Sonntag, 26. MĂ€rz 2023

Freiwillige Feuerwehren in Baden-WĂŒrttemberg

107.500 Menschen ehrenamtlich im Einsatz

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Die Feuerwehr hilft heutzutage nicht nur bei BrĂ€nden, sondern ist ein Soforthelfer in Not- und UnglĂŒcksfĂ€llen.

Rhein-Neckar, 19. November 2013. (red/fw) Damit die Feuerwehr eine hohe SicherheitsqualitĂ€t gewĂ€hrleisten kann, braucht sie viele ehrenamtlich tĂ€tige EinsatzkrĂ€fte. In Baden-WĂŒrttemberg bieten ĂŒber 107.500 Menschen in den Gemeindefeuerwehren ihre Hilfe an. [Weiterlesen…]

Was Jugendschöffen auszeichnet und erwartet

Mit Menschenkenntnis zum Richter werden

Justitia (Maarten van Heemskerck, 1556). Quelle: Wikipedia


Rhein-Neckar, 15. Januar 2013. (red/pm) Deutschland ist derzeit auf der Suche nach Jugendschöffen, die fĂŒr eine fĂŒnfjĂ€hrige Amtszeit ab 2014 die rechte Hand des Richters sind. Im ersten Halbjahr 2013 werden neue Jugendschöffen gewĂ€hlt – bewerben kann man sich bereits jetzt bei den Kommunen des Rhein-Neckar-Kreises.

Von Alina Eisenhardt

Im Namen des Volkes ergeht folgendes Urteil…

Dieser Satz ertönt in deutschen Gerichtshöfen, wenn ein Angeklagter sein Urteil erhÀlt. Das Urteil wird nicht allein vom Richter gefÀllt. An seiner Seite stehen Schöffen, die ihm im Namen der Gerechtigkeit helfen, die richtige Entscheidung zu treffen.

Schöffen sind laut Duden ehrenamtlich eingesetzte Laien, die zusammen mit dem Richter die Tat des Angeklagten beurteilen und das Maß der Strafe festlegen. “Diese Laienrichter gibt es schon seit Jahrhunderten.”, sagt Robert Gunderlach, Vorsitzender der Deutsche Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen des Landesverbandes Baden-WĂŒrttemberg e.V. Er selbst war im Landesgericht Stuttgart von 2000 – 2008 Schöffe.

Jugendschöffen sind spezialisierte Schöffen an einem Jugendgericht. Doch warum braucht man Jugendschöffen, wenn es bereits einen Berufsrichter gibt? Die Aufgabe eines Jugendschöffen ist es, anhand seiner Lebenserfahrung rechtliche ZusammenhĂ€nge erkennen und bewerten zu können. Ein Richter hat zwei Schöffen, die gleichberechtigte Stimmen haben. Das Richterteam (1 Berufsrichter, 2 Schöffen) zieht sich am Schluss der Hauptverhandlung zur Beratung zurĂŒck. Um ein Urteil auszusprechen ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich.

TÜV-Siegel in PĂ€dagogik

Neben den allgemeinen Voraussetzungen wie Selbstbewusstsein und Unparteilichkeit muss ein Schöffe einen Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Ein hohes Maß an sozialer Kompetenz ist erforderlich. Um die erforderliche Lebenserfahrung und Menschenkenntnis aufbringen zu können, muss ein Schöffe zwischen 25 und 69 Jahre alt sein, wenn er sich fĂŒr das Ehrenamt bewirbt.

Jugendschöffen sollten darĂŒber hinaus Erfahrung in der PĂ€dagogik aufweisen.

Dabei reicht es nicht, Kinder zu haben. Sie sollten in der Jugenderziehung ĂŒber eine professionell Erfahrung verfĂŒgen, wie zum Beispiel Sozialarbeiter und Lehrer sie besitzen. Man braucht sozusagen ein TÜV-Siegel in PĂ€dagogik,

sagt Robert Gunderlach.

