Samstag, 10. Juni 2023

Kommunen nehmen Bewerbungen entgegen

7000 Schöffen gesucht

Rhein-Neckar, 15. Januar 2013. (red/pm) Im ersten Halbjahr 2013 werden landesweit rund 7000 neue Schöffinnen und Schöffen gewĂ€hlt (wir berichteten). Bereits jetzt nehmen Kommunen Bewerbungen entgegen. Das besondere an dem Ehrenamt: Man entscheidet als gleichberechtigter Richter ĂŒber Recht und Unrecht – ohne juristisches Fachwissen, ohne Ausbildung.

Information des Justizministeriums:

„Im Jahr 2013 findet die Wahl der Schöffinnen und Schöffen fĂŒr die Strafgerichte statt. Allein in Baden-WĂŒrttemberg werden rund 7000 Ehrenamtliche zu Schöffinnen und Schöffen gewĂ€hlt, deren Amtszeit vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2018 dauern wird. „Wer ein Schöffenamt ĂŒbernimmt, ĂŒbernimmt eine wichtige, verantwortungsvolle und spannende TĂ€tigkeit“, sagte Justizminister Rainer Stickelberger am Montag (14. Januar 2013) in Stuttgart.

„LaienrichterInnen und Laienrichter tragen zur Transparenz gerichtlicher Entscheidungen bei und erhöhen gleichzeitig deren Akzeptanz in der Gesellschaft.“ Der Einsatz ehrenamtlicher Richterinnen und Richter hat eine lange Tradition in Deutschland. Bereits im Mittelalter gab es Laienrichter in der Strafgerichtsbarkeit. „Bis heute sind die Ehrenamtlichen ein fester Bestandteil unseres Rechtssystems“, erklĂ€rte der Minister.

„Das hat einen guten Grund, denn auf diese Weise können auch nichtjuristische Wertungen und Überlegungen in den richterlichen Entscheidungsprozess mit einfließen.“ Die Schöffinnen und Schöffen wĂŒrden ihre Sachkunde sowie ihre wertvolle Lebens- und Berufserfahrung bei den Gerichten einbringen.

„Als Spiegel unserer bunten und vielfĂ€ltigen Gesellschaft sollten auch die RichterbĂ€nke bunt und vielfĂ€ltig besetzt sein.“

Stickelberger wies darauf hin, dass das Interesse am Schöffenamt bei der vergangenen Wahl im Jahr 2008 groß war. Insgesamt waren damals 3797 Hauptschöffen (1831 Frauen und 1966 MĂ€nner) gewĂ€hlt worden, von denen 1601 bei Amtsgerichten und 2196 bei Landgerichten tĂ€tig sind. Dazu kamen etwa 3500 Hilfsschöffinnen und Hilfsschöffen als Vertreter der Hauptschöffen. „Ich wĂŒrde mich freuen, wenn sich auch dieses Mal viele Menschen um ein Schöffenamt bewerben“, stellte der Justizminister fest: „Als Spiegel unserer bunten und vielfĂ€ltigen Gesellschaft sollten auch die RichterbĂ€nke bunt und vielfĂ€ltig besetzt sein.“

Robert Gunderlach, der Vorsitzende des Bunds ehrenamtlicher Richterinnen und Richter – Deutsche Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen (DVS-BW), sagte, dass ehrenamtliche Richterinnen und Richter keine nur „Dabei-Sitzer“, keine Dekoration am Richtertisch seien, sondern bei Gericht in der Hauptverhandlung mit ihrer Stimme den Berufsrichtern gleichgestellt seien: „Gegen die beiden Schöffinnen oder Schöffen kann an Schöffengerichten kein Urteil gesprochen werden. Dieser großen Verantwortung, ,im Namen des Volkes zu urteilen‘, muss man sich bewusst sein. Engagierte Frauen und MĂ€nner sollten deshalb als Schöffen selbstbewusst im Urteilen, sozial kompetent, dialogfĂ€hig und vorurteilsfrei sein. Gerechtigkeitssinn, Intuition, logisches Denken in ZusammenhĂ€ngen sowie Mut zum Richten – also Urteilen ĂŒber Menschen – gehören hier dazu.“

Der gemeinnĂŒtzige Schöffenverein „informiert und unterstĂŒtzt seine Mitglieder durch Fortbildungsveranstaltungen, Beratungen und mit der Mitgliederzeitschrift ,Richter ohne Robe‘ und fördert damit die Beteiligung von Laien an der Rechtsprechung“, so Gunderlach.

