Mittwoch, 22. März 2023

Gemeinderatsmehrheit winkt erwartungsgemäß Bebauungsplan durch

Nächstes Logistiklager geht in die Offenlage

Bebauungsplan für Getränkegroßlager beschlossen.

Heddesheim, 01. Dezember 2012. (red/ms) Der Bebauungsplan „Unteres Bäumelgewann“ ist beschlossene Sache, „Nördlich der Benzstraße“ endgültig fertiggestellt. Die Michael Gärtner GmbH wird den entstandenen Schotterweg asphaltieren.

„Unteres Bäumelgewann“

Bereits am 28. Juli 2011 stimmte der Gemeinderat mehrheitlich für die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens „Unteres Bäumelgewann“. Einiger Bedenken und grüner Gegenstimmen zum Trotz, ist der Bebauungsplan „Unteres Bäumelgewann“ nun als Satzung beschlossen worden und wird öffentlich bekannt gemacht. Die Edeka will hier für Tochterfirma Kempf ein Getränkegroßlager erstellen.

„Nördlich der Benzstraße“

Da der Bebauunsgplan „Nördlich der Benzstraße“ inzwischen gänzlich umgesetzt wurde, stellte die Verwaltung den Antrag, die endgültige Herstellung anzuerkennen. Die Mehrheit des Gemeinderats stimmte dafür, lediglich die Grünen dagegen.

Außerdem wurde mit dem gleichen Abstimmungsergebnis, der Auftrag, den Schotterweg, der bei den Bauarbeiten des Projekts „Nördlich der Benzstraße entstanden ist, zu asphaltieren an die Firma Michael Gärtner GmbH vergeben. Die Firma konnte sich mit dem günstigsten Angebot ( 54.223,86 Euro) gegen neun Konkurrenten durchsetzen. Der Gemeinderat hatte zuvor am 20. September 2012 das maximale Budget auf 60.000 Euro angesetzt.

Asphaltierung soll 60.000 Euro kosten / Streit über Nutzung durch Landwirtschaft

„Attraktive“ Fuß- und Radwegverbindung beschlossen

Heddesheim, 24. September 2012. (red/la) Nördlich des Logistikzentrums will Heddesheim eine „attraktive“ Fuß- und Radwegverbindung bauen. Der Schotterweg, den das Logistikunternehmen Pfenning anlegen ließ, soll dabei für 60.000 Euro asphaltiert werden.

Von Reinhard Lask

Bürgermeister Michael Kessler sieht den Radweg als willkommene Alternative für die immer stärker befahrene Benzstraße, die durch das steigende Verkehrsaufkommen immer unattraktiver für den Radverkehr werde.

Wir sollten die Chance für Fußgänger und Radfahrer nutzen. Die Situation bietet sich an hier und jetzt einen Radweg zu schaffen.

Doch die Grünen und auch CDU-Gemeinderat Reiner Hege hatten Einwände. Während sich die Grünen vor allem an den hohen Kosten und ihrer Ansicht nach kaum vorhandenem Nutzen störten, wandte sich Hege strikt gegen die Wegsperrung für den landwirtschaftlichen Verkehr. Im Falle einer Sperrung müssten die Landwirte auch durch die viel von Lkws befahrene Benzstraße, fürchtete Hege.

Kurt Klemm (Grüne) bezweifelte die Notwendigkeit der Investition: Man besitze bereits tolle Radwege. Den Weg könne man ruhig der Landwirtschaft allein zugestehen. Zudem seien 60.000 Euro einfach zu viel Geld.

Man muss auch nicht überall hinkommen. Zudem ist Wegesituation auch jetzt schon gut.

Auch Jürgen Harbarth (SPD) störte sich an der hohen Summe von 60.000 Euro. „Außenrum fahren ist okay“, meinte er.

Kessler betonte jedoch, die Notwendigkeit der Asphaltierung:

Die Benzstraße ist stark als Radweg benutzt worden und wird nun stärker befahren sein.

