Montag, 27. März 2023

Berichterstattung im Mannheimer Morgen

Guten Tag!

Heddesheim, 03. Juli 2010. Im Mannheimer Morgen wird heute über eine juristische Auseinandersetzung zwischen der Redakteurin Anja Görlitz und dem für das heddesheimblog verantwortlichen Journalisten Hardy Prothmann berichtet.

Der Mannheimer Morgen hatte bislang keinerlei Information über diesen juristischen Streit und seine Hintergründe veröffentlicht.

Leider ist die Berichterstattung des Mannheimer Morgens in der Sache verkürzt und unvollständig. Beispielsweise wird nicht berichtet, dass die „Einstweilige Verfügung“ des Mannheimer Landgerichts ohne Anhörung von Hardy Prothmann im „Eilverfahren“ erlassen wurde.

Da die Sache, anders als im Mannheimer Morgen dargestellt, noch nicht beendet ist, wird das heddesheimblog erst nach Rücksprache mit dem Anwalt eine umfangreiche Dokumentation des Vorgangs voraussichtlich Anfang der kommenden Woche veröffentlichen.

Wie gewohnt, werden wir transparent Hintergründe, Zusammenhänge und Fakten aufführen, damit sich die LeserInnen unabhängig ihre eigene Meinung bilden können.

Einen schönen Tag wünscht
Das heddesheimblog

Streit um Fotomontage: IG neinzupfenning und KMP-Holding (Pfenning) vergleichen sich

Guten Tag!

Heddesheim, 06. Oktober 2009. Vor dem Landgericht Mannheim haben sich heute die IG neinzupfennung sowie die KMP-Holding Gmbh (Pfenning) verglichen.  Pfenning hatte gegen die IG eine einstweilige Verfügung beantragt, um die Abbildung einer Fotomontage über ein in Heddesheim geplantes Logistikzentrums zu verbieten.

Die beiden Parteien einigten sich vor der 2. Zivilkammer am Landgericht Mannheim auf einen Vergleich: Die IG neinzupfenning, vertreten durch Hubert Karnasch, wird eine perspektivische Darstellung eines geplanten Logistikzentrums optisch anpassen und mit Höhenangaben der Gebäude versehen.

Die Gegenseite, die KMP-Holding GmbH vertreten durch die Marketingleiterin Pélagie Mepin, akzeptierte diesen Vergleich und übernimmt alle Kosten des Verfahrens in Höhe von knapp 3.000 Euro.

Der Vorsitzende Richter Dr. Kircher setzte im Interesse der Kläger den vorgeschlagenen Streitwert von 50.000 Euro auf 5.500 Euro fest.

Da keine Widerspruchsfristen vereinbart wurden, ist der Vergleich rechtsgültig.

Redaktion heddesheimblog

Wehe dem, der seine Meinung äußert


Guten Tag!

Kommentar: Hardy Prothmann

„Pfenning“ hat die juristische Keule rausgeholt – nicht zum ersten Mal.

Wer wegen einer Meinungsäußerung eines Kritikers vor Gericht zieht und den Streitwert für eine Fotomontage eines Industriebaus auf 50.000 Euro beziffert und ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft, fordert, fühlt sich nicht ungerecht behandelt, sondern will Angst und Schrecken verbreiten.

Die Botschaft ist eindeutig: Jeder, absolut jeder, der es wagt, Kritik zu äußern, kann zukünftig damit rechnen, in entsprechender Höhe (Steigerungen eingeschlossen) von „Pfenning“ verklagt zu werden: der einfache Bürger, der Leserbriefschreiber, der Lokalpolitiker, Gewerbetreibende und Unternehmer, Journalisten und auch die Gemeinde Heddesheim.

Ab jetzt gilt: Wehe dem, der seine Meinung äußert.

Sollte der Antrag durchkommen, wird der Vorgang die beklagte Person mindestens 7.500 Euro kosten, zuzüglich Mehrwertsteuer.

Sollte der Antrag nicht durchkommen, dürften die selbst zu tragenden Anwaltskosten zwischen 1.500 bis 3.000 Euro liegen, die der Beklagte tragen muss – auch wenn er nichts Unrechtes getan hat.

Auch dem heddesheimblog wurde von „Pfenning“-Seite schon das Zeichen gegeben, dass die Anwälte von der Leine gelassen werden könnten.

Auf der Bürgerversammlung vom 18. September 2009 hat der Geschäftsführer und Projektverantwortliche Uwe Nitzinger öffentlich gegenüber dem Arbeitsrechtler Dr. Dietrich Growe ebenfalls rechtliche Schritte angekündigt, weil dieser behauptet hatte, die Lagerarbeiter bei Pfenning verdienten nur 8,11 Euro in der Stunde.

Kommt jetzt eine Prozesswelle? Will und wird Pfenning künftig jeden verklagen, der dem Unternehmen im Weg steht? Genug Geld hat das Unternehmen vermutlich dafür.

Das einzige, was sich Pfenning nicht erklagen kann, ist die freie Meinung der Bürger.

Meine Meinung ist: Ich finde dieses Handeln unehrenhaft.

Karl-Martin Pfenning stellt sich gerne selbst als Ehrenmann dar. Als solcher muss er – um diese Sache sofort und eindeutig aus der Welt zu schaffen – umgehend seine Anwälte zurückpfeifen und sich für den Vorgang entschuldigen.

Sonst schadet er nur seinem eigenen Ansehen.

Hintergrund: Richter weist Eilantrag der „Pfenning“-Gruppe auf eine „Einstweilige Verfügung“ gegen Hubert Karnasch zurück