Samstag, 23. September 2023

Bürgermeister-Umfrage: Was bedeutet Stuttgart 21 fürs „Wohl und Wehe“ der Gemeinden?

Unsere Animation zeigt, was man wählt, wenn man mit "Ja" oder "Nein" stimmt. Unsere Umfrage dokumentiert, wie die Bürgermeister zum Thema stehen. Animation: Christian Mühlbauer

Rhein-Neckar/Wahlkreis Weinheim, 14. November 2011. Das Streitthema um Stuttgart 21 wird am 27. November 2011 mit einem Ja oder Nein entschieden. Im Vorfeld warnen die Gegner vor den Folgen von Stuttgart 21 für die Region, wenn das Projekt weiter vorangetrieben wird. Die Befürworter warnen vor den Folgen, wenn es nicht weiter vorangetrieben wird. Es geht also ums „Wohl und Wehe“ – auch für die Gemeinden in Nordbaden. Dazu haben wir die Bürgermeister im Wahlkreis 29/Weinheim befragt, wie diese zu Stuttgart 21 stehen. Die teils überraschenden Antworten lesen Sie in unserer Dokumentation. [Weiterlesen…]

Der Widerstand gegen die Breitwiesen-Bebauung geht weiter – Gegner planen „kassierendes“ Bürgerbegehren – die Zeit tickt

Darum gehts: Links in rot liegt das Gewann Breitwiesen. Hier soll Amazon ein riesiges Logistikzentrum planen. Rechts daneben liegt das Gewann Hammelsbrunnen, dessen Flächentausch der Gemeinderat am 19. Oktober 2011 beschlossen hatte. Bild: blogspot.breitwiesen.com

Weinheim, 04. November 2011. (red) Am 19. Oktober 2011 hat der Gemeinderat mehrheitlich den Flächentausch Hammelsbrunnen-Breitwiesen beschlossen. Die Gegner der Bebauung lassen nicht locker und haben nun ein Bürgerbegehren gestartet. Eine schwierige Aufgabe. Zudem ist unklar, ob überhaupt ein Bürgerbegehren möglich ist – spannend wird hierzu die Haltung der Verwaltung sein. Sie müssen innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe des Beschlusses genau 2.500 Stimmen sammeln. Es gibt viele Gerüchte – hier sind die Fakten.

Auf einer Pressekonferenz am Freitagmorgen gaben die Vorsitzenden des Bauernverbands, Fritz Pfrang und Karl Bär, sowie die Stadträtinnen Elisabeth Kramer (GAL) und Susanne Tröscher (CDU) und der Stadtrat und Landtagsabgeordnete Uli Sckerl (Bündnis90/Die Grünen) ihre Entscheidung bekannt.

Der Text des Bürgerbegehrens lautet:

Bürgerbegehren „Schützt die Weinheimer Breitwiesen“
Antrag:
Die Unterzeichnenden beantragen einen Bürgerentscheid über die Frage:
Sind Sie dafür, dass im Bereich „Breitwiesen“ die Ausweisung von Gewerbeflächen unterbleibt?
Begründung:
Der Gemeinderat der Stadt Weinheim hat sich am 19. Oktober 2011 für eine Änderung des Flächennutzungsplans ausgesprochen. Dadurch sollen im Bereich „Breitwiesen“ im Wege der Verschiebung von Gewerbeflächen wertvolle landwirtschaftliche Anbauflächen in Baugelände für gewerbliche Ansiedlungen umgewandelt werden. Die Entscheidung hat erhebliche Auswirkungen auf die städtebauliche Entwicklung, auf Stadtbild, Umwelt und Klima sowie für die Zukunft unserer Landwirte. Wegen dieser erheblichen Bedeutung soll die Entscheidung mittels eines Bürgerentscheids von den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Weinheim getroffen werden.
Kostendeckung gem. § 21 Abs. 3 Satz 4 GemO: entfällt. Die Unterzeichnenden berechtigen die unten genannten Vertrauenspersonen, das benannte Bürgerbegehren zu vertreten und im Falle eines Kompromisses zurückzunehmen oder abzuändern, soweit dies für die Zulässigkeit erforderlich ist. Des Weiteren werden alle zukünftigen Unterzeichner des Bürgerbegehrens berechtigt, die auf dieser Liste bereits eingeschriebenen Daten einzusehen.

Das Bündnis gegen die Breitwiesen-Bebauung ist also überparteilich besetzt und wird von den Juristinnen Ingrid Hagenbruch und Andrea Reister unterstützt (bekannt aus dem „Bündnis für Weinheim“).

In einer ersten Unterschriftenaktion hatten die Breitwiesen-Gegner bereits knapp 2.000 Unterschriften als Protestnote gesammelt. Diese gelten nicht mehr – die erforderlichen 2.500 Unterschriften müssen neu auf den Listen zum Bürgerbegehren geleistet werden.