Man solle diese Chance für Fußgänger und Radfahrer nicht verstreichen lassen. Da sich die Benzstraße nun mitten im Gewerbegebiet befinde, biete es sich nun geradezu an, den neuen Radweg zu schaffen.

Hege bestand jedoch vehement auf der Freigabe für die Landwirtschaft, gerade weil auf der Benzstraße mehr Verkehr herrsche. Der Widerstand lies Bürgermeister Kessler einlenken. Er schlug vor nur, über eine grundsätzliche Zustimmung zum Wegebau abzustimmen und kündigte an, mit der Landwirtschaft über eine Freigabe zu diskutieren.

Ulrich Kettner (Grüne) wandte jedoch ein, dass dann eine Asphaltierung unnötig sei:

Die brauchen Radfahrer nicht unbedingt. Belassen wir den Weg als Schotterweg für Spaziergänger.

Doch Hasselbring wollte sich diese Chance nicht entgehen lassen, da der Unterbau quasi bereits von Pfennig „kostenlos“ erstellt worden sei.

Nun gaben sich einige SPD-Räte bei den Befürwortern ein. Man habe nun die Möglichkeit das Radwegenetz auszubauen, sagte Karin Hoffmeister-Bugla. Sie könne nicht nachvollziehen, dass man da „Nein“ sagen kann. Schließlich sei heute schon klar sei, dass der neue Weg stark von Radfahrern genutzt werde.

Auch Jürgen Merx (SPD) widersprach den Grünen. Der Radweg sei eine notwendige Verbesserung für die Verbindung nach Hirschberg und zum Badeseegebiet. Zudem sei die Asphaltierung dringend notwendig:

Auf dem bisherigen Schotterweg, kann man mit dem Rennrad nicht entlangfahren.

Reiner Edinger (Grüne) hingegen würde das Geld lieber zum Ausbau der innerörtlichen Radnetzes nutzen, dass praktisch nicht vorhanden sei.

Am Ende entschied der Gemeinderat mit den Stimmen der CDU, FDP und Teile der SPD für den Ausbau. Die Grünen (5) stimmten dagegen. Teile der SPD (3) enthielten sich der Stimme. Wie angekündigt hatte Bürgermeister Kessler die Sperrung aus der Abstimmung genommen, um diese mit Vertretern der Landwirtschaft zu diskutieren.

Normenkontrollantrag noch nicht entschieden

Eilantrag gegen Bebauungsplan „Gewerbegebiet Nördlich der Benzstraße“ gescheitert

Heddesheim/Mannheim, 19. April 2012. (red) Aktualisiert. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat in einer Entscheidung von gestern den Eilantrag eines Nachbarn auf Baustopp von „Pfenning“ abgelehnt.

Der VGH richtet sich in seiner Entscheidung gegen den Eilantrag, weil dieser den Bebauungsplan betreffe. Um einen Baustopp zu erzwingen, müsse der Antragsteller aber gegen den Bebauungsplan Rechtsmittel beim Verwaltungsgericht Karlsruhe einlegen. Dort wurde am 16. Juni 2011 Klage gegen die vom Landratsamt erteilte Baugenehmigung eingereicht. Wann diese entschieden wird, ist noch offen. Ein Eilantrag auf einen Baustopp gegen die Baugenehmigung ist noch nicht in Karlsruhe eingegangen.

In einer vorläufigen Prüfung habe der VGH „fürsorglich“ nach Maßstäben der „Offensichtlichkeit“ auch den Bebauungsplan geprüft und keine Rechtsfehler festgestellt.

Information des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim:

„Es besteht kein Anlass, den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Nördlich der Benzstraße“ der Gemeinde Heddesheim wegen Baumaßnahmen zur Verwirklichung eines Logistikbetriebs im Plangebiet vorläufig außer Vollzug zu setzen. Das hat der 3. Senat des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) mit Beschluss vom 18.04.2012 entschieden. Er hat damit den Eilantrag eines Nachbarn abgelehnt.

