
Neue Schöffen werden gesucht. Quelle: www.schoeffenwahl.de
Rhein-Neckar, 14. Januar 2013. (red/pm) Im ersten Halbjahr 2013 werden bundesweit neue Jugendschöffen fĂŒr eine fĂŒnfjĂ€hrige Amtszeit ab 2014 gewĂ€hlt. Bewerbungen bei den Kommunen des Rhein-Neckar-Kreises sind bereits jetzt möglich. Um dieses Ehrenamt auszuĂŒben, ist kein juristisches Fachwissen nötig, Alltags- und Lebenserfahrung sowie Menschenkenntnis sind hingegen von groĂer Bedeutung.
Information des Landratsamtes Rhein-Neckar:
„Das Wahlverfahren ist bundesrechtlich einheitlich geregelt. Der Jugendhilfeausschuss des Rhein-Neckar-Kreises schlĂ€gt dabei doppelt so viele Kandidaten wie an Schöffen benötigt werden dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht vor, der in der zweiten JahreshĂ€lfte 2013 aus diesen VorschlĂ€gen die Haupt- und Hilfsschöffen wĂ€hlen wird. Auf der Vorschlagsliste soll die Bevölkerung möglichst nach Alter, Geschlecht, Beruf und sozialer Stellung abgebildet sein. Organisiert wird die Schöffenwahl im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis von Thomas Holzer, stellvertretender Leiter des Haupt- und Personalamt, und Ulrich Schefcik, Gruppenleiter Jugendgerichtshilfe im Jugendamt des Rhein-Neckar-Kreises.
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in den StĂ€dten und Gemeinden des Rhein-Neckar-Kreises wohnen und am 1. Januar 2014 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. WĂ€hlbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen mĂŒssen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen den ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, das zum Verlust der Ăbernahme von EhrenĂ€mtern fĂŒhren kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder fĂŒr die Justiz TĂ€tige wie beispielsweise Richter, RechtsanwĂ€lte, Polizeivollzugsbeamte, BewĂ€hrungshelfer oder Strafvollzugsbedienstete und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewĂ€hlt werden.
Soziale Kompetenz, Lebenserfahrung und Menschenkenntnis
âSchöffen sollten ĂŒber soziale Kompetenz verfĂŒgen. Das bedeutet, das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen könnenâ, beschreibt Ulrich Schefcik die Voraussetzungen. Auch werde von den Bewerbern Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. DarĂŒber hinaus mĂŒssen die Schöffen Beweise wĂŒrdigen können. Schöffen in Jugendstrafsachen sollten in der Jugenderziehung ĂŒber besondere Erfahrung verfĂŒgen. Dieses verantwortungsvolle Amt verlangt in hohem MaĂe Unparteilichkeit, SelbstĂ€ndigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und gesundheitliche Eignung.
Schöffen sind mit Berufsrichtern gleichberechtigt. FĂŒr jede Verurteilung und jedes StrafmaĂ ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. âGegen beide Schöffen kann somit niemand verurteilt werdenâ, beschreibt Schefcik die groĂe Verantwortung, die dieses Ehrenamt mit sich bringt. Und fĂŒgt hinzu, dass den ehrenamtlichen Richtern zudem groĂe Kommunikations- und DialogfĂ€higkeit abverlangt werde.
Interessenten fĂŒr das Amt des Jugendschöffen richten ihre Bewerbung bis zum 31. MĂ€rz 2013 an das BĂŒrgermeisteramt ihrer zustĂ€ndigen Wohngemeinde. Das entsprechende Bewerbungsformular gibt es auf der Homepage des Rhein-Neckar-Kreises unter www.rhein-neckar-kreis.de. Wer sich darĂŒber hinaus ĂŒber das Schöffenamt informieren möchte, kann dies unter www.schoeffenwahl.de tun.“
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