Samstag, 03. Juni 2023

Landratsamt informiert über hygienischen Umgang mit Lebensmitteln auf Vereins- und Straßenfesten


Guten Tag!

Rhein-Neckar, 13. Juli 2011. (red) Vereins- und Straßenfeste sind nicht mehr wegzudenkende Veranstaltungen des öffentlichen Lebens. „Feste sollen Spaß und Freude machen, aber nicht krank“, betont der Leiter des Veterinäramtes und Lebensmittelüberwachung im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Dr. Lutz Michael. Das Veterinäramt und Lebensmittelüberwachung ist für die Kontrolle der Vereins- und Straßenfest zuständig.

Information des Landratsamts:

„Hygienefehler können beim Umgang mit Lebensmitteln zu schwerwiegenden Erkrankungen führen. Schnell kann bei derartigen Lebensmittelinfektionen – gerade bei Vereins- und Straßenfesten – ein größerer Personenkreis betroffen sein“, erläutert der zuständige Referatsleiter, Rudi Wolf.

Daher sei es von großer Bedeutung, bereits im Vorgriff die Risiken so klein wie möglich zu halten. Denn der Umgang und die Abgabe von Lebensmitteln habe auf diesen Veranstaltungen in den letzten Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen, so Wolf weiter. Wie auch in den Betrieben der Gastronomie seien bei Vereins- und Straßenfesten die Vorgaben des Gaststätten- und des Lebensmittelrechts zu beachten.

„Die Verbraucher können die auf Straßen- und Vereinsfesten angebotenen Lebensmittel in der Regel mit Genuss und ohne Reue verzehren“, so Dr. Michael. Gravierende Hygienemängel seien selten. Der Hygienestatus der Veranstaltungen habe sich im Laufe der Jahre, auch durch eine offensive Informationspolitik unseres Amtes stetig verbessert. Dennoch fallen den Prüfern der Lebensmittelüberwachungsbehörde immer wieder Verstöße gegen die gute Hygienepraxis auf.

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„Die mit Abstand häufigsten Probleme entstehen bei Vereins- und Straßenfesten dadurch, dass Verunreinigungen, die möglicherweise pathogene Keime enthalten können, durch Unachtsamkeit in das Lebensmittel eingebracht werden oder bereits beim Einkauf enthalten waren“, erklärt Wolf. Durch unsachgemäße Lagerung und Abgabe können sich dann diese Keime stark vermehren und im schlimmsten Fall nach Verzehr eine Erkrankung auslösen.

„Als Grundsatz gilt also, den Eintrag von Verunreinigungen und damit auch von Keimen in Lebensmitteln zu vermeiden und durch geeignete Lagerungs- und Abgabebedingungen eine Vermehrung der Keime zu minimieren“, so Wolf.

Das Veterinäramt und Lebensmittelüberwachung hat auch für Veranstalter von Vereins- und Straßenfesten einen Flyer herausgegeben, der Hinweise für den Betrieb eines Lebensmittelverkaufsstandes und zum sachgerechten Umgang mit Lebensmitteln – insbesondere auch zu leicht verderblichen Lebensmitteln – gibt.

Darüber hinaus wird in diesem Faltblatt auf lebensmittelrechtliche Vorschriften hingewiesen. Er gibt auch Auskunft über die bauliche Beschaffenheit eines Verkaufstandes und dessen Schutzvorrichtungen. „Um Krankheiten zu vermeiden, müssen insbesondere die Lebensmittel bei vorgeschriebenen Temperaturen gelagert werden“, betont Wolf.

Diese seien im Flyer in Tabellenform dargestellt. So dürfen beispielsweise rohe Bratwürste nur bis zu maximal vier Grad Celsius und Tiefkühlprodukte bei minus 18 Grad Celsius gelagert werden. Wertvolle Hinweise gibt der Leitfaden auch hinsichtlich der Kennzeichnung von Zusatzstoffen und der Preisauszeichnungen.

Wer bei einem Fest Verantwortung übernimmt, dem empfiehlt der Lebensmittelexperte vom Veterinäramt und Lebensmittelüberwachung, dieses Merkblatt zu lesen und die Ratschläge in der Praxis zu beherzigen, denn dann wird es mit Sicherheit ein gelungenes Fest.