Der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Nördlich der Benzstraße“ schafft die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ansiedlung eines Logistikbetriebs der Beigeladenen. Der Antragsteller ist Eigentümer eines Nachbargrundstücks. Er hat beim VGH eine Normenkontrollantrag gegen den Bebauungsplan gestellt, über den noch nicht entschieden ist. Ferner hat er beantragt, den Bebauungsplan durch eine einstweilige Anordnung vorläufig außer Vollzug zu setzen. Ihm drohten durch Baumaßnahmen zur Verwirklichung des Logistikbetriebs Nachteile durch Lärm, Licht und die bis zu 18 Meter hohen, langgestreckten Hallen.

Der VGH verneinte die Dringlichkeit einer Eilentscheidung. Die Baumaßnahmen seien durch sofort vollziehbare Baugenehmigungen des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis gedeckt. Eine Außervollzugsetzung des Bebauungsplans ließe diese Baugenehmigungen unberührt. Um deren Vollziehbarkeit zu beseitigen, stehe dem Antragsteller ein Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes beim Verwaltungsgericht offen. Darauf müsse er sich verweisen lassen. Der effektive Rechtsschutz werde dadurch nicht unzumutbar erschwert. Schließlich erweise sich der Bebauungsplan auch nicht als offensichtlich rechtsfehlerhaft.

Der Beschluss ist unanfechtbar (Az.: 3 S 490/12).“

„Un Ruh is“ – Pfenning lässt klammheimlich Acker umgraben, auf dem keine Nutzpflanze mehr wachsen wird

Heddesheim, 29. März 2011. (red) Der „gute Nachbar“, der sich so sehr auf Heddesheim freut, ist ein „seltsamer“ Nachbar. Einer, der Dinge tut, die andere nicht verstehen. Aber das ist nicht schlimm – er tut das als „Nachbar“ nur zum besten von allen. Auch wenn man das nicht versteht.

Von Helle Sema

Irgendwann vor über einer Woche zog ein Traktor seine Runden und pflügte und pflügte.

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Rund 200.000 Quadratmeter gepflügte Erde. Zur Saat vorbereitet. Hier wachsen Logistikhallen.

In der ehemalige „Tabakgemeinde“ Heddesheim kennt man das. Der Ort ist umgeben von Feldern, die von ganz wenigen Bauern noch bestellt werden. Es gibt immer weniger Bauern, weil es immer weniger Felder gibt.

An diesem mittelschönen Tag hatte der Bauer, man sagt es sei der „Kemmet“ gewesen, viel zu pflügen. Rund 200.000 Quadratmeter. Dafür sitzt man lang auf dem Trekker. Nördlich der Benzstraße. Da wo früher Tabak gepflanzt wurde und irgendwann mal „Pfenning“ oder was auch immer stehen soll.

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Ungemütlich: Hier siedelt sich weder Hamster noch Vogel an.

Der Bauer zog beharrlich seine Runden und der Pflug warf die Erde auf. Dicke Schollen ließ er zurück. Unebenheit, Unruhe.

Wofür, warum, weshalb?

Wofür? Warum? Weshalb? In der guten Muttererde, einem der besten Böden auf Heddesheimer Gemarkung, wird nie mehr etwas wachsen. Irgendwann wird sie abgetragen und auf irgendeinen Wall geschüttet.

Warum macht der Bauer sich die Arbeit? Ist er sentimental? Hat er den Acker verwechselt? Ist es eine Form von Protest? Vollkommen sinnlos, wie man längst weiß? Oder nur ganz lapidar ein Auftrag? Wie fühlt man sich als Bauer, wenn man einen Acker pflügt, auf dem nur noch Logistik wachsen soll?

