Mittwoch, 22. März 2023

Doll fordert Unterlassungserklärung von Prothmann

Guten Tag!

Heddesheim, 23. Dezember 2010. Mit Schreiben vom 09. November 2010 fordert die Heidelberger Anwaltskanzlei Gréus-Schneider im Auftrag des CDU-Fraktionsvorsitzenden Dr. Josef Doll eine Unterlassungserklärung von Hardy Prothmann, verantwortlich für das heddesheimblog.

Das anwaltliche Schreiben fordert von Hardy Prothmann:

„es zu unterlassen, Herrn Dr. Doll als „Prahlhans“ und/oder „Täuscher vor dem Herrn“ und/oder „wirkt oft verwirrt“ zu bezeichnen“;

„es zu unterlassen, wörtlich oder sinngemäßg zu behaupten, die demokratische Gesinnung des Herrn Dr. Doll sei vergiftet“.

Der Streitwert wird mit 10.000 Euro beziffert. Die Erklärung sollte mit Frist bis 12. November 2010 abgegeben werden.

Es wurde keine Erklärung abgegeben, weil der Verfasser der Überzeugung ist, dass diese Äußerungen erstens unter Artikel 5 Grundgesetz (Meinungsfreiheit) fallen und zweitens durch Aussagen und Verhalten von Herrn Dr. Doll belegt sind.

Man muss davon ausgehen, dass nachfolgende Formulierungen des Textes „Der gläserne Gemeinderat: Gift-Spritzen oder wenn der Hass einem Dr. D. den Verstand vernebelt“ aus Sicht des Anwalts Stephan Buchner nicht das Persönlichkeitsrecht „in rechtswidriger Weise beeinträchtigen“, denn hierzu wurde keine „Unterlassung“ gefordert. Vielmehr schreibt der Antwalt über die Abwägung von Meinungsfreiheit und „Persönlichkeitsrecht“: „Selbstverständlich ist in diesem Zusammenhang auch Kritik zulässig ist, insbesondere gegenüber Personen des öffentlichen Lebens, namentlich gegenüber Politikern.“

„Der Beitrag (ein Leserbrief im MM, d. Red.) ist dermaßen konfus und wirr, dass man sich ernste Sorgen um die geistige Verfassung des Herrn Dr. Doll machen muss.“

„Man muss vermuten, dass es irgendetwas zwischen ihm und Kurt Klemm gibt, was diesen Dr. Doll tief und andauernd schmerzt, erzürnt und ihm tollwütigen Schaum vors Maul treibt.“

„Denn anders ist diese als Leserbrief getarnte Verbalattacke voller Zorn, Häme und Herablassung bei gleichzeitiger Arroganz nicht zu verstehen.“

„Das muss ein schmerzhaftes, fast schon traumatisches Erlebnis gewesen sein, für einen Mann, dem sein CDU-Kollege Rainer Hege (-17,17 Prozent) nachsagt, er sei ein Mann, „der der Wahrheit am nächsten kommt“.“

„Und leider auch ein Vertreter dieses Typus alter Männer, denen „Altersweisheit“ abgeht und die ganz im Gegenteil von sich glauben, noch mit jedem Gefasel, das sie von sich geben, rechter als recht zu sein. Stur, selbstverliebt und unerträglich.“

„Aufforderungen, zum Punkt zu kommen, sind keine Seltenheit in Gemeinderatssitzungen, in denen Herr Dr. Doll seit einiger Zeit immer öfter einzunicken scheint, um dann Reden zu schwingen, die im Vergessen dessen enden, was er eigentlich sagen wollte. Wenn er dann versucht einen Witz zu reißen, bleiben nur peinliche Pausen.“

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Josef Doll fordert Unterlassung. Bild: heddesheimblog.de

„Er will die derangierte Natur nur noch mehr vergiften, um sich der Illussion eines „Wildblumenfeldes“ hinzugeben, das dann entstehen könnte, wenn „Unerwünschtes“ erst beseitigt ist.“

„Ist Herr Dr. Doll am Ende selbst das Opfer dessen, was er um sich herum erkennt? Verschwörungstheorien? Sieht er vielleicht sogar schon weiße Mäuse?“

„Herr Dr. Doll ist mit vielen dieser wirren Artikel in der jüngsten Vergangenheit nicht nur für sich selbst längst zur Schande geworden, sondern auch für die Kirche und die Kirchengemeinde, für die er einsteht und für eine angeblich christliche Partei, dessen Fraktionsvorsitz er im Gemeinderat inne hat.“

