Mittwoch, 22. März 2023

Weitergabe von privaten Daten und Gebühren für Blinde

Der neue Rundfunkbeitrag

Rhein-Neckar, 02. April 2013. (red/ms) Innerhalb der nächsten zwei Jahre werden Meldeämter von Kommunen und Städten private Daten an die neue GEZ weitergeben. So will man überprüfen, wer sich noch nicht freiwillig gemeldet hat. Außerdem müssen seit 2013 auch Taube und Blinde einen „Rundfunkbeitrag“ zahlen. Auch für Unternehmen hat sich mit der Neuregelung Vieles verändert. [Weiterlesen…]

Hessische Polizei warnt vor falschen Gebührenbescheiden

Neue Betrugsmasche im Namen der GEZ

Rhein-Neckar/Gießen, 28. März 2013. (red/aw) Die hessische Polizei warnt vor gefälschten Schreiben im Namen der ehemaligen Gebühreneinzugszentrale (GEZ). In der Hauswurfsendung werden die Empfänger aufgefordert, den quartalsmäßig fälligen Beitrag zu überweisen. Sollten Sie dieser Tage Post vom neuen ARD, ZDF und Deutschlandradio-Beitragsservice erhalten, schauen Sie besser genauer hin! Die Polizei bittet die Bevölkerung um Hinweise zu den Verteilern. [Weiterlesen…]

Nur wenigen Kommunen bleiben Erhöhungen erspart

Rundfunkgebühren-Wucher für Städte und Gemeinden in der Metropolregion

 

Rhein-Neckar, 25. Januar 2013. (red/aw) Auch Kommunen fordern jetzt Nachbesserungen beim neuen Rundfunkbeitrag. Seit dem 1. Januar 2013 werden die Gebühren einer Gemeinde oder Stadt nicht länger anhand der Geräteanzahl berechnet, sondern nach der Anzahl ihrer Dienststellen und Betriebsstätten, unter Berücksichtigung der dort Beschäftigten und nach der Anzahl ihrer Kraftfahrzeuge. Eine Berechnungsgrundlage die für viele Kommunen zu Kostensteigerungen führt. Die Stadt Mannheim rechnet mit einem zusätzlichen Mehraufwand von 3.000 Euro pro Monat. Städte- und Gemeinde-Verbände haben sich eingeschaltet.

Von Alexandra Weichbrodt

Aufreger Rundfunkbeitrag: Neben der “normalen” Bevölkerung, kritisieren jetzt auch die Gemeinden und Städte des Landes die neue Rundfunkgebühr der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Seit der Reform muss jeder zahlen, ob er die Sender nutzt oder nicht. Während aber in Privathaushalten pro Wohnung ein Beitrag anfällt, müssen die Kommunen ihre Beiträge jetzt nach Anzahl ihrer Dienststellen und Betriebsstätten unter Berücksichtigung der dort Beschäftigten und nach der Anzahl ihrer Kraftfahrzeuge berechnen und bezahlen.

Eine Gemeinde oder Stadt, die viele Betriebstätten wie Bürgerbüros und Standesämter oder einen großen Fuhrpark unterhält, muss also ab diesem Jahr mit Mehrausgaben rechnen. Das befürchten auch der Deutschen Städte- und Gemeindebund (DSTGB) sowie der Deutsche Städtetag: Die Reform der bisherigen Rundfunkgebühr führe zu einer „deutlichen Mehrbelastung“, heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung. Für die Mehrausgaben muss der Bürger als Steuerzahler erneut herhalten.

Gegenwehr garantiert

Da bleibt es nicht aus, dass die Kommunen sich wehren. Dafür einsetzen werden sich auch der DSTGB und der Deutsche Städtetag. Angesichts eines möglichen Kostenanstiegs von bis zu 400 Prozent, fordern die Verbände, das Thema erneut in der Rundfunkkommission und der Ministerpräsidentenkonferenz zu behandeln, um eine gerechtere Lösung zu finden.

Ihrer Ansicht nach benachteiligen die Neuregelungen besonders die bürgernahen Kommunen: Je dezentraler eine Stadt- oder Gemeindeverwaltung organisiert ist, desto mehr Betriebsstätten und Dienststellen habe sie. Und daran bemesse sich ja nun die neue Gebühr. Die Folgen: Drastische Kostensteigerungen.

Eine Bewertungsgrundlage, die auch viele Gemeinde- und Stadtkassen in der Metropolregion zukünftig mehr belasten wird. So bestätigt uns der Ladenburger Bürgermeister Rainer Ziegler, dass die Rundfunkgebühr für die Gemeinde Ladenburg bisher bei etwa 2.000 Euro im Monat lag, in Zukunft aber deutlich teurer erwartet wird.

Man habe derzeit hinsichtlich der Höhe jedoch noch Klärungsbedarf mit der Gebühreneinzugsbehörde und warte auf Antwort auf die gestellten Anfragen. Die Gemeinde stehe außerdem mit den kommunalen Landesverbänden DSTGB und dem Deutschen Städtetag in Verbindung.

Über Maßnahmen werden wir gegebenenfalls nach Beendigung der noch laufenden Verhandlungen und nach Abstimmung mit den Verbänden nachdenken,

so Bürgermeister Ziegler.