Wir haben nicht den Bauern gefragt, der diese blödsinnige Arbeit gegen Geld gemacht hat, sondern diejenigen, die den Bauern diese blödsinnige Arbeit machen lassen. Also den guten neuen Nachbarn, der sich angeblich so sehr auf Heddesheim freut, das Unternehmen „Pfenning“.

„Verschiedene Personen haben berichtet, dass das komplette Gelände der geplanten Ansiedlung gepflügt wurde.

Dafür gibt es sicherlich Gründe.

Würden Sie uns die bitte mitteilen?

Weiter sollten angeblich Mitte März die Bauarbeiten losgehen, tatsächlich scheinen aber die Archäologen bis Anfang Mai auf dem Gelände zu sein.

Können Sie einen Termin angeben, wann die Bauarbeiten tatsächlich beginnen?

Und da wir ja nicht so oft Kontakt haben, gestatten Sie mir noch die Frage, ob Sie vom Regierungspräsidium schon was zum Gleis erfahren haben oder bis wann Sie damit rechnen?“

Das war am 23. März 2011. Eine Woche später haben wir noch immer keine Antwort.

Als wir ein paar Bauern fragen, welchen Sinn es macht, einen Acker zu pflügen, auf dem nie mehr etwas wachsen soll, ist die Antwort eindeutig.

Sinnlos

Wir bekommen sie sofort: „Das ist sinnlos.“

Wir fragen nach: „Naja, vielleicht gibt es irgendein Gesetz?“

Und bekommen eine Antwort: „Man muss die Äcker in Ordnung halten. Aber das ist nicht der Grund.“

Wir fragen: „Was ist der Grund?“

Es gibt eine Gegenfrage: „Was denken Sie?“

Wir sagen: „Keine Ahnung.“.

Vielleicht nistet sich sonst was ein

Die Bauern sagen: „Ist doch klar. Solange man die Möglichkeit hat, das zu machen, macht man es auch. Das ist Bauland. Sonst nistet sich vielleicht was ein, was die Bauarbeiten behindert. Jetzt nistet sich nichts mehr ein.“

Wir sagen: „Achso, ja das macht Sinn. Keine Vögel und so. Oder Hamster.“

Die Bauern sagen: „Genau. Aber das geht auch anders. Ich hätte das nicht so gemacht, denn in der aufgeworfenen Erde zu arbeiten, ist jetzt schwieriger, da kommt man nicht so leicht durch. Und Hamster? Hab ich noch nie gesehen. Früher hießen die bei uns „Konwörmer“.“

Wieso, wollen wir wissen?

Die Bauern sagen: „Halt Kornwürmer, weil da, wo die Gänge waren, kaum Korn gewachsen ist. Früher hieß es: Wond änner sieschd, nemschd de Schbade un Ruh is. Heute ist das anders. Aber Hamster gibt es hier nicht.“

Irgendwie klingt das gar nicht verwunderlich.

Und irgendwie klingt das so, als wenn es weder Hamster noch irgendwelches anderes Viehzeug auf dem Acker geben soll.

„Un Ruh is“

Der Bauer hat seinen „Job gemacht“, dafür Geld bekommen „un Ruh is“.

Spaziergänger, die hier langkommen und sich fragen, was hier wohl „wachsen wird“, werden sich in einigen Monate wundern.

Früher war es Tabak, der zum Wohlstand der Gemeinde Heddesheim beitrug.

Die Zeiten sind vorbei. Morgen wird es Logistik sein, die hier aus dem Boden sprießt.

Angeblich zum Wohl der Gemeinde.

Ach – und als Nachtrag an die Anwälte der Firma Pfenning, die ja schließlich auch das Feld der Abmahnungen bestellen wollen: Wir nehmen nur an, dass ein (ehemaliger) Bauer von Ihnen beauftragt wurde, das „weite Feld“ zu pflügen. Eventuell hat er ja nur den Acker verwechselt oder hat aus nostalgischen Gründen seine Runden gezogen. Quasi als nette Geste, damit der neue, gute Nachbar wegen blöder Hamster oder Vögel auch ja keinen Ärger bekommt.

