Mittwoch, 22. März 2023

18. bis 24. Februar 2013

Diese Woche: Tipps und Termine

Rhein-Neckar, Tipps und Termine für den 18. bis 24. Februar 2013. Montags erscheinen unsere Veranstaltungstipps für die laufende Woche. Die Redaktion nimmt gerne weitere Termine und Anregungen auf. Die Kontaktmöglichkeiten finden Sie am Ende der Seite.

Mehr Veranstaltungen vor Ort finden Sie ins unseren Kalendern auf allen Blogseiten im Menü Nachbarschaft im Menü “Termine”.

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Montag, 18. Februar 2013, 20:00 Uhr, Saal Karlstorbahnhof.

Das Glasblasquintett.

Heidelberg. Das Glasblasquintett – „Best of Flaschenmusik“: Neun Jahre ist es inzwischen her, dass deren Leergut-Flaschenhälsen erste zielgerichtete Töne entstiegen, und seit fünf Jahren widmet sich das Quintett der Erkundung des Musikphänomens Flasche im Hauptberuf.

Jetzt warten die Glasbläser mit einem mit Rari-, Kuriosi- und Spezialitäten gespickten Querschnitt durch ihre bisherigen Programme „Liedgut auf Leergut“ und „Keine Macht den Dosen!“ auf. Selten Gespieltes, Wiederentdecktes, Unvermeidliches, so noch gar nicht Gehörtes und frisch Verzapftes.

Egal, ob man bereits Flaschenmusikkenner oder noch Neueinsteiger ist: wer zum Thema Flaschenmusik mitreden möchte erhält hier das ultimative Konzentrat aus neun Jahren intensiver Feldforschung.

Beginn ist um 20:00 Uhr. Einlass bereits ab 19 Uhr.

Ort: Kulturhaus Karlstorbahnhof, Am Karlstor 1, 69117 Heidelberg.

Eintritt: Tickets kosten 19 Euro im Vorverkauf (zzgl. Vorverkaufsgebühr) und 22 Euro an der Abendkasse.

Tickets und Infos:  http://www.karlstorbahnhof.de/content/.

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Dienstag 19. Februar 2013, 18:00 bis 20:30 Uhr, Technik Museum Speyer.

3D-Vortrag über Südafrika im Technikmuseum Speyer.

Speyer. 3D Vortrag „Süd Afrika – Von Kapstadt bis zum Kilimanjaro“. In der 3D Diashow „Süd Afrika – Von Kapstadt bis zum Kilimanjaro“ erzählt der 3D-Fotograf Stephan Schulz die faszinierende Geschichte einer Traumreise durchs südliche Afrika.

Sie beginnt in Kapstadt und endet auf dem Gipfel des Kilimanjaro – dazwischen liegen Landschaften wie die roten Dünen der Namibwüste, das Okavango-Delta oder der Malawi-See, gewaltige Naturschauspiele wie die Victoriafälle und abenteuerliche Touren wie z.B. die Durchquerung des 85km langen Fish River Canyon in Südnamibia oder die Besteigung des Vulkanes Ol Donyo Lengai, des heiligen Berges der Massai.

Aber auch die Begegnungen mit der afrikanischen Tierwelt hinterließen bei Stephan Schulz bleibende Erinnerungen, denn er wurde u.a. von einem Flußpferd attackiert und Zeuge, wie eine aufgebrachte Elefantenkuh im Chobe-Nationalpark Botswanas den Geländewagen eines Besuchers demolierte.

Auf seiner Reise lernte er auch die verschiedensten Menschen kennen: Da ist Vicky, die im Township Khayelitsha bei Kapstadt eine kleine Pension aufgebaut hat oder der deutschstämmige Winzer Achim von Arnim aus Franschhoek, der die Sektflaschen am liebsten mit dem Säbel öffnet.

In Namibia begegnete Stephan Schulz einer Farmersfamilie, die eine Tierwaisenstation aufgebaut hat und den Buschleuten, die sich über eine komplizierte Klicklaut-Sprache verständigen. Ein weiterer Höhepunkt waren die Begegnungen mit den Naturvölkern Afrikas, wie den Himbas und den Massai, die komplett von der Viehzucht leben.

Erleben Sie das südliche Afrika in brillanter digitaler 3D-Projektion – ein plastisches visuelles Erlebnis, welches im Bereich der Live-Reportage einzigartig im deutschsprachigen Raum ist!

Ort: Technik Museum, Am Technik Museum 1, 67346 Speyer.

Eintritt: Tickets kosten 10 Euro.