“Man muss definitiv in sich gefestigt sein…”

Wer Interesse hat als Jugendschöffe zu arbeiten, der schickt seine Bewerbung an das zustĂ€ndige BĂŒrgermeisteramt. Diese leiten die Bewerbung dann an das Jugendamt weiter. Der Jugendhilfeausschuss des Rhein-Neckar-Kreises schlĂ€gt dabei beim Amtsgericht mindestens doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen benötigt werden.

Probleme mit der Zahl der Bewerber gibt es dabei selten. “Die Zahl der Bewerber ist konstant. Viele Jugendschöffen bewerben sich auch fĂŒr eine zweite Periode. Erst dann mĂŒssen sie fĂŒr eine Periode aussetzen.”, erklĂ€rt Robert Gunderlach.

Das Ehrenamt kann sehr belastend sein:

Es kommt zwar auch auf den Fall und die Persönlichkeit an, aber man muss definitiv in sich gefestigt sein,

so Herr Gunderlach. Immerhin mĂŒsse man auch in schwierigen FĂ€llen, wie einer Vergewaltigung ohne Zeugen, beurteilen können, ob der Vorfall tatsĂ€chlich so geschehen ist. Ihn selbst hĂ€tten viele Wirtschaftsstrafsachen, die tief in das Leben der Menschen blicken ließen, sehr bewegt.

Mit Menschenkenntnis zum Urteil

Als Schöffe bekommt man in der Regel 12 Gerichtstermine pro Jahr zugeteilt. In fĂŒnf Jahren sind das 60 Termine. Diese können nur einige Stunden dauern, aber auch Wochen oder gar Monate.

Wenn man eine Gerichtsverhandlung hat, weiß man erst nicht, worum es geht. Erst vor der Verhandlung klĂ€rt der Richter den Jugendschöffen in einer Kurzform ĂŒber den Fall auf. Vor Gericht erfĂ€hrt man dann genau, worum es geht. “Als Jugendschöffe soll man unvoreingenommen bleiben. Man soll keine Zeit haben, sich auf einen Fall vorzubereiten, sondern seine Alltagserfahrung und seine Menschenkenntnis nutzen. Immerhin ist man kein ausgebildeter Berufsrichter”, erklĂ€rt Robert Gunderlach.

Die Verantwortung, die man als Jugendschöffe eingeht, ist sehr hoch. Man kann im Krankheitsfall nicht einfach aussetzen, oder zurĂŒcktreten, wenn man keine Lust mehr hat. In der Regel kann nur ein Umzug zu einer Entlassung aus dem Amt fĂŒhren. Möchte man das Schöffenamt tatsĂ€chlich niederlegen, entscheidet das Gericht, ob die GrĂŒnde ausreichend sind. Doch in der Regel passiert das nicht. “Immerhin treibt die Bewerber in der Regel ein gewisser Gerechtigkeitssinn an. Sie wollen sichergehen, dass es in den FĂ€llen gerecht zugeht, das sie ein Teil dieser Gerechtigkeit sein können”, so Gunderlach.

Kommunen nehmen Bewerbungen entgegen

7000 Schöffen gesucht

Rhein-Neckar, 15. Januar 2013. (red/pm) Im ersten Halbjahr 2013 werden landesweit rund 7000 neue Schöffinnen und Schöffen gewĂ€hlt (wir berichteten). Bereits jetzt nehmen Kommunen Bewerbungen entgegen. Das besondere an dem Ehrenamt: Man entscheidet als gleichberechtigter Richter ĂŒber Recht und Unrecht – ohne juristisches Fachwissen, ohne Ausbildung.

Information des Justizministeriums:

„Im Jahr 2013 findet die Wahl der Schöffinnen und Schöffen fĂŒr die Strafgerichte statt. Allein in Baden-WĂŒrttemberg werden rund 7000 Ehrenamtliche zu Schöffinnen und Schöffen gewĂ€hlt, deren Amtszeit vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2018 dauern wird. „Wer ein Schöffenamt ĂŒbernimmt, ĂŒbernimmt eine wichtige, verantwortungsvolle und spannende TĂ€tigkeit“, sagte Justizminister Rainer Stickelberger am Montag (14. Januar 2013) in Stuttgart.

