Dienstag, 30. Mai 2023

Verwaltungsgerichtshof verhandelt Klage gegen Bebauungsplans "Nördlich der Benzstraße"

Gerichtsverhandlung „Pfenning“

Heddesheim/Mannheim, 12. September 2012. (red/pm) Heute wird die Klage des Anwohners B. gegen die Gemeinde Heddesheim wegen Ungültigkeit des Bebauungsplans „Nördlich der Benzstraße“ verhandelt. Die Verhandlung ist öffentlich.

Information des VGH:

„Aktenzeichen: 3 S 2708/10

Die Sitzung findet statt im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, 68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Untergeschoss, Sitzungssaal III.

Der Normenkontrollantrag richtet sich gegen den Bebauungsplan der Gemeinde Heddesheim „Nördlich der Benzstraße“, mit dem neben dem Grundstück des Antragstellers auf einem Gebiet von 20,8 ha die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines Logistikzentrums geschaffen werden sollen.“

Am 27. Juni verhandelt der VGH Mannheim die Klage gegen den Bebauungsplan "Pfenning"

Neues von der Baustelle – Folge 12: Gerichtstermin

Heddesheim/Mannheim, 01. Juni 2012. (red/pm) Die Klage eines Anwohners gegen den „Pfenning“-Bebauuungsplan „Nördlich der Benzstraße“ wird am 27. Juni vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim (VGH) verhandelt.

Information des VGH:
B. gegen Gemeinde Heddesheim wegen Unwirksamkeit des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Nördlich der Benzstraße“, Aktenzeichen: 3 S 2708/10.

Die Sitzung findet statt im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, 68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Untergeschoss, Sitzungssaal III. Datum: 27.06.2012, Uhrzeit: 10:00

Streitgegenstand: Der Normenkontrollantrag richtet sich gegen den Bebauungsplan der Gemeinde Heddesheim „Nördlich der Benzstraße“, mit dem neben dem Grundstück des Antragstellers auf einem Gebiet von 20,8 ha die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines Logistikzentrums geschaffen werden sollen.“

Der Kläger war vor kurzem mit einem Eilantrag auf Baustopp gescheitert. Dieser wurde vom Verwaltungsgericht zurückgewiesen.

Der VGH verhandelt nun die Klage in der Hauptsache. Welche Argumente der Kläger vorbringt, ist bis heute nicht bekannt, da sowohl die Gemeinde Heddesheim als auch der Kläger bislang zur Sache schweigen.

Der Anwalt des Klägers, Jürgen Behrendt von der Heidelberger Kanzlei Schlatter, hatte bereits in Ladenburg einen Bebauungsplan zunächst erfoglreich beklagt, bis nach mehrmaligen Nachbesserungen eine letzte Klage keinen Erfolg mehr hatte.

Es dürfte also spannend werden, was der ausgewiesene Baurechtsexperte vorbringen wird. Denkbar sind Einwände gegen das Verkehrsgutachten, denn ein von der Gemeinde Heddesheim beauftragter Gutachter hatte die Verkehrssituatio als noch gut eingeschätzt. Derselbe Gutachter hatte zehn Jahre zuvor die Verkehrssituation als nur noch befriedigend eingeschätzt. Auch der „Verkehrslenkungsvertrag“ könnte angefochten werden.

Ebenfalls denkbar sind Einwände gegen das Lärmschutzgutachten oder die Beeinträchtigung der bestehenden Betriebe. Dies war die Argumentation in Ladenburg – ein dortiges Wohnbaugebiet würde die Entwicklungsfähigkeit von bestehenden Betrieben zunichte machen. Der VGH war dem gefolgt und die Stadt Ladenburg musste deutlich nachbessern und auf die Kläger zugehen, um den Bebauungsplan „zu heilen“.

