Montag, 27. März 2023

"Es ist fast unmöglich, keinen Rechtsverstoß zu begehen"

Wann „teilen“ richtig teuer werden kann – Abmahnfalle Facebook

Rhein-Neckar, 12. Januar 2013. (red) Seit Anfang Januar ist eingetreten, was in juristischen Fachkreisen schon länger erwartet worden ist: Ein Nutzer, der auf Facebook ein Foto geteilt hat, wurde abgemahnt. Für ein Foto in Briefmarkengröße sollen an Schadensersatz und Rechtsgebühren insgesamt 1.750 Euro zusammenkommen. Merke: Was einfach und eigentlich eine wichtige Funktion bei Facebook und anderen sozialen Diensten ist, das Teilen von Inhalten, kann schnell zur Kostenfalle werden. Vielen fehlt das Unrechtsbewusstsein – das bewahrt im konkreten Fall aber nicht vor enormen Kosten.

Vorbemerkung: Dieser Artikel ist sehr lang, denn das Thema ist komplex. Sie sollten ihn aber dringend lesen, wenn Sie soziale Dienste wie Facebook nutzen oder nutzen wollen. Und wir berichten nicht nur „theoretisch“, sondern ganz praktisch. Denn auch wir sind in einem Rechtsstreit von der Problematik betroffen, die gerade bundesweit für Schlagzeilen sorgt.

Das Foto ist lustig, die Tiere sind süß, der Spruch ist klasse, die Nachricht ist wichtig oder interessant – warum auch immer Facebook-Nutzer Inhalte teilen: Sie sollten sehr sorgsam mit der Teilen-Funktion umgehen, denn schon wenige Klicks oder ein „übersehenes“ Häkchen können tausende Euro Kosten nach sich ziehen. Das ist kein Scherz und auch kein Alarmismus, sondern bittere Realität. Die besonders rigiden Urheberrechte der deuschen Gesetzgebung machen es möglich, dass sich Anwälte und Rechteinhaber hierzulande über Abmahnungen eine goldene Nase verdienen können.

Durch die Teilen-Funktion drohen horrende Kosten

Es kommt nicht wesentlich darauf an, wie groß beispielsweise ein geteiltes Foto ist: Wenn die Gegenseite „bösartig“ vorgeht und die rechtlichen Regelungen „brutalstmöglich“ umsetzt, drohen horrende Kosten. Das hängt vom Einzelfall ab, von der Zahl der Fotos, ob man diese öffentlich oder nur privat teilt beispielsweise oder ob man gewerblich auf Facebook aktiv ist.

Nach Einschätzung des Berliner Rechtsantwalts Thomas Schwenke, kann man sich auch nur schlecht herausreden, wenn man sich ahnungslos gibt: Sobald ein Bild auf Facebook durch die Vorschaufunktion gepostet worden ist, geht man ein Rechtsrisiko ein:

Die öffentliche Zugänglichmachung ist immer ein Verstoß, wenn einem dafür die Rechte fehlen. Das Problem dabei: Die Menschen haben sich daran gewöhnt, Links zu kopieren oder Artikel zu teilen. Lange Zeit ist nichts passiert, es fehlt das Unrechtsbewusstsein. Technisch geht es um die „Teilen“-Funktion oder das Posten von Links: Der Crawler sucht nach einem Foto, sofern er eins findet, lädt er das nach. Wer das so bestätigt und verwendet, begeht, je nach Rechtelage eine Nutzungsrechtsverletzung.

Für ein einzelnes Foto können mehrere hundert Euro gefordert werden. Dazu Schadensersatzforderungen, Anwaltsgebühren und Gerichtskosten. Ob die Abmahnung und die geforderten Geldbeträge zulässig sind, ist erstmal egal. Die Forderung wird erhoben und mit großer Wahrscheinlichkeit durch ein Gericht bestätigt werden.

Klagen kann, wer die Rechte besitzt und einen Verstoß behauptet

Bis hierhin kostet „der Spaß“ die Forderung sowie das Honorar und die Gerichtsgebühr. Will man sich zur Wehr setzen, kommen die eigenen Anwaltskosten und weitere Gerichtsgebühren hinzu – wer vor Gericht verliert, zahlt alles. Mit etwas Glück kann man sich vergleichen oder die „Forderung“ drücken – unterm Strich wird man auf jeden Fall mit erheblichen Kosten zu rechnen haben.