„LaienrichterInnen und Laienrichter tragen zur Transparenz gerichtlicher Entscheidungen bei und erhöhen gleichzeitig deren Akzeptanz in der Gesellschaft.“ Der Einsatz ehrenamtlicher Richterinnen und Richter hat eine lange Tradition in Deutschland. Bereits im Mittelalter gab es Laienrichter in der Strafgerichtsbarkeit. „Bis heute sind die Ehrenamtlichen ein fester Bestandteil unseres Rechtssystems“, erklĂ€rte der Minister.

„Das hat einen guten Grund, denn auf diese Weise können auch nichtjuristische Wertungen und Überlegungen in den richterlichen Entscheidungsprozess mit einfließen.“ Die Schöffinnen und Schöffen wĂŒrden ihre Sachkunde sowie ihre wertvolle Lebens- und Berufserfahrung bei den Gerichten einbringen.

„Als Spiegel unserer bunten und vielfĂ€ltigen Gesellschaft sollten auch die RichterbĂ€nke bunt und vielfĂ€ltig besetzt sein.“

Stickelberger wies darauf hin, dass das Interesse am Schöffenamt bei der vergangenen Wahl im Jahr 2008 groß war. Insgesamt waren damals 3797 Hauptschöffen (1831 Frauen und 1966 MĂ€nner) gewĂ€hlt worden, von denen 1601 bei Amtsgerichten und 2196 bei Landgerichten tĂ€tig sind. Dazu kamen etwa 3500 Hilfsschöffinnen und Hilfsschöffen als Vertreter der Hauptschöffen. „Ich wĂŒrde mich freuen, wenn sich auch dieses Mal viele Menschen um ein Schöffenamt bewerben“, stellte der Justizminister fest: „Als Spiegel unserer bunten und vielfĂ€ltigen Gesellschaft sollten auch die RichterbĂ€nke bunt und vielfĂ€ltig besetzt sein.“

Robert Gunderlach, der Vorsitzende des Bunds ehrenamtlicher Richterinnen und Richter – Deutsche Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen (DVS-BW), sagte, dass ehrenamtliche Richterinnen und Richter keine nur „Dabei-Sitzer“, keine Dekoration am Richtertisch seien, sondern bei Gericht in der Hauptverhandlung mit ihrer Stimme den Berufsrichtern gleichgestellt seien: „Gegen die beiden Schöffinnen oder Schöffen kann an Schöffengerichten kein Urteil gesprochen werden. Dieser großen Verantwortung, ,im Namen des Volkes zu urteilen‘, muss man sich bewusst sein. Engagierte Frauen und MĂ€nner sollten deshalb als Schöffen selbstbewusst im Urteilen, sozial kompetent, dialogfĂ€hig und vorurteilsfrei sein. Gerechtigkeitssinn, Intuition, logisches Denken in ZusammenhĂ€ngen sowie Mut zum Richten – also Urteilen ĂŒber Menschen – gehören hier dazu.“

Der gemeinnĂŒtzige Schöffenverein „informiert und unterstĂŒtzt seine Mitglieder durch Fortbildungsveranstaltungen, Beratungen und mit der Mitgliederzeitschrift ,Richter ohne Robe‘ und fördert damit die Beteiligung von Laien an der Rechtsprechung“, so Gunderlach.

Aufgaben von Schöffinnen und Schöffen

Schöffinnen und Schöffen sind an den Schöffengerichten der Amtsgerichte, an den Kleinen und den Großen Strafkammern der Landgerichte tĂ€tig. Sie entscheiden gemeinsam mit den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern ĂŒber Schuld- und Straffragen bei allen schwerwiegenden, umfangreichen und bedeutsamen AnklagevorwĂŒrfen. In der Regel sind zwölf Sitzungstage pro Jahr fĂŒr die Schöffinnen und Schöffen vorgesehen.

