränkt sich die Gemeinde wohlweislich auf die „gebrochene 910“, nämlich „130 verschiedene Adressen“. 30 BürgerInnen waren auf dem Rathaus, um Einsicht zu nehmen.

Der Vollständigkeit halber muss erwähnt werden, dass die Zahlen alle auf eigenen Angaben der Gemeinde beruhen.

Trotzdem. Übersetzt heißt das:

„In der Tat gab es eine Menge von Einwendungen. Die gehen aber auf „nur“ 130 Adressen zurück.“

Anders ausgedrückt: Die vollkommen unverständliche und nichtsnützige „Information“ über die Zahl der Haushalte verrät den Gemütszustand eines Bürgermeisters, dem das demokratische Verständnis für Zahlen abhanden gekommen zu sein scheint.

Einwand ist Einwand – ohne Ansehen der Person.

Es ist vollkommen egal, ob 30, 300 oder über 900 Einwände abgegeben werden. Und es ist vollkommen egal, ob 130 „Adressen“ oder nur eine einzige für die Zahl der Einwände „verantwortlich“ sind.

Die kleinste vorstellbare Zahl ist ein Bürger, eine Bürgerin. Was, wenn ein einzelner Mensch über 900 Einwände schreiben würde?

Wäre das „weniger“ wert, als wenn über 900 Bürgerinnen und Bürger je einen Einwand abgäben?

Die einfache Formel lautet: 1×910=910×1

1×910=910×1

Einen Bürger kann man lächerlich machen. „Rund“ 240 Bürger nicht.

240 ist eine enorme Zahl.

Auch die kann man immerhin auf 130 „Adressen“ runter rechnen. Was immer noch eine „enorme“ Zahl ist.

Wer eine Information mitteilt, will informieren. Also “ in Form bringen“.

Klingt das zu folgerichtig?

Was heißt folgerichtig? Feind ausgemacht?

Die Lösung ist einfach:
Wer 910 „Einwände“ auf 240 „Personen“ auf 130 „Adressen“ herunter rechnet, will zeigen, dass er genau weiß, mit wem er es zu tun hat. Der „Feind“ 910 ist in Wahrheit nur 130 „Adressen“.

Und das ist beängstigend. Ob die Beängstigung nur eine Empfindung ist oder mehr, ist schwer zu beurteilen.

Die Erklärung, warum hier ein „Rechenfehler“ vorliegt, ist ganz einfach:

  • Während der Offenlage eines Bebauungsplans dürfen BürgerInnen und Bürger Einsicht nehmen. Sie müssen aber nicht.
  • Während der Offenlage eines Bebauungsplans dürfen BürgerInnen und Bürger Einwände, Anregungen sowie Vorschläge und Wünsche einreichen. Sie müssen aber nicht.
  • Während der Offenlage eines Bebauungsplans dürfen ausschließlich BürgerInnen und Bürger und nicht etwa „Haushalte“ oder „Anschriften“ sich schriftlich äußern. Sie müssen aber nicht.
  • Sie müssen aber auf alle Fälle Bürgerin oder Bürger sein.

„Haushalte“ und „Anschriften“ ist eine „ungemütliche“ Information.

Welchen Informationsgehalt hat also „Haushalte“ und „Anschriften“?

Als „Haushalt“ oder „Anschrift“ würde ich mir Gedanken machen, wie diese Zahlen, also 160 und 130, interpretiert werden müssen.

Denn sonst haben sie keinerlei Aussagegehalt.

Stimmt auch nicht ganz.

Diese Zahlen sagen sehr viel aus.

Nicht „130 Adressen“ müssen geprüft werden, sondern „910 Einwände“. Trotzdem wurde auf die Adressen geprüft.

Warum? Die Information ist sehr interessat. Die Verwaltung hat die Einwände „sorgfältig zu prüfen“ – denn dazu sind sie da. Die „Adressen“ sollten keine Rolle spielen – ja sie dürfen keine Rolle spielen.

Einwände sind per Gesetz an „Adressen“ gebunden.
Es gibt keine Informationspflicht über „Haushalte“, die „einwenden“.

Die Zahl „130“ ist vollkommen unbedeutend. Sie darf nicht „gedeutet“ werden. Nur ihre Inhalte. Darauf kommt es an.

Einwände haben nichts mit der „Adresse“ zu tun – sondern nur mit dem Inhalt.

Die Verwaltung hat 910 „Einwendungen“ zu prüfen. Sorgfältig – das steht auch so in der Pressemitteilung.

Sorgfältig ist wiederum ein Wort – kein mathematischer Begriff.

Statt Sorge zu tragen, kann man auch nur einfach „entfalten“. Beispielsweise die Intensität der Betrachtung. Der eine erkennt große „Rechenschwierigkeiten“ – und heftet sie unter „Schwierig“ ab. Andere sind banal – abheften unter „Banal“.

Kugelrechnung oder wie man sich etwas rund rechnet: Schwierig ist rot, banal grün. Von 130 Kugeln sind 30 rot.

Diese 30 rechnet man nun weiter…

Was sind 30 Einwände wert?

Diese Einwände werden geprüft und geprüft – nur vier Einwände scheinen „sehr schwierig“ zu sein.

Nochmals mit allem „Wohlwollen“ geprüft, denn die Rechnung stockt arg, bleibt ein Einwand übrig.

Der entscheidet die Rechnung.

Wird die „Mathematik“ hier zu theoretisch?

Überhaupt nicht – Bürgermeister Michael Kessler rechnet soweit runter. Denn er ist bestimmt gut in Mathe.

0 oder 1 ist keine digitale Frage – sondern eine nach dem Schicksal.

Bleibt „1“ übrig, ist die Rechnung nicht aufgegangen.

Bleibt „0“ übrig, ist die Rechnung aufgegangen .

Das „0“-Ergebnis heißt – das Vorhaben kann weitergeführt werden.

Wenn man vom Rechnen und vor allem dem Interpretieren der Ergebnisse noch nicht genug hat, kann man sich ja fragen, was „1“ und „Null“ bedeuten…

Schicksal? „Null“ oder „1“?

Gute Fragen.

Die entscheidende Frage zur Pressemitteilung ist: Warum ist es notwendig, die Zahl von 910 Einwänden auf 240 Personen und dann noch weiter auf 130 „Adressen“ runter zu rechnen?

Siehe oben.

Die muss man jetzt nur noch ausrechnen…

Jetzt ist es offiziell – das „Mitteilungsbekämpfungsgesetz“

Guten Tag!

Heddesheim, 29. März 2010. Die Gemeindeverwaltung hat aktuell alle Gemeinderäte darüber informiert, dass „aufgrund eines Mitteilungsbekämpfungsgesetzes“ eine Mitteilung an die Finanzbehörden erging.

mitteilungsbekämpfung

Mitteilungsbekämpfungsgesetz. Quelle: Gemeinde Heddesheim

Die Verwaltung hat den Heddesheimer Gemeinderäten am 26. März 2010 einen Brief geschickt.

Darin heißt es: „…aufgrund des Mitteilungsbekämpfungs-, und Steuerbereinigungsgesetzes… über die Mitteilungen an die Finanzbehörden…“.

Moment: „Mitteilungsbekämpfungsgesetz“? Was soll das sein? Und wieso macht die Verwaltung dann trotzdem eine Mitteilung?

