Mittwoch, 22. MĂ€rz 2023

Was Jugendschöffen auszeichnet und erwartet

Mit Menschenkenntnis zum Richter werden

Justitia (Maarten van Heemskerck, 1556). Quelle: Wikipedia


Rhein-Neckar, 15. Januar 2013. (red/pm) Deutschland ist derzeit auf der Suche nach Jugendschöffen, die fĂŒr eine fĂŒnfjĂ€hrige Amtszeit ab 2014 die rechte Hand des Richters sind. Im ersten Halbjahr 2013 werden neue Jugendschöffen gewĂ€hlt – bewerben kann man sich bereits jetzt bei den Kommunen des Rhein-Neckar-Kreises.

Von Alina Eisenhardt

Im Namen des Volkes ergeht folgendes Urteil…

Dieser Satz ertönt in deutschen Gerichtshöfen, wenn ein Angeklagter sein Urteil erhÀlt. Das Urteil wird nicht allein vom Richter gefÀllt. An seiner Seite stehen Schöffen, die ihm im Namen der Gerechtigkeit helfen, die richtige Entscheidung zu treffen.

Schöffen sind laut Duden ehrenamtlich eingesetzte Laien, die zusammen mit dem Richter die Tat des Angeklagten beurteilen und das Maß der Strafe festlegen. “Diese Laienrichter gibt es schon seit Jahrhunderten.”, sagt Robert Gunderlach, Vorsitzender der Deutsche Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen des Landesverbandes Baden-WĂŒrttemberg e.V. Er selbst war im Landesgericht Stuttgart von 2000 – 2008 Schöffe.

Jugendschöffen sind spezialisierte Schöffen an einem Jugendgericht. Doch warum braucht man Jugendschöffen, wenn es bereits einen Berufsrichter gibt? Die Aufgabe eines Jugendschöffen ist es, anhand seiner Lebenserfahrung rechtliche ZusammenhĂ€nge erkennen und bewerten zu können. Ein Richter hat zwei Schöffen, die gleichberechtigte Stimmen haben. Das Richterteam (1 Berufsrichter, 2 Schöffen) zieht sich am Schluss der Hauptverhandlung zur Beratung zurĂŒck. Um ein Urteil auszusprechen ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich.

TÜV-Siegel in PĂ€dagogik

Neben den allgemeinen Voraussetzungen wie Selbstbewusstsein und Unparteilichkeit muss ein Schöffe einen Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Ein hohes Maß an sozialer Kompetenz ist erforderlich. Um die erforderliche Lebenserfahrung und Menschenkenntnis aufbringen zu können, muss ein Schöffe zwischen 25 und 69 Jahre alt sein, wenn er sich fĂŒr das Ehrenamt bewirbt.

Jugendschöffen sollten darĂŒber hinaus Erfahrung in der PĂ€dagogik aufweisen.

Dabei reicht es nicht, Kinder zu haben. Sie sollten in der Jugenderziehung ĂŒber eine professionell Erfahrung verfĂŒgen, wie zum Beispiel Sozialarbeiter und Lehrer sie besitzen. Man braucht sozusagen ein TÜV-Siegel in PĂ€dagogik,

sagt Robert Gunderlach.

“Man muss definitiv in sich gefestigt sein…”

Wer Interesse hat als Jugendschöffe zu arbeiten, der schickt seine Bewerbung an das zustĂ€ndige BĂŒrgermeisteramt. Diese leiten die Bewerbung dann an das Jugendamt weiter. Der Jugendhilfeausschuss des Rhein-Neckar-Kreises schlĂ€gt dabei beim Amtsgericht mindestens doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen benötigt werden.

Probleme mit der Zahl der Bewerber gibt es dabei selten. “Die Zahl der Bewerber ist konstant. Viele Jugendschöffen bewerben sich auch fĂŒr eine zweite Periode. Erst dann mĂŒssen sie fĂŒr eine Periode aussetzen.”, erklĂ€rt Robert Gunderlach.

Das Ehrenamt kann sehr belastend sein:

Es kommt zwar auch auf den Fall und die Persönlichkeit an, aber man muss definitiv in sich gefestigt sein,

so Herr Gunderlach. Immerhin mĂŒsse man auch in schwierigen FĂ€llen, wie einer Vergewaltigung ohne Zeugen, beurteilen können, ob der Vorfall tatsĂ€chlich so geschehen ist. Ihn selbst hĂ€tten viele Wirtschaftsstrafsachen, die tief in das Leben der Menschen blicken ließen, sehr bewegt.

Mit Menschenkenntnis zum Urteil

Als Schöffe bekommt man in der Regel 12 Gerichtstermine pro Jahr zugeteilt. In fĂŒnf Jahren sind das 60 Termine. Diese können nur einige Stunden dauern, aber auch Wochen oder gar Monate.