Tickets und Infos: http://www.technik-museum.de/.

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Mittwoch, 20. Februar 2013, 20:00 Uhr, Bürgerhaus.

Die Schauspielerin Claudia Rieschel.

Heddesheim. „Liebeslänglich“ – Eine Komödie von Folker Bohnet: Zwei Ehefrauen hat Ilja Bachmann schon durch tödliche Unfälle verloren. Und beide Male konnte der berühmte Krimi-Autor durch die Ausschüttung der Lebensversicherung, die er für seine Frauen abgeschlossen hatte, sein Vermögen um ein hübsches Sümmchen aufstocken.

Nun schickt sich Ilja an, eine dritte Ehe einzugehen. Die Versicherungsgesellschaft würde Ilja zu gern nachweisen, dass seine beiden verstorbenen Gattinen nicht durch tragische Unfälle sondern durch Mord aus dem Leben schieden.Deshalb schleust sie bei der Eheschließung auf dem Standesamt einen Versicherungsagenten als Trauzeugen ein. Er soll die Unfälle aufklären. Dann aber kommt alles anders als gedacht.

Die Braut verweigert auf dem Standesamt plötzlich das Jawort – denn zwei Tage vor ihrer Hochzeit ist Jungschauspielerin Saskia dem gut aussehenden Pop-Sänger Tommy Parker begegnet und seitdem einigermaßen durcheinander. Ilja ist wütend über die geplatzte Heirat – denn er will partout nicht ohne neue Gattin in sein Haus zurückkehren.

Zur großen Überraschung aller Anwesenden erklärt sich ganz spontan die Standesbeamtin bereit, Iljas Frau zu werden. Doch wird es Ihr gelingen, dem arroganten Bestsellerautor eine Lektion zu erteilen? Und vor allem – wie lange wird sie an der Seite dieses Mannes überleben?

Ein turbulentes Theatervergnügen um einen smarten Buchautor und seine verwickelten Lebensverhältnisse. Unter anderem mit mit Claudia Rieschel und Folker Bohnet.

Die Tickets für die Veranstaltung sind nur im Rathaus Heddesheim erhältlich.

Ort: Bürgerhaus Heddesheim, Unterdorfstraße 2, großer Saal, 68542 Heddesheim.

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Freitag, 22. Februar 2013, 19:00 Uhr, Lobdengau-Museum.

Der Autor Uli Paulus.

Ladenburg. Lesung mit dem Schriftsteller Uli Paulus. Uli Paulus liest aus seinem Werk „Schattengott“. Der spannende Kriminalroman spielt in der Gegenwart, besitzt aber einen Bezug zum römischen Mithraskult.

Uli Paulus, geboren 1974 in Heidenheim, studierte Schlagzeug, Philosophie und Sprachwissenschaften. Er war viele Jahre als Kreativdirektor in einer Werbeagentur tätig und ist Inhaber des Spielverlags Parland. Seit früher Kindheit mit den Bündner Bergen vertraut, ist er in Graubünden auch als Erfinder des Brettspiels „Viamala“ bekannt. „Schattengott“ ist sein erster veröffentlichter Roman.

Die Lesung wird in Kooperation mit der Ladenburger „Buchhandlung am Rathaus“ durchgeführt.

Ort: Lobdengau-Museum, Bischofshof, 68526 Ladenburg

Eintritt: Tickets gibt es zu 4 Euro (inklusive Getränk).

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Samstag, 23. Februar 2013, 20:00 Uhr, Kulturbühne Alte Druckerei.

Der Komiker Ingo Oschmann.

Weinheim. Ingo Oschmann: Hand drauf! Er ist zurück und bietet wieder Stand-up-Comedy vom Feinsten, witzige und nicht verstaubte Zauberkunst sowie Gespräche und Improvisationen mit dem Publikum – nicht verletzend, sondern super unterhaltsam!

Dem emotionalen Unterhalter aus Bielefeld ist Bösartigkeit fremd, dafür ist ihm aber der Witz in den Nacken gelegt. Begeben Sie sich auf eine emotionale Zeitreise, die Sie so schnell nicht vergessen werden.

Ort: Kulturbühne Alte Druckerei, Friedrichstraße 24, 69469 Weinheim.

Eintritt: Tickets kosten 18 Euro.

Tickets und Infos: http://www.altedruckerei.com/index.htm.

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Sonntag, 24. Februar, 19:30 Uhr, Kulturbühne Max.