Trotz eingehender Recherche und Befragung eines Finanzexperten war es der Redaktion nicht möglich ein entsprechendes Gesetz zu finden.

Tatsächlich handelt es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um das „Missbrauchsbekämpfungs- und Steuerbereinigungsgesetz – StMBG“.

Was jetzt wiederum ein „Missbrauch“ mit einer „Mitteilung“ zu tun hat, liegt aus Sicht der Leitung der Heddesheimer Verwaltung auf der Hand: „Mitteilungen“ werden einfach zu oft „missbraucht“, weswegen ein „Missbrauchsbekämpfungsgesetz“ dann am effektivsten ist, wenn es zu einem „Mitteilungsbekämpfungsgesetz“ wird. So schließt sich der Kreis dann wieder.

Wahrscheinlich kam es wegen eines internen „Mitteilungsbekämpfungsgesetzes“ zu einem Freudschen Fehler. Denn wie allgemein bekannt, haben die Gemeindebediensteten ja vom Bürgermeister einen Maulkorb verpasst bekommen.

Einen schönen Tag wünscht
Das heddesheimblog

Bürgernähe? Für andere Kommunen kein Problem

Guten Tag!

Heddesheim, 16. März 2010. Die Gemeinde Heddesheim legt den Bebauungsplanentwurf „Nördlich der Benzstraße“ („Pfenning“) ausschließlich zu den Öffnungszeiten im Rathaus zur Einsichtnahme aus. Das ist rechtlich in Ordnung – doch ein Bürgerservice geht im Jahr 2010 auch anders.

Von Hardy Prothmann

Andere Kommunen – anderen Sitten. Die Grünen wünschten sich von der Gemeinde, dass diese doch die Dateien zum Bebauunsplanentwurf „Nördlich der Benzstraße“ ins Internet stellt – damit auch BürgerInnen Zugriff haben, die vielleicht zu den Öffnungszeiten nicht gut ins Rathaus kommen.

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Bürgernähe als vorbildlicher Service: Bebauungspläne im Internet bei der Stadt Freiburg. Quelle: Stadt Freiburg

Positive Beispiele

Das spart den Bürgern Zeit, Benzin oder einen Fahrschein – also Aufwand. Auch der Aufwand für das Rathaus wird vermindert, weil eventuell weniger BürgerInnen ins Rathaus kommen, wenn diese in aller Ruhe zuhause die Pläne prüfen können.

Ein schönes Beispiel ist die Internetseite der Stadt Freiburg. Auf der sehr übersichtlichen Internetseite können die BürgerInnen Bebauungspläne runterladen und finden weitere zahlreiche Informationen.

Oder die Stadt Bonn: Hier können die Bürger gegen eine Gebühr von 23 Euro Farbkopien der Bebauungspläne im Rathaus kaufen. Die Stadt macht damit kein Geld, sondern fordert als Gebühr die anfallenden Kosten für den Ausdruck ein – das ist nachvollziehbar und sehr bürgernah.

In Heddesheim gibt es für die BürgerInnen nach Informationen des heddesheimblogs einen solchen Service nicht. Ganz im Gegenteil ist es den BürgerInnen noch nicht einmal gestattet, diese Kopien selbst anzufertigen und danach zu bezahlen.

Sicherlich ist Heddesheim nicht die einzige Kommune, die nur das archaische Verfahren der Offenlage als Kopie im Zimmer einer Mitarbeiterin zulässt.

Altes System vs. modernes System.

Die Frage ist allerdings, wie sich die Gemeindeverwaltung selbst sieht und von außen wahrgenommen werden will: Als altes System, wo der Dienst nach Vorschrift läuft oder als moderne Verwaltung, deren Ziel der beste aller denkbaren Bürgerservices ist.

Bürgermeister Michael Kessler hat sich für die „traditionelle“ Methode entschieden. Wenn jemand denkt, dass dieses Vorgehen die Einsichtnahme erschweren soll, ist das nur eine Meinung. Und der Umgang mit Meinungen ist wie die Offenlage von Bebauungsplänen durch Gesetze geregelt. Für die Meinung gilt Artikel 5, Grundgesetz. Für die Offenlage § 3 Abs. 2 BauGB.

Was das „gemeindliche“ Protokoll „tatsächlich“ protokolliert

Guten Tag!

Heddesheim, 20. Februar 2010. Bei der Gemeinderatssitzung am 21. Januar 2010 gab es eine Anfrage des Gemeinderats Hardy Prothmann zu einem Vorfall auf einer Baustelle in der Hans-Thoma-Schule. Diese Anfrage ist, wie üblich, im Protokoll zur Gemeinderatssitzung dokumentiert.

Protokolle dienen der Dokumentation. Die Gemeinde Heddesheim protokolliert, gesetzlich vorgeschrieben, jede Gemeinderatssitzung.

Über die Art und Weise, wie protokolliert wird, kam es in der Sitzung vom 21. Januar 2010 zu Diskussionen, Anträgen und Abstimmungen. Auch für die Sitzung vom 21. Januar liegt nun ein Protokoll vor, das in der kommenden Sitzung vom 25. Februar 2010 abgezeichnet werden soll.

Das heddesheimblog hat über diese Sitzung berichtet. In diesem Bericht heißt es:

„Oder möglicherweise einen Handwerker als „Idioten“ zu bezeichnen? Mir (Hardy Prothmann, Anm. d. Red.) wurde aus mehreren Quellen zugetragen, dass Herr SPD-Gemeinderat Reiner Lang als betreuender Architekt bei einer Baumaßnahme in der Hans-Thoma-Grundschule sich entsprechend geäußert haben soll und habe deshalb um Klärung gebeten. Ganz im Sinne von Herrn Lang. Denn wenn das nur ein Gerücht ist, wäre es in meinen Augen absolut vonnöten, diesen Vorwurf transparent und klar auszuräumen und festzustellen, dass diese Beleidigung nicht stattgefunden hat.

„Ich sehe keinen Grund, hier etwas aufzuklären.“ Bürgermeister Kessler

Umgekehrt hielte ich es für unerträglich, wenn der Vorgang ohne eine öffentliche Entschuldigung durch Herrn Lang bei diesem Handwerker bliebe, sofern diese Entgleisung stattgefunden haben sollte.

Doch der Bürgermeister Michael Kessler und die meisten Gemeinderäte von CDU, SPD und FDP sehen das anders. Herr Kessler wies meinen Antrag auf Klärung zurück und sagte:

„Auf dem Bau geht es manchmal hart zu. Außerdem ist das ein Geschäft der Verwaltung. Das gehört hier nicht ins Gremium und damit ist das erledigt.“

Auf meine Nachfrage, ob er damit meinen Antrag auf Aufklärung ohne Abstimmung im Gemeinderat zurückweist, sagte er: „Ich sehe keinen Grund, hier etwas aufzuklären.“

Die Redaktion des heddesheimblogs dokumentiert das Protokoll aus Sicht der Gemeinde.

Die Leserinnen und Leser können anhand dieses Protokolls und unserer Berichterstattung sehr leicht erkennen, warum vor allem die Fraktion der Grünen und der freie Gemeinderat Hardy Prothmann (verantwortlich für das heddesheimblog, Anm. d. Red.) mit dieser Form der Protokollführung nicht einverstanden sind.