Wenn man eine Gerichtsverhandlung hat, weiß man erst nicht, worum es geht. Erst vor der Verhandlung klĂ€rt der Richter den Jugendschöffen in einer Kurzform ĂŒber den Fall auf. Vor Gericht erfĂ€hrt man dann genau, worum es geht. “Als Jugendschöffe soll man unvoreingenommen bleiben. Man soll keine Zeit haben, sich auf einen Fall vorzubereiten, sondern seine Alltagserfahrung und seine Menschenkenntnis nutzen. Immerhin ist man kein ausgebildeter Berufsrichter”, erklĂ€rt Robert Gunderlach.

Die Verantwortung, die man als Jugendschöffe eingeht, ist sehr hoch. Man kann im Krankheitsfall nicht einfach aussetzen, oder zurĂŒcktreten, wenn man keine Lust mehr hat. In der Regel kann nur ein Umzug zu einer Entlassung aus dem Amt fĂŒhren. Möchte man das Schöffenamt tatsĂ€chlich niederlegen, entscheidet das Gericht, ob die GrĂŒnde ausreichend sind. Doch in der Regel passiert das nicht. “Immerhin treibt die Bewerber in der Regel ein gewisser Gerechtigkeitssinn an. Sie wollen sichergehen, dass es in den FĂ€llen gerecht zugeht, das sie ein Teil dieser Gerechtigkeit sein können”, so Gunderlach.

Bewerbungen ab jetzt fĂŒr fĂŒnfjĂ€hrige Amtszeit ab 2014

Neue Jugendschöffen gesucht

Neue Schöffen werden gesucht. Quelle: www.schoeffenwahl.de

Rhein-Neckar, 14. Januar 2013. (red/pm) Im ersten Halbjahr 2013 werden bundesweit neue Jugendschöffen fĂŒr eine fĂŒnfjĂ€hrige Amtszeit ab 2014 gewĂ€hlt. Bewerbungen bei den Kommunen des Rhein-Neckar-Kreises sind bereits jetzt möglich. Um dieses Ehrenamt auszuĂŒben, ist kein juristisches Fachwissen nötig, Alltags- und Lebenserfahrung sowie Menschenkenntnis sind hingegen von großer Bedeutung.

Information des Landratsamtes Rhein-Neckar:

„Das Wahlverfahren ist bundesrechtlich einheitlich geregelt. Der Jugendhilfeausschuss des Rhein-Neckar-Kreises schlĂ€gt dabei doppelt so viele Kandidaten wie an Schöffen benötigt werden dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht vor, der in der zweiten JahreshĂ€lfte 2013 aus diesen VorschlĂ€gen die Haupt- und Hilfsschöffen wĂ€hlen wird. Auf der Vorschlagsliste soll die Bevölkerung möglichst nach Alter, Geschlecht, Beruf und sozialer Stellung abgebildet sein. Organisiert wird die Schöffenwahl im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis von Thomas Holzer, stellvertretender Leiter des Haupt- und Personalamt, und Ulrich Schefcik, Gruppenleiter Jugendgerichtshilfe im Jugendamt des Rhein-Neckar-Kreises.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in den StĂ€dten und Gemeinden des Rhein-Neckar-Kreises wohnen und am 1. Januar 2014 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. WĂ€hlbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen mĂŒssen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen den ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, das zum Verlust der Übernahme von EhrenĂ€mtern fĂŒhren kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder fĂŒr die Justiz TĂ€tige wie beispielsweise Richter, RechtsanwĂ€lte, Polizeivollzugsbeamte, BewĂ€hrungshelfer oder Strafvollzugsbedienstete und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewĂ€hlt werden.

Soziale Kompetenz, Lebenserfahrung und Menschenkenntnis

„Schöffen sollten ĂŒber soziale Kompetenz verfĂŒgen. Das bedeutet, das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können“, beschreibt Ulrich Schefcik die Voraussetzungen. Auch werde von den Bewerbern Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. DarĂŒber hinaus mĂŒssen die Schöffen Beweise wĂŒrdigen können. Schöffen in Jugendstrafsachen sollten in der Jugenderziehung ĂŒber besondere Erfahrung verfĂŒgen. Dieses verantwortungsvolle Amt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, SelbstĂ€ndigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und gesundheitliche Eignung.

Schöffen sind mit Berufsrichtern gleichberechtigt. FĂŒr jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. „Gegen beide Schöffen kann somit niemand verurteilt werden“, beschreibt Schefcik die große Verantwortung, die dieses Ehrenamt mit sich bringt. Und fĂŒgt hinzu, dass den ehrenamtlichen Richtern zudem große Kommunikations- und DialogfĂ€higkeit abverlangt werde.

Interessenten fĂŒr das Amt des Jugendschöffen richten ihre Bewerbung bis zum 31. MĂ€rz 2013 an das BĂŒrgermeisteramt ihrer zustĂ€ndigen Wohngemeinde. Das entsprechende Bewerbungsformular gibt es auf der Homepage des Rhein-Neckar-Kreises unter www.rhein-neckar-kreis.de. Wer sich darĂŒber hinaus ĂŒber das Schöffenamt informieren möchte, kann dies unter www.schoeffenwahl.de tun.“