Montag, 27. März 2023

Fehlerhafte Veröffentlichung?

Kein Bekanntmachungsfehler

Heddesheim, 12. Februar 2014. (red) Ein anonymer Hinweisgeber hatte uns angeschrieben und eine Kopie der Bekanntmachung zur Bürgermeisterwahl aus dem Mitteilungsblatt beigelegt. Seine Kritik: Die Bürgermeisterstellvertreterin Ursula Brechtel hatte die Bekanntmachung unterschrieben, aber keine Amtsbezeichnung genannt. Die Frage: Ist deshalb die Bekanntmachung eventuell fehlerhaft und damit ungültig? [Weiterlesen…]

Gläserner Gemeinderat: Mit Verlaub, Herr Kessler, Sie sollten sich besinnen

Guten Tag!

Heddesheim, 25. Februar 2011. In einem offenen Brief wendet sich der partei- und fraktionsfreie Gemeinderat Hardy Prothmann an den Bürgermeister Michael Kessler. Der Inhalt benennt Schäden und hat zum Ziel, diese zu begrenzen, denn im Sinne der Gemeinde ist von einer weiteren „Eskalation“ dringend abzuraten.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Kessler,

ich darf Ihnen zu Anfang meines Schreibens den Paragrafen § 32 „Rechtsstellung der Gemeinderäte“, Absatz 3 in Erinnerung rufen:

„Die Gemeinderäte entscheiden im Rahmen der Gesetze nach ihrer freien, nur durch das öffentliche Wohl bestimmten Überzeugung. An Verpflichtungen und Aufträge, durch die diese Freiheit beschränkt wird, sind sie nicht gebunden.“

Ich erlaube mir diese Erinnerung, weil ich bedauerlicherweise den Eindruck habe, dass Sie die Gemeindeordnung nicht wirklich verinnerlicht haben.

Gestern wurde dieser Eindruck leider wieder bestätigt, weil Sie nicht zum ersten Mal ihren Hauptamtsleiter bemühen mussten, der hektisch in dem Büchlein geblättert hat, um alles zu prüfen, was Ihren „Aufträgen“ dient.

Ihr Auftrag an die Gemeindebediensteten ist in der Sitzung vom 24. Februar 2011 öffentlich geworden. Mindestens einer war eindeutig damit beauftragt, meine Kommunikation über den Internet-Dienst Twitter während der Sitzung zu „überwachen“.

Sicherlich war es kein „Zufall“, dass Sie wortgenaue „Zitate“ aus diesen während einer Sitzung verfassten Kurznachrichten „übermittelt“ bekommen haben, die Sie dann in einer öffentlichen Stellungnahme zitiert haben.

Während der Sitzung und außerhalb der Tagesordnung haben Sie dann eine Stellungnahme zu meiner Person und meinem „Kommunikationsverhalten“ abgegeben (nicht zum ersten Mal) und mir eine direkte Erwiderung im Anschluss verweigert.

Sie sind laut Gemeindeordnung Leiter der Sitzungen des Gemeinderats und haben dort eine gleichberechtige Stimme. Nicht weniger und auch nicht mehr.

Sie sind aber kein Gemeinderat und Sie sind verpflichtet, die Sitzungen ordentlich und nicht nach Ihrem Gutdünken zu führen.

Sie dürfen keine Meinungshoheit über den Rat haben, Sie sind kein Richter und Sie sollten es tunlichst vermeiden, anderen das „Richten“ zu erlauben. Man muss von Ihnen erwarten können, dass Sie souverän die Sitzung leiten – und zwar im demokratischen Sinne.

Das Recht, die Sitzung zu führen ist mindestens die Pflicht, dies angemessen umzusetzen. Das ist mitunter eine schwere Aufgabe, aber als politischer Beamter haben Sie sich diese Aufgabe gewählt und die Öffentlichkeit muss von Ihnen erwarten können, dass Sie dieser Aufgabe souverän nachkommen.

Tatsächlich missbrauchen Sie, nicht nur nach meiner Auffassung, die Ihnen kraft Gemeindeordnung übertragene Aufgabe für „persönliche“ Stellungnahmen.

Sie haben öffentlich behauptet, ich würde den Rat missachten und andere Gemeinderäte beleidigen. Das steht Ihnen nicht zu. Damit überschreiten Sie Ihre Kompetenzen.

Sie können eine Meinung äußern, müssen dann aber auch andere zulassen. Als guter Demokrat sollten Sie das beherzigen.

Sie haben mir noch mehr unterstellt, was ich gar nicht wiederholen möchte.

Besonders empört bin ich aber über die von Ihnen angeordnete Form der „Observierung“.

Ich fordere Sie auf, im Sinne der Würde Ihres Amtes und in Anerkennung des Grundgesetzes sowie der Gemeindeordnung und der Stellung von frei und demokratisch gewählten Gemeinderäten, Ihr mehr als „bedenkliches“ Verhalten umgehend einzustellen.

Sie haben kein Recht, die Mitarbeiter der Verwaltung mit „Observierungen“ zu beauftragen. Sie überschreiten Ihre Kompetenzen in einer Art und Weise, die unerträglich für alle demokratisch gesinnten Menschen ist.

Als freier und unabhängiger Kandidat habe ich den Bürgerinnen und Bürgern von Heddesheim ein Wahlversprechen gegeben (Sie können das gerne nachlesen):

„Mein Wahlversprechen ist, dass ich mich für mehr Transparenz einsetze. Freier Zugang zu Informationen wird die Zukunft unserer Gesellschaft bestimmen.

Klüngel und bürokratisches Denken führen in den Abgrund. Es darf kein Meinungsmonopol geben, für niemanden.

Artikel 5 des Grundgesetzes ist für mich ein zentraler Stützpfeiler unserer Demokratie.

Ich bin sehr froh, in Deutschland zu leben, weil es nirgendwo auf der Welt so viele Freiheiten gibt und nirgendwo auf der Welt so viele Menschen, die sich dieser verpflichtet fühlen.“

Mit Verlaub, Herr Kessler, Sie sollten sich besinnen. Auf unseren Rechtsstaat, auf unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung und auf Ihre Pflichten.

Diese Pflichten sind, wie für alle Gemeinderäte, so auch für Sie, der Gemeinde zu dienen, ihr Wohl zu fördern und Schaden vor der Gemeinde abzuwehren.

Ihr Kleinkrieg gegen einzelne Gemeinderäte, insbesondere gegen meine Person, ist kontraproduktiv.

Ich werfe Ihnen vor, dass Sie selbstherrlich der Gemeinde und ihrem Ansehen Schaden zufügen, indem Sie sich verhalten, wie Sie es tun.

Kommen Sie zur Besinnung und realisieren Sie, dass nicht Sie die Gemeinde sind.

Unsere Gemeinde Heddesheim hat über 11.000 kleine und große Bürgerinnen und Bürger. Der Gemeinderat hat die Aufgabe, zum Wohl aller zu wirken und nicht nur zum Wohl derer, die Ihnen gefallen.

Dafür müssen Entscheidungen getroffen werden, die nicht immer allen gefallen. Manchmal sind die Mehrheiten groß und die Minderheiten klein, manchmal halten sich Zustimmung und Ablehnung fast die Waage.

In allen Fällen halte ich es für eine unbedingte Pflicht, der „unterlegenen“ Minderheit Ehre und Respekt zu erweisen, denn je kleiner die Minderheit ist, umso schwerer hat sie es, ihre „Position“ zu vertreten.

Die Anerkennung von Minderheiten, deren Achtung und Förderung ist das, was meiner Auffassung nach Demokratien stark und gegenüber Diktaturen überlegen macht.

Es ist keine Kunst, Minderheiten zu unterdrücken. Es ist ganz im Gegenteil Zeichen von Stärke, Minderheiten zu achten und ernst zu nehmen.

Im Heddesheimer Gemeinderat bin ich die kleinste vorstellbare Minderheit. Ich bin der einzige partei- und fraktionsfreie Gemeinderat.

Ich bin jederzeit präsent, bin immer gut vorbereitet auf die Sitzungen und in Bezug auf die Wortbeiträge sicher nach Ihnen und Herrn Dr. Doll ganz vorne mit dabei.

Und ich respektiere, dass es viele Gemeinderäte gibt, die so gut wie nichts sagen. Und ich halte das für sehr problematisch. Aber ich habe noch niemals behauptet, dass diese stummen Gemeinderäte den Gemeinderat durch Schweigen missachten.

Obwohl das nahe liegt, denn Demokratie lebt von der Debatte und nicht vom schweigenden Abnicken.

Was ich an Argumenten vorbringe, mag Ihnen und anderen nicht gefallen. Aber ich äußere mich öffentlich und verantwortlich und habe das Recht dazu. Ob Ihnen oder anderen das gefällt oder nicht.

Und ich höre anderen im Rat zu und nehme deren Äußerungen zur Kenntnis, ob mir das gefällt oder nicht.

Dass Sie mir vorwerfen, ich missachtete den Rat, weil ich mich mit „etwas anderem beschäftige“ ist so unverhohlen unverschämt, wie die Frage des Herrn Hasselbring, ob ich nun gut oder schlecht höre.

Herr Bürgermeister Kessler, ich habe eine körperliche Behinderung, weil ich auf einem Ohr taub bin. Ich habe Sie darum gebeten, mir die Teilnahme an den Sitzungen zu erleichtern, indem ich mich umsetzen darf.

Das haben Sie mir verweigert. Außerdem Herr Dr. Doll, Herr Merx und Herr Hasselbring.

Herr Bürgermeister Kessler, ich habe Sie darum gebeten, mich ebenso zu informieren wie die Fraktionen, da ich keiner Fraktion angehöre und damit einen Nachteil gegenüber anderen „gleichen“ Gemeinderäten habe.

Das haben Sie mir verweigert.

Herr Bürgermeiser Kessler, ich habe mich in der Sitzungsunterbrechung am 24. Februar 2011 persönlich an Sie gewandt und Ihnen mitgeteilt, dass eine von Ihnen aufgefasste „Beleidigung“ nicht Ihnen gegolten hat. Ich habe mehrmals versucht, Ihnen persönlich das Missverständnis zu erläutern und davon abzusehen, dass zu tun, was Sie letztlich getan haben.

Das haben Sie mir verweigert.

Ganz im Gegenteil haben Sie mehrmals mit einer „hau-ab-Gestik“ darauf reagiert und wörtlich gesagt: „Verschwinden Sie hier.“ Begleitet von einer Handbewegung, als würden Sie einen „Fiffi“ oder eine lästige Fliege davonjagen wollen.

Sie waren auch nicht im Ansatz bereit, eine Deeskalation anzustreben.

Ihre Gestik und Haltung waren mehr als eindeutig. Und beides war mehr als beleidigend.

Ich erinnere mich gut an die nicht-öffentliche Sitzung, im Schutz einer „geschlossenen Gesellschaft“, in der Sie mich als „ekelhaft“ bezeichnet haben, was Sie dann auch später öffentlich zugeben mussten.

Angeblich haben Sie sich während dieser Sitzung für Ihren Ausfall entschuldigt.

Ich kann mich nicht daran erinnern, dass Sie sich persönlich und ehrlich für diese klar und explizit geäußerte Ausfälligkeit mir gegenüber entschuldigt hätten. Andere im Gemeinderat haben das so „interpretiert“.

Ich habe weder den Rat noch sonstige Instanzen bemüht, Ihre Ausfälligkeit zu bestätigen. Ich bin davon ausgegangen, dass Sie sich dafür geschämt haben und dass es damit „gut ist“.

Sie können aber gerne eine abschließende Bestägigung vornehmen. Gerne erwarte ich dazu die von Ihnen veranlasste Veröffentlichung des „nicht-öffentlichen“ Protokolls.

Sie hingegen haben in der Sitzung vom 24. Februar 2011 eine dahingezischte Bemerkung meinerseits als „persönliche Beleidigung“ Ihrer Person „interpretieren wollen“ und trotz meiner mehrfach vorgebrachten Distanzierung darauf bestanden, persönlich von mir als „Arschloch“ bezeichnet worden zu sein.

Weiter haben Sie diese „Interpretation“ zum Anlass genommen, um Ihren Kleinkreig gegen mich voranzutreiben.

Ich stelle hiermit nochmals in dieser Form eines öffentlichen Briefes fest, ebenso wie in der öffentlichen Sitzung, dass meine Bemerkung außerhalb der Sitzung gefallen ist und definitiv nicht Ihnen gegolten hat.

Und ich ersuche Sie dringendst, dass Sie diese Bemerkung nicht auf sich beziehen sollten, wenngleich ich leider den Eindruck habe, dass Sie diese dringend auf sich bezogen haben wollen.

Was ich Ihnen bestätigen kann und wozu ich öffentlich stehe, ist, dass ich Ihre Form der Sitzungsleitung ablehne.

In meinen Augen ist Ihr Verhalten selbstherrlich, unausgewogen und nicht akzeptabel.