Die Voraussetzung und den Abmahnprozess erklärt Rechtsanwalt Schwenke:

Der Kläger muss die entsprechenden Rechte haben. Und: Es macht einen Unterschied, ob sie privat posten oder gewerblich. Wer privat postet, kann zwar abgemahnt werden, aber da sind die Anwaltsgebühren auf 100 Euro gedeckelt. Hinzu kommt aber der Schadensersatz. Gewerbliche Poster müssen sich auf saftige Schadensersatzforderungen und entsprechende Anwalts- und Gerichtskosten einstellen.

So sieht es aus, wenn Sie bei Facebook eine Informaton teilen wollen. Bevor Sie posten, sollten Sie genau überlegen, ob Sie nicht besser ein Häkchen bei „Kein Miniaturbild“ setzen. Wenn doch, haben Sie sich das Foto „zu eigen“ gemacht. Wenn Ihr Facebook-Account auch noch öffentlich ist, kann das eine Abmahnung zur Folge haben.
Nicht durch uns – aber es gibt genug Anwälte und Rechteinhaber, die hier ein lukratives Abmahngeschäft betreiben.

Die gedeckelten Kosten bei Abmahnungen von Rechtsverletzungen durch „Privatleute“ bieten einen gewissen Schutz: Für die Anwälte ist ein solches Verfahren nicht lukrativ – außer, sie machen eine Massenabmahnung daraus und verschicken Standardbriefe, in denen nur die Adressen ausgetauscht werden. Man beschäftigt ein paar billige Kräfte, die die Rechtsverstöße dokumentieren, die Adressen raussuchen und dann rollt die Abmahnwelle. Man kennt das von den Abmahnwellen beim File-Sharing. Wenn nur ein Bruchteil zahlt, klingelt es auf dem Anwaltskonto und dem des „Mandanten“. Das können zum Beispiel Firmen sein, die Fotosammlungen aufkaufen und damit Rechteinhaber werden. Möglicherweise haben die gar kein Interesse, die Fotos zu verkaufen, sondern warten wie die Spinnen im Netz auf ihre Opfer.

Die „Motivation“ für eine Klage ist egal

Das klingt absurd? Das ist die Realität. Die Rechteinhaber werden natürlich niemals als Motiv „Gewinnmaximierung durch ein auf Abmahnungen basierendes Geschäftsmodell“ ins Feld führen, sondern sich als Opfer von Rechtsverletzern darstellen. Und selbst wenn es „Aasgeier“ sind: Die Gesetzgebung gibt ihnen das Recht, die Nutzungsrechtsverletzung zu verfolgen.

Die entscheidende Frage ist also, was man Teilen darf: Ohne Risiko darf man nur Fotos teilen, die „rechtefrei“ sind oder für die man die Erlaubnis zum Teilen hat. Das Problem: Woher bekommt man die Erlaubnis und woher weiß man, was rechtefrei ist und was nicht? Im Alltag ist das kaum zu entscheiden. Fast alle Facebook-Nutzer teilen beispielsweise Artikel von Medien, weil sie ihre Kontakte auf diese Informationen hinweisen wollen. Wird ein Vorschaubild mitgepostet, ist der Rechtsverstoß begangen. Punkt.

Außer, dies wurde ausdrücklich erlaubt. Mal ehrlich? Wann haben Sie vor dem Posten auf der Seite eines Anbieters recherchiert, ob im Impressum oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen das Teilen ausdrücklich erlaubt ist oder nicht? Tatsache ist: Wenn Sie das recherchieren, werden Sie feststellen, dass die allermeisten Anbieter – auch und gerade große Portale – die Rechtsinhaberschaft eindeutig feststellen. Somit ist jedes Posten von Fotos erstmal rechtlich fragwürdig.

Keine Klage heißt nicht kein Rechtsverstoß

Das trifft zum Beispiel auch zu, wenn Sie unsere Artikel teilen und automatisch erzeugte Vorschaubilder mitposten. Oder wenn Sie Artikel von Zeitungen oder anderen Medien mit Vorschaubild teilen. Von unserer Seite aus müssen Sie nichts befürchten, wir werden private Nutzer garantiert nicht abmahnen, denn aus unserer Sicht bewerten wir den Nutzen – nämlich das Verbreiten unserer Informationen – höher als einen Rechtsverstoß (zur Sicherheit unserer Leser/innen werden wir das künftig regeln). Doch wie sieht das bei anderen aus, beispielsweise Zeit Online oder dem SWR? Rechtsanwalt Schwenke:

Hier würde ich die Gefahr eher als gering einschätzen. Der Tatbestand ist gegeben, aber die Anbieter wägen zwischen Schaden und Nutzen ab. Der Nutzen des Teilens wird sicher höher bewertet, insofern würde ich bei professionellen und großen Anbietern eher kein Problem sehen. Bei Agenturen, Foto-Stock-Anbietern, Fotografen und kleineren Anbietern wird es riskant.

