Mittwoch, 22. März 2023

Polizeirat Hartmannsgruber ist zufrieden mit seinem Gebiet

Positive Verkehrsbilanz trotz „Ausreißer“

Ladenburg/Rhein-Neckar, 17. April 2013. (red/ms) Frank Hartmannsgruber kann ziemlich zufrieden sein. Als Leiter des Polizeireviers Ladenburgs ist er auch noch für den Verkehr in Edingen-Neckarhausen, Heddesheim, Ilvesheim und die Mannheimer Stadtteile Seckenheim und Friedrichsfeld zuständig. Die Unfallstatistik für 2012 zeigt ihm, dass es sich bei seinem Revier um ein „gutes Verkehrsgebiet“ handelt. [Weiterlesen…]

VG Karlsruhe verbietet der Stadt Pforzheim Internetveröffentlichung

Kippt der Lebensmittelpranger?

Das Landratsamt Rhein-Neckar informiert nach wie vor über die Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen im Kreis. (Quelle: Rhein-Neckar-Kreis.de)

 

Rhein-Neckar, 18. Dezember 2012. (red/pro/aw) Das Verwaltungsgericht (VG) Karlsruhe hat der Stadt Pforzheim untersagt, Hygienemängel in einer Gaststätte „an den Pranger zu stellen“. Das Urteil sorgt bundesweit für Diskussionen in Landratsämtern, Gemeinden und der Lebensmittelbranche. Die Karlsruher Verwaltungsrichter können im Urteil nicht erkennen, dass die Betreiber genannt werden müssen. 

Der „Lebensmittelpranger“ wurde zum 01. September 2012, mit einer Gesetzesänderung des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB), eingeführt. Und das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis hat prompt im Oktober zwei Betriebe in Schriesheim und Heiligkreuzsteinach auf die Prangerliste gesetzt und diese im Internet veröffentlicht. Das „Urteil“: „Ekelerregende Herstellungsverfahren“, wie das Schriesheimblog am 22. Oktober berichtete.

Auch die Stadt Pforzheim wollte einen großen Gastronomiebetrieb entsprechend anprangern. Das Verfahren läuft so: Stellen Lebensmittelkontrolleure erhebliche Mängel fest, können diese Betriebe sofort auf die Liste nehmen oder bei wiederholten Verstößen, wenn keine Abhilfe geschaffen wird. Dann wird der Betrieb informiert und hat eine Woche Zeit Beschwerde einzulegen. Die Großgastronomie im Gebiet Pforzheim hatte damit Erfolg. Die Richter sehen im Gesetzestext eine Begründung für die Namensnennung in diesem Fall nicht gegeben.

„Angesichts erheblicher Zweifel…“

In einer Pressemitteilung vom 13. November 2012 begründete das Verwaltungsgericht Karlsruhe das Urteil wie folgt:

„Der Wortlaut des Gesetzes spreche dafür, dass die Behörde nur zur Herausgabe einer sogenannten Produktwarnung ermächtigt werde, also zur Information über ein konkretes Lebensmittel, das unter Verstoß gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften hergestellt, behandelt oder in den Verkehr gelangt sei. Dass die Vorschrift über ihren Wortlaut hinaus die Pflicht der Behörden begründe, die Öffentlichkeit generell über hygienische Mängel in Betrieben zu informieren, die Lebensmittel verarbeiteten und/oder in den Verkehr brächten, lasse sich auch der amtlichen Begründung des Gesetzes nicht entnehmen.

Angesichts der erheblichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der geplanten Veröffentlichung überwiege das Interesse des Gaststättenbetreibers, hiervon vorläufig verschont zu bleiben. Dies gelte umso mehr, als in der Zwischenzeit die Einhaltung der Hygienevorschriften in dieser Gaststätte sichergestellt sei, eine Veröffentlichung deshalb zum Schutz der Verbraucher nicht unerlässlich sei.“

Die Stadt Pforzheim hat aufgrund der Entscheidung des VG Karlsruhe derzeit keine Bekanntmachungen über Lebensmittelkontrollen veröffentlicht. Wie das Rechtsamt der Stadt Pforzheim gegenüber Rheinneckarblog.de bestätigte, sei dagegen aber beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim Beschwerde eingereicht worden. Weitere Details könne man derzeit allerdings noch nicht kommunizieren, heißt es. Hierzu soll es in den nächsten Tagen weitere Informationen geben.  (Anm. d. Red: Wir berichten weiter.)

Möglicherweise ist der Lebensmittelpranger bald wieder Geschichte, sollten die Gerichtshöfe den Entscheidungen der Verwaltungsgerichte folgen.

Könnte der Pranger kippen?

