Heddesheim, 04. Dezember 2013. (red) Aktualisiert. Ein Rentner ist heute morgen auf der Leutershausener Straße am Ortseingang Heddesheim tödlich verunglückt. Der 77-jährige Heddesheimer wollte die Straße vom „Grenzweg“ aus überqueren und wurde dabei von einem Auto erfasst und auf die Straße geschleudert. Polizei und Staatsanwaltschaft haben die Unfallstelle untersucht, um den Unfall zu rekonstruieren und die Schuldfrage zu klären. [Weiterlesen…]
Radfahrer tödlich verunglückt
Ströbele weiter uneinsichtig

Alle Berliner Zeitungen (hier die Welt) berichteten im Herbst 2011 über die Fischfutter-Affäre des Herrn Ströbele. Quelle: Die Welt
Weinheim/Heddesheim/Berlin, 28. April 2012. (red) Der Grüne Bundestagsabgeordnete Hans-Christian Ströbele stellt seinen Sturkopf unter Beweis. Aktuell behauptet er bei Spiegel.de, er sei Opfer eines „Shitstorms“ geworden. Und er wirft seltsame Thesen auf, das „Internet dürfe kein rechtsfreier Raum“ sein und ähnlichen Quatsch. Eine Replik.
Von Hardy Prothmann
Im November haben wir exklusiv über eine Strafanzeige berichtet: „Bundestagsabgeordneter Hans-Christian Ströbele zeigte 13-jährigen Heddesheimer an„. Die Staatsanwaltschaft Mannheim hatte uns auf Nachfrage telefonisch diese Auskunft erteilt. Tatsächlich zeigte nicht Herr Ströbele selbst, sondern dessen Ehefrau Juliana Ströbele-Gregor den minderjährigen Jungen wegen einer „gefährlichen Körperverletzung mittels einer Waffe“ im Beisein ihres Mannes bei der Polizei Weinheim an.
Wir haben die „falsche Tatsachenbehauptung“ umgehend korrigiert (Ehefrau von Bundestagsabgeordnetem Hans-Christian Ströbele zeigte 13-jährigen Heddesheimer an), nachdem uns die Staatsanwaltschaft Mannheim auf nochmaliges Nachfragen die korrekte Auskunft erteilt hatte. Selbstverständlich hatten wir uns auf die erste Auskunft verlassen und auch versucht, Herrn Ströbele zur Sache zu befragen, was aber erfolglos war.
Strafbewehrte Unterlassungserklärung
Herr Ströbele versuchte nicht, den Fehler in gutem Einverständnis aus der Welt zu schaffen, sondern schickte uns eine strafbewehrte Unterlassungserklärung über einen Promi-Anwalt. Bei 10.000 Euro Vertragsstrafe sollten wir die Behauptung unterlassen, er habe den Jungen angezeigt. Kostennote für das Schreiben: Fast 800 Euro.
Auf der Facebook-Seite „Wir gegen die Jagd auf Karl-Theodor zu Guttenberg“ mit 350.000 Fans, wurde ein Link zu unserem Artikel gepostet. Danach brach erst unser Server kurzfristig durch die massenhaften Aufrufe zusammen – und in der Folge ein von Ströbele titulierter „Shitstorm“ über diesen herein.
Was Hans-Christian Ströbele als „Sturm aus Scheiße“ bezeichnet, kann man auch anders deutet: Als Empörungs- und Protestwelle. Über 140.000 Mal wurde unser Artikel innerhalb weniger Tage aufgerufen. Alle Berliner Zeitungen berichteten kurz darauf über die „Fischfutteraffäre“ des Herrn Ströbele, der Norddeutsche Rundfunk schickte ein Fernsehteam und berichtete in der Mediensendung Zapp über die Auseinandersetzung. Auf der Facebookseite des Politikers kommentieren hunderte von Menschen den Vorgang und brachten ihren Missfallen zum Ausdruck.
Missfallen der Internetnutzer
Die Kommentatoren zeigten kein Verständnis dafür, dass Frau Ströbele mit Unterstützung ihres prominenten Mannes einen Minderjährigen wegen „gefährlicher Körperverletzung“ angezeigt hatte, weil der ihr eine Fischfutterkugel an den Kopf geschossen hatte. (Die Ströbeles badeten im Sommer 2011 in einem für Schwimmer nicht freigegebenen Teil des Weinheimer Waidsees, wo drei Jungs mit Futterschleudern und so genannten „Boilis“ Fischer anfütterten. Ob die Frau gezielt oder unabsichtlich getroffen worden ist, ist bis heute unklar.)
