Sonntag, 24. September 2023

Bundespolitiker stilisiert sich als Opfer

Ströbele weiter uneinsichtig

Alle Berliner Zeitungen (hier die Welt) berichteten im Herbst 2011 über die Fischfutter-Affäre des Herrn Ströbele. Quelle: Die Welt

 

Weinheim/Heddesheim/Berlin, 28. April 2012. (red) Der Grüne Bundestagsabgeordnete Hans-Christian Ströbele stellt seinen Sturkopf unter Beweis. Aktuell behauptet er bei Spiegel.de, er sei Opfer eines „Shitstorms“ geworden. Und er wirft seltsame Thesen auf, das „Internet dürfe kein rechtsfreier Raum“ sein und ähnlichen Quatsch. Eine Replik.

Von Hardy Prothmann

Im November haben wir exklusiv über eine Strafanzeige berichtet: „Bundestagsabgeordneter Hans-Christian Ströbele zeigte 13-jährigen Heddesheimer an„. Die Staatsanwaltschaft Mannheim hatte uns auf Nachfrage telefonisch diese Auskunft erteilt. Tatsächlich zeigte nicht Herr Ströbele selbst, sondern dessen Ehefrau Juliana Ströbele-Gregor den minderjährigen Jungen wegen einer „gefährlichen Körperverletzung mittels einer Waffe“ im Beisein ihres Mannes bei der Polizei Weinheim an.

Wir haben die „falsche Tatsachenbehauptung“ umgehend korrigiert (Ehefrau von Bundestagsabgeordnetem Hans-Christian Ströbele zeigte 13-jährigen Heddesheimer an), nachdem uns die Staatsanwaltschaft Mannheim auf nochmaliges Nachfragen die korrekte Auskunft erteilt hatte. Selbstverständlich hatten wir uns auf die erste Auskunft verlassen und auch versucht, Herrn Ströbele zur Sache zu befragen, was aber erfolglos war.

Strafbewehrte Unterlassungserklärung

Herr Ströbele versuchte nicht, den Fehler in gutem Einverständnis aus der Welt zu schaffen, sondern schickte uns eine strafbewehrte Unterlassungserklärung über einen Promi-Anwalt. Bei 10.000 Euro Vertragsstrafe sollten wir die Behauptung unterlassen, er habe den Jungen angezeigt. Kostennote für das Schreiben: Fast 800 Euro.

Auf der Facebook-Seite „Wir gegen die Jagd auf Karl-Theodor zu Guttenberg“ mit 350.000 Fans, wurde ein Link zu unserem Artikel gepostet. Danach brach erst unser Server kurzfristig durch die massenhaften Aufrufe zusammen – und in der Folge ein von Ströbele titulierter „Shitstorm“ über diesen herein.

Was Hans-Christian Ströbele als „Sturm aus Scheiße“ bezeichnet, kann man auch anders deutet: Als Empörungs- und Protestwelle. Über 140.000 Mal wurde unser Artikel innerhalb weniger Tage aufgerufen. Alle Berliner Zeitungen berichteten kurz darauf über die „Fischfutteraffäre“ des Herrn Ströbele, der Norddeutsche Rundfunk schickte ein Fernsehteam und berichtete in der Mediensendung Zapp über die Auseinandersetzung. Auf der Facebookseite des Politikers kommentieren hunderte von Menschen den Vorgang und brachten ihren Missfallen zum Ausdruck.

Missfallen der Internetnutzer

Die Kommentatoren zeigten kein Verständnis dafür, dass Frau Ströbele mit Unterstützung ihres prominenten Mannes einen Minderjährigen wegen „gefährlicher Körperverletzung“ angezeigt hatte, weil der ihr eine Fischfutterkugel an den Kopf geschossen hatte. (Die Ströbeles badeten im Sommer 2011 in einem für Schwimmer nicht freigegebenen Teil des Weinheimer Waidsees, wo drei Jungs mit Futterschleudern und so genannten „Boilis“ Fischer anfütterten. Ob die Frau gezielt oder unabsichtlich getroffen worden ist, ist bis heute unklar.)

Noch weniger Verständnis hatten viele der teils zornig reagierenden Internetnutzer für die kostenintensive Abmahnung. Ein juristischer Keulenschlag, den Politiker, Prominente, Firmen und Behörden gerne anwenden, um kritische Stimmen mundtot zu machen.

