Rhein-Neckar, 15. Januar 2013. (red/pm) Im ersten Halbjahr 2013 werden landesweit rund 7000 neue Schöffinnen und Schöffen gewĂ€hlt (wir berichteten). Bereits jetzt nehmen Kommunen Bewerbungen entgegen. Das besondere an dem Ehrenamt: Man entscheidet als gleichberechtigter Richter ĂŒber Recht und Unrecht – ohne juristisches Fachwissen, ohne Ausbildung.
Information des Justizministeriums:
„Im Jahr 2013 findet die Wahl der Schöffinnen und Schöffen fĂŒr die Strafgerichte statt. Allein in Baden-WĂŒrttemberg werden rund 7000 Ehrenamtliche zu Schöffinnen und Schöffen gewĂ€hlt, deren Amtszeit vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2018 dauern wird. âWer ein Schöffenamt ĂŒbernimmt, ĂŒbernimmt eine wichtige, verantwortungsvolle und spannende TĂ€tigkeitâ, sagte Justizminister Rainer Stickelberger am Montag (14. Januar 2013) in Stuttgart.
âLaienrichterInnen und Laienrichter tragen zur Transparenz gerichtlicher Entscheidungen bei und erhöhen gleichzeitig deren Akzeptanz in der Gesellschaft.â Der Einsatz ehrenamtlicher Richterinnen und Richter hat eine lange Tradition in Deutschland. Bereits im Mittelalter gab es Laienrichter in der Strafgerichtsbarkeit. âBis heute sind die Ehrenamtlichen ein fester Bestandteil unseres Rechtssystemsâ, erklĂ€rte der Minister.
âDas hat einen guten Grund, denn auf diese Weise können auch nichtjuristische Wertungen und Ăberlegungen in den richterlichen Entscheidungsprozess mit einflieĂen.â Die Schöffinnen und Schöffen wĂŒrden ihre Sachkunde sowie ihre wertvolle Lebens- und Berufserfahrung bei den Gerichten einbringen.
„Als Spiegel unserer bunten und vielfĂ€ltigen Gesellschaft sollten auch die RichterbĂ€nke bunt und vielfĂ€ltig besetzt sein.â
Stickelberger wies darauf hin, dass das Interesse am Schöffenamt bei der vergangenen Wahl im Jahr 2008 groĂ war. Insgesamt waren damals 3797 Hauptschöffen (1831 Frauen und 1966 MĂ€nner) gewĂ€hlt worden, von denen 1601 bei Amtsgerichten und 2196 bei Landgerichten tĂ€tig sind. Dazu kamen etwa 3500 Hilfsschöffinnen und Hilfsschöffen als Vertreter der Hauptschöffen. âIch wĂŒrde mich freuen, wenn sich auch dieses Mal viele Menschen um ein Schöffenamt bewerbenâ, stellte der Justizminister fest: âAls Spiegel unserer bunten und vielfĂ€ltigen Gesellschaft sollten auch die RichterbĂ€nke bunt und vielfĂ€ltig besetzt sein.â
Robert Gunderlach, der Vorsitzende des Bunds ehrenamtlicher Richterinnen und Richter – Deutsche Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen (DVS-BW), sagte, dass ehrenamtliche Richterinnen und Richter keine nur âDabei-Sitzerâ, keine Dekoration am Richtertisch seien, sondern bei Gericht in der Hauptverhandlung mit ihrer Stimme den Berufsrichtern gleichgestellt seien: âGegen die beiden Schöffinnen oder Schöffen kann an Schöffengerichten kein Urteil gesprochen werden. Dieser groĂen Verantwortung, ,im Namen des Volkes zu urteilenâ, muss man sich bewusst sein. Engagierte Frauen und MĂ€nner sollten deshalb als Schöffen selbstbewusst im Urteilen, sozial kompetent, dialogfĂ€hig und vorurteilsfrei sein. Gerechtigkeitssinn, Intuition, logisches Denken in ZusammenhĂ€ngen sowie Mut zum Richten – also Urteilen ĂŒber Menschen – gehören hier dazu.â
Der gemeinnĂŒtzige Schöffenverein âinformiert und unterstĂŒtzt seine Mitglieder durch Fortbildungsveranstaltungen, Beratungen und mit der Mitgliederzeitschrift ,Richter ohne Robeâ und fördert damit die Beteiligung von Laien an der Rechtsprechungâ, so Gunderlach.
Aufgaben von Schöffinnen und Schöffen
Schöffinnen und Schöffen sind an den Schöffengerichten der Amtsgerichte, an den Kleinen und den GroĂen Strafkammern der Landgerichte tĂ€tig. Sie entscheiden gemeinsam mit den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern ĂŒber Schuld- und Straffragen bei allen schwerwiegenden, umfangreichen und bedeutsamen AnklagevorwĂŒrfen. In der Regel sind zwölf Sitzungstage pro Jahr fĂŒr die Schöffinnen und Schöffen vorgesehen.
Rechte und Pflichten von Schöffinnen und Schöffen
Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt, das nur in wenigen Ausnahmen abgelehnt werden kann (beispielsweise dann, wenn dadurch die wirtschaftliche Existenz gefĂ€hrdet wĂ€re). Wie Berufsrichterinnen und -richter auch sind Schöffinnen und Schöffen einzig dem Gesetz unterworfen. Sie sind nicht an Weisungen gebunden und zur Unparteilichkeit verpflichtet. Auch die Verschwiegenheitspflicht gilt fĂŒr sie.
Voraussetzungen fĂŒr eine Bewerbung um das Schöffenamt
Wer Schöffe oder Schöffin werden möchte, muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, zu Beginn der Amtsperiode zwischen 25 und 69 Jahre alt sein, die deutsche Sprache beherrschen und in der jeweiligen Kommune leben. Eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten und ein laufendes Ermittlungsverfahren gegen einen Interessenten sind Ausschlusskriterien. Juristische Vorkenntnisse benötigen Schöffinnen und Schöffen nicht.
Ablauf des Bewerbungs- und Wahlverfahrens
Wer sich fĂŒr das Schöffenamt interessiert, muss sich bei seiner Wohnortgemeinde bewerben. Denn die Vorbereitung der Schöffenwahl fĂ€llt in die ZustĂ€ndigkeit der Kommunen. Ihnen wird vonseiten der Gerichte die Zahl der benötigten Schöffen mitgeteilt. Daraufhin stellen sie Vorschlagslisten mit geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern auf.
Diese Listen sollten mindestens doppelt so viele Personen enthalten, wie tatsĂ€chlich benötigt werden. GewĂ€hlt werden die Schöffinnen und Schöffen von einem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht. Er setzt sich aus einem Richter des Amtsgerichts, einem Verwaltungsbeamten sowie sieben Vertrauenspersonen zusammen. Zeitplan des Verfahrens: Bis Mitte April 2013 muss die Zahl der benötigten Schöffinnen und Schöffen an die Kommunen gemeldet werden. Die Aufstellung der Vorschlagslisten durch die Gemeinden erfolgt bis 21. Juni 2013. Bis Ende September 2013 erfolgt die eigentliche Wahl durch die SchöffenwahlausschĂŒsse.
Mehr Informationen zum Schöffenamt sowie die BorschĂŒre âLeitfaden fĂŒr Schöffenâ gibt es auf der Homepage des Justizministeriums: www.justiz-bw.de. Auf der Homepage des Bunds ehrenamtlicher Richterinnen und Richter – Deutsche Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen (DVS-BW) finden sich ebenfalls ausfĂŒhrliche Informationen: www.schoeffen-bw.de.“
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