Ähnlich die Erwartungen in der Gemeinde Hirschberg. Hier erwartet die Gemeindeverwaltung eine Erhöhung von 1.655 Euro auf 1.940 Euro monatlich. Eine Steigerung von 17 Prozent mehr für den Rundfunkbeitrag.

Beitrag der Stadt Mannheim verdoppelt sich

Hart trifft es auch die Stadt Mannheim. Der bisherige Betrag von 2.700 Euro monatlicher Gebühr, wird nach Schätzungen der Stadtverwaltung um 3.000 Euro zusätzlich ansteigen, also 5.700 Euro im Monat, was einer Steigerung von rund 210 Prozent entspricht. Sicher sei man noch nicht, der erste Gebührenbescheid noch auf sich warten lasse. Einsparungsmöglichkeiten sieht die Stadt allerdings keine:

Organisationseinheiten, welche dem gleichen Zweck dienen, können sofern diese sich in einen Gebäude befinden, zu einer Betriebsstätte zusammengefasst werden. So könnten z.B. Gebühren gespart werden. Diese und viele andere Einsparmöglichkeiten hat die Stadt Mannheim ausgeschöpft.

Auch die Stadt Mannheim steht in engem Kontakt mit dem Städtetag Baden-Württemberg, der in der Angelegenheit bereits aktiv geworden ist.

Besser weg kommt da die Stadtkasse im hessischen Viernheim. Mit einer bisherigen vierteljährlichen Rundfunkgebühr von 315,24 Euro ist die Stadt relativ günstig dabei. In Zukunft werden es aber wohl trotzdem über 400 Euro Mehrkosten im Jahr, dank einer neu berechneten Rundfunkgebühr von geschätzten 419,45 Euro pro Quartal.

Weniger Gebühren bleiben die Ausnahme

In Heddesheim hat man schon Gewissheit. Die Gemeinde hat bereits die erste Rundfunkbeitragsrechnung erhalten und kommt günstiger weg als vor der Reform:

In der Abrechnung wurde deutlich, dass der monatliche Beitrag für die Gemeinde im Vergleich zum alten Modell leicht gesunken ist.

Da wird Heddesheim aber wohl eine Ausnahme sein. Obwohl die Gemeinde mit rund 11.5000 Einwohner so groß ist wie die benachbarte Stadt Ladenburg, unterscheiden sich die Rundfunkgebühren erheblich. Grund dafür ist die Anzahl der Betriebsstätten. Dazu gehören auch Bildungseinrichtungen, wie Schulen oder Kindergärten.

So muss Heddesheim mit insgesamt nur drei Schulen einen deutlich kleineren Beitrag leisten, als Ladenburg mit neun Schulen. Anträge auf einer Befreiung solcher Bildungs- und Jugendeinrichtungen werden derzeit vielerorts noch geprüft und lassen ein endgültiges Ergebniss offen.

Definition „Betriebsstätte“ gibt Anlass zur Diskussion

In Sachen Betriebsstätten-Definition gibt es ohnhin noch erheblichen Klärungsbedarf. Viele der Gemeinden, befinden sich auch deshalb noch in Verhandlungen mit der Gebühreneinzugszentrale. Nach Auffassung dieser ist beispielsweise die Volkshochschule (VHS) eine eigene Betriebsstätte, viele Kommunen sehen das allerdings anders, insbesondere wenn diese im Rathaus untergebracht ist.

Der Vater des neuen Modells, Ex-Verfassungsrichter Paul Kirchhof, lobt seine Idee im Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung trotzdem:

Ich habe gemeinsam mit den Rundfunkanstalten ein verfassungsrechtlich zulässiges und praktisch gebotenes Finanzierungssystem entwickelt. Wir haben das Ziel erreicht, einen einfachen, plausiblen Beitrag für alle Bürger zu schaffen.

Wie sich dieses Finanzierungssystem aber für Kommunen oder auch Unternehmen auswirkt, wurde wohl nicht ausreichend ausgewertet. Denn neben den Städten und Gemeinden nutzen auch die Unternehmer in Deutschland den Stimmungsschwung.

Grund dafür sind ebenfalls horrende Neuberechnungen des Rundfunkbeitrags. So soll die Drogeriekette dm etwa 270 Prozent mehr Gebühren zahlen als noch 2012. Der Einzehlhändler Rewe fürchtet gar eine Steigerung um 500 Prozent. Die Drogeriekette Rossmann droht aufgrund der Kostenexplosion sogar mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht.

Schwetzingen und Heidelberg haben noch keinen Überblick

Es wird sich zeigen, ob die Rundfunkkommission gemeinsam mit der Ministerpräsidentenkonferenz noch einmal eine Nachjustierung der Gebührenberechnung für Städte und Gemeinden vornehmen. Fest steht, es wird einige Kommunen geben, die mit einem deutlichen Loch in ihrer Haushaltskasse aus der Gebührenreform herausgehen.

Einige Städte in der Metropolregion lassen die womöglich „teure Überraschung“ der Rundfunkgebührenreform aber auch einfach auf sich zu kommen. Manche haben sich noch nicht ausreichend mit dem Thema auseinandergesetzt, so auch die Stadt Schwetzingen. Hier warte man mit Prognosen bis der erste Gebührenbescheid eintrifft. Die Berechnungsgrundlage sei derzeit einfach noch zu unklar, um Zahlen zu nennen. In Ludwigshafen weiß man nichts genaues, weil die frühere GEZ-Gebühr dezentral aus den Budgets der Verwaltungsbereiche gezahlt worden ist.

