Samstag, 01. April 2023

Was Jugendschöffen auszeichnet und erwartet

Mit Menschenkenntnis zum Richter werden

Justitia (Maarten van Heemskerck, 1556). Quelle: Wikipedia


Rhein-Neckar, 15. Januar 2013. (red/pm) Deutschland ist derzeit auf der Suche nach Jugendschöffen, die fĂŒr eine fĂŒnfjĂ€hrige Amtszeit ab 2014 die rechte Hand des Richters sind. Im ersten Halbjahr 2013 werden neue Jugendschöffen gewĂ€hlt – bewerben kann man sich bereits jetzt bei den Kommunen des Rhein-Neckar-Kreises.

Von Alina Eisenhardt

Im Namen des Volkes ergeht folgendes Urteil…

Dieser Satz ertönt in deutschen Gerichtshöfen, wenn ein Angeklagter sein Urteil erhÀlt. Das Urteil wird nicht allein vom Richter gefÀllt. An seiner Seite stehen Schöffen, die ihm im Namen der Gerechtigkeit helfen, die richtige Entscheidung zu treffen.

Schöffen sind laut Duden ehrenamtlich eingesetzte Laien, die zusammen mit dem Richter die Tat des Angeklagten beurteilen und das Maß der Strafe festlegen. “Diese Laienrichter gibt es schon seit Jahrhunderten.”, sagt Robert Gunderlach, Vorsitzender der Deutsche Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen des Landesverbandes Baden-WĂŒrttemberg e.V. Er selbst war im Landesgericht Stuttgart von 2000 – 2008 Schöffe.

Jugendschöffen sind spezialisierte Schöffen an einem Jugendgericht. Doch warum braucht man Jugendschöffen, wenn es bereits einen Berufsrichter gibt? Die Aufgabe eines Jugendschöffen ist es, anhand seiner Lebenserfahrung rechtliche ZusammenhĂ€nge erkennen und bewerten zu können. Ein Richter hat zwei Schöffen, die gleichberechtigte Stimmen haben. Das Richterteam (1 Berufsrichter, 2 Schöffen) zieht sich am Schluss der Hauptverhandlung zur Beratung zurĂŒck. Um ein Urteil auszusprechen ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich.

TÜV-Siegel in PĂ€dagogik

Neben den allgemeinen Voraussetzungen wie Selbstbewusstsein und Unparteilichkeit muss ein Schöffe einen Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Ein hohes Maß an sozialer Kompetenz ist erforderlich. Um die erforderliche Lebenserfahrung und Menschenkenntnis aufbringen zu können, muss ein Schöffe zwischen 25 und 69 Jahre alt sein, wenn er sich fĂŒr das Ehrenamt bewirbt.

Jugendschöffen sollten darĂŒber hinaus Erfahrung in der PĂ€dagogik aufweisen.

Dabei reicht es nicht, Kinder zu haben. Sie sollten in der Jugenderziehung ĂŒber eine professionell Erfahrung verfĂŒgen, wie zum Beispiel Sozialarbeiter und Lehrer sie besitzen. Man braucht sozusagen ein TÜV-Siegel in PĂ€dagogik,

sagt Robert Gunderlach.

“Man muss definitiv in sich gefestigt sein…”

Wer Interesse hat als Jugendschöffe zu arbeiten, der schickt seine Bewerbung an das zustĂ€ndige BĂŒrgermeisteramt. Diese leiten die Bewerbung dann an das Jugendamt weiter. Der Jugendhilfeausschuss des Rhein-Neckar-Kreises schlĂ€gt dabei beim Amtsgericht mindestens doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen benötigt werden.

Probleme mit der Zahl der Bewerber gibt es dabei selten. “Die Zahl der Bewerber ist konstant. Viele Jugendschöffen bewerben sich auch fĂŒr eine zweite Periode. Erst dann mĂŒssen sie fĂŒr eine Periode aussetzen.”, erklĂ€rt Robert Gunderlach.

Das Ehrenamt kann sehr belastend sein:

Es kommt zwar auch auf den Fall und die Persönlichkeit an, aber man muss definitiv in sich gefestigt sein,

so Herr Gunderlach. Immerhin mĂŒsse man auch in schwierigen FĂ€llen, wie einer Vergewaltigung ohne Zeugen, beurteilen können, ob der Vorfall tatsĂ€chlich so geschehen ist. Ihn selbst hĂ€tten viele Wirtschaftsstrafsachen, die tief in das Leben der Menschen blicken ließen, sehr bewegt.