Ich habe schon mehrfach kritisiert, dass Ihre Informationspolitik vollkommen unzureichend ist. Und es ist eine Zumutung, dass wir ehrenamtlichen Räte erst in Sitzungen mit Informationen konfrontiert werden, über die man vor einer „Abstimmung“ nachdenken müsste, aber keine Chance dazu hat.

Wenn ich mich deshalb schon mehrfach „enthalten“ habe, dann vor allem deshalb, weil mir eine Meinungsbildung aufgrund der von Ihnen unzureichend gelieferten Informationen nicht möglich war.

Ich habe gestern nach meinem Ausschluss aus der Sitzung eine Beschwerde an das Kommunalrechtsamt mit der Bitte um Prüfung verfasst.

Gemäß dem Ausspruch: „Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand“, müssen Sie und ich den Ausgang abwarten.

Es gibt aber noch eine andere Lösung, die ich sofort akzeptieren würde.

Sie informieren die anderen Mitglieder des Gemeinderats, dass der von Ihnen gestern gestellte Antrag übereilt war und mit Einverständnis der Fraktionen als nichtig erklärt werden soll.

Dann gäbe es von meiner Seite keinen Grund mehr auf eine „übergeordnete“ Klärung.

Vielleicht gelingt es Ihnen, sich zu besinnen.

Das wäre sicherlich von enormen Vorteil für alle Beteiligten, für die Gemeinde und das Ansehen des Gemeinderats in Heddesheim und auch außerhalb unserer Gemeinde.

Mit freundlichen Grüßen

Dokumentation: Beschwerde beim Kommunalrechtsamt wegen „Rauswurfs“

Guten Tag!

Heddesheim, 24. Februar 2011. Der partei- und fraktionsfreie Gemeinderat Hardy Prothmann ist heute auf Antrag von Bürgermeister Michael Kessler wegen „ungebührlichen Verhaltens“ der Sitzung und des Saales verwiesen worden. Die Fraktionen der CDU, SPD und FDP stimmten mit dem Bürgermeister, die Fraktion Bündnis90/Die Grünen hat sich enthalten.

Wir dokumentieren das Schreiben von Gemeinderat Hardy Prothmann an das Kommunalrechtsamt Rhein-Neckar:

— HIER BEGINNT DIE WEITERGELEITETE NACHRICHT
——————————
Von: (Hardy Prothmann)
Datum: 24.02.2011, 20:38:48
Betreff: Widerspruch zu Ausschluss aus GR-Sitzung vom 24. Februar 2011 mit Begründung §36, 3 GemO

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Sitzung vom 24. Februar 2011 stellte Herr Bürgermeister Michael Kessler den Antrag, mich nach §36,3 GemO für die Sitzung auszuschließen.

Mit 15 Stimmen von CDU, SPD und FDP sowie des Bürgermeisters bei fünf Enthaltungen der Fraktion Bündnis90/Die Grünenwurde dieser Antrag angenommen.

Der Bürgermeister forderte mich daraufhin auf, den Ratstischsowie den Saal zu verlassen.

Gegen diese Beschluss lege ich Beschwerde ein und fordere dessen Aufhebung.

Zum Hergang.

Es wurden verschiedene Tagesordnungspunkte behandelt.

Bürgermeister Kessler gab gegen 18:30 Uhr eine Erklärung ab, dass ich mit meinem „Twittern“ den Gemeinderat missachte. Zudem sei meine Wortwahl unanständig und ich hätte den GR Jürgen Merx beleidigt, weil ich ihn mit einem Leguan verglichen habe.

Ich wollte mich im Anschluss an diese Erklärung äußern, was Herr Kessler nicht zugelassen hat.
Er meinte, ich hätte am Ende der Sitzung Gelegenheit mich zu äußern.

Ich erwiderte, dass ich die Sitzungsleitung unakzeptabel finde und der BM nicht einfach Stellungnahmen gegenüber meiner Person abgeben kann, ohne die Möglichkeit einer direkten Erwiderung einzuräumen.

Herr Kessler hat daraufhin die Sitzung unterbrochen.

Ein paar Sekunden später habe ich aufgrund einer email, die ich erhalten habe, das Wort Arschloch gezischt.

Der Bürgermeister reagierte prompt: „Was haben Sie zu mir gesagt?“
Ich habe geantwortet: „Ich habe nichts zu Ihnen gesagt, Herr Kessler.“
Der BM antwortete: „Doch, Sie haben Arschloch zu mir gesagt.“
Ich habe geantwortet: „Herr Kessler, Sie müssen nicht immer alles auf sich beziehen. Sie waren nicht gemeint.“

Darauhin haben sich die Fraktionen beraten.

BM Kessler stellt nach der Wiederaufnahme der Sitzung den oben genannten Antrag und erklärte, dass er sich durch meine Äußerung persönlich beleidigt fühle und dies ein „ungebührliches Verhalten“ darstelle.

Ich wies den Vorwurf zurück und erklärte: „Die Sitzung war unterbrochen. Meine Bemerkung fiel außerhalb der Sitzung und galt nicht Ihnen. Ich bin bekannt dafür, sehr genau zu formulieren und Personen, die ich ansprechen will, auch direkt anzusprechen. Herr Bürgermeister Kessler, Sie waren
nicht gemeint.“

GR Ulrich Kettner forderte mich auf, mich für die Bemerkung zu entschuldigen.

Ich antwortete: „Ich würde der Aufforderung nachkommen, wenn der Vorwurf zuträfe. Meine Bemerkung galt nicht dem Bürgermeister und deshalb werde ich mich auch nicht für etwas entschuldigen, was nicht zutrifft.“

Ich erklärte nochmals, dass ich den Bürgermeister zu keiner Zeit beleidigen wollte und dies auch nicht getan habe und die Bemerkung eine Reaktion auf eine email war.

Daraufhin stellte der Bürgermeister den Antrag zur Entscheidung, der angenommen wurde.

Gegen diesen Beschluss protestiere ich entschieden und fordere eine Aufhebung.

Als kommunalrechtlicher Laie weiß ich nicht, ob diese Möglichkeit besteht und bitte hiermit um Amtshilfe, um den durch den BM erzeugten Eindruck aus der Welt zu schaffen, ich hätte ihn persönlich beleidigt.

Meiner Auffassung nach missbraucht Herr Bürgermeister Michael Kessler entschieden seine Kompetenzen und die
des Gemeinderats.

Wie ich mich außerhalb einer Gemeinderatssitzung äußere, ist meine Privatsache und der Gemeinderat hat darüber nicht zu entscheiden.

Zum Zeitpunkt der Bemerkung war die Gemeinderatssitzung unterbrochen. Meine Bemerkung ist also außerhalb der Sitzung gefallen.

Meine Bemerkung galt weder dem Herrn Bürgermeister Michael Kessler noch einem anderen Ratsmitglied, sondern war impulsiver Ausdruck
meines Ärgers über eine andere Person.

Ich bitte darum festzustellen, dass meine Bemerkung außerhalb der Sitzung gefallen ist und ich öffentlich erkläre, dass sie definitiv nicht Herrn Bürgermeister Kessler gegolten hat.

Weiter bitte ich darum festzustellen, dass der Gemeinderat mich wegen einer angeblichen groben Ungebührlichkeit aus der laufenden Sitzung ausgeschlossen hat, die nicht Teil der laufenden Sitzung gewesen ist.

Somit war der Ausschluss unzulässig und nicht durch die Gemeindeordnung begründbar.

Weiter bitte ich darum festzustellen, dass der Antrag und die Entscheidung aus den genannten Gründen unzulässig waren.

Mit freundlichen Grüßen
Hardy Prothmann

Partei- und fraktionsfreier Gemeinderat in Heddesheim seit 2009.“

Einen schönen Tag wünscht
Das heddesheimblog

Anmerkung der Redaktion:
Hardy Prothmann ist verantwortlich für das heddesheimblog und partei- und fraktionsfreier Gemeinderat.

Kommunalrechtsamt bestätigt „heddesheimblog-Erlass“

Guten Tag!

Heddesheim, 23. Juni 2010. Die Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Behinderung der Pressefreiheit durch den Bürgermeister Michael Kessler ist vom Kommunalrechts erwartungsgemäß zurückgewiesen worden. Diese Bewertung überrascht nicht, wohl aber das Verfahren und die Begründung.

Von Hardy Prothmann

kommrechtDas Kommunalrechtsamt des Rhein-Neckar-Kreises ist vor allem für eines nicht bekannt – für Bürgernähe.

Im Volksmund heißt es auch „Hau-den-Bürgermeister-raus-Amt“ – sprich: Das Amt wehrt nach Möglichkeit alles ab, was einem Bürgermeister in die „Quere“ kommt.

So auch im Fall unserer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Heddesheimer Bürgermeister Michael Kessler.

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Hardy Prothmann, Journalist. Bild: sap

Die Redaktion des heddesheimblogs hatte bereits im Sommer 2009 eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen das inakzeptable Verhalten und die einseitige Bevorzugung anderer „Presseorgane“ durch Herrn Kessler eingereicht.

Im Kern beschwerten wir uns, dass es eine Bevorzugung des Mannheimer Morgens und anderer Presseorgane gebe. Der Landrat-Stellvertreter Dr. Bodo-Falk Hoffmann schrieb uns damals, dass dies nicht der Fall sei und überhaupt fraglich sei, ob unser „heddesheimblog“ überhaupt „Presse“ sei.

Mal abgesehen davon, dass der Jurist Herr Hoffmann mit diesem Schreiben eine peinliche Dokumentation seiner fachlichen Inkompetenz in Sachen Presserecht und Neue Medien dokumentiert hat, wurde die Gemeinde Heddesheim, respektive Herr Kessler aufgefordert, unsere Redaktion „gleichzubehandeln“.

Herr Kessler wertet das als eine „nicht-stattgegebene“ Dienstaufsichtsbeschwerde. Wir werten das als eine „geschwurbelte“ Ausrede.

Herr Kessler machte aus dieser Aufforderung ein Katz und Maus-Spiel und beschränkt bis heute alle Information auf das absolut notwendige Maß.

Beispielsweise gab es ein Gespräch im Rathaus mit einem Landtagsabgeordneten zum Verkehr in Heddesheim. Der Mannheimer Morgen wurde eingeladen – das heddesheimblog nicht. Auf Nachfrage wurde uns erklärt, nicht die Gemeinde habe eingeladen, sondern die CDU. (Das pressefeindliche Verhalten der CDU lassen wir mal außen vor….)

Der Abgeordnete hat uns auf Nachfrage bestätigt, dass auch die Gemeinde „Veranstalter“ gewesen sei und er nicht alleine eingeladen habe. Er war irritiert.

Das sind „Spielchen“.

Keine, die Spaß machen. Aber solche, die alltäglich sind und die Arbeit unserer Redaktion massiv behindern.

Vor allem dann, wenn es um Themen geht, die alle Bürger in Heddesheim betreffen. Der Verkehr ist ein solches Thema.

Zurück zum „heddesheimblog-Erlass“.

Am 15. April 2010 haben wir die Dienstaufsichtsbeschwerde erneut gestellt, weil wir vermuteten, dass es weiterhin eine „Ungleichbehandlung“ gegenüber anderen Presseorganen gebe.

Denn die Redaktion des heddesheimblogs darf auf „Erlass“ des Bürgermeisters Kessler Anfragen ausschließlich an die email-Adresse „gemeinde@heddesheim.de“ stellen. Mitarbeitern ist die Auskunft gegenüber uns durch den Bürgermeister untersagt worden.

(Wir berichten auch über Hirschberg und Ladenburg. Dort dürfen wir mit Zustimmung der Bürgermeister ohne Einschränkungen von allen Mitarbeitern Informationen einholen,)

Wir haben bei der Gemeinde Heddesheim nachgefragt, ob das für „jede Presse“ gilt oder nur für uns. Die Antwort war: „Wir antworten nicht“.

Dafür hat das Kommunalrechtsamt geantwortet und schreibt: „Die Organisationsbefugnis des Bürgermeisters berechtigt ihn jedoch auch, hiervon im Einzelfall abzuweichen. Insofern besteht kein Anspruch darauf, dass der Weg, wie die Presse an die Auskünfte durch die Behörde gelangen kann, immer gleich sein muss, vielmehr bezieht sich der Gleichbehandlungsanspruch naturgemäß auf das Ergebnis der Presseanfrage: Die eigentliche Auskunft der Gemeindeverwaltung.“

Haben Sie das verstanden?

Nein?

Wir auch nicht.

Im Ergebnis geht es um den Ablauf „Anfrage-Antwort“. Unsere Anfragen werden nicht oder erst nach vielen Tagen beantwortet. „Gefühlt“ werden „Anfragen“ des MM sofort beantwortet.

Darum geht es: Um die „Ungleichbehandlung“. Presse lebt unter anderem von Aktualität. Indem man Antworten verschleppt, benachteiligt man die betroffene Presse.

Bei uns ist das der gewollte Fall.