Ulan & Bator

Hemsbach. Ulan & Bator: Sie sind nicht von hier. Sie kommen von weit her. Sie beobachten Euch schon lange. Sie haben frohe Kunde, denn: Sie verstehen Euch!

Was Ulan & Bator so ganz ohne Requisiten oder technischen Schnickschnack auf der Bühne ablassen, mag für den einen oder anderen zwar gewöhnungsbedürftig sein, einzigartig und höchst unterhaltsam ist es aber allemal.

Denn wenn die Schauspieler Sebastian Rüger und Frank Smilgies sich ihre gehäkelten Bommelmützchen überziehen, scheint die erwachsene Welt der Logik wie ausgeschaltet und eine ganz eigene Form der Absurdität zieht ein.

Vielleicht am ehesten im Geiste der legendären Monty-Python-Fernseh-Shows zappen sich die beiden durch einen haarsträubenden Abend voll wortwitziger Kalauer, eingestreuter Werbepausen, körperbetonter Sketche, getanzter und gesungener Musikeinlagen, dadaistisch anmutendem Nonsens, kruder Parodien und hochkultureller Einlagen und Zitate aus über 2000 Jahren Theatergeschichte.

Nach eigenen Angaben betreiben sie eine Art von „Theater in der Form von Jazz mit dem Ausdruck von Comedy“, entsprechend improvisiert und spontan präsentieren sie denn auch ihre „Wirrklichkeit“ mit immer wieder neuen Ideen.

Ulan & Bator, ausgezeichnet unter anderem mit dem „Deutschen Kleinkunstpreis” und dem Sonderpreis des „Deutschen Kabarettpreises”, lernten sich 1990 auf der Essener Folkwanghochschule für Darstellende Kunst kennen,die dafür bekannt ist, alle Künste unter einem Dach zu vereinen.

Und damit genau der richtige Ort für die beiden, denn mit mehreren Seelen in derBrust geplagt wollten sie sich nicht reduzieren,wollten immer schon alles sein, was sie ausmacht:Schauspieler, Regisseure, Autoren, Musiker, Clowns, Tänzer…

Karten im Vorverkauf gibt es im Bürgerbüro der Stadt Hemsbach, Schlossgasse 41; bei Schreibwaren Pöstges, Hemsbach, Bachgasse 66, und im Kartenshop der Diesbach Medien, Weinheim, Friedrichstraße 24. Ticket-Hotline: Tel. 06201/707-68 oder E-Mail heike.pressler@hemsbach.de.

Ort: Kulturbühne Max, Hildastr. 8, 69502 Hemsbach.

Eintritt: Tickets kosten 22 Euro im Vorverkauf und 24 Euro an der Abendkasse.

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Montags gibt es Tipps und Termine aus unseren Orten für die wir Blogs betreiben und der Region.

Sie möchten mit Ihrer Veranstaltung auch gerne dabei sein? Dann schreiben Sie uns an die jeweilige Redaktion.

Wir übernehmen Termine aus unserem Berichtsgebiet in den jeweiligen Terminkalender sowie ausgewählte Termine in unsere Übersicht “Tipps und Termine: Diese Woche”:

Beispielsweise an: Termine Rheinneckarblog.de – oder termine@derortsnameblog.de. Oben im Menü sehen Sie unter Nachbarschaft die elf Kommunen, für die wir eigene Blogs anbieten.

Unsere Termine erfreuen sich großer Beliebtheit – Sie können bei uns auch gerne für sich oder Ihre Veranstaltungen werben: Kontakt zu unserer Anzeigenabteilung.

Wir bieten ein modernes Medium, eine höchst interessierte Leserschaft eine hohe Reichweite bei fairen Preisen und viel mehr, als Printanzeigen zu leisten in der Lage sind. Wir beraten Sie gerne unverbindlich: 😎

"Es ist fast unmöglich, keinen Rechtsverstoß zu begehen"

Wann „teilen“ richtig teuer werden kann – Abmahnfalle Facebook

Rhein-Neckar, 12. Januar 2013. (red) Seit Anfang Januar ist eingetreten, was in juristischen Fachkreisen schon länger erwartet worden ist: Ein Nutzer, der auf Facebook ein Foto geteilt hat, wurde abgemahnt. Für ein Foto in Briefmarkengröße sollen an Schadensersatz und Rechtsgebühren insgesamt 1.750 Euro zusammenkommen. Merke: Was einfach und eigentlich eine wichtige Funktion bei Facebook und anderen sozialen Diensten ist, das Teilen von Inhalten, kann schnell zur Kostenfalle werden. Vielen fehlt das Unrechtsbewusstsein – das bewahrt im konkreten Fall aber nicht vor enormen Kosten.