Mit Menschenkenntnis zum Urteil

Als Schöffe bekommt man in der Regel 12 Gerichtstermine pro Jahr zugeteilt. In fĂŒnf Jahren sind das 60 Termine. Diese können nur einige Stunden dauern, aber auch Wochen oder gar Monate.

Wenn man eine Gerichtsverhandlung hat, weiß man erst nicht, worum es geht. Erst vor der Verhandlung klĂ€rt der Richter den Jugendschöffen in einer Kurzform ĂŒber den Fall auf. Vor Gericht erfĂ€hrt man dann genau, worum es geht. “Als Jugendschöffe soll man unvoreingenommen bleiben. Man soll keine Zeit haben, sich auf einen Fall vorzubereiten, sondern seine Alltagserfahrung und seine Menschenkenntnis nutzen. Immerhin ist man kein ausgebildeter Berufsrichter”, erklĂ€rt Robert Gunderlach.

Die Verantwortung, die man als Jugendschöffe eingeht, ist sehr hoch. Man kann im Krankheitsfall nicht einfach aussetzen, oder zurĂŒcktreten, wenn man keine Lust mehr hat. In der Regel kann nur ein Umzug zu einer Entlassung aus dem Amt fĂŒhren. Möchte man das Schöffenamt tatsĂ€chlich niederlegen, entscheidet das Gericht, ob die GrĂŒnde ausreichend sind. Doch in der Regel passiert das nicht. “Immerhin treibt die Bewerber in der Regel ein gewisser Gerechtigkeitssinn an. Sie wollen sichergehen, dass es in den FĂ€llen gerecht zugeht, das sie ein Teil dieser Gerechtigkeit sein können”, so Gunderlach.

Kommunen nehmen Bewerbungen entgegen

7000 Schöffen gesucht

Rhein-Neckar, 15. Januar 2013. (red/pm) Im ersten Halbjahr 2013 werden landesweit rund 7000 neue Schöffinnen und Schöffen gewĂ€hlt (wir berichteten). Bereits jetzt nehmen Kommunen Bewerbungen entgegen. Das besondere an dem Ehrenamt: Man entscheidet als gleichberechtigter Richter ĂŒber Recht und Unrecht – ohne juristisches Fachwissen, ohne Ausbildung.

Information des Justizministeriums:

„Im Jahr 2013 findet die Wahl der Schöffinnen und Schöffen fĂŒr die Strafgerichte statt. Allein in Baden-WĂŒrttemberg werden rund 7000 Ehrenamtliche zu Schöffinnen und Schöffen gewĂ€hlt, deren Amtszeit vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2018 dauern wird. „Wer ein Schöffenamt ĂŒbernimmt, ĂŒbernimmt eine wichtige, verantwortungsvolle und spannende TĂ€tigkeit“, sagte Justizminister Rainer Stickelberger am Montag (14. Januar 2013) in Stuttgart.

„LaienrichterInnen und Laienrichter tragen zur Transparenz gerichtlicher Entscheidungen bei und erhöhen gleichzeitig deren Akzeptanz in der Gesellschaft.“ Der Einsatz ehrenamtlicher Richterinnen und Richter hat eine lange Tradition in Deutschland. Bereits im Mittelalter gab es Laienrichter in der Strafgerichtsbarkeit. „Bis heute sind die Ehrenamtlichen ein fester Bestandteil unseres Rechtssystems“, erklĂ€rte der Minister.

„Das hat einen guten Grund, denn auf diese Weise können auch nichtjuristische Wertungen und Überlegungen in den richterlichen Entscheidungsprozess mit einfließen.“ Die Schöffinnen und Schöffen wĂŒrden ihre Sachkunde sowie ihre wertvolle Lebens- und Berufserfahrung bei den Gerichten einbringen.

„Als Spiegel unserer bunten und vielfĂ€ltigen Gesellschaft sollten auch die RichterbĂ€nke bunt und vielfĂ€ltig besetzt sein.“

Stickelberger wies darauf hin, dass das Interesse am Schöffenamt bei der vergangenen Wahl im Jahr 2008 groß war. Insgesamt waren damals 3797 Hauptschöffen (1831 Frauen und 1966 MĂ€nner) gewĂ€hlt worden, von denen 1601 bei Amtsgerichten und 2196 bei Landgerichten tĂ€tig sind. Dazu kamen etwa 3500 Hilfsschöffinnen und Hilfsschöffen als Vertreter der Hauptschöffen. „Ich wĂŒrde mich freuen, wenn sich auch dieses Mal viele Menschen um ein Schöffenamt bewerben“, stellte der Justizminister fest: „Als Spiegel unserer bunten und vielfĂ€ltigen Gesellschaft sollten auch die RichterbĂ€nke bunt und vielfĂ€ltig besetzt sein.“