„Tatsächlich geht Herrn Dr. Doll auch das Verständnis dafür ab, dass sich Menschen aufregen, die eventuell mit einer giftigen Wiese in Kontakt kommen könnten und sich zu Recht sorgen, ob ihnen, ihren Kindern oder Tieren oder Wildtieren ein gesundheitlicher Schaden droht. Man muss Sorge haben, dass er all diese Menschen und ihre Bedenken auch als „dominierend und störend“ empfindet und sie am liebsten wegspritzen würde.“

„Der Schlussakkord seines wirren Leserbriefs muss aber alle aufrechten Demokraten in Heddesheim und hier zuförderst in der CDU alarmieren: „Pressefreiheit ist wie Meinungsvielfalt ein hohes Gut in der Demokratie. Manchmal ist weglassen besser.“

„Diese Aussage ist zutiefst verstörend und eines echten Demokraten nicht nur unwürdig – es ist demokratisch nicht denkbar. Wer in Sachen Pressefreiheit und Meinungsfreiheit (Meinungsvielfalt nach Doll) empfiehlt, man solle sie „manchmal besser weglassen“, muss sich fragen lassen, wie es um die eigene, innere, demokratische Verfassung bestellt ist.“

„Die demokratische Gesinnung des Herrn Dr. Doll ist, so muss man leider vermuten, vergifteter als jeder Acker, für dessen fortgesetzte Vergiftung er eintritt.“

Im September 2009 hatte bereits Bürgermeister Michael Kessler dasselbe Anwaltsbüro Gréus-Schneider beauftragt, eine Unterlassung gegen Hardy Prothmann durchzusetzen. Die Anwälte und Bürgermeister Kessler zogen damals die Unterlassung (Streitwert: 15.000 Euro) zurück – das Anwaltshonorar beglich vermutlich die Gemeinde Heddesheim.

Anmerkung der Redaktion:
Hardy Prothmann ist verantwortlich für das heddesheimblog sowie partei- und fraktionsfreier Gemeinderat.

Wenn Spielräume ausgereizt sind

Guten Tag!

Heddesheim, 01. April 2010.  Warum das heddesheimblog keine Unterlassungserklärung ab-, dafür aber Frau Görlitz einen guten Ratschlag gibt.

Von Hardy Prothmann

Die Mannheimer Morgen-Redakteurin Anja Görlitz fühlt sich durch einen Kommentar auf dem heddesheimblog diffamiert, beauftragt deshalb einen Anwalt und fordert eine Unterlassungserklärung, Streitwert: 20.000 Euro. Die Anwaltsgebühr beträgt: 1.023,16 Euro.

Es ist das gute Recht von Frau Görlitz, sich einen Anwalt zu nehmen, wenn sie sich in ihren Rechten verletzt fühlt. Um festzustellen, ob dem so ist, muss sie allerdings klagen und ein Gericht entscheiden lassen, ob ihre Klage zulässig ist oder nicht. So ist das Verfahren im Rechtsstaat.

Die Meinungsfreiheit, im Grundgesetz als Artikel 5, Abs. 1 verankert, ist ein sehr hohes Gut. Sie findet ihre Grenzen bei unzulässigen Tatsachenbehauptungen und das ist gut so.

In dem vorliegenden Kommentar – der zugegebenermaßen sehr spitz formuliert ist – äußere ich meine Meinung über eine in meinen Augen mangelhafte journalistische Berichterstattung durch Frau Görlitz.

Es gab viel Kritik zu diesem Kommentar, der auch in Kollegenkreise als „übertrieben“ wahrgenommen wurde. Dieser Kritik habe ich mich gestellt und bin zu dem Schluss gekommen, dass die Kritik berechtigt ist.

Und zwar aus folgendem Grund: Der Kern meiner Kritik, die unkritische journalistische Haltung und die daraus resultierende Oberflächlichkeit der Berichterstattung ging durch die Aufregung über die provokante Formulierung im Text unter. Damit habe ich das eigentliche Ziel des Kommentars – die Bevölkerung wieder einmal gegenüber der unkritischen Berichterstattung im Mannheimer Morgen zu sensibilisieren – zumindest teilweise verfehlt. Eine Diffamierung war nie beabsichtigt – eine Provokation hingegen schon.

Frau Görlitz fühlt sich, laut Schreiben ihres Anwalts, durch den Kommentar nicht nur provoziert, sondern sogar „diffamiert“.

Es war und ist nicht mein Interesse, die Person Anja Görlitz zu diffamieren. Das tut auch nicht der Kommentar. Die Person Frau Görlitz ist mir egal. Nicht egal ist mir, was sie als Redakteurin des Mannheimer Morgen an Informationen veröffentlich oder nicht veröffentlicht.

