Montag, 29. Mai 2023

VG Karlsruhe verbietet der Stadt Pforzheim Internetveröffentlichung

Kippt der Lebensmittelpranger?

Das Landratsamt Rhein-Neckar informiert nach wie vor ĂŒber die Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen im Kreis. (Quelle: Rhein-Neckar-Kreis.de)

 

Rhein-Neckar, 18. Dezember 2012. (red/pro/aw) Das Verwaltungsgericht (VG) Karlsruhe hat der Stadt Pforzheim untersagt, HygienemĂ€ngel in einer GaststĂ€tte „an den Pranger zu stellen“. Das Urteil sorgt bundesweit fĂŒr Diskussionen in LandratsĂ€mtern, Gemeinden und der Lebensmittelbranche. Die Karlsruher Verwaltungsrichter können im Urteil nicht erkennen, dass die Betreiber genannt werden mĂŒssen. 

Der „Lebensmittelpranger“ wurde zum 01. September 2012, mit einer GesetzesĂ€nderung des Lebensmittel-, BedarfsgegenstĂ€nde- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB), eingefĂŒhrt. Und das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis hat prompt im Oktober zwei Betriebe in Schriesheim und Heiligkreuzsteinach auf die Prangerliste gesetzt und diese im Internet veröffentlicht. Das „Urteil“: „Ekelerregende Herstellungsverfahren“, wie das Schriesheimblog am 22. Oktober berichtete.

Auch die Stadt Pforzheim wollte einen großen Gastronomiebetrieb entsprechend anprangern. Das Verfahren lĂ€uft so: Stellen Lebensmittelkontrolleure erhebliche MĂ€ngel fest, können diese Betriebe sofort auf die Liste nehmen oder bei wiederholten VerstĂ¶ĂŸen, wenn keine Abhilfe geschaffen wird. Dann wird der Betrieb informiert und hat eine Woche Zeit Beschwerde einzulegen. Die Großgastronomie im Gebiet Pforzheim hatte damit Erfolg. Die Richter sehen im Gesetzestext eine BegrĂŒndung fĂŒr die Namensnennung in diesem Fall nicht gegeben.

„Angesichts erheblicher Zweifel…“

In einer Pressemitteilung vom 13. November 2012 begrĂŒndete das Verwaltungsgericht Karlsruhe das Urteil wie folgt:

„Der Wortlaut des Gesetzes spreche dafĂŒr, dass die Behörde nur zur Herausgabe einer sogenannten Produktwarnung ermĂ€chtigt werde, also zur Information ĂŒber ein konkretes Lebensmittel, das unter Verstoß gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften hergestellt, behandelt oder in den Verkehr gelangt sei. Dass die Vorschrift ĂŒber ihren Wortlaut hinaus die Pflicht der Behörden begrĂŒnde, die Öffentlichkeit generell ĂŒber hygienische MĂ€ngel in Betrieben zu informieren, die Lebensmittel verarbeiteten und/oder in den Verkehr brĂ€chten, lasse sich auch der amtlichen BegrĂŒndung des Gesetzes nicht entnehmen.

Angesichts der erheblichen Zweifel an der RechtmĂ€ĂŸigkeit der geplanten Veröffentlichung ĂŒberwiege das Interesse des GaststĂ€ttenbetreibers, hiervon vorlĂ€ufig verschont zu bleiben. Dies gelte umso mehr, als in der Zwischenzeit die Einhaltung der Hygienevorschriften in dieser GaststĂ€tte sichergestellt sei, eine Veröffentlichung deshalb zum Schutz der Verbraucher nicht unerlĂ€sslich sei.“

Die Stadt Pforzheim hat aufgrund der Entscheidung des VG Karlsruhe derzeit keine Bekanntmachungen ĂŒber Lebensmittelkontrollen veröffentlicht. Wie das Rechtsamt der Stadt Pforzheim gegenĂŒber Rheinneckarblog.de bestĂ€tigte, sei dagegen aber beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim Beschwerde eingereicht worden. Weitere Details könne man derzeit allerdings noch nicht kommunizieren, heißt es. Hierzu soll es in den nĂ€chsten Tagen weitere Informationen geben.  (Anm. d. Red: Wir berichten weiter.)