Aufgaben von Schöffinnen und Schöffen

Schöffinnen und Schöffen sind an den Schöffengerichten der Amtsgerichte, an den Kleinen und den Großen Strafkammern der Landgerichte tĂ€tig. Sie entscheiden gemeinsam mit den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern ĂŒber Schuld- und Straffragen bei allen schwerwiegenden, umfangreichen und bedeutsamen AnklagevorwĂŒrfen. In der Regel sind zwölf Sitzungstage pro Jahr fĂŒr die Schöffinnen und Schöffen vorgesehen.

Rechte und Pflichten von Schöffinnen und Schöffen

Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt, das nur in wenigen Ausnahmen abgelehnt werden kann (beispielsweise dann, wenn dadurch die wirtschaftliche Existenz gefĂ€hrdet wĂ€re). Wie Berufsrichterinnen und -richter auch sind Schöffinnen und Schöffen einzig dem Gesetz unterworfen. Sie sind nicht an Weisungen gebunden und zur Unparteilichkeit verpflichtet. Auch die Verschwiegenheitspflicht gilt fĂŒr sie.

Voraussetzungen fĂŒr eine Bewerbung um das Schöffenamt

Wer Schöffe oder Schöffin werden möchte, muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, zu Beginn der Amtsperiode zwischen 25 und 69 Jahre alt sein, die deutsche Sprache beherrschen und in der jeweiligen Kommune leben. Eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten und ein laufendes Ermittlungsverfahren gegen einen Interessenten sind Ausschlusskriterien. Juristische Vorkenntnisse benötigen Schöffinnen und Schöffen nicht.

Ablauf des Bewerbungs- und Wahlverfahrens

Wer sich fĂŒr das Schöffenamt interessiert, muss sich bei seiner Wohnortgemeinde bewerben. Denn die Vorbereitung der Schöffenwahl fĂ€llt in die ZustĂ€ndigkeit der Kommunen. Ihnen wird vonseiten der Gerichte die Zahl der benötigten Schöffen mitgeteilt. Daraufhin stellen sie Vorschlagslisten mit geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern auf.

Diese Listen sollten mindestens doppelt so viele Personen enthalten, wie tatsĂ€chlich benötigt werden. GewĂ€hlt werden die Schöffinnen und Schöffen von einem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht. Er setzt sich aus einem Richter des Amtsgerichts, einem Verwaltungsbeamten sowie sieben Vertrauenspersonen zusammen. Zeitplan des Verfahrens: Bis Mitte April 2013 muss die Zahl der benötigten Schöffinnen und Schöffen an die Kommunen gemeldet werden. Die Aufstellung der Vorschlagslisten durch die Gemeinden erfolgt bis 21. Juni 2013. Bis Ende September 2013 erfolgt die eigentliche Wahl durch die SchöffenwahlausschĂŒsse.

Mehr Informationen zum Schöffenamt sowie die BorschĂŒre „Leitfaden fĂŒr Schöffen“ gibt es auf der Homepage des Justizministeriums: www.justiz-bw.de. Auf der Homepage des Bunds ehrenamtlicher Richterinnen und Richter – Deutsche Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen (DVS-BW) finden sich ebenfalls ausfĂŒhrliche Informationen: www.schoeffen-bw.de.“

Ist da noch Musik drin? Richter bewegt Parteien zum Vergleich


Guten Tag! 07. Oktober 2009. Die Verhandlung der Streitsache „Pfenning“ gegen „IG neinzupfenning“ vor dem Mannheimer Landgericht hat keine der beiden Seiten eindeutig „gewonnen“. Der Vorsitzende Richter Kircher war von Beginn an auf einen Vergleich aus.

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Die 2. Kammer des Mannheimer Landgerichts verhandelte am 06. Oktober 2009 den Rechtsstreit 2 O 187/09 „KMP-Holding GmbH u. a. gegen Karnasch“. Vorsitzender Richter ist Dr. Kircher, Beisitzer sind Richterin am Landgericht Gauch und Richter Lehmeyer.

Die „Antragstellerseite“, also die KMP-Holding GmbH („Pfenning“), reprĂ€sentiert durch die Marketing-Chefin PĂ©lagie Mepin, vertrat der MĂŒnchener Anwalt Dr. W. Gottwald. Die Gegenseite der MĂŒnchener Anwalt Eckhard Höffner fĂŒr seinen Mandanten Hubert Karnasch, verantwortlich fĂŒr eine Internetseite der Interessengemeinschaft Nein zu Pfenning.