Wie bereits genannt: Es hängt vom Einzelfall ab. Davon gibt es aber täglich Millionen, beispielsweise durch das Teilen von lustigen Fotos, Tierbildern und so weiter. Rechtsanwalt Schwenke:

Die sind theoretisch auch überwiegend betroffen, sofern es alleinige Nutzungsrechte gibt. Wenn Sie Ihren Freundeskreis aber geschlossen halten und nicht-öffentlich posten, ist die Gefahr geringer, außer unter Ihren Freunden ist der, der die Rechte hält und Sie verklagt.

Rechtsanwalt Thomas Schwenke rät zur Vorsicht: Im Zweifel besser keine Fotos teilen. Foto: RA Schwenke

 

Sobald öffentlich geteilt wird, steigt die Gefahr von Abmahnungen

Merke: Wer viele Freunde sammelt, die er nicht kennt, erhöht in dieser Hinsicht das Risiko. Wer sich jetzt fragt, wieso das, was man seit langer Zeit macht und was ja alle machen, plötzlich ein Rechtsrisiko sein soll, bekommt die Antwort:

Geschützte Fotos zu teilen war schon immer ein Rechtsverstoß, nur jetzt gab es erst jetzt die erste Abmahnung, die ist durchgegangen und ab sofort muss man damit rechnen, dass hier Agenturen und Anwälte Geld verdienen wollen.

Der Fachanwalt Schwenke bestätigt unsere Einschätzung, dass es weniger um Rechtewahrung, als um Kohle machen geht:

Natürlich wird der Schutz behauptet werden. Ob das allerdings das wahre Motiv ist, dürfte manchmal fragwürdig sein. Man hört, dass es Agenturen gibt, die große Bildbestände aufkaufen und eng mit Kanzleien zusammenarbeiten. Mittlerweile gibt es Software, die auch Fotos identifizieren kann und dann scannen solche Firmen Postings, bis sie Treffer haben. Das kann man als verwerflich betrachten – rechtlich ist es einwandfrei zulässig und kann ein lukratives Geschäft bedeuten.

Es könnte auch kostenfrei zugehen – darauf sollte man nicht hoffen

Und natürlich muss der Rechteinhaber nicht abmahnen und er muss auch keine Rechnung stellen, eine Aufforderung zur Löschung wäre ein erster kostenfreier Schritt. So verhalten wir uns beispielsweise, wenn wir mit der Veröffentlichung von Inhalten, die uns gehören, auf anderen Internetseiten nicht einverstanden sind.

Es gibt aber auch Inhalte, die man vermeintlich problemlos teilen kann. Youtube-Videos beispielsweise. Aber leider droht auch hier die Abmahnfalle – wieder abhängig vom Einzelfall, wie Thomas Schwenke erklärt:

Bei youtube und anderen großen Portalen dieser Art willigt der Einsteller ins Sharen ein – er kann also keine Nutzungsrechtsverletzungen geltend machen. Außer, er hat Inhalte eingestellt, an denen er keine Reche besitzt, dann kann der Rechteinhaber gegen den Einsteller und gegen alle, die teilen vorgehen. Auch hier sollte man also vorsichtig sein, was man teilt. Nicht erlaubt sind Screenshots aus Filmen – dadurch fertigt man „Foto“-Kopien an. Sofern man die öffentlich macht, ist das eine Nutzungsrechtsverletzung, selbst wenn der Screenshot denselben Inhalt hat wie ein automatisch generiertes Vorschaubild.

Und wie sieht es mit Eltern aus, deren Teenager einen Facebook-Account haben und fleißig alles teilen, was ihnen gefällt?

Die Eltern haften meist nicht, wenn diese ihre Kinder auf den sorgsamen Umgang hingewiesen haben. Hier ist meist der Umfang von Nutzungsrechtsverletzungen und die Art und Weise entscheidend. Ausgeschlossen ist eine Haftbarkeit aber nicht.

Betroffen sind alle, die teilen

Die potenzielle Gefahr betrifft also alle die am meisten, die nicht-privat auf Facebook posten: Gewerbetreibende, Freiberufler, Firmen, Dienstleister, Vereine, Behörden, Verbände und so weiter. Die Überlegung, man betreibe ja nur ein kleines Angebot oder verdiene damit nur wenig oder biete als Verein einen Service an, bietet keinen Schutz. Sobald man Öffentlichkeit herstellt, kann man in der Falle sitzen. Und zwar unabhängig von Facebook, auch andere soziale Dienste wie Google+ sind betroffen, also jeder Dienst, der Vorschaubilder erzeugt.

