Samstag, 23. September 2023

29. Juli bis 08. September 2013

Tipps und Termine fĂŒr die Ferien

Rhein-Neckar, Tipps und Termine fĂŒr den 29. Juli bis 08. September 2013. Normalerweise erscheinen immer montags unsere Veranstaltungstipps fĂŒr die laufende Woche, jetzt in den Sommerferien gibt es eine Zusammenstellung der Veranstaltungs-Highlights der nĂ€chsten sechs Wochen. Die Redaktion nimmt gerne weitere Termine und Anregungen auf. Die Kontaktmöglichkeiten finden Sie am Ende der Seite.

Mehr Veranstaltungen vor Ort finden Sie ins unseren Kalendern auf allen Blogseiten im MenĂŒ Nachbarschaft im MenĂŒ “Termine”. [Weiterlesen…]

02. bis 08. Juli 2012

Diese Woche: Tipps und Termine

Rhein-Neckar, Tipps und Termine fĂŒr den 02. bis 08. Juli 2012. Montags erscheinen unsere Veranstaltungstipps fĂŒr die laufende Woche. Die Redaktion nimmt gerne weitere Termine und Anregungen auf. Die Kontaktmöglichkeiten finden Sie am Ende der Seite.

Mehr Veranstaltungen vor Ort finden Sie ins unseren Kalendern auf allen Blogseiten im MenĂŒ Nachbarschaft im MenĂŒ “Termine”. [Weiterlesen…]

Feuerwerk: Feinstaub, LĂ€rm und Treibhausgas

Guten Tag!

Heddesheim, 31. Dezember 2009. Bleigießen, ein GlĂ€schen Sekt und das Feuerwerk um Mitternacht gehören fĂŒr die meisten BĂŒrgerinnen und BĂŒrger in Deutschland traditionell zum letzten Abend des Jahres. Jeder kennt aber auch die Situation, wenn um Mitternacht die Luft „zum Schneiden“ ist, die Augen brennen und es im Hals kratzt. Wenn wir Feuerwerkskörper abbrennen, steigt die Belastung der Luft mit Schadstoffen explosionsartig an.

Zu großen Teilen besteht der Feuerwerksqualm aus Feinstaub (PM – Particulate Matter, PM10 – Staubteilchen mit einem Durchmesser <10”m). Es ist erwiesen, dass Feinstaub negativ auf den Gesundheitszustand wirkt.

Bis zu 100 Mal höhere Belastung mit Feinstaub

feuerwerk

Schönes Spektakel bringt Feinstaub, LĂ€rm und MĂŒll. Bild: Umweltbundesamt

Beispielhafte Auswertungen des Umweltbundesamtes fĂŒr den Jahreswechsel 2005/2006 zeigen, dass am ersten Tag des neuen Jahres die Luftbelastung mit gesundheitsgefĂ€hrdendem Feinstaub vielerorts so hoch ist wie sonst im ganzen Jahr nicht. PM10-Stundenwerte von bis zu 4000 ”g/m³ (4000 ”g/m³ = 4000 Mikrogramm PM10 pro Kubikmeter Luft) sind in der ersten Stunde des neuen Jahres in GroßstĂ€dten keine Ausnahme. Im stadtnahen, lĂ€ndlichen Bereich erreichen die PM10-Stundenwerte zwar nicht derartige Spitzen, doch ein drastischer Anstieg ist auch hier festzustellen.

In Deutschland werden zu Silvester rund 10.000 Tonnen Feuerwerk abgebrannt. Dabei werden große Mengen Feinstaub freigesetzt.

Pikant: Keine der 39 StĂ€dte, die 2009 eine Umweltzone haben, verbietet die Knallerei. Dabei sind Umweltzonen eingerichtet worden, um die Feinstaub-Belastung in der Luft zu senken. Dabei ist die Luft an keinem Tag im Jahr so hoch mit Feinstaub belastet wie am 1. Januar. Das Umweltbundesamt berichtet, dass zwischen Mitternacht und ein Uhr frĂŒh die Belastung bis zu hundert mal höher ist als normal.

Die rund 10.000 Tonnen Feuerwerk der Deutschen belasten zudem die AtmosphĂ€re mit verschiedenen Treibhausgasen, deren Klimawirkung rund 2.300 Tonnen Kohlendioxid entspricht. Diese Zahl hat die Landwirtschaftliche Versicherungsanstalt MĂŒnster nach Angaben des Versicherungskonzerns Allianz ermittelt.

10.000 Tonnen Knaller = 550 FlĂŒge MĂŒnchen/New York und zurĂŒck

Dies entspreche 25 Gramm CO2 pro Kopf der Bevölkerung oder 550 ÃƓberseeflĂŒgen von MĂŒnchen nach New York und wieder zurĂŒck. Da jeder Einwohner in Deutschland pro Jahr rechnerisch rund zwölf Tonnen CO2 freisetze, falle der Beitrag durch das Silvester-Feuerwerk allerdings vergleichsweise gering aus.