Möglicherweise ist der Lebensmittelpranger bald wieder Geschichte, sollten die Gerichtshöfe den Entscheidungen der Verwaltungsgerichte folgen.

Könnte der Pranger kippen?

„Ausgeschlossen ist das nicht“, sagt Pressesprecher Berno MĂŒller vom Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis. Hier sei aber noch kein edgĂŒltiger Knopf dran.

Denn Verwaltungsgerichte in Oldenburg, Regensburg und Trier hatten zuvor in Sachen Internetveröffentlichung von Kontrollergebnissen ebenfalls entschieden. Gemeinsamer Tenor: „Grundrechts- und EuroparechtskonformitĂ€t“ mĂŒssen eingehalten werden. Insbesondere wurde auf die „Verpflichtung zur Angabe des betroffenen Lebensmittels“ hingewiesen.

Das VG Regensburg fĂŒhrte aus, dass die Veröffentlichung von VerstĂ¶ĂŸen nur „unter Nennung des Lebensmittels“ gerechtfertigt sei. Es mĂŒsse ersichtlich gemacht werden, welche Lebensmittel von etwaigen VerstĂ¶ĂŸen betroffen sind.

Bis etwas anderes beschlossen wird, verfÀhrt das VeterinÀramt im Rhein-Neckar-Kreis wie bisher. Die Veröffentlichung von Kontrollergebnissen sei nach Anweisung des Ministeriums nach wie vor legitim.

Solange wir nichts anderes hören, bleibt das so,

bestĂ€tigt der zustĂ€ndige Mitarbeiter Rudi Wolf. Insgesamt fĂŒnf Betriebe wurden seit dem 01. September 2012 auf den Listen des Landratsamts angeprangert. Darunter, neben den zwei zu Beginn genannten Gastro-Betrieben, auch die BĂ€ckerei Baskent in Leimen sowie die Metzgereien Lingenfelder in Neulußheim und Köhler in Altlußheim. In allen fĂŒnf FĂ€llen wurden die MĂ€ngel bereits beseitigt. Diese Information kann der Liste ebenfalls entnommen werden. Öffentlich bleibt sie dennoch – in Baden-WĂŒrttemberg bis zu einem Jahr.

Vorabmeldung: Verkehrsgutachten widersprechen sich

Guten Tag!

Heddesheim, 15. April 2010. Wir werden gegen 18:00 Uhr das Verkehrsgutachten veröffentlichen, das das BĂŒro Koehler, Leutwein und Partner im Jahre 2000 zum „Hirschberger Kreisel“ erstellt hat. Brisant: Das Gutachten prognostiziert vor zehn Jahren die Leistungsstufe E wenn ĂŒber das Hirschberger Gewerbegebiet hinaus weiterer Verkehr hinzukommen sollte. Die Folge: Kollaps des Kreisels und des Verkehrs.

Von Hardy Prothmann

Sind die beiden aktuellen Verkehrsgutachten des BĂŒros Koehler, Leutwein und Partner glaubwĂŒrdig? Die GrĂŒnen bezeichneten schon das erste Gutachten als „GefĂ€lligkeitsgutachten“, weil die „Verkehrsbeziehung“ zwischen dem Heddesheimer Kreisel und dem Hirschberger Kreisel nicht betrachtet wurde.

Daraufhin wurde ein „erweitertes“ Gutachten nachgeschoben. Das stellte fest, dass auch der Hirschberger Kreisel den Verkehr noch aushalten könne. Wenngleich sich in Spitzenzeiten die QualitĂ€t der Leistungsstufe von B auf D verschlechtern wĂŒrde.

Schlechter als D ist die Leistungsstufe E, die man auch mit „Kollaps“ ĂŒbersetzen kann.

Brisant: Bereits vor zehn Jahren begutachtete das BĂŒro Koehler Leutwein und Partner den Hirschberger Kreisel in Verbindung mit der Entwicklung des Hirschberger Gewerbegebiets SĂŒd (ca. 12 Hektar FlĂ€che). Die Prognose: Sollte auch das Gewerbegebiet Hirschberg Nord (ca. 9 Hektar FlĂ€che) entwickelt werden, wĂŒrde die Leistungsstufe des Kreisels nur noch E betragen. Der Verkehrskollaps wĂ€re programmiert.

