Rhein-Neckar/Berlin, 04. MĂ€rz 2013. (red/pro) Am Freitag hat eine Mehrheit im Bundestag dem „Leistungschutzrecht fĂŒr Presseverlage“ zugestimmt. Das Gesetz soll angeblich die „Leistungen“ von Verlagen schĂŒtzen – so dĂŒrfen nur noch „einzelne Worte“ oder „kleinste TextauszĂŒge“ von Verlagsinhalten kostenfrei angezeigt werden – alles andere muss bezahlt werden. Was „kleinste TextauszĂŒge“ genau heiĂt, ist offen und muss im Zweifel vor Gericht geklĂ€rt werden. Droht eine neue Abmahnwelle – provoziert durch die Verlegerlobby? FĂŒr die grĂŒne Medienexpertin Tabea RöĂner steht jetzt schon fest: „Dieses Gesetz ist der gröĂte Schwachsinn aller Zeiten.“ [Weiterlesen…]
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