Rhein-Neckar, 23. Oktober 2014. (red/ld/aw) Seit April 2013 dürfen die Kommunen in Baden-Württemberg nur noch Unternehmen beauftragen, die ihren Mitarbeitern einen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde bezahlen. Dazu verpflichten sich die Unternehmen, wenn sie sich um einen Auftrag bewerben. Zudem willigen sie in Kontrollen ein. Beanstandungen habe es noch keine gegeben, sagen die angefragten Kommunen in unserem Berichtsgebiet – und deshalb hat es auch noch keine Kontrollen gegeben. Da stellt sich die Frage: Wie effektiv ist dieses gepriesene Tariftreuegesetz? [Weiterlesen…]
Wo kein Verdacht ist, wird nicht überprüft
„Dumpinglöhne wurden gefördert“
Rhein-Neckar, 25. April 2013. (red/ld) Vor zwei Wochen ist das Tariftreuegesetz im Landtag beschlossen worden. Öffentliche Aufträge dürfen ab dem 01. Juli nur noch an Unternehmen vergeben werden, die ihren Arbeitnehmern mindestens 8,50 Euro pro Stunde bezahlen. Damit will die grün-rote Landesregierung gegen Dumpinglöhne vorgehen. Bisher mussten Kommunen das günstigste Angebot annehmen. Der Wettbewerb sei auf dem Rücken der Arbeitnehmer ausgetragen worden, sagte Hans-Ulrich Sckerl, Landtagsabgeordneter von Bündnis ’90/Die Grünen im Interview. Ziel sei es, auf Dauer höhere Löhne zahlen zu können. Überprüft wird die Einhaltung nur bei Bedarf. [Weiterlesen…]
Tariftreuegesetz in Baden-Württemberg beschlossen
Rhein-Neckar, 11. April 2013. (red/pm) Am Dienstag hat der Landtag in zweiter Lesung das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge (LTMG) beschlossen. „Für Beschäftigte, die Kommunen und letztlich auch das Land haben wir mit der erfolgreichen Umsetzung dieses Vorhabens verlässliche Bedingungen für effizientes und faires Wirtschaften geschaffen“ zeigte sich der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen Uli Sckerl erfreut. [Weiterlesen…]
Öffentliche Vergaben nur bei 8,50 Euro Mindestlohn

Mindestens 8,50 Euro wird es bei öffentlichen Aufträgen pro Stunde geben.
Weinheim/Rhein-Neckar, 11. Januar 2013. (red/pm) Die grün-rote Koalition hat kurz vor Jahresende 2012 ein Gesetz zur Tariftreue bei öffentlichen Aufträgen in den Landtag eingebracht. Dies legt fest, dass Anbieter bei öffentliche Vergaben nur bei einem Mindestlohn von 8,50 Euro berücksichtigt werden. Das Gesetz gilt auch für Kommunen.
Information des innenpolitischen Sprechers der Grünen, Hans-Ulrich Sckerl:
Wir wollen ab sofort bei der Vergabe öffentlicher Aufträge ein Land sein, das fairen Wettbewerb und gerechte Bezahlung fördert
sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen Uli Sckerl. Das sei für die beiden Regierungsfraktionen ein sehr wichtiges Anliegen.
Maßnahme gegen Lohndumping
Gerade bei Ausschreibungen der öffentlichen Hand kämen oft Anbieter zum Zug, die sich nur mit Lohndumping Wettbewerbsvorteile verschaffen könnten und in der Folge Tarifverträge umgehen. Hier gehe man mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf als Land nun mit gutem Beispiel voran.
Mit einer absoluten Lohnuntergrenze von 8,50 Euro und dem Bekenntnis zu den geltenden Tarifverträgen setzt Grün-Rot ein klares Zeichen gegen Lohndumping und unfairen Wettbewerb um öffentliche Aufträge.
Mit dem neuen Gesetz würden für öffentliche Aufträge des Landes, der Kommunen und sonstiger öffentlicher Auftraggeber Regelungen festgeschrieben, die eine Bindung an die nach dem Arbeitnehmer Entsende-Gesetz und dem Mindestarbeitsbedingungengesetz fixierten Löhne enthalten. Darüber hinaus werde eine Mindestentgeltverpflichtung vorgegeben, die dort gilt, wo die Tariftreuepflicht nicht greift oder für die Beschäftigten zu ungünstigerem Lohn führen würde.
Baden-Württemberg ist mit dieser Regelung NachzüglerÂ
Das Land sei allerdings hier kein Vorreiter, sondern lediglich das 11. von 16 Bundesländern mit einer vergleichbaren gesetzlichen Regelung.
Es ist an der Zeit gewesen, auch in Baden-Württemberg einheitliche Standards bei der Vergabe öffentlicher Aufträge einzuführen. Land und Kommunen wollen Arbeitgebern und Unternehmen mit Tariflöhnen ein gutes Auskommen ermöglichen und Arbeitsplätze sichern helfen. Davon werden vor allem kleinere und mittlere Unternehmen profitieren
so Sckerl abschließend.“
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