Dienstag, 26. September 2023

Tödlicher Stich ins Herz – weitere Waffen gefunden

Guten Tag!

Region Rhein-Neckar/Ludwigshafen, 19. Februar 2010. Gegen den 23-jĂ€hrigen Mann, der gestern in Ludwigshafen einen 58-jĂ€hrigen Lehrer niedergestochen hatte, erging heute Haftbefehl wegen Mordes aus niedrigen BeweggrĂŒnden. In der Wohnung des Mannes fanden die Ermittler weitere Waffen und Chemikalien, die eventuell fĂŒr einen Bombenbau vorgesehen waren.

Gemeinsame PresseerklÀrung der Staatsanwaltschaft Frankenthal und des PolizeiprÀsidiums Rheinpfalz:

„Nach der noch gestern durchgefĂŒhrten Obduktion bei der Rechtsmedizin in Mainz liegt das vorlĂ€ufige Obduktionsergebnis vor. Danach fĂŒgte der 23-jĂ€hrige ehemalige SchĂŒler der BBS II seinem Opfer mehreren Messerstiche zu. Tödlich verletzt wurde der 58-JĂ€hrige durch einen Stich in die Brust, der das Herz verletzte.

Der 23-JĂ€hrige wurde heute um 11.30 Uhr dem Haftrichter vorgefĂŒhrt. Die VorfĂŒhrung erfolgte beim PolizeiprĂ€sidium Rheinpfalz in Ludwigshafen. Auf Antrag der zustĂ€ndigen Staatsanwaltschaft Frankenthal erging Haftbefehl wegen Mordes aus niedrigen BeweggrĂŒnden.
Im Rahmen seiner richterlichen Vernehmung machte der Beschuldigte keine weiteren Angaben.

Bei der zwischenzeitlich erfolgten Durchsuchung seiner Wohnung in Ludwigshafen wurden 16 Schusswaffen, darunter Schreckschuss-, Luftdruck- und Gotcha-Waffen sichergestellt. Weiterhin entdeckte der EntschĂ€rfungsdienst des Landeskriminalamtes Chemikalien, die zum Bau von SprengsĂ€tzen geeignet sein können. Sie werden zurzeit beim LKA untersucht. ZusĂ€tzlich wertet die Polizei derzeit schriftliche und elektronische Aufzeichnungen des TatverdĂ€chtigen aus. Diese deuten darauf hin, dass er sich mit vorangegangen Amoktaten befasst und möglicherweise bereits vor einiger Zeit mit der Planung einer eigenen Gewalttat begonnen hat.“

Mord aus niedrigen BeweggrĂŒnden – Ex-SchĂŒler tötet Lehrer mit Messer

Guten Tag!

Region Rhein-Neckar/Ludwigshafen, 18. Februar 2010. An der Ludwigshafener Berufsfachschule Technik II in Mundenheim ist heute ein Lehrer von einem ehemaligen SchĂŒler getötet worden. Als Tatmotiv hat der 23-jĂ€hrige mutmaßliche TĂ€ter „Wut“ angegeben.

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Die rheinland-pfÀlzische Wissenschaftsministerin Doris Ahnen (SPD) und der leitende Oberstaatsanwalt Lothar Liebig. Bild: hblog

Die Teilnehmer der Pressekonferenz im Ludwigshafener PolizeiprĂ€sidium waren sichtlich erschĂŒttert ĂŒber die Tat: „Wir gehen von einer Tat aus niedrigen BeweggrĂŒnden aus“, sagte der leitende Oberstaatsanwalt Lothar Liebig gegenĂŒber der Presse.

Rund 70 Reporter filmten, fotografierten und schrieben mit. Noch gibt es wenige Details: Alles deutet darauf hin, dass es kein Amoklauf war, sondern eine gezielte Attacke auf den getöteten 58 Jahre alten Lehrer, der seinen Wohnsitz in Hessen hat.

Verletzt wurden ein weiterer Lehrer und der Schulleiter Walter Lautwein. Beide konnten sich aber in Sicherheit bringen. Die Schule wurde umgehend gerÀumt, SpezialkrÀfte der Polizei verhafteten kurz darauf den TatverdÀchtigen.

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Die Berufsbildende Schule Technik II in Ludwigshafen. Bild: hblog

Dieser soll strafrechtlich bislang nicht auffĂ€llig gewesen sein und habe nach eigenen Angaben die Schule bereits 2004 verlassen. „Wut“ ĂŒber die schlechte Benotung sei angeblich das Tatmotiv gewesen.

Hinweis:
Der fĂŒr dieses blog verantwortliche Journalist Hardy Prothmann auf Focus online: Trostlose Lebenssituation

Redaktion

Amoklauf an Berufsschule in Ludwigshafen? Lehrer getötet

Guten Tag!

Region Rhein-Neckar, 18. Februar 2010. An der Ludwigshafener Berufsfachschule Technik II in Mundenheim soll es am Vormittag zu einem Amoklauf gekommen sein. Dabei wurde ein Lehrer getötet. Der mutmaßliche TĂ€ter soll gefasst sein.

Die Nachrichtenlage ist dĂŒnn. Laut Polizei soll sich die Tat gegen 10:00 Uhr ereignet haben. Angeblich soll ein bereits gefasster 23-jĂ€hriger der mutmaßliche TĂ€ter sein, der mehrere Personen angegriffen haben soll. Ein Lehrer starb an seinen Verletzungen.

Welche Waffe der TĂ€ter benutzte, ist auch noch nicht klar. Vermutlich ein Messer.

Die Schule ist nach Angaben der Polizei durch ein Großaufgebot der Polizei schnell gerĂ€umt worden. Eltern und SchĂŒler werden nach Angaben der Behörden psychologisch betreut.