Sollte dies gelingen, kommt das Bürgerbegehren als Tagesordnungspunkt in den Gemeinderat. Der entscheidet über die Zulässigkeit. Wird diese bestätigt folgt ein Bürgerentscheid, bei dem 25 Prozent der wahlberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner ihre Stimme abgeben müssen. Ist dies der Fall, entscheidet die jeweilige Mehrheit über das Ergebnis auf eine „Ja/Nein“-Frage. Wird die Mehrheit nicht erreicht, trifft der Gemeinderat die letztgültige Entscheidung.

Überschrift der Unterschriftenliste für das Bürgerbegehren gegen die Breitwiesen-Bebauung

Fraglich ist, ob das Bürgerbegehren zulässig ist. Würde es es sich um einen „klassischen“ Aufstellungsbeschluss handeln, wäre die Frage entschieden. Gegen einen solchen kann nach Auffassung des VGH Mannheim (Urteil „Rheinstetten“) nach der Gesetzeslage kein Bürgerbegehren und auch kein Bürgerentscheid stattfinden.

Hier gilt eine so genannte „Negativliste“.

§ 21
Bürgerentscheid, Bürgerbegehren

(1) Der Gemeinderat kann mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen aller Mitglieder beschließen, dass eine Angelegenheit des Wirkungskreises der Gemeinde, für die der Gemeinderat zuständig ist, der Entscheidung der Bürger unterstellt wird (Bürgerentscheid).

(2) Ein Bürgerentscheid findet nicht statt über

1. Weisungsaufgaben und Angelegenheiten, die kraft Gesetzes dem Bürgermeister obliegen,
2. Fragen der inneren Organisation der Gemeindeverwaltung,
3. die Rechtsverhältnisse der Gemeinderäte, des Bürgermeisters und der Gemeindebediensteten,
4. die Haushaltssatzung einschließlich der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe sowie die Kommunalabgaben, Tarife und Entgelte,
5. die Feststellung des Jahresabschlusses und des Gesamtabschlusses der Gemeinde und der Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe,
6. Bauleitpläne und örtliche Bauvorschriften sowie über
7. Entscheidungen in Rechtsmittelverfahren.

Man darf gespannt auf die Haltung von Oberbürgermeister Heiner Bernhard sein. Der hatte die Unterschriftenleister als „schlecht informierte Bürger“ betitelt, die „gar nicht gewusst haben, was sie da unterschreiben“ – aus Sicht der Gegner eine „Unerhörtheit“, wie Elisabeth Kramer betont.

Sicherlich wird rechtlich von der Stadt geprüft werden, ob der „Aufstellungsbeschluss“ zu einer Änderung des Flächennutzungsplans gleichbedeutend mit einer „Bauleitplanung“ ist. In der Zusammenfassung nennt die Stadt den Beschluss „Aufstellungsverfahren“ und stellt den Sachverhalt so dar:

4. 8. Änderung des Flächennutzungsplans zur Vollziehung einer flächengleichen
Verschiebung gewerblicher Bauflächen vom Gewann „Hammelsbrunnen“ am
Kreiskrankenhaus in das Gewann „Breitwiesen“ nordöstlich des Autobahnkreuzes
Weinheim
hier: Aufstellungsbeschluss
Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich:
Für die in der Anlage der Sitzungsvorlage gekennzeichneten Bereiche im Gewann „Hammelsbrunnen“ zwischen B 38, Westtangente und Mannheimer Straße sowie im Gewann „Breitwiesen“ nordöstlich des Autobahnkreuzes Weinheim und südlich des Brunnwegs wird die Aufstellung der 8. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Hammelsbrunnen / Breitwiesen“ beschlossen. Ziel der Planung ist eine Verschiebung der gewerblichen Bauflächen vom Gewann „Hammelsbrunnen“ in das Gewann „Breitwiesen“. Eine sich aus städtebaulichen Erfordernissen ergebende Anpassung des des räumlichen Umgriffs der Flächennutzungsplanänderung bleibt vorbehalten.

Noch hat die Natur die Breitwiesen in der Hand - künftig soll hier ein riesiges Logistikzentrum für Amazon.de entstehen. Bild: breitwiesen.blogspot.com

Sollte die Stadt die Auffassung vertreten, dass es sich auch hierbei um einen „bauleitplanerischen“ Aufstellungsbeschluss handelt, würde es brenzlig für Oberbürgermeister Heiner Bernhard. Der hatte mehrmals gegenüber dem Gemeinderat klar betont: „Durch diesen Beschluss ist noch gar nichts entschieden.“ Sollte dem nicht so sein, wäre das eine glatte Lüge in aller Öffentlichkeit gewesen.

Fest steht, dass der OB den Flächentausch unter Druck durchbekommen wollte – eine mehr als fragwürdige Entscheidung.