Rechte und Pflichten von Schöffinnen und Schöffen

Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt, das nur in wenigen Ausnahmen abgelehnt werden kann (beispielsweise dann, wenn dadurch die wirtschaftliche Existenz gefĂ€hrdet wĂ€re). Wie Berufsrichterinnen und -richter auch sind Schöffinnen und Schöffen einzig dem Gesetz unterworfen. Sie sind nicht an Weisungen gebunden und zur Unparteilichkeit verpflichtet. Auch die Verschwiegenheitspflicht gilt fĂŒr sie.

Voraussetzungen fĂŒr eine Bewerbung um das Schöffenamt

Wer Schöffe oder Schöffin werden möchte, muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, zu Beginn der Amtsperiode zwischen 25 und 69 Jahre alt sein, die deutsche Sprache beherrschen und in der jeweiligen Kommune leben. Eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten und ein laufendes Ermittlungsverfahren gegen einen Interessenten sind Ausschlusskriterien. Juristische Vorkenntnisse benötigen Schöffinnen und Schöffen nicht.

Ablauf des Bewerbungs- und Wahlverfahrens

Wer sich fĂŒr das Schöffenamt interessiert, muss sich bei seiner Wohnortgemeinde bewerben. Denn die Vorbereitung der Schöffenwahl fĂ€llt in die ZustĂ€ndigkeit der Kommunen. Ihnen wird vonseiten der Gerichte die Zahl der benötigten Schöffen mitgeteilt. Daraufhin stellen sie Vorschlagslisten mit geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern auf.

Diese Listen sollten mindestens doppelt so viele Personen enthalten, wie tatsĂ€chlich benötigt werden. GewĂ€hlt werden die Schöffinnen und Schöffen von einem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht. Er setzt sich aus einem Richter des Amtsgerichts, einem Verwaltungsbeamten sowie sieben Vertrauenspersonen zusammen. Zeitplan des Verfahrens: Bis Mitte April 2013 muss die Zahl der benötigten Schöffinnen und Schöffen an die Kommunen gemeldet werden. Die Aufstellung der Vorschlagslisten durch die Gemeinden erfolgt bis 21. Juni 2013. Bis Ende September 2013 erfolgt die eigentliche Wahl durch die SchöffenwahlausschĂŒsse.

Mehr Informationen zum Schöffenamt sowie die BorschĂŒre „Leitfaden fĂŒr Schöffen“ gibt es auf der Homepage des Justizministeriums: www.justiz-bw.de. Auf der Homepage des Bunds ehrenamtlicher Richterinnen und Richter – Deutsche Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen (DVS-BW) finden sich ebenfalls ausfĂŒhrliche Informationen: www.schoeffen-bw.de.“

Bewerbungen ab jetzt fĂŒr fĂŒnfjĂ€hrige Amtszeit ab 2014

Neue Jugendschöffen gesucht

Neue Schöffen werden gesucht. Quelle: www.schoeffenwahl.de

Rhein-Neckar, 14. Januar 2013. (red/pm) Im ersten Halbjahr 2013 werden bundesweit neue Jugendschöffen fĂŒr eine fĂŒnfjĂ€hrige Amtszeit ab 2014 gewĂ€hlt. Bewerbungen bei den Kommunen des Rhein-Neckar-Kreises sind bereits jetzt möglich. Um dieses Ehrenamt auszuĂŒben, ist kein juristisches Fachwissen nötig, Alltags- und Lebenserfahrung sowie Menschenkenntnis sind hingegen von großer Bedeutung.