Verhandelt werden soll der Antrag auf eine Einstweilige VerfĂŒgung mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft. Kern der Auseinandersetzung: Eine Fotomontage, die ein geplantes Logistikzentrum von „Pfenning“ aus der Sicht der IG im Internet und in Wurfsendungen angeblich „unzulĂ€ssig“ darstellte – so die Behauptung von „Pfenning“.

Der Vorsitzende Richter Dr. Kircher stellt zunĂ€chst die Situation dar: „Der Streit um dieses Projekt hat die Gemeinde sehr erhitzt. Es kam zu der Bildung einer Interessengemeinschaft. Im Zuge des Meinungskampfes kam es zur Veröffentlichung der Fotomontage, ĂŒber die wir heute verhandeln. Darauf ist links die Darstellung der IG zu sehen, rechts die vorhandene Bebauung. Als GrĂ¶ĂŸenmarken kann man ferner Verkehrsschilder, Autos und eine Straßenbeleuchtung ausmachen.“

Ist diese Darstellung geeignet, einen Betrieb zu stören?, fragt Richter Dr. Kircher

Weiter sagt der Richter: „Die Antragsteller machen nun nach § 823 BGB einen Schaden geltend, weil die Fotomontage angeblich ein GebĂ€ude von 30-40 Metern Höhe darstellt, so hoch sei das aber tatsĂ€chlich nicht geplant. Der grĂ¶ĂŸere Teil der Anlage sei bis zwölf Meter, der andere bis 18 Meter geplant, zusĂ€tzlich gibt es ein noch höheres VerwaltungsgebĂ€ude mit 26 Metern.“

Nach den erforderlichen prozessualen AblĂ€ufen und der Schilderung des Falls sagt der Vorsitzende Richter Dr. Kircher: „Die erste Frage ist, ob die Antragstellerin ĂŒberhaupt vertretungsberechtigt ist. Darauf wollen wir aber nicht nĂ€her eingehen, sondern erst versuchen, im Streit weiterzukommen.“

Der Richter guckt in Richtung „Pfenning“-Seite: „Das erste Problem dabei ist: Handelt es sich wirklich um einen Eingriff in ihren Gewerbetrieb? Ist diese Darstellung geeignet einen Betrieb zu stören, der nur auf dem Papier besteht? Vor allem, nachdem durch eine BĂŒrgerbefragung die öffentliche Meinungsbildung bereits stattgefunden hat?“

Und weiter: „Im Kern geht es darum: Ist die bildliche Darstellung glaubhaft oder nicht. Die gegnerische Seite hat uns noch einen auf 18 Meter ausgefahrenen Kran ins Bild eingefĂŒgt, danach scheint sich das im Rahmen zu befinden.“

„Beide Seiten haben uns Materialien vorgelegt, die erklĂ€ren wollen, wie die perspektivische Darstellung wahrzunehmen ist. Wahr oder unwahr ist Frage. Auf dieser Grundlage wird die Kammer entscheiden mĂŒssen“, sagt der Richter.

Ist da noch soviel Musik drin?

„Die erste Frage an die Kontrahenten ist erstmal eine politisch-atmosphĂ€rische: Ist da noch soviel Musik drin? An die Antragstellerin: Im Grund haben Sie doch schon einen Erfolg durch das Ergebnis der BĂŒrgerbefragung verbucht. Und an die Gegnerin: HĂ€ngt an dieser Darstellung ihr Herz?“

Es Ă€ußert sich der „Pfenning“-Vertreter: „Die Entscheidung des Gemeinderats ist noch offen. Es geht uns darum, in der Öffentlichkeit richtig wahrgenommen zu werden. Wir möchten nicht, dass die Leute denken, dass wir da einen Riesenklotz hin bauen werden.“

Der Vorsitzende Richter sagt: „Da beißt sich die Katze in den Schwanz. Dieses Recht steht Ihnen nicht zu, also in der Öffentlichkeit eine Darstellung zu erreichen, die Sie möchten.“

montage

Kern des Streits: Stimmt die perspektivische Darstellung oder stimmt sie nicht und schÀdigt sie das GeschÀft von "Pfenning"? Screenshot der IG-Seite

Der Rechtsanwalt Höffner (IG) sagt: „Wird Ihre Planung dadurch behindert? Die öffentliche MeinungsĂ€ußerung der IG ist nicht die, die entscheidet.“

Der Kontrahent Dr. Gottschalk sagt: „Der Gemeinderat orientiert sich an der öffentlichen Meinung der Bevölkerung. Das Bild ist geeignet, die Stimmung negativ zu beeinflussen.“

