Seckenheim/Ladenburg/Heddesheim, 15. Oktober 2012. (red/pol) Am Donnerstag, den 11. Oktober, in der Zeit zwischen 12.00 Uhr und 22.30 Uhr, fĂŒhrte das Polizeirevier Ladenburg gemeinsam mit der Stadt Mannheim, Fachbereich Sicherheit und Ordnung, dem Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis sowie dem Zollamt Heidelberg, Finanzkontrolle Schwarzarbeit, im Mannheimer Stadtteil Seckenheim sowie in den zum Rhein-Neckar-Kreis gehörenden Gemeinden Ladenburg und Heddesheim einen Sondereinsatz zur BekĂ€mpfung der illegalen BeschĂ€ftigung und zur ĂberprĂŒfung gaststĂ€tten-, gewerbe- und lebensmittelrechtlicher Bestimmungen durch.
Information des PolizeiprÀsidiums Mannheim:
„Mehrfach wurde festgestellt, dass bei den aufgestellten Geldspielautomaten die behördliche Zulassung fehlte oder abgelaufen war (Seckenheim, Ladenburg, Heddesheim). Ferner waren in einigen Lokalen nicht genĂŒgend Feuerlöscher vorhanden. Auch dies wird zu Nachkontrollen durch die zustĂ€ndigen Behörden fĂŒhren.
Zu guter Letzt drĂŒckte eine Bedienung den Beamten noch einen gefĂ€lschten 50 âŹ-Schein in die Hand, den ihr ein Unbekannter bereits vor ein paar Tagen beim Bezahlen âangedrehtâ hatte. Der âFalsche Fuffzigerâ wurde sichergestellt und dem zustĂ€ndigen Fachdezernat der Kriminalpolizei zur weiteren Bearbeitung ĂŒbergeben.
Ladenburg
Dem zweiten Wirt wurde bereits vor geraumer Zeit die Konzession entzogen, was ihn jedoch nicht daran hinderte, sein Lokal weiterhin zu öffnen. Als Folge muss er mit einem empfindlichen BuĂgeld rechnen. Seine GaststĂ€tte wurde sofort geschlossen. Kurz darauf wurde in einem weiteren, vor kurzem eröffneten Imbiss festgestellt, dass erhebliche bauliche MĂ€ngel vorliegen. Die Inhaberin lieĂ sich zur âfreiwilligenâ SchlieĂung âĂŒberredenâ.
Die Beamten der LebensmittelĂŒberwachung konnten bei den Kontrollen eine Reihe von HygienemĂ€ngeln feststellen, die zum Teil mit Verwarnungen vor Ort, MĂ€ngelberichten bis hin zum Erlass verwaltungsrechtlicher VerfĂŒgungen zur Beseitigung der MĂ€ngel abgegolten wurden.
In einem Fall war zur weiteren Untersuchung eine Lebensmittelprobe vor Ort erforderlich. Bei der ĂberprĂŒfung der Mitarbeiter besteht in einem Fall der Verdacht, dass ein Gastwirt mehrere Mitarbeiter ohne Arbeitserlaubnis beschĂ€ftigt hat. Sollte sich der Verdacht bei den weiteren Ermittlungen erhĂ€rten, muss der Betreiber der GaststĂ€tte mit einem empfindlichen BuĂgeld rechnen (Ladenburg).
Weiterhin wird in einem Fall wegen des Verdachts auf Leistungsmissbrauch und mehrere kleinere VerstöĂe gegen verschiedene Sozialvorschriften ermittelt.
Heddesheim
Bei den ĂberprĂŒfungen wurden auch mehrere âRaucherlokaleâ kontrolliert. Aufgrund der vorhandenen Speisekarten ergab sich der Verdacht, dass dort warme Speisen zubereitet und abgegeben werden, was jedoch nach dem Nichtraucherschutzgesetz nicht erlaubt ist. Die Betreiber wurden eindringlich auf die gesetzlichen Vorschriften hingewiesen. In einer Raucherkneipe hielt sich ein MinderjĂ€hriger auf, obwohl der Zutritt erst ab 18 Jahren erlaubt ist, sodass hier ebenfalls ein BuĂgeld folgen wird.
Seckenheim
Drei GaststĂ€tten mussten nach der Kontrolle aus den unterschiedlichsten GrĂŒnden schlieĂen: Der erste Wirt hatte zwei GaststĂ€tten unter seinem Namen angemeldet, wollte sich aber anscheinend die Personalkosten sparen und in beiden Lokalen die Aufsicht ĂŒbernehmen. Dies ist aber nach dem GaststĂ€ttenrecht nicht möglich, sodass der Mann gezwungen war, eine LokalitĂ€t zu schlieĂen (Mannheim-Seckenheim).
In dem zehn Stunden dauernden Einsatz unter Beteiligung von fĂŒnf Beamten des Polizeireviers Ladenburg, der Polizeiposten Mannheim-Seckenheim und Heddesheim sowie sieben Beamten der o.g. Behörden wurden insgesamt 14 GaststĂ€tten und 29 Personen ĂŒberprĂŒft. Weitere Kontrollen dieser Art werden auch zukĂŒnftig stattfinden.“
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