Information des Landratsamtes Rhein-Neckar:

„Das Wahlverfahren ist bundesrechtlich einheitlich geregelt. Der Jugendhilfeausschuss des Rhein-Neckar-Kreises schlĂ€gt dabei doppelt so viele Kandidaten wie an Schöffen benötigt werden dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht vor, der in der zweiten JahreshĂ€lfte 2013 aus diesen VorschlĂ€gen die Haupt- und Hilfsschöffen wĂ€hlen wird. Auf der Vorschlagsliste soll die Bevölkerung möglichst nach Alter, Geschlecht, Beruf und sozialer Stellung abgebildet sein. Organisiert wird die Schöffenwahl im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis von Thomas Holzer, stellvertretender Leiter des Haupt- und Personalamt, und Ulrich Schefcik, Gruppenleiter Jugendgerichtshilfe im Jugendamt des Rhein-Neckar-Kreises.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in den StĂ€dten und Gemeinden des Rhein-Neckar-Kreises wohnen und am 1. Januar 2014 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. WĂ€hlbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen mĂŒssen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen den ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, das zum Verlust der Übernahme von EhrenĂ€mtern fĂŒhren kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder fĂŒr die Justiz TĂ€tige wie beispielsweise Richter, RechtsanwĂ€lte, Polizeivollzugsbeamte, BewĂ€hrungshelfer oder Strafvollzugsbedienstete und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewĂ€hlt werden.

Soziale Kompetenz, Lebenserfahrung und Menschenkenntnis

„Schöffen sollten ĂŒber soziale Kompetenz verfĂŒgen. Das bedeutet, das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können“, beschreibt Ulrich Schefcik die Voraussetzungen. Auch werde von den Bewerbern Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. DarĂŒber hinaus mĂŒssen die Schöffen Beweise wĂŒrdigen können. Schöffen in Jugendstrafsachen sollten in der Jugenderziehung ĂŒber besondere Erfahrung verfĂŒgen. Dieses verantwortungsvolle Amt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, SelbstĂ€ndigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und gesundheitliche Eignung.

Schöffen sind mit Berufsrichtern gleichberechtigt. FĂŒr jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. „Gegen beide Schöffen kann somit niemand verurteilt werden“, beschreibt Schefcik die große Verantwortung, die dieses Ehrenamt mit sich bringt. Und fĂŒgt hinzu, dass den ehrenamtlichen Richtern zudem große Kommunikations- und DialogfĂ€higkeit abverlangt werde.

Interessenten fĂŒr das Amt des Jugendschöffen richten ihre Bewerbung bis zum 31. MĂ€rz 2013 an das BĂŒrgermeisteramt ihrer zustĂ€ndigen Wohngemeinde. Das entsprechende Bewerbungsformular gibt es auf der Homepage des Rhein-Neckar-Kreises unter www.rhein-neckar-kreis.de. Wer sich darĂŒber hinaus ĂŒber das Schöffenamt informieren möchte, kann dies unter www.schoeffenwahl.de tun.“

WertschĂ€tzung fĂŒr bĂŒrgerschaftliches Engagement:

Stiftung MRN schreibt BĂŒrgerpreis aus

Mannheim/Rhein-Neckar, 28. MĂ€rz 2012. (red/pm) Gesucht sind neue Projektideen im Ehrenamt. Insgesamt gibt es 30.000 Euro Startkapital in drei Kategorien. Der Bewerbungsschluss ist am 30. Juni 2012.

Information der Metropolregion Rhein-Neckar:

Die Stiftung Metropolregion Rhein-Neckar schreibt in diesem Jahr zum dritten Mal ihren BĂŒrgerpreis aus. Gesucht werden ab sofort Menschen aus der Region, die gemeinsam und mit neuen, bislang noch nicht verwirklichten Ehrenamts-Projekten das Miteinander in der Metropolregion Rhein-Neckar (MRN) stĂ€rken und fördern oder gesellschaftliche Herausforderungen angehen möchten.

Bewerbungen fĂŒr den BĂŒrgerpreis sind möglich in den drei Kategorien „Junioren“ (SchĂŒler, Auszubildende und Studierende bis 27 Jahre, die ihre Idee im Team entwickeln), „Starter“ (Personen, die ihre Idee im Team entwickeln) und „Profis“ (Personen, die ihre Idee als Gruppe innerhalb einer bestehenden gemeinnĂŒtzigen Institution, Initiative oder Verein entwickeln).