Vermutlich waren darunter auch beleidigende und bößartige Kommentare. Der überwiegende Teil aber war klar missfallend, aber als Meinungsäußerung in Ordnung. Wenn Herr Ströbele nun diese Meinungsäußerungen von Menschen als „Sturm aus Scheiße“ bezeichnet, unterstreicht er nur seine sture Haltung und seine Uneinsichtigkeit, sowohl gegenüber dem Jungen unangemessen reagiert zu haben, als auch gegenüber unserer Redaktion.

Diese harschen Handlungen durch die Ströbeles waren Anlass für die Empörungswelle und in Zeiten des Internets verbreiten sich Nachrichten und Meinungen tatsächlich sehr viel schneller als das über alte Medien möglich wäre.

Gequatsche

Die Aussage des Rechtsanwalts Ströbele, „das Internet dürfe kein rechtsfreier Raum sein“, ist gegen sein besseres Wissen und dummes Geschwätz. Selbstverständlich ist das Internet kein rechtsfreier Raum. Herr Ströbele weiß das und hat dies ja auch mit seinem Abmahnversuch unter Beweis gestellt. Auch hier gelten Recht und Gesetz und Verstöße können geahndet werden.

Wir wissen das auch und bemühen uns aus der überzeugten Anerkennung von Recht und Ordnung immer mit viel Energie um gegenrecherchierte, geprüfte Fakten. Fehler können trotzdem passieren – hier aufgrund einer behördlichen Falschauskunft.

Darauf mit der juristischen Keule zu reagieren, statt eine einvernehmliche (und unauffällige) Lösung anzustreben, ist nahezu typisch für Leute vom Kaliber Ströbele. Und sich dann als „Opfer“ zu stilisieren, weil tausende von Menschen ihren Unmut über ein solches Verhalten äußern, ist, mit Verlaub, erbärmlich.

Hans-Christian Ströbele zeigt sich weiter stur und uneinsichtig, wie dieses Zitat bei Spiegel online zeigt.

 

Herr Ströbele behauptet, „notfalls müsse man sich auch mit juristischen Mitteln wehren können“. Das ist eine Falschbehauptung. Es lag kein Notfall vor. Zwischen dem Veröffentlichungsdatum und der Abmahnung lagen drei Tage. Herrn Ströbele lag eine schriftliche Anfrage von uns vor – er hätte innerhalb dieser drei Tage anrufen oder zurückschreiben können, um unsere „Falschbehauptung“ zu korrigieren. Wir hätten umgehend das getan, was wir getan haben – die „irrtümliche“ Aussage korrigiert. Doch Herr Ströbele wollte es anders und hat auch in den ersten Tagen des „Shitstorms“ von seiner Seite aus die Sache weiter befeuert.

Am Ende hat er sich äußerlich der Protestwelle gebeugt und die Abmahnung gegen uns nicht weiterverfolgt. Wie man aktuell sieht, hat er aber nichts verstanden.

Anm. d. Redaktion: Die regionalen Medien hier vor Ort haben den Vorgang übrigens konsequent verschwiegen, weil man sonst die Quelle, also unsere Blogs hätte erwähnen müssen. Seit 2009 wurden wir insgesamt elf Mal abgemahnt. Ein Mal mussten wir (aufgrund unglücklicher Umstände) eine Einstweilige Verfügung hinnehmen, einmal wurde ein Vergleich geschlossen, neun Abmahnversuche konnten abgewehrt werden.
Ein Spendenaufruf brachte knapp 2.000 Euro zusammen. Das Geld sollte uns bei einem Verfahren gegen Herrn Ströbele helfen. Weil dieses nicht zustande kam, haben wir 1.000 Euro an „Journalisten helfen Journalisten“ gespendet und unsere Anwaltskosten bestritten. Der Rest von einigen hundert Euro wird verwendet, um einen Verein für Meinungsfreiheit – Gegen Abmahner zu gründen.

 

Spenden zur „Fischfutter-Affäre“: 2.284,90 Euro. Herzlichen Dank!

Heddesheim/World Wide Web, 03. Dezember 2011. Die so genannte „Fischfutter-Affäre“ ist vermutlich vorbei. Der Bundestagsabgeordnete Hans-Christian Ströbele hat unsere Unterlassungserklärung akzeptiert und mitgeteilt, für ihn sei „die Sache erledigt“. Wir bedanken uns sehr herzlich bei allen, die sich solidarisch erklärt haben und mitgeholfen haben, den Vorgang öffentlich zu machen. Und insbesondere bei allen Spenderinnen und Spendern, die Geld überwiesen haben, um eine finanzielle und juristische Auseinandersetzung bestehen zu können.