Das „Protokoll“ der Verwaltung fasst den Verlauf der Diskussion wie folgt zusammen (klicken Sie auf das Dokument für eine größere Darstellung):

anfrage

Die Anfrage und was im Protokoll steht. Quelle: Gemeinde Heddesheim

Einen schönen Tag wünscht
Das heddesheimblog

Wikipedia hat den „Bratwurstjournalismus“ zensiert – ist das gut oder schlecht? Und was hat das mit Heddesheim zu tun?

Guten Tag!

Heddesheim, 16. Januar 2010. Was hat die Debatte über die Löschung des „Bratwurstjournalismus“ auf Wikipedia mit dem heddesheimblog zu tun? Sehr viel. Denn auch in Heddesheim gibt es Zensur. Sie ist „politisch“ verordnet und findet statt. Der Zensor heißt Michael Kessler und ist Bürgermeister. Ob diese Zensur „gut oder schlecht“ ist, müssen Zensor und Zensierte selbst entscheiden.

Kommentar: Hardy Prothmann

„Zensur“ wird von den meisten Menschen eindeutig als etwas „Schlechtes“, „Verwerfliches“ , „Missbräuliches“ verstanden. Ist Zensur per se „schlecht“? Welche Zensur ist „schlecht“? Überhaupt, was ist Zensur?

Zensur ist tatsächlich ein sehr vielfältiges Wort, das mehr als eine „negative“ Bedeutung hat. Wikipedia selbst unterscheidet zwischen verschiedenen Zensur-Formen, beispielsweise politischer Zensur oder der Zensur in der Schule (Benotung).

Die Schulzensur an sich ist aber etwas vollkommen Normales. Sie ist eine Leistungsbeurteilung. Eine schlechte Benotung, eine schlechte Zensur also, wird der betroffene Schüler meist als negativ begreifen und vielleicht als „Aufforderung“, es künftig besser zu machen. Der „1er“-Schüler wird seine Note aber nicht als Zensur verstehen, sondern als „Würdigung“ der „sehr guten'“ Leistung.

Zensur findet (nicht) statt.

„Politische Zensur“ lehnt instinktiv jeder Demokrat ab. Wie heißt es doch so schön im Artikel 5, Grundgesetz: „Eine Zensur findet nicht statt.“

„(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“

Das aber ist falsch. Zensur findet sehr wohl, sogar demokratisch legitimiert statt. Ein Widerspruch? Auch hier kommt wieder der Artikel 5, Grundgesetz, zum Tragen:

„(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.“

Wer also bei dem „Meinungsrecht“ gegen allgemeine Gesetze usw. verstößt, darf oder muss sogar zensiert werden. Beispielsweise politisch-extremistische Vereinigungen. Gesetzes- und Verfassungstreue werden auch für die  „freie Wissenschaft und Kunst“ vorausgesetzt:

„(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.“

Die freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FsF) der Fernsehsender „indiziert“, sprich „zensiert“ beispielsweise Filme. Danach steht auf der Verpackung: Freigegeben ab Alter X. Pornographie ist generell erst ab 18 Jahren zulässig (FSK 18) – obwohl pubertierende Jugendliche schon in jüngeren Jahren unbändig das „Verbotene“ konsumieren wollen.

Halt den Mund!

Zensur findet auch in der kleinsten Einheit unserer Gesellschaft, der Familie statt: „Halt den Mund!“, hat sicherlich fast jeder Elternteil gegenüber dem Nachwuchs mindestens ein Mal im Laufe von vielen Erziehungsjahren gesagt. Zu recht?

Die Frage, ob Zensur gut oder schlecht ist, kann man nicht pauschal beantworten. Vermeintlich besser ist die Frage: Ist Zensur gerecht oder ungerecht? Der zensierte Mensch wird meistens zu „ungerecht“ tendieren, der Zensor sein „Recht“ betonen.

Wie komplex der Begriff der Zensur ist, zeigt wiederum Wikipedia selbst. Der Artikel „Zensur (Informationskontrolle)“ ist nicht nur schwach definiert, er ist so irrelevant definiert, dass er sofort gelöscht werden sollte. Auch dem „Bratwurstjournalismus“ wurde vorgeworfen, als Begriff irrelevant zu sein.

Ist das so? Sicher nicht. Der Begriff „Zensur“ ist sehr relevant, aber schlechter definiert als die gelöschte Fassung über den „Bratwurstjournalismus“.

Vermutlich ist „Zensur“ bei Wikipedia so unzureichend definiert, weil die „Wikipedianer“ selbst damit ein großes Problem haben, wie die Löschdebatte nicht nur um den „Bratwurstjournalismus“ zeigte.

Ist Zensur „gut oder schlecht?“

Im November gab es dazu eine Tagung, wie Radio Bremen berichtet: „Der Verein Wikimedia, der das Projekt Wikipedia finanziert, sich aber nicht in inhaltliche Diskussionen einmischt, lädt nun Wikipedia-Autoren und -Administratoren, Blogger und andere Interessierte ein, am Donnerstag, 5. November, 18 Uhr, in Berlin über Lehren aus der Löschdebatte zu diskutieren.“

Zurück zur Ausgangsfrage: Ist es gut oder schlecht (gerecht oder ungerecht), dass ein Wikipedia-Administrator den „Bratwurstjournalismus“ gelöscht hat?

Aus meiner Sicht ist es „schlecht“ – weil ich keinen Willen bei den „Löschern“ erkennen konnte, dieses relevante „Phänomen“ nachhaltig beschreiben zu wollen. Ob das nun „Bratwurstjournalismus“ heißen muss, stelle ich dahin.

Der Hinweis, der „Bratwurstjournalismus“ sei eine Untermenge von „Gefälligkeitsjournalismus“ trifft in meinen Augen nicht zu. Vor allem, wenn er so mangelhaft definiert ist, wie bei Wikipedia. Dort steht unter dem Begriff „Lokaljournalismus“ folgende Erklärung:
„Ein weit verbreitetes Vorurteil besagt, dass ein Lokaljournalist in erster Linie einen „Gefälligkeitsjournalismus“ produziere, indem er etwa über Vereinsfeste, Firmenjubiläen oder Geburtstagsfeiern lokaler Politiker berichtet. Berichte dieser Art gibt es häufig, vor allem in kleineren Lokalzeitungen und Anzeigenblättern. Grundsätzlich aber nehmen Lokaljournalisten mit der Berichterstattung über die Kommunalpolitik, über soziale, wirtschaftliche und kulturelle Ereignisse und Entwicklungen vor Ort eine gesellschaftliche Aufgabe wahr. Die Vielfalt, Auflagenhöhe und Reichweite der Lokalzeitungen ist eine Besonderheit der deutschen Medienlandschaft, ihre Reichweite in der Bevölkerung wird von keinem anderen Medium erreicht.“

Wikipedia ist eine „Quelle“. Mehr nicht.

Ein „weit verbreitetes Vorurteil besagt“, dass ein Lokaljournalist in erster Linie einen Gefälligkeitsjournalismus produziere.

Ein Vorurteil also.

Für das allerdings im Wikipedia-Artikel jede Quelle fehlt.

