Heddesheim, 16. Mai 2013. (red/aw) Die derzeitige Amtszeit der gewählten Schöffen endet zum 31. Dezember 2013. In Vorbereitung zur Wahl für die Geschäftsjahre 2014 bis 2018 stellt jede Gemeinde eine Vorschlagsliste für Schöffen auf. 17 Personen haben sich in der Gemeinde Heddesheim für dieses Amt beworben. Diese wurden heute vom Gemeinderat bestätigt und nun an das Landgericht Mannheim weitergeleitet. [Weiterlesen…]
17 HeddesheimerInnen für das Schöffenamt vorgeschlagen
„Heddesheim fickt alles“

Gerichtssaal im Landgericht Mannheim.
Mannheim/Schriesheim/Heddesheim, 18. April 2012. (red/cr) Ob eine Beleidigung, der Schlachtruf „Heddesheim fickt alles“ oder einfach nur sinnlose Streitlust die Ursachen für die Prügelei auf der Schriesheimer Kerwe 2011 waren, konnte auch der dritte Prozesstag nicht klären. Bei der Schlägerei wurde ein Schriesheimer von einem Heddesheimer niedergestochen. Viele Zeugenaussagen waren ungenau und lückenhaft. Sicher scheint bisher nur zu sein, dass der geständige Patrick N. den Geschädigten Evren D. am 04. September 2011 mit einem Einhandmesser niedergestochen hat. Und es ist nicht die erste Messerstecherei, an der der Heddesheimer beteiligt war.
Von Christian Ruser

Evren D. wurde durch die Messerattacke lebensgefährlich verletzt.
Verteidiger Ulrich Neumann wartet auf die Ankunft seines Mandanten Patrick N.. Ihm gegenüber Staatsanwalt Dresel, Anwalt des Nebenklägers Rechtsanwalt Franz, Nebenkläger Evren D., die Jugendgerichtshilfe und eine Expertin der Gerichtsmedizin. Als die Vorsitzende Richterin Frau Krenz mit den Beisitzerinnen Frau Beck und Frau Becker, so wie zwei Schöffen erscheinen, erhebt sich das Publikum.
Mit leichter Verspätung beginnt der dritte Prozesstag. Verhandelt wird eine gefährliche Körperverletzung mit bedingtem Tötungsvorsatz. Ein Streit zwischen einer Gruppe Jugendlicher aus Heddesheim und einer anderen Gruppe eskalierte in einer Schlägerei mit rund 10 beteiligten Personen. Hierbei verletzte Patrick N. den Nebenkläger Evren D. mit einem Messer schwer. Er stach ihm die Klinge fünf Zentimer tief in den Bauch und verletzte die Leber. Evren D. musste notoperiert werden.
3.000 Euro Schmerzensgeld gefordert
Zunächst reicht der Anwalt des Nebenklägers Herr Franz einen Adhäsionsantrag ein. Er fordert von Patrick N. 3.000 Euro Schmerzensgeld. Auch soll er die Kosten des Adhäsionsverfahrens tragen. Im Adhäsionsverfahren werden im laufenden Strafprozess zivilrechtliche Ansprüche, die aus der Straftat erwachsen geltend gemacht. Die erspart ein zivilrechtliches Verfahren im Anschluss. Patrick N. stimmt, nach kurzer Absprache mit seinem Anwalt, der Forderung zu.
Nachdem das geklärt ist, wird der erste Zeuge in den Sitzungssaal gerufen. Herr S. war bereits vergangene Woche geladen worden, aber zum festgesetzten Termin nicht erschienen. Auf Nachfragen meint er, er habe Fieber gehabt und vergessen, dem Gericht seine Krankheit mitzuteilen. Richterin Krenz ist sehr verstimmt. Sie belehrt ihn, dass er ein Attest vorzulegen habe, sonst droht ein Ordnungsgeld.
Mühselige Vernehmung
Die folgende Vernehmung gestaltet sich als äußerst mühselig. Der Zeuge berichtet vom Tatabend, kann sich aber kaum an die Namen seiner Begleiter erinnern. Die vielen Unbekannten korrespondieren mit viele Lücken in den Aussagen. Von elf Jugendlichen mit denen er unterwegs war, behauptet er nur zwei namentlich gekannt zu haben. Im Protokoll der Polizei spricht er jedoch mehrmals von Freunden. Da Herr S. sich wohl nicht mehr so ganz an die Geschehnisse des 04. September 2011 erinnern kann oder will, beschließt Richterin Krenz die Aussage im Polizeiprotokoll laut zu verlesen und vom Zeugen auf seine Richtigkeit bestätigen zu lassen.
Auch wenn sich der Zeuge vor allem bei den beteiligten Personen unsicher ist, weder den Angeklagten, noch das Opfer erkennt er wieder, sieht er die Anstifter deutlich in den Jugendlichen aus Heddesheim. Sie sollen einen, wiederum nicht näher bekannten, aus der anderen Gruppe beschimpft haben. Der Schlachtruf „Heddesheim fickt alles“ soll mehrfach gefallen sein. Als die Gruppe die Heddesheimer zur Rede stellen will, greifen diese an. Bei tieferem Nachfragen gibt der Zeuge an, den eigentlichen Stich nicht gesehen zu haben. Seine eigene Motivation und Beteiligung an dem Vorfall bleiben unklar.
Messer und Canabis
Erfrischend informativ hingegen ist die Aussage des Polizeihauptmeisters Hilmar F.. Routiniert gibt er seine Personalien an und schildert die Festnahme von Patrick N. Der Angeklagte hatte schon geschlafen, als die Beamten an der Haustür klingelten. Die Eltern des Angeklagten waren sichtlich überrascht, er selbst gestand seinem Vater gegenüber aber bereits ein, dass die Polizisten wegen der Messerstiche in Schriesheim gekommen waren. Widerstandslos lies er sich verhaften.
In Patrick N.s Zimmer wurden drei Messer und Cannabis sichergestellt. Anders, als im Protokoll angegeben, handelte es sich hierbei aber nicht um Sprung-, sondern um Einhandmesser. Dies wird noch einmal nach Ansicht der Beweisstücke deutlich. Ein Irrtum, der an den Tatumständen nicht wirklich etwas ändert.
Unklare Zeugenaussagen

Rechtsanwalt Franz, Anwalt des Opfers und Nebenklägers.
Anschließend wird der Zeuge Björn M. gehört. Er hat selbst mit einem Verfahren zu rechnen und könnte deshalb von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen. Er verzichtet und schildert den Tathergang. Nach eigenen Angaben, ist er mit seinem Bruder und zwei Freunden auf der Schriesheimer Kerwe gewesen. An der Grundschule hatten sie sich gelangweilt und beschlossen zu gehen. Auf dem Weg zur OEG Haltestelle kamen sie an den Jugendlichen aus Heddesheim vorbei. Diese beschimpften Björn M. und seine Begleiter.
Als Björn M. auf Patrick N. aufmerksam gemacht wurde, rief dieser den Freund Dani J. auf dem Schulhof der Grundschule zu Hilfe. Björn M. glaubte durch zahlenmäßige Überlegenheit eine Eskalation verhindern zu können. Kaum war die Verstärkung erschienen, stürzten sich die Heddesheimer willkürlich auf den Geschädigten Evren D.. Bei der resultierenden Prügelei sollen sich sieben Heddesheimer mit zwei bis drei anderen Jugendlichen geschlagen haben. Nach Patrick N.s Messerstich hatte Björn M. mit dem Verwundeten noch bis zum Eintreffen der Rettungssanitäter gewartet und war dann geflüchtet.