Der Leitfaden ist erhältlich beim Veterinäramt und Lebensmittelüberwachung, Adelsförsterpfad 7, 68168 Wiesloch, Tel. 06222/30734265. Er ist auch im Internet abrufbar unter rudi.wolf@rhein-neckar-kreis.de

Einen schönen Tag wünscht
Das rheinneckarblog

Bislang keine besondere Infektionslage durch EHEC-Bakterium


Rhein-Neckar/Stuttgart, 24. Mai 2011. (red/pm) Vor allem in Norddeutschland beschäftigt die Behörden eine große Fallzahl von mehreren Dutzend schwer erkrankter Menschen, die sich eine EHEC-Infektion (Darmbakterium) zugezogen haben. In Niedersachsen ist ein 83-jähriger Mann an der Infektion gestorben. In Baden-Württemberg gibt es zur Zeit drei schwere Fälle – einer könnte mit den in Norddeutschland aufgetretenen Erregern stehen. Experten raten zur Vorsicht – aber keinesfalls zur Panik.

Im Verdacht soll rohes Gemüse stehen – möglicherweise wegen einer Düngung mit Mist. Experten raten, Obst und Gemüse sorgfältig zu waschen oder besser nur gegart oder gekocht zu sich zu nehmen. Auch rohes Fleisch wie „Tartar“ oder „Hackepeter“ ist ein Übertragungsweg, wird aber bei den aktuellen Fällen nicht als Ursache gesehen.

Einzelne EHEC-Infektionen sind nicht ungewöhnlich – die häufige Fallzahl in Norddeutschland deutet aber auf konterminierte Nahrungsmittel hin. Ein ordentliche Hygiene in der Küche ist der beste Schutz. Grundsätzlich gilt: Gemüse ordentlich unter fließendem Wasser zu waschen, eventuell mit einer Gemüsebürste. Messer und Brettchen sollten nicht für alle Arbeitsgänge verwendet werden, sondern entweder mehrere oder nach jedem Arbeitsgang sorgfältig gereinigt werden. Auch das gründliche Handewaschen vor, während und nach der Mahlzeitzubereitung sollte selbstverständlich sein. Bis zur Klärung der Ursachen sollte man auf Rohkost verzichten – insbesondere Salat sollte zunächst in einem Wasserbad und dann unter fließendem Wasser gereingt werden.

In Deutschland sind der Verdacht oder Nachweis einer EHEC-Infektion nach § 6 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) meldepflichtig, wenn entweder a) ein HUS vorliegt, b) zwei oder mehr Personen erkrankt sind, oder c) ein Erkrankter im Lebensmittel- oder Gaststättengewerbe tätig ist. Laborärzte müssen jeden Nachweis eines EHEC-Stammes bei der zuständigen Behörde (Gesundheitsamt) unverzüglich melden. (Quelle: Wikipedia)

Pressemitteilung des Gesundheitsministeriums:

„Bisher verzeichnet Baden-Württemberg keine erhöhte Zahl von EHEC-Infektionen. „Natürlich beobachten wir das Krankheitsgeschehen genau“, erklärte Gesundheitsministerin Katrin Altpeter am Dienstag (24.5.) „und informieren selbstverständlich die Bevölkerung, wenn Veränderungen eintreten sollten.“

Sowohl das Ministerium, als auch das Landesgesundheitsamt und die örtlichen Gesundheitsämter seien entsprechend sensibilisiert. Das Robert Koch Institut (RKI) verzeichnet für Baden-Württemberg seit Jahresanfang 14 EHEC-Fälle (enterohämorrhagischen Escherichia coli). Weitere sieben Fälle werden aktuell geprüft und sind vom Landesgesundheitsamt bereits dem RKI gemeldet worden. Weiter sind für Baden-Württemberg drei Fälle des so genannten hämolytisch-urämischen Syndrom (HUS) zu verzeichnen. Bei einem Fall werde ein Zusammenhang mit dem Ausbruchsgeschehen in Norddeutschland geprüft.

Das HUS ist eine schwere, unter Umständen tödliche Komplikation, die bei bakteriellen Darminfektionen mit sogenannten enterohämorrhagischen Escherichia coli (EHEC) auftreten kann. Pro Jahr werden dem RKI etwa 1.000 EHEC-Fälle übermittelt. Das Vollbild des HUS ist charakterisiert durch akutes Nierenversagen, Blutarmut durch den Zerfall roter Blutkörperchen und einen Mangel an Blutplättchen.

Abhängig vom weiteren Geschehen (Entwicklung der Fallzahlen) wird das Sozialministerium täglich ab 15 Uhr (Zeitpunkt der Meldung an das RKI) informieren.“

Weitere Informationen:

Robert-Koch-Institut

Polizei kontrolliert Gaststätten – mehrere Anzeigen


Guten Tag!

Ladenburg, 16. April 2011. (red/pol) Das Polizeirevier Ladenburg hat zusammen mit dem Zoll, der Finanzkontrolle Schwarzarbeit und der Lebensmittelüberwachung neun Gaststätten überprüft – das Ergebnis ist „nicht schön“. Es wurden mehrere Strafanzeigen ausgesprochen. Wegen illegaler Beschäftigung, Begtrug und Hygienemängeln.