„Ausgeschlossen ist das nicht“, sagt Pressesprecher Berno Müller vom Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis. Hier sei aber noch kein edgültiger Knopf dran.

Denn Verwaltungsgerichte in Oldenburg, Regensburg und Trier hatten zuvor in Sachen Internetveröffentlichung von Kontrollergebnissen ebenfalls entschieden. Gemeinsamer Tenor: „Grundrechts- und Europarechtskonformität“ müssen eingehalten werden. Insbesondere wurde auf die „Verpflichtung zur Angabe des betroffenen Lebensmittels“ hingewiesen.

Das VG Regensburg führte aus, dass die Veröffentlichung von Verstößen nur „unter Nennung des Lebensmittels“ gerechtfertigt sei. Es müsse ersichtlich gemacht werden, welche Lebensmittel von etwaigen Verstößen betroffen sind.

Bis etwas anderes beschlossen wird, verfährt das Veterinäramt im Rhein-Neckar-Kreis wie bisher. Die Veröffentlichung von Kontrollergebnissen sei nach Anweisung des Ministeriums nach wie vor legitim.

Solange wir nichts anderes hören, bleibt das so,

bestätigt der zuständige Mitarbeiter Rudi Wolf. Insgesamt fünf Betriebe wurden seit dem 01. September 2012 auf den Listen des Landratsamts angeprangert. Darunter, neben den zwei zu Beginn genannten Gastro-Betrieben, auch die Bäckerei Baskent in Leimen sowie die Metzgereien Lingenfelder in Neulußheim und Köhler in Altlußheim. In allen fünf Fällen wurden die Mängel bereits beseitigt. Diese Information kann der Liste ebenfalls entnommen werden. Öffentlich bleibt sie dennoch – in Baden-Württemberg bis zu einem Jahr.

Polizei stoppt 19-jährigen Mann

Ohne Fahrerlaubnis betrunken Auto gefahren

Heddesheim, 20. Oktober 2012. (red/pm) Im Rahmen einer Kontrolle stellte die Polizei in der Nacht von Freitag auf Samstag bei einem 19 Jahre alten Pkw-Fahrer fest, dass dieser nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war. Zudem war er alkoholisiert .

Information des Polizeipräsidiums Mannheim:

„Ohne Fahrerlaubnis unterwegs war in der Nacht von Freitag auf Samstag ein 19 Jahre alter Pkw Fahrer in Heddesheim. Gegenüber den kontrollierenden Polizeibeamten des Polizeireviers Ladenburg erklärte er gerade im Begriff zu sein den Führerschein zu erwerben. Allerdings dürfte sich die Aushändigung des Führerscheins aus „amtlichen“ Gründen noch etwas verzögern. Die Beamten stellten fest, dass er bei seiner Fahrt alkoholisiert war. Sie behielten seinen Fahrzeugschlüssel ein und werden die Führerscheinstelle informieren. Zudem wird gegen ihn eine Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und Trunkenheit im Straßenverkehr vorgelegt werden.“

80 Fahrer kontrolliert

Alkoholkontrolle mit „positivem“ Ergebnis

Ladenburg/Heddesheim/Ilvesheim, 27. Januar 2012. Gestern haben Beamte des Polizeireviers Ladenburg an drei Einsatzstellen Alkoholkontrollen durchgeführt. Ergebnis: Die Fahrer waren nüchtern oder hatten nur im erlaubten Rahmen Alkohol genossen.

In Ladenburg, Heddesheim und Ilvesheim haben die Beamten je rund eineinhalb Stunden Kontrollstellen errichtet. Ein Fahrer war ohne Fahrerlaubnis unterwegs und einer gleich mit zwei Führerscheinen und zwei Kraftfahrzeugscheinen: Der Mann hatte die Papiere als „verschwunden“ gemeldet, neue beantragt, die alten wiedergefunden. Die alten Dokumente musste der Mann bei der Kontrolle abgeben. Polizeirevierleiter Frank Hartmannsgruber:

„Wir haben da die Ordnung wiederhergestellt.“

Ansonsten stellte die Polizei ein paar Beleuchtungsmängel fest.

In der Fasnachtszeit kontrolliert die Polizei verstärkt auf Alkohol am Steuer und appelliert an die Vernunft der Verkehrsteilnehmer: Trinken und Feiern ist erlaubt – Fahren unter Alkoholeinfluss jedoch nicht. Wer mit mehr als 0,3 Promille unterwegs ist, auffällig wird oder sogar in einen Unfall verwickelt ist, muss mit Konsequenzen für seine Fahrerlaubnis rechnen.

Im Zweifel sind ein Taxi oder öffentliche Verkehrsmittel immer günstiger.

Verkehrskontrolle: Führerschein weg und einige Verwarnungen

Guten Tag!