Frau Mepin sagt: „Das Bild wurde vor der BĂŒrgerbefragung veröffentlicht. Das ist kein alltĂ€gliches Projekt, sondern eine Generationenentscheidung. Wichtig fĂŒr uns ist, dass wir eine Vertrauensbasis haben. Und mit dieser Darstellung ist es schwierig, das Vertrauen zu gewinnen. Es geht nicht darum, dass man nicht unterschiedlicher Meinung sein darf, sondern nur darum, dass die Meinung mit diesem Bild beeinflusst wird.“

Richter Dr. Kircher sagt: „Das ist nachvollziehbar, dass Sie nicht wollen, dass sich etwas verfestigt, was die öffentliche Meinung zu Ihren Ungunsten verfestigt. Die Kammer hĂ€tte gerne vorher verhandelt, das ging aber terminlich nicht. Die Frage ist jetzt: Ist die Gefechtslage die gleiche? Manche Dinge erledigen sich auch durch den Lauf der Dinge. Konkret: Ist die Streitbasis nicht Schnee von gestern?“

Sind Sie bereit fĂŒr einen Vergleich?

Hubert Karnasch bringt sich ein: „Ich möchte nochmal sagen, wie das Bild betitelt ist: Ansichten zu Aussichten.“

Darauf der „Pfenning“-Anwalt: „Das ist eine falsche Tatsachenbehauptung, die darf man so nicht aufstellen.“

Richter Dr. Kircher: „SchĂ€digt das Ihre GeschĂ€ft? Das kann ich nur schwer sehen. Sind Sie bereit fĂŒr einen Vergleich?“

Der Rechtsanwalt der IG: „Sie haben doch nur eine Planung. Sie ĂŒben ja noch keine GeschĂ€ftstĂ€tigkeit aus.“

Die Beisitzerin Richterin Gauch: „Also noch mal an die Gegner: HĂ€ngt Ihr Herz daran? Wenn ja, entscheiden wir so oder so, eine Zwischenlösung gibt es nicht.“

Der „Pfenning“-Anwalt Dr. Gottwald: „Wenn das Bild geĂ€ndert wird oder angepasst wird, können wir ĂŒber die Verfahrenskosten reden.“

Richter Dr. Kircher: „Das werte ich als Signal an die Gegenseite. Ist diese bereit, das Bild abzuĂ€ndern oder muss es so dargestellt bleiben?“

Die Reden gehen hin und her ĂŒber mögliche Änderungen, dann sagt der „Pfenning“-Anwalt: „Wenn wir uns nicht einigen können, mĂŒssen wir technische Gutachter beauftragen.“

Richter Dr. Kircher sagt: „Das machen wir ganz sicher nicht. Sondern wir waren an dem Punkt darĂŒber zu verhandeln, was den gegnerischen Seiten wichtig ist und worauf diese unbedingt bestehen.“

Der „Pfenning“-Anwalt: „Die Darstellung soll korrekt sein.“

Es folgt ein Disput am Richtertisch ĂŒber Perspektiven, Höhenangaben und die Forderung, die Fotomontage um die HĂ€lfte zu reduzieren.

Ihre Argumentation ist nicht seriös – Richter Kircher zum Pfenning-Anwalt

Richter Dr. Kircher: „Herr Anwalt. Sie haben ein Vergleichsangebot gemacht und Sie sollten nicht versuchen, scheibchenweise mehr rauszuholen.“

Die Diskussion geht erneut los.

Richter Dr. Kircher zum „Pfenning“-Anwalt: „Herr Anwalt, hören Sie auf mit den Perspektiven. Zur rechtlichen Vergleichsfindung gehört auch, sich an ein Angebot zu halten. Ihre Argumentation ist nicht seriös.“

Der „Pfenning“-Anwalt diskutiert erneut und will, dass die Gegenseite die HĂ€lfte der Kosten ĂŒbernimmt.

Richter Dr. Kircher: „Sie verkennen vollstĂ€ndig ihre prozessuale Situation. Sie wollten 50.000 Euro Streitwert fĂŒr das da.“ Der Richter macht eine wegwischende Handbewegung: „Ich sage Ihnen was. Wir machen eine Null weg und einen Euro drauf, damit dieses Gericht ĂŒberhaupt noch zustĂ€ndig ist.“

Geht es um eine Richtigstellung oder um die Höhe des Streitwerts?

Der Anwalt diskutiert wieder.