Ähnlich ist es in Heidelberg. Das Problem hier: Es fehlt der Überblick. Die Betriebsstättten hatten bisher eigenständig mit der Gebührenzentrale abgerechnet.

Derzeit hat aber noch niemand bei der Stadtverwaltung alle Einzelposten zusammengestellt, um zu errechnen wie hoch der neue Gesamtbetrag ausfallen könnte,

erklärte Dr. Bert-Olaf Rieck vom Amt für Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Heidelberg.

 

GEZ: Gebührenänderungen zum 01.01.2013

Haushaltspauschale für alle

Rhein-Neckar, 05. November 2012. (red/aw) Ab dem 01. Januar 2013 sind alle gleich: Jeder Haushalt muss dann eine Gebührenpauschale für den theoretischen oder praktischen Empfang öffentlich-rechtlicher Sendungen zahlen. Egal, ob man will oder nicht. Egal, ob man das Angebot nutzt oder nicht. Was sich die Politik von dieser „Rundfunkgebühren-Reform“ verspricht und was sich für uns Gebührenzahler ändert, wem sie nützt? Wir erklären es.

Von Alexandra Weichbrodt

Viele Menschen in Deutschland ärgern sich über GEZ-Gebühren:

Ich schaue kein öffentlich-rechtliches Fernsehen und höre nie Radio. Warum soll ich also für etwas bezahlen, dass ich nicht nutze?

Gute Frage. Aber keine, auf die man eine andere Antwort bekommt als:

Du zahlst trotzdem – ob Du willst oder nicht.

Und ab Januar gilt das für alle.

Eine Wohnung, ein Beitrag

Mit der Reform des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (PDF) wird ab dem 01. Januar 2013 eine Haushaltspauschale für die Nutzung von Empfangsgeräten eingeführt. Diese soll vieles vereinfachen, verspricht weniger bürokratischen Aufwand und schert aber letztlich nur alle Bürgerinnen und Bürger über einen Kamm. Denn ab 2013 wird nicht mehr pro Gerät mit dessen Besitzer abgerechnet, sondern pauschal pro Wohnung. Unabhängig davon, ob im jeweiligen Haushalt ein Empfangsgerät vorhanden ist und dieses genutzt wird.

Für Haushalte mit mehreren Mitgliedern verspricht diese neue Regelung auf den ersten Blick Entlastung. Erwachsene Kinder oder Oma und Opa, die mit in der Familie leben, werden nicht mehr zusätzlich zur Kasse gebeten. Pro Haushalt wird dann der Betrag von 17,98 Euro fällig. Die Anzahl der Geräte spielt keine Rolle mehr.

Mehr Transparenz, weniger Kontrolle?

Kurt Beck (Quelle: Staatskanzlei Rheinland-Pfalz)

Als einer der großen Pluspunkte der Reform wurde nach ihrem Beschluss im Jahr 2010 der Fakt genannt, dass mit dem neuen Modell ja nicht mehr kontrolliert werden müsse, wie viele Geräte und Personen sich tatsächlich in einem Haushalt befinden.

Der Vorsitzende der Rundfunkkommission und rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck formulierte es, nach dem Beschluss der Ministerpräsidenten 2010, so:

Ziel der Länder ist es, die Finanzierung für den Rundfunk auf eine zeitgemäße Grundlage zu stellen, die Kontrollbedürftigkeit innerhalb des Systems deutlich zu reduzieren und vor allem auch die Privatsphäre der Rundfunkteilnehmer zu schonen.

Auch GEZ-Verwaltungsrat-Vorsitzender Hans Färber sieht darin eine “Chance für das  öffentlich-rechtliche Modell – weg von der Kontrolle hin zu mehr Transparenz und Service für die Bürgerinnen und Bürger”.

Die GEZ-Schnüffler wären also zukünftig überflüssig. Der bürokratische Aufwand würde sinken, da keine Geräteauflistungen und ihre An- und Abmeldungen mehr vorgenommen werden müssten. Auch die “Kontaktpersonen” zur GEZ, die Beitragszahler werden insgesamt weniger, da nur noch jeder Haushalt und nicht jeder Besitzer erfasst werden muss.

“Alter Wein in neuen Schläuchen”

Doch wer glaubt, dass damit die Besuche der GEZ-Kontrolleure aufhören, könnte sich täuschen, denn die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern sehen das anders. Bereits 2010, nach dem Beschluss der Reform, teilten sie in einer Stellungnahme ihre Bedenken mit:

Die bestehenden Befugnisse bei der Geldeintreibung werden beibehalten und teilweise sogar noch erweitert.

Der baden-württembergische Landesdatenschutzbeauftragte Jörg Klingbeil hält das neue Finanzierungsmodell gar für “alten Wein in neuen Schläuchen”.

Die Gebührenreform soll die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender in Deutschland neu regeln. Hinter dem Begriff “öffentlich-rechtliche Sender” verbergen sich elf Rundfunkanstalten mit mehr als einem Dutzend Haupt- und Spartensendern im Fernsehen und gut 70 Radiowellen.