Anders übersetzt stellt der MM leichte Fragen, die man gerne sofort beantwortet – unsere Fragen sind zu komplex, egal wie einfach sie sind. Die Behinderung unserer Arbeit ist die Maxime des Pressefeinds Michael Kessler.

Das Kommunalrechtsamt, respektive Herr Grünewald als kommissarischer Leiter, fragt sich, ohne sich dabei „entblödet“ zu fühlen: „Warum dies zu einer Erschwernis der Auskunftseinholung geführt haben soll, erschließt sich dabei der Rechtsaufsichtsbehörde nicht.“

Herr Grünewald hätte die Möglichkeit gehabt, per Telefon, Fax, email oder wie auch immer, eine „Erschließung“ zu erfahren, in dem er Rückfragen stellt. Das hatte Herr Grünewald nicht nötig.

Herr Grünewald hat kein Interesse, „etwas zu erschließen“. Herr Grünwald hat ein vermutliches Interesse, nämlich sich keine Arbeit zu machen oder was? Einen Bürgermeister raus-zu-hauen? Die Vorstellung wäre unerträglich.

Herr Grünewald hätte jederzeit eine Rückfrage an die Redaktion stellen können, wieso die journalistische Arbeit „erschwert“ wird.

Das hat Herr Grünewald nicht getan.

Herr Grünewald hat aber gerne bestätigt, dass Herr Kessler alles richtig macht.

Leider hat Herr Grünewald dabei nicht bedacht, dass es eine neue Form von Öffentlichkeit gibt, die die Arbeit von Behörden kritisch begleitet. Herr Grünewald hat nicht bedacht, dass seine mangelhafte Leistung ihn selbst, sein Amt, seinen Arbeitgeber, den Kreis und insgesamt den Glauben der Bürger in eine funktionierende „Bürokratie“ beschädigt.

Herr Grünewald geht damit ungewollt in die Geschichte ein. Als „Hau-Raus-Grünewald“.

Als inkompetenter Statthalter eines desolat geführten Amtes, dass eigentlich eine Rechtsaufsicht führen sollte, dies aber nicht tut.

Bis zum heutigen Datum ist Herr Albin Hermann der Leiter dieses Amtes ausweislich des Internetangebots des Landratsamts.

Dabei ist Herr Albin Herrmann seit Anfang Oktober 2009 in den Ruhestand verabschiedet worden und – abgesehen von seinen Fehlleistungen zuvor – damit außen vor.

Der neue Landrat Stefan Dallinger und Matthias Klöpfer, der neue Leiter des Kommunalrechtsamts, sollten dringend Abhilfe schaffen, wenn die BürgerInnen im Rhein-Neckar-Kreis noch einen Hauch von Vertrauen in diese zentral wichtige Behörde haben können sollen.

Dem Herrn Bürgermeister Kessler mag man einmalig seinen „heddesheimblog-Erlass“ bestätigt haben.

Herr Dallinger wäre sehr gut beraten, den „heddesheimblog-Erlass“ genau zu studieren und seine künftigen politischen Entscheidungen daran auszurichten, denn „Heddesheim ist überall“.

Wir werden übrigens eine Anfrage an Herr Dallinger stellen, wie er zur Pressefreiheit steht. Die Antwort werden wir, wie gewohnt, transparent dokumentieren.

Dokumentation:
Schreiben des Kommunalrechtsamts.

Anmerkung der Redaktion:
Der für das heddesheimblog verantwortliche Journalist Hardy Prothmann ist in Heddesheim partei- und fraktionsfreier Gemeinderat.

Landesdatenschützer bestätigt Datenschutzverstoß des Landratsamts

Guten Tag!

Heddesheim/Rhein-Neckar, 27. Mai 2010. Das Landratsamt hat ein Dauerproblem: Zum wiederholten Male hat es gegen das Datenschutzrecht verstoßen. Und zum wiederholten Male wurde es durch den Landesbeauftragten für den Datenschutz darauf „aufmerksam“ gemacht. Dienstrechtliche Konsequenzen hat der laxe Umgang mit dem Datenschutz bislang nicht – warum eigentlich?

datenschutzverstoß

Nicht zu akzeptieren: Zum wiederholten Male hat das Landratsamt gegen Datenschutzgesetze verstoßen.

Von Hardy Prothmann

Das Schreiben des Landesbeauftragten für den Datenschutz Baden-Württemberg liest sich zwar verklausuliert, die Aussage aber ist eindeutig: Das Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises hat gegen den „im Datenschutz anzulegenden strengen Maßstab“ bei der Übermittlung personenbezogener Daten verstoßen.

Da half auch nicht die gewundene Stellungnahme, die das Landratsamt als Begründung für den Verstoß ins Feld führte.

Ein Bürger hatte sich zunächst beim Kommunalrechtsamt beschwert, wurde dort abgewimmelt und leitete seine Beschwerde dann an den Landesbeauftragten für den Datenschutz weiter, der die Auffassung des Bürgers teilte.

Unsere Redaktion hat bereits mehrfach über Datenschutzverstöße durch das Kommunalrechtsamt des Landratsamts aufgrund eigener Recherchen berichtet.

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz hat wieder einmal von einer „förmlichen Beanstandung“ abgesehen, weil das Landratsamt versichert hat, künftig verstärkt auf die Einhaltung der Datenschutzgesetze zu achten.

Das haben Kommunalrechtsamt und Landratsamt immer wieder „versichert“ – tatsächlich scheint aber der Datenschutz hier als kein besonders hohes Rechtsgut angesehen zu werden.

Das ist unerträglich – vor allem, weil man vermuten kann, dass es weit mehr Datenschutzverstöße gegeben haben könnte, die bislang unbekannt sind, weil es keine Beschwerden dagegen gab.

Anstatt die Beschwerden ernst zu nehmen und ordentlich durchzugreifen, versuchte das Landratsamt, sich aus den Datenschutzverstößen herauszuargumentieren – ein Hinweis, dass hier kein Unrechtsbewusstsein vorliegt und dass das Landratsamt den Datenschutz seiner BürgerInnnen lax handhabt und anscheinend nicht besonders ernst und wichtig nimmt.

Die bekannt gewordenen Datenschutzverstöße liegen alle in der Amtszeit des früheren Landrats Dr. Jürgen Schütz. Seit dem 01. Mai 2010 leitet Stefan Dallinger als neuer Landrat die Behörde.

Man darf gespannt sein, ob er Ordnung in den Laden bringt und seinem Kommunalrechtsamt auf die Finger klopft. Das wird auch die Aufgabe des neuen Leiters sein: Der bisherige Ordnungsamtschef Matthias Klöpfer wird Leiter des Kommunalrechtsamts werden.

Der neue Landrat und der neue Kommunalrechtsamtschef können nun beweisen, dass sie den Datenschutz ernst nehmen und penibel beachten – wenn nicht, muss es dienstrechtliche Konsequenzen geben, weil man dann schon von vorsätzlicher Schlamperei im Amt ausgehen muss.

Dokumentation:
Schreiben des Landesbeauftragten für den Datenschutz Baden-Württemberg an das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis

Anmerkung der Redaktion:
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Landrat Dr. Jürgen Schütz verabschiedet – Reise in die USA

Guten Tag!

Rhein-Neckar-Kreis, 30. April 2010. Der Landrat Dr. Jürgen Schütz verabschiedete sich gestern in der Sonnenberghalle in Angelbachtal vor geladenen Gästen aus Politik, Kultur und Gesellschaft in den Ruhestand. Schütz war erst der zweite Landrat des Rhein-Neckar-Kreises. Sein Nachfolger heißt Stefan Dallinger.

schütz

Landrat Dr. Jürgen Schütz (Bildmitte, links seine Ehefrau neben Ministerpräsident Stefan Mappus, rechts der künftige Landrat Stefan Dallinger. Bild: rnb

Landrat Dr. Jürgen Schütz übergab den „Goldenen Schlüssel“ an Stefan Dallinger (CDU), der ab 01. Mai 2010, 00:01 Uhr, neuer Landrat des Rhein-Neckar-Kreises sein wird.

Der Baden-Württembergische Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) hatte zuvor Landrat Dr. Schütz verabschiedet. Die Begrüßung hatte der stellvertretende Kreistagsvorsitzende Bruno Sauerzapf gehalten. Grußworte an den Landrat richteten für den Kreistag Hans-Ulrich Sckerl, für die Bürgermeister Michael Kessler, für die Partnerregionen Jean-Piere Grand (Bürgermeister von Castelnau-le-Lez), für die Landratsamt-Beschäftigen Erika Weidinger.

Der künftige Landrat Stefan Dallinger hielt sich dem Anlass entsprechend kurz bei seiner Begrüßungsrede. Der Abend wurde musikalisch untermalt.

Wir werden in Kürze mit einer Kombination aus Video, Text und Fotos dazu aus unserer Perspektive berichten.

Vorab wissen wir aber schon exklusiv, dass Landrat Dr. Jürgen Schütz einen aktiven und spannenden Plan für den Tag „danach“ hat, also den Ruhestand: Die Ruhe genießt er auf einer USA-Reise…

Die Redaktion bedankt sich für eine sehr gute und faire Zusammenarbeit!

Einen schönen Tag wünscht
Das heddesheimblog

Dokumentation: Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Verstoßes gegen das Pressegesetz

Guten Tag!

Heddesheim, 20. April 2010. Ob sich die Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Bürgermeister Michael Kessler beim Kommunalrechtsamt stapeln, ist der Redaktion nicht bekannt. Bekannt ist nur, dass es einige gibt. Am 16. April 2010 ist eine weitere Beschwerde eingegangen – von unserer Redaktion.

Von Hardy Prothmann

Das Kommunalrechtsamt ist zur Zeit sicherlich nicht gut auf das heddesheimblog zu sprechen. Im vergangenen Jahr haben wir einen Datenschutzskandal aufgedeckt – das Kommunalrechtsamt verschickte nämlich ungesicherte Dateien mit Informationen über dritte Personen.

Vor kurzem berichteten wir wiederum über einen neuen Datenschutzskandal, weil das Kommunalrechtsamt trotz Kenntnis Daten weitergegeben hat, die es nicht weitergeben durfte.

Trotzdem ist das Kommunalrechtsamt im Landratsamt Rhein-Neckar die Behörde, an die man sich wenden muss, wenn man eine Beschwerde gegen die Dienstausführung eines Bürgermeisters im Rhein-Neckar-Kreis hat.

Die Redaktion ist sich sicher, dass diese Behörde streng nach dem Gesetz alle Anliegen prüft – ohne Ansehen der Person. Spekulationen, das Kommunalrechtsamt heiße unter der Hand „Hau-den-Bürgermeister-raus-Amt“ halten wir – für Spekulationen.

Im vergangenen Jahr hat sich die Redaktion bereits einmal über die „selbstherrliche Dienstführung“ in Sachen Presse durch den Bürgermeister Michael Kessler beschwert. Das Kommunalrechtsamt konnte das konstruiert nicht nachvollziehen – gab aber trotzdem eine Empfehlung an Kessler, die Presse, also auch das heddesheimblog ordentlich und anständig zu informieren.

Dem kam die Gemeinde nach – allerdings nur im absolut notwendigsten Maße. Danach wurde ein wenig getrickst – dann gab es einen Ukas gegenüber den Gemeindeangestellten. Kein Wort mehr gegenüber der Presse – außer, Herr Bürgermeister Kessler gestattet dies. Das ist sein Recht – er ist Dienstvorgesetzter und kann das verlangen.

Aus unserer Erfahrung heraus kommt es zu diesem Verhalten immer dann, wenn ein Kontrollverlust, meist aber nur die Angst davor auftritt. Nach unserer Kenntnis gibt es keinen Beleg, dass ein solches Verhalten jemals zum Ziel – also zur Nicht-Berichterstattung geführt hätte.

Unabhängig davon haben wir den Eindruck, dass der „übliche Weg“, Informationen von der Gemeinde Heddesheim zu erhalten, der einer gezielten Behinderung ist.

Deswegen hat sich das heddesheimblog entschlossen, eine Dienstaufsichtsbeschwerde zu stellen. Wir werden unsere Leserinnen und Leser über den Verlauf in Kenntnis halten.

Dokumentation:

„Sehr geehrte….

auf Anordnung des Bürgermeisters Michael Kessler (Heddesheim), haben alle Angestellten der Gemeinde gegenüber der Presse keine Auskünfte zu erteilen.

Seither stellen wir alle Anfragen an die email-Adresse „gemeinde@heddesheim.de“, über die angeblich „seit Jahren“ journalistische Anfragen behandelt werden.

Eine Anfrage, ob auch andere Medien nur über diese email-Adresse Anfragen stellen dürfen, wurde so beantwortet: „wir sehen keine Veranlassung, auf diese Fragestellungen einzugehen.“

Den Schriftverkehr haben wir in diesem Artikel dokumentiert:
http://heddesheimblog.de/2010/04/14/dokumentation-der-heddesheimblog-erlass/

Wir glauben nicht, dass die Aufforderung, journalistische Anfragen ausschließlich über die genannte email-Adresse zu führen, für alle Medien gilt.

