
Vorerst wird es keinen JMStV geben
Guten Tag!
Heddesheim, 15. Dezember 2010. (cm) Wie die GrĂŒnen sowie die SPD in Nordrhein-Westfalen heute erklĂ€rt haben, wird der Landtag am 16. Dezember geschlossen gegen den novellierten Jugendmedienschutz-Staatsvertrag stimmen. Der Staatsvertrag ist somit erst einmal vom Tisch.
Von Christian MĂŒhlbauer
Nach der heftigen Kritik am Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) in den vergangenen Wochen ist dieser nun vorerst gescheitert. Nachdem die CDU in Nordrhein-Westfalen erklĂ€rt hatte, gegen den JMStV zu stimmen, haben sich heute auch die SPD sowie die GrĂŒnen angeschlossen.
Am 01. Januar 2003 ist die erste Version des Staatsvertrags als Gesetz in Kraft getreten. Die nun gescheiterte Novelle sollte den JMStV eigentlich fit fĂŒr das Internetzeitalter machen.
Gelungen ist dies jedoch nicht. Stattdessen erntete das Gesetz scharfe Kritik. Mit Alterskennzeichnung oder Sendezeiten wollte man das Netz „jugendkonform“ gestalten. Dabei ging man davon aus, dass das Internet wie der normale Rundfunk funktioniert. Ein Trugschluss, der dadurch verschĂ€rft wurde, dass der Staatsvertrag selbst undurchsichtig formuliert war.
Einige Blogger hatten bereits angekĂŒndigt, ihre Blogs zum 01. Januar 2011 zu schlieĂen. Zu unsicher sei die Rechtslage.
Ein Beitrag des Juristen Udo Vetter versuchte die Hysterie zu lindern. Zwar sei der JMStV problematisch, doch es werde wohl nicht so schlimm kommen, wie befĂŒrchtet.
Auch wir haben mit Rechtsanwalt Udo Vetter gesprochen und das Thema in einem Artikel behandelt.
Plötzlicher Sinneswandel
Bisher traf der JMStV bei den konservativen Parteien in allen BundeslĂ€ndern auf groĂe Akzeptanz. Umso ĂŒberraschender ist nun der Wandel der CDU in Nordrhein-Westfalen. Diese stellten sich – gemeinsam mit der FDP – ĂŒberraschend gegen den JMStV. Nach kurzem Zögern schlossen sich auch die SPD sowie die GRĂĆNEN an.
Nach Angaben der Parteien hĂ€tten formale GrĂŒnde sowie eine mangelnde Mehrheit im Landtag zu diesem Entschluss gefĂŒhrt. Aber auch inhaltliche GrĂŒnde hĂ€tten ihren Beitrag dazu geleistet. Wie SPD und GRĂĆNE erklĂ€rten, sei man nicht bereit „die Kohlen aus dem Feuer zu holen“, indem man doch fĂŒr den JMStV stimme.
Alle Parteien des Landtags Nordrhein-Westfalen (Linke, FDP, GRĂĆNE, SPD, CDU) werden bei der Abstimmung am 16. Dezember gegen den JMStV stimmen.
Medienkompetenz statt Verbote
Auch wenn der JMStV in dieser novellierten Form gescheitert ist, bedeutet dies keineswegs das Ende. Die Parteien mĂŒssen jetzt vielmehr zurĂŒck ans „Zeichenbrett“ und die Punkte umsetzen, die von Medienexperten und Netzaktivisten bemĂ€ngelt wurden. Statt PrĂŒf- und Alterskennzeichnungspflichten oder dem Streben nach „Sendezeiten“ fĂŒr das Internet, muss man praktische MaĂnahmen ergreifen.
Die Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen, aber auch Eltern sowie erziehendem Personal mĂŒsse verstĂ€rkt werden. Wie der IT-Fachanwalt und Blogger Thomas Stadler bereits im Februar 2010 anmerkte, mĂŒsse der Jugendmedienschutz insgesamt auf einen PrĂŒfstand.
Dies wird in den kommenden Monaten das Ziel der Parteien sein. Der JMStV ist somit also keinesfalls vom Tisch. Die Novellierung ist lediglich aufgeschoben.
Wieso der JMStV wegen Nordrhein-Westfalen scheitert
Das Grundgesetz ermöglicht es den einzelnen BundeslĂ€ndern eigene Gesetze auf Landesebene zu erlassen. Dies ermöglicht ihnen auĂerdem eine Zusammenarbeit ĂŒber die jeweiligen LĂ€ndergrenzen hinweg. Diese Kooperationen werden hĂ€ufig in sogenannten StaatsvertrĂ€gen geregelt. Der Rundfunkstaatsvertrag ist ein Beispiel hierfĂŒr.
Sobald die Regierung einen solchen Staatsvertrag ausgehandelt hat, mĂŒssen die jeweiligen Landesparlamente zustimmen. Nur wenn alle beteiligten Landesparlamente zustimmen, kann ein Staatsvertrag in Kraft treten. Stimmt auch nur ein beteiligtes Parlament dagegen, scheitert der Vertrag.
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