Besonders in Zeiten des Internets will der Gesetzgeber durch die neue Reform die öffentlich-rechtlichen Sender absichern. Die technische Entwicklung habe dazu geführt, dass die Erhebung der Rundfunkgebühr nicht mehr plausibel sei.

Aus GEZ wird AZDBS

ARD-Vorsitzender Peter Boudgoust (Quelle: SWR/Rafael Krötz)

Ab 2013 wird aus der GEZ der AZDBS – ARD-ZDF-Deutschlandradio-Beitragsservice. Klingt das charmanter als „Gebühreneinzugszentrale“? Hört sich vielleicht im ersten Moment weniger bedrohlich an, die kontinuierliche „Beitreibung“ wird es weiterhin geben – und das viel einfacher als früher, denn per Definition geht es nicht mehr darum, ob man ein Empfangsgerät hat. Das wird einfach unterstellt.

Die öffentlich-rechtlichen Sender begrüßen den neuen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag. ARD-Intendant Peter Boudgoust findet die neue Gebührenreform “einfach gerecht” und auch der frühere ZDF-Intendant Markus Schächter betonte, dass der neue Rundfunkbeitrag einfacher und effektiver sei und so für mehr Beitragsgerechtigkeit sorge.

Allerdings verbirgt diese neue Finanzierungsform für die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten auch eine nicht zu unterschätzende Mehrverantwortung. Denn sie werden mit Inkrafttreten des neuen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag mit Kultur- und Bildungsgütern, wie Schulen, Universitäten und Theatern, gleichgestellt. Und für die kommt nach gesellschaftlichem Konsens die Allgemeinheit auf.

ARD und ZDF ab 2013 Kultur- und Bildungsgut

Damit hätte Deutschland ab 2013 so etwas wie eine Rundfunksteuer. Kritiker mahnen, dass öffentlich-rechtliche Sender zum Staatsfunk avancieren und trotzdem, weil es ja in der Verfassung vorgeschrieben ist, das Etikett der Staatsferne behalten dürfen.

Kritiker bemängeln außerdem die Stärkung der Öffentlich-Rechtlichen und eine weitere Verschiebung zum Nachteil der Verleger und Privatsender. Verschärft werde das Problem durch das nach wie vor fehlende Werbeverbot bei ARD, ZDF & Co. Durch Werbung treten die Öffentlich-Rechtlichen in direkte Konkurrenz zu den Privatsendern. Eine zusätzliche Einnahmequelle, die die Wettbewerbsfähigkeit langfristig deutlich beeinflussen kann.

Anlass zur Kritik gibt auch die neue Regelung der Gebührenbefreiung. Der wohl größte Nachteil der GEZ-Reform für Bürgerinnen und Bürger: Es wird so gut wie keine GEZ-Befreiungen mehr geben. Wer weder Fernseher noch Radio besitzt muss genauso viel zahlen wie der Nachbar mit Zweit-Fernseher, Küchenradio und Laptop.

Zukünftig werden nur noch die „finanziell Schwachen“ vom Rundfunkbeitrag befreit. Empfänger von Sozialleistungen sowie Studierende und Auszubildende, können sich mit einem Nachweis wie bisher von der Gebühr befreien lassen.

Was muss ich jetzt tun?

Nach Angaben der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen Sender, des ZDF und des Deutschlandradio erfolgt die Umstellung für Bürgerinnen und Bürger auf den neuen Beitrag größtenteils automatisch. Für über 90 Prozent der Bürgerinnen und Bürger bedeute dies, dass sie ab 2013 genauso viel oder weniger zahlen als zuvor. Von Unternehmen und Institutionen seien zukünftig einige zusätzlichen Angaben erforderlich, heißt es.

Der neue Rundfunkbeitrag mache allerdings auch vieles einfacher für Unternehmen und Institutionen wie Behörden oder Verbände, so die Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Der neue Gebührensatz ergibt sich dann aus der Zahl der Betriebsstätten, der Beschäftigten und der Kraftfahrzeuge. Wer welche Rundfunkgeräte bereithält, spielt zukünftig keine Rolle mehr.

Für „Einrichtungen des Gemeinwohls“ wie Schulen oder gemeinnützige Vereine und Stiftungen sowie Feuerwehr, Polizei, Bundeswehr, Zivil- und Katastrophenschutz gelten ab 2013 gesonderte Regelungen. Es ist maximal ein Rundfunkbeitrag von monatlich 17,98 Euro pro Betriebsstätte zu zahlen. Es spielt also keine Rolle mehr, über wie viele Radios, Fernseher und Computer eine Einrichtung verfügt.

Finanzcheck bei der GEZ

Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (KEF) schätzt – mit Hinweis auf die Chancen und Risiken des neuen Einnahmemodells –, dass die Gebühreneinzugszentrale (dann: AZDBS) zwischen 2013 und 2016 rund 29,6 Milliarden Euro einnehmen wird.

GEZ-Gebäude in Köln (Quelle: Gebühreneinzugszentrale)

Pro Jahr wären das etwas 7,4 Milliarden Euro für die öffentlich-rechtlichen Anstalten, davon bekommt die ARD 5,4 Milliarden für Radio und Fernsehen, das ZDF 1,8 Milliarden, das Deutschlandradio knapp mehr als 190 Millionen.