Ein Vorurteil wiederum wird auch gemeinhin unter Demokraten als „schlecht“ verstanden, als „unwahr“. Die Wikipedia-Definition negiert die Aussage sogleich, indem sie bestätigt, dass es „Berichte dieser Art häufig gibt“. Um dann wieder „grundsätzlich“ eine „gesellschaftliche Aufgabe“ herauszustellen. Und die Relevanzbegründung ist: „Ihre Reichweite in der Bevölkerung wird von keinem anderen Medium erreicht.“

Auch hier sollten die Wikipedianer nacharbeiten. Eine hohe Reichweite ist nicht per se „gut“.

Dazu ein „Totschlagargument“: Adolf Hitler hatte nahezu die „totale Reichweite“. War das gut?

Gerade wenn das „Vorurteil“ keines sein sollte, sondern die „Tatsache“, dass überwiegend „Gefälligkeitsjournalismus“ produziert wird, wäre das extrem „schlecht“ – wegen der großen Reichweite. Die haben auch Pandemien wie die Pest.

„Gefälligkeitsjournalismus“ ist eine Pest.

In der Konsequenz hieße das nämlich, dass eine große Zahl Menschen mit „Informationen“ versorgt wird, die ihnen „zu gefallen“ haben, tatsächlich aber vor allem ganz wenigen nützlich sind.

Ein solcher Journalismus ist viel wert für die Sender der Botschaft („Mächtigen“) und nichts für die Empfänger („Leser“). Auch Gefälligkeitsjournalismus ist also eine Art von Zensur.

„Gut“ an der Löschdiskussion um den Bratwurstjournalismus ist die hohe Aufmerksamkeit, die diese nicht nur in Journalistenkreisen gefunden hat.

Denn dadurch werden die Kolleginnen und Kollegen mit der Frage konfrontiert, ob das, was sie tun, „ethisch“ vertretbar ist oder nicht. Ich danke deswegen allen Kollegen, die darüber berichtet haben. Und allen „Konsumenten“, die sich für diese Frage interessieren.

Tatsächlich verlinkt das heddesheimblog oft auf Wikipedia. Die Begründung ist einfach: Wikipedia ist aus Sicht der Redaktion eine „Quelle“. Hier gibt es Informationen – ob die „stimmen“, haben wir damit nicht beantwortet. Jede Verlinkung ist nur ein Hinweis auf eine andere „Quelle“. Ob Meinungsäußerung oder „faktische“ Information.

Wir verlinken auch auf andere Medien, Institutionen usw.. Alle Verlinkungen sind „Informationsquellen“. Mehr nicht.

Darüber informieren wir unsere Leserinnen und Leser immer wieder.

„Gefälligkeitsjournalismus“ ist Zensur.

Der Heddesheimer Bratwurstjournalismus Gefälligkeitsjournalismus des Mannheimer Morgens ist aus meiner Sicht auch eine Form der Zensur. Und das ist mehr als bedauerlich – weil die Abonnenten des MM vorsätzlich mit minderwertigen Informationen „versorgt“ werden, für die diese auch noch bezahlen müssen.

Wie „gefällig“ der MM dabei ist, zeigt seine „Nicht-Berichterstattung“ über die „politische Zensur“.

Die freie Journalistin Miriam Bunjes hat beispielsweise für das Internet-Portal der Evangelischen Kirche, „evangelisch.de“ ein Porträt über das heddesheimblog geschrieben. Sie schreibt im September 2009:
„Seine Texte sind unbequem. Die Kritisierten wollen deshalb öffentlich am liebsten gar nichts über Hardy Prothmann und das „heddesheimblog“ sagen. „Wir beobachten das Blog aufmerksam und kritisch“, sagt ein Sprecher der Gemeinde Heddesheim, der namentlich nicht zitiert werden will. Mehr möchte er nicht über das „neue Medium in der Stadt“ sagen.“ (Anm. d. Redaktion: Unterstreichung durch die Redaktion heddesheimblog)

Ein „Sprecher“, der namentlich nicht zitiert werden will? Ist so jemand ein Sprecher?

Die Redaktion des heddesheimblogs wurde später darüber unterrichtet, dass „Presseanfragen“ an die Gemeinde nicht mehr an einzelne Mitarbeiter, sondern an „gemeinde@heddesheim.de“ zu richten seien. Wenn geantwortet wird, dann vom Bürgermeister Kessler oder seinem Sekretariat.

In Heddesheim wird „politische Zensur“ aktiv angewendet.

Aus „am liebsten gar nichts sagen“ soll eine Dienstanweisung geworden sein: Bürgermeister Michael Kessler hat nach unseren Informationen angeordnet, jede Anfrage des heddesheimblogs nicht zu beantworten, sondern an ihn weiterzuleiten. Wir haben dazu die Gemeinde angeschrieben und werden über die Antwort berichten.

Wenn dies zutrifft, wäre das „politische Zensur“ in Reinkultur. Antidemokratisch. Nicht akzeptabel. Aber „rechtlich“ absolut zulässig.

Mitarbeitern wäre per Ukas (auch unzureichend definiert bei Wikipedia) der „Mund verboten“. Jede Recherche (=Frage) soll „zentral“ (=Bürgermeister) kontrolliert werden.

Das wäre der Versuch einer zensierten „Informationskontrolle“. Jeder Mitarbeiter, der dagegen verstößt, muss mit „arbeitsrechtlichen Konsequenzen“ rechnen. Mehr noch: Mit Druck, mit nicht-Beförderung, also mit Nachteilen.

Das heddesheimblog erfährt trotzdem viel. Weil die Unzufriedenheit der Mitarbeiter der Verwaltung mit ihrer „Führung“ enorm hoch ist. Sie lassen sich nicht „das Maul verbieten“ und vertrauen darauf, dass die Redaktion des heddesheimblogs diese Informanten schützt. Das tun wir.

„Quellen“, also Menschen, die etwas erzählen wollen, werden von uns geschützt. Was heißt das? Ganz einfach: Eine Quelle erzählt uns etwas und wir sorgen dafür, dass die „Spur“ zwischen Quelle und Bericht nicht zurückverfolgt werden kann. Wenn das nicht möglich ist, verzichten wir auf den Bericht.

Wenn die Redaktion des heddesheimblogs über eine ähnliche Behinderung der „Redaktion“ des Mannheimer Morgen erfahren würde – wir würden sofort solidarisch den Sachverhalt prüfen und uns sofort für die Informationsfreiheit und die Möglichkeit einer freien Recherche einsetzen. Konkurrenzgedanken spielen dabei keine Rolle. Informationsfreiheit ist ein hohes Gut, das das heddesheimblog ungeachtet der Umstände vor alles andere stellt.

Der MM denkt da anders. Er ist ja schon längst nicht mehr an „freier Berichterstattung“ interessiert, sondern betreibt aktiv „Gefälligkeitsjournalismus“.

Der Mannheimer Morgen ist ein Zensurorgan.

Damit stellt sich wieder die Frage: „Gut oder schlecht“? Als Behördenleiter darf ein Bürgermeister seinen Mitarbeitern einen „Maulkorb“ verordnen. Er hat das Recht dazu. Er ist berechtigt, seinen Beschäftigten die freie Meinungsäußerung in Bezug auf ihre Arbeit zu zensieren. Er hätte aber auch das „Recht“, dies zuzulassen.

Die Frage war: „Ist das gut oder schlecht?“

Das muss jeder, der davon weiß, selbst beurteilen.