Der Richter antwortet: „Mein Eindruck war, dass Sie etwas richtig stellen wollten und es nicht ums Geld geht?“

Der „Pfenning“-Anwalt: „Uns geht es auch darum, dass das nicht in den Medien ausgeschlachtet wird. Meine BefĂŒrchtung ist, dass das in den Medien völlig falsch dargestellt wird.“

Richter Dr. Kircher: „Herr Anwalt, Sie haben behauptet, es kĂ€me Ihnen auf die Sache an. In der kann es eine Einigung geben.“ Der Richter rechnet. „Hier geht es um 2.500 Euro, die Sie tragen mĂŒssten, im Vergleich zur geplanten Investition sind das Peanuts. Im ÃƓbrigen ist Ihnen ja die öffentliche Meinung so wichtig. Die könnte auch meinen, dass Sie sich in der Verhandlung großzĂŒgig gezeigt haben.“

Der „Pfenning“-Anwalt: „Wichtig ist doch, dass wir sicherstellen, dass wir wieder sachlich diskutieren können.“

Richter Dr. Kircher: „Wie wĂ€re es, wenn man der Öffentlichkeit zeigt, dass man kompromissbereit ist?“

Der „Pfenning“-Anwalt Dr. Gottwald: „Die Frage ist doch, ob die IG dann nicht behauptet: „Wir haben es dem Pfenning gezeigt!“.“

Der Richter setzt den Streitwert auf 5.500 Euro hoch: „Und das ist in Ihrem Sinne.“

Dann klÀrt er kurz ab, ob sich die Parteien vergleichen wollen und diktiert den Vergleich ins AufnahmegerÀt.

Der Vergleich:

Hubert Karnasch verpflichtet sich, fĂŒnf „Streifen“ des GebĂ€udes wegzunehmen und die Fotomontage mit der Information 12,5 Meter zu versehen sowie die bestehende Bebauung mit 10 Meter, beides in derselben SchriftgrĂ¶ĂŸe. Die Antragstellerin „Pfenning“ ĂŒbernimmt die Kosten des Verfahrens und der Anwaltschaft.

Einen schönen Tag wĂŒnscht
Das heddesheimblog

Richter weist Eilantrag der „Pfenning“-Gruppe auf eine „Einstweilige VerfĂŒgung“ gegen Hubert Karnasch zurĂŒck


Guten Tag!

Heddesheim, 25. September 2009. Die Unternehmensgruppe „Pfenning“ hat vor dem Mannheimer Landgericht eine „Einstweilige VerfĂŒgung“ gegen Hubert Karnasch, den verantwortlichen Betreiber der Internetseite „neinzupfenning.de“ beantragt. Der vorlĂ€ufige Streitwert soll laut Antrag 50.000 Euro betragen.

heddesheimblog

Auf fĂŒnf Seiten formulierte der MĂŒnchner Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Gottwald am 18. September 2009 einen Eilantrag auf eine „Einstweilige VerfĂŒgung“ an das Landgericht Mannheim – „der Dringlichkeit wegen ohne mĂŒndliche Verhandlung“.

Die Forderung des Anwalts, der die KMP-Holding GmbH und die „Pfenning Logistik GmbH“ vertritt, lautet:

„I. Der Antragsteller hat es bei Vermeidung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft , oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten zu unterlassen,
a) eine bildliche Darstellung zu veröffentlichen, in der das von der Unternehmensgruppe Pfenning geplante LogistikgebĂ€ude nicht zumindest annĂ€hernd maßstabsgetreu wiedergegeben wird,
b) hilfsweise: die in der Anlage ASt 1 (linke BildhĂ€lfte) beigefĂŒgte bildliche Darstellung im Internet zu veröffentlichen.
II. Der Antragsgegner trĂ€gt die Kosten des Verfahrens.“

Der Vorsitzende Richter am Landgericht Mannheim ist dem Antrag nicht gefolgt und hat als Termin fĂŒr eine mĂŒndliche Verhandlung den 06. Oktober 2009 festgesetzt.

An die Antragsteller gerichtet, wies der Richter den Eilantrag zurĂŒck: „Die Antragsteller werden darauf hingewiesen, dass bislang wohl nicht hinreichend vorgetragen und glaubhaft gemacht ist, auf welchen konkreten Grundlagen die EinschĂ€tzung des Architekten Dipl.-Ing. KrĂŒger beruht, aus der angegegriffenen homepage lasse sich eine GebĂ€udehöhe von 30-40 m, eher 40 m, herausmessen.“