Noch weniger Verständnis hatten viele der teils zornig reagierenden Internetnutzer für die kostenintensive Abmahnung. Ein juristischer Keulenschlag, den Politiker, Prominente, Firmen und Behörden gerne anwenden, um kritische Stimmen mundtot zu machen.
Vermutlich waren darunter auch beleidigende und bößartige Kommentare. Der überwiegende Teil aber war klar missfallend, aber als Meinungsäußerung in Ordnung. Wenn Herr Ströbele nun diese Meinungsäußerungen von Menschen als „Sturm aus Scheiße“ bezeichnet, unterstreicht er nur seine sture Haltung und seine Uneinsichtigkeit, sowohl gegenüber dem Jungen unangemessen reagiert zu haben, als auch gegenüber unserer Redaktion.
Diese harschen Handlungen durch die Ströbeles waren Anlass für die Empörungswelle und in Zeiten des Internets verbreiten sich Nachrichten und Meinungen tatsächlich sehr viel schneller als das über alte Medien möglich wäre.
Gequatsche
Die Aussage des Rechtsanwalts Ströbele, „das Internet dürfe kein rechtsfreier Raum sein“, ist gegen sein besseres Wissen und dummes Geschwätz. Selbstverständlich ist das Internet kein rechtsfreier Raum. Herr Ströbele weiß das und hat dies ja auch mit seinem Abmahnversuch unter Beweis gestellt. Auch hier gelten Recht und Gesetz und Verstöße können geahndet werden.
Wir wissen das auch und bemühen uns aus der überzeugten Anerkennung von Recht und Ordnung immer mit viel Energie um gegenrecherchierte, geprüfte Fakten. Fehler können trotzdem passieren – hier aufgrund einer behördlichen Falschauskunft.
Darauf mit der juristischen Keule zu reagieren, statt eine einvernehmliche (und unauffällige) Lösung anzustreben, ist nahezu typisch für Leute vom Kaliber Ströbele. Und sich dann als „Opfer“ zu stilisieren, weil tausende von Menschen ihren Unmut über ein solches Verhalten äußern, ist, mit Verlaub, erbärmlich.

Hans-Christian Ströbele zeigt sich weiter stur und uneinsichtig, wie dieses Zitat bei Spiegel online zeigt.
Herr Ströbele behauptet, „notfalls müsse man sich auch mit juristischen Mitteln wehren können“. Das ist eine Falschbehauptung. Es lag kein Notfall vor. Zwischen dem Veröffentlichungsdatum und der Abmahnung lagen drei Tage. Herrn Ströbele lag eine schriftliche Anfrage von uns vor – er hätte innerhalb dieser drei Tage anrufen oder zurückschreiben können, um unsere „Falschbehauptung“ zu korrigieren. Wir hätten umgehend das getan, was wir getan haben – die „irrtümliche“ Aussage korrigiert. Doch Herr Ströbele wollte es anders und hat auch in den ersten Tagen des „Shitstorms“ von seiner Seite aus die Sache weiter befeuert.
Am Ende hat er sich äußerlich der Protestwelle gebeugt und die Abmahnung gegen uns nicht weiterverfolgt. Wie man aktuell sieht, hat er aber nichts verstanden.
Anm. d. Redaktion: Die regionalen Medien hier vor Ort haben den Vorgang übrigens konsequent verschwiegen, weil man sonst die Quelle, also unsere Blogs hätte erwähnen müssen. Seit 2009 wurden wir insgesamt elf Mal abgemahnt. Ein Mal mussten wir (aufgrund unglücklicher Umstände) eine Einstweilige Verfügung hinnehmen, einmal wurde ein Vergleich geschlossen, neun Abmahnversuche konnten abgewehrt werden.
Ein Spendenaufruf brachte knapp 2.000 Euro zusammen. Das Geld sollte uns bei einem Verfahren gegen Herrn Ströbele helfen. Weil dieses nicht zustande kam, haben wir 1.000 Euro an „Journalisten helfen Journalisten“ gespendet und unsere Anwaltskosten bestritten. Der Rest von einigen hundert Euro wird verwendet, um einen Verein für Meinungsfreiheit – Gegen Abmahner zu gründen.
Anklage wegen versuchten Mordes
Heddesheim/Mannheim, 30. November 2011. Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat gegen einen 29-Jährigen Heddesheimer Anfang November Anklage wegen Verdachts des versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung erhoben.
Information der Staatsanwaltschaft Mannheim:
„Der aushilfsweise in einem Gastronomiebetrieb beschäftigte Mann hatte sich am 07. Juni kurz nach Mitternacht von einer 32 Jahre alten Arbeitskollegin mit dem Auto nach Hause bringen lassen.