Denn Journalisten nehmen eine äußerst wichtige Aufgabe in der Gesellschaft wahr: Ihre Arbeit ermöglicht es einer breiten Öffentlichkeit, sich zu informieren und sich eine Meinung zu bilden. In der Wissenschaft wird hier von einer „Wächterfunktion“ gesprochen.

Der Kommentar verwendet eine bildhafte Sprache, um die in meinen Augen unerträgliche „Nähe“ einer Journalistin zu einem politischen Beamten dazustellen. Er problematisiert ein Phänomen, über das medienintern seit langem diskutiert wird und das als feststehende Tatsache gilt: Es wird von Journalisten immer weniger recherchiert.

Daraus erfolgt meiner Meinung nach eine überwiegend unkritische Berichterstattung. Daraus folgt eine aus meiner Sicht mangelhafte Unterrichtung der Leserinnen zu einem für die Kommune Heddesheim alles überragenden Thema, der geplanten „Pfenning“-Ansiedlung.

Meinungsäußerungen müssen nicht begründet werden. Tatsächlich begründe ich aber auch in diesem Kommentar, warum ich in Bezug auf das Interview von Frau Görlitz zu dieser Meinung komme:

  • Und nun? Kein Wort von „Pfenning“ im Interview mit dem Bürgermeister der Gemeinde Heddesheim.
  • Kein Wort darüber, dass das Hallenbad ein enormer Kostenträger ist.
  • Kein Wort darüber, dass „Sterben teurer wird“.
  • Kein Wort darüber, dass die Gemeinde vergleichsweise gut dasteht und die Krise die Gemeinde trifft, aber weniger als andere.
  • Kein Wort darüber, dass im „Haushalt“ einige Posten stehen, die durchaus „eingespart“ werden könnten.
  • Kein Wort darüber, dass Frau Görlitz dafür auch die „fetten“ Unterlagen zu den „mageren Zeiten“ gelesen und verstanden haben müsste, sprich, ein wenig recherchiert hätte. (Diesen Satz hat der Anwalt übrigens nicht in seine Liste aufgenommen, Anmk. d. Red.)

Frau Görlitz hat sich nun entschlossen, vom heddesheimblog eine Unterlassungserklärung zu verlangen. Die wird sie nicht bekommen – sie kann versuchen, diese einzuklagen.

Sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen, wird das heddesheimblog natürlich ausführlich die Hintergründe darlegen und belegen, warum es zu diesen Meinungsäußerungen gekommen ist.

Das heddesheimblog ist dabei guten Mutes, vom Gericht die Zulässigkeit der Meinungsäußerung bestätigt zu bekommen. Denn nicht alleine eine Formulierung ist ausschlaggebend, sondern auch der Kontext.

Im Jahr 2008 hat das Bundesverfassungsgericht beispielsweise entschieden, dass die Äußerung „Dummschwätzer“ eine Beleidigung darstellt, in gewissen Fällen aber zulässig ist. Ein Stadtrat hatte im Zuge einer Diskussion einen anderen Stadtrat mit dieser Bezeichnung angeblich „beleidigt“.

Das Bundesverfassungsgericht beurteilte allerdings diese Äußerung im Kontext und bestätigte damit, dass der angeblich Beleidigte „dummes Zeug geschwätzt hat“, folglich „Dummschwätzer“ in diesem Zusammenhang eine zulässige Bezeichnung war.

Wir haben uns aus oben genannten Gründen mit dem Kommentar keinen Gefallen getan.

Ob Frau Görlitz sich nun einen Gefallen tut, indem sie das Thema wieder auf die Tagesordnung bringt, muss sie selbst entscheiden.

Ebenso, ob sie gerichtlich feststellen lassen will, ob die Meinungsäußerungen nun zulässig waren oder nicht – denn was, wenn (wovon wir ausgehen) die Zulässigkeit bestätigt wird?

Ich persönlich kann Frau Görlitz versichern, dass ich weder ein persönliches noch geschäftliches Interesse habe, sie zu diffamieren. So wie ich überhaupt kein Interesse habe, irgendjemanden zu diffamieren. Die Diffamierung, also das Streuen von Gerüchten, ist nämlich das Gegenteil von Journalismus.

Mein einziges Interesse gilt einem möglichst guten Journalismus, der seine Leserinnen ernst nimmt und versucht, so umfassend wie möglich zu informieren.

Frau Görlitz wäre aus unserer Sicht besser beraten, ihr Anliegen einer Unterlassungserklärung fallen zu lassen und stattdessen die Arbeit aufzunehmen und zu zeigen, dass sie eine ernstzunehmende Journalistin ist, die umfassend und hintergründig recherchiert und informiert.