Das betrifft uns auch selbst: Wir haben aktuell einen Rechtsstreit, der in Teilen auch Facebook-Vorschaubilder betrifft. Und ganz ehrlich? Das Problem war uns vorher nicht bekannt. Der Umgang mit Rechten gehört zwar zu unserer täglichen Arbeit und wir achten sehr verantwortlich auf ein einwandfreies Verhalten – aber auch wir müssen wie alle immer wieder dazulernen.

Für unsere Leserinnen und Leser werden wir für das Teilen unserer Inhalte Rechtssicherheit schaffen – soweit wir das können. In den nächsten Tagen werden wir einen Passus in unsere Nutzungsbedingungen aufnehmen, der ausdrücklich die Verwendung von Vorschaubildern für den privaten Gebrauch erlaubt.

Einen 100-prozentigen Schutz gibt es nicht

Tatsächlich können wir Ihnen ehrlicherweise damit keinen einhundertprozentigen Schutz vor Rechtsverfolgungen bieten, wenn Sie unsere Informationen teilen. Zur Erläuterung: Wir verwenden häufig fremdes Bildmaterial, das wir beispielsweise über Pressestellen zur Verfügung gestellt bekommen, sei es über die Gemeindeverwaltungen, das Landratsamt, Ministerien, die Polizei, Hilfsdienste, Feuerwehren, Parteien, Veranstaltungsunternehmen, Theater, Schulen, Vereine oder andere Anbieter, ob „öffentlich“ oder „privatrechtlich“. Wir gehen dabei davon aus, dass der jeweilige Zulieferer über die Nutzungsrechte verfügt und diese an uns weitergibt. Zur Absicherung fragen wir beim ersten Kontakt nach, ob das pauschal so zutrifft und bekommen das entsprechend bestätigt. Bei Pressestellen setzen wir das voraus.

In der Praxis kann es aber zu Rechtsstreitigkeiten kommen, wenn jemand behauptet, die Nutzungsrechte zu haben. Absurd? Nein, Tatsache und derselbe Fall, den Rechtsanwalt Schwenke am Beispiel von Youtube oben im Text erläutert hat. Und die Tatsache, dass es der Presse und anderen Medien erlaubt worden ist, heißt noch lange nicht, dass Sie als privater oder gewerblicher Nutzer ebenfalls „Veröffentlichungsrechte“ haben. Wir wiederum könnten umgehend den Betrieb einstellen, wenn wir dies tatsächlich für jedes Foto prüfen müssten. Der Verwaltungsaufwand wäre gigantisch. Wir müssen uns also selbst verlassen und können die Gefahr nicht ausschalten.

Genau das ist auch zum Teil Gegenstand eines aktuellen Rechtsstreits, den wir führen müssen: Eine Person behauptet, die alleinigen Nutzungsrechte für Fotos zu haben, die von der Pressestelle eines Unternehmens öffentlich als „Presseinformation“ zur Verfügung gestellt worden sind und bis heute als „Presseinformation“ downloadbar sind. Wir haben diese Fotos benutzt und sind dafür abgemahnt worden. Streitwert für jedes der drei Fotos: 3.000 Euro, also in Summe 9.000 Euro.

Die Gefahr lauert überall

Und obwohl der Hinweis von Rechtsanwalt Thomas Schwenke vermutlich überwiegend zutreffend ist, dass von großen Anbietern eher keine Gefahr droht: In unserem Fall hat die Pressestelle einer Firma eines sehr großen Medienkonzerns hier in der Region diese Fotos zur Verfügung gestellt und die abgebildete Person hat uns wegen der Nutzung abgemahnt. Ob das zulässig ist, müssen wir nun vor Gericht klären. Bei vollem Prozesskostenrisiko in Höhe von mehreren tausend Euro. Da dies zur Zeit ein schwebendes Verfahren ist, äußern wir uns aktuell nicht, werden Sie aber informieren, wenn der Prozess abgeschlossen ist.

Um es Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, noch einmal an einem Beispiel zu verdeutlichen: Die Gefahr lauert überall. Beispielsweise bei Ihrem Verein. Der hat ganz korrekt einen Bilderdienst abonniert und bezahlt diesen für die Nutzung von Fotos. Oder kauft Fotos von einem Sportfotografen zur Verwendung auf der eigenen Website. Soweit ist alles korrekt. Der Verein hat die Nutzungsrechte erworben. Was aber steht im „Kleingedruckten“? Hat der Vorstand das geprüft oder verlassen Sie sich darauf, „dass das alles schon in Ordnung ist“? Dürfen Vereinsmitglieder oder andere Personen die Vereinsmeldungen inklusive Vorschaufoto „teilen“? Das kann sein, das kann aber auch nicht sein. Und wenn diese Rechte nicht genehmigt worden sind, begeht jeder, der ein Vorschaubild oder ein anderes teilt, einen potenziellen Rechtsverstoß, der abmahnfähig ist. Wenn Sie dann behaupten, Sie hätten das nicht gewusst, hilft Ihnen das im Zweifel erstmal nichts.