Am Ziel angekommen, soll er die Frau im Fahrzeug völlig überraschend angegriffen und mit einem Messer auf sie eingestochen haben, um sie zu töten.
Das sich heftig wehrende Opfer konnte den Beschuldigten schließlich in die Flucht schlagen. Die Geschädigte trug mehrere Schnitt- und Stichverletzungen im Hals- und Gesichtsbereich sowie an Händen und Beinen davon.
Ein Tatmotiv ließ sich bislang nicht feststellen. Gegenüber der Polizei hatte der seit der Tat in Untersuchungshaft befindliche Beschuldigte zunächst behauptet, die Frau habe ihn zuerst mit dem Messer angegriffen und er habe sie nur abgewehrt. Später berief er sich auf einen Erinnerungsausfall.
Ein Termin bei der zuständigen Schwurgerichtskammer des Landgerichts Mannheim ist noch nicht bekannt.“
Auf Nachfrage erklärte Staatsanwalt Grossmann, dass die Mord-Anklage auf der Annahme der Heimtücke beruhe. Der Fall wird vermutlich zu Beginn des kommenden Jahres verhandelt.
Ehefrau von Bundestagsmitglied Christian Ströbele (Grüne) zeigte 13-jährigen Heddesheimer an
Weinheim/Heddesheim/Mannheim, 22. November 2011. (red/korrigiert) Anfang August war der Bundestagsabgeordnete Hans-Christian Ströbele mit seiner Frau Juliana Ströbele-Gregor im Weinheimer Waidsee schwimmen. Dort, wo schwimmen eigentlich nicht erlaubt ist. Jugendmitglieder eines Anglervereins schossen „Futterkugeln“ ins Wasser – eine davon traf Frau Ströbele-Gregor am Kopf. Hans-Christian Ströbeles Ehefrau zeigte den Jungen in Begleitung ihres Mannes daraufhin wegen „gefährlicher Körperverletzung mittels einer Waffe“ an.

Hans-Christian Ströbele. Seine Ehefrau zeigte einen 13-jährigen Jungen wegen angeblich "gefährlicher Körperverletzung" an. Bild: Wikipedia/Codeispoetry, CC BY-SA 3.0
Anmerkung der Redaktion: Hans-Christian Ströbele hat uns durch den Berliner Anwalt Johannes Eisenberg am 25. November, 09:25 Uhr, wegen „Verletzung der Persönlichkeitsrechte“ abmahnen lassen. Wir sollen es bei einer Vertragsstrafe von 10.000 Euro unterlassen, den Satz „Bundestagsmitglied Christian Ströbele (Grüne) zeigte 13-jährigen Heddesheimer an“ zu wiederholen. Wir sollen Herrn Ströbele die Anwaltskosten von 775,64 Euro erstatten. Die Verpflichtung sollen wir bis heute, 25. November, 18:00 Uhr, abgeben
Wir versuchen zur Zeit, unseren Rechtsanwalt zu erreichen, was Freitagnachmittag nicht einfach ist. Nach den Gesprächen mit unseren Quellen, darunter die Staatsanwaltschaft Mannheim, hatten wir keinen Grund zum Zweifel an unserer Überschrift. Tatsächlich hat uns die Staatsanwaltschaft zunächst unsere Frage, ob es zutreffe, dass Herr Ströbele eine Anzeige erstattet hat, bestätigt. Auf unsere heutige Nachfrage und Prüfung der Akte wurde konkretisiert, dass Herrn Ströbeles Ehefrau Strafanzeige und Strafantrag im Beisein ihres Mannes gestellt hat. Deshalb haben wir ohne Anerkennung einer Rechtspflicht oder einer Kostenübernahme diesen Satz umgehend korrigiert.
Wir hatten auch Herrn Ströbele am 22. November (!) schriftlich um Antwort zur Sachlage gebeten – sofern Herr Ströbele geantwortet hätte, hätten wir natürlich sofort eine Korrektur vorgenommen. Tatsächlich verbittet sich Herr Ströbele laut anwaltlichem Schreiben jeglichen Kontakt von uns zu ihm – wir sollen nur über seinen Anwalt mit ihm kommunizieren und nahezu 800 Euro bezahlen. Der Anwalt hat uns darüber hinaus auch „jedwede auch nur indirekte publizistische Nutzung“ der Abmahnung verboten. Wir nutzen die Abmahnung in keinster Weise publizistisch, informieren aber unsere Leserinnen und Leser über diese skandalöse Reaktion.
