Samstag, 10. Juni 2023

Hat der Gemeinderat den Bebauungsplan verkauft?

Heddesheim als Verlierer? Pfenning als Gewinner?

Anlieger B. gegen Bebauungsplan der Gemeinde Heddesheim. Was wird der VGH entscheiden?

 

Mannheim/Heddesheim, 12. September 2012. (red/pro) Die Verhandlung der Klage des Anliegers B. gegen den Bebauungsplan „Pfenning“ (nördlich der Benzstraße) könnte in einem für alle Seiten überraschenden Urteil enden. Am Ende wären die Gemeinde Heddesheim zusammen mit dem Kläger die großen Verlierer und Pfenning der große Gewinner. Die spannendste Frage, die das Gericht klären muss, ist, ob die Abwägungen im Gemeinderat offen stattfinden konnten oder es einen Einfluss gegeben hat, der eine unvoreingenommene Abwägung verhindert hat.

Von Hardy Prothmann

Nachdem viele einzelne Punkte der Klageschrift bereits im Vorfeld über Korrespondenz abgearbeitet worden waren, wurden heute vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) besonders strittige Punkte verhandelt. Vor allem zu Verfahrensfehlern, Fehlern beim Lärmgutachten und die brisante Frage, ob die Abwägungsentscheidungen durch Verträge  „infiziert“ waren, sprich, eine unbelastete, offene Abwägung im Gemeinderat nicht gegeben war.

Verfahrene Fehler?

Der Anwalt des Klägers zielte bei seiner Beschwerde gegen das Verfahren zunächst auf die Offenlage. Die zweite Offenlage habe nach Einschätzung des Gerichts insgesamt den Erfordernissen genügt. Dies sei die voraussichtliche Einschätzung. Zu klären sei aber, so das Gericht, ob die privaten Anregungen in vollem Umfang mit hätten ausgelegt werden müssen oder die zusammenfassende Darstellung der Gemeinde genügte.

Zur Erinnerung: Bei der ersten Offenlage gab es 910 Anregungen, bei der zweiten immerhin noch 139. Man kann hier also ein überraschend deutliches Engagement erkennen und viele Informationen erwarten. Hier fiel der juristische Begriff der „Anstoßwirkung“. Die Offenlage soll Betroffenen durch Einsicht in die Unterlagen ermöglichen, „eigene Anregungen anzustoßen“.

Erwartungsgemäß bejahte Thomas Burmeister, der Anwalt der Gemeinde, das – der Anwalt des Klägers, Jürgen Behrendt, stellte das in Frage. Das Gericht sagte:

Die Frage wird zu klären sein, ob die vorgenommene Offenlage als Anstoßwirkung ausreicht und ob es erforderlich ist, auch private Anregungen auszulegen?

Der zweite verhandelte Komplex widmete sich dem Betriebsszenario und ob dieses „realistisch“ sei. Der „Pfenning“-Geschäftsführer Uwe Nitzinger machte dazu Ausführungen und wurde vom Gericht befragt. Nach seiner Darstellung würden auf den Kunden BASF 100 tägliche Lkw entfallen, auf Lidl 70 und auf den Neukunden Kraft Foods 63. In Summe seien das 233 Lkw am Tag und 466 Lkw-Bewegungen (An- und Abfahrt). Auf Nachfragen bestätigte er, dass diese Zahl in Spitzenzeiten höher sein könnte, aber die Zahl von 800 Bewegungen nicht überschritten werde.

Viel Lärm um nichts?

Das Gericht ließ sich den Ablauf genau erklären, denn es ging im Anschluss um die Frage, welcher Lärm erzeugt wird, aus Lkw-Verkehr und einem möglichen Gleisanschluss, der zwar nicht realisiert sei, aber dem Betrieb zugerechnet werden müsse. Der Gutachter zeigte deutliche Schwächen in seinen Ausführungen und zwischen den Anwälten entspann sich eine Diskussion, ob die Verkehrslärmimmissionen auf den allgemeinen Verkehrsflächen als „betriebsbedingt“ hinzugerechnet werden müsse. Auch hier verneinte der Anwalt der Gemeinde, während der Klägeranwalt erhebliche Bedenken anmeldete. Vor allem Lkw, die mit Kühlaggregaten vor 6 Uhr oder nach 22 Uhr einträfen, würden in den Straßen parken und für Lärm sorgen. Diese müssten dem Betrieb zugerechnet werden und fehlten im Gutachten.