Staatsanwalt Dresel befragte den Zeugen vor allem hinsichtlich seines eigenen Antriebs. So kam die Frage auf, ob Björn M. nicht gezielt Streit gesucht habe und durch seinen Anruf mehr Männer für die Schlägerei mobilisieren wollte. Björn M. verneint dies. Er habe weder Streit gesucht, noch habe er sich an der Schlägerei beteiligt.

Verteidiger Ulrich Neumann.
Richterin Krenz hakt auch bei der polizeilichen Aussage nach. So hat Björn M. ausgesagt, Patrick N. habe mit einem Springmesser zugestochen. Dieses habe er aus der Hosentasche geholt. Wie der Zeuge jedoch einräumt, hat er den Stich selbst nicht wirklich gesehen.
Direkt im Anschluss wird der Bruder, Sven M., gehört. Dieser bestätigt das Vorhaben die Kerwe verlassen zu wollen. Selbst als es zu Beschimpfungen durch die Heddesheimer kommt, rät er zum Gehen, wir aber ignoriert. Die Gründe für sein eigenes Bleiben sind unklar. Vielleicht geschah es Loyalität zu seinem Bruder und den Freunden.
Bewährungsstrafe in Aussicht
Die Richter und Schöffen stehen nun vor der Aufgabe ein Urteil zu fällen. Patrick N. ist kein unbeschriebenes Blatt. Bereits 2010 war er in eine Messerstecherei verwickelt. Wegen Körperverletzung wurden ihm bereits Sozialstunden auferlegt. In der Haft mache er, ebenso wie bei der Verhaftung, einen kooperativen Eindruck und verhalte sich unauffällig.
Die Gerichtsmedizin konnte anhand der Blutuntersuchung und des Drogenkonsums keine verminderte Schuldfähigkeit feststellen. Die Jugendgerichtshilfe rät im Fall einer Bewährungsstrafe zu klaren Auflagen. Durch Sozialstunden könnte er an einen geregelten Arbeitsalltag herangeführt werden. Auch sollte er sich in ambulante Drogentherapie begeben. Gegen seine Gewaltbereitschaft wird ein Anti-Aggressionstraining von mindestens sechs Monaten dringend angeraten.
Ins Messer gelaufen?
Mannheim/Schriesheim/Heddesheim, 14. April 2012. (red) Am Mittwoch hat der Prozess gegen einen 19-jährigen Heddesheimer vor dem Landgericht Mannheim begonnen. Der junge Mann soll am 04. September einem 23-jährigen Mann während des Schriesheimer Straßenfestes mit einem Messer in den Bauch gestochen haben. Das Gericht sieht sich mit unterschiedlichen Versionen des Tathergangs konfrontiert. Die Staatsanwaltschaft sieht einen „bedingten Tötungsvorsatz“. 30 Zeugen werden an fünf Verhandlungstagen vernommen.
Wie kam es in der Nacht vom 04. September 2011 zum Stich in den Bauch des damals 22-jährigen Schriesheimers? Fünf Zentimeter tief drang die Klinge in den Bauch ein, verletzte die Leber. Beide, Opfer wie Täter, stellen sich als unbeteiligt an einer Massenschlägerei dar.
Im Polizeibericht stand damals: „Nach den bisherigen Ermittlungen der Kriminalpolizei Heidelberg kam es gegen 0:40 Uhr auf dem Schriesheimer Straßenfest unter einer Gruppe von 20 bis 30 Personen zunächst zu verbalen Streitereien, die sich zu körperlichen Auseinandersetzungen steigerte. Hierbei stach der 18-jährige Beschuldigte mit einem Taschenmesser dem 22-jährigen Geschädigten in den Bauch, woraufhin dieser zu Boden sank. Der Täter flüchtete anschließend.“
Patrick N. (geboren 1993) sitzt seitdem in Untersuchungshaft und hat die Tat zugegeben – es ist also unstrittig, dass sein Messer im Bauch des Opfers steckte. Die Tatwaffe allerdings fehlt. Das Messer habe er nach der Tat in den Heddesheimer Badesee geworfen, nachdem er bemerkt habe, dass Blut daran klebte. An den Stich selbst will er sich nicht erinnern.
Angeblich habe er in der Tatnacht an einem Stock geschnitzt und deshalb das Messer in der Hand gehabt. Dann sei es zu Provokationen gekommen, man habe mit dem Finger auf ihn gezeigt, er wollte wissen, was das solle und das Opfer habe sich auf ihn gestürzt, sei ihm „ins Messer gelaufen“. Das Opfer erinnert sich anders: Nämlich dass der Täter mit anderen auf ihn losgegangen sei, er wurde geschlagen und als er am Boden lag, getreten. Nach dem Stich war er zusammengebrochen und musste notoperiert werden. Die Staatsanwaltschaft sieht einen „bedingten Tötungsvorsatz“.
Die 7. Strafkammer (Große Jugendkammer) wird 30 Zeugen an fünf Verhandlungstage zu der Tat befragen. Ob sich alle erinnern werden können? Klar ist: Drogen, Alkohol und Aggressionen waren an diesem bösen „Spiel“ junger Männer beteiligt. Vermutlich auch Frust und Stumpfsinn – der Täter war arbeitslos, lebte in den Tag hinein, hatte keine Aufgaben, Ziele, Verpflichtungen. Dafür aber Geld für Alkohol und Drogen und nachts ein Messer in der Hand.
Die Strategie des Verteidigers Dr. Ulrich Neumann ist klar: Man will eine Verkettung unglücklicher Umstände herstellen, den Stich als „Unfall“ deklarieren, man wird den Einfluss von Drogen und Alkohol ins Spiel bringen, eine verminderte Schuldfähigkeit daraus ableiten.
Sollte sich das strafmildernd auswirken, ist die Botschaft für andere Säufer, Schläger, Messerstecher klar: Da kann schon mal ein Messer „aus Versehen“ fünf Zentimeter tief in den Bauch eines Menschen eindringen und diesen lebensgefährlich verletzen – wenn man blau und berauscht genug ist, muss man keine harte Strafe fürchten.
7 KLs 703 Js 23130/11
Fortsetzungstermine: 12., 18., 25. April und 09. Mai 2012, jeweils 09.00 Uhr
Pressemeldung des Landgerichts Mannheim:
„Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, er habe am 04.09.2011 kurz nach Mitternacht während der Schriesheimer Kerwe im Rahmen einer Auseinandersetzung von zwei verfeindeten Gruppen junger Männer dem Nebenkläger mit einem Messer einen Stich in den Bauch versetzt und zudem mit weiteren Personen auf den am Boden liegenden Nebenkläger eingetreten. Der Angeklagte, der nicht in Notwehr gehandelt haben soll, soll bei dem Stich mit dem Messer mit bedingtem Tötungsvorsatz gehandelt haben.
Der Nebenkläger habe eine stark blutende Verletzung der Leber erlitten, weshalb er operiert und bis zum 07.09.2011 stationär in einem Krankenhaus aufgenommen werden musste. Des weiteren habe er Prellungen und Schürfungen davongetragen.
Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft.“
„Er hat meine Seele zerstört“

Stefan H. wurde vom Mannheimer Landgericht zu sieben Jahren Haft wegen eines heimtückischen Mordversuchs verurteilt.
Heddesheim/Mannheim/Rhein-Neckar, 16. Februar 2012. (red/jt) Mit einem „Kragenschnitt“ rund um den Hals wollte der 29-jährige Stefan H. seine Chefin töten. Gestern wurde er zu sieben Jahren Haft für versuchten Mord und schwere Körperverletzung durch das Landgericht Mannheim verurteilt. Die Tat ist ensetzlich – das Opfer körperlich entstellt, ihre Seele krank.
Von Jörg Theobald
Es ist Dienstag der 07. Juni 2011. Stefan H. hat heute keinen Dienst hinter der Theke einer Ladenburger Gastronomie. Vermutlich wegen des dort herrschenden guten Klimas und des guten Verhältnises der Kollegen untereinander besucht er am Nachmittag seine Kolleginnen im Gastronomiebetrieb.
Im Gespräch kommt man auf das Thema Zierfische. Stefan H., selbst im Besitz zweier Aquarien, bietet seiner sehr an dem Thema interessierten Schichtleiterin an, ihr seine Aquarien am Abend zu zeigen. Da er weiß, dass sie Prosecco mag, bietet er ihr an, dabei zusammen ein Gläschen zu trinken. Sein späteres Opfer sagt zu, Stefan H. verlässt später den Gastronomiebetrieb.
Kurze Zeit danach sagt seine Kollegin mit Hinweis auf den Geburtstag der Mutter ab. Bei ihnen ist es Usus, in den Geburtstag hinein zu feiern. Daher könne sie leider nicht kommen. Stefan H. antwortet knapp mit: „Das ist okay.“
Ahnungsloses Opfer
Was bis zum Abend passierte, ist nicht mehr genau nach zu vollziehen. Stefan H. schreibt seiner Schichtleiterin gegen 22 Uhr nochmals eine SMS, ob sie ihn nach Dienstschluss nach Hause fahren könne. Sein Auto springe nicht an. Das Opfer schreibt ebenfalls per SMS, dass das in Ordnung sei. Spätestens jetzt hat Stefan H. die spätere Tat beabsichtigt, so die Ansicht der Strafkammer.
Kurz nach Mitternacht fährt die Schichtleiterin den Kollegen nach Hause, kurz vor der Ankunft bittet Stefan H. sie, umzukehren. Er habe seinen Haustürschlüssel im Auto vergessen. Die beiden fahren zurück, Stefan H. holt etwas aus seinem Fahrzeug – was ist für sein Opfer nicht zu erkennen.
Seltsames Verhalten
Erneut machen die zwei sich auf den Weg nach Heddesheim. Bereits während der Fahrt verhält sich Stefan H. sehr wortkarg und seltsam. Das Opfer versucht mehrfach sich mit ihm zu unterhalten. Aber schon jetzt reagiert Stefan H. kaum, später während der Tat spricht er dann kein einziges Wort.
Knapp 200 Meter vor seiner Wohnung bittet Stefan H. sein Opfer darum den Wagen anzuhalten und ihn rauszulassen. Die beiden verabschieden sich mit Küsschen auf die Wange.
Ein „Kragenschnitt“ sollte die Kehle aufschlitzen
Im nächsten Moment zieht Stefan H. ein Küchenmesser aus der Jacke, setzt dem noch angeschnallten Opfer das Messer an den Hals und zieht die Klinge von rechts nach links durch. Unwillkürlich weicht das Opfer zurück. Das rettet ihr nach Ansicht der Sachverständigen das Leben. Wäre der 10 cm lange, sogenannte „Kragenschnitt“ 2-3 mm tiefer gewesen, hätte man die Blutung nicht mehr stoppen können.
Das Blut fließt in Strömen aus der massiv aufklaffenden Wunde. Das Opfer ist noch immer angeschnallt und vollkommen wehrlos. In Todesangst bricht die Frau in lautes, furchtsames Geschrei aus.
Kampf um ihr Leben
Mit einer „Psychofratze“ sticht Stefan H. weiter auf sein Opfer ein. Schnitt- und Stichwunden an Kinn, Armen und Beinen sind die Folge. Verzweifelt versucht sich das Opfer in der dunklen, engen Fahrerkabine mit Tritten zu wehren. Stefan H. sticht ihr dadurch in die Wade, anschließend verfängt sich die Klinge im Gurt des Opfers.
Stefan H. reißt die Klinge zurück, vermutlich wird die Klinge dabei bereits gelockert. Er dringt weiter auf sein Opfer ein. Die junge Frau greift verzweifelt mit den Händen in die offene Klinge, irgendwie gelingt es ihr, das Messer festzuhalten. Die bereits gelockerte Klinge löst sich und Stefan H. hält nur noch den Griff des Messers in der Hand.
Ohne das zu bemerken sticht er weiter auf sein Opfer ein. Das Opfer sagt später aus, zu diesem Zeitpunkt habe er vornehmlich auf den Unterleib gezielt.
Durch das panische Geschrei des Opfers verunsichert und aus Angst entdeckt zu werden, verlässt Stefan H. schließlich das Fahrzeug und entfernt sich in Richtung seiner Wohnung. Kurze Zeit später kehrt er zu dem Opfer zurück. In welcher Absicht ist nicht zu erkennen.
Panische Angst
Vermutlich durch das Geschrei flüchtet Stefan H. erneut. Das Opfer verlässt aus Angst vor einer erneuten Rückkehr des Täters den Wagen und läuft auf der Suche nach Hilfe blutüberströmt und völlig aufgelöst über die Straße.
Als erstes möchte ein junger Mann der Frau helfen, scheinbar aus Angst, es könne sich dabei um einen Freund des Täters handeln, der ihr noch weitere Gewalt antun will, weicht das Opfer zurück. Kurz darauf kommt eine Frau hinzu, gemeinsam wird ein herannahendes Fahrzeug angehalten. Glücklicherweise befindet sich unter den 4 Insassen ein als Sanitäter ausgebildeter Mann.
Der Täter kehrt zurück
Wenig später treffen auch Polizei und Rettungskräfte ein. Schaulustige sammeln sich auf der Straße. Auch Stefan H. kehrt erneut zurück und beobachtet als vermeintlich Schaulustiger das Geschehen.
Als das Opfer ihn erkennt und in Geschrei ausbricht, behauptet er:
„Die hat doch angefangen.“
Die Polizei nimmt ihn in Gewahrsam. Ein weiteres Messer, ein sogenanntes Springmesser, wird bei dem Verurteilten sichergestellt.
Grabesstille im Gericht
Während der Schilderung des Tathergangs durch den Richter herrscht Grabesstille im Raum. Das blanke Entsetzen steht den 23 Gerichtsbesuchern ins Gesicht geschrieben. Fassungslos schütteln viele den Kopf, vor allem die Frauen haben ihre Emotionen nicht im Griff, Tränen fließen.
Auch die Familie des Verurteilten ist geschockt, mit erstarrten Gesichtern schauen sie zur Anklagebank. Die Mutter des Täters weint. Eine der beiden Schöffinnen hält die ganze Zeit den Kopf gesenkt, ihr Gesicht ist gerötet und sie schnieft.
