Sonntag, 29. Mai 2022

Die IG neinzupfenning verspielt ihre Glaubwürdigkeit

Guten Tag!

Heddesheim, 08. Oktober 2010. Die „IG neinzupfenning“ ruft zu Spenden auf – das macht sie dermaßen dilettantisch, dass man sich fragen muss, ob man sie noch ernst nehmen kann.

Kommentar: Hardy Prothmann

Die „IG neinzupfenning“ hat im Internet zu Spenden aufgerufen, um Anwalts- und Gerichtskosten zu bezahlen. Das Spendenkonto ist ein Privatkonto in München, Inhaber: Sascha Breitwieser.

Zu viele Fehlanzeigen.

Informationen zum Kontoinhaber bis auf den Namen? Fehlanzeige. Informationen zur Höhe der voraussichtlichen Anwaltskosten? Fehlanzeige. Informationen zur kontrollierten Verwendung der Spendengelder? Fehlanzeige. Informationen zum beauftragten Anwalt? Fehlanzeige. Informationen zur geplanten Klage? Fehlanzeige. Informationen zu den Erfolgsaussichten? Fehlanzeige.

Das sind nur einige Fehlanzeigen, zu denen sich weitere hinzufügen lassen. Beispielsweise die Internetseite der „IG neinzupfenning“, die mehr oder weniger brach liegt. Insgesamt 39 Beiträge wurden hier in eineinhalb Jahren veröffentlicht – überwiegend deren Flyer oder Verweise auf andere Informationsquellen. 2010 sind bislang ganze acht Artikel erschienen.

Hintergründe, Argumente, eine regelmäßige Information? Fehlanzeige.

Welche Interessen werden vertreten?

In einem Gastbeitrag auf dem heddesheimblog bezeichnete eine Heddesheimer Bürgerin die „IG neinzupfenning“ als „Alles in allem leider lasch“ – mittlerweile muss man sich fragen, ob die „IG neinzupfenning“ nicht grob fahrlässig entschlossen ist, sich jedes Vertrauen der BürgerInnen zu verspielen. Und den sicher kräftezehrenden Einsatz all derer, die aus Überzeugung und guten Gründen gegen die Ansiedlung des Logistikunternehmens „Pfenning“ in Heddesheim sind, verantwortungslos aufs Spiel setzen.

Die „IG neinzupfenning“ ist kein Verein oder eine sonstwie organisierte Gruppe, die transparent über die eigenen Aktivitäten berichtet, sondern besteht aus einem kleinen Kreis von Personen, die sich durch öffentliche Auftritte und Veröffentlichungen die Rolle als „Sprecher“ der „Pfenning“-Gegner angeeignet hat.

Damit haben diese Menschen Verantwortung übernommen, derer sie leider nicht gerecht werden.

Massiver Schaden durch Dilettantismus.

Der dilettantische Spendenaufruf beschädigt geradezu nachhaltig jedes Vertrauen gegenüber dieser Gruppe und wird die Vorbehalte verschärfen, dass „die IG“ nur ein lockerer Bund von „privaten Interessenvertretungen“ ist.

Wenn die „IG neinzupfenning“ nicht umgehend eine ordentliche Struktur aufweisen kann und eine transparente und kontinuierliche Information über ihre Aktivitäten anbietet, sollten die BürgerInnen, die aus allgemeinen Interessen für Heddesheim gegen eine Ansiedlung von „Pfenning“ sind und viel Kraft und Mühe aufgewendet haben, sich schleunigst darum bemühen, eine eigene Interessenvertretung aufbauen.

Die erste Aufgabe wäre es, den Scherbenhaufen zusammenzukehren, den die „IG“ mit dieser jüngsten Aktion angerichtet hat. Denn im Ort wird man darüber reden, dass „der Karnasch, der Breitwieser und der Weber“ sich von den BürgerInnen „ihre“ Klage finanzieren lassen wollen. Und nicht, dass man „gemeinsam“ Interessen vertritt.

Das und nichts anderes heißt das Wort „Interessengemeinschaft“ – beides, die Interessen und die Gemeinschaft der „IG neinzupfenning“ werden immer fragwürdiger.

„IG neinzupfenning“ ruft zu Spenden auf / Gemeinde verzögert Veröffentlichung der „Pfenning“-Satzung

Guten Tag!

Heddesheim, 08. Oktober 2010. Die „IG neinzupfenning“ ruft Gegner des „Pfenning“-Projekts zu Spenden auf, um Anwalts- und Gerichtskosten zu finanzieren. Die am 13. September 2010 durch eine 12:9-Mehrheit beschlossene Satzung zum Bebauungsplan „Nördlich der Benzstraße“ ist immer noch nicht in Kraft getreten.

„In den letzten fast 1 1/2 Jahren haben wir von der IG versucht, den Heddesheimer Bürgern zu zeigen, was durch die Ansiedlung der Firma Pfenning mit unserem Ort passiert. Jetzt ist es Zeit, alle Möglichkeiten auszuschöpfen und gegen das Projekt mit rechtlichen Mitteln vorzugehen. Dies wird sicherlich eine Menge Geld verschlingen. Da wir nicht über Steuergelder, wie die Gemeinde verfügen, bitten wir alle Gegner der Pfenning-Ansiedlung uns finanziell zu unterstützen“, heißt es in dem Schreiben, das von Hubert Karnasch unterzeichnet ist.