Was das Gericht nicht erfragte, war die Art der Lkw, um die es in Sachen Lärm geht. Die 40-Tonner. Wie viele kleinere Fahrzeuge künftig das Gelände anfahren werden, ist überhaupt nicht erörtert. Nach aktuellen Berichten der Lebensmittelzeitung ist „Pfenning“ mit führend bei der Belieferung von Filialgeschäften. Im Verkehrslenkungsvertrag sind nur Lkw über 18 Tonnen von der Durchfahrt durch Heddesheim erfasst. Alles, was kleiner ist, kann durchbrummen.

Verkaufter Bebauungsplan?

Der spannendste Punkt der Verhandlung war die Frage, ob die Abwägungen zum Bebauungsplan frei und ohne Einfluss vorgenommen werden konnten. Nach Einschätzung des Klägeranwalts war dies nicht der Fall:

Ich glaube, dass der Gemeinderat nicht frei entscheiden konnte.

Als Begründung führte der Anwalt den Städtebaulichen Vertrag an, in dem sich Pfenning verpflichtet, vier Auszubildende aus Heddesheim einzustellen und den Firmensicht von Viernheim weg in die Gemeinde zu verlegen:

Dass die Gemeinde gerne die möglichen Gewerbesteuerzahlungen durch den Firmensitz bei sich haben will, verstehe ich absolut. Wenn ich mir aber die Wünsche des Bauherrn anschaue, die insgesamt im Bebauungsplan umgesetzt worden sind und dieser bedingende Wunsch der Gemeinde als vertragliche Regelung vor der Abwägung geschlossen worden ist, dann muss eine freie Abwägung in Zweifel gezogen werden. Dieser Vertrag hat den Bebauungsplan infiziert.

Das Gericht fragte nach, ob der Anwalt hier ein „Kopplungsgeschäft“ sehe? Dies müsse geprüft werden, sagte der Anwalt, was das Gericht aufnahm. Der Gemeindeanwalt bestritt zumindest den Teil mit den Azubis. Interessanterweise äußerte sich der „Pfenning“-Anwalt, der sonst wenig sagte:

Die Formulierungen im Städtebaulichen Vertrag sind nicht so ganz glücklich gewählt. Aber in dessen Ausgestaltung war ich nicht mit einbezogen.

Natürlich warten alle Beteiligten nun mit großer Spannung auf die Urteilsverkündung am kommenden Dienstag, 14 Uhr. Wird das Gericht die Klage zulassen und den Bebauungsplan für ungültig erklären? Die Antwort könnte lauten: Ja und Nein. Ja, es lässt die Klage zu, Nein, der Bebauungsplan ist fehlerhaft, aber nicht ungültig, wenn er „geheilt“ wird.

Vorstellbar wären ein neues Lärmgutachten und damit verbundene Auflagen für Pfenning. Daran würde sich eine neue Offenlage anschließen, was diesen angefochtenen Teil ebenfalls „mitheilen“ würde. Um die möglicherweise unsittliche  „Koppelung“ aufzuheben, könnte das Gericht entscheiden, dass diese Passi aus dem Städtebaulichen Vertrag unwirksam sind und zur Heilung herausgenommen werden müssen, um eine Entkopplung herzustellen.

Die Akten sind die Grundlage für die Entscheidung. Ist alles dokumentiert? Fehlt was?

Das wäre ein salomonisches Urteil im Sinne des Baugesetzes und angesichts der Tatsache, dass der Bau weitgehend realisiert ist. So gravierend sind die Mängel nicht, dass diese eine 100-Millionen-Euro-Investition zu Fall bringen. Dies könnte von privatwirtschaftlicher Seite drohen, falls der Deal mit Union Investment platzt (wir berichteten exklusiv).

„Pfenning“ als großer Gewinner?

