Samstag, 10. Juni 2023

Stoppt Nordrhein-Westfalen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag?


kein_jmstv

Vorerst wird es keinen JMStV geben

Guten Tag!

Heddesheim, 15. Dezember 2010. (cm) Wie die GrĂŒnen sowie die SPD in Nordrhein-Westfalen heute erklĂ€rt haben, wird der Landtag am 16. Dezember geschlossen gegen den novellierten Jugendmedienschutz-Staatsvertrag stimmen. Der Staatsvertrag ist somit erst einmal vom Tisch.

Von Christian MĂŒhlbauer

Nach der heftigen Kritik am Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) in den vergangenen Wochen ist dieser nun vorerst gescheitert. Nachdem die CDU in Nordrhein-Westfalen erklĂ€rt hatte, gegen den JMStV zu stimmen, haben sich heute auch die SPD sowie die GrĂŒnen angeschlossen.

Am 01. Januar 2003 ist die erste Version des Staatsvertrags als Gesetz in Kraft getreten. Die nun gescheiterte Novelle sollte den JMStV eigentlich fit fĂŒr das Internetzeitalter machen.

Gelungen ist dies jedoch nicht. Stattdessen erntete das Gesetz scharfe Kritik. Mit Alterskennzeichnung oder Sendezeiten wollte man das Netz „jugendkonform“ gestalten. Dabei ging man davon aus, dass das Internet wie der normale Rundfunk funktioniert. Ein Trugschluss, der dadurch verschĂ€rft wurde, dass der Staatsvertrag selbst undurchsichtig formuliert war.

Einige Blogger hatten bereits angekĂŒndigt, ihre Blogs zum 01. Januar 2011 zu schließen. Zu unsicher sei die Rechtslage.

Ein Beitrag des Juristen Udo Vetter versuchte die Hysterie zu lindern. Zwar sei der JMStV problematisch, doch es werde wohl nicht so schlimm kommen, wie befĂŒrchtet.

Auch wir haben mit Rechtsanwalt Udo Vetter gesprochen und das Thema in einem Artikel behandelt.

Plötzlicher Sinneswandel

Bisher traf der JMStV bei den konservativen Parteien in allen BundeslĂ€ndern auf große Akzeptanz. Umso ĂŒberraschender ist nun der Wandel der CDU in Nordrhein-Westfalen. Diese stellten sich – gemeinsam mit der FDP – ĂŒberraschend gegen den JMStV. Nach kurzem Zögern schlossen sich auch die SPD sowie die GRÃƓNEN an.

Nach Angaben der Parteien hĂ€tten formale GrĂŒnde sowie eine mangelnde Mehrheit im Landtag zu diesem Entschluss gefĂŒhrt. Aber auch inhaltliche GrĂŒnde hĂ€tten ihren Beitrag dazu geleistet. Wie SPD und GRÃƓNE erklĂ€rten, sei man nicht bereit „die Kohlen aus dem Feuer zu holen“, indem man doch fĂŒr den JMStV stimme.

Alle Parteien des Landtags Nordrhein-Westfalen (Linke, FDP, GRÃƓNE, SPD, CDU) werden bei der Abstimmung am 16. Dezember gegen den JMStV stimmen.

Medienkompetenz statt Verbote

Auch wenn der JMStV in dieser novellierten Form gescheitert ist, bedeutet dies keineswegs das Ende. Die Parteien mĂŒssen jetzt vielmehr zurĂŒck ans „Zeichenbrett“ und die Punkte umsetzen, die von Medienexperten und Netzaktivisten bemĂ€ngelt wurden. Statt PrĂŒf- und Alterskennzeichnungspflichten oder dem Streben nach „Sendezeiten“ fĂŒr das Internet, muss man praktische Maßnahmen ergreifen.