Auch Dr. Meinerzhagen, dem vorsitzenden Richter, einem hageren Mann mit schmalem Gesicht, ist das Entsetzen anzumerken. Während er den Tathergang schildert, räuspert er sich immer wieder, seine Stimme ist belegt.
Stefan H. schaut während der ganzen Zeit angespannt und betroffen in Richtung Boden. Auch er kämpft mit seinen Emotionen, immer wieder zucken seine Mundwinkel nach unten.

Erschütternde Schilderungen der Tat waren hier im Sitzungssaal 1 zu hören.
„Auffällig unauffällig“
Während der Beweisaufnahme sagt Dr. Hartmut Pleines – Neurologe, Psychiater und Psychotherapeut sowie Facharzt für Forensische Psychiatrie – aus. Im Auftrag des Gerichts hat er ein Gutachten über Stefan H. erstellt. Er beschreibt ihn:
„Stefan H. ist auffällig unauffällig.“
Der Arzt trägt einen grauen Anzug, seine Stimme ist angenehm, weich und gleichmässig. Stefan H. sei ein freundlicher, zugewandter Mensch. Stets höflich und aufgeschlossen, eine manipulative Attitüde habe er nicht feststellen können.
Auffällig seien lediglich zwei Dinge. Zum einen der Konsum von psychotropen Substanzen. Schon seit dem sechzehnten Lebensjahr habe Stefan H. viele verschiedene Drogen konsumiert. Irgendwann kam auch Heroin dazu. Im Zeitraum von 2009 bis 2010 sei zudem eine geringe Suchtausprägung nachzuweisen. Während seiner Untersuchungshaft in der JVA habe er aber keinerlei Entzugserscheinungen gezeigt.
„Kaum Ecken und Kanten“
Daneben habe er ein „schlaff-apathisches Auftreten“, er wirke aggressionsgehemmt und zeige kaum Durchsetzungswille. Auch zeige er für sein Alter nur wenig Loslösung von seiner Familie. Insgesamt seien, und das ist aus Sicht des Gutachters für das Alter ungewöhnlich, kaum „Ecken und Kanten“ erkennbar.
Während der Tatausführung stand Stefan H. unter dem Einfluss eines Opiats. Eine Konzentration von 44 Nanogramm/Milliliter habe man im Blut gefunden. Das sei, so der Gutachter, aber durchaus im therapeutischen Bereich und zudem seien als Wirkung eher Müdigkeit, Schläfrigkeit und geistige Abwendung zu erwarten. Aggressives Verhalten werde dadurch nicht begünstigt.
Die Schuldfähigkeit des Täters beurteilte der Arzt als gegeben. Während der Tatausführung haben, so der Gutachter, bei Stefan H. keinerlei seelisch-geistigen Mängel vorgelegen.
Leben voller Angst
„Er hat meine Seele zerstört“,
sagt das Opfer vor Gericht aus. Und:
Ich fühle mich entstellt.
Die junge Frau ist nicht dazu in der Lage, einer Arbeit nachzugehen. Das wird auch noch auf unbestimmte Zeit so bleiben. Seit der Tat kann die Geschädigte auch ihre Wohnung nicht mehr betreten, sie lebt zur Zeit bei ihrer Mutter.
Immer wieder hat die heute 33-jährige Frau Panikattacken, Flashbacks an das Geschehen machen ihr zusätzlich zu schaffen. Die elterliche Wohnung kann sie alleine nicht verlassen, zu groß ist die Angst. Der Mordversuch hat ihr die Lebensfreude komplett genommen. Ihr Leben ist zerstört. Seit der Tat ist sie krank geschrieben – wie lange sie die Tat noch lähmen wird, ist nicht klar.
Auch in der Familie des Täters „steht kein Stein mehr auf dem anderen“, so der Strafverteidiger. Das einstmals harmonische Familienleben ist total zerrüttet, die Eltern sind zutiefst erschüttert. Unfassbar ist es auch für sie, dass ihr Sohn sich zum Herren über Leben und Tod aufgeschwungen hat.
Heimtückischer Mordversuch
Der vorsitzende Richter, Dr. Ulrich Meinerzhagen, begründet nach der Urteilsverkündung wie die Hohe Strafkammer zum Strafmaß kam. Anzurechnen seien das straffreie Vorleben des Täters sowie das Tatnachverhalten. Hierunter fallen das volle Geständnis und die freiwillige Zahlung von 20.000 Euro Schmerzensgeld.
Negativ lastete man Stefan H. an, dass die Tat vorsätzlich geschehen sei. Daran bestünde keinerlei Zweifel. Auch den Strafbestand der Heimtücke sah man als erwiesen an. Das noch angeschnallte und wehrlose Opfer habe zu keinem Zeitpunkt mit einem Angriff rechnen können.
Das von Stefan H. angegebene Motiv der Habgier sei zudem nicht haltbar. Er kenne die betrieblichen Abläufe. Ihm habe klar sein müssen, dass das Opfer die Tageseinnahmen nicht bei sich habe. Die Vorstellung, dass Stefan H. einen Mord für den kleinen Geldbetrag in der Börse des Opfers begehen wollte, bezeichnete das Gericht als „absurd“.
Richter Meinerzhagen sagte weiter, dass man keinerlei anderes Motiv habe finden können. Daher müsse man davon ausgehen, dass er aus „niederen Beweggründen“ gehandelt habe:
Der Angeklagte handelte in dem Bewusstsein, dass er kein Motiv für diese Tat hatte.
Anschließend schildert Richter Meinerzhagen detailliert den rekonstruierten Tathergang. Über eine Stunde führt er das Verbrechen genau aus. Stefan H. schaut währenddessen immer wieder zur Richterbank.
Die Frage nach dem „Warum“ bleibt unbeantwortet.
Während seines Plädoyers verglich die Staatsanwaltschaft die Tat mit dem Film „Psycho“, genauer mit der Messerszene unter der Dusche. Im Gegensatz zur Geschädigten, habe das Opfer im Film aber noch die Möglichkeit gehabt, dem Angriff auszuweichen.
Das Opfer hat ein unfassbares Trauma erlitten. Das Wort Alptraum reicht hier bei weitem nicht aus, um das Geschehen verbal zu bezeichnen.
Auf Grund der hohen kriminellen Energie und dem Fehlen eines erkennbaren inneren Konfliktes forderte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe in Höhe von acht Jahren.
Für die Vertreterin der Nebenklage, Sabrina Hausen, war die Frage nach dem „Warum“ von Anfang an die einzige Besonderheit in dem Verfahren. Das Motiv war ihrer Meinung nach vollkommen unglaubhaft:
Hier liegt wohl ein anderes Motiv vor, für das sich der Täter zu sehr schämt, um es offenzulegen.
Die freiwillige Zahlung der 20.000 Euro Schmerzensgeld, die man „irgendwie zusammengekratzt“ habe, hätten nur eine Strafmilderung zum Ziel. Zudem seien weitere Zahlungen seitens des Täters eher „nicht zu erwarten“.
Den Rechtsanspruch auf eine Strafmilderung durch den sogenannten „Täter-Opfer-Ausgleich“ erachtete die Anwältin als nicht gegeben. Sie forderte insgesamt elf Jahre Haft für den Angeklagten.
