Mannheim/Heddesheim, 12. September 2012. (red) Heute hat der Verwaltungsgerichshof (VGH) in Mannheim ĂŒber die Klage des Anliegers B. gegen den Bebauungsplan „Pfenning“ der Gemeinde Heddesheim verhandelt. Die fĂŒnf Richter gingen ĂŒber die nach einem umfassenden Schriftverkehr im Vorfeld bereits behandelten Punkten auf die BemĂ€ngelung von Verfahrensfehlern, Schall und das Zustandekommen von VertrĂ€gen ein.
Die Verhandlung dauerte am Nachmittag knapp drei Stunden. Der KlĂ€ger B., Anwohner des „Pfenning“-GelĂ€ndes war mit seinem Anwalt anwesend, zudem BĂŒrgermeister Michael Kessler mit dem Anwalt der Gemeinde sowie den Hauptamts- und Bauleitern. AuĂerdem war der „Pfenning“-GeschĂ€ftsfĂŒhrer Uwe Nitzinger mit einem Anwalt als Beisitzer vertreten.
Das Gericht lieĂ sich die strittigen Punkte aus Sicht der KlĂ€ger darstellen und forderte die beklagte Partei zu Stellungnahmen auf. AuĂerdem wurden der Schall-Gutachter sowie der „Pfenning“-GeschĂ€ftsfĂŒhrer befragt.
Nach der Verhandlung kĂŒndigte das Gericht eine Entscheidung fĂŒr den kommenden Dienstag, 14 Uhr an.
Wir berichten am Donnerstag ausfĂŒhrlich.
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