Die Bürgerinitiative jedenfalls gibt sich entschlossen und klagebereit: „Rheinstetten ist ein anderer Fall, sagen unsere juristischen Berater. Wir sind guter Hoffnung, dass wir mit einer Klage durchkommen. Aber darum geht es jetzt nicht – sondern um 2.500 Stimmen für ein Bürgerbegehren. Das ist ein demokratisches Verfahren und wir sind sehr gespannt, wie die Verwaltung darauf reagiert“, sagte Elisabeth Kramer auf unsere Anfrage hin.

Eine erste Stellungnahme kam sehr flott kurz vor 13:00 Uhr:

„Die Stadtverwaltung Weinheim respektiert selbstverständlich die Bemühungen, über ein Bürgerbegehren einen Bürgerentscheid herbeizuführen. Ein solcher Weg ist ja ausdrücklich in der Gemeindeordnung vorgesehen und daher auch das gute Recht jedes Bürgers. Da die Zulassung eines solchen Bürgerentscheides im Gesetz genau geregelt ist, wird es die Aufgabe der Stadtverwaltung sein, diese Kriterien auch genau zu prüfen. Das kann aber erst geschehen, wenn das Bürgerbegehren vorliegt, bzw. wenn die erforderliche Zahl von Unterschriften erreicht ist.“

Unverständlich ist, wieso die Initiatoren sich selbst angesichts der in der Verfassung genannten sehr kurzen Frist von sechs Wochen selbst beschränken:

“ richtet es sich gegen einen Beschluss des Gemeinderats, muss es innerhalb von sechs Wochen nach der Bekanntgabe des Beschlusses eingereicht sein. „

Sechs Wochen sind genau sechs Wochen. Kein Tag mehr, keiner weniger. Das ist die Frist, die gilt, bis zum Ablauftag 24:oo Uhr nachts. Der Beschluss wurde am 19. Oktober gefasst. Wäre er am 20. Oktober 2011 verkündet worden, wäre das der „Starttag“ laut „Bekanntmachungssatzung“ der Stadt Weinheim:

„§ 1
Form der öffentlichen Bekanntmachungen
1. Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Weinheim ergehen, soweit gesetzliche Vorschriften nichts anderes bestimmen, durch einmaliges Einrücken des vollen Wortlautes der Bekanntmachungen in den „Weinheimer Nachrichten“.
2. Als Tag der Bekanntmachung gilt der jeweilige Ausgabetag der „Weinheimer Nachrichten“.“

Der „Zieltag“ wäre demnach Donnerstag, der 1. Dezember 2011, 24 Uhr nachts. Die Initiatoren rufen aber zur Stimmabgabe bis zum 28. November 2011 auf und „verschenken“ damit volle drei Tage der insgesamt sehr kurzen Frist.

Nach unserer vorläufigen Recherche ist der Beschluss noch nicht veröffentlicht worden. Dies konnten wir aber nur nicht gesichert feststellen – sobald wir genaue Kenntnis einer eventuell bereits vorgenommenen Veröffentlichung haben, korrigieren wir diese Stelle. Sollte es zutreffen, dass es noch keine Veröffentlichung gegeben hat, würde die Frist mindestens bis 17. Dezember 2011 laufen.

Dem Weinheimblog.de gegenüber bestätigte Oberbürgermeister Heiner Bernhard vor kurzem, dass das amerikanische Versandhaus Amazon.de Interesse angemeldet habe. Die Rede ist von einem 20 Hektar großen Logistikzentrum.

Durch den Flächentausch würden im Gewann Breitwiesen rund 42,5 Hektor Gewerbegebiet entstehen können. Die Landwirte um Fritz Pfrang und Karl Bär geben sich kämpferisch: Rund 7,8 Hektar verstreutes Gelände im Gewann gehört Bauern, die angeblich nicht verkaufen wollen. Das dautet auf eine schwierige und lange Auseinandersetzung hin.

Unsere Anfrage bei Amazon und eine Gesprächsbitte vom 25. Oktober 2011, beantwortete die Pressestelle heute, elf Tage später, spartanisch kurz:

„Amazon hat zu diesem Thema keinerlei Veröffentlichung vorgenommen, daher kann ich Sie hier leider nicht unterstützen. Wir bitten um Verständnis, dass wir zu Spekulationen keine Stellung nehmen.“

Spekuliert wird unter anderem auch, ob Amazon eventuell Interesse an dem unter großem Widerstand mittlerweile entwickelten Heddesheimer „Pfenning“-Gebiet haben könnte (siehe aktuell 366 Artikel dazu auf dem heddesheimblog.de).