Bei einer Forsa-Umfrage im Auftrag der Allianz erklĂ€rten 77 Prozent der Befragten, ihnen falle zum Thema Silvester-Feuerwerk vor allem Geldverschwendung ein. Rund 71 Prozent fĂŒrchten sich vor Verletzungen, 63 Prozent halten die MĂŒllberge fĂŒr problematisch und etwas mehr als die HĂ€lfte denken an SachbeschĂ€digungen. Die deutschen Versicherungen zahlen laut Allianz jĂ€hrlich rund 40 Millionen Euro fĂŒr mehr als 22.000 SachschĂ€den, die in der Weihnachtszeit und der Silvesternacht entstehen.

Einen schönen Tag wĂŒnscht
Das heddesheimblog

Richtig knallern. Polizei gibt Tipps

Guten Tag!

Heddesheim, 30. Dezember 2009. Die Polizeidirektion Heidelberg mahnt den ordnungsgemĂ€ĂŸen Umgang mit Feuerwerkskörpern an. Was viele nicht wissen: Die meisten Feuerwerkskörper dĂŒrfen erst ab 18 Jahren erworben werden und auch erst ab 18 Jahren abgebrannt werden. Eltern sind hier in einer besonderen Pflicht.

Pressemitteilung der Polizei Heidelberg

„Wie in jedem Jahr wird das Neue Jahr traditionell mit Feuerwerkskörpern und Böllern begrĂŒĂŸen. Und wie in jedem Jahr ist zu befĂŒrchten, dass es vielerorts zu BrĂ€nden, SachschĂ€den und leider auch Verletzungen kommen wird, weil die Gefahren im Umgang mit Feuerwerkskörpern unterschĂ€tzt werden.

Feuerwerkskörper dĂŒrfen nur am 31. Dezember und 1. Januar abgebrannt werden, aber nicht von Kindern und Jugendlichen. An Jugendliche unter 18 Jahren dĂŒrfen die Feuerwerksknaller auch dann nicht verkauft werden, wenn die jungen Leute eine unterschriebene Erlaubnis ihrer Eltern vorlegen.

Die strengen Vorschriften gelten allerdings nicht fĂŒr Feuerwerkskörper der Klasse 1. Dazu gehören Knallerbsen, Wunderkerzen und ZĂŒndplĂ€ttchen, die das ganze Jahr ĂŒber verkauft und benutzt werden dĂŒrfen.

Tipps zum sicheren Kauf:

  • Kaufen Sie nur Feuerwerksartikel mit „BAM“-Zulassung und „BAM“-Nummer. Nur Feuerwerkskörper, die ein „BAM“-Zeichen haben und mit Verwendungshinweisen in deutscher Sprache versehen sind, sind in Deutschland zulĂ€ssig.
  • HĂ€nde weg von Grau -und Billigimporten. Sie entsprechen oft nicht den deutschen Sicherheitsvorschriften. Die Einfuhr nicht zugelassener Feuerwerkskörper ist nach den Vorschriften des Sprengstoffgesetzes verboten. Dies gilt auch fĂŒr den Postversand und InternetkĂ€ufe.
  • Verwenden Sie nur originalverpackte Feuerwerkskörper, auf keinen Fall selbst angefertigte oder manipulierte Feuerwerke (Selbstlaborate).

Zum Feuerwerk:

  • Feuerwerks- und Knallkörper nur im Freien abbrennen
  • Gebrauchsanweisung vor allem auch bei Raketen unbedingt sorgfĂ€ltig beachten
  • Nicht auf Menschen oder Tiere richten
  • Großen Sicherheitsabstand zu GebĂ€uden, Schuppen, Scheunen, StĂ€llen, Lagertanks mit brennbaren FlĂŒssigkeiten, Gasen usw. halten
  • Nicht durch Fenster und andere Öffnungen in geschlossene RĂ€ume werfen nicht unter oder auf stehende oder fahrende Fahrzeuge werfen
  • Auf „BlindgĂ€nger“ besonders achten
  • GlĂŒhende Reste ablöschen und sicher beseitigen
  • Kinder und Jugendliche nur ungefĂ€hrliche Artikel abbrennen lassen und dabei stĂ€ndig beaufsichtigen

Auch beim Abbrennen des Feuerwerks gilt ausnahmslos die Altersgrenze von 18 Jahren. Silvesterfeuerwerk gehört nicht die HÀnde von Kindern und Jugendlichen.

In unmittelbarer NĂ€he von Kirchen, KrankenhĂ€usern, Kinder -und Altersheimen sowie FachwerkhĂ€usern ist das Abrennen von Feuerwerkskörpern grundsĂ€tzlich verboten.“

Einen schönen Tag wĂŒnscht
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