Der Redaktion kann der „Bürgermeister“ Kessler nichts anordnen. Er kann versuchen, Recherchen zu behindern und sich damit zu einem Verhinderer von „Informationsfreiheit“ zu definieren.

Unseren Leserinnen und Lesern kann der „Bürgermeister“ Michael Kessler nichts „anweisen“. Für die Leserinnen und Leser gilt Artikel 5 des Grundgesetzes: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.“ (Anm. d. Red.: Unterstreichung durch die Redaktion.)

Das heddesheimblog ist eine „allgemein zugängliche Quelle“, aus der sich alle Bürger „ungehindert unterrichten können“.

Und das ist ganz eindeutig „gut so“.

Zensur findet übrigens in Heddesheim und auch in anderen Gemeinden über „nicht-öffentliche“ Gemeinderatssitzungen statt.

Darüber wird das heddesheimblog exklusiv in den kommenden Tagen berichten.

Diese Kommunen machen bei auftragsboerse.de mit

Guten Tag!

Heddesheim, 23. Dezember 2009. Handwerker aufgepasst: Ab Januar stellen 65 Kommunen der Metropolregion Rhein-Neckar ihre öffentlichen Ausschreibungen unter einer einheitlichen Plattform ins Internet. Das heddesheimblog listet die teilnehmenden Kommunen auf. Die Gemeinde Heddesheim nimmt nicht teil. Selbstverständlich können aber Heddesheimer Handwerker und Unternehmen sich um Ausschreibungen in der Metropolregion Rhein-Neckar bewerben.

auftragsboerse.de bietet einen kostenlosen Zugriff auf Ausschreibungsunterlagen: „Ab sofort steht unter „auftragsboerse.de“ die neue einheitliche regionale elektronische Vergabeplattform der Metropolregion Rhein-Neckar (MRN) zur Verfügung. Unternehmen können dort, neben Informationen zu den aktuellen öffentlichen Ausschreibungen von 65 Kommunen aus der MRN, auch die Vergabeunterlagen kostenlos online abrufen, danach am Computer bearbeiten und via Internet an die ausschreibende Stelle übermitteln.

auftragsboerse

Einheitliche und kostenfreie Angebote können Firmen und Handwerker bei auftragsboerse.de ab Januar abgeben.

Kommunen, die ab 1.1.2010 dabei sind
Bad Bergzabern Verbandsgemeinde
Bobenheim-Roxheim
Böhl-Iggelheim
Brühl
Deidesheim Verbandsgemeinde
Dossenheim
Dudenhofen Verbandsgemeinde
Edingen-Neckarhausen
Frankenthal
Freinsheim Verbandsgemeinde
Fürth
Grünstadt-Land Verbandsgemeinde
Heidelberg
Hemsbach
Heppenheim
Hirschberg
Hockenheim
Jockgrim Verbandsgemeinde
Kreis Bergstraße
Ladenburg
Lambrecht Verbandsgemeinde
Lambsheim
Lampertheim
Landau
Landkreis Bad Dürkheim
Landkreis Germersheim
Laudenbach
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Einen schönen Tag wünscht
Das heddesheimblog

auftragsboerse.de: „Alle profitieren, vor allem kleinere Unternehmen.“

Guten Tag!

Heddesheim, 23. Dezember 2009. Ab Januar können Handwerksbetriebe und Unternehmen sich über das Internet um Ausschreibungen von 65 Kommunen in der Metropolregion bewerben. „auftragsboerse.de“ heißt das Projekt, von dem beide Seiten profitieren sollen, nämlich Wirtschaft und Gemeinde-Haushalte. Die Idee ist simpel, die Umsetzung war es nicht: Auf einer zentralen Plattform werden Ausschreibungen der Kommunen eingepflegt, die Firmen erhalten eine Ausfüllhilfe und bewerben sich online um die Aufträge.

Interview: Hardy Prothmann

Frau Brockmann, ab 2010 können Handwerker und Unternehmen Angebote für Ausschreibungen von Kommunen vollständig elektronisch abgeben. Allerdings nur bei 65 der 155 Kommunen der Metropolregion Rhein-Neckar. 90 Kommunen machen nicht mit. Warum?

Christine Brockmann: „Das hat verschiedene Gründe. Zum einen betreten alle Kommunen natürlich Neuland. Und die Kommunen zahlen für diese Lösung pro Zugang zur regionalen Vergabeplattform eine Lizenzgebühr. Gerade sehr kleine Kommunen sagen, der Aufwand lohnt sich nicht, weil es im Vergleich nur wenige Ausschreibungen gibt.“

„Die Kommunen zahlen zwar, werden unter dem Strich aber Kosten sparen.“

Gibt es eine Break-even-Zahl, ab der sich die Kosten rechnen?

Brockmann: „Das hängt in jedem Fall von der Konstellation vor Ort ab und lässt sich nicht pauschal beantworten. Nur soviel: Einige Kommunen haben ausgerechnet, was sie die Lizenz kostet und was sie sparen, weil sie künftig auf kostenpflichtige Bekanntmachungen in gedruckten Medien verzichten können und intern bei der Bearbeitung durch die Verwaltung Zeit sparen. Das Ergebnis führt zu deutlichen Einsparungen.“

mrnBrockmann

"Alle profitieren", sagt Christine Brockmann. Bild: MRN

Brockmann: „Ja, grundsätzlich ist die Veröffentlichung unter auftragsboerse.de ausreichend. Sicher werden aber viele Kommunen für eine gewisse Übergangszeit auch die alten Kanäle noch bedienen.“

Handwerkliche Betriebe müssen künftig also nicht mehr alle möglichen Zeitungen und Amtsblätter nach Ausschreibungen durchsuchen. Gibt es weitere Vorteile?

Brockmann: „Sehr viele, die alle darzustellen, würde hier den Rahmen sprengen. Ein wichtiges Beispiel: Gerade kleinere Unternehmen oder solche, die sich seltener an kommunalen Ausschreibungen beteiligen, scheitern bei der Angebotsabgabe, weil sie vergessen, Informationen einzureichen. Das Vergaberecht ist hier gnadenlos. Das ist für alle bedauerlich: Für die Firma, die Arbeit hatte und den Auftrag nicht bekommt und für die Kommune, die vielleicht ein sehr gutes Angebot mit hochwertiger handwerklicher Leistung nicht annehmen darf. Die Software hilft beim Ausfüllen der Anträge und warnt den Bearbeiter, wenn er etwas vergessen hat.“

Es gibt viele Vergabeplattformen, bei denen die Unternehmen für die Nutzung und das Herunterladen der Vergabeunterlagen zahlen. Warum übernehmen hier in der Region die Kommunen die Kosten?

Christine Brockmann: „Wir haben uns dieses Modell sehr genau angeschaut und uns für einen Paradigmenwechsel entschieden. Jedes neue Angebot stößt erst einmal auf Skepsis. Um einen Anreiz zu schaffen, sind wir der Überzeugung, dass man alle „Hemmnisse“ abbauen muss. Außerdem ist unser Ziel, kommunale Ausschreibungen gerade für kleine Firmen und Betriebe attraktiv zu machen und das erreichen wir durch einen kostenlosen Zugang und eine regionale Plattform, auf der die Unternehmen alle Ausschreibungen der teilnehmenden Kommunen finden.“

„Wichtig ist die Rechtssicherheit. Die ist bei auftragsboerse.de gewährleistet.“

Die Softwarelösung, die jetzt in der Region zum Einsatz kommt, wird zum Beispiel schon in Bayern und im Kreis Ostwestfalen-Lippe verwendet. Hat das Vorteile?