Für den Kläger würde eine solche Entscheidung keine Befriedigung bringen, denn er wollte den Bau verhindern. Aber vielleicht eine Entlastung beim Lärm. Er hätte ein wenig gewonnen, aber insgesamt verloren. Für die Gemeinde Heddesheim wäre es ein Totalverlust. Weder die zugesagten Azubi-Plätze müsste Pfenning bereitstellen, noch den Firmensitz nach Heddesheim verlagern. Eventuell wäre auch der Verkehrslenkungsvertrag hinfällig. „Pfenning“ hingegen wäre der große Gewinner. Denn das Unternehmen würde aus den vertraglichen Bindungen entlassen werden, hat das Projekt realisiert und kann frei agieren.

Die Gemeinde Heddesheim als großer Verlierer?

Für Bürgermeister Michael Kessler und die Befürworter im Gemeinderat wäre das politisch der absolute Super-Gau. Schon heute ist klar, dass sich die „Pfenning“-Ja-Sager komplett verkalkuliert haben. Der Gleis-Anschluss, also „Öko-Logistik“, war zunächst das entscheidende Argument. Ob das Gleis je kommt? Wer weiß. Die Generationen-Investition des regional-verbundenen Unternehmers Karl-Martin Pfenning? Makulatur. Er hat gekauft, gebaut und das Projekt sehr lukrativ vergoldet (wir berichten über die genaue Zahl des zweistelligen Millionengewinns, sobald wir die Zahlen belegen können). Konzentration des Geschäfts in Heddesheim? Kein einziges Lager ist umgezogen. Bis zu 1.000 Arbeitsplätze? Aktuell werden 200 genannt. Vielleicht werden es 500. Viel mehr aber nicht. Beträchtliche Gewerbesteuerzahlungen? Erstens war die Geschäftsentwicklung von „Pfenning“ in den vergangenen Jahren rückläufig und zweitens ist zweifelhaft, ob Pfenning den Firmensitz tatsächlich verlagert.

Unterm Strich hat „Pfenning“ alles erreicht: Einen Spitzenstandort für billiges Geld erworben, alle Ziele der Bauplanung durchbekommen, ordentlich Gewinn gemacht. Für Heddesheim bleiben viele leere Versprechen und jede Menge Verkehr. Und falls der Firmensitz nicht umzieht, gibt es noch nicht einmal mehr die vermutlich sowieso nicht bedeutende Gewerbesteuerzahlung.

Ausblick

Soviel ist sicher: Die Zukunft von Heddesheim ist – wie auch immer – schon heute abhängig von diesem Unternehmen, dass sich bislang als absolut unzuverlässig in seinen Zusagen erwiesen hat. Die Gemeinde hat schwere Schäden erlitten, bevor das Projekt überhaupt fertig ist. Das Dorf ist weiterhin gespalten. Im Dezember will Pfenning „fertig“ sein, vielleicht kommt dann schon der Weihnachts-Spitzenverkehr, spätestens Ostern 2013. Ende 2013 und Anfang 2014 geht es dann richtig rund und dann folgen Bürgermeister- und Gemeinderatswahlen. Weitere „Überraschungen“ werden folgen.

 

Anm. d. Red.: Hardy Prothmann ist verantwortlicher Journalist für das Heddesheimblog. Von Juli 2009 bis Februar 2012 war er partei- und fraktionsfreies Mitglied des Heddesheimer Gemeinderats und hat an den Entscheidungen mitgewirkt. Die über 400 Artikel zum Thema finden Sie unter der Kategorie „Pfenning.

„Es wurde deutlich, wie schwach und ungenügend sämtliche Gutachten sind.“

Guten Tag!

Heddesheim, 19. Dezember 2010. Am 09. Dezember 2010 fand im Bürgerhaus ein Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren „Gleisanschluss Pfenning“ statt.

Günther Heinisch, Grünen-Gemeinderat, sieht seine Zweifel am „Pfenning“-Projekt bestätigt: „Unterm Strich bleiben Belastungen und summieren sich vielleicht zu untragbaren Situationen“, sagt er und kritisiert im Interview, dass eine ordentliche Prüfung im Gemeinderat nicht stattgefunden hat.