Das Preisgeld betrĂ€gt 10.000 Euro pro Kategorie und dient als Startkapital zur ehrenamtlichen Verwirklichung der geplanten Projekte. Teilnehmer aus der Kategorie „Junioren“ dĂŒrfen ihre Idee mit der UnterstĂŒtzung eines Mentors (z.B. Jugendgruppenleiter oder Lehrer) erarbeiten.

Bewerbungsschluss ist der 30. Juni 2012.

Die festliche Preisverleihung findet am 25. September 2012 im Mannheimer Rosengarten statt. Der BĂŒrgerpreis ist neben dem Freiwilligentag die zweite Aktion, mit der sich die Metropolregion Rhein-Neckar in diesem Jahr an der bundesweiten Woche des bĂŒrgerschaftlichen Engagements beteiligt.

Infos: Zum BĂŒrgerpreis sowie den Bewerbungsbogen finden Interessierte unter www.m-r-n.com/buergerpreis oder www.wir-schaffen-was.de. Fragen beantwortet Carmen Daramus, Telefon 0621 12987-44, carmen.daramus@m-r-n.com.

Regionalkonferenz Ehrenamt in Weinheim

Guten Tag!

Heddesheim/Rhein-Neckar, 07. Juli 2010. Am 14. Juli 2010 laden der Landrat Stefan Dallinger (CDU) und der „Ehrenamtsbeauftragte“ und KultusstaatssekretĂ€r Georg Wacker (CDU) nach Weinheim zur Regionalkonferenz Ehrenamt ein. Noch sind Anmeldungen möglich.

Nach Auskunft des Kultusministeriums haben sich bislang 250 Teilnehmerinnen fĂŒr die Konferenz angemeldet. Wegen der geografischen Struktur des Rhein-Neckar-Kreises wird es zwei Konferenzen geben – wo und wann die zweite im sĂŒdlichen Teil stattfindet, ist noch nicht bekannt.

Bislang wurden vier Regionalkonferenzen in TĂŒbingen, Mosbach, Ludwigsburg und Immenstaad (Bodenseekreis) abgehalten.

Die Funktion eines „Ehrenamtsbeauftragten“ gibt es nur in Baden-WĂŒrttemberg. Er soll auf politischer Ebene ehrenamtliche TĂ€tigkeiten erleichtern und Ansprechpartner sein, fĂŒr alles „was die Leute auf dem Herzen haben“, so das Kultusministerium.

PresseerklÀrung des Kultusministeriums:

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Ehrenamtsbeauftragter Georg Wacker. Bild: KM

„Am Mittwoch, 14. Juli, findet die fĂŒnfte baden-wĂŒrttembergischen Regionalkonferenz zum Ehrenamt in Weinheim im Rhein-Neckar-Kreis statt. „Die Konferenz fördert den Dialog zwischen Ehrenamt und Politik. Wir wollen uns damit in erster Linie bei den Ehrenamtlichen fĂŒr ihr Engagement bedanken“, sagte der Ehrenamtsbeauftragte der Landesregierung, KultusstaatssekretĂ€r Georg Wacker MdL, der die Konferenz mitgestaltet und fĂŒr GesprĂ€che zur VerfĂŒgung stehen wird. Gemeinsam mit dem Landrat des Rhein-Neckar-Kreises, Stefan Dallinger, lĂ€dt er dazu ehrenamtlich Engagierte aus allen gesellschaftlichen Bereichen des Landkreises in die Weinheimer Stadthalle ein.

Im Mittelpunkt der Regionalkonferenz steht das vielschichtige ehrenamtliche Engagement in der Region. Bei der Veranstaltung werden beispielhafte ehrenamtliche Projekte und Initiativen prÀsentiert. Dabei haben die Teilnehmenden Gelegenheit, miteinander ins GesprÀch zu kommen.

Mit den zweimal jĂ€hrlich stattfindenden Regionalkonferenzen soll der Dialog mit den BĂŒrgerinnen und BĂŒrgern intensiviert werden. Zugleich dienen sie der Information ĂŒber die bestehenden Förder- und UnterstĂŒtzungsinstrumente des Landes im Bereich des Ehrenamts und bĂŒrgerschaftlichen Engagements.