Vorbemerkung: Dieser Artikel ist sehr lang, denn das Thema ist komplex. Sie sollten ihn aber dringend lesen, wenn Sie soziale Dienste wie Facebook nutzen oder nutzen wollen. Und wir berichten nicht nur „theoretisch“, sondern ganz praktisch. Denn auch wir sind in einem Rechtsstreit von der Problematik betroffen, die gerade bundesweit für Schlagzeilen sorgt.

Das Foto ist lustig, die Tiere sind süß, der Spruch ist klasse, die Nachricht ist wichtig oder interessant – warum auch immer Facebook-Nutzer Inhalte teilen: Sie sollten sehr sorgsam mit der Teilen-Funktion umgehen, denn schon wenige Klicks oder ein „übersehenes“ Häkchen können tausende Euro Kosten nach sich ziehen. Das ist kein Scherz und auch kein Alarmismus, sondern bittere Realität. Die besonders rigiden Urheberrechte der deuschen Gesetzgebung machen es möglich, dass sich Anwälte und Rechteinhaber hierzulande über Abmahnungen eine goldene Nase verdienen können.

Durch die Teilen-Funktion drohen horrende Kosten

Es kommt nicht wesentlich darauf an, wie groß beispielsweise ein geteiltes Foto ist: Wenn die Gegenseite „bösartig“ vorgeht und die rechtlichen Regelungen „brutalstmöglich“ umsetzt, drohen horrende Kosten. Das hängt vom Einzelfall ab, von der Zahl der Fotos, ob man diese öffentlich oder nur privat teilt beispielsweise oder ob man gewerblich auf Facebook aktiv ist.

Nach Einschätzung des Berliner Rechtsantwalts Thomas Schwenke, kann man sich auch nur schlecht herausreden, wenn man sich ahnungslos gibt: Sobald ein Bild auf Facebook durch die Vorschaufunktion gepostet worden ist, geht man ein Rechtsrisiko ein:

Die öffentliche Zugänglichmachung ist immer ein Verstoß, wenn einem dafür die Rechte fehlen. Das Problem dabei: Die Menschen haben sich daran gewöhnt, Links zu kopieren oder Artikel zu teilen. Lange Zeit ist nichts passiert, es fehlt das Unrechtsbewusstsein. Technisch geht es um die „Teilen“-Funktion oder das Posten von Links: Der Crawler sucht nach einem Foto, sofern er eins findet, lädt er das nach. Wer das so bestätigt und verwendet, begeht, je nach Rechtelage eine Nutzungsrechtsverletzung.

Für ein einzelnes Foto können mehrere hundert Euro gefordert werden. Dazu Schadensersatzforderungen, Anwaltsgebühren und Gerichtskosten. Ob die Abmahnung und die geforderten Geldbeträge zulässig sind, ist erstmal egal. Die Forderung wird erhoben und mit großer Wahrscheinlichkeit durch ein Gericht bestätigt werden.

Klagen kann, wer die Rechte besitzt und einen Verstoß behauptet

Bis hierhin kostet „der Spaß“ die Forderung sowie das Honorar und die Gerichtsgebühr. Will man sich zur Wehr setzen, kommen die eigenen Anwaltskosten und weitere Gerichtsgebühren hinzu – wer vor Gericht verliert, zahlt alles. Mit etwas Glück kann man sich vergleichen oder die „Forderung“ drücken – unterm Strich wird man auf jeden Fall mit erheblichen Kosten zu rechnen haben.

Die Voraussetzung und den Abmahnprozess erklärt Rechtsanwalt Schwenke:

Der Kläger muss die entsprechenden Rechte haben. Und: Es macht einen Unterschied, ob sie privat posten oder gewerblich. Wer privat postet, kann zwar abgemahnt werden, aber da sind die Anwaltsgebühren auf 100 Euro gedeckelt. Hinzu kommt aber der Schadensersatz. Gewerbliche Poster müssen sich auf saftige Schadensersatzforderungen und entsprechende Anwalts- und Gerichtskosten einstellen.

So sieht es aus, wenn Sie bei Facebook eine Informaton teilen wollen. Bevor Sie posten, sollten Sie genau überlegen, ob Sie nicht besser ein Häkchen bei „Kein Miniaturbild“ setzen. Wenn doch, haben Sie sich das Foto „zu eigen“ gemacht. Wenn Ihr Facebook-Account auch noch öffentlich ist, kann das eine Abmahnung zur Folge haben.
Nicht durch uns – aber es gibt genug Anwälte und Rechteinhaber, die hier ein lukratives Abmahngeschäft betreiben.