Rotlicht, Drogen, Spielhöllen
Für Verteidiger Steffen Lindberg war das unauffällige Leben seines Mandanten eine Maske. Man habe klare Hinweise, dass sein Mandant sich im Rotlicht-Milieu bewegte und häufiger in Spielhallen verkehrte. Das habe viel Geld verschlungen. Zudem färbe der Umgang mit den Menschen in einem solchen Milieu ab.
In einer Prozesspause sagte der Verteidiger Steffen Lindberg, für ihn sei jedes Ergebnis im einstelligen Bereich ein Erfolg.
Der andere Verteidiger, Peter Slania, bezeichnete die Forderung der Nebenklage nach elf Jahren Haft als „unverschämt“.
Mit sieben Jahren Haft und 40.000 Euro Schmerzensgeld blieb die Strafkammer deutlich unter diesen Forderungen.
„Unfassbar“, „nicht zu glauben“, „entsetzlich“ ist von den Zuschauern zu hören, die tuschelnd nach dem Urteilsspruch den Saal verlassen.
Stefan H. werden Handschellen angelegt und er wird abgeführt. Da kein eindeutiges Motiv zu erkennen war, kann er dazu nicht therapiert werden – vermutlich muss er deshalb die sieben Jahre absitzen.
Verdacht des versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung
Heddesheim/Mannheim, 10. Februar 2012. Vor dem Landgericht Mannheim wird am Montag die Anklage gegen einen Heddesheimer wegen des Verdachts des versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung verhandelt. Der Mann hatte eine Arbeitskollegin mit einem Messer so schwer verletzt, dass diese nur wegen „glücklicher“ Umstände mit dem Leben davongekommen ist.
Das Verfahren wird vor der Strafkammer 1 – Schwurgericht unter dem Aktenzeichen 1 Ks 200 Js 14723/11 verhandelt. Angeklagt ist der Heddesheimer Stefan H., geb. 1982. Er wird von den Mannheimer Anwälten Lindberg und Slania verteidigt. Vertreterin der Nebenklägerin ist Rechtsanwältin Hausen, Mannheim
Der Prozess beginnt am Montag, 13. Februar 2012, 09.00 Uhr. Fortsetzungstermine sind am 14., 15., 24. und 29. Februar 2012, jeweils 09.00 Uhr, geplant.
Das Landgericht Mannheim informiert über den Prozess:
„Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, er habe am 07.06.2011 kurz nach Mitternacht seine ehemalige Arbeitskollegin, die sich auf seine Bitte hin bereit erklärt hatte, ihn mit ihrem Pkw mit zu nehmen und an seiner Wohnung abzusetzen, unvermittelt nach der Ankunft in der Nähe der Wohnung noch im Pkw sitzend mit einem Messer angegriffen und ihr mit Tötungsvorsatz eine 10cm lange Schnittverletzung an der linken Halsseite zugefügt.
Es sei nur glücklichen Umständen zu verdanken gewesen, dass die Verletzung nicht tödlich verlaufen sei. Die weiteren Stiche des Angeklagten habe die Nebenklägerin abwehren können, wobei sie jedoch zahlreiche Schnittverletzungen davongetragen habe.
Schließlich habe der Angeklagte aufgrund der Hilferufe der Nebenklägerin von ihr abgelassen und sei geflohen. Die Tat soll sich im nordöstlichen Teil des Landgerichtsbezirks ereignet haben. Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft.
Das Drama der journalistischen Bedeutungslosigkeit – der Fall Kachelmann ist beispielhaft für den „Fall“ des Mannheimer Morgens

Journalistisch nur verloren und nichts gewonnen hat vor allem der MM. Quelle: MM
Mannheim/Rhein-Neckar/Deutschland, 31. Mai 2011 (red) Überall in Deutschland wurde gestern schon über den Freispruch von Jörg Kachelmann berichtet. Der Prozess um eine mutmaßliche Vergewaltigung hat seit gut einem Jahr deutschlandweit Schlagzeilen gemacht. Bunte, Focus, Bild und Spiegel haben die Berichterstattung „vorangetrieben“. Ein wenig auch die Agenturen. Mit Sicherheit auch „das Internet“. Keine Rolle hingegen spielte der Mannheimer Morgen.
Von Hardy Prothmann
Um eines klipp und klar festzustellen: Die meisten großen Medien haben im „Fall Kachelmann“ nicht nur versagt, sondern deutlich gemacht, wie erbärmlich es um den „Journalismus“ in Deutschland bestellt ist. Allen voran Alice Schwarzer, die sich für sich für Bild ins Zeug gelegt hat und Gisela Friedrichsen für den Spiegel.
Schlüpfriger Journalismus
Scheckbuch-Journalismus á la Bunte, 50.000 Euro für ein Interview mit einer Ex-Geliebten, die schlüpfrige Details erzählt, die nichts, aber auch gar nichts mit dem Prozess an sich zu tun haben, ist nur Blick in den pornografischen Abgrund des „Unterhaltungsjournalismus“ gewesen.
Bis heute fehlt eine Distanzierung durch den „allseits geachteten“ Dr. Hubert Burda über die Verfehlungen in und durch seine Medien in diesem „spektakulären“ Prozess.
Verlierer-Journalismus
Der Mannheimer Morgen kommentiert heute: „Nur Verlierer.“ Und urteilt wahr und richtig. Der angebliche Vergewaltiger Kachelmann ist ein Verlierer. Das angebliche Vergewaltigungsopfer, eine Radiomoderatorin, ist eine Verliererin. Das Mannheimer Landgericht ist ein Verlierer. Die Staatsanwaltschaft ist eine Verliererin.
Und der Mannheimer Morgen hat auf ganzer Linie versagt und verloren. Der lokale Platzhirsch spielte journalistisch auch nicht den Hauch ein Rolle in diesem Drama. Kennen Sie eine exklusive Meldung der Zeitung in dem Fall? Eine Nachricht von Bedeutung? Die eine Rolle gespielt hätte? Die etwas oder jemanden bewegt hätte? Nein? Ich auch nicht.
Die Presseerklärung des Landgerichts beschäftigt sich fast nur am Rande mit dem Prozess und dem Urteil. Zentraler Inhalt ist ein Frontalangriff auf „die Medien“.
Frontalangriff auf die Medien
Und dieser Angriff aus der Verteidigungsposition heraus ist sogar nachvollziehbar. Die Richter waren in ungekanntem Ausmaß Teil der Berichterstattung. Vor allem negativer. Wie fatal unprofessionell die Richter sich verhalten haben, reflektieren sie dabei nicht. Sonst müssten sie sich ja nicht in diesem unerwarteten Maß beschweren und rechtfertigen.
Dieser Frontalangriff galt mit Sicherheit nicht dem Mannheimer Morgen. Der hat sich weder durch schlüprige Details noch durch andere Informationen hervorgetan, sondern alle anderen Medien in seinem Vorgarten spielen und eine riesige Verwüstung anrichten lassen.