Die Berufsbildende Schule Technik II im Ludwigshafener Stadtteil Mundenheim hat 3.200 SchĂŒler und 130 Lehrer.

Redaktion

Betreff: Presseeinladungen und Berichterstattung

Guten Tag!

Heddesheim, 08. August 2009. Nachdem einige Leser nachgefragt haben, wie genau das mit der Pflicht zu den Presseeinladungen zu verstehen ist, erlĂ€utert das heddesheimblog gerne die HintergrĂŒnde.


GrundsÀtzlich muss man erst einmal zwischen privat und öffentlich unterscheiden.

Fast jedes Unternehmen und jede öffentliche Stelle hat heutzutage einen „Pressesprecher“. Eigentlich mĂŒssten die „Medien“-Sprecher heißen, da nicht nur mit der Presse, sondern auch mit Radio, Fernsehen, Internetredaktionen „gesprochen“ wird.

Private Personen oder Firmen sind ĂŒberwiegend nicht gesetzlich verpflichtet, der Presse Auskunft zu erteilen oder die Presse zu informieren – gleichwohl wird das von der Öffentlichkeit erwartet.

Eine Ausnahme gilt beispielsweise fĂŒr börsennotierte Unternehmen, die wichtige Meldungen, die sich auf den Aktienkurs auswirken können, als „Adhoc“-Nachricht den Medien zur VerfĂŒgung stellen mĂŒssen. Und zwar nicht jeder Redaktion in Deutschland, aber allen, die diese Informationen verlangen.

Amtliche Stellen sind zur Auskunft gegenĂŒber den Medien verpflichtet

Amtliche Stellen, also Behörden, Ämter, öffentlich-rechtliche Einrichtungen sind nach den Inhalten des jeweiligen Landespressegesetzes zur Auskunft gegenĂŒber den Medien verpflichtet.

Dazu gibt es unterschiedliche Organisationsformen. Viele öffentliche Instituten beschĂ€ftigen einen Pressesprecher oder Öffentlichkeitsarbeiter. Oft wird auch ein Angesteller oder Beamter zusĂ€tzlich mit dieser Aufgabe betraut. Er oder sie soll die Arbeit mit der Presse organisieren. Ansonsten ist grundsĂ€tzlich der Behördenleiter der Ansprechpartner fĂŒr die Presse.

Welche Presse regelmĂ€ĂŸig informiert wird, hĂ€ngt von der Bedeutung der öffentlichen Einrichtung ab. Der Bundestag beispielsweise informiert werktĂ€glich hunderte von Redaktionen. Andere Ämter und Behörden haben vielleicht nie oder nur sehr selten mit den Medien zu tun.

Landespressegesetze regeln die Gleichbehandlung der Medien

Sobald eine öffentliche Stelle aber von sich aus die Medien informiert, können zum Beispiel in Baden-WĂŒrttemberg andere Medien verlangen, dass sie „gleichbehandelt“ werden, also zur selben Zeit diesselbe Information oder Einladung wie andere Medien erhalten. Das regelt §4 Landespressegesetz. Der Sinn des Gesetzes ist einfach zu verstehen: Dadurch soll verhindert werden, dass nur Redaktionen mit Informationen und Terminen beliefert werden, die dem Absender „passen“, die also vermutlich unkritisch ĂŒber ihn berichten.

Eine Redaktion, die diese Gleichbehandlung nicht verlangt hat, kann sich auch nicht ĂŒber eine fehlende Information beschweren. Besteht aber eine Redaktion auf dieser Gleichbehandlung, muss die öffentliche Stelle diese Redaktion informieren. Tut sie es nicht, verstĂ¶ĂŸt sie gegen dieses Gesetz.

Dieser Auskunftsanspruch ist beispielsweise auf dem Presseausweis dokumentiert, den journalistische BerufsverbĂ€nde ausstellen dĂŒrfen und der auf einer Einigung der Landesinnenministerkonferenz beruht.

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Die RĂŒckseite des Presseausweises mit der ErklĂ€rung der Landesinnenministerkonferenz. Klicken Sie auf das Bild, um es zu vergrĂ¶ĂŸern. Um zum Text zurĂŒckzukehren, klicken Sie den ZurĂŒck-Button. Bild: hblog

Da Firmen untereinander konkurrieren, aber ebenso auch Ämter und Behörden, sind normalerweise alle darauf bedacht, einen guten Kontakt zu den Medien zu finden und zu halten. Denn ĂŒber die Medien erfĂ€hrt die Öffentlichkeit von deren Aufgaben, der Arbeit und den Erfolgen. Nur, wer in den Medien „stattfindet“, den „gibt“ es auch. Eine hohe Medienresonanz heißt meistens eine hohe Bedeutung.

Bei kritischen Nachrichten wird oft „gemauert“

Immer dann, wenn allerdings kritische Nachrichten drohen, wird es problematisch: Professionelle „Medienarbeiter“ versuchen durch einen weiterhin guten Kontakt zu den Medien den „Schaden zu begrenzen“. Andere mauern. Wieder andere drohen mit dem Entzug von Anzeigen (der Haupterlösquelle der Medien) oder dem Ausschluss von Pressekonferenzen oder der Verweigerung von Informationen.

Solche Reaktionen rĂ€chen sich meist. Ein Beispiel aus der jĂŒngsten Zeit war die Deutsche Bahn AG, die fĂŒr einen Anzeigenboykott „böse PrĂŒgel“ bezog. Die Öffentlichkeit reagiert meist sehr ungehalten darauf, wenn sie von Informationen abgeschnitten wird. Und auch die Medien selbst, die sich mit der Konkurrenz solidarisch erklĂ€ren.

Einen schönen Tag wĂŒnscht
Das heddesheimblog