Die gedeckelten Kosten bei Abmahnungen von Rechtsverletzungen durch „Privatleute“ bieten einen gewissen Schutz: Für die Anwälte ist ein solches Verfahren nicht lukrativ – außer, sie machen eine Massenabmahnung daraus und verschicken Standardbriefe, in denen nur die Adressen ausgetauscht werden. Man beschäftigt ein paar billige Kräfte, die die Rechtsverstöße dokumentieren, die Adressen raussuchen und dann rollt die Abmahnwelle. Man kennt das von den Abmahnwellen beim File-Sharing. Wenn nur ein Bruchteil zahlt, klingelt es auf dem Anwaltskonto und dem des „Mandanten“. Das können zum Beispiel Firmen sein, die Fotosammlungen aufkaufen und damit Rechteinhaber werden. Möglicherweise haben die gar kein Interesse, die Fotos zu verkaufen, sondern warten wie die Spinnen im Netz auf ihre Opfer.

Die „Motivation“ für eine Klage ist egal

Das klingt absurd? Das ist die Realität. Die Rechteinhaber werden natürlich niemals als Motiv „Gewinnmaximierung durch ein auf Abmahnungen basierendes Geschäftsmodell“ ins Feld führen, sondern sich als Opfer von Rechtsverletzern darstellen. Und selbst wenn es „Aasgeier“ sind: Die Gesetzgebung gibt ihnen das Recht, die Nutzungsrechtsverletzung zu verfolgen.

Die entscheidende Frage ist also, was man Teilen darf: Ohne Risiko darf man nur Fotos teilen, die „rechtefrei“ sind oder für die man die Erlaubnis zum Teilen hat. Das Problem: Woher bekommt man die Erlaubnis und woher weiß man, was rechtefrei ist und was nicht? Im Alltag ist das kaum zu entscheiden. Fast alle Facebook-Nutzer teilen beispielsweise Artikel von Medien, weil sie ihre Kontakte auf diese Informationen hinweisen wollen. Wird ein Vorschaubild mitgepostet, ist der Rechtsverstoß begangen. Punkt.

Außer, dies wurde ausdrücklich erlaubt. Mal ehrlich? Wann haben Sie vor dem Posten auf der Seite eines Anbieters recherchiert, ob im Impressum oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen das Teilen ausdrücklich erlaubt ist oder nicht? Tatsache ist: Wenn Sie das recherchieren, werden Sie feststellen, dass die allermeisten Anbieter – auch und gerade große Portale – die Rechtsinhaberschaft eindeutig feststellen. Somit ist jedes Posten von Fotos erstmal rechtlich fragwürdig.

Keine Klage heißt nicht kein Rechtsverstoß

Das trifft zum Beispiel auch zu, wenn Sie unsere Artikel teilen und automatisch erzeugte Vorschaubilder mitposten. Oder wenn Sie Artikel von Zeitungen oder anderen Medien mit Vorschaubild teilen. Von unserer Seite aus müssen Sie nichts befürchten, wir werden private Nutzer garantiert nicht abmahnen, denn aus unserer Sicht bewerten wir den Nutzen – nämlich das Verbreiten unserer Informationen – höher als einen Rechtsverstoß (zur Sicherheit unserer Leser/innen werden wir das künftig regeln). Doch wie sieht das bei anderen aus, beispielsweise Zeit Online oder dem SWR? Rechtsanwalt Schwenke:

Hier würde ich die Gefahr eher als gering einschätzen. Der Tatbestand ist gegeben, aber die Anbieter wägen zwischen Schaden und Nutzen ab. Der Nutzen des Teilens wird sicher höher bewertet, insofern würde ich bei professionellen und großen Anbietern eher kein Problem sehen. Bei Agenturen, Foto-Stock-Anbietern, Fotografen und kleineren Anbietern wird es riskant.

Wie bereits genannt: Es hängt vom Einzelfall ab. Davon gibt es aber täglich Millionen, beispielsweise durch das Teilen von lustigen Fotos, Tierbildern und so weiter. Rechtsanwalt Schwenke:

Die sind theoretisch auch überwiegend betroffen, sofern es alleinige Nutzungsrechte gibt. Wenn Sie Ihren Freundeskreis aber geschlossen halten und nicht-öffentlich posten, ist die Gefahr geringer, außer unter Ihren Freunden ist der, der die Rechte hält und Sie verklagt.