Zehn Jahr spĂ€ter prognostiziert dasselbe BĂŒro fĂŒr eine doppelt so große Ansiedlung (19,5 Hektar) mit viel mehr Verkehr noch die Leistungsstufe D.

Das IngenieurbĂŒro Koehler, Leutwein und Partner dĂŒrfte damit in große ErklĂ€rungsnöte kommen, was die QualitĂ€t und Aussagekraft dieser widersprĂŒchlichen Gutachten angeht.

BĂŒrger, Betroffene und TrĂ€ger öffentlicher Belange können noch bis morgen, also Freitag, 16. April 2010, 12:00 Uhr EinwĂ€nde im Rathaus vorbringen.

Hirschbergs BĂŒrgermeister Just hat „erhebliche Bedenken“ beim Verkehrsgutachten

Guten Tag!

Hirschberg/Heddesheim, 07. April 2010. Der Hirschberger BĂŒrgermeister Manuel Just hat in einem Interview mit dem hirschbergblog „erhebliche Bedenken“ zum Verkehrsgutachten geĂ€ußert. Die Gemeinde Hirschberg wird deshalb einen Einwand zum ausgelegten Bebauungsplan abgeben.

Zur geplanten „Pfenning“-Ansiedlung gibt es nicht nur zwei Verkehrsgutachten in Heddesheim, sondern auch eines in Hirschberg. Das wurde vor zehn Jahren angefertigt und besagt, dass der Hirschberger Kreisel bei einer Entwicklung des Hirschberger Gewerbegebiets Nord (ca. 9 Hektar) den Verkehr nicht mehr aufnehmen kann: Stufe E.

In einem ersten Gutachten zum geplanten „Pfenning“-Projekt war der Hirschberger Kreisel zunĂ€chst nicht bewertet worden, in einem „erweiterten“ Gutachten wird die LeistungsfĂ€higkeit mit Stufe D, also noch leistungsfĂ€hig, eingeschĂ€tzt.

Pikant: Die widersprĂŒchlichen Gutachten kommen von denselben Gutachtern, Koehler, Leutwein & Partner aus Karlsruhe.

Der Hirschberger BĂŒrgermeister Manuel Just will eine Antwort auf die Frage, wie es zu den unterschiedlichen Aussagen kommt. Den „Pfenning-BefĂŒrwortern“ dĂŒrfte das nicht gefallen. Außerdem ist Hirschberg nicht mit zusĂ€tzlichem Verehr durch Pfenning einverstanden.

In einem Interview mit dem hirschbergblog sagte BĂŒrgermeister Just auf die Frage nach den Verkehrsgutachten: „Mit den Nachteilen meine ich ganz klar eine zusĂ€tzliche Verkehrsbelastung fĂŒr Hirschberg. Erhebliche Bedenken habe ich, was das Verkehrsgutachten angeht.“

Im Hirschberger Gemeinderat bezeichnete der SPD-Gemeinderat Dr. Horst Metzler den Heddesheimer „Verkehrslenkungsvertrag“ als „unfreundlichen Akt“ gegenĂŒber Hirschberg.

Im Gemeinderat wurde die Forderung laut, dass entweder Hirschberg auch einen solchen Vertrag bekommen solle oder Heddesheim seinen kĂŒndigen muss, weil sonst der Heddesheimer „Pfenning“-Verkehr auch ĂŒber die B3 rollen wĂŒrde.

Nach intensiver Debatte hat sich der Hirschberger Gemeinderat auf einen Einwand geeinigt, dessen vier Punkte erfĂŒllt sein mĂŒssen, damit Hirschberg dem Bebauungsplan zustimmt.

„Pfenning“ hat sich unterdessen geweigert, mit Hirschberg einen „Verkehrslenkungsvertrag“ zu schließen. Somit bleibt der Gemeinde Hirschberg der Klageweg offen.

Einen schönen Tag wĂŒnscht
Das heddesheimblog