Von Hardy Prothmann

Ich bin „froh“, dass dieses „Drama“ vorbei ist. Es war keine „Posse“, auch wenn viele Medien das so bezeichnet haben. Eine „Posse“ hat was lustiges. Mindestens 3.-5.000 Euro mögliche Kosten für ein erstes juristisches Verfahren sind nicht „lustig“, sondern ein Haufen Geld. Und ein Haufen Belastung.

Abmahnung, Schriftwechsel, Gerichtstermin kosten Zeit, Nerven, Energie und – Geld. Und wofür? Für eine „Affäre“, die erst eine geworden ist, weil jemand jemand anderem zeigen wollte, „wo der Hammer hängt“?

Das ging gründlich schief. Und das ist gut so.

„Die Sache ist erledigt.“

Der Bundestagsabgeordnete Hans-Christian Ströbele (Bündnis90/Die Grünen) hat gestern meinen Berliner Anwalt Dominic Blim per Fax-Nachricht informiert, dass er die abgegebene „Unterlassungserklärung“ akzeptiert und „die Sache erledigt ist“.

Darin habe ich erklärt, dass ich nicht mehr behaupten werde, Herr Ströbele habe einen 13-jährigen Heddesheimer Jungen angezeigt. Diese Behauptung ist falsch. Richtig ist, dass die Ehefrau von Herrn Ströbele den Jungen im Beisein von Herrn Ströbele angezeigt hat.

Um mich juristisch und damit auch finanziell verteidigen zu können, habe ich um Spenden gebeten. 93 Spendenbeiträge sind eingegangen, zwischen 1 und 300 Euro. Insgesamt wurden 2.219,58 Euro überwiesen (Stand: 03. Dezember 2011).

Ich bedanke mich sehr herzlich bei jedem Spender – sicher haben alle nach ihren Möglichkeiten gespendet. Darüber hinaus habe ich sehr viele emails erhalten, teils auch mit der „Entschuldigung“, dass man keine Mittel habe, aber im Geiste zur Seite steht. Auch diese Spenden bedeuten sehr viel.

„Für die Pressefreiheit.“

Nämlich Aufmerksamkeit, Solidarität und Unterstützung. „Nicht unterkriegen lassen“, „weiter so“, „bleiben Sie aufrecht“, „das darf nicht sein“, „meine Unterstützung haben Sie“, „für die Pressefreiheit“ – sind nur eine Auswahl von Botschaften , die mitgesendet worden sind. Leute: Ich seid großartig und ich bin sehr dankbar für diese Botschaften. Und reichlich baff, weil sogar aus den USA und Großbritannien gespendet worden ist – das Internet machts möglich.

Mein Anwalt wird sich nun vergewissern, dass keine Forderungen von der Gegenseite mehr gestellt werden und dann seine Leistung abrechnen. Das wird angemessen ausfallen und natürlich nochmals transparent dokumentiert. Wie angekündigt wird der Restbetrag an „Journalisten helfen Journalisten“ gespendet. Das Geld wird dort eine gute Verwendung finden, denn in vielen Ländern dieser Welt werden Journalisten nicht mit Abmahnungen, sondern mit Folter und Tod bedroht.

Die Bedrohung bleibt.

Ich bin überhaupt nicht „froh“, dass es dieses „Drama“ oder diese „Posse“ überhaupt gegeben hat. Das Abmahnunwesen ist nicht nur ärgerlich – es bedroht die Meinungs- und Pressefreiheit, auch hier, in Deutschland.

Nach Rücksprache mit Kollegen soll deshalb ein Verein gegründet werden, der freien Journalisten und Blog-Journalisten hilft, die durch Abmahnverfahren finanziell und juristisch bedroht werden. Denn es ist nicht hinnehmbar, dass man aus Angst vor existenzbedrohenden Verfahren nicht mehr kritisch berichtet. Das wäre fatal.

Meine Kollegen und ich bitten um Aufmerksamkeit für diesen Verein, der in den kommenden Monaten gegründet werden soll und nur eine einzige Aufgabe hat: Journalisten juristisch zu beraten, zu verteidigen und Öffentlichkeit herzustellen. Informationen finden Sie dazu hier.