Die Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen, aber auch Eltern sowie erziehendem Personal mĂŒsse verstĂ€rkt werden. Wie der IT-Fachanwalt und Blogger Thomas Stadler bereits im Februar 2010 anmerkte, mĂŒsse der Jugendmedienschutz insgesamt auf einen PrĂŒfstand.

Dies wird in den kommenden Monaten das Ziel der Parteien sein. Der JMStV ist somit also keinesfalls vom Tisch. Die Novellierung ist lediglich aufgeschoben.

Wieso der JMStV wegen Nordrhein-Westfalen scheitert

Das Grundgesetz ermöglicht es den einzelnen BundeslĂ€ndern eigene Gesetze auf Landesebene zu erlassen. Dies ermöglicht ihnen außerdem eine Zusammenarbeit ĂŒber die jeweiligen LĂ€ndergrenzen hinweg. Diese Kooperationen werden hĂ€ufig in sogenannten StaatsvertrĂ€gen geregelt. Der Rundfunkstaatsvertrag ist ein Beispiel hierfĂŒr.

Sobald die Regierung einen solchen Staatsvertrag ausgehandelt hat, mĂŒssen die jeweiligen Landesparlamente zustimmen. Nur wenn alle beteiligten Landesparlamente zustimmen, kann ein Staatsvertrag in Kraft treten. Stimmt auch nur ein beteiligtes Parlament dagegen, scheitert der Vertrag.

Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag – Was das ist und was er bedeutet


fsk18

Ob eine Kennzeichnung im Internet so aussehen wird, wie dieses FSK-Logo, ist noch unklar. Quelle: Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft

Guten Tag!

Heddesheim, 04. Dezember 2010 (cm). Ab dem 01. Januar 2011 tritt eine aktualisierte Version des „Jugendmedienschutz-Staatsvertrags“ (JMStV) in Kraft. Wir sind der Frage nachgegangen, was es mit dem JMStV ĂŒberhaupt auf sich hat. Was bedeutet er fĂŒr Anbieter von Telemedien? Welche Bedeutung hat er fĂŒr Eltern und insbesondere Jugendliche?

Wie der Name des Staatsvertrags bereits verdeutlicht, geht es um den Schutz Jugendlicher vor den Medien. Ein wichtiges Anliegen. Die Novellierung wird jedoch seit einigen Wochen scharf kritisiert. Ihren Höhepunkt erreichte die Kritik vor wenigen Tagen. Doch fĂŒr wen hat der JMStV ĂŒberhaupt eine Bedeutung?
Kurz gesagt: Er betrifft jeden.

Der JMStV aus Sicht von Telemedienanbietern

Den grĂ¶ĂŸten Einfluss nimmt der JMStV auf Rundfunkanbieter und sonstige „Telemediendienste“. Dies umfasst also Fernsehen, Radio aber auch Internetseiten oder Blogs.

Der JMStV soll sicherstellen, dass Jugendliche keinen „entwicklungsbeeintrĂ€chtigenden“ Inhalten ausgesetzt werden. Als Beispiel wĂ€re hier Pornografie zu nennen.

Mit dem neuen JMStV werden diese Bedingungen verschĂ€rft. So kann es beispielsweise notwendig werden, die Inhalte der eigenen Homepage einer bestimmten Altersgrenze zuzuordnen. Eine grundsĂ€tzliche Pflicht zur Kennzeichnung besteht fĂŒr die Anbieter nicht. Diese Regelung kennt jedoch Ausnahmen.

Der JMStV aus Sicht der Eltern

FĂŒr Erziehungsberechtigte wird sich durch den novellierten JMStV erst einmal wenig Ă€ndern. Interessant wird es erst, wenn auf den PCs der Kinder Filtersoftware installiert ist, die diese vor „problematischen“ Seiten fernhalten soll. Diese Software erfasst nicht alle Seiten. Durch die Kennzeichnungspflicht soll sich diese Situation aber Ă€ndern.