Heddesheim, 17. Dezember 2010. Bei Schneetreiben kontrollierten Beamte des Polizeireviers Ladenburg gestern den Verkehr. Die Bilanz ist für einen Fahrer „ernüchternd“: Sein Führerschein ist wegen einer Trunkenheitsfahrt erstmal weg. Weiterhin gab es einige Verwarnungen, weil einige mit Sommerreifen unterwegs waren.

Von Hardy Prothmann

Polizeiobermeister Stephan Geiger und Polizeimeisteranwärter Knut Krakow waren gestern Abend nicht zu beneiden. Sie hatten an der Kreuzung Ringstraße/An der Fohlenweide (gegenüber Verlängerte Triebstraße) ihren Kontrollpunkt bezogen und winkten sich Autofahrer heraus.

An einem zweiten Kontrollpunkt war ihr Chef, Revierleiter Frank Hartmannsgruber, mit einem weiteren Beamten im Einsatz: „Ich hatte es meinen Leuten freigestellt, bei dem ungeplanten Wetter den geplanten Einsatz zu machen. Und ich will nicht von meinen Leuten verlangen, was ich selbst nicht mache.“

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Kontrolle an der Ringstraße: "Leider waren einige mit Sommerreifen unterwegs." Ein Fahrer musste seinen Führerschein abgeben.

Dabei ist die Auswahl der Kontrollstelle wichtig: „Gerade bei so einem Wetter ist es wichtig, dass wir gesehen werden können, damit die Autofahrer auf glatten Straßen Zeit haben, zu reagieren und den fließenden Verkehr zu verlassen.“ Die neue Kleidung und die Signalwesten kommen da natürlich recht.

Die Bilanz ist für einen Autofahrer ernüchternd: Der männliche Fahrer, Alter Mitte 40, ist wegen einer Trunkenheitsfahrt seinen Führerschein los.
Zur Erinnerung. Ab 0,3 Promille ist der Führerschein schon in Gefahr, wenn „Auffäligkeiten“ vorliegen, beispielsweise das Überfahren einer Ampel. Aber 0,5 Promille handelt es sich sicher um eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeld, Punkten und Fahrverbot geahndet wird. Bei Wiederholung verdoppeln sich Bußgeld, Punkte und Fahrverbotsdauer. Kommen Auffälligkeiten hinzu, werden die Strafen empfindlicher. Ab 1,1 Promille liegt eine Straftat vor. Im „besten“ Falle ist der Führerschein „nur“ ein halbes Jahr weg.

Vermehrte Kontrollen.

„Wer Auto fährt, sollte ganz auf Alkohol verzichten“, rät Frank Hartmannsgruber: „Klar ist, dass wir gerade in der Faschings- und jetzt Weihnachtszeit vermehrt kontrollieren. Schön wäre es, wenn wir niemandem den Führerschein abnehmen müssten, weil alle mit null Promille unterwegs sind.“

Immerhin: Am Kontrollpunkt von Herrn Geiger und Herrn Krakow konnte das positiv bestätigt werden: „Alle Fahrer, die wir kontrolliert haben, hatten null Promille. Das ist sehr vernünftig“, sagte Herr Geiger. Aber auch: „Leider mussten wir einige verwarnen, die mit Sommerreifen unterwegs waren.“

40 Euro kostet das, wenn nur „kontrolliert“ wird. Bis zu 80 Euro inklusive Punkten, wenn eine Behinderung vorliegt. Kommt es gar zum Unfall, kann die Versicherung ihre Leistungen kürzen. Winterreifen sind bei entsprechender Witterung seit 04. Dezember 2010 Pflicht.

„Der Einsatz gestern war wegen der Kälte nicht gerade angenehm, hat aber hoffentlich einigen Verkehrsteilnehmern deutlich gemacht, dass Sommerreifen auf schneeglätter Fahrbahn und Alkohol am Steuer keine gute Idee sind“, bewerte Frank Hartmannsgruber den „Erfolg“.

Lkw mit zahlreichen Mängeln auf der A5 unterwegs

Guten Tag!

Heddesheim, 27. April 2010. Das Polizeipräsidium Karlsruhe informiert über eine Lkw-Kontrolle auf der A5 bei Hirschberg: 14 von 19 überprüften Lkws sind beanstandet worden – sechs Lkw durften ihre Fahrt wegen der Mängel nicht fortsetzen.

Für ein Drittel (6) aller Lkw, die die Polizei überprüft hat, durften ihre Fahrt wegen zu großer Mängel nicht fortsetzen. Insgesamt waren neunzehn Lkw überprüft worden. Vierzehn davon hatten Mängel, die beanstandet wurden. Es wurden überwiegend Gefahrgut- und Abfallfahrzeuge überprüft.