Eröffnet wird das abendliche Programm in Weinheim um 18:30 Uhr mit dem Improvisationstheater Q-Rage und dem Pianisten Michael Fiedler. Nach der BegrĂŒĂŸung durch StaatssekretĂ€r Wacker und Landrat Dallinger werden Beispiele bĂŒrgerschaftlichen Engagements aus dem Rhein-Neckar-Kreis prĂ€sentiert. Helmut Merkel stellt die Aktion „Hilfe zur Selbsthilfe“ aus Dossenheim vor.

Anschließend informiert Rechtsanwalt Dr. Frank Zundel aus Mosbach ĂŒber Rechtsfragen im Ehrenamt. Danach referiert Volker Jacob ĂŒber ehrenamtliche AktivitĂ€ten in der TSG 1862 Weinheim. Nach den „Fragen an die Politik“ an StaatssekretĂ€r Wacker und Landrat Dallinger rundet das Improvisationstheater Q-Rage unter Beteiligung des Publikums den Abend mit einem humoristischen Theaterspiel zum Thema Ehrenamt ab.

Wer sich noch anmelden möchte, kann dies beim LandesbĂŒro Ehrenamt im Kultusministerium Baden-WĂŒrttemberg unter der Telefonnummer (0711) 279-2673 oder per E-Mail unter  brigitte.kieser@km.kv.bwl.de tun.

Programmablauf Regionalkonferenz Ehrenamt:

18:30 Uhr Improvisationstheater – Q-Rage und Michael Fiedler
18:40 Uhr BegrĂŒĂŸung KultusstaatssekretĂ€r Georg Wacker MdL und Landrat Stefan Dallinger
19:00 Uhr Beispiele bĂŒrgerschaftlichen Engagements aus dem Rhein-Neckar-Kreis – Aktion „Hilfe zur Selbsthilfe“ Dossenheim / Vorsitzender Helmut Merkel
19:15 Uhr Rechtsfragen im Ehrenamt – Rechtsanwalt Dr. Frank Zundel, Mosbach
19:35 Uhr Beispiele bĂŒrgerschaftlichen Engagements aus dem Rhein-Neckar-Kreis – TSG 1862 Weinheim / Vorsitzender Volker Jacob / Cheerleadergruppe
19:55 Uhr Fragen an die Politik
20:10 Uhr Improvisationstheater – Q-Rage und Michael Fiedler
20:25 Uhr Stehempfang und GesprÀche
21:30 Uhr Ende der Veranstaltung“

Einen schönen Tag wĂŒnscht
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Insgesamt 100.000 Euro fĂŒr bĂŒrgerschaftliches Engagement

Guten Tag!

Heddesheim, 23. Februar 2010. Vereine, Institutionen und Organisationen aus der Metropolregion Rhein-Neckar können finanzielle UnterstĂŒtzung erhalten, wenn sie bĂŒrgerschaftliches Engagement bieten und sich bei der MVV um UnterstĂŒtzung bewerben. Die Bewerbungsfrist lĂ€uft bis zum 31. MĂ€rz 2010.

Der Energieversorger MVV lobt auch dieses Jahr wieder seinen Sponsoringfonds aus. Auf Nachfrage der Redaktion betonte die MVV, dass sich jede Gruppe, die ehrenamtlich tÀtig ist, bewerben kann.

Geldmangel ist oft ein Problem fĂŒr ehrenamtliches Engagement. Ambitionierte Projekte finden hier vielleicht einen Lösung fĂŒr dieses Problem.

Pressemitteilung der MVV:

„Vom Einrichten eines Fahrrad-Fuhrparks fĂŒr das MobilitĂ€tstraining an der Eduard-Spranger-Förderschule ĂŒber die tĂŒrkischen Kulturwochen fĂŒr Kinder und Jugendliche der Stadtbibliothek Mannheim bis zur Anlage eines Fischlehrpfades des Angelsportvereins Zuzenhausen reicht das Spektrum der Projekte in der Metropolregion, die in der zehnten Runde des Sponsoringfonds von MVV Energie UnterstĂŒtzung erhalten.