Laut dem GEZ Geschäftsbericht 2011 beliefen sich die Gesamterträge im Jahr 2011 von ARD, ZDF und Deutschlandradio ohne Anteile der Landesmedienanstalten auf rund 7,39 Milliarden Euro. Insgesamt summierten sich die Gebührenerlöse der ARD auf 5,373 Milliarden Euro, das ZDF konnte 2011 1,824 Milliarden Euro verbuchen, das Deutschlandradio etwa 193,4 Millionen Euro.

Treffen die Berechnungen der KEF ab 2013 zu, werden sich die Mehreinnahme der AZDBS gegenüber den GEZ-Zahlen von 2011 in Grenzen halten. Wenn es überhaupt zu welchen kommt. Derzeit führt die GEZ knapp 42 Millionen Teilnehmerkonten, die Zahl der Haushalte, die für 91 Prozent der GEZ-Einnahmen stehen, liegt knapp über 40 Millionen. Die KEF erwartet damit trotz der neuen Erhebungsgrundlage kein deutliches Plus bei den Einnahmen.

Das neue Modell scheint also keines zum Geld scheffeln zu sein. Trotzdem wird der ein oder andere Gebührenzahler nicht das Gefühl loswerden über den Tisch gezogen zu werden.

GEZ: Post vom Datenschutzbeauftragten

Guten Tag!

Heddesheim, 03. Mai 2010. Der Datenschutzbeauftragte des SWR hat nicht lange gebraucht, um zu unserem Bericht über die zweifelhaften Methoden eines GEZ-Beauftragten zu reagieren: Er wirft der Redaktion „strafbare Handlungen“ vor.

Von Hardy Prothmann

Unser Bericht über einen GEZ-Beauftragten hat eine sofortige Reaktion nach sich gezogen: Der Datenschutzbeauftragte des SWR, Professor Dr. Armin Herb, wirft uns per gepostetem Kommentar „strafbare“ Handlungen vor und führt das Persönlichkeitsrecht des GEZ-Beauftragten ins Feld.

Ob sich der GEZ-Beauftragte falsch oder auch rechtswidrig verhalten habe, müsse er hingegen noch prüfen, sagte Professor Dr. Armin Herb telefonisch.

Was Herr Herb aber sofort wusste: Wir hätten uns strafbar verhalten. Und wir hätten nicht den GEZ-Beauftragten zur Sache gehört – mithin unsere gesetzliche Sorgfaltspflicht verletzt.

Auf die Frage, wo diese Sorgfaltspflicht denn gesetzlich geregelt sei, konnte der Jurist uns kein Gesetz nennen. Dafür aber einige Urteile in Sachen GEZ.

Ich wollte daraufhin gerne wissen, wie ich das zu verstehen habe. Das sei nur ein Hinweis, war die Antwort.

Aus Sicht einer kleinen Redaktion gegenüber einem Koloss wie dem SWR, der jede Menge Juristen aus GEZ-Gebührengeldern beschäftigt und im Zweifel noch mehr Juristen beschäftigen kann, war das eine Drohung. Aber vielleicht habe ich das auch falsch verstanden.

Wie ein Bürger den Satz: „Sie werden von uns hören“, zu verstehen habe? Als Auskunft, dass sich die GEZ wieder melden würde. Nicht als „Einschüchterungsversuch“? Das könne er nicht erkennen, sagte Herr Herb sinngemäß.

Und das der GEZ-Beauftragte ungefragt Grundstücke betrete und damit Hausfriedensbruch begehe? Das müsse man im Einzelfall entscheiden, ob klar ersichtlich sei, wo die Klingel angebracht und ob ein Zugang zum Grundstück klar nicht erlaubt sei.

Juristen haben dafür sicherlich jede Menge Sichtweisen. Meine laienhafte ist: Ich betrete kein Privatgrundstück. Auch dann nicht, wenn ich die Klingel nicht finde.

Auf die Frage, ob ich Herrn Herb zitieren dürfte, antwortete dieser mit „Nein“. (War das jetzt ein Zitat?)

Zusammengefasst habe ich den Eindruck, dass der Datenschutzbeauftragte des SWR, Herr Professor Dr. Armin Herb, eher den Eindruck machte, sich für Datenschutzbelange der GEZ-Kontrolleure stark zu machen, als die Sicht der Bürgerinnen und Bürger einzunehmen.

Statt den Fehler im eigenen System zu suchen, war Herr Herb meiner Meinung nach nur darauf bedacht, mögliche Fehler in unserer Berichterstattung zu erkennen.

Während er diese sofort zweifelsfrei zu erkennen glaubte, müsse das Verhalten des GEZ-Beauftragten noch überprüft werden. Sätze wie: „Wir werden Sie nicht vergessen. Darauf kann ich Ihnen Gift geben“, scheinen aus Sicht des Datenschutzbeauftragten zum ordnungsgemäßen Verhalten eines GEZ-Beauftragten zu gehören.