Dort wurde 2009 die Planung für ein 20 Hektar großes Logistikgelände bekannt. Der Streit darum hat den Ort in zwei Lager gespalten. Versprochen wurden Arbeitsplätze und erhebliche Gewerbesteuerzahlungen. Im Herbst 2010 wurde der Bebauungsplan verabschiedet. Bislang gibt es allerdings keinerlei Anzeichen von Bauaktivitäten.

Im Gegensatz zu Weinheim hatten Heddesheimer Bauern und Bauernfamilien ihre Grundstücke dort klaglos für 47 Euro/Quadratmeter an die „Phoenix 2010 GbR“ der Viernheimer Unternehmer Karl-Martin Pfenning („pfenning logistics“) und Johann Georg Adler (Immobilien) verkauft. Das Gelände soll laut Heddesheimer Landwirten „einer der besten Böden“ sein.

Weitere Infos:

Die Initiative informiert auf einem Blog.

Der BUND auf seiner Homepage.

Unterschriftenlisten liegen hier aus:
Fritz Pfrang auf dem Bauernmarkt
Café Wolf am Rodensteiner Brunnen
Buchhandlung Hukelum am Rodensteiner Brunnen, Hauptstraße 21
Bauernhof Raffl / Törggelestube
Bauernladen Rauch, Bertleinsbrücke

Jeden Samstag vom 05. bis zum 26. November 2011 will die Initiative zudem an der Reiterin Unterschriften sammeln.

Zugeparkte Straßen: „Wenn es hier mal brennt, sind wir machtlos.“


Weinheim/Rhein-Neckar, 16. April 2011. (red/pm) Der Weinheimer Oberbürgermeister Heiner Bernhard hat als Chef der Feuerwehr den Selbstversuch gemacht: Zwei Stunden lang kurvte er am Steuer des feuerroten Löschmobils durch die Stadt. Das Ergebnis: In vielen Straßen war kein Durchkommen, weil die „Gasse“ durch parkende Autos zu eng war. Im Notfall kann das Menschenleben kosten. Das Problem haben Feuerwehren und Hilfskräfte überall – nicht nur in Weinheim.

Von Roland Kern

Der Mann am Steuer schwitzt. Er rangiert noch einmal, versucht, den Wagen ganz gerade an den Engpass zu steuern. Er kurbelt und schaltet, es muss schnell gehen. Noch einmal zurück, neuer Versuch. Dann gibt es er auf. Er kommt hier nicht durch. Aber dann fängt das Malheur erst an. Die Straße hat keine Wendemöglichkeit, langsam tastet sich das Feuerwehrauto wieder rückwärts aus der Straße heraus, um den Einsatzort von der anderen Seite anzusteuern.

Das war diesmal nur ein Probe-Einsatz und der Mann am Steuer des Feuerwehrautos war kein echter Feuerwehrmann sondern Weinheims Oberbürgermeister Heiner Bernhard, der selbst erfahren wollte, was seinen Feuerwehrleuten Kummer bereitet. Aber im Ernstfall gefährden zuparkte Straßen und damit versperrte Rettungswege sogar Menschenleben. „Solche Parkzustände“, erklärt Feuerwehrkommandant Reinhold Albrecht, „sind leider keine Ausnahme, sondern eher die Regel“.

Selbstversuch: Weinheims OB Bernhard ist verzweifelt - hier ist kein Durchkommen für Rettungsfahrzeuge. Foto: Stadt Weinheim

Zwei Stunden lang kurvte OB Bernhard am Steuer des feuerroten Löschmobils durch die Stadt. Es gab zahlreiche Engstellen,
durch die er sich langsam durchtasten musste – was im Ernstfall wichtige Sekunden ausmacht. Und es gab Stellen, da passte definitiv kein Feuerwehrauto durch. Die Feuerwehr wollte damit möglichst öffentlich auf das Dilemma aufmerksam machen. „Wer beim Parken nicht auf das Freihalten von Rettungswegen achtet“, sagt Stadtbrandmeister Albrecht, „der handelt verantwortungslos“.

In der Saarbrücker Straße, wo zwei Fahrzeuge direkt gegenüber parkten, gab es zum ersten Mal kein Durchkommen mehr. Mit Rangier- und Wendemanöver beträgt die Verzögerung gleich mal fünf Minuten. „Die können entscheidend sein“, weiß jetzt auch Heiner Bernhard selbst ganz genau.

Kurios dabei: Oft sind es die Anwohner selbst, die ihre Straßen blockieren und sich im Brandfall selbst am meisten schaden würden. „Ich kann das einfach nicht verstehen“, schüttelt Stadtkommandant Patrick Müller den Kopf, als der Kamerad OB an der Einfahrt in der Kurzen Straße scheitert – es gibt kein Durchkommen. „Wenn es hier mal brennt, sind wir machtlos.“

Anmerkung der Redaktion:
Roland Kern ist Journalist und Pressesprecher der Stadt Weinheim.