Aus dem Polizeibericht:

„Das Polizeirevier Ladenburg führte am Donnerstag im Stadtteil Seckenheim sowie den Rhein-Neckar-Kreis-Gemeinden Ladenburg, Ilvesheim, Edingen und Heddesheim umfangreiche Gaststättenkontrollen zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und Überwachung lebensmittelrechtlicher Bestimmungen durch.

An dem Einsatz waren auchBeamte des Zolls, der Finanzkontrolle Schwarzarbeit sowie der Lebensmittelüberwachung beteiligt. Schon bei der 3. Gaststätte konnte ein ausländischer Koch ohne Arbeitserlaubnis angetroffen werden. Dem Wirt blieb nichts anderes übrig, als sein Speiselokal zu schließen.

Auch in einer weiteren Gaststätte arbeitete eine Küchenhilfe ohne Erlaubnis. Beide Fälle ziehen Strafanzeigen nach sich. Bei den meisten Kontrollen waren die festgestellten Hygienemängel eher gering. Sie führten zur freiwilligen Vernichtung ungenießbarer Lebensmittel oder der Reinigung verschmutzter Arbeitsgeräte.

In einemFall verlief der Abluftkanal des „stillen Örtchens“ direkt in die Küche. Hier ist dringend Abhilfe nötig. Letztlich wird in einem Fall gegen einen Beschäftigten wegen Betrugs ermittelt, weil er verbotenerweise staatliche Unterstützung bezieht. Insgesamt wurden 9 Gaststätten und 29 Personen überprüft.“

Einen schönen Tag wünscht
Das ladenburgblog

Veterinäramt informiert über Hygiene bei Vereinsfesten

Guten Tag!

Heddesheim/Rhein-Neckar-Kreis, 07. Mai 2010. Das Veterinäramt des Rhein-Neckar-Kreises gibt Ratschläge zu Hygiene-Vorschriften bei Vereins- oder Straßenfesten.

Mitteilung des Rhein-Neckar-Kreises:

„Feiern, Feste und Hygiene
Veterinäramt des Rhein-Neckar-Kreises gibt Ratschläge

Nun bricht sie wieder an, die unterhaltsame Zeit der Straßen-, Kirchweih- und Vereinsfeste. Zum Gelingen dieser Veranstaltungen tragen engagierte Mitglieder von Vereinen und Verbänden mit dem Verkauf von Speisen und Getränken aller Art bei.

Gerade die Stände der Vereine und Organisationen werden von den Festgästen gerne besucht, um das Speiseangebot bei einem zwanglosen Gespräch zu genießen.

Die Betreiber der Stände scheuen natürlich keine Mühe und Arbeit, um ihren Gästen einen angenehmen Aufenthalt bei „Wurst, Weck und Wein“ und anderen Köstlichkeiten zu bieten.

Wie auch in den Betrieben der Gastronomie sind auch bei Vereins- und Straßenfesten die Vorgaben des Gaststätten- und des Lebensmittelrechts zu beachten.

Damit sich die mit Herz und Fleiß agierenden Standbetreiber auf der „sicheren Seite“ wähnen können, hat das Veterinäramt -Lebensmittelüberwachung – des Rhein-Neckar-Kreises einen Leitfaden erstellt, der praktische Hinweise für den Betrieb eines Lebensmittelverkaufsstandes gibt.

Der Leitfaden gibt Auskunft über die bauliche Beschaffenheit eines Verkaufsstandes und dessen Schutzvorrichtungen. Natürlich müssen die Lebensmittel bei vorgeschriebenen Temperaturen gelagert werden.

Diese sind in Tabellenform dargestellt. So dürfen rohe Bratwürste nur bis zu maximal vier Grad Celsius und Tiefkühlprodukte bei minus 18 Grad Celsius gelagert werden. Wertvolle Hinweise gibt der Leitfaden auch hinsichtlich der Kennzeichnung von Zusatzstoffen und der Preisauszeichnungen.

Wer bei einem solchen Fest Verantwortung übernimmt, dem empfiehlt Rudi Wolf vom Veterinäramt des Rhein-Neckar-Kreises dieses Merkblatt zu lesen und die Ratschläge in der Praxis zu beherzigen, denn dann wird es „mit Sicherheit ein gutes Fest“.

Das Merkblatt ist erhältlich beim Veterinäramt des Rhein-Neckar-Kreises, Adelsförsterpfad 7, 68168 Wiesloch, Telefon-Nummer 06222-30734265 oder auf elektronischem Wege über Veterinaeramt@rhein-neckar-kreis.de“

Einen schönen Tag wünscht
Das heddesheimblog