So ist das in Heddesheim. Hier wird alles klammheimlich vorgepflügt. Seien Sie willkommen.

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Blöde Kurve, da kommt ein 40-Tonner kaum rum. Deswegen macht die Gemeinde die Kreuzung auch besser befahrbar. Denn bald sollen täglich dutzende 40-Tonner möglichst ohne Tempoverlust hier schnell durchkommen.

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„Pfenning“ hängt in der Luft

Guten Tag

Heddesheim, 25. September 2010. Der Mannheimer Morgen berichtete gestern, dass ein Baubeginn „formal“ möglich sei. Diese Information ist falsch. Denn die Satzung des Bebauungsplans „Nördlich der Benzstraße“ ist noch nicht in Kraft getreten. Der Turnus der Gemeinderatssitzungen ist aus dem Tritt.

Von Hardy Prothmann

Vom Mannheimer Morgen ist man das ja schon gewohnt: Schlechte Recherche und eine faktenfreie Berichterstattung. Die Zeitung schreibt gestern: „Rein formal sind für die Investoren die Voraussetzungen für einen Baubeginn erfüllt.“

„Pfenning“-Satzung noch nicht in Kraft

Das ist – rein formal betrachtet – falsch. Tatsächlich wurde am 13. September 2010 durch eine 12:9-Mehrheit die Satzung des Bebauungsplans „Nördlich der Benzstraße“ beschlossen. In Kraft tritt diese Satzung gemäß §4 der Gemeindeordnung allerdings nicht mit Beschluss, sondern mit der Veröffentlichung des Beschlusses.

Gemäß Ortsrecht und der Satzung vom 28. juni 1966 (Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung) treten Satzungen am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Diese Bekanntmachungen haben über das amtliche Mitteilungsblatt der Gemeinde zu erfolgen.

Seit der Gemeinderatssitzung sind zwei Ausgaben des Mitteilungsblatts erschienen, jedoch keine Bekanntgabe des Beschlusses. Die nächste Möglichkeit der ortsüblichen Bekanntgabe im Mitteilungsblatt wäre also der kommende Donnerstag, 30. September 2010. Frühestens am Freitag, den 01. Oktober 2010, könnte dann die Satzung in Kraft treten.

Bis zum Inkrafttreten der Satzung werden aber die Bauarbeiten definitiv nicht beginnen können, weil die Rechtsgrundlage fehlt.

Warum zunächst scheinbar „eilig“ eine nicht-turnusgemäße Sitzung am 13. September 2010 einberufen wurde und nun die Veröffentlichung des Beschlusses auf sich warten lässt, ist unklar. Der Redaktion liegen hierzu keine Informationen vor.

Mögliche Gründe einer Verzögerung.

Als Hinderungsgrund für eine Veröffentlichung könnte ein Fehler in der Satzung in Frage kommen. Mit Veröffentlichung und in Kraft Treten der Satzung ist diese nämlich im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens anfechtbar. Nach der ersten Offenlage des Bebauungsplans war ein solcher, nicht näher benannter Fehler „geheilt“ worden – sprich, der Plan musste neu geschrieben werden. Daraufhin musste der Bebauungsplan erneut offen gelegt werden.

Denkbar ist auch, dass es sich um eine taktische Verzögerung handelt. Ist beispielsweise die Bauplanung, aus welchen Gründen auch immer, noch nicht soweit, um unmittelbar nach der Veröffentlichung mit den Bauarbeiten zu beginnen und „Fakten zu schaffen“, sprich, den Mutterboden abzuräumen und die Äcker damit unwiderbringlich zu zerstören, würde man den Gegnern des Projekts ab dem Tag der Veröffentlichung Zeit einräumen, gegen den Plan zu klagen. Erfolgen Veröffentlichung und Beginn der Bauarbeiten unmittelbar hintereinander, würde sich dieses Zeitfenster natürlich verkleinern.