Robert Gunderlach, der Vorsitzende des Bunds ehrenamtlicher Richterinnen und Richter – Deutsche Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen (DVS-BW), sagte, dass ehrenamtliche Richterinnen und Richter keine nur „Dabei-Sitzer“, keine Dekoration am Richtertisch seien, sondern bei Gericht in der Hauptverhandlung mit ihrer Stimme den Berufsrichtern gleichgestellt seien: „Gegen die beiden Schöffinnen oder Schöffen kann an Schöffengerichten kein Urteil gesprochen werden. Dieser großen Verantwortung, ,im Namen des Volkes zu urteilen‘, muss man sich bewusst sein. Engagierte Frauen und MĂ€nner sollten deshalb als Schöffen selbstbewusst im Urteilen, sozial kompetent, dialogfĂ€hig und vorurteilsfrei sein. Gerechtigkeitssinn, Intuition, logisches Denken in ZusammenhĂ€ngen sowie Mut zum Richten – also Urteilen ĂŒber Menschen – gehören hier dazu.“

Der gemeinnĂŒtzige Schöffenverein „informiert und unterstĂŒtzt seine Mitglieder durch Fortbildungsveranstaltungen, Beratungen und mit der Mitgliederzeitschrift ,Richter ohne Robe‘ und fördert damit die Beteiligung von Laien an der Rechtsprechung“, so Gunderlach.

Aufgaben von Schöffinnen und Schöffen

Schöffinnen und Schöffen sind an den Schöffengerichten der Amtsgerichte, an den Kleinen und den Großen Strafkammern der Landgerichte tĂ€tig. Sie entscheiden gemeinsam mit den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern ĂŒber Schuld- und Straffragen bei allen schwerwiegenden, umfangreichen und bedeutsamen AnklagevorwĂŒrfen. In der Regel sind zwölf Sitzungstage pro Jahr fĂŒr die Schöffinnen und Schöffen vorgesehen.

Rechte und Pflichten von Schöffinnen und Schöffen

Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt, das nur in wenigen Ausnahmen abgelehnt werden kann (beispielsweise dann, wenn dadurch die wirtschaftliche Existenz gefĂ€hrdet wĂ€re). Wie Berufsrichterinnen und -richter auch sind Schöffinnen und Schöffen einzig dem Gesetz unterworfen. Sie sind nicht an Weisungen gebunden und zur Unparteilichkeit verpflichtet. Auch die Verschwiegenheitspflicht gilt fĂŒr sie.

Voraussetzungen fĂŒr eine Bewerbung um das Schöffenamt

Wer Schöffe oder Schöffin werden möchte, muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, zu Beginn der Amtsperiode zwischen 25 und 69 Jahre alt sein, die deutsche Sprache beherrschen und in der jeweiligen Kommune leben. Eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten und ein laufendes Ermittlungsverfahren gegen einen Interessenten sind Ausschlusskriterien. Juristische Vorkenntnisse benötigen Schöffinnen und Schöffen nicht.

Ablauf des Bewerbungs- und Wahlverfahrens

Wer sich fĂŒr das Schöffenamt interessiert, muss sich bei seiner Wohnortgemeinde bewerben. Denn die Vorbereitung der Schöffenwahl fĂ€llt in die ZustĂ€ndigkeit der Kommunen. Ihnen wird vonseiten der Gerichte die Zahl der benötigten Schöffen mitgeteilt. Daraufhin stellen sie Vorschlagslisten mit geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern auf.

Diese Listen sollten mindestens doppelt so viele Personen enthalten, wie tatsĂ€chlich benötigt werden. GewĂ€hlt werden die Schöffinnen und Schöffen von einem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht. Er setzt sich aus einem Richter des Amtsgerichts, einem Verwaltungsbeamten sowie sieben Vertrauenspersonen zusammen. Zeitplan des Verfahrens: Bis Mitte April 2013 muss die Zahl der benötigten Schöffinnen und Schöffen an die Kommunen gemeldet werden. Die Aufstellung der Vorschlagslisten durch die Gemeinden erfolgt bis 21. Juni 2013. Bis Ende September 2013 erfolgt die eigentliche Wahl durch die SchöffenwahlausschĂŒsse.

Mehr Informationen zum Schöffenamt sowie die BorschĂŒre „Leitfaden fĂŒr Schöffen“ gibt es auf der Homepage des Justizministeriums: www.justiz-bw.de. Auf der Homepage des Bunds ehrenamtlicher Richterinnen und Richter – Deutsche Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen (DVS-BW) finden sich ebenfalls ausfĂŒhrliche Informationen: www.schoeffen-bw.de.“