Weiter werden eine Bankverbindung genannt, sowie die Information, dass übrig gebliebene Mittel der „Kinderkrebsstation“ in Heidelberg zugute kommen sollen. Tatsächlich kann ein Normenkontrollverfahren einige zehntausend Euro kosten – ob Spenden in dieser Höhe eingehen werden, ist vollkommen offen.

Keine Informationen gibt es über die Transparenz von Seiten der „IG neinzupfenning“ zum Spendenaufkommen, also darüber, wer Ein- und Auszahlungen kontrolliert. Als Kontoinhaber wird Sascha Breitwieser angegeben. Üblicherweise wird bei solchen Spendenaufrufen ein Anwalts- oder Notarkonto benannt, dass durch die Juristen dann treuhänderisch verwaltet wird.

Auf Anfrage eines Bürgers kündigte Bürgermeister Michael Kessler unterdessen in der gestrigen Gemeinderatssitzung an, dass die „Pfenning“-Satzung „in bälde“ veröffentlicht werde und damit in Kraft treten könne. Zur Zeit würden noch Einzelheiten geprüft, um Fehler zu vermeiden. Was „in bälde“ bedeutet, ließ der Bürgermeister offen.

Ebenso gab der Bürgermeister keine konkreten Informationen, was die Veröffentlichung verzögert. Fraglich ist, ob nachträgliche inhaltliche Korrekturen einer beschlossenen Satzung möglich sind, ohne dass der Gemeinderat diese neu beschließen muss.

Aus den Reihen von Gemeinderäten ist die Vermutung zu hören, dass die Satzung noch nicht veröffentlich sei, um eine Klage gegen diese hinauszuzögern. „Hier wird mit allen Tricks gearbeitet“, heißt es hinter vorgehaltener Hand.

Hintergrund: Gegen die Satzung kann erst geklagt werden, wenn diese „Ortsgesetz“ geworden ist. Dazu muss sie veröffentlicht werden und tritt am Folgetag in Kraft.

Einen schönen Tag wünscht
Das heddesheimblog

Wehe dem, der seine Meinung äußert


Guten Tag!

Kommentar: Hardy Prothmann

„Pfenning“ hat die juristische Keule rausgeholt – nicht zum ersten Mal.

Wer wegen einer Meinungsäußerung eines Kritikers vor Gericht zieht und den Streitwert für eine Fotomontage eines Industriebaus auf 50.000 Euro beziffert und ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft, fordert, fühlt sich nicht ungerecht behandelt, sondern will Angst und Schrecken verbreiten.

Die Botschaft ist eindeutig: Jeder, absolut jeder, der es wagt, Kritik zu äußern, kann zukünftig damit rechnen, in entsprechender Höhe (Steigerungen eingeschlossen) von „Pfenning“ verklagt zu werden: der einfache Bürger, der Leserbriefschreiber, der Lokalpolitiker, Gewerbetreibende und Unternehmer, Journalisten und auch die Gemeinde Heddesheim.

Ab jetzt gilt: Wehe dem, der seine Meinung äußert.

Sollte der Antrag durchkommen, wird der Vorgang die beklagte Person mindestens 7.500 Euro kosten, zuzüglich Mehrwertsteuer.

Sollte der Antrag nicht durchkommen, dürften die selbst zu tragenden Anwaltskosten zwischen 1.500 bis 3.000 Euro liegen, die der Beklagte tragen muss – auch wenn er nichts Unrechtes getan hat.

Auch dem heddesheimblog wurde von „Pfenning“-Seite schon das Zeichen gegeben, dass die Anwälte von der Leine gelassen werden könnten.

Auf der Bürgerversammlung vom 18. September 2009 hat der Geschäftsführer und Projektverantwortliche Uwe Nitzinger öffentlich gegenüber dem Arbeitsrechtler Dr. Dietrich Growe ebenfalls rechtliche Schritte angekündigt, weil dieser behauptet hatte, die Lagerarbeiter bei Pfenning verdienten nur 8,11 Euro in der Stunde.

Kommt jetzt eine Prozesswelle? Will und wird Pfenning künftig jeden verklagen, der dem Unternehmen im Weg steht? Genug Geld hat das Unternehmen vermutlich dafür.

Das einzige, was sich Pfenning nicht erklagen kann, ist die freie Meinung der Bürger.

Meine Meinung ist: Ich finde dieses Handeln unehrenhaft.

Karl-Martin Pfenning stellt sich gerne selbst als Ehrenmann dar. Als solcher muss er – um diese Sache sofort und eindeutig aus der Welt zu schaffen – umgehend seine Anwälte zurückpfeifen und sich für den Vorgang entschuldigen.

Sonst schadet er nur seinem eigenen Ansehen.

Hintergrund: Richter weist Eilantrag der „Pfenning“-Gruppe auf eine „Einstweilige Verfügung“ gegen Hubert Karnasch zurück