Ein anderes aktuelles Beispiel: In den vergangenen Wochen ist das Foto eines vermissten Jugendlichen aus Mannheim in Facebook geteilt worden. Der Junge wurde mittlerweile tot aufgefunden. Mit dem Tod verfallen die Persönlichkeitsrechte nicht und die Nutzungsrechte erst nach dem Tod des Urhebers, also der Person, die das Foto gemacht hat. Sie halten das für ein makabres Beispiel? Das interessiert die Gerichtsbarkeit nicht: Wer dieses Foto verwendet hat, könnte das Persönlichkeitsrecht der Person verletzt haben. Und ganz sicher liegt ein Urheber- und Nutzungsrechtsverstoß vor.

Und wenn Sie sich bereits mit der Problematik befasst haben und denken: Google darf doch auch Vorschaubilder anzeigen, dann liegen Sie richtig, aber die Schlussfolgerung, Ihnen wäre das auch erlaubt, ist falsch. Suchmaschinen verwenden dafür eine technische Funktion ohne die eine Suchmaschine wenig Sinn machen würde. Rechteinhaber, die das nicht wollen, müssen ihre Inhalte schützen und können durch technische Einstellungen eine automatisierte Erfassung verhindern. Sie als „Teiler“ von Inhalten sind aber kein Automat, sondern eine willentlich handelnde Person.

Thomas Schwenke bringt die aktuelle Rechtssituation auf den Punkt:

Es ist fast unmöglich, keinen Rechtsverstoß zu begehen.

Außer, man lässt die Finger von Facebook und anderen Diensten.

Hier ist der Gesetzgeber gefordert, dringend Abhilfe zu schaffen. Sprechen Sie Ihre Abgeordneten an. Teilen Sie unseren Artikel und helfen Sie, das Thema bekannt zu machen. Es betrifft tatsächlich jeden, der Informationen im Internet teilt – abhängig vom Einzelfall. Und warnen Sie andere vor Rechteinhabern, die darauf aus sind, andere mit teuren Abmahnungen zu überziehen.

Links:

Zeit online: Abmahnung wegen eines Bildchens auf Facebook

hr: Vorsicht bei Facebook-Vorschaubildern

http://rechtsanwalt-schwenke.de

RA Schwenke zum Abmahnfall

Praxistipps von RA Schwenke

Hinweis: Wir werden in Zukunft immer wieder darauf aufmerksam machen, welche Leistung wir Ihnen anbieten. Die Zitate von Rechtsanwalt Schwenke entstammen einem Interview für das lokaljournalistische Netzwerk istlokal.de. Für dieses Interview wurden inklusive Vorrecherche, Gespräch und Produktion rund fünf Stunden Arbeit aufgewendet. Für diesen Text wurden inklusive Recherche rund acht Stunden Arbeit aufgewendet. Wir bieten unseren Leser/innen diese Leistung kostenfrei an. Wenn Sie unsere Arbeit mit einer freiwilligen Zahlung unterstützen wollen, weil Sie diese unterstützen wollen oder selbst Nutzen daraus gezogen haben, sind wir dafür sehr dankbar. Ebenso, wenn Sie uns bei den Kosten für den Rechtsstreit unterstützen wollen. Schreiben Sie uns bitte eine email an redaktion (at) rheinneckarblog.de, wir teilen Ihnen dann gerne unsere Bankverbindung mit. Eine Spendenquittung können wir nicht ausstellen.

Die Alte Apotheke, Kommentare und das Prinzip Angst

Guten Tag!

Heddesheim, 11. Februar 2010. Über 70 Kommentare wurden zu dem Thema „Apotheker verweigert Informationen“ verfasst. Die Redaktion hat zunächst ausnahmslos alle Kommentare veröffentlich, obwohl viele nicht unseren „Richtlinien“ entsprechen. Ab heute wenden wir diese wieder an.

Das heddesheimblog ist ein unabhängiges, journalistisch-redaktionelles Informationsangebot. Das heißt, wir wählen nach professionellen Kriterien die Themen aus, die hier in Text, Bild und Ton veröffentlicht werden.