Wir stellen deshalb eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Bürgermeister Michael Kessler wegen fortgesetzter und beabsichtigter Ungleichbehandlung der Presse und damit einem fortgesetzten und willentlichen Verstoß gegen das Landespressegesetz/Rundfunkstaatsvertrag.

Herr Dr. Hoffmann hatte bei unserer vergangenen Beschwerde in der Sache darauf hingewiesen, dass er „bezweifle“ ob für ein Internetmedium das Landespressegesetz zuständig sei.

Da Herr Dr. Hoffmann offensichtlich kein Interesse hatte, unserem Anliegen zu folgen und sein rechtlicher Kenntnisstand vermutlich veraltet ist, weisen wie Sie auf den Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien hin, hier vor allem §9, §9a, der analog zum Pressegesetz die Gleichbehandlung und den Auskunftsanspruch für Rundfunk und Telemedien und eindeutig auch für Internetmedien regelt.

Wir können einen fortgesetzten Verstoß durch Herrn Bürgermeister Kessler mehrfach belegen.

Herr Kessler schädigt damit auch auch wettbewerbsrechtlicher Sicht unser Unternehmen, indem er unseren Wettbewerber Mannheimer Morgen gezielt bevorzugt und uns gleichzeitig Informationen vorenthält.

Herr Kessler schadet darüber hinaus der Öffentlichkeit, weil er eine freie Berichterstattung bewusst be- und verhindert.
Wir halten ein solches Verhalten in einem demokraktischen Land für unerträglich.

Wir bitten deshalb um verantwortliche Prüfung des Sachverhalts. Unsere Anfrage in der Sache wurde durch die Gemeinde (erwartungsgemäß) nicht beantwortet.

Wir weisen Sie auch darauf hin, dass wir sowohl über diese Dienstaufsichtsbeschwerde als auch über Ihre Antwort umfangreich berichten werden und das heddesheimblog bundesweit von Journalisten wegen seiner herausragenden lokaljournalistischen Arbeit gelesen wird.

Weiter behalten wir uns Beschwerden bei übergeordneten Dienststellen vor.

Mit freundlichen Grüßen

Hardy Prothmann
Redaktion heddesheimblog“

Einen schönen Tag wünscht
Das heddesheimblog

Verletzt das Kommunalrechtsamt systematisch und vorsätzlich den Datenschutz?

Guten Tag!

Heddesheim, 01. April 2010. Obwohl das Kommunalrechtsamt bereits mehrfach wegen Datenschutzverletzungen in der Kritik stand, ist keine Besserung erkennbar. Das darf nicht sein.

Kommentar: Hardy Prothmann

Der neue Landrat Stefan Dallinger (CDU) hat mit seinem Amtsantritt im Mai 2010 sicher viel um die Ohren – unter anderem die laxe Handhabung des Datenschutzes in der Behörde.

Ausgerechnet das Kommunalrechtsamt, also die Stelle, die es am besten wissen müsste, juckt der Datenschutz anscheinend wenig. Die Übermittlung personenbezogener Daten sind dort „übliche Praxis“.

Auf einen „Datenschutzverstoß“ hat der Landesbeauftragte für den Datenschutz die Behörde hingewiesen und zunächst von einer „förmlichen Beanstandung dieses Datenschutzverstoßes“ abgesehen.

Das geht so auch in Ordnung – kann ja jedem mal passieren, dass er was nicht weiß, auch den Juristen im Kommunalrechtsamt.

Spätestens mit der Beschwerde gegen die „übliche Praxis“ weiß das Kommunalrechtsamt aber Bescheid und sollte in Sachen Datenschutz der Bürgerinnen im Rhein-Neckar-Kreis sensibilisiert sein.

Ist es aber nicht.

Nach Informationen des heddesheimblogs hat das Kommunalrechtsamt erneut den Datenschutz ignoriert und personenbezogene Daten an die Gemeinde Heddesheim übermittelt – und zwar Ende Februar 2010.

Ein Bürger hatte seine Zweifel beim Kommunalrechtsamt geäußert, ob die Wahl eines Umlegungsausschusses tatsächlich korrekt ablief – die Beschwerde samt Daten zum Beschwerdeführer wurden wiederum an die Heddesheimer Verwaltung übermittelt.

Der Landesbeauftragte für Datenschutz hat in der Sache schon wieder Post erhalten.

Man darf hoffen, dass der Landesdatenschützer nicht wieder sieben Monate braucht, um der Beschwerde nachzugehen und einen Verstoß festzustellen.

Und man darf ebenso hoffen, dass es diesmal eine „förmliche Beschwerde“ gegen die „übliche Praxis“ geben wird und eventuell auch dienstrechtliche Konsequenzen.

Es hat nämlich den Anschein, als würde das Kommunalrechtsamt systematisch und vorsätzlich gegen die Landesdatenschutzgesetze verstoßen.

Das aber kann und darf nicht sein. Die BürgerInnen müssen darauf vertrauen können, dass die Behörden und Ämter verantwortlich und korrekt mit ihren Daten umgehen.

Das muss und kann man von einer Verwaltung erwarten – sonst wird das Vertrauen in den Staat wieder ein Stück mehr zerstört.

Landratsamt bekommt „Hinweis“ auf Rechtslage beim Datenschutz

Guten Tag!

Heddesheim, 01. April 2010. (red) Der Landesbeauftragte für den Datenschutz hat das Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises aufgefordert, in Sachen Datenschutz „die Rechtslage zu beachten.“

Ein Bürger hatte im Jahr 2009 gegen die Verwaltung der Gemeinde Heddesheim, vornehmlich dessen Leiter, Herrn Bürgermeister Michael Kessler, eine Beschwerde beim Kommunalrechtsamt des Landkreises Rhein-Neckar eingereicht.

Das Kommunalrechtsamt ist die Rechtsaufsichtsbehörde der Kommunen im Kreis.

Zur Klärung des Sachverhalts hat das Kommunalrechtsamt die Angelegenheit an die Gemeinde Heddesheim übermittelt – samt Name und Anschrift des Beschwerdeführers.

Der Bürger erkannte darin eine Verletzung des Datenschutzes und beschwerte sich erneut, diesmal beim Kommunalrechtsamt selbst. Dieses wehrte die Beschwerde ab, „das sei übliche Praxis“.

Der Bürger wandte sich daraufhin an den Landesbeauftragten für den Datenschutz Baden-Württemberg. Dieser wiederum achtet auf die Einhaltung des Datenschutzes bei Behörden und Ämtern.

Der Landesdatenschutzbeauftragte kommt nach Prüfung des Sachverhalts zu dem (verklausulierten) Schluss: „Vor diesem Hintergrund ist aufgrund der uns mitgeteilten Informationen zum Sachverhalt nicht feststellbar, dass das Landratsamt Rhein-Neckar Ihre personenbezogenen Daten in datenschutzrechtlich zulässiger Weise an die Gemeinde Heddesheim übermittelt hat.“

Übersetzt heißt das: Die Daten wurde unzulässig übermittelt. Von einer „förmlichen Beanstandung dieses Datenschutzverstoßes“ sah der Landesdatenschutzbeauftragte ab, wies das Landratsamt aber darauf hin, „die Rechtslage zu beachten.“

Einen schönen Tag wünscht
Das heddesheimblog

Verletzt Bürgermeister Kessler den Datenschutz? Und wird er dabei vom Kommunalrechtsamt gedeckt?

Guten Tag!

Heddesheim, 14. März 2010. Gegen den Bürgermeister Michael Kessler ist eine Beschwerde wegen Rechtsverletzung des Datenschutzes ergangen. Der Vorwurf ist keine Lappalie – sondern wiegt schwer, weil er grundsätzliche Persönlichkeitsrechte missachtet.

Von Hardy Prothmann

Sind Sie ein rechtschaffender Bürger? Ja? Gut!

Stellen Sie sich folgende Szenarien vor:

  • Sie beobachten einen Rechtsverstoß im Straßenverkehr und bringen diesen zur Anzeige.
  • Sie beobachten, wie ihr Nachbar literweise Altöl in den Straßengulli entsorgt – sie bringen das zur Anzeige.
  • Sie erfahren davon, dass jemand in ihrer Firma Schmiergeldzahlungen leistet und so seinen Umsatz verbessert – sie bringen das zur Anzeige.
  • Sie beobachten und erfahren irgendetwas, von dem Sie vermuten…. das es nicht in Ordnung ist – und „zeigen“ das an.

Sie sind ein rechtschaffender Bürger und tun ihre Pflicht – sie reichen ihre Beobachtung zur Überprüfung an eine Behörde oder an ihre Vorgesetzten weiter.

Sollten ihre Beobachtungen zutreffen, ist es nur recht und billig, dass daraus Konsequenzen folgen.

Recht und Gesetz gelten auch für das Kommunalrechtsamt…

Abmahnungen, Strafen, Bußgelder oder sogar Gerichtsverfahren.

Vielleicht passiert auch nichts – weil man den Verstoß nicht nachweisen kann.

Was auch immer folgt – wichtig ist, dass Sie Rechte für sich oder andere wahrgenommen haben und unser Rechtsstaat dies prüft und nach Recht und Gesetz handelt. Die Weitergabe Ihrer Daten ist an strenge Gesetze geknüpft.

…wie auch für Bürgermeister.

Gegen den Bürgermeister Michael Kessler sind in den vergangenen Monaten mehrere Dienstaufsichtsbeschwerden eingegangen – fast alle wurden durch das Kommunalrechtsamt im Prinzip anerkannt.

Zu einer „offiziellen“ Ermahnung kam es hingegen nie, weil immer, wenn es „eng“ wurde, der Bürgermeister Michael Kessler „keine Absicht“ gesagt und vermeintlich eingelenkt hat.

Auch die Redaktion des heddesheimblogs hat gegen den Bürgermeister Michael Kessler eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht, weil er aus unserer Sicht vorsätzlich und systematisch gegen das Landespressegesetz verstoßen hat, indem er unsere Redaktion benachteiligt hat – was er nicht darf.

Im Sommer wurde Herr Kessler durch das Kommunalrechtsamt „angefragt“ (ermahnt), die Reaktion war brav und artig – natürlich wird das heddesheimblog wie andere Redaktionen auch behandelt, gab sich der Bürgermeister einsichtig.

Das Kommunalrechtsamt hat uns (und den Bürgermeister mit Angabe unserer Daten) darüber informiert und danach war aus Sicht der „Rechtsaufsicht“ der Fall erledigt.

Das Kommunalrechtsamt erledigt gerne.

Tatsächlich verstoßen Amt und Bürgermeister weiter gegen das Landespressegesetz – nunmehr sicher vorsätzlich, weil die „Unschuldsvermutung“ nicht mehr gilt. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde erfolgt in Kürze.

Dann übermittelten sowohl das Kommunalrechtsamt als auch der Bürgermeister Kessler private Daten – ein „Versehen“, das nach einer ebenfalls schon erfolgten Beschwerde angeblich nicht wieder vorkommen sollte.

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Am 25. Februar 2010 nimmt BM Kesser Bezug auf dieses Schreiben, dass gemäß Stempel erst am 1. März 2010 zur "Kenntnis" gelangte. Wie geht das? Später verschickt er das Antwortschreiben samt Adresse des Empfängers an die

Aktuell kommt es aber wieder vor: Bürgermeister Kessler nennt zwar in öffentlicher Sitzung keinen Namen, ordnet aber einen Beschwerdeführer gegen die Wahl des Umlegungsausschusses der „IG neinzupfenning“ zu.

Woher er weiß, wer die Beschwerde geführt hat? Vom Kommunalrechtsamt.

Ämter tauschen Daten aus – zu Recht?

Um das nochmals klar zu machen: Sie zeigen jemanden bei der Polizei an. Die sagt dem Angezeigten Ihren Namen und den Inhalt Ihrer Anzeige.

Hielten Sie das für „normal“ oder für einen Skandal? Wie auch immer Sie das bewerten – im Binnenverhältnis Kommunalrechtsamt – Bürgermeister scheint dies der „Normalfall“ zu sein.

Die in der Interessengemeinschaft engagierten Bürger weisen die Verbindung jedenfalls entschieden zurück und stellen eine Dienstaufsichtsbeschwerde – beim Kommunalrechtsamt.

Ja, Sie denken richtig. Das ist die „Rechtsaufsichtsbehörde“.

Die heißt im Volksmund längst nicht mehr „Rechtsamt“, sondern „Hau-den-Bürgermeister-raus-Amt“. Kein Wunder.

Kessler gibt nichts auf den Datenschutz.

Doch nun wird es spannend. Wieder hat Bürgermeister Michael Kessler aus Bürgersicht massiv gegen den Datenschutz verstoßen.

Das Antwortschreiben des Kommunalrechtsamts an den Bürger, der gegen die Wahl des Umlegungsausschusses im Dezember Beschwerde eingelegt hat, verschickte der Bürgermeister Michael Kessler aktuell per email Post an die Fraktionsvorsitzenden des Heddesheimer Gemeinderats Gemeinderäte.