ZukĂŒnftig sollen die verschiedenen Programme anhand der Kennzeichnung erkennen, ob eine Seite freigegeben werden darf – oder nicht. Ein absoluter Schutz wird nach einhelliger Meinung von Experten dennoch nicht möglich sein. Zudem gibt es viele „Tricks“, wie der Schutz umgangen werden kann.

Der JMStV aus Sicht der Jugendlichen

FĂŒr die meisten Jugendlichen dĂŒrfte der neue JMStV keine Rolle spielen. Seiten, die zuvor nicht erreichbar waren, werden es auch jetzt nicht sein. Die Lieblings-Websites werden sich entweder gar nicht oder nur geringfĂŒgig verĂ€ndern. So kann beispielsweise eine Alterskennzeichnung auf manchen Websites erscheinen. Gemeint ist damit ein kleines Symbol, das zeigt, ab welchem Alter die Inhalte geeignet sind. Ob eine optische Kennzeichnung tatsĂ€chlich in Kraft tritt, ist noch nicht abschließend geklĂ€rt.

WeiterfĂŒhrende Informationen sowie eine ausfĂŒhrliche „Frage-Antwort-Liste“ (FAQ) bietet die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter(FSM).

Einen schönen Tag wĂŒnscht
Das heddesheimblog

Interview: Rechtsanwalt Udo Vetter zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrag


Guten Tag!

Heddesheim, 04. Dezember 2010. Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag sorgt fĂŒr Aufregung. Mit seinen fĂŒnf Buchstaben („JMStV“) hĂ€lt er die gesamte BlogosphĂ€re seit einigen Tagen in Atem. Dabei betrifft der Staatsvertrag ab 01.01.2011 alle Telemedien. Im ungĂŒnstigsten Fall also auch ihre Homepage. Was der JMStV ĂŒberhaupt ist und was er fĂŒr Sie bedeuten kann, haben wir im Interview mit Udo Vetter, Fachanwalt fĂŒr Strafrecht geklĂ€rt.

Von Christian MĂŒhlbauer und Hardy Prothmann

cartajmstv

Felix Neumann meint bei Carta: Klagen statt Sperren!

Auf einschlĂ€gigen Seiten ist der JMStV bereits seit mehreren Monaten ein wichtiges Thema. Immer wieder Flammen Zensur-VorwĂŒrfe auf. Mit diesem vermeintlich neuen Gesetz wolle man das Internet kontrollieren. Fakt ist: Der JMStV ist nicht neu. Er wird ab dem 01.01.2011 lediglich in aktualisierter Form in Kraft treten. Vorausgesetzt alle fehlenden BundeslĂ€nder unterzeichnen ihn noch.

Wie der Name schon sagt, geht es um den Schutz der Jugendlichen gegenĂŒber Medien – oder vielleicht auch umgekehrt. Der Jurist Udo Vetter kann die Hysterie um den JMStV nicht teilen. Am 01. Dezember 2010 verdeutlichte er das auch in seinem Weblog. Der Beitrag „Blogger können leidlich gelassen bleiben“ war mehr oder weniger eine Reaktion auf die AnkĂŒndigung diverser Blogger, ihre Angebote ab dem 01.01.2011 einzustellen. So beispielsweise das „VZLog„.

Die EinschĂ€tzungen des Juristen zum JMStV sorgten binnen kĂŒrzester Zeit fĂŒr wahre Massen an weiteren BlogeintrĂ€gen. Zustimmende, wie auch ablehnende BeitrĂ€ge sprudelten förmlich hervor. Das Pottblog zeigte sich angriffsfreudig: Rechtsanwalt Vetter wĂŒrde sich irren.

Das juristische Blog „Telemedicus“ beschĂ€ftigte sich mit der Frage, ob das „Nachrichtenprivileg“ des JMStV auch fĂŒr Blogs gelten wĂŒrde. Der Jurist Thomas Stadler betonte, dass sein Blog online bleiben werde – auch ohne Alterskennzeichnung. Der Rechtsprofessor Dr. Thomas Hoeren bittet gar darum, dass man den Unsinn namens JMStV lassen solle.