Pressemeldung des Polizeipräsidiums Karlsruhe

„Zahlreiche Mängel bei LKW-Kontrollen auf A5 festgestellt
A5 bei Hirschberg. Von insgesamt 19 kontrollierten Fahrzeugen des Schwerlastverkehrs mussten 14 im Rahmen einer Kontrollaktion auf der A5 beim Parkplatz Wachenburg am Montag beanstandet werden.

Bei sechs Fahrzeugen war die Weiterfahrt unterbunden worden. Davon waren vier Gespanne wegen technischer Mängel verkehrsunsicher; zwei Züge hatten ihre Ladung mangelhaft gesichert. Weitere Beanstandungen betrafen die Tageslenk- und Ruhezeiten, mangelnden Sicherheitsabstand sowie eine Anzeige wegen Telefonierens während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung.

Die Kontrollstelle war von Beamten der Kontrollgruppe „Gewerblicher Güter- und Personenverkehr“ des Autobahnpolizeireviers Karlsruhe mit Unterstützung eines unabhängigen Gutachters auf der A5 in Fahrtrichtung Frankfurt beim Parkplatz Wachenburg (km 562) von 10 bis 14 Uhr eingerichtet.

Der Schwerpunkt lag auf der Überwachung von Gefahrgut- und Abfallfahrzeugen.“

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Ausgehängte Bremswelle eines Sattelaufliegers. Bild: Polizei

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Ungesicherte Ladung. Bild: Polizei

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Abgerissener Bremsbelag eines Anhängers. Bild: Polizei

Einen schönen Tag wünscht
Das heddesheimblog

Gaststätten im Visier: Eine Küche geschlossen

Guten Tag!

Heddesheim, 19. März 2010. Gestern überprüften Beamte der Lebensmittelüberwachung, des Zolls und der Polizei während eines Sondereinsatzes insgesamt vierzehn Gaststätten in Heddesheim, Ilvesheim, Edingen und Ladenburg: Im Fokus standen illegale Beschäftigung und Hygiene.

Der kombinierte Einsatz von Lebensmittelkontrolleuren, Zoll und Polizei wird nach Auskunft des Polizeipräsidiums künftig häufiger durchgeführt. Der Grund: Gerade im Gastronomiebereich gibt es überproportional häufig Verstöße gegen das Ausländerrecht sowie illegale Beschäftigung. Bislang konzentrierten sich solche Einsätze vor allem im städtischen Bereich, was nun ausgeweitet wird. In Ladenburg wurde eine Küche wegen mangelhafter Hygiene geschlossen.

Aus dem Polizeibericht:

„Am 18.03.2010, in der Zeit zwischen 11.00 Uhr und 20.00 Uhr, führte das Polizeirevier Ladenburg in den zum Rhein-Neckar-Kreis gehörenden Gemeinden Ladenburg, Ilvesheim, Edingen und Heddesheim, sowie den Mannheimer Stadtteilen Seckenheim und Friedrichsfeld einen Sondereinsatz durch. Zielrichtung war neben der Bekämpfung der illegalen Beschäftigung auch die Überprüfung in gaststätten- und lebensmittelrechtlicher Hinsicht. An dem Einsatz nahmen insgesamt 14 Beamte der Lebensmittelüberwachung des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis bzw. der Stadt Mannheim, des Zoll Heidelberg und des Polizeireviers Ladenburg sowie der Polizeiposten Edingen- Neckarhausen und Mannheim-Seckenheim teil. Schon bei der zweiten Überprüfung stellte sich heraus, dass ein Angestellter des überprüften Lokals wegen ausländerrechtlichen Bestimmungen polizeilich gesucht wurde. Er wurde nach Abschluss der Ermittlungen wieder auf freien Fuß gesetzt. Die Küche des Lokals hielt den lebensmittelrechtlichen Überprüfungen nicht stand und wurde auf Anraten der Kontrolleure freiwillig geschlossen.

Bei den weiteren Kontrollen mussten durch die Lebensmittelüberwachung mehrere Bußgelder erhoben und insgesamt 4 Mängelberichte zur Behebung kleinerer Hygienemängel erteilt werden. Bei der Kontrolle der Mitarbeiter ergaben sich mehrere Verdachtsfälle auf den unrechtmäßigen Bezug staatlicher Unterstützung, ferner wurden zwei melderechtliche Verstöße und zwei Verstöße gegen das Schwarzarbeitsgesetz festgestellt.

Einige Betriebe fielen allerdings auch sowohl in hygienischer als auch in arbeitsrechtlicher Hinsicht positiv auf.