Auch für die Androhung „…dann ziehen wir Sie vor Gericht“ hatte Herr Herb Verständnis, denn schließlich sei der Bürger dem GEZ-Beauftragten ja auch auf der Straße nachgelaufen. Mir war bislang nicht bewusst, dass dies eine „strafbare“ Handlung ist – der Jurist ist schließlich Herr Herb.

Die „Hinweise“ von Herrn Professor Dr. Armin Herb habe ich als Verantwortlicher für das heddesheimblog zu Kenntnis genommen. Aus redaktioneller Sicht waren Video und Ton in einer so schlechten Qualität, dass auf die Persönlichkeitsrechte des GEZ-Beauftragten ausreichend Rücksicht genommen wurde.

Der (GEZ-) Datenschutzbeauftragte Professor Dr. Armin Herb sieht das anders. Deshalb hat die Redaktion den Film nochmals überarbeitet und verfremdet. Der Film wurde von der Redaktion erneut veröffentlicht.

Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf zu erfahren, wie GEZ-Beauftragte vorgehen und wie der Datenschutzbeauftragte des Südwestdeutschen Rundfunks darauf reagiert.

Unter anderem hat er einem freien Journalisten den Namen einer weiteren Bürgerin genannt, bei der der GEZ-Beauftragte ungefragt das Grundstück betreten hat und damit aus Sicht der Bürgerin Hausfriedensbruch begangen hat.

Außerdem hat Herr Professor Dr. Armin Herb der Redaktion gegenüber den Namen des Bürgers genannt, der das Video aufgenommen hat.

Ob Herr Professor Dr. Armin Herb damit gegen den Datenschutz verstoßen hat, lassen wir prüfen.

GEZ-Kontrolleur: „Wir werden Sie nicht vergessen. Da geb ich Ihnen Gift drauf.“

Guten Tag!

Heddesheim, 02. Mai 2010. Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) ist in der Vergangenheit immer wieder in die Kritik geraten: Bei der Kontrolle von Haushalten, ob die auch ordnungsgemäß ihre Empfangsgeräte angemeldet haben, gehen manche „Fahnder“ nicht zimperlich vor. Direkte oder angedeutete Drohungen sollen vermeintliche „Schwarzseher oder -hörer“ einschüchtern. Wir dokumentieren einen authentischen Fall in Heddesheim.

Von Hardy Prothmann

Die GEZ ist seit Jahren in der Kritik: Wegen ihrer Datensammelwut kritisieren die Landesbeauftragten für Datenschutz seit Jahren die Stelle, die für die Landesrundfunkanstalten (ARD, ZDF, SWR usw.) die Rundfunkgebühren einzieht.

Immer wieder stehen die GEZ-Beauftragten wegen „Drohungen“ und „miesen Methoden“ in der Kritik. Andere nennen diese Leute Schnüffler.

gezkontrolleur

GEZ-Kontrolleur bei der "diskreten" Arbeit: "Ich muss mir noch die Autonummern aufschreiben." Bild: hblog

In Heddesheim versucht mindestens ein GEZ-Kontrolleur zur Zeit, an die Daten von Bürgerinnen und Bürgern zu kommen – und spart nicht mit indirekten und direkten Drohungen.

Der Mann ist nicht bereit, sich korrekt auszuweisen. Nach Aussage des Bürgers, der uns das Video zur Verfügung stellte, sagte der Mann zu Beginn des Gesprächs, er habe gesehen, dass in einem Zimmer ein Monitor läuft und das fotografiert. Das Problem: Um einen Blick auf das benannte Fenster zu werfen, musste der Mann in der Hofeinffahrt des Nachbargrundstücks gestanden haben. Gefragt, ob er das Grundstück betreten darf, hat der Mann nicht.

„Sie werden von uns hören. Machen Sie sich keine Sorgen.“

Der Reaktion liegt eine zweite Aussage vor, dass der Mann ungefragt Grundstücke betritt und direkt an der Haustür klingelt. Er kommt sofort zur Sache. Sein Auftreten ist unverhohlen drohend. Den Hof verlies er erst nach mehrfacher Aufforderung. Auch hier verwies er aufs „Gesetz“. Paragrafen nannte er keine. Auf Verlangen zeigte er nur einen allgemeinen Absatz zur Rundfunkgebührenpflicht. Auch hier kam die Ansage: Dann notiere ich mir mal noch die Autonummern.

Die betroffenen BürgerInnen beschweren sich nun beim Datenschutzbeauftragten des SWR über das ungebührliche und ungesetzliche Verhalten des Mannes. Sicherlich sind die GEZ-Beauftragten im Auftrag der öffentlich-rechtlichen Sender unterwegs.

Ganz sicher ist es aber nicht ihre Aufgabe, BürgerInnen einzuschüchtern. Und ganz sicher ist es Ihnen nicht erlaubt, in Häuser und Wohnungen hinein zu fotografieren.

Das Video liegt leider nur in schlechter Qualität vor, der Ton ist aber weitgehend verständlich. Wir haben den Dialog trotzdem aufgeschrieben.

Anmerkung der Redaktion: Nachdem wir überprüft haben, ob der Kommentar (siehe unten) von Prof. Herb wirklich von diesem stammte und ein Gespräch geführt haben, in dem uns Herr Prof. Herb unmissverständlich erklärte, die „Persönlichkeitsrechte“ des GEZ-Kontrolleurs seien verletzt und dazu auf verschiedene Gerichtsurteile verwies – haben wir den Beitrag zunächst herausgenommen.
Herr Prof. Herb wollte sich übrigens nicht zitieren lassen (Persönlichkeitsrecht).