Zur Erinnerung:

Sie sind ein rechtschaffender Bürger? Sie kümmern sich ums Gemeinwohl und zeigen einen Verstoß dagegen bei einer Behörde an?

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"Aussage gegen Aussage?". Kein Wort davon im Schriftstück: Falschauskunft des Bürgermeisters Kessler. Quelle: privat

Gut so. Das ist nicht nur Ihr Recht – es ist Ihre Pflicht.

Der Staat hat ebenfalls die Pflicht – und ist dabei ans Recht gebunden – Sie und Ihre Daten zu schützen. Darauf müssen Bürger sich verlassen können.

Beim Kommunalrechtsamt in Heidelberg und beim Bürgermeisteramt in Heddesheim sind Sie dabei aber in schlechten Händen oder der falschen Adresse – je nachdem, wie man das sieht.

Die Vorgänge belegen zweifelsfrei, dass sowohl das Kommunalrechtsamt als auch der Bürgermeister Kessler auf den Datenschutz nichts geben.

Schlamperei oder Vorsatz? Egal, beides ist falsch.

Deswegen ist es gut und richtig, dass es mehrere Beschwerden gegen diese Schlamperei im Amt gibt, die sogar anscheinend vorsätzlich begangen wird.

Das Kommunalrechtsamt muss anscheinend daran erinnert werden, dass es keine Servicebehörde für Bürgermeister ist, sondern eine Rechtsaufsicht.

Und einem Bürgermeister einer kleinen nordbadischen Gemeinde muss klar gemacht werden, dass auch für ihn Recht und Gesetz und nicht sein „Gutdünken“ beziehungsweise „deshebbischnettgewussd“ gilt.

Man darf gespannt sein, wie die Ämter und deren Verantwortliche auf die Beschwerden antworten und ihr Verhalten nach Recht und Gesetz anpassen werden.

Sowohl das Kommunalrechtsamt, als auch der Heddesheimer Bürgermeister Kessler haben die Zone des „Gewohnheitsrechts“ verlassen.

Sie stehen unter Beobachtung und werden daran gemessen, woran sich beide halten sollten: An Recht und Gesetz.

Anmerkung der Redaktion: Rot gefärbete Passagen wurden aktualisiert. Siehe Update.

Chronologie einer Beschwerde

Guten Tag!

Heddesheim/Heidelberg, 14. März 2010. Gegen die Wahl eines „Umlegungsausschusses“ in der Gemeinderatssitzung vom 17. Dezember 2010 wurde beim Kommunalrechtsamt in Heidelberg eine Beschwerde eingelegt – diese Beschwerde wurde bearbeitet. Das Ergebnis erfuhr der Beschwerdeführer einen Tag vor der schriftlichen Information durch das Kommunalrechtsamt – in öffentlicher Sitzung des Gemeindrats durch den Bürgermeister. Das heddesheimblog zeichnet die Chronologie der Beschwerde auf und stellt Fragen.

Am 12. Februar 2010 wendet sich ein Heddesheimer Bürger an das Kommunalrechtsamt des Rhein-Neckar-Kreises. Dieses Amt ist beim Landratsamt in Heidelberg untergebracht und ist die Rechtsaufsichtsbehörde für die Kommunen des Kreises.

Der Bürger bezweifelt, dass die Wahl eines Umlegungsausschusses korrekt durchgeführt wurde und begründet dies – der Einwand des Bürges ist berechtigt.

Am 24. Februar 2010 verfasst das Kommunalrechtsamt ein Antwortschreiben an den Beschwerdeführer. Das Kommunalrechtsamt argumentiert zwar zunächst pro Bürgermeister, kommt aber nach einer Volte zu dem Schluss: „Dies wäre mit dem Grundsatz einer geheimen Wahl nicht mehr vereinbar.“ Deshalb wird eine „neue Wahl empfohlen“. Die Gemeinde habe bereits „signalisiert, eine Wahlwiederholung vorzunehmen“, schreibt der kommissarische Leiter des Kommunalrechtamtes Frank Grünewald.

Am 25. Februar informiert Bürgermeister Michael Kessler in der öffentlichen Gemeinderatssitzung das Gremium und die Öffentlichkeit: „Ein Mitglied der IG neinzupfenning hat Beschwerde gegen die Wahl eingelegt. Das Kommunalrechtsamt kommt zu dem Schluss, hier stehe Aussage gegen Aussage, wir haben uns deshalb entschlossen, die Wahl zu wiederholen.“

In dem Schreiben des Kommunalrechtsamts steht nichts von „Aussage gegen Aussage“. Das ist eindeutig eine falsche Behauptung durch den Bürgermeister.

Am 26. Februar, also einem Tag nach der öffentlichen Verkündigung durch den Bürgermeister, geht dem Beschwerdeführer das Schreiben des Kommunalrechtsamts zu.

Tatsächlich hätte der Bürgermeister Michael Kessler aber erst am 1. März 2010 von der Antwort des Kommunalrechtsamts auf die Beschwerde des Bürgers wissen können – das belegt der Eingangsstempel des Bürgermeisteramts.

Die entscheidende Frage ist: Gibt es neben dem offiziellen Briefweg einen „inoffiziellen Informationsaustausch“ zwischen Kommunalrechtsamt und Bürgermeisteramt? Auf welcher gesetzlichen Grundlage gibt es diesen „direkten Draht“?

Erinnert dieser Vorgang an grundsätzliche Fragen? Gibt es häufiger „Vorabinformationen“, die später vor- oder rückdatiert werden?

Ist das Handeln der Heddesheimer Verwaltung an Datumsangaben nachvollziehbar oder willkürlich?

Haben die Verwaltung, respektive der Bürgermeister „Exklusivrechte“?

Was haben die Bürgerinnen und Bürger vom Kommunalrechtsamt zu erwarten? Eine ordentliche Behandlung ihrer Eingaben oder eine „ausputzende Dienstleistung“ für Bürgermeister, die Fehler machen?

Einen schönen Tag wünscht
Das heddesheimblog

Mehrere Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Bürgermeister Kessler

Guten Tag!

Heddesheim, 14. März 2010. Gegen den Heddesheimer Bürgermeister Michael Kessler sind mehrere Dienstaufsichtsbeschwerden beim Kommunalrechtsamt anhängig. Die Vorwürfe: Falsche Tatsachenbehauptungen, Unterstellung und Verletzung des Datenschutzes.

Nach Informationen des heddesheimblogs sind mehrere Dienstaufsichtsbeschwerden bei der Rechtsaufsichtsbehörde, dem Kommunalrechtsamt in Heidelberg, gegen den Heddesheimer Bürgermeister Michael Kessler anhängig. Darin werden ihm die Verletzung des Datenschutzes sowie falsche Tatsachenbehauptungen vorgeworfen.

Eine der Dienstaufsichtsbeschwerden ist öffentlich im Internet einsehbar – auf der homepage der „IG neinzupfenning“. Die Interessengemeinschaft fordert darin eine öffentliche Entschuldigung des Bürgermeisters.

Folgenden Sachverhalt führt die Interessengemeinschaft an:
„In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 25. Februar 2010 hat Herr Bürgermeister Kessler für alle anwesenden Personen hörbar bekannt gegeben ein Mitglied der IG habe Einspruch beim Kommunalrechtsamt zur Wahl des Umlegungsausschuss eingelegt, er wolle dazu nicht reagieren, da sonst Aussage gegen Aussage stehen würde. Eine Neuwahl des Umlegungsausschusses wird für März 2010 anberaumt.“

Als Begründung für die Dienstaufsichtsbeschwerde führt die Interessengemeinschaft an:
„Es gibt keine Mitglieder der IG, da es sich um eine freie Interessengemeinschaft handelt, der jeder Bürger angehören kann, die keinerlei Vereins- und Rechtsstatus hat und somit ist niemand der IG (gemeint hat er wohl die IG NeinzuPfenning)als Einzelperson ansprechbar.
Großen Wert legen wir auf die Feststellung, dass ein Bürger der Gemeinde Heddesheim seinen persönlichen Einspruch formuliert und eingereicht hat. Hieraus eine Verbindung zur IG NeinzuPfenning herzustellen betrachten wir als eine Unterstellung.“

Tatsächlich haben gut 60 Zeugen die Aussagen des Bürgermeisters hören können – er hat einen deutlichen Bezug zur „IG neinzupfenning“ hergestellt. Tatsächlich hatte ein Bürger unter seinem Namen diese Beschwerde eingereicht – den Bezug hat der Bürgermeister hergestellt. Damit schafft der Bürgermeister eine Verbindung zu allen anderen Bürgerinnen und Bürgern, die sich in der „IG neinzupfenning“ gegen die geplante „Pfenning“-Ansiedlung engagieren. Doch das ist nicht der Fall.

Der Bürgermeister, der besonders gegenüber Kurt Klemm, Gemeinderat der Grünen, mehrfach angemahnt hat, keine nicht-öffentlichen Informationen – auch nicht andeutungsweise – öffentlich in die Debatte zu bringen, kommt damit in Erklärungsnöte.

Korrekterweise hätte Bürgermeister Kessler die Öffentlichkeit über eine Beschwerde gegen eine fehlerhafte Wahl unterrichten müssen – aber ohne jeden Bezug zu einer Person, einer Firma, einem Verein oder einer Interessengemeinschaft. Offensichtlich war ihm aber daran gelegen, den vermeintlichen Urheber der Beschwerde zu benennen – ein klarer Verstoß gegen die von ihm selbst sonst so eng ausgelegten Regeln.

Der Redaktion liegen belegte Informationen für weitere Dienstaufsichtsbeschwerden vor. Um der Amtsprüfung nicht vorzugreifen – stellen wir eine Veröffentlichung noch zurück.

Einen schönen Tag wünscht
Das heddesheimblog

Wahl des Umlegungsausschusses muss wiederholt werden

Guten Tag!

Heddesheim, 25. Februar 2010. Die Wahl des Umlegungsausschusses muss auf Anraten des Kommunalrechtsamts wiederholt werden. Ein Bürger hatte die ordnungsgerechte Durchführung der Wahl in Zweifel gezogen und dieses dem Rechtsamt angezeigt.

Von Horst Pölitz

Tagesordnungspunkt 9 der Gemeinderatssitzung vom 17. Dezember 2009 war die Wahl eines Umlegungsausschusses. Dieser solle darüber entscheiden, ob und wie das auf dem für die geplante „Pfenning“-Ansiedlung gelegene Grundstück eines Eigentümers „umgelegt“ werden kann. Der Eigentümer will nicht zu denselben Konditionen verkaufen will wie andere Eigentümer, sondern verlangt mehr Geld.

Bei der Wahl des Umlegungsausschusses kam es zu einer erregten politischen Debatte, in der von „Enteignungsversuch“ die Rede war. Weil sich der partei- und fraktionslose Gemeinderat Hardy Prothmann ebenfalls auf einer eigenen Liste neben der Liste der Fraktionsangehörigen aufstellen lassen wollte, kam es zu einer Sitzungsunterbrechung, da die Verwaltung nicht auf diese Situation vorbereitet war und sich erst beraten musste.

Im Anschluss wurde die Wahl durchgeführt, allerdings fehlte eine „Wahlkabine“. Dieses habe ein „Mitglied der IG“ dem Kommunalrechtsamt angezeigt. Da hier „Aussage gegen Aussage“ stehe, wie der Bürgermeister Kessler als Zitat des Rechtsamts die Öffentlichkeit informierte und ein Rechtsstreit drohen könnte, werde die Wahl nun in der Sitzung vom März wiederholt.

Eine Verletzung des Datenschutzes wäre nicht hinnehmbar


Heddesheim, 15. September 2009.

Was würden Sie denken, wenn jemand Ihren Briefwechsel mit dem Kommunalrechtsamt einfach so lesen könnte? Wären Sie damit einverstanden? Nein? Der Datenschutz auch nicht.

Der Redaktion sind Dokumente vorgelegt worden, die einen Datenschutzskandal beim Kommunalrechtsamt des Rhein-Neckar-Kreises belegen.

Kommentar: Hardy Prothmann

Die vorliegenden Informationen sind so etwas wie ein „journalistisches Fressen“. Eindeutiger kann eine Information nicht sein: Amtsschreiben wurden an andere Personen als den Empfänger versendet. Das allein wäre schon ein Skandal.

Daraus wird öffentlich meist erst einer, wenn ein Prominenter darin verstrickt ist. In unserem Fall ist es der Bürgermeister Hans-Jürgen Moos aus Meckesheim.

Was wir über den zu lesen kriegen, hat es „in sich“. Sie dürfen sicher sein, dass der Bürgermeister „not amused“ sein wird, über das, was wir ihm über ihn erzählen können.

Meckesheim ist aber nicht unser Berichtsgebiet. Journalisten, die sich am Thema tatsächlich interessiert zeigen, stellen wir diese Informationen im Sinne der Transparenz gerne zur Verfügung.

