Montag, 27. MĂ€rz 2023

Gerichtstermin: "Gewerbegebiet Nördlich der Benzstraße"

B. gegen Gemeinde Heddesheim

Heddesheim/Mannheim, 28. April 2012. (red/pm) In dem Normenkontrollverfahren „Unwirksamkeit des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Nördlich der Benzstraße“ wurde zwischenzeitlich der Termin zur mĂŒndlichen Verhandlung bestimmt auf Mittwoch, den 27. Juni 2012, 10 Uhr.

Aktenzeichen: 3 S 2708/10
Die Sitzung findet statt im DienstgebĂ€ude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-WĂŒrttemberg, 68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Untergeschoss, Sitzungssaal III.

MĂŒssen die Arbeiten in KĂŒrze ruhen?

Neues von der Baustelle: Folge 10. KlÀger beantragt Baustopp im Eilverfahren

Heddesheim, 17. MĂ€rz 2012. (red) Der Gewerbetreibende, der Ende 2010 gegen das „Pfenning-Projekt“ ein Normenkontrollverfahren angestrengt hat, hat nun einen Eilantrag auf Baustopp gestellt. Dieser ging dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim Anfang der Woche zu, wie uns auf Nachfrage heute bestĂ€tigt wurde. Bis wann eine Entscheidung getroffen wird, ist offen.

Das Normenkontrollverfahren wurde am 03. Dezember 2010 beim VGH eingereicht (siehe unseren damaligen Bericht). Seitdem hat sich anscheinend nicht viel getan. Bis auf eine BestÀtigung des Vorgangs hat man vom VGH in der Sache nichts mehr gehört.

Da die Bauarbeiten auf dem „Pfenning“-GelĂ€nde voranschreiten und der KlĂ€ger nicht „vollendete Tatsachen“ geschaffen sehen will, hat dieser nun einen Eilantrag auf Baustopp bis zur Entscheidung in der Sache gestellt.

Wann dieser „Eilantrag“ entschieden wird, ist offen – nach Auskunft der Pressestelle handele es sich zwar um einen Antrag, ĂŒber den „schnell“ entschieden werde. Ob das aber in der kommenden Woche oder spĂ€ter geschehe, sei nicht zu benennen, denn das handhaben die zustĂ€ndigen Richter nach ihrer UnabhĂ€ngigkeit.

Was genau im Normenkontrollverfahren am Bebauungsplan bemĂ€ngelt worden ist, haben die streitenden Parteien aus verfahrenstaktischen GrĂŒnden noch nicht benannt.

Vermutlich werden dies aber mögliche Verfahrensfehler sein oder auch der Verkehrslenkungsvertrag, der juristisch insofern „schwammig“ ist, weil es keine vergleichbaren „VertrĂ€ge“ dieser Art bislang gibt und unklar ist, ob er das Papier wert ist, auf dem er steht.

Durch den Eilantrag wird sich vermutlich eine Entscheidung des Normenkontrollverfahrens beschleunigen – allerdings auf dem Stand der Dinge. ZusĂ€tzlich Gutachten und Stellungnahmen können nach dem Eilantrag nicht mehr vorgebracht werden.

 

„IG neinzupfenning“ ruft zu Spenden auf / Gemeinde verzögert Veröffentlichung der „Pfenning“-Satzung

Guten Tag!

Heddesheim, 08. Oktober 2010. Die „IG neinzupfenning“ ruft Gegner des „Pfenning“-Projekts zu Spenden auf, um Anwalts- und Gerichtskosten zu finanzieren. Die am 13. September 2010 durch eine 12:9-Mehrheit beschlossene Satzung zum Bebauungsplan „Nördlich der Benzstraße“ ist immer noch nicht in Kraft getreten.

„In den letzten fast 1 1/2 Jahren haben wir von der IG versucht, den Heddesheimer BĂŒrgern zu zeigen, was durch die Ansiedlung der Firma Pfenning mit unserem Ort passiert. Jetzt ist es Zeit, alle Möglichkeiten auszuschöpfen und gegen das Projekt mit rechtlichen Mitteln vorzugehen. Dies wird sicherlich eine Menge Geld verschlingen. Da wir nicht ĂŒber Steuergelder, wie die Gemeinde verfĂŒgen, bitten wir alle Gegner der Pfenning-Ansiedlung uns finanziell zu unterstĂŒtzen“, heißt es in dem Schreiben, das von Hubert Karnasch unterzeichnet ist.

Weiter werden eine Bankverbindung genannt, sowie die Information, dass ĂŒbrig gebliebene Mittel der „Kinderkrebsstation“ in Heidelberg zugute kommen sollen. TatsĂ€chlich kann ein Normenkontrollverfahren einige zehntausend Euro kosten – ob Spenden in dieser Höhe eingehen werden, ist vollkommen offen.

Keine Informationen gibt es ĂŒber die Transparenz von Seiten der „IG neinzupfenning“ zum Spendenaufkommen, also darĂŒber, wer Ein- und Auszahlungen kontrolliert. Als Kontoinhaber wird Sascha Breitwieser angegeben. ÃƓblicherweise wird bei solchen Spendenaufrufen ein Anwalts- oder Notarkonto benannt, dass durch die Juristen dann treuhĂ€nderisch verwaltet wird.

Auf Anfrage eines BĂŒrgers kĂŒndigte BĂŒrgermeister Michael Kessler unterdessen in der gestrigen Gemeinderatssitzung an, dass die „Pfenning“-Satzung „in bĂ€lde“ veröffentlicht werde und damit in Kraft treten könne. Zur Zeit wĂŒrden noch Einzelheiten geprĂŒft, um Fehler zu vermeiden. Was „in bĂ€lde“ bedeutet, ließ der BĂŒrgermeister offen.

Ebenso gab der BĂŒrgermeister keine konkreten Informationen, was die Veröffentlichung verzögert. Fraglich ist, ob nachtrĂ€gliche inhaltliche Korrekturen einer beschlossenen Satzung möglich sind, ohne dass der Gemeinderat diese neu beschließen muss.

Aus den Reihen von GemeinderĂ€ten ist die Vermutung zu hören, dass die Satzung noch nicht veröffentlich sei, um eine Klage gegen diese hinauszuzögern. „Hier wird mit allen Tricks gearbeitet“, heißt es hinter vorgehaltener Hand.

Hintergrund: Gegen die Satzung kann erst geklagt werden, wenn diese „Ortsgesetz“ geworden ist. Dazu muss sie veröffentlicht werden und tritt am Folgetag in Kraft.

Einen schönen Tag wĂŒnscht
Das heddesheimblog