Samstag, 10. Juni 2023

B38: Fahrbahndecke wird eingebaut

Rhein-Neckar/Weinheim, 22. August 2013. (red/pm) Die B38 wird ab dem 26. August in Richtung Saukopftunnel zwischen den Kreuzungen Viernheimer Straße und Bergstraße B3 gesperrt. Die Fahrbahndecke wird im Bereich der Aus- und Einfädelspuren am südlichen Anschluss der Kreisverbindungsstraße – Kreisstraße K4229 – eingebaut. [Weiterlesen…]

Bewerbungen ab jetzt für fünfjährige Amtszeit ab 2014

Neue Jugendschöffen gesucht

Neue Schöffen werden gesucht. Quelle: www.schoeffenwahl.de

Rhein-Neckar, 14. Januar 2013. (red/pm) Im ersten Halbjahr 2013 werden bundesweit neue Jugendschöffen für eine fünfjährige Amtszeit ab 2014 gewählt. Bewerbungen bei den Kommunen des Rhein-Neckar-Kreises sind bereits jetzt möglich. Um dieses Ehrenamt auszuüben, ist kein juristisches Fachwissen nötig, Alltags- und Lebenserfahrung sowie Menschenkenntnis sind hingegen von großer Bedeutung.

Information des Landratsamtes Rhein-Neckar:

„Das Wahlverfahren ist bundesrechtlich einheitlich geregelt. Der Jugendhilfeausschuss des Rhein-Neckar-Kreises schlägt dabei doppelt so viele Kandidaten wie an Schöffen benötigt werden dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht vor, der in der zweiten Jahreshälfte 2013 aus diesen Vorschlägen die Haupt- und Hilfsschöffen wählen wird. Auf der Vorschlagsliste soll die Bevölkerung möglichst nach Alter, Geschlecht, Beruf und sozialer Stellung abgebildet sein. Organisiert wird die Schöffenwahl im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis von Thomas Holzer, stellvertretender Leiter des Haupt- und Personalamt, und Ulrich Schefcik, Gruppenleiter Jugendgerichtshilfe im Jugendamt des Rhein-Neckar-Kreises.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in den Städten und Gemeinden des Rhein-Neckar-Kreises wohnen und am 1. Januar 2014 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen müssen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen den ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, das zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige wie beispielsweise Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer oder Strafvollzugsbedienstete und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Soziale Kompetenz, Lebenserfahrung und Menschenkenntnis

„Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen. Das bedeutet, das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können“, beschreibt Ulrich Schefcik die Voraussetzungen. Auch werde von den Bewerbern Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Darüber hinaus müssen die Schöffen Beweise würdigen können. Schöffen in Jugendstrafsachen sollten in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen. Dieses verantwortungsvolle Amt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und gesundheitliche Eignung.

Schöffen sind mit Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. „Gegen beide Schöffen kann somit niemand verurteilt werden“, beschreibt Schefcik die große Verantwortung, die dieses Ehrenamt mit sich bringt. Und fügt hinzu, dass den ehrenamtlichen Richtern zudem große Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt werde.

Interessenten für das Amt des Jugendschöffen richten ihre Bewerbung bis zum 31. März 2013 an das Bürgermeisteramt ihrer zuständigen Wohngemeinde. Das entsprechende Bewerbungsformular gibt es auf der Homepage des Rhein-Neckar-Kreises unter www.rhein-neckar-kreis.de. Wer sich darüber hinaus über das Schöffenamt informieren möchte, kann dies unter www.schoeffenwahl.de tun.“

Luftwaffenübung ab 17. Juni 2010

Guten Tag!

Heddesheim/Rhein-Neckar, 10. Juni 2010. Vom 17. Juni bis zum 01. Juli 2010 wird die Luftwaffe die Übung „Electronic Warfare Live Training Exercise (ELITE) 2010“ durchführen. Dadurch kann es zu massiven Lärmbelästigungen kommen. Das Landratsamt informiert über die Beschwerdestellen, an die sich Bürger wenden können.

Information des Landratsamts Rhein-Neckar:

„Das Luftwaffenamt Abteilung Flugbetrieb informiert:
Luftwaffe führt Übung ELITE 2010 vom 17. Juni bis 1. Juli durch

Wie das Luftwaffenamt Abteilung Flugbetrieb in der Bundeswehr in Köln informiert, führt die Luftwaffe in der Zeit vom 17. Juni bis 1. Juli 2010 die multinationale Großübung „Electronic Warfare Live Training Exercise (ELITE) 2010″ im Luftraum über Bayern, Baden-Württemberg und auf dem Truppenübungsplatz Heuberg in der Nähe von Meßstetten durch. Übungsflüge finden jeweils von Montag bis Donnerstag in der Zeit von acht bis 18.30 Uhr sowie freitags von acht bis 14 Uhr statt. Hierbei nehmen verschiedene Flugzeugtypen teil, die das Übungsgebiet anfliegen und dabei auch den Rhein-Neckar-Kreis überfliegen können.