Schade ist, dass es erst um Prominente, wie in diesem Fall um den Meckesheimer Bürgermeister Hans-Jürgen Moos, gehen muss, bis sich etwas bewegt.

Heute wird sich viel bewegen: Es werden viele Telefongespräche geführt werden, um festzustellen, wer was wann wo… und welche Konsequenzen das haben wird.

Ganz sicher wird der Landrat des Rhein-Neckar-Kreises, Dr. Jürgen Schütz (CDU), seinen Amtsleiter des Kommunalrechtsamts, Herrn Albin Herrmann, anrufen. Freundlich wird dieses Gespräch nicht verlaufen.

Der Meckesheimer Bürgermeister wird unter Umgehung von Herrn Herrmann direkt Dr. Jürgen Schütz anrufen. Auch dieses Gespräch dürfte eher unfreundlich verlaufen.

Und auch einige andere Personen werden telefonieren. Freundlichkeit wird heute nicht gefragt sein.

Und irgendwann in den nächsten Tagen wird die Gemeindeprüfungsanstalt Herrn Albin Herrmann anschreiben. Nicht unfreundlich, dafür aber ganz sachlich.

Eine Frage könnte sein: „Ob Herr Albin Herrmann wollte, dass andere Personen als die Empfänger lesen könnten, was er vorher geschrieben hat?“

Darauf wird Herr Albin Herrmann, Amtsleiter des Kommunalrechtsamts des Rhein-Neckar-Kreises, Auskunft geben müssen.

Das wird sicher nicht einfach – wenn die dringenden Fragen die eigene Person betreffen.

Denn eine Verletzung des Datenschutzes wäre nicht hinnehmbar – und unerträglich durch ein Amt, auch noch das Kommunalrechtsamt und dessen Amtsleiters Albin Herrmann.

Datenschutzskandal beim Kommunalrechtsamt?


Guten Tag!

Heddesheim, 15. September 2009. Dem heddesheimblog liegen Belege vor, die zeigen, dass der Leiter des Kommunalrechtsamts, Albin Herrmann, wiederholt gegen den Datenschutz verstoßen hat.

Von Hardy Prothmann

Die Gemeinde Meckesheim liegt etwa „20 Kilometer südöstlich von Heidelberg im Kraichgau“, steht bei Wikipedia.

Das Kommunalrechtsamt des Rhein-Neckar-Kreises unter Amtsleiter Albin Herrmann verrät uns mehr: Dass beispielsweise der Meckesheimer Bürgermeister Hans-Jürgen Moos zwischen 2004-2006 über zweieinhalb Jahre lang Anfragen der Gemeindeprüfungsanstalt nicht beantwortet hat.

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Der durchgestrichene Text zeigt eine vorhergehende Fassung des Word-Dokuments. Quelle: privat

Diese Fragen brauchten dringend Antworten, denn: „Nur auf diese Weise ist sichergestellt, dass der Gemeinderat seine gesetzliche Überwachungspflicht gegenüber der Verwaltung ausüben kann.“

Hat das zu bedeuten, dass Herr Moos die Überwachungspflicht des Gemeinderats beschnitten hat? Ist Herr Moos damit undemokratisch, obwohl er für die SPD auch schon für den Landtag kandidierte? Ist so ein Mann bei seiner Pflichterfüllung Ernst zu nehmen, wenn sogar das Kommunalrechtsamt langsam, aber deutlich drängelt und von einem „Novum“ spricht?

Fragen über Fragen, die in den der Redaktion vorliegenden Informationen zu finden sind. Aber es sind auch viele Antworten enthalten. Welche, werden wir aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht veröffentlichen. Nur soviel: Das eine zitierte Schreiben umfasst acht Seiten, zeigt wem was „Zur Kenntnis“, was wie zu den Akten kommt…

Herr Albin Herrmann, der Amtsleiter des Kommunalrechtsamts, soll diese Informationen ausweislich seiner Namensnennung per email verschickt haben. In Word-Dokumenten.

Diese Dokumentenart speichert nicht nur den Inhalt von Briefen, sondern auch die Bearbeitung. In diesen Dokumenten sind „frühere“ Briefe und deren Inhalte wieder herstellbar – für alle, die das Dokument in dieser Form erhalten und die Funktion aufrufen.

Wie viele dieser „Geisterbriefe“ – über die der Redaktion bekannt geworden Briefe – verschickt wurden, ist unbekannt.

Anmerkung der Redaktion:
Die Recherche für diesen Text war umfangreich. Uns liegen verschiedene elektronische Dokumente vor, die wir auf ihre „Echtheit“ mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln überprüft haben. Darüber hinaus liegen uns glaubhafte Zeugenaussagen vor.  Zum Umfang und zur Herkunft der Informationen werden wir keine Auskunft geben.

Die Redaktion hat auch an die Möglichkeit einer Fälschung gedacht, dafür aber keinen Hinweis gefunden.

Dienstaufsichtsbeschwerde oder die Forderung nach Öffentlichkeit


Die Befürworter werben für Pfenning – indem sie dafür sind- auch das ist ein gutes Recht. Aber sie stellen keine Fragen.

Und Pfenning wirbt für noch nicht genehmigte Hallen.

Die Kritik an diesem Verhalten nehmen weder die Firma Pfenning noch ihre Unterstützer an.

Für die Befürworter gibt es keine Nachteile. Zumindest werden keine vermutet, angenommen oder benannt.

Und genau das macht die Befürworter unglaubwürdig  – mehr als die Kritiker, die in der Auseinandersetzung auch die möglichen Vorteile sehen.

Kommentar: Hardy Prothmann

Wie absurd ist die Situation seit Monaten eigentlich in Heddesheim?

Hinter den Rathaustüren (und anderen?) wurde verhandelt, vorzugsweise „nicht-öffentlich“, dann wurde er verkündet, keiner hat so recht kapiert was – und dann war er beschlossen, der Aufstellungsbeschluss für das „geplante“ Pfenning-Projekt.

Und seitdem gibt es Unruhe.

Vordergründig durch die IG neinzupfenning. Die hatte mit einem ersten Flyer die Menschen in Heddesheim aufgeschreckt. Mit ungenauen Zahlen – doch woher hätte die IG „genaue“ Zahlen nehmen sollen? Es war doch alles „nicht-öffentlich“.

Und dann kamen Recherchen durch das heddesheimblog hinzu. Die Redaktion hat einfach nur Fragen gestellt und Antworten aufgeschrieben. Dadurch wurden die Informationen genauer, nachprüfbar. Aber die Antworten auf die journalistischen Fragen haben nicht zur Beruhigung beigetragen.

Die Befürworter reden nur über Vorteile – das ist unglaubwürdig.

Weil es bei einem solch großen Projekt keine einfachen Antworten gibt. Und weil jeder klar denkende Menschen weiß, dass es trotz aller vermuteten und vorgebrachten Vorteile auch Nachteile geben wird. Weil die nicht genannt werden, machen sich die Befürworter unglaubwürdig – mehr als die Gegner.

Die Befürworter gestehen bis heute genau einen Nachteil ein: zwei Lkw pro Stunde zusätzlich über die Ringstraße.

Die Gegner stellen sich die Frage: Aber es gibt doch Arbeitsplätze und Gewerbesteuer. Doch die Zahl der Arbeitsplätze sind mal 300, mal 500, mal 600, mal 450. Und die Gewerbesteuer – ist geheim.

Deswegen glauben die Bürger nicht, dass diese (wechselnden) Informationen stimmen.

Deswegen glauben die Bürger, dass nach und nach weitere „Nachteile“ bekannt werden.

Deswegen gab es ein Wahlergebnis, das für den Ort wenige Wochen zuvor „unvorstellbar“ war.

Dann kam etwas, was es noch nie gab: einen Gemeinderatsbeschluss für eine „Bürgerbefragung“ – wenn auch eine suggestive.

Für einen kleinen Ort wie Heddesheim sind das also innerhalb weniger Wochen und Monate sehr viele „unvorstellbare“ Ereignisse.

Unvorstellbar auch, dass Nachbarn nicht mehr miteinander sprechen.

Unvorstellbar auch, dass Bürger körperlich angegangen werden und der Bürgermeister, davon in Kenntnis gesetzt und um Vermittlung gebeten, sagt: „Des müsse Sie persönlich kläre, damit hab ich nix zu tue.“

Unvorstellbar auch, dass seit einigen Monaten nur noch Misstrauen herrscht.

Ist das so?

Angst und Misstrauen beherrschen Heddesheim seit Jahren.

Nein. Heddesheim ist seit Jahren von Angst und Misstrauen beherrscht.

Neu ist, dass die Angst, das Misstrauen, das Unwohlsein und weitere unschöne Gefühle thematisiert und damit öffentlich werden.

Neu ist auch, dass gewisse Menschen, die diese Situation befördert haben, in die Kritik geraten.

Bislang war das unvorstellbar.

Denn bislang gingen alle davon aus, dass doch alles gut ist im Ort – solange niemand eine (kritische) Frage stellt.

Das Aushalten der Zustände galt als Charakterstärke.

Unvorstellbar ist auch, dass der Bürgermeister dieses Ortes das Presserecht ignoriert und sich berechtigen Fragen und damit Antworten seit Wochen verweigert.

Der Bürgermeister macht doch alles richtig – ist das so?

Auch unvorstellbar, dass dieser Bürgermeister nur die ihm überwiegend freundliche Presse bevorzugt.

Nein, vorstellbar, wenn es bis vor kurzem nur diese Gefolgspresse gab.

Doch was, wenn es auch eine andere, neue, kritische „Presse“ gibt. Einfach ignorieren?

Kann sich das ein demokratisch gewählter Bürgermeister leisten?

Oder leistet sich ein selbstherrlicher Bürgermeister nur die Presse, die er seiner Meinung nach verdient?

Das ist eine gute Frage.

Eine Dienstaufsichtsbeschwerde klärt Fragen hoffentlich genau.

Diese Frage klärt das Kommunalrechtsamt im Zuge einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Bürgermeister.

Das Ergebnis dieser Dienstaufsichtsbeschwerde wird mit Spannung durch die Redaktion des heddesheimblogs erwartet.

Sie wird Auskunft darüber geben, ob der Bürgermeister „recht“ handelt. Sie wird auch Auskunft darüber geben, wie die Aufsichtsbehörde dieses „Recht“ beurteilt.

Unabhängig vom Ausgang dieses „verwaltungstechnischen“ Vorgangs dürfen sich die Leserinnen und Leser des heddesheimblogs aber immer gut und transparent informiert fühlen.

Sicher ist: Die Redaktion des heddesheimblogs ist in den vergangenen drei Monaten in Sachen „Information“ massiv behindert und benachteiligt worden – und das nachweislich teilweise vorsätzlich.

Termine der Kommune, bei denen der Bürgermeister oder seine Stellvertreter(innen) anwesend waren, wurden der Redaktion des heddesheimblogs nicht bekannt gegeben. Jüngst waren zwei Staatssekretäre eingeladen, auch die Presse (MM), aber nicht das heddesheimblog.

Es gibt auch keine Mühe, zu Terminen, die Kirchen, Vereine und Gemeinden gemeinsam hatten, das heddesheimblog einzuladen.

Man verlässt sich lieber auf liebedienerische Artikel aus dem MM. Das ist man so gewohnt (gerade bei den Kirchen) und will das auch weiter so haben.

Herr Bürgermeister Michael Kessler hat genau zwei Möglichkeiten, die Situation zu klären. Er beendet den Informationsboykott gegenüber dem heddesheimblog aus demokratischer Überzeugung oder er wartet aus juristischem Kalkül ab, was das Kommunalrechtsamt dazu entscheidet.

Fehler macht jeder – außer er heißt Michael Kessler?

Die Wahl ist eine einfache: Er zeigt demokratische Gesinnung, also Öffentlichkeit oder er „unterwirft“ sich juristischen Gründen: „Ich habe keinen Fehler gemacht. Oder: Ich bedaure diesen Fehler.“

Er kann anders, wenn er das will. Für die Bürger und für die Nachvollziehbarkeit seines Handelns. Oder für seine unbestritten vorhandene Macht – die er zum Wohl der Bürger einzusetzen angetreten ist.

Michael Kessler muss entscheiden, was er als Meister für die Bürger sein will.

Wenn er das sein will, stellt er sich Fragen. Und gibt Antworten, die überzeugen, dass er Herr des Verfahrens ist.

Einen schönen Tag wünscht
Das heddesheimblog

„Pfenning ist die Faust aufs Auge“

Leserbrief: F. H., Heddesheim

Eine gemietete Fläche von der Größe von zwanzig Fußballfeldern will „Pfenning“ – wenn Heddesheim es will.

Der Bürgermeister will das.

Er will diese Fläche mit einem Betonmonster von Reihenhallenbauten bis zu 18 Metern Höhe zubauen lassen.