Ein Grund, warum die Bauplanung sich verzögern könnte, ist die Tatsache, dass die Investoren Karl-Martin Pfenning und der Immobilienunternehmer Georg Adler noch nicht Besitzer des Geländes sind. Sie haben sich notariell ein Kaufrecht gesichert, dass aber beim Scheitern des Bebauungsplans einen folgenlosen Rücktritt ermöglicht hätte. Konkret: Erst mit dem Beschluss gab es aus Sicht der Investoren die „Rechtssicherheit“ und damit die Verpflichtung zum Kauf der Äcker.

Dafür müssen sie bei einem Kaufpreis von 47 Euro den Quadratmeter rund 12 Millionen Euro aufbringen. Eine solche Summe liegt vermutlich nicht täglich abrufbereit irgendwo rum, sondern muss organisiert werden. Das braucht seine Zeit: Die Kaufverträge müssen unterschrieben und ausgehändigt, das Geld überwiesen werden. Bis diese „Formalien“ erledigt sind, können gut eine bis mehrere Wochen vergehen. Viel Zeit, um sich juristisch gegen einen gültigen Bebauungsplan zur Wehr zu setzen. Solange die Satzung nicht in Kraft ist, kann auch niemand klagen.

Doch das sind Spekulationen – für die der Redaktion keine belegbaren Fakten vorliegen. Vielleicht sind andere Gründe ausschlaggebend. Merkwürdig ist die ausstehende Veröffentlichung aber allemal.

Termin für die kommende Gemeinderatsitzung unklar

Bislang gingen verschiedene Heddesheimer Gemeinderäte davon aus, dass am 30. September 2010 eine Sitzung des Gemeinderats stattfindet. Traditionell wird dazu eine Woche zuvor eingeladen, erlaubt ist auch ein Zeitraum von drei Tagen, in besonderen Fällen kann der Bürgermeister auch telefonisch oder durch Boten sofort einladen.

Die Bevölkerung ist durch öffentliche Bekanntmachung über eine öffentliche Gemeinderatssitzung zu informieren. Dies geschieht ebenfalls traditionell im Mitteilungsblatt eine Woche vor der nächsten Sitzung. Vermutlich wird also am 30. September 2010 keine Gemeinderatssitzung stattfinden.

Der nächste mögliche Termin wäre dann der 07. Oktober 2010. Keine Spekulation ist, dass der Bürgermeister nach den Gründen für die Verzögerung der Veröffentlichung der Bebauungsplansatzung „Nördlich der Benzstraße“ gefragt werden wird.

Erneute Offenlage „Pfenning“ erforderlich. Dokumentation der Sitzungsvorlage

Guten Tag!

Heddesheim, 18. Juni 2010. In Sachen „Pfenning“ wird es eine erneute Offenlage des Bebauungsplanentwurfs „Nördlich der Benzstraße“ geben müssen. Der Grund: Formfehler. In der kommenden Gemeinderatssitzung soll der Gemeinderat auf Antrag der Verwaltung insgesamt 910 eingegangene Einwendungen in einem Rutsch durchwinken und eine erneute Offenlage beschließen.

Rund 200 Seiten umfassen die teils neuen, ergänzten, veränderten Gutachten, die zusammengefassten Stellungnahmen und weiteres Material, das am Ende mit zwei Anträgen behandelt werden soll: Die Verwaltung schlägt die Zustimmung zur Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit „wie in Teil 1 und 2 der Beschlussvorlage“ vor.

Danach soll der Beschluss auf eine erneute Offenlage des Bebauungsplanentwurfs für einen weiteren Monat gefasst werden.