Wir haben Rechtsanwalt Vetter kontaktiert, um mehr Details zu erfahren. Ist der JMStV nur Humbug oder tatsĂ€chlich eine ernste Gefahr fĂŒr alle Betreiber einer Webseite?

Miserables Wischwaschi

Herr Vetter, es gibt Aufregung um den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag. Warum?


Udo Vetter: „Das Problem ist die grundsĂ€tzlich schlechte, weitgehend unverstĂ€ndliche Formulierung des Gesetzes. Die Schwammigkeit löst zu recht BefĂŒrchtungen aus. Selbst einer der Verfasser, StaatssekretĂ€r Martin Stadelmaier, Ă€ußert sich zum Text heute so, dass man fast annehmen kann, er versteht ihn selbst nicht mehr.

Was heißt „schlechte Formulierung“?

Vetter: „Salopp ausgedrĂŒckt, BĂŒrokratendeutsch und Wischiwaschi von der ersten bis zur letzten Zeile. Selbst Juristen diskutieren nun sehr kontrovers, was da wie genau geregelt ist. Letztlich erzeugen die miserablen Formulierungen Unsicherheit und damit Aufregung und auch Angst.“

„Glaube nicht an Abmahnwelle.“

Innerhalb der Bloggerszene wird Ihr Beitrag dazu kritisiert, denn Sie geben sich „entspannt“.

Das pottblog teilt die EinschÀtzung von Rechtsanwalt Vetter nicht

Das pottblog teilt die EinschÀtzung von Rechtsanwalt Vetter nicht

Vetter: „Bin ich auch. Ich glaube weder, dass es eine große Abmahnwelle geben wird, noch glaube ich, dass die strikten Regelungen durchgesetzt werden können. Was ich aber dringend richtig verstanden wissen will: Ich unterstĂŒtzte dieses Gesetz nicht. Ich halte es fĂŒr ĂŒberflĂŒssig, weil es nichts fĂŒr den Jugendschutz bringt. Das bestĂ€tigen auch namhafte MedienpĂ€dagogen.“

Die Politik scheint Ihnen fĂŒr diese EinschĂ€tzung geradezu dankbar zu sein, wie man hört.

Vetter: „Ich habe verwundert festgestellt, wie man mich vereinnahmt. Dass mit dem Gesetz nicht das Internet untergehen wird, bedeutet im Umkehrschluss nicht, dass wir die Regelung brauchen. Im Gegenteil: Der Entwurf ist weltfremd und er verbessert nicht den Jugendschutz.“

„Vermeintliche SachzwĂ€nge und Eitelkeiten.“

Irgendwie aber doch erstaunlich, welche „Auswirkungen“ der JMStV so hat.

Vetter: „Erstaunlich finde ich die Haltung der SPD und der GrĂŒnen, die in NRW von SachzwĂ€ngen sprechen und deswegen bereits sind, ein anerkannt schlechtes Gesetz durchzuboxen, „bloß weil es schon so weit fortgeschritten“ ist. Und in anderen LĂ€ndern, wo zum Beispiel die SPD in der Opposition ist, lehnt diese das Gesetz als untauglich ab. Hier regiert nicht mehr der Verstand, sondern vermeintliche SachzwĂ€nge und Eitelkeiten.“

Lassen Sie uns doch mal ĂŒber das Ziel des Gesetzes reden. Ist es nicht nötig, die Jugend zu schĂŒtzen?

Vetter: „Sicher ist das ein hehrer Anspruch. Nur wird mit diesem Gesetz kein einziger Jugendlicher besser geschĂŒtzt werden. Der JMStV ist ein organisatorisches Monster, dass nur einen Zweck erfĂŒllt: Es ist ein „Schaut-her-wir-tun-was“-Gesetz.“

Trotzdem befĂŒrchten viele Blogger Abmahnungen und Probleme.