Journalistischer Ehrgeiz? Kein Funke
Nicht einmal war der Funke eines journalistischen Ehrgeizes erkennbar. Der Wille, mit solider Recherche oder starker Meinung oder Lokalkompetenz so exklusiv und überzeugend zu sein, dass andere „genötigt“ werden zu schreiben: „Wie der Mannheimer Morgen berichtet…“
(Falls es doch einmal in einem Jahr gelungen sein sollte, erkenne ich das nach in Kenntnissetzung an und bitte um Hinweis auf Korrektur bevor eine mit Kosten verbundene Abmahnung geschrieben werden sollte.)
Heute morgen werden die Menschen in den Spiegel schauen und sich vielleicht die ein oder andere Frage dabei stellen.
Der Strafverteidiger Johann Schwenn wird vermutlich denken: Guter Job!
Jörg Kachelmann wird denken: Nein, danke.
Alice Schwarzer wird denken: Doch!
Gisela Friedrichsen wird denken: Wie ungerecht!
Die Radiomoderatorin wird denken: (Nicht-öffentlich)
Stefan Eisner (unbekannter MM-Redakteur, der den Kommentar geschrieben hat.) denkt: Nur Verlierer.
Horst Roth, der MM-Chefredakteur wird denken…
Keine Ahnung, was Herr Roth denkt.
Vermutlich denkt er. Irgendwas. Dass er auch nur im Ansatz darüber nachgedacht hat, wie man diesen Prozess journalistisch „top“ begleitet, darf man getrost in Frage stellen. Und wenn das so gewesen sein sollte, war er leider nicht erfolgreich.
Lordsiegelbewahrer der gepflegten Bratwurstberichterstattung
Herr Roth darf sich gerne aber als „Lordsiegelbewahrer“ fühlen, denn er führt eine lange Tradition fort. Ob „Königsmord der SPD„, Peter Graf-Prozess, Flowtex-Skandal, aktuell Bilfinger & Berger und die Nigeria-Connection – seit nunmehr fast 15 Jahren ist der Mannheimer Morgen kaum mehr in der Lage, eine „Nachrichtenquelle“ für andere Medien zu sein.
Terminberichterstattung, Fasnacht, Vereine, Bratwurstjournalismus und „deshämmerschunimmersogemacht“ bestimmen die journalistische Minderleistung dieser ehemals geachteten Zeitung.
Dabei ist Mannheim ein deutsche Metropole. Eine Top-Stadt, in der „was geht“ – immer wieder. Mit 300.000 Einwohnern ist die Stadt nicht sehr groß, aber sie hat großes Potenzial. Politisch, kulturell, wirtschaftlich und sportlich.
Der Mannheimer Morgen bildet das leider so gut wir gar nicht ab. Er bedient die lokalen Zirkel und vor allem seinen Terminkalender, schaut dabei hilflos der sinkenden Auflage zu und feiert sich selbst dafür… Wofür? Vermutlich, dass es ihn überhaupt noch gibt.
Das Drama der journalistischen Bedeutungslosigkeit ist kaum an einer anderen Zeitung so „dokumentierbar“ wie am Mannheimer Morgen.
Berichterstattung im Mannheimer Morgen
Guten Tag!
Heddesheim, 03. Juli 2010. Im Mannheimer Morgen wird heute über eine juristische Auseinandersetzung zwischen der Redakteurin Anja Görlitz und dem für das heddesheimblog verantwortlichen Journalisten Hardy Prothmann berichtet.
Der Mannheimer Morgen hatte bislang keinerlei Information über diesen juristischen Streit und seine Hintergründe veröffentlicht.
Leider ist die Berichterstattung des Mannheimer Morgens in der Sache verkürzt und unvollständig. Beispielsweise wird nicht berichtet, dass die „Einstweilige Verfügung“ des Mannheimer Landgerichts ohne Anhörung von Hardy Prothmann im „Eilverfahren“ erlassen wurde.
Da die Sache, anders als im Mannheimer Morgen dargestellt, noch nicht beendet ist, wird das heddesheimblog erst nach Rücksprache mit dem Anwalt eine umfangreiche Dokumentation des Vorgangs voraussichtlich Anfang der kommenden Woche veröffentlichen.
Wie gewohnt, werden wir transparent Hintergründe, Zusammenhänge und Fakten aufführen, damit sich die LeserInnen unabhängig ihre eigene Meinung bilden können.
Einen schönen Tag wünscht
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Ist da noch Musik drin? Richter bewegt Parteien zum Vergleich
Guten Tag! 07. Oktober 2009. Die Verhandlung der Streitsache „Pfenning“ gegen „IG neinzupfenning“ vor dem Mannheimer Landgericht hat keine der beiden Seiten eindeutig „gewonnen“. Der Vorsitzende Richter Kircher war von Beginn an auf einen Vergleich aus.
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Die 2. Kammer des Mannheimer Landgerichts verhandelte am 06. Oktober 2009 den Rechtsstreit 2 O 187/09 „KMP-Holding GmbH u. a. gegen Karnasch“. Vorsitzender Richter ist Dr. Kircher, Beisitzer sind Richterin am Landgericht Gauch und Richter Lehmeyer.
Die „Antragstellerseite“, also die KMP-Holding GmbH („Pfenning“), repräsentiert durch die Marketing-Chefin Pélagie Mepin, vertrat der Münchener Anwalt Dr. W. Gottwald. Die Gegenseite der Münchener Anwalt Eckhard Höffner für seinen Mandanten Hubert Karnasch, verantwortlich für eine Internetseite der Interessengemeinschaft Nein zu Pfenning.
Verhandelt werden soll der Antrag auf eine Einstweilige Verfügung mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft. Kern der Auseinandersetzung: Eine Fotomontage, die ein geplantes Logistikzentrum von „Pfenning“ aus der Sicht der IG im Internet und in Wurfsendungen angeblich „unzulässig“ darstellte – so die Behauptung von „Pfenning“.
Der Vorsitzende Richter Dr. Kircher stellt zunächst die Situation dar: „Der Streit um dieses Projekt hat die Gemeinde sehr erhitzt. Es kam zu der Bildung einer Interessengemeinschaft. Im Zuge des Meinungskampfes kam es zur Veröffentlichung der Fotomontage, über die wir heute verhandeln. Darauf ist links die Darstellung der IG zu sehen, rechts die vorhandene Bebauung. Als Größenmarken kann man ferner Verkehrsschilder, Autos und eine Straßenbeleuchtung ausmachen.“
Ist diese Darstellung geeignet, einen Betrieb zu stören?, fragt Richter Dr. Kircher
Weiter sagt der Richter: „Die Antragsteller machen nun nach § 823 BGB einen Schaden geltend, weil die Fotomontage angeblich ein Gebäude von 30-40 Metern Höhe darstellt, so hoch sei das aber tatsächlich nicht geplant. Der größere Teil der Anlage sei bis zwölf Meter, der andere bis 18 Meter geplant, zusätzlich gibt es ein noch höheres Verwaltungsgebäude mit 26 Metern.“
Nach den erforderlichen prozessualen Abläufen und der Schilderung des Falls sagt der Vorsitzende Richter Dr. Kircher: „Die erste Frage ist, ob die Antragstellerin überhaupt vertretungsberechtigt ist. Darauf wollen wir aber nicht näher eingehen, sondern erst versuchen, im Streit weiterzukommen.“
Der Richter guckt in Richtung „Pfenning“-Seite: „Das erste Problem dabei ist: Handelt es sich wirklich um einen Eingriff in ihren Gewerbetrieb? Ist diese Darstellung geeignet einen Betrieb zu stören, der nur auf dem Papier besteht? Vor allem, nachdem durch eine Bürgerbefragung die öffentliche Meinungsbildung bereits stattgefunden hat?“
Und weiter: „Im Kern geht es darum: Ist die bildliche Darstellung glaubhaft oder nicht. Die gegnerische Seite hat uns noch einen auf 18 Meter ausgefahrenen Kran ins Bild eingefügt, danach scheint sich das im Rahmen zu befinden.“
„Beide Seiten haben uns Materialien vorgelegt, die erklären wollen, wie die perspektivische Darstellung wahrzunehmen ist. Wahr oder unwahr ist Frage. Auf dieser Grundlage wird die Kammer entscheiden müssen“, sagt der Richter.