Die „Pfenning“-Baustelle ist schon weit fortgeschritten. Sollten Einwände Erfolg haben, müssten die Arbeiten voraussichtlich ruhen, was die Kosten empfindlich in die Höhe treibt. Sollten die Einwände gar gravierend sein, ist auch eine komplette Einstellung denkbar. Das wäre nicht nur ein Desaster für „Pfenning“, sondern auch für die Gemeinde Heddesheim, die Millionen aus der Ansiedlung bereits ausgegeben oder verplant hat.

Selbstredend ist auch denkbar, dass die Einwände keinen Erfolg haben. Es wird sicherlich spannend werden.

Gerichtstermin: "Gewerbegebiet Nördlich der Benzstraße"

B. gegen Gemeinde Heddesheim

Heddesheim/Mannheim, 28. April 2012. (red/pm) In dem Normenkontrollverfahren „Unwirksamkeit des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Nördlich der Benzstraße“ wurde zwischenzeitlich der Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt auf Mittwoch, den 27. Juni 2012, 10 Uhr.

Aktenzeichen: 3 S 2708/10
Die Sitzung findet statt im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, 68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Untergeschoss, Sitzungssaal III.

Dokumentation: Jede Menge EU-Subventionen auch für Heddesheimer Bauern


Heddesheim, 06. April 2011. (red) Aufgrund unserer Berichterstattung hat uns eine Leserin Archivmaterial zukommen lassen. Diese Informationen waren bis Oktober 2010 über das Internet für jedermann einsehbar. Wir dokumentieren Subventionszahlungen an Heddesheimer Landwirte aus dem Jahr 2009.

Aufgrund einer Klage hessischer Landwirte prüft die EU, inwieweit solche Daten weiter veröffentlicht werden dürfen. Auch das ist wieder ein Fall (über-)staatlicher Absurdität und Intransparenz.

Erkleckliche Summen aus EU-Töpfen für Heddesheimer Landwirte. Klicken Sie auf die Grafik, um das komplette PDF-Dokument zu öffnen. Quelle: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Erkleckliche Beträge auch nach Heddesheim

Über 500.000 Euro haben demnach Heddesheimer Landwirte an Subventionsgeldern im Jahr 2009 erhalten. Darunter auch zwei Gemeinderäte der CDU mit erklecklichen Beträgen. Normale Angestellte reiben sich bei solchen Summen die Augen.

Das Wirtschaftsmagazin Impulse hatte über die Klage im Februar berichtet:

„Schecke hat dafür gesorgt, dass seit Ende 2010 keine Subventionsdaten von Landwirten mehr im Internet veröffentlicht werden. Der EuGH hat auf seine Klage hin eine Klausel gekippt, die die umfassende Information über alle Agrarbeihilfen vorschrieb (Az.: C-92/09). Die Landwirtschaftsministerin Ilse Aigner ließ sofort alle entsprechenden Daten sperren. Ab dem Frühjahr sollen zwar größere Aktiengesellschaften, GmbHs oder Genossenschaften, die Agrarzahlungen erhalten, wieder im Netz aufgelistet werden. Die Daten kleiner Familienbetriebe und mittelständischer Unternehmen hingegen bleiben geheim, bis die EU-Kommission eine Neuregelung für alle 27 EU-Mitgliedsstaaten gefunden hat.“

Es geht um Transparenz. Nach der Informationsfreiheitsrichtlinie dürfen sich Bürger, Firmen und Journalisten erkundigen, wofür welche Summen an Steuergeldern verwendet werden.

Doch diese ist beispielsweise in Baden-Württemberg noch nicht umgesetzt – kein Wunder, sind doch Landwirte eine traditionelle Wähler-Klientel der CDU und die hatte ja bis vor kurzem das Sagen im Ländle.

Die taz aus Berlin hatte im November nach dem Urteil geschrieben:

„Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner hat die öffentliche Internetdatenbank mit den Namen der Empfänger von EU-Agrarsubventionen in Deutschland sperren lassen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) habe ihre Bedenken gegen die Veröffentlichung bestätigt, teilte die CSU-Politikerin am Dienstag mit. Die Luxemburger Richter hatten wenige Stunden zuvor geurteilt, dass die Behörden aus Datenschutzgründen künftig nicht alle Empfänger veröffentlichen dürften.“

Von außen betrachtet, fragt man sich: Moment mal, Ilse Aigner ist bayerische CSU-Politikerin, sieht „ihre Sicht bestätigt“, geklagt haben aber zwei Bauern aus Hessen. Man könnte jetzt vermuten, dass das irgendwie miteinander zusammenhängt.

