Montag, 29. Mai 2023

51-jähriger ohne Führerschein flüchtet beim Versuch einer Kontrolle

Verfolgungsfahrt über A6, Mannheim, Viernheim, Heddesheim

polizei_feature11Mannheim/Viernheim/Heddesheim, 08. September 2013. (red/pol) Am frühen Sonntagmorgen hat ein 51-jähriger Mann versucht, sich einer Verkehrskontrolle zu entziehen. Als die Beamten den hinter dem Lenkrad schlafenden Mann auf dem Parkplatz Linsenbühl geweckt hatte, startete dieser seinen Wagen und flüchtete mit hoher Geschwindigkeit. Die rasante Fahrt ging über Vogelstang, Feundenheim, Viernheim und endete in Heddesheim, wo der Mann festgenommen werden konnte. [Weiterlesen…]

Jetzt in der Röntegenstraße 2:

Zulassungs- und Führerscheinstelle Weinheim umgezogen

Weinheim, 09. Juli 2013. (red/pm) Die Zulassungsbehörde und die Fahrerlaubnisbehörde sind umgezogen. Das neue Verwaltungsgebäude befindet sich in der Röntgenstraße 2 in Weinheim. [Weiterlesen…]

Bislang keine Umtauschpflicht für alte Führerscheine

Neu ausgestellte EU-Führerscheine gelten nur fünfzehn Jahre

Heidelberg/Rhein-Neckar, 10. Januar 2013. (red/pm) Ab dem 19. Januar 2013 gelten neu ausgestellte EU-Führerscheine nur noch fünfzehn Jahre, dann müssen die EU-weit einheitlichen Führerscheine neu ausgestellt werden. Die Fahrerlaubnis bleibt aber bestehen.  Die Gebühr beträgt 24 Euro. Bislang gibt es  keine Umtauschpflicht für Alt-Dokumente, sie bleiben bis zum 19. Januar 2033 gültig. 

Information des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis:

„Alle ab dem 19. Januar 2013 neu ausgestellten Führerscheine werden auf 15 Jahre befristet. Ähnlich wie der Personalausweis, der alle zehn Jahre beantragt werden muss, wird auch der EU-weit einheitliche Führerschein mit dieser neuen Regelung künftig nur noch eine begrenzte Gültigkeit haben. Für die Neuausstellung nach Ablauf der 15 Jahre sind weder eine erneute Fahrprüfung noch ein Gesundheitstest erforderlich. Denn befristet wird lediglich das Führerscheindokument und nicht die Fahrerlaubnis. Die Befristung der LKW- und Busführerscheine auf 5 Jahre bleibt hiervon unberührt. Ältere Führerscheine in grau, rosa oder Scheckkartenformat müssen derzeit nicht umgetauscht werden. Sie bleiben bis zum 19. Januar 2033 gültig, ehe sie gegen die neue EU-Fahrerlaubnis eingetauscht werden müssen.

Biometrisches Lichtbild und ein gültiger Ausweis sind nötig

Für die Antragstellung werden ein aktuelles biometrisches Lichtbild, der Führerschein sowie ein gültiger deutscher Personalausweis oder Reisepass benötigt. Die Gebühr beträgt 24 Euro.

In der EU gibt es bislang mehr als 100 unterschiedliche Führerscheinmodelle, die durch den neuen europäischen Führerschein ersetzt werden sollen. Die EU verspricht sich dadurch auch eine höhere Fälschungssicherheit. Der Umtausch im 15-Jahres-Rhythmus soll zudem dafür sorgen, dass jeder Autofahrer ein relativ aktuelles Passfoto auf seinem Führerscheindokument hat.“

Weitere Informationen stehen im Internet unter: 

http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artikel/StB-LA/fuehrerschein-2013.html

Fragen beantwortet auch die Führerscheinstellen im Rhein-Neckar-Kreis unter E-Mail: fahrerlaubnisse@rhein-neckar-kreis.de oder Tel. 06222 30734334.

Polizei stoppt 19-jährigen Mann

Ohne Fahrerlaubnis betrunken Auto gefahren

Heddesheim, 20. Oktober 2012. (red/pm) Im Rahmen einer Kontrolle stellte die Polizei in der Nacht von Freitag auf Samstag bei einem 19 Jahre alten Pkw-Fahrer fest, dass dieser nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war. Zudem war er alkoholisiert .