Wir haben die Dokumentation überarbeitet und Film und Ton verzerrt.

Bürger: Ich möchte Ihren Ausweis nochmal sehen.
GEZ-Beauftragter: Ich habe Ihnen den Ausweis gezeigt.
Bürger: Sie haben mir den Ausweis nicht gezeigt.
GEZ: Natürlich
Bürger: Sie halten die Nummer zu. Zeigen Sie mir die Nummer. Machen Sie den Daumen weg.
GEZ: Mehr gibts nicht.
Bürger: Moment.
GEZ: Sie, ich hab noch tausend Sachen zu machen.
Bürger: Nein, Sie können nicht einfach hier vorkommen…
GEZ (unterbricht): Sie werden eh von uns hören. Sie werde eh von uns hören guter Mann. So geht das nicht.
Bürger: Doch.
GEZ: Ich muss mir noch die Autonummern aufschreiben.

GEZ notiert Autonummern.

GEZ: Schöner Abend. Haben Sie jetzt noch ein Problem?
Bürger: Ich will Ihre Autonummer.
GEZ: Meine Autonummer brauchen Sie nicht. Um Gottes willen, ich glaub, es geht los? Sie werden eh von uns hören. Wollen Sie mir durch den ganzen Ort nachlaufen.

Unverständlich.

Bürger: Was haben Sie eben gesagt?
GEZ: Ich muss meine Sache diskret machen.
Bürger: Was haben Sie eben gesagt?
GEZ: Sie haben meinen Namen, dass muss reichen.
Bürger: Sie haben eben eine Beleidigung gesagt und das wissen Sie.

Der GEZ-Beauftragte sorgt sich um seinen „diskreten“ Job.

GEZ: Ich muss die Sache hier diskret machen.
Bürger: Was haben Sie eben gesagt hier?
GEZ: Was hab ich gesagt?
Bürger: Sie haben gesagt, so ein…Depp?
GEZ: Ich habe nichts gesagt. Ich weiß nicht, was Sie verstehen.
Bürger: Das ist eine Beleidigung.
GEZ: Ich habe Sie nicht beleidigt. Ich bitte Sie.

„Wir werden Sie nicht vergesssen. Da kann ich Ihnen Gift drauf geben.“

Bürger: Sie kommen her, stellen sich nicht vor, bedrohen die Leute, fotografieren in die Wohnungen. Wie sind Sie eigentlich drauf.
GEZ: Sie haben uns Auskunft zu geben, Sie sind laut Gesetz dazu verpflichtet mit ganz anständig und ehrlich die Meinung zu sagen.
Bürger: Moment, Sie standen vor der Tür und haben gesagt, sie haben in die Wohnung reingesehen und fotografiert.
Bürger: Das haben Sie vorhin gesagt.
GEZ: Ich habe hier noch Sachen diskret abzuklären. Sie werden von uns eh hören. Machen Sie sich keine Sorgen. Wir werden Sie nicht vergessen. Da kann ich Ihnen Gift drauf geben. Gehen Sie bitte heim, ich habe hier in der Ecke noch Sachen abzuklären.
Bürger: Das ist meine Heimat. Sie können mir doch nicht vorschreiben, wo ich hier langlaufe?

„Dann ziehen wir Sie vor Gericht.“

Die beiden laufen weiter.

GEZ: Also wenn Sie weitermachen, mache ich gegen Sie noch eine persönliche Anzeige.
Bürger: Wegen was?
GEZ: Da wird der SWR dahinterstehen, das garantiere ich Ihnen. Dann ziehen wir Sie vor Gericht. Sie laufen mir hier nicht nach. Ich habe hier Sachen diskret abzuklären, wo ich keine Zuhörer brauche.
Bürger: Sie haben sich nicht korrekt ausgewiesen. Sie haben mir einen Plastikausweis gezeigt, aber keinen Personalausweis.
GEZ: Machen Sie sich keine Sorgen. Sie werden von uns hören. Machen Sie sich bitte keine Sorgen.

Einen schönen Tag wünscht
Das heddesheimblog

Persönliche Anmerkung:

Ich arbeite seit 1994 immer wieder für einzelne Landesrundfunkanstalten und habe viele Erfahrungen gemacht. Darunter auch sehr positive.

Aus der GEZ-Gebühr werden nicht nur (immer weniger) festangestellte Journalisten und vor allem viel Verwaltung bezahlt, sondern auch „Freie Mitarbeiter“.

Die Honorare bei ARD & ZDF erlauben (noch) für tausende von „freien Journalisten“ einen „einigermaßen“ finanzierbaren Lebensstil für eine harte, oft ungeliebte, verantwortliche Arbeit.

Ich habe für ARD & ZDF immer gerne gearbeitet und fühle mich dem öffentlich-rechtlichen System sehr verbunden, weil dort Journalismus möglich ist und immer wieder herausragender Journalismus stattfindet. Gut oder anständig bezahlte Journalisten haben mir dort viel beigebracht.