Geleitet wurde die Sitzung von Thorsten Maiwald vom Regierungspräsidium Karlsruhe. Anwesend waren zudem – zeitweise – Bürgermeister Kessler, Mitarbeiter des Bauamts, Vertreter der „Pfenning“-Gruppe mit zwei Anwälten, Rolf Breitwieser als Anwohner samt Anwalt und die Einwender Günther Heinisch und Kurt Klemm, stellvertretend für den Naturschutzbund e.V.. Außerdem Vertreter des Verbands Region Rhein-Neckar und des Verkehrsverbunds.

Zunächst sollte die Sitzung nicht-öffentlich sein, wurde dann aber als öffentlich freigegeben, da keine Einwände bestanden, Zuschauer zuzulassen. Rund ein halbes Dutzend BürgerInnen verfolgten deshalb die Erörtertung, die von 09:00 Uhr bis 16:30 Uhr dauerte.

Interview: Hardy Prothmann

Herr Heinisch, Sie haben am Erörterungstermin teilgenommen. Warum?

Günther Heinisch: „Weil ich als Bürger eine Einwendung gegen den Gleisanschluss gemacht habe.“

Moment, sind die Grünen nicht für das Gleis?

Heinisch: „Aber selbstverständlich. Jedoch ist Gleis nicht gleich Gleis, was man auch bei Stuttgart 21 sieht. Uns ist ein sinnvolles S-Bahn-Projekt lieber, als das Wohl einer einzelnen Firma. Meine Eingaben umfassen insgesamt 48 Seiten und kritisieren auch beim Gleisanschluss mangelhafte Gutachten und eine ungenügende Debatte zum Thema und den Folgen einer solchen baulichen Maßnahme im Gemeinderat.“

Was meinen Sie beispielsweise?

heinisch

Grünen-Verkehrsexperte Günther Heinisch. Foto: privat

Heinisch: „Ganz klar das Lärmschutz-Gutachten. Hier wurde beispielsweise deutlich, dass der Gutachter seine Berechnungen auf falschen Angaben erstellt hat.“

Woher wissen Sie das?

Heinisch: „Das wurde während der Anhörung deutlich. Der Gutachter musste sich wie andere auch auf Angaben von Pfenning als Grundlage seiner Arbeit verlassen. Danach hieß es, es gäbe drei Zugbewegungen pro Tag. Tatsächlich wurde festgestellt, dass diese Züge natürlich wieder wegfahren und dazwischen rangiert werden muß. Insgesamt ergeben sich pro Tag mindestens 12 Fahrten bei täglich drei Zügen. Den Gutachter trifft keine Schuld bei der falschen Bewertung, er wurde falsch informiert. Wörtlich sagte er: „Das ist das erste, was ich höre.“ Und er fand die neuen Informationen sehr interessant.“

Und weiter?

Heinisch: „Auch das Artenschutzgutachten musste ja bereitsnachgebessert werden. Interessant war der Zynismus, der an den Tag gelegt wurde. Kurt Klemm war als Umweltschützer anwesend und hat seine Erkenntnisse zum Feldhamstervorkommen vorgetragen. Er musste sich von Pfenning-Anwälten fragen lassen, ob er „Hamster-Experte“ sei. Die Antwort war eine Gegenfrage: Ob der Gutachter, im Hauptberuf ein Physiotherapeut, ein Hamster-Experte sei. Das hatte schon fast einen Kreuzverhör-Charakter einer Gerichtsverhandlung“.

Kam auch das Feinstaub-Gutachten zur Sprache?

Heinisch: „Aber sicher. Hier stellte sich nachträglich heraus, daß nur die Werte der Autobahn berücksichtigt worden sind, der Pfenning-Verkehr und die Feinstauberzeugung durch die Zuglieferungen und die Rangiertätigkeiten blieben außen vor. Ebenso der Feinstaub, den die Bahnlinie selbst erzeugt.

Gab es ein Ergebnis?