Insgesamt wurden 14 Gaststätten und 37 Personen überprüft. Weitere Kontrollen dieser Art werden auch zukünftig stattfinden.“

Einen schönen Tag wünscht
Das heddesheimblog

Null Toleranz – Polizei kontrolliert verstärkt während der Fasnachtstage

Guten Tag!

Heddesheim, 08. Februar 2010. Die Polizei informiert in einer Pressemitteilung über verstärkte Verkehrskontrollen während der Fasnachtstage. Die Zwischenbilanz für 2010: Zehn „Lappen“ sind bereits weg.

Pressemitteilung der Polizei
„Alkohol zur Fastnachtszeit – Polizei ist wachsam

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Die Polizei kontrolliert verstärkt über die Fasnachtstage. Bild: Polizei

Zur Fasnachtszeit hat leider auch der Alkohol Hochkonjunktur. Jeder soll natürlich seinen (auch feuchten) Spaß haben. Vergessen Sie aber nicht, sich rechtzeitig um eine Heimfahrgelegenheit zu kümmern.
Das Risiko in einen Unfall verwickelt zu werden oder den Führerschein entzogen zu bekommen, ist es wirklich nicht wert. Wenn sich „Narren“ betrunken oder unter dem Einfluss von Drogen hinters Steuer setzen, versteht die Polizei keinen Spaß.

Im letzten Jahr musste die Polizei in Mannheim in der Fastnachtszeit fünfzehn Unfälle im Zusammenhang mit Alkoholkonsum aufnehmen. 49 Personen führten ihr Fahrzeug unter dem Einfluss von Alkohol und weitere 28 Kontrollierte nach dem Konsum von Drogen.

Dass nicht alle Fahrzeugführer Vernunft walten lassen, zeigt das Ergebnis von Schwerpunktkontrollen, welche die Polizei am letzten Wochenende vor den „tollen“ Tagen auf den Straßen Mannheims durchgeführt hat. Insgesamt mussten die Beamten zehn Führerscheine einbehalten. Sechs Fahrer hatten „zu tief ins Glas geschaut“, vier weitere setzten sich unter Drogeneinfluss hinters Steuer.

Polizeidirektor Dieter Schäfer, Leiter der „Zentralen Dienste“, bringt es auf den Punkt: „Wir werden nicht tolerieren, dass sich Fahrer berauscht ans Steuer setzen und damit andere gefährden.
Deshalb gehen wir auch in diesem Jahr während der Fastnachtszeit verstärkt gegen Alkoholsünder im Straßenverkehr vor und werden dabei auch ein besonderes Augenmerk auf Fahrer richten, die unter Drogeneinfluss stehen.“

Damit in den „tollen Tagen“ der Führerschein nicht auf der Strecke bleibt, hier noch einige Tipps der Polizei:

  • Hände weg von Alkohol, wenn Sie noch fahren müssen. Niemand kann den eigenen Promillegehalt treffsicher einschätzen. Da liegt so mancher „Jeck“ ganz schön daneben. Einige vertrauen sogar auf frei verkäufliche Alkohol-Testgeräte. Der „Promillepegel“ lässt sich damit in der Regel jedoch nicht zuverlässig messen.
  • Bereits ab 0,3 Promille Alkohol im Blut können Sie mit dem Gesetz in Konflikt kommen und Ihren Führerschein verlieren! Seit dem 01.08.2007 gilt für Fahranfänger die Null-Promille-Grenze! Bei Drogen gibt es keinen Grenzwert!
  • Ab 0,3 Promille Alkohol im Blut steigt Ihr Unfallrisiko um das 1,2-fache, ab 0,8 Promille um das Vierfache und ab 1,1 Promille um das Zehnfache!
  • Nutzen Sie nach Möglichkeit Busse, Bahnen oder Taxen!
  • Setzen Sie sich nicht zu betrunkenen oder durch Drogen
  • beeinflussten Fahrern ins Auto!
  • Gegen Alkohol im Blut helfen weder Tricks noch Koffein oder Vitamine. Nur der Körper kann Alkohol abbauen, im Schnitt etwa 0,1 Promille pro Stunde. Wer um 3 Uhr morgens mit 1,5 Promille ins Bett gegangen ist, hat am nächsten Morgen um 10 Uhr also immer noch 0,8 Promille Restalkohol im Blut und ist somit fahruntauglich.“

Einen schönen Tag wünscht
Das heddesheimblog

Betrunkener Autofahrer beleidigt Polizisten

Guten Tag!

Heddesheim, 10. November 2009. Ein betrunkener Mannheimer wurde gestern in Heddesheim kontrolliert, weil er durch „Schwanken“ beim Betanken seines Autos auffiel. Zuvor hatte er selbst ordentlich „getankt“: 1,82 Promille ergab der Alkoholtest. Der Führerschein konnte dem Mann nicht entzogen werden – den hatte er schon vor einiger Zeit abgeben müssen.