6.000.000.000 Euro

Vermutlich tut es das auch. Nur kurze Zeit waren die Daten öffentlich. Und das Schweigen sowie die Intransparenz haben Gründe. Anfang 2006 schreibt das „Greepeace-Journal“ über das „Schweige-Kartell“:

„6.000.000.000 – sechs Milliarden Euro: Diese stattliche Summe fließt jedes Jahr als EU-Subventionen in die Taschen der deutschen Agrarbetriebe. Das ist bekannt. Wer aber wofür wie viel dieses Geldsegens aus Brüssel einstreicht – darüber breitet sich der Mantel des Schweigens.“

Download des Dokuments über Subventionszahlungen an Heddesheimer Landwirte 2009.

Einen schönen Tag wünscht
Das heddesheimblog

Wehe dem, der seine Meinung äußert


Guten Tag!

Kommentar: Hardy Prothmann

„Pfenning“ hat die juristische Keule rausgeholt – nicht zum ersten Mal.

Wer wegen einer Meinungsäußerung eines Kritikers vor Gericht zieht und den Streitwert für eine Fotomontage eines Industriebaus auf 50.000 Euro beziffert und ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft, fordert, fühlt sich nicht ungerecht behandelt, sondern will Angst und Schrecken verbreiten.

Die Botschaft ist eindeutig: Jeder, absolut jeder, der es wagt, Kritik zu äußern, kann zukünftig damit rechnen, in entsprechender Höhe (Steigerungen eingeschlossen) von „Pfenning“ verklagt zu werden: der einfache Bürger, der Leserbriefschreiber, der Lokalpolitiker, Gewerbetreibende und Unternehmer, Journalisten und auch die Gemeinde Heddesheim.

Ab jetzt gilt: Wehe dem, der seine Meinung äußert.

Sollte der Antrag durchkommen, wird der Vorgang die beklagte Person mindestens 7.500 Euro kosten, zuzüglich Mehrwertsteuer.

Sollte der Antrag nicht durchkommen, dürften die selbst zu tragenden Anwaltskosten zwischen 1.500 bis 3.000 Euro liegen, die der Beklagte tragen muss – auch wenn er nichts Unrechtes getan hat.

Auch dem heddesheimblog wurde von „Pfenning“-Seite schon das Zeichen gegeben, dass die Anwälte von der Leine gelassen werden könnten.

Auf der Bürgerversammlung vom 18. September 2009 hat der Geschäftsführer und Projektverantwortliche Uwe Nitzinger öffentlich gegenüber dem Arbeitsrechtler Dr. Dietrich Growe ebenfalls rechtliche Schritte angekündigt, weil dieser behauptet hatte, die Lagerarbeiter bei Pfenning verdienten nur 8,11 Euro in der Stunde.

Kommt jetzt eine Prozesswelle? Will und wird Pfenning künftig jeden verklagen, der dem Unternehmen im Weg steht? Genug Geld hat das Unternehmen vermutlich dafür.

Das einzige, was sich Pfenning nicht erklagen kann, ist die freie Meinung der Bürger.

Meine Meinung ist: Ich finde dieses Handeln unehrenhaft.

Karl-Martin Pfenning stellt sich gerne selbst als Ehrenmann dar. Als solcher muss er – um diese Sache sofort und eindeutig aus der Welt zu schaffen – umgehend seine Anwälte zurückpfeifen und sich für den Vorgang entschuldigen.

Sonst schadet er nur seinem eigenen Ansehen.

Hintergrund: Richter weist Eilantrag der „Pfenning“-Gruppe auf eine „Einstweilige Verfügung“ gegen Hubert Karnasch zurück