Sie kann ihre Energie aber auch in einen Prozess stecken und sich so Aufmerksamkeit verschaffen. Jeder, wie er will.

Wir sind gespannt, für welchen Weg sich Frau Görlitz entscheidet.

Ebenso gespannt sind wir, ob uns nun ihr Anwalt Braun wegen „Urheberrechtsverletztungen“ verklagen wird, weil wir aus seinem Schreiben auszugsweise zitiert haben.

MM-Redakteurin Anja Görlitz droht dem heddesheimblog mit Klage

Guten Tag!

Heddesheim, 01. April 2010. (red) Die MM-Redakteurin Anja Görlitz hat einen Rechtsanwalt beauftragt, um gegen das heddesheimblog eine Unterlassungserklärung durchzusetzen. Das ist kein April-Scherz.

Der Artikel „Das Drama der journalistischen Prostitution“ hat eventuell ein juristisches Nachspiel. Heute erreichte die Redaktion ein achtseitiges Schreiben des Olsdorfer (Hochsauerlandkreis) Rechtsanwalts Kurt Braun.

Herr Braun ist selbstständiger Rechtsanwalt und gibt an, auch als freier Journalist tätig zu sein. Er hat sich auf Presse- und Medienrecht spezialisiert und gibt Seminare für den journalistischen Nachwuchs. Aber auch „Crash-Kurse“ für Anzeigenverkäufer. Und er sichert für Mandanten Titelrechte, beispielsweise „Saach blooß – Geheimnisse des Pfälzischen„.

Unser Text ist am 20. Februar 2010 veröffentlicht worden. Am 25. Februar 2010 unterschrieb Frau Görlitz die Prozessbevollmächtigung. Dann passierte… genau nichts – fast einen Monat lang.

Am 23. März 2010 endlich schreibt der Anwalt Braun einen Brief und fordert von uns die Abgabe einer Unterlassungserklärung bis zum 26. März 2010, 18:00 Uhr.

Die bleibt aus. Der Anwalt hat es nun plötzlich eilig. Am Samstag, den 27. März 2010 ergeht erneut ein Schreiben an uns mit einer Nachfrist bis zum 29. März 2010, 15:00 Uhr.

Der Anwalt schreibt, es gehe in unserem Kommentar nicht um eine „publizistische Auseinandersetzung mit dem Interview der MM-Redakteurin Anja Görlitz, das diese mit dem Heddesheimer Bürgermeister Michael Kessler geführt hat („Die Spielräume sind ausgereizt“), „sondern um deren (Görlitz, Anm. d. Red.) Diffamierung.“

„Die Wortwahl“ lasse für „verständige Leser/innen nur den Schluss zu“, dass es „in keiner Weise um eine sachbezogene Auseinandersetzung mit einem Ihnen missliebigen Interview“ gehe.

Weiter stellt der Anwalt fest, dass es „keiner weiteren Worte“ bedürfe – die Äußerungen im Kommentar seien „nicht mehr von der Meinungsäußerungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 des Grundgesetzes“ gedeckt. Der Anwalt Braun schreibt weiter, hier sei die Grenze „zur Schmähkritik überschritten“.

„Irgendwelche Bezugspunkte, welche die von Ihnen vorgenommenen „Meinungsäußerungen“ als rechtmäßig zu stützen vermögen“ seien „nicht ansatzweise ersichtlich“. Durch den Kommentar, so der Anwalt, werde in das „allgemeine Persönlichkeitsrecht von Frau Görlitz“ eingegriffen.

Folglich solle sich das heddesheimblog schriftlich verpflichten, es zu unterlassen, die nachfolgenden Passagen „Frau Görlitz im Zusammenhang mit deren beruflichen Tätigkeiten als Redakteurin der Tageszeitung „Mannheimer Morgen zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen“:

Die nachfolgenden Liste darf vorerst nicht mehr veröffentlicht werden.

Als Streitwert setzt der Anwalt 20.000 Euro an. Bis zum 02. April solle die daraus entstehende Gebühr, plus Porto und Mehrwertsteuer in Höhe von 1.023,16 Euro überwiesen werden.

Am Ende seines Schreibens weist der Anwalt darauf hin, dass sein Brief „urheberrechtlich“ geschützt sei: „Eine Veröffentlichung des Inhalts – in Teil(en) oder vollständig – ist nicht zulässig.“

Frau Görlitz empfehle der Anwalt „gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen“, wenn die Fristen „erfolglos abgelaufen seien.“