Damit wird das Gesicht dieser Frischluft verbürgenden Landschaft für Jahrzehnte, wenn nicht sogar für immer verschandelt und zerstört.

Lärm, Krach, Gestank, Lastwagen rein – Lastwagen raus. Tag und Nacht. Und das alles neben dem Freizeit- Sport- und Erholungsgebiet Heddesheims.

„Pfenning ist die Faust aufs Auge.“

Und das ist im Wortsinn die sprichwörtliche „Faust aufs Auge“ Heddesheims.

Gigantisch, häßlich, deplaziert.

Geplant sind bei dem Projekt zwei mehrere zehntausend Quadratmeter große Chemielager mit Gefahrengut, die seit Seveso wegen der potentiellen Gefährdung der Menschen in der Umgebung der staatlicherseits erlassenen Störfallverordnung unterliegen.

Das mit dem verharmlosenden Hinweis auf die Lagerung von Parfümfläschchen abzutun, erlaubt Zweifel an der Urteilsfähigkeit des Projektunterstützers.

Ein Schwelbrand in einem Kunststofflager mit Granulatware beispielsweise mit hochgiftigen Dämpfen hat wohl eher eine zu fürchtende Dimension.

Die Kosten für die Gemeinde wären in einem solchen Fall unabsehbar.

Die Details offenbaren eine gezielte Desinformation.

Die inzwischen bekannt gewordenen Details offenbaren eine die Tatsachen verschleiernde Geheimniskrämerei – eine gezielte Desinformation.

Siehe dazu das „Gutachten“ zum Verkehrsaufkommen. Die hier von Pfenning und „kompetenten“ Fachleuten gemachten Aussagen und Versprechungen sind den Fetzen Papier nicht wert, auf dem sie notiert wurden.

Schon die derzeitige Verkehrssituation im innerörtlichen Bereich ist für die Bürger belastend – genug.

Eine Feinstaubmessung würde der Verwaltung mit Sicherheit zu schaffen machen.

Radfahren ist in bestimmten Straßenzügen lebensbedrohlich geworden. Nicht selten flüchtet man vor einem Lasterungetüm auf den Gehweg.

Glaubt irgendjemand ernsthaft, dass sich die „wie man liest“ bunt gemischte Truppe der Pfenning-Fahrer an Zusagen hält?

Veralbern der Bürger oder unverhohlene Unverschämtheit?

Ein besonders kluger Projektunterstützer war sich nicht zu schade, die monströsen Reihenhallenbauten als „Lärmschutzwand“ zu empfehlen. Was soll das bedeuten? Ein Veralbern der Heddesheimer Bürger oder eine unverhohlene Unverschämtheit?

Das dialektisch außengesteuerte Verwirrspiel mit läppisch ermüdenden Dialog- und Diskussionsbeiträgen ist genauso unverschämt wie der „Tag der offenen Tür“ mit kostenlosen Bratwürsten.

Dr. Kurt Fleckenstein hatte Recht, als er in seinem Leserbrief schrieb , dass „Pfenning eine Nummer zu groß ist für Heddesheim“.

Der Autor F.H. ist der Redaktion bekannt. Aus der persönlichen Sorge um Nachteile für den Verfasser hat die Redaktion ein Pseudonym akzeptiert. Der Autor hat sich in der Vergangenheit bereits politisch engagiert und musste massive persönliche Nachteile dadurch in Kauf nehmen. Seine Lebenssituation ist nicht geeignet, weitere „Nachteile in Kauf zu nehmen“. Unbenommen davon hat er das Recht auf seine Meinungsäußerung.

Anmerkung der Redaktion:
Leserbriefe sind private Meinungsäußerungen und geben nicht unbedingt die Ansicht der Redaktion wieder.

Medienkompetenz

Guten Tag!

Heddesheim, 22. Juli 2009. Das heddesheimblog steht für Transparenz. Deswegen hat die Redaktion des heddesheimblogs auch seit dem Beginn der eigenen Berichterstattung Ende April 2009 immer auch auf konkurrierende oder ergänzende Angebote hingewiesen.
Und deshalb bieten wir unseren Lesern auch keine Terminberichterstattung an, sondern Hintergründe, Analysen und Recherchen.

Kommentar: Hardy Prothmann

Das machen wir auch heute wieder und empfehlen die Artikel des Mannheimer Morgen zum politischen Geschehen in der Gemeinde Heddesheim zur vergleichenden Lektüre.

Auch wenn der Mannheimer Morgen die Erwähnung unseres neuen und zusätzlichen Informationsangebots auf dem heddesheimblog bislang meidet wie der Teufel das Weihwasser.

Geschenkt. Trotzdem sind wir darüber sehr enttäuscht. Nicht weil wir kindisch gerne vom „großen MM“ anerkannt werden würden. Das ist Quatsch.

Es gibt mehr als eine Meinung in der Welt.

Im Gegenteil geht es darum, dass wir anerkennen, dass es außer uns noch mehr gibt in der Welt und wir hoffen, dass unsere Leser das wissen und uns trotzdem gerne lesen. Alles andere wäre sture Ignoranz.

Sei´s drum. Interessierte Leser werden Gemeinsamkeiten, aber auch deutliche Unterschiede in der Berichterstattung durch das heddesheimblog und den MM feststellen können und bilden sich daraus, hoffentlich nicht nur für einen Tag, ihre eigene Meinung.

Dadurch wird man kompetent: Wenn man nicht nur eine Quelle nimmt, sondern mehrere und vergleicht. Nicht einmal, sondern immer wieder, am besten regelmäßig. Dadurch erlangt man Kompetenz, wie überall, in diesem Fall: Medienkompetenz.

Der MM hatte zum Beispiel vor sechs, mmhhh oder acht Wochen? Egal, irgendwann hatte der MM jedenfalls mal einen kleinen Artikel zu Arbeitsmarktzahlen im Blatt und da haben wir uns echt über uns selbst geärgert, weil wir die Informationen auch hatten, aber sie nicht „gebracht“ haben. Uns ist unser „Versäumnis“ aufgefallen – wem noch?

Lesen Sie den MM und das heddesheimblog und hoffentlich noch mehr.

Aktuell empfiehlt das heddesheimblog die besondere Aufmerksamkeit in Richtung der zitierten Aussagen des Bürgermeisters Michael Kessler durch den MM.

Haben Sie das Gefühl, dass der MM auch nur im Ansatz die Frage gestellt hat, ob der Bürgermeister eigentlich eine Bürgerbefragung will oder gut fände? Nein? Dann geht es uns wie Ihnen. Wir hätten das gefragt, aber deswegen redet der BM ja auch nicht mit uns.

Im Gegenteil verweigert er dem heddesheimblog jegliche Auskünfte auf journalistische Anfragen über das absolut notwendige Maß hinaus, deswegen lesen Sie hier wenig Zitate des Bürgermeisters.

Den Mannheimer Morgen hingegen informiert Herr Kessler gerne „exklusiv“, auch wenn er dabei in Kauf nimmt, geltende Presse-Gesetze zu verletzten. Geschenkt.

Der „BM“ weiß: Wo kein Kläger ist, da ist auch kein Urteil. Eine kleine Redaktion wie das heddesheimblog hat nicht die Mittel vor den Verwaltungsgerichthof zu ziehen – wir können nur über das vollkommen unzumutbare Verhalten dieses „Bürgermeisters“ berichten. Und das tun wir – übrigens genauso verantwortlich, wenn er dann mal mit uns redet.

Deswegen kann eine „große“ Redaktion, wie der Mannheimer Morgen eine hat, auch solche Sätze schreiben: „Theoretisch möglich sei eine zusätzliche Ratssitzung immer, wollte sich Bürgermeister Michael Kessler gestern aber noch nicht auf ein bestimmtes Vorgehen festlegen, sondern erst einmal „hören, wie sich die anderen Fraktionen am Donnerstag dazu stellen.“

Journalistische Pflichten gibt es keine – außer,
man legt sich diese selbst auf.

Haben Sie das verstanden? So in etwa? Gut. Richtig ist, dass der MM seiner Pflicht nicht nachkommt und wenigstens ansatzweise das tut, was man von einer anständigen Redaktion erwarten kann: Recherche.

Wenn nämlich ein Viertel der Gemeinderäte eine solche Sitzung will, ist dieser „Verhandlungsgegenstand unverzüglich“ zu behandeln – ohne dass der Bürgermeister da mitreden kann. Genauso kann der Bürgermeister den Gemeinderat immer, wenn er davon überzeugt ist, dass es die Lage erfordert, einberufen. Das ist nicht nur „theoretisch“ so, sondern das ist Gesetz – das Herr Kessler, wenn er will, ganz praktisch und nicht nur „theoretisch“ anwenden kann oder auch muss.

Herr Kessler wurde beispielsweise auch darüber informiert, dass ein Gemeinderat in der Öffentlichkeit körperlich angegangen wurde. Die Bitte, dem durch seine Stellung und seinen vermittelnden Einsatz entgegenzutreten, wies er ab: „Was habe ich damit zu tun? Klären Sie das doch selbst. Ich sehe mich da nicht involviert.“

Sichtweisen

Soviel zu Sichtweisen – theoretisch wie praktisch.

Was prekär an der Berichterstattung (=Sichtweise) im MM ist, zeigt die Art der Berichterstattung: Danach richtet sich der Bürgermeister nach dem Gemeinderat. So sieht das die Gemeindeordnung auch vor.

Tatsächlich ist es anders. Nicht nur in Heddesheim, in den meisten Gemeinden ist der Bürgermeister der starke Mann und sagt, wo es langgeht.

Der MM könnte diese Analyse auch klar in seine Artikel hineinschreiben, immer dann, wenn die Gemeinderäte an ihre Aufgabe und ihre Stellung erinnert werden müssen oder vielleicht ein wenig Unterstützung brauchen.

Sie sind das gewählte Hauptgremium, das entscheidet, der Bürgermeister führt „nur“ den Vorsitz und muss sich außer in „Notsituationen“ dem Gremium beugen.

Doch das findet nicht statt: Im Gegenteil fragt man sich bei den Zeilen des MM, ob man es beim BM Kessler mit einem starken Mann oder mit einem kollektiven Funktionsapparat zu tun hat, zumindest legt diese Aussage das nahe: „dann werden wir die entsprechenden Schritte einleiten“.

Der MM informiert einfach falsch und nicht transparent über einen Bürgermeister, der im allgemeinen „Ich“ sagt und „wir“ folgert, aber immer dann, wenn es eng wird, sich mit „wir“ zitieren lässt, obwohl er und der MM wissen, dass „er“ gemeint ist, der „schaut“, woher der Wind weht.

Vergleichen Sie – je mehr, desto besser.

Die Redaktion des heddesheimblogs ist andererseits überzeugt davon, dass es für alle Menschen von Vorteil ist, wenn es mehr als nur eine „Quelle“ gibt, aus der man sich informieren kann – deswegen nennen wir sehr gerne den MM als Vergleichsquelle und hoffen, dass unsere Leser diesen Vergleich suchen.

Je mehr Informationen, desto besser, je freier und unzensierter, desto besser – auch wenn man dadurch Gefahr läuft, viel Informationsmüll akzeptieren zu müssen – beispielsweise durch die IFOK. Den kann man aber durch Nachdenken und Überprüfen filtern – auch wenn es „Arbeit“ macht.

Andersherum ist es so: Wenn man nichts erfährt, kann man auch nichts Informatives herausfiltern – egal, wie sehr man sich anstrengt.

Meinungsvielfalt ist wichtig. Monopole sind fast immer schlecht.

Vielfalt öffnet den Horizont – in alle Richtungen.

Auch die Information der nicht-gestellten Nachfragen im MM-Artikel öffnet Horizonte.

Ist die Befragung eindeutig, so die Zeitung, wolle sich die SPD danach richten: „Bei einem knappen Votum werde es indes „sehr schwierig“, räumt Merx ein. „Dann werden wir sicher noch einmal abwägen müssen.“

Was heißt das? Ist 60%-40% Prozent ein „knappes Votum“ oder erst 53%-47%? Wo fangen die „Schwierigkeiten“ an? Keine Nachfragen vom MM.

Und wie verhält sich diese „schwierige“ Entscheidung vor dem Hintergrund einer Wahlbeteiligung bei den Gemeinderatswahlen von 55,6%? Ist ein Gemeinderat mit einer so geringen Wahlbeteiligung zur Entscheidung fähig? Oder sollten dann die Bürger nochmals „abwägen“? Keine Nachfrage vom MM.

Was ist legitim?

Ist dementsprechend jede Bürgerbefragung, sagen wir ab 52 Prozent eindeutig und „man“ (SPD) müsste nicht mehr abwägen müssen? Keine Nachfrage vom MM.

Und wenn wir schon beim Thema sind: Ist es so, dass die „SPD grünes Licht gibt“, wie der MM schreibt? Oder ist es so, dass die Grünen ein „Signal“ geben und vorbereitet haben, dem sich die SPD „anschließt“?