Ist da noch soviel Musik drin?
„Die erste Frage an die Kontrahenten ist erstmal eine politisch-atmosphärische: Ist da noch soviel Musik drin? An die Antragstellerin: Im Grund haben Sie doch schon einen Erfolg durch das Ergebnis der Bürgerbefragung verbucht. Und an die Gegnerin: Hängt an dieser Darstellung ihr Herz?“
Es äußert sich der „Pfenning“-Vertreter: „Die Entscheidung des Gemeinderats ist noch offen. Es geht uns darum, in der Öffentlichkeit richtig wahrgenommen zu werden. Wir möchten nicht, dass die Leute denken, dass wir da einen Riesenklotz hin bauen werden.“
Der Vorsitzende Richter sagt: „Da beißt sich die Katze in den Schwanz. Dieses Recht steht Ihnen nicht zu, also in der Öffentlichkeit eine Darstellung zu erreichen, die Sie möchten.“

Kern des Streits: Stimmt die perspektivische Darstellung oder stimmt sie nicht und schädigt sie das Geschäft von "Pfenning"? Screenshot der IG-Seite
Der Rechtsanwalt Höffner (IG) sagt: „Wird Ihre Planung dadurch behindert? Die öffentliche Meinungsäußerung der IG ist nicht die, die entscheidet.“
Der Kontrahent Dr. Gottschalk sagt: „Der Gemeinderat orientiert sich an der öffentlichen Meinung der Bevölkerung. Das Bild ist geeignet, die Stimmung negativ zu beeinflussen.“
Frau Mepin sagt: „Das Bild wurde vor der Bürgerbefragung veröffentlicht. Das ist kein alltägliches Projekt, sondern eine Generationenentscheidung. Wichtig für uns ist, dass wir eine Vertrauensbasis haben. Und mit dieser Darstellung ist es schwierig, das Vertrauen zu gewinnen. Es geht nicht darum, dass man nicht unterschiedlicher Meinung sein darf, sondern nur darum, dass die Meinung mit diesem Bild beeinflusst wird.“
Richter Dr. Kircher sagt: „Das ist nachvollziehbar, dass Sie nicht wollen, dass sich etwas verfestigt, was die öffentliche Meinung zu Ihren Ungunsten verfestigt. Die Kammer hätte gerne vorher verhandelt, das ging aber terminlich nicht. Die Frage ist jetzt: Ist die Gefechtslage die gleiche? Manche Dinge erledigen sich auch durch den Lauf der Dinge. Konkret: Ist die Streitbasis nicht Schnee von gestern?“
Sind Sie bereit für einen Vergleich?
Hubert Karnasch bringt sich ein: „Ich möchte nochmal sagen, wie das Bild betitelt ist: Ansichten zu Aussichten.“
Darauf der „Pfenning“-Anwalt: „Das ist eine falsche Tatsachenbehauptung, die darf man so nicht aufstellen.“
Richter Dr. Kircher: „Schädigt das Ihre Geschäft? Das kann ich nur schwer sehen. Sind Sie bereit für einen Vergleich?“
Der Rechtsanwalt der IG: „Sie haben doch nur eine Planung. Sie üben ja noch keine Geschäftstätigkeit aus.“
Die Beisitzerin Richterin Gauch: „Also noch mal an die Gegner: Hängt Ihr Herz daran? Wenn ja, entscheiden wir so oder so, eine Zwischenlösung gibt es nicht.“
Der „Pfenning“-Anwalt Dr. Gottwald: „Wenn das Bild geändert wird oder angepasst wird, können wir über die Verfahrenskosten reden.“
Richter Dr. Kircher: „Das werte ich als Signal an die Gegenseite. Ist diese bereit, das Bild abzuändern oder muss es so dargestellt bleiben?“
Die Reden gehen hin und her über mögliche Änderungen, dann sagt der „Pfenning“-Anwalt: „Wenn wir uns nicht einigen können, müssen wir technische Gutachter beauftragen.“
Richter Dr. Kircher sagt: „Das machen wir ganz sicher nicht. Sondern wir waren an dem Punkt darüber zu verhandeln, was den gegnerischen Seiten wichtig ist und worauf diese unbedingt bestehen.“
Der „Pfenning“-Anwalt: „Die Darstellung soll korrekt sein.“
Es folgt ein Disput am Richtertisch über Perspektiven, Höhenangaben und die Forderung, die Fotomontage um die Hälfte zu reduzieren.
Ihre Argumentation ist nicht seriös – Richter Kircher zum Pfenning-Anwalt
Richter Dr. Kircher: „Herr Anwalt. Sie haben ein Vergleichsangebot gemacht und Sie sollten nicht versuchen, scheibchenweise mehr rauszuholen.“
Die Diskussion geht erneut los.
Richter Dr. Kircher zum „Pfenning“-Anwalt: „Herr Anwalt, hören Sie auf mit den Perspektiven. Zur rechtlichen Vergleichsfindung gehört auch, sich an ein Angebot zu halten. Ihre Argumentation ist nicht seriös.“
Der „Pfenning“-Anwalt diskutiert erneut und will, dass die Gegenseite die Hälfte der Kosten übernimmt.
Richter Dr. Kircher: „Sie verkennen vollständig ihre prozessuale Situation. Sie wollten 50.000 Euro Streitwert für das da.“ Der Richter macht eine wegwischende Handbewegung: „Ich sage Ihnen was. Wir machen eine Null weg und einen Euro drauf, damit dieses Gericht überhaupt noch zuständig ist.“
Geht es um eine Richtigstellung oder um die Höhe des Streitwerts?
Der Anwalt diskutiert wieder.
Der Richter antwortet: „Mein Eindruck war, dass Sie etwas richtig stellen wollten und es nicht ums Geld geht?“
Der „Pfenning“-Anwalt: „Uns geht es auch darum, dass das nicht in den Medien ausgeschlachtet wird. Meine Befürchtung ist, dass das in den Medien völlig falsch dargestellt wird.“
Richter Dr. Kircher: „Herr Anwalt, Sie haben behauptet, es käme Ihnen auf die Sache an. In der kann es eine Einigung geben.“ Der Richter rechnet. „Hier geht es um 2.500 Euro, die Sie tragen müssten, im Vergleich zur geplanten Investition sind das Peanuts. Im Übrigen ist Ihnen ja die öffentliche Meinung so wichtig. Die könnte auch meinen, dass Sie sich in der Verhandlung großzügig gezeigt haben.“
Der „Pfenning“-Anwalt: „Wichtig ist doch, dass wir sicherstellen, dass wir wieder sachlich diskutieren können.“
Richter Dr. Kircher: „Wie wäre es, wenn man der Öffentlichkeit zeigt, dass man kompromissbereit ist?“
Der „Pfenning“-Anwalt Dr. Gottwald: „Die Frage ist doch, ob die IG dann nicht behauptet: „Wir haben es dem Pfenning gezeigt!“.“
Der Richter setzt den Streitwert auf 5.500 Euro hoch: „Und das ist in Ihrem Sinne.“
Dann klärt er kurz ab, ob sich die Parteien vergleichen wollen und diktiert den Vergleich ins Aufnahmegerät.