Vetter: „Die kann es im Einzelfall geben, das muss man abwarten. TatsĂ€chlich glaube ich nicht daran. Gerichte mĂŒssten erst einmal davon ausgehen, dass eventuelle VerstĂ¶ĂŸe gegen den JMStV wettbewerbsrechtlich relevant sind. Das ist lĂ€ngst nicht ausgemacht.“

Was ist mit redaktionell-journalistischen Blogs?

Vetter: „Die sind privilegiert. Das heißt, wer eine an die Allgemeinheit gerichtete, periodische, politische und gesellschaftliche Berichterstattung anbietet, fĂ€llt unter die „Lex Bildzeitung“, die hier eingearbeitet worden ist.“

„Lex Bildzeitung.“

Lex Bildzeitung? ErklÀren Sie das doch genauer.

Vetter: „Na, wenn das Gesetz ernst gemeint wĂ€re, mĂŒssten bild.de und andere Boulevardmedien am 1. Januar 2011 ihr mit einer Altersfreigabe 16 oder vielleicht sogar 18 Jahren versehen. Nacktfotos und Ratgeber Ã¥ la „10 Tipps fĂŒr tollen Sado-Maso-Sex“ sind nach den MaßstĂ€ben des JMStV „desorientierend“ und beeintrĂ€chtigen die Entwicklung junger Menschen.“

Und Sie meinen, der Axel-Springer-Verlag…

Rechtsanwalt Udo Vetter

Rechtsanwalt Udo Vetter

Vetter: „… hat ein Wörtchen mitgeredet? Das ist möglich. Die Boulevardpresse will ihre freizĂŒgigen Inhalte weiter anbieten. Sex sells, das gilt insbesondere fĂŒr sie. Aber ebenso fĂŒr die Softporno-Portale. Diese mĂŒssen zwar eine Altersklassifizierung durchfĂŒhren, dafĂŒr dĂŒrfen sie aber kĂŒnftig ihre Angebote auch tagsĂŒber „senden“.“

„Der gesunde Menschenverstand wird’s richten.“


Nochmal: Nicht alle Blogger sehen das so entspannt wie Sie. Was tun?

Vetter: „Der Jurist sagt jetzt, das hĂ€ngt vom Einzelfall ab. Meine persönliche EinschĂ€tzung ist: Der gesunde Menschenverstand wird’s richten. Wer mit Google-Anzeigen die Serverkosten reinholen will, betreibt noch lange kein „Gewerbe“ und kann deshalb von jedermann abgemahnt werden. Abmahnfalle Nr. 1 wĂ€re ohnehin der fehlende Jugendschutzbeauftragte. Den kann man aber nun wirklich einfach ins Impressum aufnehmen, denn einen Qualifikationsnachweis muss der Beauftragte nicht erbringen.“

Und sonst?

Vetter: „Verweise ich auf die Impressumspflicht und die Welle, die darum gemacht wurde. Soweit mir bekannt ist, ist nicht viel passiert. Auch die erste Fassung des JMStV, die ja bereits viele Ă€hnliche Regelungen wie etwa die „Sendezeiten“ verbindlich anordnet, hĂ€tte eigentlich schon viel Potenzial fĂŒr „Abmahnungen“ haben mĂŒssen, wenn man alles sehr eng sind. TatsĂ€chlich ist nicht viel passiert.“

WeiterfĂŒhrende Links:

Zur Person:
Udo Vetter ist Fachanwalt fĂŒr Strafrecht in DĂŒsseldorf. Unter „Lawblog“ schreibt er ĂŒber die verschiedensten Themen. Meist sind diese juristischer Natur oder aus seiner eigenen beruflichen Erfahrung. Einer seiner bekanntesten VortrĂ€ge ist „Sie haben das Recht zu Schweigen„.