Montag, 27. MĂ€rz 2023

Wehe dem, der seine Meinung Ă€ußert


Guten Tag!

Kommentar: Hardy Prothmann

„Pfenning“ hat die juristische Keule rausgeholt – nicht zum ersten Mal.

Wer wegen einer MeinungsĂ€ußerung eines Kritikers vor Gericht zieht und den Streitwert fĂŒr eine Fotomontage eines Industriebaus auf 50.000 Euro beziffert und ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft, fordert, fĂŒhlt sich nicht ungerecht behandelt, sondern will Angst und Schrecken verbreiten.

Die Botschaft ist eindeutig: Jeder, absolut jeder, der es wagt, Kritik zu Ă€ußern, kann zukĂŒnftig damit rechnen, in entsprechender Höhe (Steigerungen eingeschlossen) von „Pfenning“ verklagt zu werden: der einfache BĂŒrger, der Leserbriefschreiber, der Lokalpolitiker, Gewerbetreibende und Unternehmer, Journalisten und auch die Gemeinde Heddesheim.

Ab jetzt gilt: Wehe dem, der seine Meinung Ă€ußert.

Sollte der Antrag durchkommen, wird der Vorgang die beklagte Person mindestens 7.500 Euro kosten, zuzĂŒglich Mehrwertsteuer.

Sollte der Antrag nicht durchkommen, dĂŒrften die selbst zu tragenden Anwaltskosten zwischen 1.500 bis 3.000 Euro liegen, die der Beklagte tragen muss – auch wenn er nichts Unrechtes getan hat.

Auch dem heddesheimblog wurde von „Pfenning“-Seite schon das Zeichen gegeben, dass die AnwĂ€lte von der Leine gelassen werden könnten.

Auf der BĂŒrgerversammlung vom 18. September 2009 hat der GeschĂ€ftsfĂŒhrer und Projektverantwortliche Uwe Nitzinger öffentlich gegenĂŒber dem Arbeitsrechtler Dr. Dietrich Growe ebenfalls rechtliche Schritte angekĂŒndigt, weil dieser behauptet hatte, die Lagerarbeiter bei Pfenning verdienten nur 8,11 Euro in der Stunde.

Kommt jetzt eine Prozesswelle? Will und wird Pfenning kĂŒnftig jeden verklagen, der dem Unternehmen im Weg steht? Genug Geld hat das Unternehmen vermutlich dafĂŒr.

Das einzige, was sich Pfenning nicht erklagen kann, ist die freie Meinung der BĂŒrger.

Meine Meinung ist: Ich finde dieses Handeln unehrenhaft.

Karl-Martin Pfenning stellt sich gerne selbst als Ehrenmann dar. Als solcher muss er – um diese Sache sofort und eindeutig aus der Welt zu schaffen – umgehend seine AnwĂ€lte zurĂŒckpfeifen und sich fĂŒr den Vorgang entschuldigen.

Sonst schadet er nur seinem eigenen Ansehen.

Hintergrund: Richter weist Eilantrag der „Pfenning“-Gruppe auf eine „Einstweilige VerfĂŒgung“ gegen Hubert Karnasch zurĂŒck