Sollte es zu Beschwerden seitens der Bürgerinnen und Bürger kommen, steht das kostenfreie Bürgertelefon unter Nummer 0800 – 8620 730 jedem Anrufer gerne zur Verfügung. Schriftliche Beschwerden kann man per Fax unter Nummer 02203 – 908 2776 oder an nachfolgende Adresse senden: Luftwaffenamt, Abteilung Flugbetrieb in der Bundeswehr, Luftwaffenkaserne Wahn 501 / 11, Postfach 90 61 10, 51127 Köln. Schäden, die mit dem militärischen Flugbetrieb zusammenhängen, bearbeiten die zuständigen Wehrbereichsverwaltungen für die Bundesländer, für Baden-Württemberg ist dies die Wehrbereichsverwaltung Süd, Dezernat WR 6, Postfach 10 52 65, 70045 Stuttgart.“

Einen schönen Tag wünscht
Das heddesheimblog

Verletzt das Kommunalrechtsamt systematisch und vorsätzlich den Datenschutz?

Guten Tag!

Heddesheim, 01. April 2010. Obwohl das Kommunalrechtsamt bereits mehrfach wegen Datenschutzverletzungen in der Kritik stand, ist keine Besserung erkennbar. Das darf nicht sein.

Kommentar: Hardy Prothmann

Der neue Landrat Stefan Dallinger (CDU) hat mit seinem Amtsantritt im Mai 2010 sicher viel um die Ohren – unter anderem die laxe Handhabung des Datenschutzes in der Behörde.

Ausgerechnet das Kommunalrechtsamt, also die Stelle, die es am besten wissen müsste, juckt der Datenschutz anscheinend wenig. Die Übermittlung personenbezogener Daten sind dort „übliche Praxis“.

Auf einen „Datenschutzverstoß“ hat der Landesbeauftragte für den Datenschutz die Behörde hingewiesen und zunächst von einer „förmlichen Beanstandung dieses Datenschutzverstoßes“ abgesehen.

Das geht so auch in Ordnung – kann ja jedem mal passieren, dass er was nicht weiß, auch den Juristen im Kommunalrechtsamt.

Spätestens mit der Beschwerde gegen die „übliche Praxis“ weiß das Kommunalrechtsamt aber Bescheid und sollte in Sachen Datenschutz der Bürgerinnen im Rhein-Neckar-Kreis sensibilisiert sein.

Ist es aber nicht.

Nach Informationen des heddesheimblogs hat das Kommunalrechtsamt erneut den Datenschutz ignoriert und personenbezogene Daten an die Gemeinde Heddesheim übermittelt – und zwar Ende Februar 2010.

Ein Bürger hatte seine Zweifel beim Kommunalrechtsamt geäußert, ob die Wahl eines Umlegungsausschusses tatsächlich korrekt ablief – die Beschwerde samt Daten zum Beschwerdeführer wurden wiederum an die Heddesheimer Verwaltung übermittelt.

Der Landesbeauftragte für Datenschutz hat in der Sache schon wieder Post erhalten.

Man darf hoffen, dass der Landesdatenschützer nicht wieder sieben Monate braucht, um der Beschwerde nachzugehen und einen Verstoß festzustellen.

Und man darf ebenso hoffen, dass es diesmal eine „förmliche Beschwerde“ gegen die „übliche Praxis“ geben wird und eventuell auch dienstrechtliche Konsequenzen.

Es hat nämlich den Anschein, als würde das Kommunalrechtsamt systematisch und vorsätzlich gegen die Landesdatenschutzgesetze verstoßen.

Das aber kann und darf nicht sein. Die BürgerInnen müssen darauf vertrauen können, dass die Behörden und Ämter verantwortlich und korrekt mit ihren Daten umgehen.

Das muss und kann man von einer Verwaltung erwarten – sonst wird das Vertrauen in den Staat wieder ein Stück mehr zerstört.

Landratsamt bekommt „Hinweis“ auf Rechtslage beim Datenschutz

Guten Tag!

Heddesheim, 01. April 2010. (red) Der Landesbeauftragte für den Datenschutz hat das Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises aufgefordert, in Sachen Datenschutz „die Rechtslage zu beachten.“

Ein Bürger hatte im Jahr 2009 gegen die Verwaltung der Gemeinde Heddesheim, vornehmlich dessen Leiter, Herrn Bürgermeister Michael Kessler, eine Beschwerde beim Kommunalrechtsamt des Landkreises Rhein-Neckar eingereicht.