Aus dem Polizeibericht:

Am Montagnachmittag wurde in Heddesheim nach einem Zeugenhinweis ein Pkw-Fahrer kontrolliert. Dieser war dabei aufgefallen, wie er sein Auto betankte und dabei stark schwankte. Ein Alkoholtest ergab einen Wert von 1,82 Promille. Der Fahrer musste die Beamten auf die Wache begleiten, wo ein Arzt eine Blutprobe entnahm. Weitere Ermittlungen ergaben, dass dem Beschuldigten die Fahrerlaubnis bereits vor einiger Zeit entzogen worden war.
Da der 43-jährige Mannheimer nicht mehr in der Lage war, den Weg ohne fremde Hilfe fortzusetzen, wurde seine Lebensgefährtin verständigt. Die Beamten mussten sich zudem noch diverse Beleidigungen anhören. Auf den Mannheimer kommt nun eine Anzeige zu.

Redaktion heddesheimblog

„Streitthemen können die Wahlbeteiligung erhöhen“

„Der Bürgermeister ist die Quelle der Macht“, sagt Hans-Georg Wehling. Der Honorarprofessor ist ein renommierter Experte für Kommunalpolitik.
Im Gespräch mit dem
heddesheimblog erklärt er das Zusammenspiel von Bürgermeister und Gemeinderat, spricht über „Kungeleien“, vorhandene und fehlende Kompetenzen sowie über Bürgerentscheide und warum die ein empfehlenswertes basisdemokratisches Element sind.

Interview: Hardy Prothmann

Ist ein Gemeinderat ein „Parlament“?
Definitiv nein. Für ein Parlament ist kennzeichnend, dass es generelle Regelungen (Gesetze) trifft.

Ein Gemeinderat entscheidet aber auch im Einzelfall. Das ist eindeutig eine exekutive Funktion. Allerdings muss man sagen, dass Gemeinderäte aber auch über Satzungen entscheiden, die eine „übergreifende“ Wirkung haben. Das ist eine legislative Funktion.

Insofern ist der Gemeinderat Exekutive und Legislative zugleich. In der Mehrheit der Fälle geht es um exekutive Entscheidungen.

Prof. Dr. Hans-Georg Wehling ist Experte für Kommunalpolitik. Bild: privat

Prof. Dr. Hans-Georg Wehling ist Experte für Kommunalpolitik. Bild: privat

Welche demokratische Legitimation hat ein Gemeinderat in Baden-Württemberg?
Das kommt darauf an, woran Sie das festmachen. Wenn Sie das an der Wahlbeteiligung festmachen wollen, ist diese geringer gegenüber einer Landtags- oder Bundestagswahl.

Hier spielt der Faktor Mobilität eine große Rolle. Die Pendlergesellschaft interessiert sich nicht so sehr für kommunale Themen. Je mehr Zuzügler es in einer Gemeinde gibt, desto größer ist der Anteil derjenigen, die nicht in der Gemeinde verwurzelt sind, sich also nicht mit ihr identifizieren und sich dort nicht gut auskennen.

Die Möglichkeit zu panaschieren und zu kumulieren erhöht andererseits die Legitimation, da die Listen vom Wähler nach seinen Wünschen verändert werden können.

In Heddesheim lag die Beteiligung bei der vergangenen Wahl 2004 bei 57,2 Prozent.
Das ist ganz ordentlich. Allerdings gilt auch: Je kleiner die Gemeinde, desto höher ist meist die Wahlbeteiligung. In Großstädten liegt die Beteiligung gelegentlich schon unter 50 Prozent bei Kommunalwahlen.

Wenn es um strittige Themen geht, kann sie sowohl in kleineren Gemeinden als auch in Städten deutlich steigen. Nehmen Sie Stuttgart 21. Das ist ein echtes Streitthema und wird möglicherweise eine höhere Wahlbeteiligung in Stuttgart zur Folge haben.

Wähler suchen Identifikation

Schaut man sich die Wahlaussagen kommunaler Parteien an, finden sich kaum Unterschiede: alle wollen Arbeitsplätze, Betreuungsangebote, Sportanlagen usw. Ist es also egal, wen man wählt?
Es ist auf kommunaler Ebene für den Wähler in der Tat schwerer zu erkennen, welcher Partei er die Stimme geben soll, wollen sie doch bei zentralen Themen alle das Gleiche.