Für die Inhalte und die Darstellung dieser Themen tragen wir die volle Verantwortung.

Dabei nehmen wir gerne Themenvorschläge entgegen. Viele unserer Artikel sind durch Hinweise aus der Bevölkerung entstanden. Diese prüfen wir auf ihre Bedeutung. Wenn wir zu dem Schluss kommen, dass diese Themen berichtenswert sind, dann berichten wir darüber.

Aber nicht darüber, was uns an „Informationen“ vortragen wurde, sondern darüber, was wir zutreffend „recherchieren“ konnten.

Das heißt, wir überprüfen vor Veröffentlichung jede Information.

Quellenschutz

Das heißt auch, wir schützen unsere Quellen. Denn nicht alles, was uns zugetragen wird, stellt sich als richtig heraus. Und nicht alles, was uns zugetragen wird, können wir 1:1 übernehmen, weil sonst die „Quelle“ in „Schwierigkeiten“ kommen könnte. Journalisten genießen dabei ein besonderes Vorrecht: Sie können Informationen zu ihren Quellen auch vor Gericht verweigern. Das nennt sich Quellenschutz.

Der Gesetzgeber räumt dieses Recht auch Rechtsanwälten, Seelsorgern, Pfarrern und Ärzten ein. Es geht dabei beispielsweise um den Schutz der Intimspähre, des absolut Privaten, des Gewissens, des Persönlichkeitsrechts, des Glaubens. Im Fall von journalistischem Quellenschutz um die Abwägung, dass wichtige Informationen für die Öffentlichkeit nur unter der Bedingung der „Vertraulichkeit“ geäußert werden können und dieses Vertrauensverhältnis geschützt werden muss.

Dieser Quellenschutz sichert „Informanten“ zu, dass diese über Dinge reden können, die ihnen eigentlich verboten sind. Also heikle Angelegenheiten.

Warum thematisieren wir das? Weil die Übermittlung von Informationen in Heddesheim teilweise zur „heiklen Angelegenheit“ geworden ist.

Wie das? Unter anderem durch eine Dienstanordnung des Bürgermeisters Michael Kessler.

Bedienstete der Gemeinde dürfen mit Mitarbeitern des heddesheimblogs nicht mehr reden. Jede Anfrage muss an das Rathaus übermittelt werden. Sofern wir von dort auf Fragen eine Antwort erhalten, kommt diese überwiegend „im Auftrag“ aus dem Sekretariat des Bürgermeisters.

Angeblich gibt es diese Regelung, weil man im Rathaus „nicht sicher“ ist, ob wir gegebene Informationen auch „richtig“ darstellen.

Uns erreichen aber immer noch viele Informationen aus dem Rathaus – wer uns was sagt, erfährt niemand. Wir schützen diese Quellen und wenn wir das nicht können, verzichten wir lieber auf einen Artikel, damit die „Quelle“ keine „Schwierigkeiten“ bekommt.

Zum Schutz von Quellen gibt es viele Möglichkeiten. Welche, verraten wir nicht. Ein einfaches Beispiel. Eine verheiratete Frau im Alter von 35 Jahren, nicht bei der Gemeinde beschäftigt, erzählt uns einen Vorfall. Wir recherchieren. Bei der Recherche und später im Bericht wird die Frau zum geschiedenen Mann, das Alter ist plötzlich 47, bei der Gemeinde beschäftigt und so weiter. Das heißt, wir verwischen „Spuren“, die zu unserer Quelle führen. Wie gesagt, dass ist ein ganz einfaches Beispiel.

Tatsache ist: Wir müssen teilweise Quellenschutz betreiben.

Das passiert immer dann, wenn Situationen aus Sicht von gewissen Personen „außer Kontrolle“ geraten. In Heddesheim sind das der Bürgermeister Michael Kessler sowie manche Parteimitglieder der CDU, SPD und FDP sowie teilweise Gewerbetreibende und Geschäftsleute und auch Verantwortliche aus Vereinen.

Unabhängige Berichterstattung

Allen gemein ist, dass sie unsere Berichterstattung verhindern und, weil sie das nicht können, zumindest behindern wollen: Weil ihnen unsere Berichterstattung zu kritisch ist und Probleme benennt, die man lieber „unter den Teppich kehren möchte“, seien es betrunkene Kinder oder geplante Chemielager (übrigens wurden beide Fälle exklusiv wie viele andere durch das heddesheimblog berichtet – im Mannheimer Morgen stand davon nichts). Das sind diese Leute vom Mannheimer Morgen nicht gewohnt – in dessen Berichten sind immer alle „voll des Lobes und des Dankes“, die Welt ist „heile“ und alles hat seine Ordnung.