Das Kommunalrechtsamt ist die Rechtsaufsichtsbehörde der Kommunen im Kreis.

Zur Klärung des Sachverhalts hat das Kommunalrechtsamt die Angelegenheit an die Gemeinde Heddesheim übermittelt – samt Name und Anschrift des Beschwerdeführers.

Der Bürger erkannte darin eine Verletzung des Datenschutzes und beschwerte sich erneut, diesmal beim Kommunalrechtsamt selbst. Dieses wehrte die Beschwerde ab, „das sei übliche Praxis“.

Der Bürger wandte sich daraufhin an den Landesbeauftragten für den Datenschutz Baden-Württemberg. Dieser wiederum achtet auf die Einhaltung des Datenschutzes bei Behörden und Ämtern.

Der Landesdatenschutzbeauftragte kommt nach Prüfung des Sachverhalts zu dem (verklausulierten) Schluss: „Vor diesem Hintergrund ist aufgrund der uns mitgeteilten Informationen zum Sachverhalt nicht feststellbar, dass das Landratsamt Rhein-Neckar Ihre personenbezogenen Daten in datenschutzrechtlich zulässiger Weise an die Gemeinde Heddesheim übermittelt hat.“

Übersetzt heißt das: Die Daten wurde unzulässig übermittelt. Von einer „förmlichen Beanstandung dieses Datenschutzverstoßes“ sah der Landesdatenschutzbeauftragte ab, wies das Landratsamt aber darauf hin, „die Rechtslage zu beachten.“

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Das heddesheimblog

Gaststätten im Visier: Eine Küche geschlossen

Guten Tag!

Heddesheim, 19. März 2010. Gestern überprüften Beamte der Lebensmittelüberwachung, des Zolls und der Polizei während eines Sondereinsatzes insgesamt vierzehn Gaststätten in Heddesheim, Ilvesheim, Edingen und Ladenburg: Im Fokus standen illegale Beschäftigung und Hygiene.

Der kombinierte Einsatz von Lebensmittelkontrolleuren, Zoll und Polizei wird nach Auskunft des Polizeipräsidiums künftig häufiger durchgeführt. Der Grund: Gerade im Gastronomiebereich gibt es überproportional häufig Verstöße gegen das Ausländerrecht sowie illegale Beschäftigung. Bislang konzentrierten sich solche Einsätze vor allem im städtischen Bereich, was nun ausgeweitet wird. In Ladenburg wurde eine Küche wegen mangelhafter Hygiene geschlossen.

Aus dem Polizeibericht:

„Am 18.03.2010, in der Zeit zwischen 11.00 Uhr und 20.00 Uhr, führte das Polizeirevier Ladenburg in den zum Rhein-Neckar-Kreis gehörenden Gemeinden Ladenburg, Ilvesheim, Edingen und Heddesheim, sowie den Mannheimer Stadtteilen Seckenheim und Friedrichsfeld einen Sondereinsatz durch. Zielrichtung war neben der Bekämpfung der illegalen Beschäftigung auch die Überprüfung in gaststätten- und lebensmittelrechtlicher Hinsicht. An dem Einsatz nahmen insgesamt 14 Beamte der Lebensmittelüberwachung des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis bzw. der Stadt Mannheim, des Zoll Heidelberg und des Polizeireviers Ladenburg sowie der Polizeiposten Edingen- Neckarhausen und Mannheim-Seckenheim teil. Schon bei der zweiten Überprüfung stellte sich heraus, dass ein Angestellter des überprüften Lokals wegen ausländerrechtlichen Bestimmungen polizeilich gesucht wurde. Er wurde nach Abschluss der Ermittlungen wieder auf freien Fuß gesetzt. Die Küche des Lokals hielt den lebensmittelrechtlichen Überprüfungen nicht stand und wurde auf Anraten der Kontrolleure freiwillig geschlossen.

Bei den weiteren Kontrollen mussten durch die Lebensmittelüberwachung mehrere Bußgelder erhoben und insgesamt 4 Mängelberichte zur Behebung kleinerer Hygienemängel erteilt werden. Bei der Kontrolle der Mitarbeiter ergaben sich mehrere Verdachtsfälle auf den unrechtmäßigen Bezug staatlicher Unterstützung, ferner wurden zwei melderechtliche Verstöße und zwei Verstöße gegen das Schwarzarbeitsgesetz festgestellt.

Einige Betriebe fielen allerdings auch sowohl in hygienischer als auch in arbeitsrechtlicher Hinsicht positiv auf.

Insgesamt wurden 14 Gaststätten und 37 Personen überprüft. Weitere Kontrollen dieser Art werden auch zukünftig stattfinden.“

Einen schönen Tag wünscht
Das heddesheimblog