In Baden-Württemberg kommt aber eine entscheidende Information hinzu, die die Wähler in Hessen beispielsweise nicht im gleichen Umfang haben: Die Orientierung geben die Persönlichkeiten, die gewählt werden wollen. Da hilft es, wenn neben dem Namen auch der Beruf des Kandidaten und die Straße, in der er wohnt, auf den Wahlzetteln genannt wird. Damit weiß der Wähler: Der oder die wohnt da und da, kennt die Probleme in der Nachbarschaft und versteht mich, weil ich da ja auch wohne. Diese Identifikation spielt eine große Rolle.

Ebenso wie der Beruf: Ein Arzt wird mit ziemlicher Sicherheit gewählt, weil dessen Ansehen sehr hoch ist, ungeachtet der Tatsache, dass er als Arzt durch seine beruflich hohe Beanspruchung nur wenig Zeit haben dürfte, sich um die Belange der Gemeinde zu kümmern.

Welche Folgen hat es, wenn Gemeinderäte oft drei und mehr Amtsperioden hinter sich bringen?
Zunächst einmal muss man feststellen, dass die Sitze in einem Gemeinderat relativ sicher sind. Ich schätze, dass drei Viertel der Gemeinderäte, die gewählt werden, auch vorher schon Gemeinderäte waren.

Der Anteil der wiedergewählten Gemeinderäte ist relativ hoch, weil sich die Wähler an Leute halten, die sie kennen, die etwas „gelten“ und die Erfahrung haben. Entscheidend sind der Beruf, der Vereinsvorsitz und ob der Kandidat und/oder dessen Familie bekannt und angesehen sind, sich um die Gemeinde „verdient gemacht haben“.

Daran erinnern sich zumindest die verwurzelten Wähler. Positiv lässt sich sagen, dass ein wiedergewählter Gemeinderat natürlich mehr Erfahrung hat, als ein neuer.

„Tendenziell sind „Kungeleien“ üblich.“

Ist aus Sicht der Wissenschaft eine gewisse „Kungelei“ in Gemeinderäte häufiger zu finden, als in Landtagen und im Bundestag und wenn ja, woran liegt das?
Tendenziell muss ich die Frage mit Ja beantworten. Der Bürgermeister fällt, wenn er klug ist, keine „einsamen“ Entscheidungen, sondern berät sich informell mit den führenden Gemeinderäten, also denen, die das Sagen haben. Die, die er zu Rate zieht, haben Einfluss auf die anderen.

Um eine solche Spitzenposition im Gemeinderat zu erreichen, braucht es Zeit. Neue Gemeinderäte sind meist nicht Teil dieser informellen Zirkel, weil sie erst in ihre Aufgaben wachsen müssen. Andere Gemeinderäte vertrauen auf die erfahrenen Gemeinderäte und folgen deren Ratschlägen. So werden Entscheidungen oft im „kleinen Kreis“ vorbereitet.

Der Posten des Bürgermeisters in Baden-Württemberg gilt als besonders machtvoll. Warum?
Er ist die Quelle der Macht. Der Bürgermeister ist in allen Phasen einer Entscheidung präsent, so ist er Vorsitzender des Gemeinderates und aller Ausschüsse mit Stimmrecht.

Dazu kommt, dass die Verwaltung auf ihn ausgerichtet ist. Er entscheidet, wer wo arbeitet und er kann Weisungen erteilen. Gegen seinen Willen kann kein Personal eingestellt werden, ein entsprechendes Veto kann vom Gemeinderat nur mit zwei Dritteln überstimmt werden.

Zudem ist er der Vertreter der Gemeinde nach außen und verantwortlich für alle Rechtsgeschäfte. Und: Alle schauen auf ihn. Er kommt viel häufiger in der Presse vor, als andere, vor allem seine Gegner. Er ist direkt gewählt und weiß, dass ihm das eine hohe Legitimität verschafft.

Er wird deshalb daran interessiert sein, immer eine gute Presse zu haben und häufig mit Bild abgedruckt zu werden. Außerdem wird er versuchen, die Entscheidungen im Gemeinderat mit hohen Mehrheiten zu erreichen. Wenn er clever ist, weiß er das für sich zu nutzen.

Sie haben die Presse angesprochen. Geht die Presse kritisch mit Bürgermeistern um oder eher sanft?
Die Zeitung kann es sich theoretisch leisten, kritisch zu berichten. Abbestellungen sind kaum ein wirksames Druckmittel, gerade auch bei“Monopolzeitungen“. Die Zeitung wird gebraucht für Termine und um das lokale Geschehen zu verfolgen. Das gibt Journalisten mehr Sicherheit. Sie können auch nur schwer durch Informationsentzug bestraft werden. Allerdings sind wechselseitige Anfeindungen eher selten.

Man geht sehr pfleglich miteinander auf der kommunalen Ebene um. Es gibt hier durchaus ein Geflecht durch persönliche Beziehungen. In einer kleineren Gemeinde gibt es deswegen durchaus Beißhemmungen.