Die erneute Offenlage muss wegen eines „Formfehlers“ erfolgen:

„Es wurde bemängelt, dass die vorgenommenen allgemeinen Formulierungen mit dem Wortlaut „Umweltbericht mit Ausgleichskonzept“, „verschiedene Fachgutachten“ und „sonstige bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen“ den gesetztlichen Anforderungen nicht gerecht wird und somit fehlerhaft war“, heißt es in der Begründung des Antrags.

Und weiter:
„Es wird aus Gründen der Planungssicherheit unterstellt, dass hier ein formaler Fehler vorliegt.“

Darüber hinaus mussten „zusätzliche Änderungen“ und „Ergänzungen des Planentwurfs“ vorgenommen werden.

Aus diesen Gründen soll eine erneute Offenlage beschlossen werden.

Bei der Gemeinderatssitzung am 24. Juni 2010 werden das Planungsbüro „Sartorius“ und Rechtsanwalt Dr. Thomas Burmeister „Änderungen am Bebauungsplanentwurf“ erläutern, schreibt die Verwaltung.

Die Sitzungsvorlage TOP 4 „Bebauungsplan „Nördlich der Benzstraße“ können Sie hier downloaden.

Einen schönen Tag wünscht
Das heddesheimblog

Umlegung von Grundstücken auf „Pfenning“-Gebiet beschlossen

Guten Tag!

Heddesheim, 05. Mai 2010. (red) Am 27. April 2010 hat der Umlegungsausschuss nicht-öffentlich die Durchführung einer Umlegung im Gebiet „Nördlich der Benzstraße“ beschlossen.

Für die Grundstücke des Umlegungsgebiets „Nördlich der Benzstraße“ wurden eine Bestandskarte und ein Bestandsverzeichnis nach § 53 BauGB gefertigt. Diese werden in der Zeit vom 17. Mai 2010 bis zum 18. Juni 2010 im Rathaus zur Einsichtnahme ausgelegt.

Bürgermeister Michael Kessler und die Mehrheit der CDU und SPD-Gemeinderäte sowie Frank Hasselbring (FDP) hatten die Einrichtung eines Umlegungsausschusses erstmals im Dezember 2009 beschlossen und eine Wahl zur Besetzung durchgeführt.

Weil diese nicht korrekt durchgeführt worden war, empfahl das Kommunalrechtsamt eine Wiederholung. Die Wahl wurde im März wiederholt.

Weil das Wahlverfahren geändert worden war, verweigerten die sechs Gemeinderäte von Bündnis90/Die Grünen sowie der partei- und fraktionsfreie Gemeinderat Hardy Prothmann die Teilnahme an der Wahl.

Bündnis90/Die Grünen sind die zweitstärkste Fraktion im Gemeinderat. Im Umlegungsausschuss sitzen nur Mitglieder der CDU, SPD und FDP.

Die Grünen werteten die „Umlegung“ als „Zwangsenteignung“ und wiesen auf „hohe Kosten“ hin, da die Grundstückseigentümer mit hoher Wahrscheinlichkeit und guter Aussicht auf Erfolg dagegen klagen werden.

Einige wenige Eigentümer haben ihre Grundstücke bislang nicht verkauft, weil ihnen der Preis von rund 47 Euro für den Quadratmeter zu niedrig ist. Gerüchten zufolge sollen sie das drei- bis vierfache fordern, was durchaus den üblichen Preisen für Grundstücke in Gewerbegebieten entspricht.

Die Phoenix 2010 GbR, die aus Karl-Martin Pfenning und dem Immobilienunternehmer Johann Georg Adler besteht, plant im Gebiet „Nördlich der Benzstraße“ auf 200.000 Quadratmetern ein Logistikzentrum zu errichten.

Das Unternehmen „pfenning logistics GmbH“ soll dort Mieter werden.

Link:
Meldung auf der Internetseite der Gemeinde Heddesheim
Wikipedia: Umlegung
Unsere Artikel zum Thema

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Anm. d. Red.: Hardy Prothmann ist verantwortlich für das heddesheimblog.