Mittwoch, 22. MĂ€rz 2023

Lahme Ente Tariftreue?

Wo kein Verdacht ist, wird nicht ĂŒberprĂŒft

Rhein-Neckar, 23. Oktober 2014. (red/ld/aw) Seit April 2013 dĂŒrfen die Kommunen in Baden-WĂŒrttemberg nur noch Unternehmen beauftragen, die ihren Mitarbeitern einen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde bezahlen. Dazu verpflichten sich die Unternehmen, wenn sie sich um einen Auftrag bewerben. Zudem willigen sie in Kontrollen ein. Beanstandungen habe es noch keine gegeben, sagen die angefragten Kommunen in unserem Berichtsgebiet – und deshalb hat es auch noch keine Kontrollen gegeben. Da stellt sich die Frage: Wie effektiv ist dieses gepriesene Tariftreuegesetz? [Weiterlesen…]

Harter Vorwurf: Die alte schwarz-gelbe Regierung soll dem Mittelstand geschadet haben

„Dumpinglöhne wurden gefördert“

Rhein-Neckar, 25. April 2013. (red/ld) Vor zwei Wochen ist das Tariftreuegesetz im Landtag beschlossen worden. Öffentliche AuftrĂ€ge dĂŒrfen ab dem 01. Juli nur noch an Unternehmen vergeben werden, die ihren Arbeitnehmern mindestens 8,50 Euro pro Stunde bezahlen. Damit will die grĂŒn-rote Landesregierung gegen Dumpinglöhne vorgehen. Bisher mussten Kommunen das gĂŒnstigste Angebot annehmen. Der Wettbewerb sei auf dem RĂŒcken der Arbeitnehmer ausgetragen worden, sagte Hans-Ulrich Sckerl, Landtagsabgeordneter von BĂŒndnis ’90/Die GrĂŒnen im Interview. Ziel sei es, auf Dauer höhere Löhne zahlen zu können. ÜberprĂŒft wird die Einhaltung nur bei Bedarf. [Weiterlesen…]

GrĂŒn-rote Koalition bringt Tariftreuegesetz ein

Öffentliche Vergaben nur bei 8,50 Euro Mindestlohn

Mindestens 8,50 Euro wird es bei öffentlichen AuftrÀgen pro Stunde geben.

Weinheim/Rhein-Neckar, 11. Januar 2013. (red/pm) Die grĂŒn-rote Koalition hat kurz vor Jahresende 2012 ein Gesetz zur Tariftreue bei öffentlichen AuftrĂ€gen in den Landtag eingebracht. Dies legt fest, dass Anbieter bei öffentliche Vergaben nur bei einem Mindestlohn von 8,50 Euro berĂŒcksichtigt werden. Das Gesetz gilt auch fĂŒr Kommunen.

Information des innenpolitischen Sprechers der GrĂŒnen, Hans-Ulrich Sckerl:

Wir wollen ab sofort bei der Vergabe öffentlicher AuftrÀge ein Land sein, das fairen Wettbewerb und gerechte Bezahlung fördert

sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der GrĂŒnen Uli Sckerl. Das sei fĂŒr die beiden Regierungsfraktionen ein sehr wichtiges Anliegen.

Maßnahme gegen Lohndumping

Gerade bei Ausschreibungen der öffentlichen Hand kÀmen oft Anbieter zum Zug, die sich nur mit Lohndumping Wettbewerbsvorteile verschaffen könnten und in der Folge TarifvertrÀge umgehen. Hier gehe man mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf als Land nun mit gutem Beispiel voran.

Mit einer absoluten Lohnuntergrenze von 8,50 Euro und dem Bekenntnis zu den geltenden TarifvertrĂ€gen setzt GrĂŒn-Rot ein klares Zeichen gegen Lohndumping und unfairen Wettbewerb um öffentliche AuftrĂ€ge.

Mit dem neuen Gesetz wĂŒrden fĂŒr öffentliche AuftrĂ€ge des Landes, der Kommunen und sonstiger öffentlicher Auftraggeber Regelungen festgeschrieben, die eine Bindung an die nach dem Arbeitnehmer Entsende-Gesetz und dem Mindestarbeitsbedingungengesetz fixierten Löhne enthalten. DarĂŒber hinaus werde eine Mindestentgeltverpflichtung vorgegeben, die dort gilt, wo die Tariftreuepflicht nicht greift oder fĂŒr die BeschĂ€ftigten zu ungĂŒnstigerem Lohn fĂŒhren wĂŒrde.

Baden-WĂŒrttemberg ist mit dieser Regelung NachzĂŒgler 

Das Land sei allerdings hier kein Vorreiter, sondern lediglich das 11. von 16 BundeslÀndern mit einer vergleichbaren gesetzlichen Regelung.

Es ist an der Zeit gewesen, auch in Baden-WĂŒrttemberg einheitliche Standards bei der Vergabe öffentlicher AuftrĂ€ge einzufĂŒhren. Land und Kommunen wollen Arbeitgebern und Unternehmen mit Tariflöhnen ein gutes Auskommen ermöglichen und ArbeitsplĂ€tze sichern helfen. Davon werden vor allem kleinere und mittlere Unternehmen profitieren

so Sckerl abschließend.“