Sie meinen, Journalisten verwenden im kommunalen weniger Ehrgeiz, nachzuhaken?
Es ist nicht einfach, Distanz zu halten. Scharfe Attacken sind psychologisch kaum durchzuhalten.

„Die Kontrolle erfolgt über das Geld.“ Hans-Georg Wehling

Wie erfolgt die Kontrolle des Bürgermeisters durch den Gemeinderat?
Dort, wo es um Geld geht. Der Haushaltsplan ist die schwierigste und wichtigste Materie in einer Gemeinde.

Die Frage ist, wer einen Haushaltsplan lesen und verstehen kann. Ich schätze, weniger als zehn Prozent der Gemeinderäte sind dazu in der Lage. Die anderen Gemeinderäte orientieren sich an denen, die ihn verstehen oder glauben ihn zu verstehen.

Sie meinen, der Sachverstand ist bei vielen Gemeinderäten nicht sehr hoch?
Das ist so. Und das ist eine weitere Chance für den Bürgermeister, Macht auszuüben.

Wie ist es um den Sachverstand der Bürgermeister bestellt?
Der kann gar nicht hoch genug sein. Und das ist er häufig auch. 90 Prozent der Bürgermeister in Baden-Württemberg sind Verwaltungsfachleute, die bis ins letzte Detail wissen, was gut oder nicht gut ist in ihrer Verwaltung.

Der Bürgermeister ist also häufig ein Verwaltungsexperte. Aber ist er auch wirtschaftlich kompetent?
Das hängt vom Einzelfall ab. Ich habe viele sehr engagierte Bürgermeister erlebt, die ihre Gemeinden gerade auch wirtschaftlich vorangebracht haben.
Es gibt aber natürlich auch die Nullen, die auch schon mal ihre Gemeinden in den Ruin getrieben haben. Die sind aber eine verschwindende Minderheit.

„Die Kommunalaufsicht arbeitet nicht scharf genug.“

Ein weiteres Kontrollorgan ist die Kommunalaufsicht, beispielweise müssen die Haushaltspläne der Kommunen hier genehmigt werden. Wird hier eine effektive Kontrolle ausgeübt?
Wenn ich jetzt sage: Nein, werden landauf, landab alle Landräte das Gegenteil behaupten. Tatsache ist wohl auch: Die Kommunalaufsicht arbeitet nicht immer scharf genug.
Es gibt häufig die Haltung: „Wenn es nicht unbedingt sein muss, greifen wir auch nicht ein.“

Eine weitere Kontrolle wären basisdemokratische Entscheidungen, wie zum Beispiel das Bürgerbegehren. Die wiederum scheitern oft an Formalien, wie dem Quorum, also dem Anteil der Bürger, die es braucht, um ein Bürgerbegehren beantragen zu können und den Zeitfristen. Wie sieht die Wissenschaft das Problem?
Es wurde viel darüber diskutiert, ob die Quoren zu hoch sind oder nicht. Ich plädiere für niedrige Quoren und eine Reduzierung des Negativkatalogs. Die Zeitfrage ist nicht ganz so wichtig, trotzdem wären acht Wochen für die Organisation eine gute Zeit.

Die Befürworter eines großen Negativkatalogs argumentieren, wenn es ums Geld geht, darf man den Bürgern nicht zu viel Macht geben, die haben dann nämlich gerne die Spendierhosen an.

Die Erfahrung in der Schweiz, wo es zu allen wichtigen Entwicklungen Bürgerentscheide gibt, lehrt uns, dass dem nicht so ist. Die Bürger dort passen auf das Geld auf. Sie sind oft viel zurückhaltender als die Politiker, Geld auszugeben.

Die Grünen im Stuttgarter Landtag versuchen, die Quoren zu senken und den Negativkatalog zu begrenzen. Sehen Sie Chancen, dass sich das politisch durchsetzt?
Ich sehe keine Mehrheit. Die Grünen stehen allein im Landtag mit dieser Position. Der Widerstand bei der Zeitfrage ist sicherlich nicht so hoch.

Es gab immer wieder Forderungen, auch von Ihnen, dass sich Gemeinden bei wichtigen Entscheidungen externe Berater zu Hilfe holen sollten. Warum passiert das so selten?
Berater kosten Geld, und viele Bürgermeister sind der Überzeugung, dass sie es ohnehin wissen.

Zur Person:
Prof. Dr. Hans-Georg Wehling ist Honorarprofessor für Politische Wissenschaften an der Universität Tübingen. Seine Spezialgebiete sind Landeskunde, Landespolitik und Kommunalpolitik. Er war bis 2003 Abeilungsleiter bei der Landeszentrale für politische Bildung in Stuttgart.