Eventuell war das auch der Grund, warum der Apotheker Joachim Gaber so abweisend auf unsere Anfrage reagiert hat.

Um das ganz deutlich darzustellen: Wir haben keine Informationen darüber, wie und ob Herr Gaber parteipolitisch, persönlich oder wie auch immer in ein System eingebunden ist, dass eine Berichterstattung hier im heddesheimblog verhindern will.

Wir haben dazu ein wenig recherchiert, aber keine relevante Information finden können.

Ganz im Gegenteil haben wir viele „Hinweise“ bekommen, dass das Team seiner Apotheke durch Freundlichkeit und Kompetenz überzeugt. Offensichtlich hat Herr Gaber sehr viele, sehr zufriedene Kunden, die die Dienstleistung seiner Apotheke schätzen.

Das ist erfreulich für Herrn Gaber und sein Team.

Für das heddesheimblog hat das aber im berichteten Zusammenhang keine Bedeutung. Wir haben nur über das „merkwürdige“ Verhalten Herrn Gabers berichtet.

Eine freundliche, eher belanglose Anfrage (zwei, drei harmlose Fragen, Gruppenfoto) wurde mit einer überraschend ablehnenden und durch nichts begründeten negativen Haltung beantwortet. Daraus entstand der Kommentar: „Kein Kinderlachen für das heddesheimblog„.

Die meisten unserer Leserinnen und Leser sind souverän genug, die Information so einzuordnen, wie wir sie veröffentlicht haben.

In diesem Zusammenhang ein Hinweis zu unserer „Zensur“ und warum diese selbstverständlich mit dazu gehört: In Bezug auf die Apotheke sind heute mehrere Kommentare geschrieben worden, die eindeutig einen „geschäftsschädigenden“ Inhalt haben. Darin werden negative Dinge über Herrn Gaber und seine Apotheke behauptet, allerdings ohne jeden Beleg. Selbstverständlich veröffentlichen wir diese Kommentare nicht. Das gehört zu unserer redaktionellen Verantwortung: Erstens entsprechen diese Kommentare nicht unseren Regeln und zweitens hat die Redaktion überhaupt kein Interesse daran, ein Geschäft zu schädigen.

Professioneller Journalismus berichtet – unabhängig von persönlichen Vorlieben oder Abneigungen gegen die Redaktion.

Der „Fall Gaber“ ist ein gutes Beispiel dafür. Es gibt einen Bericht über die Aktion und die Apotheke mit einem Zitat von Herrn Gaber. Dieser Bericht ist eher nachrichtlich und berichtet im Wesentlichen auch das, was beispielsweise im Mannheimer Morgen stand. Mit einem klitzekleinen, aus Sicht der Redaktion aber bedeutenden Unterschied: Unser Fokus liegt nicht auf der Apotheke, sondern auf der Aktion für die Kinder und der Spendenbereitschaft der Kundinnen und Kunden der Apotheke – denn die haben das Geld gegeben.

Und es gibt einen Kommentar, der weitere Informationen liefert, indem er das Verhalten Herrn Gabers schildert. Gegenüber diesem Verhalten äußert der Kommentar eine Meinung. Die kann man teilen oder nicht.

„Heddesheimer Verhältnisse“

Warum Herr Gaber sich so verhalten hat, wissen wir nicht. Die Redaktion kann nur Vermutungen anstellen, dass ein „Kontakt“ zum heddesheimblog in „gewissen Kreisen“ als „negativ“ angesehen wird.

Das wiederum deckt sich mit vorhandenen Informationen, dass „gewisse Personen“ der „Heddesheimer Verhältnisse“ daran interessiert sind, eine Atmosphäre der Angst und der Verunsicherung zu erzeugen. Motto: Wer mit dem heddesheimblog zu tun hat, ist verdächtig und muss mit Nachteilen rechnen.

In den Kommentaren zu der unverständlichen Reaktion von Herrn Gaber wurde dies angedeutet.

Tatsächlich deckt sich das mit realen Erfahrungen des heddesheimblogs: „Ich würde ja gerne bei Euch werben, aber ich habe Sorge, dass sich das negativ auf mein Geschäft auswirken könnte… Was, wenn ich von der Gemeinde etwas will und die dann negativ reagiert…“, haben sich Gewerbetreibende uns gegenüber bereits geäußert.

Absurd? Nein, Tatsache.

Von der „Gefährdung des Geschäftsmodells“ für das heddesheimblog wurde geschrieben.