Mit allerbesten Grüßen

Ihr/Euer

Hardy Prothmann

Liste der Spender/innen:
Stefan Aigner, Sven Anders, Ulrich Auffermann, Dirk Basting, Simone Boley-Zoch, Pirmin Braun, Harald Dähne, Frank Eichfelder, Klaus Erletz, Rüdiger Fiebig, Christian Frölich, Andre Gall, Kai Gärtner, Michael Götze, Jürgen Günther, Herbert Hengmith, Maren Jonasdofsky, Stephan Jung, Martin Keidel, Michael Klems, Patrick Kloth, Thomas Knüwer, Martin Lesser, Frank Lorenz, Stephan Noller, Dr. Thomas Ott, Andreas Paulin, Klaus Petrat, Hannes Schleeh, Alexander Schlesinger, Veronika, Florian Felix Weyh

Anmerkung:
Die Spenderinnen und Spender, die an paypal überwiesen haben, wurden per email angefragt, ob sie mit der Veröffentlichung ihres Namens einverstanden sind. Ein Teil hat dem zugestimmt, ein Teil wollte anonym bleiben. Von einem Teil fehlen noch Antworten. Die Spenderinnen und Spender, die auf das Bankkonto überwiesen haben, konnten wir nicht per email anfragen. Sofern wir jemanden „übersehen“ haben, bitten wir um kurze Nachricht zur Aufnahme in die Spender-Liste – ebenso diejenigen, die eine Überweisung auf das Bankkonto vorgenommen haben und genannt werden wollen.

Dokumentation: Das Medienmagazin Zapp (NDR) berichtet über die „Fischfutter-Affäre“ Ströbele vs. Heddesheimblog

Rhein-Neckar/Berlin/Hamburg, 01. Dezember 2011. Das Medienmagazin „Zapp“ des Norddeutschen Rundfunks hat gestern in seiner Sendung unter dem Titel „Scharfe Geschütze: Ströbele vs. Heddesheimblog“ über unsere Berichterstattung, die Abmahnung durch den Bundestagsabgeordneten Hans-Christian Ströbele und die Folgen berichet.

Die vollständigen Interviews finden Sie auf Seite von Zapp.

Das Abmahnunwesen ist eine nachhaltige Bedrohung der Pressefreiheit

Offener Brief an Herrn Ströbele und andere Abmahner

Heddesheim/Berlin, 01. Dezember 2011. Die so genannte Fischfutter-Affäre hat weite Kreise gezogen. Die Aufmerksamkeit war und ist hoch, dutzende Zeitungen und auch das Fernsehen haben berichtet. Hinter dem Einzelfall „Ströbele vs. Heddesheimblog“ steckt allerdings ein Prinzip – und das verdient Aufmerksamkeit. Ein offener Brief an MdB Hans-Christian Ströbele (Bündnis90/Die Grünen) und andere Abmahner. [Weiterlesen…]

„Fischfutter-Affäre“ bei ZAPP (NDR) im Fernsehen

Heddesheim/Berlin, 30. November 2011. Das Medienmagazin ZAPP vom Norddeutschen Rundfunk zeigt um 23:20 Uhr einen Beitrag über die „Fischfutter-Affäre“. Der Bundestagsabgeordnete Hans-Christian Ströbele (Bündnis90/Die Grünen) hatte den Journalisten Hardy Prothmann (verantwortlich für das Heddesheimblog.de) vom Berliner „Promi“-Anwalt Johannes Eisenberg wegen einer fehlerhaften Überschrift abmahnen lassen. Streitwert: 10.000 Euro. Daraufhin solidarsierten sich deutschlandweit Leser und Netznutzer mit dem Heddesheimblog und spendeten bereits über 1.800 Euro an Hardy Prothmann, damit dieser sich finanziell in einem juristischen Verfahren wehren kann.

Sendungsinformation:

Scharfe Geschütze – Ströbele gegen Heddesheim-Blog

Eine Geschichte über Verhältnismäßigkeit. Akteure: Grünen-Politiker Hans-Christian Ströbele mit Gattin und ein Blogger. Handlung: Streit um Pressefreiheit. Resultat: Medien-Posse.

Wer die Sendung verpasst hat, kann sie später online „nachschauen„.