Rechtsanwalt Thomas Schwenke rät zur Vorsicht: Im Zweifel besser keine Fotos teilen. Foto: RA Schwenke

 

Sobald öffentlich geteilt wird, steigt die Gefahr von Abmahnungen

Merke: Wer viele Freunde sammelt, die er nicht kennt, erhöht in dieser Hinsicht das Risiko. Wer sich jetzt fragt, wieso das, was man seit langer Zeit macht und was ja alle machen, plötzlich ein Rechtsrisiko sein soll, bekommt die Antwort:

Geschützte Fotos zu teilen war schon immer ein Rechtsverstoß, nur jetzt gab es erst jetzt die erste Abmahnung, die ist durchgegangen und ab sofort muss man damit rechnen, dass hier Agenturen und Anwälte Geld verdienen wollen.

Der Fachanwalt Schwenke bestätigt unsere Einschätzung, dass es weniger um Rechtewahrung, als um Kohle machen geht:

Natürlich wird der Schutz behauptet werden. Ob das allerdings das wahre Motiv ist, dürfte manchmal fragwürdig sein. Man hört, dass es Agenturen gibt, die große Bildbestände aufkaufen und eng mit Kanzleien zusammenarbeiten. Mittlerweile gibt es Software, die auch Fotos identifizieren kann und dann scannen solche Firmen Postings, bis sie Treffer haben. Das kann man als verwerflich betrachten – rechtlich ist es einwandfrei zulässig und kann ein lukratives Geschäft bedeuten.

Es könnte auch kostenfrei zugehen – darauf sollte man nicht hoffen

Und natürlich muss der Rechteinhaber nicht abmahnen und er muss auch keine Rechnung stellen, eine Aufforderung zur Löschung wäre ein erster kostenfreier Schritt. So verhalten wir uns beispielsweise, wenn wir mit der Veröffentlichung von Inhalten, die uns gehören, auf anderen Internetseiten nicht einverstanden sind.

Es gibt aber auch Inhalte, die man vermeintlich problemlos teilen kann. Youtube-Videos beispielsweise. Aber leider droht auch hier die Abmahnfalle – wieder abhängig vom Einzelfall, wie Thomas Schwenke erklärt:

Bei youtube und anderen großen Portalen dieser Art willigt der Einsteller ins Sharen ein – er kann also keine Nutzungsrechtsverletzungen geltend machen. Außer, er hat Inhalte eingestellt, an denen er keine Reche besitzt, dann kann der Rechteinhaber gegen den Einsteller und gegen alle, die teilen vorgehen. Auch hier sollte man also vorsichtig sein, was man teilt. Nicht erlaubt sind Screenshots aus Filmen – dadurch fertigt man „Foto“-Kopien an. Sofern man die öffentlich macht, ist das eine Nutzungsrechtsverletzung, selbst wenn der Screenshot denselben Inhalt hat wie ein automatisch generiertes Vorschaubild.

Und wie sieht es mit Eltern aus, deren Teenager einen Facebook-Account haben und fleißig alles teilen, was ihnen gefällt?

Die Eltern haften meist nicht, wenn diese ihre Kinder auf den sorgsamen Umgang hingewiesen haben. Hier ist meist der Umfang von Nutzungsrechtsverletzungen und die Art und Weise entscheidend. Ausgeschlossen ist eine Haftbarkeit aber nicht.

Betroffen sind alle, die teilen

Die potenzielle Gefahr betrifft also alle die am meisten, die nicht-privat auf Facebook posten: Gewerbetreibende, Freiberufler, Firmen, Dienstleister, Vereine, Behörden, Verbände und so weiter. Die Überlegung, man betreibe ja nur ein kleines Angebot oder verdiene damit nur wenig oder biete als Verein einen Service an, bietet keinen Schutz. Sobald man Öffentlichkeit herstellt, kann man in der Falle sitzen. Und zwar unabhängig von Facebook, auch andere soziale Dienste wie Google+ sind betroffen, also jeder Dienst, der Vorschaubilder erzeugt.

Das betrifft uns auch selbst: Wir haben aktuell einen Rechtsstreit, der in Teilen auch Facebook-Vorschaubilder betrifft. Und ganz ehrlich? Das Problem war uns vorher nicht bekannt. Der Umgang mit Rechten gehört zwar zu unserer täglichen Arbeit und wir achten sehr verantwortlich auf ein einwandfreies Verhalten – aber auch wir müssen wie alle immer wieder dazulernen.