Brockmann: „Wir wollten keine Experimente, sondern eine bereits am Markt etablierte Softwarelösung, die zuverlässig und rechtssicher ist. Außerdem ist durch einen großen Nutzerkreis gewährleistet, dass die Software stets weiterentwickelt wird und Gesetzesänderungen eingepflegt werden. sodass sie immer auf dem neuesten Stand ist. Und als Nutzer können wir dann auch selbst Verbesserungsvorschläge einbringen.“

Die teilnehmenden Kommunen werden in Zukunft einheitliche Formulare verwenden. War es schwierig, die Kommunen davon zu überzeugen?

Brockmann: „Es war erwartungsgemäß nicht ganz einfach, ist aber letztlich gelungen. Aus Sicht der Unternehmen ist es wirklich sehr aufwändig, wenn sie in jeder Kommune andere Formularsätze vorfinden und sich immer wieder neu einarbeiten müssen. Deshalb haben wir uns in der Region auf einheitliche Formulare geeinigt, die vom Bundesbauministerium zur Verfügung gestellt werden. Wichtig war auch hier, dass jemand die Formulare immer aktuell hält und für die Rechtssicherheit garantiert. Die Formulare werden in die elektronische Vergabelösung eingepflegt, so dass die beteiligten Kommunen direkt darauf zugreifen können.“

Jetzt gibt es aber auch Handwerker, die sich vielleicht mit der EDV schwer tun. Was machen die?

Brockmann: „Die können die Unterlagen nach wie vor per Post anfordern, dann werden allerdings Gebühren fällig. Insgesamt sind wir davon überzeugt, dass die Handwerker sehr schnell realisieren werden, dass diese elektronische Vergabelösung vielleicht am Anfang eine Herausforderung darstellt, sich dann aber als sehr nützlich für sie erweisen wird. Zudem bieten wir eine ganze Reihe von Informationsveranstaltungen an, auf denen sich die Betriebe mit dem System vertraut machen können.“

Der Verband Region Rhein-Neckar hat für die E-Vergabelösung einen vierjährigen Rahmenvertrag geschlossen. Was, wenn jetzt doch noch andere Gemeinden mit einsteigen wollen?

Brockmann: „Für die ist sozusagen der Zug leider erstmal abgefahren. Wir haben in Vorbereitung des Ausschreibungsverfahrens für die E-Vergabelösung breit informiert und dafür geworben. Allerdings ist vorstellbar, dass wir vielleicht in ein oder zwei Jahren ein weiteres Projekt aufsetzen, sofern sich in der nächsten Zeit ausreichend Kommunen dafür interessieren.“

Zur Person:
Christine Brockmann ist Projektleiterin „Wirtschaft trifft Verwaltung“ bei der Metropolregion Rhein-Neckar-GmbH.

Ansprechpartner:
Fabian Ewert
MRN GmbH
Tel.: 0621 12987-86

Info:
auftragsboerse.de bietet einen kostenlosen Zugriff auf Ausschreibungsunterlagen: „Ab sofort steht unter „auftragsboerse.de“ die neue einheitliche regionale elektronische Vergabeplattform der Metropolregion Rhein-Neckar (MRN) zur Verfügung. Unternehmen können dort, neben Informationen zu den aktuellen öffentlichen Ausschreibungen von 65 Kommunen aus der MRN, auch die Vergabeunterlagen kostenlos online abrufen, danach am Computer bearbeiten und via Internet an die ausschreibende Stelle übermitteln.

Eine kostenlose Bieter-Software führt dabei durch alle Stufen des Vergabeverfahrens und hilft so, Formfehler im Angebot zu vermeiden. In der Folge lassen sich sowohl bei Unternehmen als auch bei Kommunen Kosten und Zeit einsparen.

Für interessierte Unternehmen werden im Januar und Februar 2010 in Kooperation mit den regionalen Handwerks- und Industrie- und Handelskammern kostenlose Informationsveranstaltungen in Bensheim, Heidelberg, Landau, Ludwigshafen, Mannheim, Mosbach und Worms angeboten.

Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur Anmeldung im Internet unter www.m-r-n.com/evergabe.html. Die Verbesserung der Verwaltungsabläufe und -strukturen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge wird seit 2006 vom Verband Region Rhein-Neckar GmbH (VRRN) und deren Tochterunternehmen MRN GmbH gemeinsam vorangetrieben.

Einen schönen Tag wünscht
Das heddesheimblog

Gemeinderat fordert Öffentlichkeit – abgelehnt


Guten Tag!

Heddesheim, 20. November 2009.

Meldung Gemeinderatssitzung

Der Gemeinderat Hardy Prothmann (verantwortlich für das heddesheimblog, d. Red.) hat zwei Mal in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats die Herstellung von Öffentlichkeit gefordert.

Gleich zu Beginn der Sitzung sagte der Gemeinderat Hardy Prothmann:

„Ich habe aus unterschiedlichen Quellen erfahren, dass in der nicht-öffentlichen Sitzung eine email-Korrespondenz zwischen dem heddesheimblog und Gemeindemitarbeitern thematisiert werden soll. Ich fordere eine öffentliche Aussprache darüber und stelle hiermit fest, dass keine Rücksicht auf meine persönlichen Interessen genommen werden muss. Wenn nun argumentiert werden sollte, dass die persönlichen Interessen von Gemeindebediensteten betroffen sein könnten, lässt sich dies durch eine Schwärzung der Namen vermeiden.“

Bürgermeister Michael Kessler nahm die Äußerung zur Kenntnis und erwiderte, dass dieser Punkt nicht auf der Tagesordnungsliste der nicht-öffentlichen Sitzung stehe und er entscheide, was dort sonst zur Sprache gebracht werde.

Zum Ende der Sitzung wiederholte der Gemeinderat Prothmann seine Forderung, dass die nicht-öffentliche Aussprache über das Thema „Prothmann lähmt die Verwaltung“ öffentlich diskutiert werden sollte.

Dem wurde nicht statt gegeben.

Redaktion heddesheimblog

Leserbrief: Spektakulär-fantasieloses Ansinnen


Leserbrief: Erich Gottschalk

Altbürgermeister Fritz Kessler, der Vater des derzeit amtierenden Bürgermeisters, pflegte vorrangig die Wohnkultur Heddesheims, ohne die organisch sinnvolle Besiedlung des Gewerbegebiets zu vernachlässigen. Die Gestaltung des Badeseegeländes beweist seine Umsicht beim Erhalt der unversehrten Landschaft.

Im krassen Gegensatz dazu steht das spektakulär-fantasielose Ansinnen weniger Verwaltungsverantwortlicher, ein aus allen Rahmen kippendes Mammutprojekt mit unübersehbarem Risikopotenzial und verhängnisvoller Monowirtschaft aus der Taufe zu heben.