Vorfall am Waidsee - Vorwurf der "gefährlichen Körperverletzung"

Ehefrau von Bundestagsmitglied Christian Ströbele (Grüne) zeigte 13-jährigen Heddesheimer an

Weinheim/Heddesheim/Mannheim, 22. November 2011. (red/korrigiert) Anfang August war der Bundestagsabgeordnete Hans-Christian Ströbele mit seiner Frau Juliana Ströbele-Gregor im Weinheimer Waidsee schwimmen. Dort, wo schwimmen eigentlich nicht erlaubt ist. Jugendmitglieder eines Anglervereins schossen „Futterkugeln“ ins Wasser – eine davon traf Frau Ströbele-Gregor am Kopf. Hans-Christian Ströbeles Ehefrau zeigte den Jungen in Begleitung ihres Mannes daraufhin wegen „gefährlicher Körperverletzung mittels einer Waffe“ an.

Hans-Christian Ströbele. Seine Ehefrau zeigte einen 13-jährigen Jungen wegen angeblich "gefährlicher Körperverletzung" an. Bild: Wikipedia/Codeispoetry, CC BY-SA 3.0

Anmerkung der Redaktion: Hans-Christian Ströbele hat uns durch den Berliner Anwalt Johannes Eisenberg am 25. November, 09:25 Uhr, wegen „Verletzung der Persönlichkeitsrechte“ abmahnen lassen. Wir sollen es bei einer Vertragsstrafe von 10.000 Euro unterlassen, den Satz „Bundestagsmitglied Christian Ströbele (Grüne) zeigte 13-jährigen Heddesheimer an“ zu wiederholen. Wir sollen Herrn Ströbele die Anwaltskosten von 775,64 Euro erstatten. Die Verpflichtung sollen wir bis heute, 25. November, 18:00 Uhr, abgeben

Wir versuchen zur Zeit, unseren Rechtsanwalt zu erreichen, was Freitagnachmittag nicht einfach ist. Nach den Gesprächen mit unseren Quellen, darunter die Staatsanwaltschaft Mannheim, hatten wir keinen Grund zum Zweifel an unserer Überschrift. Tatsächlich hat uns die Staatsanwaltschaft zunächst unsere Frage, ob es zutreffe, dass Herr Ströbele eine Anzeige erstattet hat, bestätigt. Auf unsere heutige Nachfrage und Prüfung der Akte wurde konkretisiert, dass Herrn Ströbeles Ehefrau Strafanzeige und Strafantrag im Beisein ihres Mannes gestellt hat. Deshalb haben wir ohne Anerkennung einer Rechtspflicht oder einer Kostenübernahme diesen Satz umgehend korrigiert.

Wir hatten auch Herrn Ströbele am 22. November (!) schriftlich um Antwort zur Sachlage gebeten – sofern Herr Ströbele geantwortet hätte, hätten wir natürlich sofort eine Korrektur vorgenommen. Tatsächlich verbittet sich Herr Ströbele laut anwaltlichem Schreiben jeglichen Kontakt von uns zu ihm – wir sollen nur über seinen Anwalt mit ihm kommunizieren und nahezu 800 Euro bezahlen. Der Anwalt hat uns darüber hinaus auch „jedwede auch nur indirekte publizistische Nutzung“ der Abmahnung verboten. Wir nutzen die Abmahnung in keinster Weise publizistisch, informieren aber unsere Leserinnen und Leser über diese skandalöse Reaktion.

Herr Ströbele ist als Anwalt erfahren genug, um zu wissen, dass uns bei Einschaltung eines eigenen Anwalts die doppelten Kosten entstehen. 1.550 Euro für die Korrektur, dass nicht er persönlich, sondern seine Ehefrau in seinem Beisein die Anzeige gegen das Kind vorgenommen hat, erscheint uns weniger geeignet, „Persönlichkeitsrechte“ zu schützen, als vielmehr eine freie Berichterstattung abstrafen zu wollen.

Wie gesagt: Herr Ströbele hat unsere Daten gehabt, hätte jederzeit eine Korrektur senden können oder das heute scheinbar in Vergessenheit geratene Mittel der „Gegendarstellung“ nutzen können.

Sofern Sie uns unterstützen möchten, bitten wir um eine Spende, denn wir rechnen wegen des Rufs von Anwalt Eisenberg mit einem Verfahren und Kosten von bis zu 5.000 Euro in erster Instanz, sofern die Sache vor Gericht geht. Und mit einer Verdoppelung, sollte eine zweite Instanz nötig sein. Wir werden die eingegangenen Spenden ausschließlich für die Rechtskosten verwenden.