Information des Polizeipräsidiums Mannheim:

„Ohne Fahrerlaubnis unterwegs war in der Nacht von Freitag auf Samstag ein 19 Jahre alter Pkw Fahrer in Heddesheim. Gegenüber den kontrollierenden Polizeibeamten des Polizeireviers Ladenburg erklärte er gerade im Begriff zu sein den Führerschein zu erwerben. Allerdings dürfte sich die Aushändigung des Führerscheins aus „amtlichen“ Gründen noch etwas verzögern. Die Beamten stellten fest, dass er bei seiner Fahrt alkoholisiert war. Sie behielten seinen Fahrzeugschlüssel ein und werden die Führerscheinstelle informieren. Zudem wird gegen ihn eine Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und Trunkenheit im Straßenverkehr vorgelegt werden.“

Vernunft und Kontrollen wirken – Polizei: Weniger „Alkoholfahrten“

Guten Tag!

Heddesheim, 17. Februar 2010. Das Polizeipräsidium Mannheim sieht eine positive Entwicklung in Sachen „Alkohol am Steuer“. Gegenüber dem Vorjahr sind alle Zahlen rückläufig.

haltpolizei

Weniger "Alkohol- und Drogenfahrten". Bild: hblog

Die Polizei führt die Abnahme von Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss auf die verstärkten Kontrollen sowie eine kontinuierliche Information der Öffentlichkeit zurück. Sowohl die Fahrten unter Einfluss von Alkohol als auch unter Einfluss von Drogen gingen gegenüber dem Vorjahr um gut 25 Prozent zurück. Und es gab einen Unfall weniger.

Da Fahrten unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen nach wie vor die Verkehrssicherheit maßgeblich negativ beeinflussen, ist die Überprüfung der Fahrtauglichkeit weiter ein Schwerpunkt der Verkehrspolizei.

Pressemeldung des Polizeipräsidiums Mannheim:

„Die Appelle und Warnungen der Polizei und anderer Institutionen haben die Bürger offenbar erreicht. Bei den angekündigten Kontrollen der Polizei in der Fastnachtszeit gerieten im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Mannheim im Vergleich zum Vorjahr (Zahlen in Klammer) weniger Verkehrsteilnehmer in Konflikt mit dem Gesetz.

In den vergangenen vier Wochen musste die Polizei 14 (15) Unfälle aufnehmen, bei denen Alkoholkonsum ursächlich war. Hierbei wurden 3 (0) Personen verletzt. Bei den umfangreichen Kontrollen wurden 37 (49) Fahrzeugführer festgestellt, die sich unter dem Einfluss von Alkohol ans Steuer setzten. Darunter jedoch auch ein Führerscheinneuling, für den ein generelles Alkoholverbot am Steuer besteht. Sie müssen nun, je nach Promillewert, mit dem Entzug ihrer Fahrerlaubnis, bzw. mit einer Anzeige rechnen.

Anzeichen eines Drogenkonsums konnten die Beamten bei 9 (13) Fahrzeugführern wahrnehmen und durch einen entsprechenden Test belegen. Neben den üblichen Sanktionen besteht hier die Möglichkeit, dass die Behörde die grundsätzliche Fahrtauglichkeit, sowie die charakterliche Eignung der Konsumenten zum Führen eines Kraftfahrzeugs durch entsprechende Auflagen überprüfen lässt.

Wer nun denkt, die „gefährliche Zeit“ für Verkehrssünder sei mit der Fastnachtszeit vorbei, begibt sich auf dünnes Eis. Nach wie vor beeinträchtigen die Alkohol- und Drogendelikte im Straßenverkehr die Verkehrssicherheit maßgeblich und bilden somit einen ganzjährigen Schwerpunkt der polizeilichen Verkehrsüberwachung.“

Einen schönen Tag wünscht
Das heddesheimblog

Betrunkener Autofahrer beleidigt Polizisten

Guten Tag!

Heddesheim, 10. November 2009. Ein betrunkener Mannheimer wurde gestern in Heddesheim kontrolliert, weil er durch „Schwanken“ beim Betanken seines Autos auffiel. Zuvor hatte er selbst ordentlich „getankt“: 1,82 Promille ergab der Alkoholtest. Der Führerschein konnte dem Mann nicht entzogen werden – den hatte er schon vor einiger Zeit abgeben müssen.

Aus dem Polizeibericht:

Am Montagnachmittag wurde in Heddesheim nach einem Zeugenhinweis ein Pkw-Fahrer kontrolliert. Dieser war dabei aufgefallen, wie er sein Auto betankte und dabei stark schwankte. Ein Alkoholtest ergab einen Wert von 1,82 Promille. Der Fahrer musste die Beamten auf die Wache begleiten, wo ein Arzt eine Blutprobe entnahm. Weitere Ermittlungen ergaben, dass dem Beschuldigten die Fahrerlaubnis bereits vor einiger Zeit entzogen worden war.
Da der 43-jährige Mannheimer nicht mehr in der Lage war, den Weg ohne fremde Hilfe fortzusetzen, wurde seine Lebensgefährtin verständigt. Die Beamten mussten sich zudem noch diverse Beleidigungen anhören. Auf den Mannheimer kommt nun eine Anzeige zu.

Redaktion heddesheimblog