Für unsere Leserinnen und Leser werden wir für das Teilen unserer Inhalte Rechtssicherheit schaffen – soweit wir das können. In den nächsten Tagen werden wir einen Passus in unsere Nutzungsbedingungen aufnehmen, der ausdrücklich die Verwendung von Vorschaubildern für den privaten Gebrauch erlaubt.

Einen 100-prozentigen Schutz gibt es nicht

Tatsächlich können wir Ihnen ehrlicherweise damit keinen einhundertprozentigen Schutz vor Rechtsverfolgungen bieten, wenn Sie unsere Informationen teilen. Zur Erläuterung: Wir verwenden häufig fremdes Bildmaterial, das wir beispielsweise über Pressestellen zur Verfügung gestellt bekommen, sei es über die Gemeindeverwaltungen, das Landratsamt, Ministerien, die Polizei, Hilfsdienste, Feuerwehren, Parteien, Veranstaltungsunternehmen, Theater, Schulen, Vereine oder andere Anbieter, ob „öffentlich“ oder „privatrechtlich“. Wir gehen dabei davon aus, dass der jeweilige Zulieferer über die Nutzungsrechte verfügt und diese an uns weitergibt. Zur Absicherung fragen wir beim ersten Kontakt nach, ob das pauschal so zutrifft und bekommen das entsprechend bestätigt. Bei Pressestellen setzen wir das voraus.

In der Praxis kann es aber zu Rechtsstreitigkeiten kommen, wenn jemand behauptet, die Nutzungsrechte zu haben. Absurd? Nein, Tatsache und derselbe Fall, den Rechtsanwalt Schwenke am Beispiel von Youtube oben im Text erläutert hat. Und die Tatsache, dass es der Presse und anderen Medien erlaubt worden ist, heißt noch lange nicht, dass Sie als privater oder gewerblicher Nutzer ebenfalls „Veröffentlichungsrechte“ haben. Wir wiederum könnten umgehend den Betrieb einstellen, wenn wir dies tatsächlich für jedes Foto prüfen müssten. Der Verwaltungsaufwand wäre gigantisch. Wir müssen uns also selbst verlassen und können die Gefahr nicht ausschalten.

Genau das ist auch zum Teil Gegenstand eines aktuellen Rechtsstreits, den wir führen müssen: Eine Person behauptet, die alleinigen Nutzungsrechte für Fotos zu haben, die von der Pressestelle eines Unternehmens öffentlich als „Presseinformation“ zur Verfügung gestellt worden sind und bis heute als „Presseinformation“ downloadbar sind. Wir haben diese Fotos benutzt und sind dafür abgemahnt worden. Streitwert für jedes der drei Fotos: 3.000 Euro, also in Summe 9.000 Euro.

Die Gefahr lauert überall

Und obwohl der Hinweis von Rechtsanwalt Thomas Schwenke vermutlich überwiegend zutreffend ist, dass von großen Anbietern eher keine Gefahr droht: In unserem Fall hat die Pressestelle einer Firma eines sehr großen Medienkonzerns hier in der Region diese Fotos zur Verfügung gestellt und die abgebildete Person hat uns wegen der Nutzung abgemahnt. Ob das zulässig ist, müssen wir nun vor Gericht klären. Bei vollem Prozesskostenrisiko in Höhe von mehreren tausend Euro. Da dies zur Zeit ein schwebendes Verfahren ist, äußern wir uns aktuell nicht, werden Sie aber informieren, wenn der Prozess abgeschlossen ist.

Um es Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, noch einmal an einem Beispiel zu verdeutlichen: Die Gefahr lauert überall. Beispielsweise bei Ihrem Verein. Der hat ganz korrekt einen Bilderdienst abonniert und bezahlt diesen für die Nutzung von Fotos. Oder kauft Fotos von einem Sportfotografen zur Verwendung auf der eigenen Website. Soweit ist alles korrekt. Der Verein hat die Nutzungsrechte erworben. Was aber steht im „Kleingedruckten“? Hat der Vorstand das geprüft oder verlassen Sie sich darauf, „dass das alles schon in Ordnung ist“? Dürfen Vereinsmitglieder oder andere Personen die Vereinsmeldungen inklusive Vorschaufoto „teilen“? Das kann sein, das kann aber auch nicht sein. Und wenn diese Rechte nicht genehmigt worden sind, begeht jeder, der ein Vorschaubild oder ein anderes teilt, einen potenziellen Rechtsverstoß, der abmahnfähig ist. Wenn Sie dann behaupten, Sie hätten das nicht gewusst, hilft Ihnen das im Zweifel erstmal nichts.

