Heddesheim/Mannheim, 12. September 2012. (red/pm) Heute wird die Klage des Anwohners B. gegen die Gemeinde Heddesheim wegen Ungültigkeit des Bebauungsplans „Nördlich der Benzstraße“ verhandelt. Die Verhandlung ist öffentlich.
Information des VGH:
„Aktenzeichen: 3 S 2708/10
Die Sitzung findet statt im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, 68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Untergeschoss, Sitzungssaal III.
Der Normenkontrollantrag richtet sich gegen den Bebauungsplan der Gemeinde Heddesheim „Nördlich der Benzstraße“, mit dem neben dem Grundstück des Antragstellers auf einem Gebiet von 20,8 ha die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines Logistikzentrums geschaffen werden sollen.“
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