Die prekäre Verkehrssituation erfährt eine extrem belastende Verschärfung. Den „Vertrag“ über Strafgeld für ungehorsame Pfenning-Lkw-Fahrer könnte man als Verwaltungsscherz abtun, wenn nicht dahinter, ebenso wie beim albernen „wir freuen uns auf Heddesheim“, die miese Absicht stünde, den Bürgern zu suggerieren, alles sei schon gelaufen. Inzwischen ist klargeworden, mit wem und mit was man es zu tun bekommt. Ein zwanzig Fußballfelder großes Gelände wird mit monströsen achtzehn Meter hohen Reihenhallen und zwei mehrere Tausend Quadratmeter großen Chemielagern zugebaut.

Die Wohnkultur Heddesheims kommt unter die Räder

Die Chemielager wurden von Pfenning bereits im April 2009 in Chemie-Fachblättern beworben. Schon die als unverhältnismäßig schockierenden Dimensionen stellen einen brutal-zerstörerischen Eingriff in das Landschaftsbild dar. Die Wohnkultur Heddesheims kommt im wahrsten Sinne des Wortes „unter die Räder“.

Was passiert, wenn Pfenning die gemieteten Einheiten aus irgendwelchen Gründen aufgibt? Wer übernimmt dann das Betonmonster? Sind Arbeitsplätze und Gewerbesteuer nur Luftnummern? Die inzwischen zugelassene Bürgerbefragung enthält zwei veralbernd-hinterhältige Fragen. Trotzdem, mit dem Kreuz an der richtigen Stelle können die Heddesheimer dafür sorgen, dass die Pfenning-Gruppe da bleibt, wo sie ist.

Anmerkung der Redaktion: Leserbriefe geben die Meinung des Autors wieder und nicht unbedingt die Meinung der Redaktion. Für den Inhalt ist der Autor selbst verantwortlich.

„Streitthemen können die Wahlbeteiligung erhöhen“

„Der Bürgermeister ist die Quelle der Macht“, sagt Hans-Georg Wehling. Der Honorarprofessor ist ein renommierter Experte für Kommunalpolitik.
Im Gespräch mit dem
heddesheimblog erklärt er das Zusammenspiel von Bürgermeister und Gemeinderat, spricht über „Kungeleien“, vorhandene und fehlende Kompetenzen sowie über Bürgerentscheide und warum die ein empfehlenswertes basisdemokratisches Element sind.

Interview: Hardy Prothmann

Ist ein Gemeinderat ein „Parlament“?
Definitiv nein. Für ein Parlament ist kennzeichnend, dass es generelle Regelungen (Gesetze) trifft.

Ein Gemeinderat entscheidet aber auch im Einzelfall. Das ist eindeutig eine exekutive Funktion. Allerdings muss man sagen, dass Gemeinderäte aber auch über Satzungen entscheiden, die eine „übergreifende“ Wirkung haben. Das ist eine legislative Funktion.

Insofern ist der Gemeinderat Exekutive und Legislative zugleich. In der Mehrheit der Fälle geht es um exekutive Entscheidungen.

Prof. Dr. Hans-Georg Wehling ist Experte für Kommunalpolitik. Bild: privat

Prof. Dr. Hans-Georg Wehling ist Experte für Kommunalpolitik. Bild: privat

Welche demokratische Legitimation hat ein Gemeinderat in Baden-Württemberg?
Das kommt darauf an, woran Sie das festmachen. Wenn Sie das an der Wahlbeteiligung festmachen wollen, ist diese geringer gegenüber einer Landtags- oder Bundestagswahl.

Hier spielt der Faktor Mobilität eine große Rolle. Die Pendlergesellschaft interessiert sich nicht so sehr für kommunale Themen. Je mehr Zuzügler es in einer Gemeinde gibt, desto größer ist der Anteil derjenigen, die nicht in der Gemeinde verwurzelt sind, sich also nicht mit ihr identifizieren und sich dort nicht gut auskennen.

Die Möglichkeit zu panaschieren und zu kumulieren erhöht andererseits die Legitimation, da die Listen vom Wähler nach seinen Wünschen verändert werden können.

In Heddesheim lag die Beteiligung bei der vergangenen Wahl 2004 bei 57,2 Prozent.
Das ist ganz ordentlich. Allerdings gilt auch: Je kleiner die Gemeinde, desto höher ist meist die Wahlbeteiligung. In Großstädten liegt die Beteiligung gelegentlich schon unter 50 Prozent bei Kommunalwahlen.

Wenn es um strittige Themen geht, kann sie sowohl in kleineren Gemeinden als auch in Städten deutlich steigen. Nehmen Sie Stuttgart 21. Das ist ein echtes Streitthema und wird möglicherweise eine höhere Wahlbeteiligung in Stuttgart zur Folge haben.

Wähler suchen Identifikation

Schaut man sich die Wahlaussagen kommunaler Parteien an, finden sich kaum Unterschiede: alle wollen Arbeitsplätze, Betreuungsangebote, Sportanlagen usw. Ist es also egal, wen man wählt?
Es ist auf kommunaler Ebene für den Wähler in der Tat schwerer zu erkennen, welcher Partei er die Stimme geben soll, wollen sie doch bei zentralen Themen alle das Gleiche.

In Baden-Württemberg kommt aber eine entscheidende Information hinzu, die die Wähler in Hessen beispielsweise nicht im gleichen Umfang haben: Die Orientierung geben die Persönlichkeiten, die gewählt werden wollen. Da hilft es, wenn neben dem Namen auch der Beruf des Kandidaten und die Straße, in der er wohnt, auf den Wahlzetteln genannt wird. Damit weiß der Wähler: Der oder die wohnt da und da, kennt die Probleme in der Nachbarschaft und versteht mich, weil ich da ja auch wohne. Diese Identifikation spielt eine große Rolle.

Ebenso wie der Beruf: Ein Arzt wird mit ziemlicher Sicherheit gewählt, weil dessen Ansehen sehr hoch ist, ungeachtet der Tatsache, dass er als Arzt durch seine beruflich hohe Beanspruchung nur wenig Zeit haben dürfte, sich um die Belange der Gemeinde zu kümmern.

Welche Folgen hat es, wenn Gemeinderäte oft drei und mehr Amtsperioden hinter sich bringen?
Zunächst einmal muss man feststellen, dass die Sitze in einem Gemeinderat relativ sicher sind. Ich schätze, dass drei Viertel der Gemeinderäte, die gewählt werden, auch vorher schon Gemeinderäte waren.

Der Anteil der wiedergewählten Gemeinderäte ist relativ hoch, weil sich die Wähler an Leute halten, die sie kennen, die etwas „gelten“ und die Erfahrung haben. Entscheidend sind der Beruf, der Vereinsvorsitz und ob der Kandidat und/oder dessen Familie bekannt und angesehen sind, sich um die Gemeinde „verdient gemacht haben“.

Daran erinnern sich zumindest die verwurzelten Wähler. Positiv lässt sich sagen, dass ein wiedergewählter Gemeinderat natürlich mehr Erfahrung hat, als ein neuer.

„Tendenziell sind „Kungeleien“ üblich.“

Ist aus Sicht der Wissenschaft eine gewisse „Kungelei“ in Gemeinderäte häufiger zu finden, als in Landtagen und im Bundestag und wenn ja, woran liegt das?
Tendenziell muss ich die Frage mit Ja beantworten. Der Bürgermeister fällt, wenn er klug ist, keine „einsamen“ Entscheidungen, sondern berät sich informell mit den führenden Gemeinderäten, also denen, die das Sagen haben. Die, die er zu Rate zieht, haben Einfluss auf die anderen.

