Rhein-Neckar, 11. Februar 2012. (red/pol) Die Polizei Heidelberg hat vermehrt mit Anzeigen wegen vermutlichem Betrug bei Kaffeefahrten zu tun. Immer wieder fallen Senioren auf Einladungen mit angeblich hohen Geld- und Sachgewinnen herein, nur um bei Verkaufsfahrten mit psychologischen Tricks und windigen VerkaufsgesprÀchen um ihr Erspartes gebracht zu werden.
Information der Polizei:
„Dass er wirklich etwas gewinnen wĂŒrde, hat Herr X. nicht geglaubt. Der Rentner war einsam und wollte etwas erleben, deshalb fuhr er mit.
Als er am Abend wieder nach Hause kam, hatte er 500 Euro ausgegeben. FĂŒr einen ganzen Karton voll mit NahrungsergĂ€nzungsmitteln, die angeblich vorbeugend gegen alle möglichen Alterserscheinungen helfen sollten. Der Versuch, die Ware zurĂŒckzugeben, scheiterte, weil nirgendwo eine Adresse des Veranstalters zu finden war, das Geld war weg.
Wie diesem Rentner geht es vielen, die sich auf eine sogenannte Kaffeefahrt einlassen.
Mit einer bunten Einladung werden sie in einen Bus gelockt, der sie an einen abgelegenen Ort bringt. Sie bekommen dort ein kostenloses Mittagessen und mĂŒssen dafĂŒr eine Veranstaltung ĂŒber sich ergehen lassen, bei der alle Register der Verkaufspsychologie gezogen werden. Am Ende kaufen sie maĂlos ĂŒberteuerte Bratpfannen, Magnetfelddecken oder Demenzmittel von zweifelhafter QualitĂ€t.
Aktuell hĂ€ufen sich die Anzeigen bei der Polizei in Heidelberg, Schreiben/Einladungen einer âNiedersĂ€chsischen Treuhandâ mit Sitz in Cloppenburg suggerieren hohe Geldversprechen und Sachpreise, die im Rahmen einer Busfahrt ĂŒbergeben werden sollen.
Trotz wiederholter Warnungen vor gĂŒnstigen Kaffeefahrten fallen leider immer noch viele Senioren darauf herein und mĂŒssen erkennen, dass nicht die versprochenen Besichtigungen, sondern eine Werbeveranstaltung im Vordergrund steht.
Dort werden sie oftmals von windigen VerkĂ€ufern geschickt unter Druck gesetzt und dazu gedrĂ€ngt, KaufvertrĂ€ge abzuschlieĂen, die nicht selten ihr monatliches Einkommen ĂŒbersteigen. Zudem versuchen unseriöse VerkĂ€ufer das Widerrufsrecht zu unterlaufen. Dieses erlaubt es, bei Kaffeefahrten oder Ă€hnlichen Veranstaltungen geschlossene KaufvertrĂ€ge binnen 14 Tage zu widerrufen.
Windige Vertreter nehmen dann Bestellungen ohne Datumsangabe auf und können diese spĂ€ter rĂŒckdatieren â die Widerrufsfrist ist damit schnell verflogen. Daher ist es besonders wichtig auf das Datum und die Belehrung ĂŒber das RĂŒcktrittsrecht zu achten. Am sichersten ist es aber, bei einer Werbeveranstaltung erst gar nichts zu kaufen oder zu unterschreiben.
Denn bei solchen Verkaufsveranstaltungen geht es nur ums schnelle GeschÀft. Die als SchnÀppchen gepriesenen Kochtöpfe, BadezusÀtze oder Trinkkuren sind nach polizeilicher Erfahrung hÀufig minderwertiger und teurer als im Fachhandel.
Mit den folgenden Tipps der Polizei können sich Ă€ltere Menschen vor den Tricks der VerkĂ€ufer schĂŒtzen:
- Es spricht nichts gegen eine Kaffeefahrt, aber fĂŒhlen Sie sich niemals zu einer Bestellung oder einem Kauf verpflichtet.
- Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht genau verstanden haben. Unterschriften sind nie âreine Formsacheâ.
- Beachten Sie bei VertrÀgen immer Datum und Unterschriften. Ein fehlendes oder falsches Datum erschwert die Durchsetzung Ihres Widerrufsrechts.
- Fordern Sie eine Vertragsdurchschrift, auf der Name und Anschrift des Vertragspartners deutlich lesbar sind.
- Wenn Sie vom Vertrag zurĂŒcktreten möchten: Schicken Sie einen schriftlichen Widerruf (Einschreiben mit RĂŒckschein) binnen zwei Wochen nach Vertragsschluss an den VerkĂ€ufer.
- Das deutsche Widerrufsrecht gilt auch fĂŒr Kaffeefahrten ins Ausland, wenn in Deutschland dafĂŒr geworben wurde und Busfahrt, Veranstaltung und Verkauf von einem deutschen Unternehmen durchgefĂŒhrt wurden.
- Die BroschĂŒre „Der goldene Herbst“ ist bei den (Kriminal-) Polizeilichen Beratungsstellen erhĂ€ltlich sowie im Internet als Download eingestellt unter www.polizei-beratung.de (Anm. d. Red.: Unser Link fĂŒhrt Sie direkt zur BroschĂŒre). Sie enthĂ€lt auch andere wertvolle Tipps fĂŒr Senioren zum Schutz vor Straftaten.“
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