So wie der MM das schreibt, liest es sich, als entscheide die SPD. Tatsächlich haben sich die Grünen „entschieden“ und einen „Antrag erarbeitet“ und die „kleinere, vorher größere“ Fraktion der SPD schließt sich dem an.

Das ist eine gute Entscheidung der SPD, weil sie verstanden hat, dass die Bürger das von dieser „bürgernahen“ Partei erwarten. Geschrieben hat der MM etwas anderes.

Seine Meinung? Ihre Meinung? Einen objektiven Bericht?

Sicherlich würde der MM immer behaupten, seine Berichterstattung sei objektiv. Soll er. Dann hätte er/sie aber auch die CDU und die FDP anfragen müssen. Hat er/sie aber nicht.

Das heddesheimblog steht dafür ein, dass es subjektiv berichtet, dabei aber professionell und transparent. Immer dann, wenn es „subjektiv“ wird, bietet das heddesheimblog andere Quellen zur Überprüfung an und freut sich, wenn diese und die eigenen des Lesers genutzt werden.

Fragen müssen nicht nur erlaubt sein, sondern gestellt werden.

Das heddesheimblog hat niemals „Recht“ – das haben nur Richter. Das heddesheimblog informiert nur und gibt sich dabei die gebotene Mühe.

Das heddesheimblog hätte dementsprechend der SPD anstelle des MM genau ein Schlupfloch gelassen: „Wenn es 50:50 steht, wäre das eine schwierige Entscheidung.“ Diese logische Aussage hätten wir akzeptiert.

Ansonsten hätten wir auf eine Antwort der Frage gedrungen: „Sind 51 zu 49 Prozent genauso entschieden wie 49 zu 51 Prozent oder sehen Sie das anders, Herr XYZ?“ Solche Fragen stellt der MM aber nicht.

Solche Fragen müssen aber erlaubt sein und von verantwortungsvollen Journalisten gestellt werden – denn in der Politik ist man schließlich mit solchen Ergebnissen auch zufrieden und leitet daraus eine absolute demokratische Legitimation ab – beispielsweise bei der CDU, obwohl die trotz „Sieg“ auf der komplette Linie verloren hat.

Einen schönen Tag wünscht
Das heddesheimblog

Ungenügende Auskunft: Wieso Frau Brechtel sich selbst kümmern sollte…

Gegen die alte und zukünftige Gemeinderätin, Frau Ursula Brechtel, sind Vorwürfe laut geworden. Als Leiterin der VHS sei sie Angestellte der Gemeinde und dürfte demnach keine Gemeinderätin sein.

Kommentar: Hardy Prothmann

Gemeinderäte dürfen nicht abhängig von der Gemeinde sein – nichts anderes regelt der § 29 der Gemeindeordnung.

Abhängigkeiten werden hier vor allem wirtschaftlich unterstellt – und nicht nach dem Gewissen oder dem Charakter einer Person. Das ist auch gut so, denn oft ändern sich das Gewissen oder der Charakter, wenn es um wirtschaftliche Interessen geht.

Im Jahre 1983 hat der damalige Bürgermeister oder jemand anderes – das ist unklar – festgestellt, dass Frau Ursula Brechtel eine ehrenamtliche Tätigkeit in der Gemeinde Heddesheim ausübt und damit unabhängig ist.

Das war vor 26 Jahren. Seitdem ist diese Feststellung nicht mehr überprüft worden.

Das ist schlecht. Vor allem für Frau Brechtel, aber auch für den Gemeinderat und damit auch für die Gemeinde.

Denn damit haben alle die, die gerne Zweifel an ihrer Tätigkeit üben wollen, Nahrung erhalten.

Diese Zweifler können zu recht, da niemand eine Antwort gibt, in Frage stellen, ob ihre Tätigkeit „rechtskonform“ ist.

400 Euro sind 400 Euro.

Sie als Leser fragen sich zu recht: Wo ist der Unterschied, ob jemand „geringfügig beschäftigt ist“ oder „ehrenamtlich“, wenn in beiden Fällen ein Salär von 400 Euro ausgezahlt wird?

Die Antwort ist ein -nur und gleichzeitig wichtiger- juristischer Unterschied.

Im ersten Fall gibt es einen „Arbeitsvertrag“, in dem zum Beispiel geregelt ist, was der „Arbeitnehmer“ zu tun hat.

Im zweiten Fall geht es um ein „Ehrenamt“, das ist an keine Weisungen gebunden. Eine ehrenamtlich beschäftigte Person arbeitet so, wie sie es will und nicht jemand anderes.

Dass Frau Brechtel durchaus „ehrenamtlich“ tätig ist, kann das heddesheimblog sogar bestätigen.

Die Redaktion wollte Frau Brechtel und vor allem die VHS im Porträt der Öffentlichkeit vorstellen und hat um einen Termin gebeten. Die Anfrage wurde per email am 11. Mai 2005 an Frau Brechtel gesandt.

Ist Frau Brechtel die VHS?

Am 15. Mai 2009 antwortete Frau Brechtel ganz für sich selbst und nicht im Sinne der VHS: „…doch an einem Porträt habe ich kein Interesse.“

Interessant bei dieser Antwort ist, dass Frau Brechtel die VHS und sich als eine Person sieht.

Würde sie ihr „Ehrenamt“ ernst nehmen, müsste sie immer bemüht sein, die Angebote der VHS so öffentlich zu machen, wie sie nur kann.

Tatsächlich äußerte sich Frau Brechtel auch persönlich gegenüber dem heddesheimblog: „Sie habe ich nicht nötig, um bekannt zu sein, mich kennt jeder im Ort.“

Wie diese schriftliche und mündliche Auskunft zu einem Ehrenamt passen, ist eine andere Frage.

Frau Brechtel sollte allerdings im eigenen Interesse und im Interesse des Gemeinderats und der Gemeinde von sich aus feststellen lassen, dass ihre „ehrenamtliche“ Tätigkeit im Einklang mit den Einschränkungen des § 29 der Gemeinderatsordnung stehen, sonst bleibt der Zweifel.

Und unausgeräumte Zweifel bedeuten immer Unfrieden.

Daran ist Frau Brechtel als verantwortungsvoller Gemeinderätin sicherlich nicht gelegen.

Was von Vorwürfen zu halten ist, wie Recherche funktioniert und was Ergebnisse bedeuten

Guten Tag,

gegen eine alte und zukünftige Gemeinderätin sind zunehmend Vorwürfe laut geworden.

Vorwürfe bedeuten erst einmal ganz einfach nichts, solange die Fakten dazu nicht überprüft worden sind.

Fakten überprüfen Experten wie Gutachter, Rechtsanwälte, Richter, Wissenschaftler – oder auch Journalisten, die diese Experten befragen und deren (vielfältige) Sicht veröffentlichen.

Gerade wenn die Gerüchte die Öffentlichkeit erreichen, ist es Aufgabe der Journalisten, diese zu überprüfen und möglichst viele Informationen zu sammeln und möglichst wertfrei zu veröffentlichen.

Diese Informationen können ein Gerücht zu einer Tatsache machen, aber sie können das Gerücht genauso ins Reich der Fantasie schicken.

Gerüchte sind unverbürgte Nachrichten.

Manchmal gibt es auch zu wenig Informationen, um diese Entscheidung treffen zu können.

Meistens reichen die Informationen aber aus, um ein Gerücht einfach ein Gerücht sein zu lassen oder aus einem Gerücht eine Tatsache zu machen – wenn man beharrlich nachfragt.

Was die „öffentliche Meinung“ angeht, bestimmen alle, die an dieser „Öffentlichkeit“ teilhaben, wie die Meinung sein wird: Bürger, Experten, Funktionsträger wie beispielsweise Politiker, Experten und auch Journalisten.

Aber auch alle, die sich nicht interessieren, bestimmen durch ihr Desinteresse die Öffentlichkeit mit.

Das heddesheimblog fühlt sich dem recherchierenden Journalismus verpflichtet.

Recherche dient der Klarheit.

Recherche bedeutet viel Arbeit und Mühe – ohne das Ziel zu kennen, auch wenn viele sich ein „Ja“ oder „Nein“ oder ein „So ist es“ oder ein „So ist es nicht“ wünschen.

Recherche bedeutet, sich Fragen zu stellen und Antworten zu suchen – auch solche, die „einem selbst“, also dem Recherchiernden (als Person selbst) vielleicht nicht gefallen.

Das kennt jeder verantwortliche Journalist, wenn er feststellt, dass der vermutete Skandal keiner ist oder sich zumindest nicht belegen lässt.

Dasselbe gilt für den Empfänger der Nachricht, gleich, in welchem Medium er die Nachricht „erfährt“.

Unverantwortliche Journalisten „vergessen“ gerne einen Teil ihrer „Recherchen“ und stellen den Skandal trotzdem fest. Dazu können Sie sich jeden Tag ihre Meinung „BILDen“.

Verantwortliche Journalisten veröffentlichen, soweit möglich, ihre „kompletten“ Recherchen und stellen danach den von ihnen vorgefundenen Sachverhalt fest.

Die Bilanz für die ungleichen Ergebnisse von Recherchen ist immer diesselbe: „Die eine Wahrheit“ kommt niemals vollständig „ans Licht der Öffentlichkeit“.

Weil niemals jedes Detail überprüft werden kann.

Man kann es aber trotzdem versuchen.

Das ist die „Kür“ des Journalismus. Zu recherchieren. Fragen zu stellen und Antworten zu suchen und neue Fragen zu stellen, wenn die Antworten nicht „ausreichen“.

Diese Kür ist nicht nur heute, aber immer stärker wirtschaftlichen Zwängen unterworfen.

Recherche findet kaum noch statt.

So „decken“ regionale Medien kaum noch einen Skandal auf, sondern verlassen sich auf die „Kollegen“ vom Spiegel, von der Süddeutschen, auf Redaktionen wie Panorama oder Report oder schlicht und ergreifend auf die „Agenturen“. Damit sind keine „Agenten“ gemeint, sondern Nachrichtenagenturen. Wenn Sie so wollen: Nachrichtenfabriken.

Warum ist das so? Weil sich die noch unabhängigen Medien es sich leisten können, es sich mit jemandem zu verscherzen, dem sie ein Fehlverhalten nachweisen können. Andere, so genannte „unabhängige“ Medien sind dazu nicht in der Lage, weil sie eben nicht „unabhängig“ sind.

Trotzdem erfahren auch die „Sturmgeschütze der Demokratie“, zu denen sicherlich immer noch der Spiegel und die Süddeutsche Zeitung zählen nicht immer alles.

Die Beispiele kennt jeder: Ist John F. Kennedy Opfer einer Verschwörung geworden? Hatte Präsident Clinton Sex mit Monica Lewinsky oder nicht? Sind Brat Pitt und Angelina Jolie glücklich miteinander? Ist Michael Jackson ermordet worden oder nicht?

Das sind große Fragen, die viele Menschen bewegen, überall auf der Welt. Die Welt ist groß und doch klein.

Deswegen ist es auch immer richtig, im Kleinen Fragen zu stellen.

Das macht das heddesheimblog für Heddesheim.

Lesen Sie hierzu den Kommentar

Einen schönen Tag wünscht
Das heddesheimblog

Auszug aus wikipedia zum Schlagwort „Recherche„:

„Journalistische Recherche bezeichnet das eigenständige Beschaffen von Informationen im Gegensatz zum bloßen Verarbeiten von Pressemitteilungen, Agenturmaterial oder Pressekonferenzen.
Die journalistische Recherche sammelt möglichst vielfältige Informationen, die ein bestimmtes Thema aus unterschiedlichen und widerstreitenden Blickwinkeln beleuchten, um so eine ausgewogene Berichterstattung zu ermöglichen. Im Idealfall sollte jede Information, die in journalistische Arbeit einfließt, durch Recherche abgesichert werden. In der Praxis würde dies im Regelfall einen zu großen Aufwand bedeuten.
Journalistische Recherche benutzt viele Werkzeuge: unter anderem Archive, persönliche Gespräche (Interviews) mit Betroffenen, Fachleuten und Augenzeugen, offizielles Pressematerial, Fachliteratur oder das Internet.
Die Recherche ist die Kür des Journalismus: Nur so erfahren die Menschen die Ereignisse, die ohne die Mühe des Journalisten niemals ans Licht gekommen wären. Keine journalistische Aufgabe ist schwieriger, aber auch so abhängig von Zufällen, vom Glück – und von einer detektivischen Kleinarbeit. Nur der Fleißige und Couragierte nimmt sie auf sich. (Wolf Schneider, Paul-Josef Raue: Handbuch des Journalismus)
Als Vorbild des recherchierenden Journalismus in Deutschland wird gemeinhin Hans Leyendecker bezeichnet. (Siehe zu diesem Abschnitt auch: Investigativer Journalismus.) Im Allgemeinen wird heute kritisiert, aufgrund der wirtschaftlichen Engpässe seien Journalisten kaum noch in der Lage, ausreichend zu recherchieren. Pressemeldungen werden häufig unkritisch übernommen.“