Samstag, 10. Juni 2023

Geprothmannt: Vom Lobbyismus zum Leistungsschutzrecht

„Die Mehrheit im Bundestag sind Internet-Doof-Finder“

 

Rhein-Neckar/Berlin, 04. MĂ€rz 2013. (red/pro) Am Freitag hat eine Mehrheit im Bundestag dem „Leistungschutzrecht fĂŒr Presseverlage“ zugestimmt. Das Gesetz soll angeblich die „Leistungen“ von Verlagen schĂŒtzen – so dĂŒrfen nur noch „einzelne Worte“ oder „kleinste TextauszĂŒge“ von Verlagsinhalten kostenfrei angezeigt werden – alles andere muss bezahlt werden. Was „kleinste TextauszĂŒge“ genau heißt, ist offen und muss im Zweifel vor Gericht geklĂ€rt werden. Droht eine neue Abmahnwelle – provoziert durch die Verlegerlobby? FĂŒr die grĂŒne Medienexpertin Tabea RĂ¶ĂŸner steht jetzt schon fest: „Dieses Gesetz ist der grĂ¶ĂŸte Schwachsinn aller Zeiten.“ [Weiterlesen…]

Leistungsschutzrecht: “Konjunkturprogramm fĂŒr RechtsanwĂ€lte”

Bedrohen die Presseverlage die Meinungsfreiheit?

Komplizierte Materie, von vielen noch nicht „wahrgenommen“ – aber möglicherweise ein Gesetz, das enorme SchĂ€den verursachen wird.

 

Mannheim, 16. Juni 2012. (red) Die Lobbyisten der PresseverlagshĂ€user haben ein Etappenziel erreicht. Am 13. Juni 2012 wurde ein “Referentenentwurf” fĂŒr ein neues Leistungsschutzrecht vorgelegt, das katastrophale Folgen haben könnte – absurderweise auch fĂŒr die VerlagshĂ€user selbst. Kritiker befĂŒrchten Abmahnwellen und gravierende BeschrĂ€nkungen der Meinungs- und Informationsfreiheit. Und das nur, weil das MonopolgeschĂ€ft der Presseverlage bedroht ist und durch neue Monopole ersetzt werden soll. Der gesamtgesellschaftliche Schaden könnte enorm sein.

Von Hardy Prothmann

Man muss kein Jurist sein, um zu verstehen, dass selbst Juristen nicht genau wissen, welche negativen Folgen das geplante Leistungsschutzrecht (LSR) fĂŒr die Gesellschaft mit sich bringen wird. Denn der Referentenentwurf ist zu schwammig formuliert – kritisieren zahlreiche und nahmhafte Experten. Und eine Folge dieser Ungenauigkeiten wĂŒrde vermutlich eine gigantische Abmahnwelle sein, weil erst ĂŒber Prozesse die “Deutung” gerichtlich geklĂ€rt werden mĂŒsste.

Der auf Urheber-, Marken-, Datenschutz- und Persönlichkeitsrecht spezialisierte Dr. Till Kreutzer hat sich bei iRights.info, einem Informationsangebot zum Urheberrecht in der digitalen Welt, in einem umfassenden Beitrag zum Thema geĂ€ußert. Er stellt fest:

Der Referentenentwurf lĂ€sst offen, durch welche Arten von Nutzungshandlungen in das neue LSR eingegriffen werden soll. Hier heißt es nur, dass der Presseverleger vor ungenehmigten „öffentlichen ZugĂ€nglichmachungen“ von Presseerzeugnissen oder Teilen derselben geschĂŒtzt wird.

Der Jurist und Grimme-PreistrÀger Udo Vetter sieht wie andere Juristen auch eine absehbare Folge:

Das Papier ist ein Konjunkturprogramm fĂŒr RechtsanwĂ€lte.

Doch eigentlich sollte das Leistungsschutzrecht ein Konjunkturprogramm fĂŒr Verlage sein. Die behaupten, ĂŒber das Internet wĂŒrden deren verlegerische Leistungen zigfach unentgeltlich von anderen verwertet und damit entstehe den Verlagen ein immenser Schaden. Valide Belege fĂŒr diese Aussage gibt es keine. Ein Argumentation hingegen schon am Beispiel von Suchmaschinen wie Google: Diese Suchmaschinen indexieren Links. Auch zu Verlagsangeboten wie Artikeln beispielsweise und bieten zur Orientierung kleine AuszĂŒge, so genannte “Snippets”, also TextauszĂŒge (Schnipsel) an, damit man die angezeigten Links einordnen kann.

Sollte dieser Entwurf zum Gesetz werden, mĂŒssen alle, die irgendwie gewerblich tĂ€tig sind, kĂŒnftig sehr genau aufpassen, was sie „der Presse entnehmen“. Kleinste Wortschnipsel, eventuell sogar nur Links könnten teure juristische Abmahnungen zur Folge haben. GeschĂ€ftsleute könnten nicht ohne Risiko beispielsweise bei Facebook einen Link zu einem Presseartikel posten.

Google wĂŒrde vermutlich die Indexierung von Zeitungen und presseĂ€hnlichen Erzeugnissen (wie dieses Blog) abschalten – die Folge: Viele Informationen könnten nicht mehr gefunden werden.

Zum Hintergrund: Die Digitalisierung der Medien setzt den ZeitungshĂ€usern extrem zu. Mit Entstehung des Internets wurden hier durchgĂ€ngig massive Fehler gemacht. Die Zeitungen haben die „Kostenlos-Kultur“ erst mit geschaffen, in dem sie Informationen kostenfrei ins Netz gestellt haben. SpĂ€ter lamentierte man, dass jedermann kostenlos zugreift. Die Lösung ist ganz einfach: Per einfachem Code können VerlagshĂ€user ihre Angebote gegenĂŒber Suchmaschinen unsichtbar machen  – doch kein Verlag nutzt das. Die Angebote können hinter so genannten „Pay-Walls“ verschwinden. Man mĂŒsste dann erst zahlen, bevor man die Inhalte nutzen kann. Kaum ein Verlag tut das, weil man massive EinbrĂŒcke bei den Zugriffszahlen fĂŒrchtet.

Die Verlage wollen also, dass man die Angebote nutzt und nun gesetzlich eine Art „Zwangslizenz“ erwirken – der Einfluss des Bundesverbands deutscher Zeitungsverleger auf die Bundesregierung ist groß. Stehen doch immerhin sehr viele mĂ€chtige Zeitungen dahinter, die gut oder schlecht ĂŒber die Bundesregierung und einzelne Abgeordnete berichten können.

Zahlreiche Experten warnen dringend vor diesem angestrebten Gesetz – nun ist dieses einen offiziellen Schritt weiter.

Einen ausfĂŒhrlicheren Artikel lesen Sie dazu beim lokaljournalistischen Netzwerk-Portal istlokal.de.