Insgesamt qualifizierten sich in dieser Runde 18 Projekte, die sich in vorbildlicher Form vor allem fĂŒr die Förderung von Kindern und Jugendlichen in den Bereichen Kultur, Sport, Gesellschaft und Wissenschaft einsetzen. Vertreter der Vereine, Institutionen und Organisationen, die diese Projekte tragen, trafen sich heute zu einem Gedankenaustausch in den RĂ€umen des Unternehmens.

„Alle von Ihnen sind aktiv und engagieren sich fĂŒr andere Menschen“, begrĂŒndete Matthias BrĂŒckmann, Vorstandsmitglied von MVV Energie, die Auswahl der Projekte. „Das Ehrenamt ist ein unverzichtbarer Bestandteil unserer Gesellschaft, und die Bedeutung Ihrer Arbeit wollen wir mit unserem finanziellen Beitrag unterstreichen“.

MVV Energie stehe in einem gesellschaftlichen Zusammenhang und wolle der Verantwortung eines regional verankerten Unternehmens gerecht werden. „Die Menschen der Region sind uns wichtig, und der Sponsoringfonds ist ein Weg, wie wir unterstĂŒtzend tĂ€tig werden können“, erklĂ€rte BrĂŒckmann.

„Wir sind sehr froh ĂŒber die UnterstĂŒtzung von MVV Energie. Das Sponsoring hilft uns, gemeinsam mit der Schule, der Stadt, dem Aktionskreis Schriesheimer Senioren sowie weiteren Mitstreitern unser ehrgeiziges Projekt zur Neugestaltung unseres Schulhofprojektes anzugehen und umzusetzen“, betonte Hartmut Voss vom Förderverein der Kurpfalzschule Schriesheim.

Der Sponsoringfonds von MVV Energie unterstĂŒtzt seit 2005 unter dem Leitgedanken „StĂ€rke fĂŒr Stadt und Region“ zweimal jĂ€hrlich Initiativen in Mannheim und der Metropolregion Rhein-Neckar mit insgesamt 100.000 Euro pro Jahr.

Die Auswahl der Projekte erfolgt anhand eines Kataloges von Kriterien, bei denen insbesondere die Förderung von Kindern und Jugendlichen sowie von Projekten in der Region im Vordergrund steht.

Insgesamt haben bisher 235 Projekte Mittel aus dem Sponsoringfonds erhalten.

In der zehnten Runde des Sponsoringfonds werden folgende Organisationen unterstĂŒtzt:

  • Bezirksbeirat Mannheim-Wallstadt
  • Deutsche LeukĂ€mie-Forschungs-Hilfe
  • Eduard-Spranger-Schule
  • Evangelisches Kinder- und Jugendwerk/Jugendkirche
  • Feudenheimschule Hauptschule mit Werkrealschule
  • ISC Mannheim e.V.
  • Kath. Kindergarten St. Raphael
  • Kindergartenlabor e.V.
  • Profi Wirtschaft Bildung Integration
  • Social Meets Culture e.V.
  • Stadtbibliothek Mannheim
  • Steckenpferd e.V.
  • TIG7 / Theater TrennT e.V.
  • Angelsportverein Zuzenhausen e.V.
  • Förderverein der Kurpfalzschule Schriesheim e.V.
  • Kindergarten St. Nikolaus
  • VfL Brackenheim
  • Vogelnest-Verein fĂŒr Kleinkindförderung e.V.

Die elfte Runde des Sponsoringfonds ist bereits am 1. Februar gestartet, die Bewerbungsfrist lÀuft bis zum 31. MÀrz 2010.

Interessierte können sich auf der Homepage des Unternehmens unter www.mvv-life.de informieren, wo auch wĂ€hrend der Bewerbungsfrist Zeit das Bewerbungsformular zu finden ist.“

Einen schönen Tag wĂŒnscht
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