Für die überwiegende Mehrzahl der Privatsender gilt: Nur soviel Journalismus wie absolut nötig und den so allerbilligst wie möglich. Auch diese Erfahrung habe ich gemacht.

Solange die GEZ-Gebühr auch dafür sorgt, dass wir Bürgerinnen und Bürger uns nach Artikel 5 Grundgesetz eine fundierte Meinung bilden können, ist das sehr gut investiertes Geld.

Wenn aber irgendwelche Typen im Vorgarten rumschleichen oder durch die Hecke fotografieren, hört der Spaß und vor allem das Verständnis auf.

Ein öffentlich-rechtliches Rundfunksystem, das Drohungen gegenüber der Meinungsfreiheit nicht sanktioniert, ist am Ende.

Dann würde ich lieber nur noch Privatfunk sehen und hören, weil ich wüsste, dass die irgendwie miteinander im Wettbewerb stehen und nicht nur einfach „kassieren“ wollen.

Die GEZ geht in Heddesheim um

Guten Tag!

Heddesheim, 27. April 2010. Eine Leserin hat die Redaktion darauf aufmerksam gemacht, dass GEZ-Kontrolleure zur Zeit in Heddesheim „Haushalte abklappern“, um sich nach dem Stand der Anmeldung rundfunkgebührenpflichtiger Geräte zu erkundigen.

Die wichtigste Information ist: GEZ-Kontrolleure haben kein Recht, die Wohnung zu betreten. Sie haben auch kein Recht, ungefragt ein Grundstück zu betreten. Handeln sie dagegen, begehen sie Hausfriedensbruch.

Wird die Haustür geöffnet, ist es rechtlich umstritten, zu welchen Auskünften man verpflichtet ist. Im Zweifel verweigern Sie die Auskunft und bitten um schriftliche Anfrage.

Das Unabhängige Landeszentrum für den Datenschutz hat eine umfassende Übersicht zum Thema GEZ aufgestellt. Darin heißt es:

„Muss ich der GEZ antworten, auch wenn ich alle Empfangsgeräte angemeldet habe oder gar keine Geräte bereithalte?

Die Auskunftspflichten gegenüber der GEZ sind im Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) geregelt. Danach besteht zum einen die Pflicht, Beginn und Ende des Bereithaltens eines Rundfunkempfangsgerätes zum Empfang von sich aus anzuzeigen. Die Gebührenpflichtigen müssen zudem einen Wohnungswechsel bekannt geben. (§ 3 Abs. 1 RgebStV)

Daneben gibt es die Pflicht, der zuständigen Landesrundfunkanstalt auf Nachfrage Auskunft über diejenigen Tatsachen zu geben, die Grund, Höhe und Zeitraum ihrer Gebührenpflicht betreffen. Von dieser Pflicht erfasst sind sowohl Rundfunkteilnehmer als auch Personen, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass sie ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithalten und dies nicht oder nicht umfassend nach § 3 Abs. 1 und 2 angezeigt haben. Die Auskunft kann auch von Personen verlangt werden, die mit den zuvor genannten Personen in häuslicher Gemeinschaft leben.

Wer nicht zu diesem Personenkreis gehört, muss der GEZ also nicht antworten. Dies gilt für Personen, die weder Radio noch Fernseher bereithalten. Aber auch diejenigen, die nur ein Radio besitzen und dieses angezeigt haben, sind nach übereinstimmender Auffassung der Landesdatenschutzbeauftragten, die zur Kontrolle der Rundfunkgebühren ermächtigt sind, nicht verpflichtet, weitere Auskünfte zu geben (Mehr dazu im 10.Tätigkeitsbericht des Brandenburgischen Landesdatenschutzbeauftragten ) Dagegen sind die mit Gebührenschuldnern in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen zur Auskunft verpflichtet. Dies gilt allerdings nicht für Kinder unter 14 Jahren; darüber hinaus ist auch fraglich, ob die Vorschrift Jugendliche unter 18 Jahren erfasst, die nicht über eigene Geräte und eigenes Einkommen verfügen.

Allerdings sehen sich viele Personen, die nicht auskunftspflichtig sind, doch zur Antwort genötigt, da die GEZ auch in diesen Fällen bei ausbleibender Antwort eine Eskalationsstrategie verfolgt. In wohl meist drei aufeinanderfolgende Schreiben werden immer bedrohlichere Formulierungen verwendet, die die Assoziation aufkommen lassen sollen, es würden demnächst hoheitliche Maßnahmen ergriffen. Mangels entsprechender Befugnisse kommt es dazu naheliegender Weise jedoch nicht.“

Es gibt immer wieder Berichte, dass die GEZ-Kontrolleure unlautere Methoden verwenden. Sollten Sie das Gefühl haben, dass etwas mit der Befragung oder er Erhebung von Daten nicht in Ordnung ist, können Sie Ihre Beschwerden hierhin richten:

Datenschutzbeauftragter Südwestrundfunk
Prof. Dr. Armin Herb
Neckarstraße 230
70190 Stuttgart
Telefon: 0711 / 929 – 3014
Telefax: 0711 / 929 – 3019
Email: datenschutz@swr.de
Internet: http://www.swr.de/unternehmen/unternehmen/datenschutz.html

Link:
GEZ-weitere Informationen

Einen schönen Tag wünscht
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