Ein anderes aktuelles Beispiel: In den vergangenen Wochen ist das Foto eines vermissten Jugendlichen aus Mannheim in Facebook geteilt worden. Der Junge wurde mittlerweile tot aufgefunden. Mit dem Tod verfallen die Persönlichkeitsrechte nicht und die Nutzungsrechte erst nach dem Tod des Urhebers, also der Person, die das Foto gemacht hat. Sie halten das für ein makabres Beispiel? Das interessiert die Gerichtsbarkeit nicht: Wer dieses Foto verwendet hat, könnte das Persönlichkeitsrecht der Person verletzt haben. Und ganz sicher liegt ein Urheber- und Nutzungsrechtsverstoß vor.

Und wenn Sie sich bereits mit der Problematik befasst haben und denken: Google darf doch auch Vorschaubilder anzeigen, dann liegen Sie richtig, aber die Schlussfolgerung, Ihnen wäre das auch erlaubt, ist falsch. Suchmaschinen verwenden dafür eine technische Funktion ohne die eine Suchmaschine wenig Sinn machen würde. Rechteinhaber, die das nicht wollen, müssen ihre Inhalte schützen und können durch technische Einstellungen eine automatisierte Erfassung verhindern. Sie als „Teiler“ von Inhalten sind aber kein Automat, sondern eine willentlich handelnde Person.

Thomas Schwenke bringt die aktuelle Rechtssituation auf den Punkt:

Es ist fast unmöglich, keinen Rechtsverstoß zu begehen.

Außer, man lässt die Finger von Facebook und anderen Diensten.

Hier ist der Gesetzgeber gefordert, dringend Abhilfe zu schaffen. Sprechen Sie Ihre Abgeordneten an. Teilen Sie unseren Artikel und helfen Sie, das Thema bekannt zu machen. Es betrifft tatsächlich jeden, der Informationen im Internet teilt – abhängig vom Einzelfall. Und warnen Sie andere vor Rechteinhabern, die darauf aus sind, andere mit teuren Abmahnungen zu überziehen.

Links:

Zeit online: Abmahnung wegen eines Bildchens auf Facebook

hr: Vorsicht bei Facebook-Vorschaubildern

http://rechtsanwalt-schwenke.de

RA Schwenke zum Abmahnfall

Praxistipps von RA Schwenke

Hinweis: Wir werden in Zukunft immer wieder darauf aufmerksam machen, welche Leistung wir Ihnen anbieten. Die Zitate von Rechtsanwalt Schwenke entstammen einem Interview für das lokaljournalistische Netzwerk istlokal.de. Für dieses Interview wurden inklusive Vorrecherche, Gespräch und Produktion rund fünf Stunden Arbeit aufgewendet. Für diesen Text wurden inklusive Recherche rund acht Stunden Arbeit aufgewendet. Wir bieten unseren Leser/innen diese Leistung kostenfrei an. Wenn Sie unsere Arbeit mit einer freiwilligen Zahlung unterstützen wollen, weil Sie diese unterstützen wollen oder selbst Nutzen daraus gezogen haben, sind wir dafür sehr dankbar. Ebenso, wenn Sie uns bei den Kosten für den Rechtsstreit unterstützen wollen. Schreiben Sie uns bitte eine email an redaktion (at) rheinneckarblog.de, wir teilen Ihnen dann gerne unsere Bankverbindung mit. Eine Spendenquittung können wir nicht ausstellen.

Der Fotograf am Pfenning-Stand

Guten Tag!

Heddesheim, 11. September 2009. Eine Leserin hat uns ein Bild übersandt, das den vermeintlichen „Pfenning“-Fotografen zeigt.


Das Foto dokumentiert den Mann mit Kamera in der Hand. Es handelt sich um einen „Schnappschuss“. Die Qualität ist dementsprechend. Die Redaktion hat das Bild zudem verkleinert. Wesentlich ist die Dokumentation des Vorgangs.

fotograf

Der Mann im roten Anorak machte Fotos von Personen an den Infoständen "Pfenning" und IG neinzupfenning. Für wen und zu welchem Zweck der Mann fotografierte blieb unklar. Eine Passantin forderte den Mann zum Löschen der Fotos auf, auf denen sie selbst zu sehen war. Quelle: privat

Die Fotoaktion der „Pfenning“-Mitarbeiter hatte für Irritationen gesorgt. Auch die Polizei kam zum Einsatz.

Einen schönen Tag wünscht
Das heddesheimblog