Heinisch: „Aus meiner Sicht schon: Es wurde deutlich, wie schwach und ungenügend sämtliche Gutachten sind, mit denen Pfenning hier durchgedrückt werden soll. Und etwas anderes hat die Anhörung gezeigt, das erschreckende Unvermögen und/oder die Unwilligkeit des Heddesheimer Gemeinderates in seiner 12:9 Mehrheit, das zu erkennen und danach zu handeln.“

Wie meinen Sie das?

Heinisch: „Die Gutachten wurden einfach durchgewunken. Weder die CDU, noch die SPD oder FDP hatten auch nur eine Frage dazu. Und das Regierungspräsidium ging davon aus, dass der Gleisanschluss im Gemeinerat diskutiert worden sei.“

Er war Thema.

Heinisch: „Das hat Bürgermeister Michael Kessler auch so geantwortet. Es ist darüber geredet worden, dass er geplant sei und mittlerweile ein Antragsverfahren eröffnet wurde. Inhaltlich, in den Details und welche Auswirkungen in Sachen Lärm und Feinstaub das haben wird, darüber wurde aber nicht informiert und debattiert. Eine ernstzunehmende Abwägung hat nicht stattgefunden.“

Wie war die Reaktion?

Heinisch: „Zumindest der Anwalt von Herrn Breitwieser fand diesen Punkt sehr interessant.“

Was wollen Sie damit andeuten?

Heinisch: „Ganz sicher suchen die Anwälte, die die Mitglieder der der IG neinzupfenning vertreten, nach Verfahrensfehlern. Vielleicht handelt es sich hier um einen.“

Nochmal zurück zum Anfang: Ist es nicht ein wenig paradox, dass Sie als Grüner 48 Seiten Einwändungen gegen einen Schienentransport schreiben?

Heinisch: „Grundsätzlich sind wir für die Schiene, aber wir sind auch für sinnvolle Schienenprojekte. Um ein solches handelt es sich hier nicht, denn es gefährdeit die S-Bahn. Darüber hinaus muss man das jeweilige Projekt im gesamten sehen. Auch beim angeblich geplanten Gleis basieren die Gutachten auf teils unzureichenden Daten, das hatten wir auch schon beim Planfestellungsverfahren zum Logistikzentrum. Unterm Strich bleiben Belastungen und summieren sich vielleicht zu untragbaren Situationen. Die Grünen verlangen eine ordentliche Prüfung und klare und durchschaubare Informationen.“

Sie trennen nicht zwischen Gleis und Logistikzentrum?

Heinisch: „Wieso sollte ich? Ohne Logistikzentrum braucht es kein Gleis. Diese künstliche Trennung haben der Bürgermeister und seine Mehrheit vorgenommen. Es ist aber ein Projekt. Ich erinnere da an die CDU, die ganz klar gesagt hat: Pfenning nur mit Gleis. Es handelt sich nicht um zwei Projekte, sondern klar um ein Gesamtprojekt. Der Gleisanschluss muss ebenfalls ordentlich auf seine Vor- und Nachteile und auf mögliche Alternativen abgewogen werden. Im Heddesheimer Gemeinderat hat dies leider nicht stattgefunden.“

Zur Person:
Günther Heinisch ist ein Sprecher des Bündnis90/Die Grünen-Ortsverbands Heddesheim und Mitglied der Grünen-Gemeinderatsfraktion. Er hat sich für die Fraktion umfangreich mit dem Thema Verkehr befasst und bereits das Verkehrsgutachten als „ungenügend“ und „geschönt“ bewertet.

Hintergrund:
Die Gemeinde Hirschberg an der Bergstraße prüft ein Normenkontrollverfahren gegen den „Pfenning„-Bebauungsplan, unter anderem, weil der „Verkehrslenkungsvertrag“ zu Lasten der Gemeinde Hirschberg gehe. Aber auch, weil im Jahr 2000 ein Verkehrsgutachten dem Hirschberger Kreisel am Gewerbegebiet den „Kollaps“ voraussagt und derselbe Gutachter zehn Jahre später diesem Kreisel auch mit „Pfenning“-Verkehr noch ein ausreichend attestiert.

Anmerkung der Redaktion:
Hardy Prothmann ist verantwortlich für das heddesheimblog und außerdem partei- und fraktionsfreier Gemeinderat.