Um eine solche Spitzenposition im Gemeinderat zu erreichen, braucht es Zeit. Neue Gemeinderäte sind meist nicht Teil dieser informellen Zirkel, weil sie erst in ihre Aufgaben wachsen müssen. Andere Gemeinderäte vertrauen auf die erfahrenen Gemeinderäte und folgen deren Ratschlägen. So werden Entscheidungen oft im „kleinen Kreis“ vorbereitet.

Der Posten des Bürgermeisters in Baden-Württemberg gilt als besonders machtvoll. Warum?
Er ist die Quelle der Macht. Der Bürgermeister ist in allen Phasen einer Entscheidung präsent, so ist er Vorsitzender des Gemeinderates und aller Ausschüsse mit Stimmrecht.

Dazu kommt, dass die Verwaltung auf ihn ausgerichtet ist. Er entscheidet, wer wo arbeitet und er kann Weisungen erteilen. Gegen seinen Willen kann kein Personal eingestellt werden, ein entsprechendes Veto kann vom Gemeinderat nur mit zwei Dritteln überstimmt werden.

Zudem ist er der Vertreter der Gemeinde nach außen und verantwortlich für alle Rechtsgeschäfte. Und: Alle schauen auf ihn. Er kommt viel häufiger in der Presse vor, als andere, vor allem seine Gegner. Er ist direkt gewählt und weiß, dass ihm das eine hohe Legitimität verschafft.

Er wird deshalb daran interessiert sein, immer eine gute Presse zu haben und häufig mit Bild abgedruckt zu werden. Außerdem wird er versuchen, die Entscheidungen im Gemeinderat mit hohen Mehrheiten zu erreichen. Wenn er clever ist, weiß er das für sich zu nutzen.

Sie haben die Presse angesprochen. Geht die Presse kritisch mit Bürgermeistern um oder eher sanft?
Die Zeitung kann es sich theoretisch leisten, kritisch zu berichten. Abbestellungen sind kaum ein wirksames Druckmittel, gerade auch bei“Monopolzeitungen“. Die Zeitung wird gebraucht für Termine und um das lokale Geschehen zu verfolgen. Das gibt Journalisten mehr Sicherheit. Sie können auch nur schwer durch Informationsentzug bestraft werden. Allerdings sind wechselseitige Anfeindungen eher selten.

Man geht sehr pfleglich miteinander auf der kommunalen Ebene um. Es gibt hier durchaus ein Geflecht durch persönliche Beziehungen. In einer kleineren Gemeinde gibt es deswegen durchaus Beißhemmungen.

Sie meinen, Journalisten verwenden im kommunalen weniger Ehrgeiz, nachzuhaken?
Es ist nicht einfach, Distanz zu halten. Scharfe Attacken sind psychologisch kaum durchzuhalten.

„Die Kontrolle erfolgt über das Geld.“ Hans-Georg Wehling

Wie erfolgt die Kontrolle des Bürgermeisters durch den Gemeinderat?
Dort, wo es um Geld geht. Der Haushaltsplan ist die schwierigste und wichtigste Materie in einer Gemeinde.

Die Frage ist, wer einen Haushaltsplan lesen und verstehen kann. Ich schätze, weniger als zehn Prozent der Gemeinderäte sind dazu in der Lage. Die anderen Gemeinderäte orientieren sich an denen, die ihn verstehen oder glauben ihn zu verstehen.

Sie meinen, der Sachverstand ist bei vielen Gemeinderäten nicht sehr hoch?
Das ist so. Und das ist eine weitere Chance für den Bürgermeister, Macht auszuüben.

Wie ist es um den Sachverstand der Bürgermeister bestellt?
Der kann gar nicht hoch genug sein. Und das ist er häufig auch. 90 Prozent der Bürgermeister in Baden-Württemberg sind Verwaltungsfachleute, die bis ins letzte Detail wissen, was gut oder nicht gut ist in ihrer Verwaltung.

Der Bürgermeister ist also häufig ein Verwaltungsexperte. Aber ist er auch wirtschaftlich kompetent?
Das hängt vom Einzelfall ab. Ich habe viele sehr engagierte Bürgermeister erlebt, die ihre Gemeinden gerade auch wirtschaftlich vorangebracht haben.
Es gibt aber natürlich auch die Nullen, die auch schon mal ihre Gemeinden in den Ruin getrieben haben. Die sind aber eine verschwindende Minderheit.

„Die Kommunalaufsicht arbeitet nicht scharf genug.“

Ein weiteres Kontrollorgan ist die Kommunalaufsicht, beispielweise müssen die Haushaltspläne der Kommunen hier genehmigt werden. Wird hier eine effektive Kontrolle ausgeübt?
Wenn ich jetzt sage: Nein, werden landauf, landab alle Landräte das Gegenteil behaupten. Tatsache ist wohl auch: Die Kommunalaufsicht arbeitet nicht immer scharf genug.
Es gibt häufig die Haltung: „Wenn es nicht unbedingt sein muss, greifen wir auch nicht ein.“

Eine weitere Kontrolle wären basisdemokratische Entscheidungen, wie zum Beispiel das Bürgerbegehren. Die wiederum scheitern oft an Formalien, wie dem Quorum, also dem Anteil der Bürger, die es braucht, um ein Bürgerbegehren beantragen zu können und den Zeitfristen. Wie sieht die Wissenschaft das Problem?
Es wurde viel darüber diskutiert, ob die Quoren zu hoch sind oder nicht. Ich plädiere für niedrige Quoren und eine Reduzierung des Negativkatalogs. Die Zeitfrage ist nicht ganz so wichtig, trotzdem wären acht Wochen für die Organisation eine gute Zeit.

Die Befürworter eines großen Negativkatalogs argumentieren, wenn es ums Geld geht, darf man den Bürgern nicht zu viel Macht geben, die haben dann nämlich gerne die Spendierhosen an.

Die Erfahrung in der Schweiz, wo es zu allen wichtigen Entwicklungen Bürgerentscheide gibt, lehrt uns, dass dem nicht so ist. Die Bürger dort passen auf das Geld auf. Sie sind oft viel zurückhaltender als die Politiker, Geld auszugeben.

Die Grünen im Stuttgarter Landtag versuchen, die Quoren zu senken und den Negativkatalog zu begrenzen. Sehen Sie Chancen, dass sich das politisch durchsetzt?
Ich sehe keine Mehrheit. Die Grünen stehen allein im Landtag mit dieser Position. Der Widerstand bei der Zeitfrage ist sicherlich nicht so hoch.

Es gab immer wieder Forderungen, auch von Ihnen, dass sich Gemeinden bei wichtigen Entscheidungen externe Berater zu Hilfe holen sollten. Warum passiert das so selten?
Berater kosten Geld, und viele Bürgermeister sind der Überzeugung, dass sie es ohnehin wissen.

Zur Person:
Prof. Dr. Hans-Georg Wehling ist Honorarprofessor für Politische Wissenschaften an der Universität Tübingen. Seine Spezialgebiete sind Landeskunde, Landespolitik und Kommunalpolitik. Er war bis 2003 Abeilungsleiter bei der Landeszentrale für politische Bildung in Stuttgart.