Geschäftsmodell: Journalismus

Denn unsere Berichterstattung wie über Herrn Gaber könnte doch die Werbekunden vertreiben… Kann sie. Aber im Zweifel nehmen wir darauf keine Rücksicht. Wir machen Journalismus und keine PR.

Trotzdem: Das heddesheimblog ist werbefinanziert. Es ist darauf angewiesen, dass Unternehmer, Gewerbetreibende und Selbstständige, Organisationen und Institutionen, Vereine undsoweiter für sich und ihre Produkte und Dienstleistungen werben und für diese Werbung bezahlen.

Das tun auch immer mehr. Weil diese Werbepartner von der Aufmerksamkeit profitieren, die unser redaktionelles Angebot genießt (die Zahlen steigen weiter, im Februar sind es über 3.500 Besucher im Schnitt pro Tag). Und diese Werbepartner schätzen die Unabhängigkeit der Redaktion und unsere fairen Werbepreise. Und sie lassen sich als aufrichtige Charaktere durch offene oder versteckte Drohungen nicht beeinflussen.

Ebenso verhalten sich viele Vereine und ihre Mitglieder, über die wir nach unseren Qualitätsmassstäben berichten. Dabei sind wir immer kritisch, das heißt, positive Fakten werden entsprechend dargestellt wie auch negative. Eine „negative“ Kritik wird in den meisten Fällen richtig verstanden – als Hinweis, dass man etwas besser machen kann.

Auch die „Pfenning“-Gruppe hatte beispielsweise überhaupt keine Berührungsängste und hat im September 2009 im Vorfeld der Bürgerbefragung über zwei Wochen lang eine große Anzeige bei uns geschaltet – obwohl wir äußerst kritisch über das Unternehmen berichtet haben.

Denn „Pfenning“ wollte die Gegner der geplanten Ansiedlung erreichen und diese durch eine positive Werbung für sich gewinnen. Das zeigt eine souveräne Haltung.

Ebenso souverän hat der Geschäftsführer Uwe Nitzinger, dem heddesheimblog selbstverständlich ein Interview zur geplanten Ansiedlung gegeben. Übrigens das bislang umfangreichste zur Sache.

„System Angst“

Der (Kurz-)Schluss, jedem, der mit dem heddesheimblog zu tun hat, Angst einjagen zu wollen, ist tatsächlich ein Kurzschluss. Es ist die Kapitulation vor dem „System Angst“.

Aber vielleicht ist das eine „Heddesheimer Spezialität“. Das „Prinzip Angst“.

Vorreiter dieses Prinzips ist der Bürgermeister Michael Kessler. Kaum einer seiner Vorträge kommt ohne Angst aus. Das „Prinzip Angst“ durchzieht seine Sätze. „Müssen befürchten…“, „…droht uns…“, sind typische Formulierungen des Heddesheimer Bürgermeisters.

Als eindeutige Bedrohung hat Herr Kessler die Berichterstattung des heddesheimblogs identifiziert. Denn die „folgt“ nicht blind dem, was er sagt, sondern hinterfragt kritisch.

Wir überprüfen, recherchieren nach und schreiben auf, was wir an Informationen gefunden haben. Manchmal sind das andere, als Herr Kessler die Öffentlichkeit glauben machen will.

Der überwiegende Teil unserer Berichterstattung ist aber weitgehend neutral gehalten, weil es nichts besonders „Negatives“ oder „Positives“ zu berichten gibt, sondern einfach nur Fakten.

Beachtung und Vielfalt

Vor allem regional, aber auch bundesweit wird das heddesheimblog beachtet. Eine Vielzahl von „seriösen“ Medien bewerten die Arbeit der Redaktion als „Zukunftsmodell des Lokaljournalismus“. Vor kurzem erhielten wir dafür eine anerkannte Auszeichnung.

Die Bürgermeister Manuel Just (Hirschberg) und Rainer Ziegler (Ladenburg) verhalten sich übrigens so, wie man das erwarten darf: Sie stehen für Presseanfragen selbstverständlich zur Verfügung und delegieren Fachauskünfte an ihre Amtsleiter oder andere Angestellte der Gemeinde. Darüber hinaus freuen sich beide über die neuen Medien hirschbergblog und ladenburgblog (startet am Samstag, 13. Februar 2010).

Denn die beiden Bürgermeister und auch die Parteien in den anderen Kommunen begreifen unsere Berichterstattung als das, was sie ist: Eine Bereicherung auf dem Markt der Meinungen und Informationen.

Herr Just und Herr Ziegler begrüßen demokratisch gesinnt eine journalistische Vielfalt. Herr Kessler und einige andere in Heddesheim ziehen die Einfalt vor.

Einen schönen Tag wünscht
Das heddesheimblog