Wir werden fortlaufend über die Höhe der eingegangenen Spenden berichten. Die Namen der Spender behandeln wir anonym, auf Wunsch nennen wir sie auch. Geld, das nicht für dieses Verfahren benötigt wird, werden wir dem Verein „Journalisten helfen Journalisten“ spenden, die vor allem Journalisten in Krisenregionen unterstützen. Dort wird selten abgemahnt, dafür vorzugsweise gefoltert und geschossen, um Berichterstatter (mund)tot zu machen.

Bankverbindung: Hardy Prothmann, comdirect Konto: 218213700, BLZ: 20041133

Aktueller Spendenstand (01. Dezember, 12:00 Uhr)  paypal/Konto: 2034,90 Euro (74 Spenden zwischen 1,00 und 300,00 Euro). Vielen Dank!
Sascha Pallenberg (Taiwan) hat sich bereit erklärt, die Abmahngebühren von 775 Euro zu übernehmen, falls wir diese zahlen müssen.

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Die Staatsanwaltschaft Mannheim bestätigte auf unsere Anfrage die Anzeige. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wurden eingestellt, da der Junge mit 13 Jahren erstens strafunmündig ist und die Ermittlungen der Polizei keinen Vorsatz ergaben. Am 03. August waren Herr Ströbele und seine Frau im See schwimmen, allerdings nicht im erlaubten Bereich des kostenpflichtigen Strandbads, sondern als „Schwarzschwimmer“.
Treffer am Kopf
Vier minderjährige Jungs eines Angelvereins verbrachten hier einen Teil ihrer Sommerferien und schossen im südlichen Teil des Waidsees Futterkugeln (Boilies) mit einer Futterschleuder ins Wasser, um Fische anzulocken. Versehentlich, so die Jungen, wurde dabei Frau Ströbele am Kopf getroffen.
Der Jugendwart bestätigte uns gegenüber den Vorgang und sagte: „Der Vorwurf eines absichtlichen Treffers ist absurd. Man kann überhaupt nicht genau mit solch einer Schleuder ein Ziel treffen. Und die Jungs sind sehr verantwortungsbewusst. Sie haben die Frau im Wasser nicht gesehen. Die hatte an dieser Stelle auch nichts zu suchen, weil hier schwimmen nicht erlaubt ist.“Im Anschluss entwendete Herr Ströbele nach den Schilderungen der beteiligten Personen sehr zornig dem Jungen die Futterschleuder, schrie die Kinder an und „konfiszierte“ die Schleuder. Er soll mit einer Anzeige gedroht haben, obwohl sich die Jungs und zwei erwachsene Angler um Deeskalation bemüht haben und die Jungen sich entschuldigt haben sollen. Die Anzeige durch seine Frau in seinem Beisein erfolgte nach unseren Informationen einen Tag später bei der Weinheimer Polizei.
Außer Rand und Band
Der aufgebrachte Ströbele ließ sich nach Angaben der Beteiligten am „Tatort“ nicht beruhigen. Auf den Hinweis, dass die Frau sich außerhalb des Schwimmbereichs im Wasser aufgehalten habe, soll den Mann noch zorniger gemacht haben. Das täte nichts zur Sache. „Der Mann war außer Rand und Band und völlig uneinsichtig“, so ein Zeuge.Man habe den Eheleuten Ströbele ein „erzieherisches“ Gespräch mit den Jungs angeboten, was diese aber nicht annehmen wollten.

Die Polizei Weinheim hatte den Vorgang aufgenommen, die Anzeige wurde von der Staatsanwaltschaft Mannheim bearbeitet, da der „tatverdächtige“ Junge in Heddesheim wohnt und damit im Zuständigkeitsbereich der Mannheimer Staatsanwaltschaft fällt. Weil kein Vorsatz erkennbar war und der Junge mit 13 Jahren strafunmündig ist, wurde das Verfahren eingestellt.

Anmerkung der Redaktion:
Herrn Ströbele haben wir nicht erreichen können und eine Anfrage per email gestellt. Sollte er sich äußern, werden wir den Artikel aktualisieren. (Hat sich erledigt, in der Zwischenzeit hat Herr Ströbele „Kontakt mit uns aufgenommen“.) 🙁