Der Vergleich:
Hubert Karnasch verpflichtet sich, fünf „Streifen“ des Gebäudes wegzunehmen und die Fotomontage mit der Information 12,5 Meter zu versehen sowie die bestehende Bebauung mit 10 Meter, beides in derselben Schriftgröße. Die Antragstellerin „Pfenning“ übernimmt die Kosten des Verfahrens und der Anwaltschaft.
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Streit um Fotomontage: IG neinzupfenning und KMP-Holding (Pfenning) vergleichen sich
Guten Tag!
Heddesheim, 06. Oktober 2009. Vor dem Landgericht Mannheim haben sich heute die IG neinzupfennung sowie die KMP-Holding Gmbh (Pfenning) verglichen. Pfenning hatte gegen die IG eine einstweilige Verfügung beantragt, um die Abbildung einer Fotomontage über ein in Heddesheim geplantes Logistikzentrums zu verbieten.
Die beiden Parteien einigten sich vor der 2. Zivilkammer am Landgericht Mannheim auf einen Vergleich: Die IG neinzupfenning, vertreten durch Hubert Karnasch, wird eine perspektivische Darstellung eines geplanten Logistikzentrums optisch anpassen und mit Höhenangaben der Gebäude versehen.
Die Gegenseite, die KMP-Holding GmbH vertreten durch die Marketingleiterin Pélagie Mepin, akzeptierte diesen Vergleich und übernimmt alle Kosten des Verfahrens in Höhe von knapp 3.000 Euro.
Der Vorsitzende Richter Dr. Kircher setzte im Interesse der Kläger den vorgeschlagenen Streitwert von 50.000 Euro auf 5.500 Euro fest.
Da keine Widerspruchsfristen vereinbart wurden, ist der Vergleich rechtsgültig.
Redaktion heddesheimblog
Wehe dem, der seine Meinung äußert
Guten Tag!
Kommentar: Hardy Prothmann
„Pfenning“ hat die juristische Keule rausgeholt – nicht zum ersten Mal.
Wer wegen einer Meinungsäußerung eines Kritikers vor Gericht zieht und den Streitwert für eine Fotomontage eines Industriebaus auf 50.000 Euro beziffert und ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft, fordert, fühlt sich nicht ungerecht behandelt, sondern will Angst und Schrecken verbreiten.
Die Botschaft ist eindeutig: Jeder, absolut jeder, der es wagt, Kritik zu äußern, kann zukünftig damit rechnen, in entsprechender Höhe (Steigerungen eingeschlossen) von „Pfenning“ verklagt zu werden: der einfache Bürger, der Leserbriefschreiber, der Lokalpolitiker, Gewerbetreibende und Unternehmer, Journalisten und auch die Gemeinde Heddesheim.
Ab jetzt gilt: Wehe dem, der seine Meinung äußert.
Sollte der Antrag durchkommen, wird der Vorgang die beklagte Person mindestens 7.500 Euro kosten, zuzüglich Mehrwertsteuer.
Sollte der Antrag nicht durchkommen, dürften die selbst zu tragenden Anwaltskosten zwischen 1.500 bis 3.000 Euro liegen, die der Beklagte tragen muss – auch wenn er nichts Unrechtes getan hat.
Auch dem heddesheimblog wurde von „Pfenning“-Seite schon das Zeichen gegeben, dass die Anwälte von der Leine gelassen werden könnten.
Auf der Bürgerversammlung vom 18. September 2009 hat der Geschäftsführer und Projektverantwortliche Uwe Nitzinger öffentlich gegenüber dem Arbeitsrechtler Dr. Dietrich Growe ebenfalls rechtliche Schritte angekündigt, weil dieser behauptet hatte, die Lagerarbeiter bei Pfenning verdienten nur 8,11 Euro in der Stunde.
Kommt jetzt eine Prozesswelle? Will und wird Pfenning künftig jeden verklagen, der dem Unternehmen im Weg steht? Genug Geld hat das Unternehmen vermutlich dafür.
Das einzige, was sich Pfenning nicht erklagen kann, ist die freie Meinung der Bürger.
Meine Meinung ist: Ich finde dieses Handeln unehrenhaft.
Karl-Martin Pfenning stellt sich gerne selbst als Ehrenmann dar. Als solcher muss er – um diese Sache sofort und eindeutig aus der Welt zu schaffen – umgehend seine Anwälte zurückpfeifen und sich für den Vorgang entschuldigen.
Sonst schadet er nur seinem eigenen Ansehen.
Hintergrund: Richter weist Eilantrag der „Pfenning“-Gruppe auf eine „Einstweilige Verfügung“ gegen Hubert Karnasch zurück
Richter weist Eilantrag der „Pfenning“-Gruppe auf eine „Einstweilige Verfügung“ gegen Hubert Karnasch zurück
Guten Tag!
Heddesheim, 25. September 2009. Die Unternehmensgruppe „Pfenning“ hat vor dem Mannheimer Landgericht eine „Einstweilige Verfügung“ gegen Hubert Karnasch, den verantwortlichen Betreiber der Internetseite „neinzupfenning.de“ beantragt. Der vorläufige Streitwert soll laut Antrag 50.000 Euro betragen.
heddesheimblog
Auf fünf Seiten formulierte der Münchner Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Gottwald am 18. September 2009 einen Eilantrag auf eine „Einstweilige Verfügung“ an das Landgericht Mannheim – „der Dringlichkeit wegen ohne mündliche Verhandlung“.
Die Forderung des Anwalts, der die KMP-Holding GmbH und die „Pfenning Logistik GmbH“ vertritt, lautet:
„I. Der Antragsteller hat es bei Vermeidung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft , oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten zu unterlassen,
a) eine bildliche Darstellung zu veröffentlichen, in der das von der Unternehmensgruppe Pfenning geplante Logistikgebäude nicht zumindest annähernd maßstabsgetreu wiedergegeben wird,
b) hilfsweise: die in der Anlage ASt 1 (linke Bildhälfte) beigefügte bildliche Darstellung im Internet zu veröffentlichen.
II. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.“
Der Vorsitzende Richter am Landgericht Mannheim ist dem Antrag nicht gefolgt und hat als Termin für eine mündliche Verhandlung den 06. Oktober 2009 festgesetzt.
An die Antragsteller gerichtet, wies der Richter den Eilantrag zurück: „Die Antragsteller werden darauf hingewiesen, dass bislang wohl nicht hinreichend vorgetragen und glaubhaft gemacht ist, auf welchen konkreten Grundlagen die Einschätzung des Architekten Dipl.-Ing. Krüger beruht, aus der angegegriffenen homepage lasse sich eine Gebäudehöhe von 30-40 m, eher 40 m, herausmessen.“
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