Sonntag, 02. April 2023

Gemeinderat stellt Bebauungsplanverfahren und Veränderungssperre ein

Gebiet Schul- und Unterdorfstraße: Planung und Sperre eingestellt

Heddesheim, 16. Mai 2013. (red/aw) Die Vorhaben der Gemeinde Heddesheim, dass Gebiet zwischen Schul- und Unterdorfstraße mit einem Bebauungsplan sowie einer Veränderungssperre zu versehen, ist eingestellt. Nach Analysen der konkreten Entwicklungsmöglichkeiten wurde sowohl das Bebauungsplanverfahren als auch die in diesem Zusammenhang ausgesprochene Veränderungssperre aufgehoben. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans und dem Erlass der Veränderungssperre verfolgte die Gemeinde das Ziel, das zentral im Ortskern gelegene Areal einer geordneten städtebaulichen Entwicklung zuzuführen. Dieses Ziel wurde nicht erreicht. [Weiterlesen…]

Leserbrief: Halten Sie sich an die Regeln!

Guten Tag!

Heddesheim, 06. Februar 2010.

Leserbrief:

Im Mitteilungsblatt der Gemeinde Heddesheim vom 14. Januar 2010 schreibt der Vorsitzende der CDU-Fraktion, Herr Dr. Josef Doll: „Eine wichtige Voraussetzung der Demokratie sind Regeln und deren Einhaltung!“

So weit, so schön geschrieben. Allerdings scheint es für Herrn Dr. Doll auch Ausnahmen zu geben. Im Februar 2009 hat die Verwaltung unter Leitung von Bürgermeister Michael Kessler eine Bauvoranfrage mehrere Wochen zurückgehalten und nicht an die zuständige Baubehörde des Landratsamtes weitergeleitet.

Trotz mehrfacher persönlicher und telefonischer Nachfragen beim Bauamt der Gemeinde und bei der Baurechtsbehörde des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis hat die Verwaltung nicht reagiert.

Deshalb habe ich mich vertrauensvoll an die stellvertretende Bürgermeisterin Frau Ursula Brechtel gewandt. Sie hat für mich dankenswerterweise beim damaligen Bauamtsleiter Herrn Haas vorgesprochen. Herr Haaas wolle mich zurückrufen, so die Auskunft von Frau Brechtel.

Da auch in den folgenden Tagen vom Bauamt der Gemeinde keine Rückmeldung kam, habe ich über einen Rechtsanwalt, Herrn Lothar Kaufmann, klären lassen, wie die Gemeindeverwaltung mit Bauvoranfragen umzugehen hat: Eine Bauvoranfrage ist innerhalb von drei Arbeitstagen an die Baurechtsbehörde weiterzuleiten (§ 57 Abs. 2 LBO).

Die Bauvoranfrage nicht weiterzuleiten, ist eindeutig eine Verletzung der Dienstpflicht durch das Rathaus.

Mit dem Schreiben meines Rechtsanwalts bin ich dann im Vorfeld der Märzsitzung 2009 des Gemeinderates in die Fraktionssitzungen der Parteien gegangen. Erstaunt konnte ich feststellen, dass nur weniger Mitglieder des Gemeinderates darüber informiert waren, dass Bürgermeister Michael Kessler mit dem Planer Prof. Karl Ziegler (Uni Kaiserslautern) schon im Juli 2008 auf meinem Grundstück war und einen Vorschlag für die bauliche Nachnutzung des Scheunentraktes in der Schulstraße gemacht hatte.

Herr Dr. Josef Doll war weitgehend über den Sachstand informiert. Ich hatte öfter das Gespräch mit ihm gesucht.

Herr Dr. Josef Doll hat mich allerdings am Vorabend der Gemeinderatssitzung telefonisch gebeten, mit Bürgermeister Michael Kessler nicht allzu hart ins Gericht zu gehen – das würde dem Bürgermeister politisch schaden, so Doll.

Nun habe ich den Schaden. Ich darf den Rechtsanwalt bezahlen. Ich habe den Ärger – vom Schaden der Kosten einer offenen Baustelle nicht zu reden.

Nach Dr. Josef Doll soll ich nochmals auf den Bürgermeister zugehen, das Gespräch suchen…

Bürgermeister Kessler hat mir gegenüber mehrfach sein Wort gebrochen. Wann und vor allem wie er den Gemeinderat informiert, bleibt mir verschlossen – das passiert wenn, dann nichtöffentlich.

Gegen Recht und Gesetz verwehrt man mir den Zugang zu meiner Bauakte. Der Gemeinderat schweigt. Bürgermeister Kessler macht, was er will. Und nicht nur Dr. Josef Doll duldet den in meinen Augen offenen Rechtsbruch.

Und wie verhält man sich jetzt? „Eine wichtige Voraussetzung der Demokratie sind Regeln und deren Einhaltung!“

Man muss sich nun ernsthaft Sorgen machen um die Urteilsfähigkeit von Dr. Josef Doll? Immerhin ist er auch Vorsitzender des Gutachterausschusses! Oder verbergen sich andere Motive? Wird er sich besinnen? Den Schadenbringer in die Schranken weisen? In öffentlicher Sitzung den Bürgermeister zur Rede stellen? Fragen über Fragen.

Herbert Heinz

Anm. d. Red.: Leserbriefe geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder, sondern sind eine eigenverantwortliche Meinungsäußerung der Verfasser. Die Redaktion des heddesheimblogs nimmt eine inhaltliche Prüfung vor. Sofern Meinungsäußerungen nicht gegen geltendes Recht verstoßen und Tatsachenbehauptungen belegt werden, veröffentlichen wir in aller Regel jede Leserbrief im Sinne einer größtmöglichen Transparenz.
Der vorliegende Text ging uns bereits am Mittwoch zu.