Herr Ströbele ist als Anwalt erfahren genug, um zu wissen, dass uns bei Einschaltung eines eigenen Anwalts die doppelten Kosten entstehen. 1.550 Euro für die Korrektur, dass nicht er persönlich, sondern seine Ehefrau in seinem Beisein die Anzeige gegen das Kind vorgenommen hat, erscheint uns weniger geeignet, „Persönlichkeitsrechte“ zu schützen, als vielmehr eine freie Berichterstattung abstrafen zu wollen.
Wie gesagt: Herr Ströbele hat unsere Daten gehabt, hätte jederzeit eine Korrektur senden können oder das heute scheinbar in Vergessenheit geratene Mittel der „Gegendarstellung“ nutzen können.
Sofern Sie uns unterstützen möchten, bitten wir um eine Spende, denn wir rechnen wegen des Rufs von Anwalt Eisenberg mit einem Verfahren und Kosten von bis zu 5.000 Euro in erster Instanz, sofern die Sache vor Gericht geht. Und mit einer Verdoppelung, sollte eine zweite Instanz nötig sein. Wir werden die eingegangenen Spenden ausschließlich für die Rechtskosten verwenden.
Wir werden fortlaufend über die Höhe der eingegangenen Spenden berichten. Die Namen der Spender behandeln wir anonym, auf Wunsch nennen wir sie auch. Geld, das nicht für dieses Verfahren benötigt wird, werden wir dem Verein „Journalisten helfen Journalisten“ spenden, die vor allem Journalisten in Krisenregionen unterstützen. Dort wird selten abgemahnt, dafür vorzugsweise gefoltert und geschossen, um Berichterstatter (mund)tot zu machen.
Bankverbindung: Hardy Prothmann, comdirect Konto: 218213700, BLZ: 20041133
Aktueller Spendenstand (01. Dezember, 12:00 Uhr) paypal/Konto: 2034,90 Euro (74 Spenden zwischen 1,00 und 300,00 Euro). Vielen Dank!
Sascha Pallenberg (Taiwan) hat sich bereit erklärt, die Abmahngebühren von 775 Euro zu übernehmen, falls wir diese zahlen müssen.
Streit bei Schriesheimer Straßenfest – 22-Jähriger durch Messer schwer verletzt, aber außer Lebensgefahr
Heidelberg, 06. September 2011. (red/pol) Ein 18-jähriger Heddesheimer sticht beim Schriesheimer Straßenfest einem 22-Jährigen mit einem Taschenmesser in den Bauch. Der Schriesheimer wurde schwer verletzt, ist aber inzwischen außer Lebensgefahr. Haftbefehl wurde beantragt.
Information der Polizeidirektion Heidelberg:
„Am frühen Sonntagmorgen kam es nach einem Streit zwischen zwei Gruppen junger Männer zu einer handfesten Auseinandersetzung, in deren Verlauf ein 18 Jahre alter Mann aus Heddesheim einen 22 Jahre alten Mann aus Schriesheim mit einem Taschenmesser in den Bauch stach und schwer verletzte.
Nach den bisherigen Ermittlungen der Kriminalpolizei Heidelberg kam es gegen 0:40 Uhr auf dem Schriesheimer Straßenfest unter einer Gruppe von 20 bis 30 Personen zunächst zu verbalen Streitereien, die sich zu körperlichen Auseinandersetzungen steigerte. Hierbei stach der 18-jährige Beschuldigte mit einem Taschenmesser dem 22-jährigen Geschädigten in den Bauch, woraufhin dieser zu Boden sank. Der Täter flüchtete anschließend.
Ein hinzugerufener Notarzt leitete umgehend Erste Hilfe Maßnahmen beim Verletzten ein.
Nach einer Erstdiagnose zog sich der 22-Jährige durch den Messerangriff lebensgefährliche innere Verletzungen zu. Er wurde in eine Klinik eingeliefert und notoperiert. Sein derzeitiger Zustand ist stabil, eine Lebensgefahr kann ausgeschlossen werden.
Im Zuge der Ermittlungen konnte ein 18 Jahre alter Mann aus Heddesheim als dringend tatverdächtig identifiziert und in seiner Wohnung festgenommen werden. Der Beschuldigte räumte den Messerstich ein. Er stellte den Vorfall jedoch als Unglücksfall dar.
Die Tatwaffe konnte bislang noch nicht aufgefunden werden.
Durch die zuständige Staatsanwaltschaft Mannheim wurde Haftbefehl beantragt. Der 18-Jährige wurde noch am Sonntag dem Haftrichter vorgeführt, der Haftbefehl erließ. Anschließend wurde der Tatverdächtige in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Die Ermittlungen der Kriminalpolizei Heidelberg dauern an.“
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