Sonntag, 26. MĂ€rz 2023

Journalist vs. katholische Kirche

Geprothmannt: SolidaritÀt mit Aigner

Der Regensburger Dom – Sinnbild der Meinungsverachtung und des Schweigegelds. Quelle: Regensburg-digital.de

Rhein-Neckar/Regensburg, 24. September 2012. (red) Der Regensburger Journalist Stefan Aigner ist jemand, der genau hinschaut. Jemand, der sich um Opfer kümmert. Jemand, der die längst vergessene Kunst der Sozialreportage im Lokalen wieder aufleben lässt. Jemand, dem es nicht egal ist, ob man „Streumunition“ als „intelligente Wirksysteme“ bezeichnet. Und immer wieder wird der Journalist von Konzernen verklagt: Ob von Waffenfabrikanten wie „Diel“, ob von Glaubensfabrikanten wie der „Diözese Regensburg“ oder von einer XXL-Möbelfabrikantenkette. Die katholische Kirche will Stefan Aigner exkommunizieren und geht bis vors weltlich jüngste Gericht. Der Glaubenskonzern will dem Regensburger Journalisten verbieten lassen, im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch Geldzahlungen als „Schweigegeld“ zu bezeichnen.

Von Hardy Prothmann

Die Diözese Regensburg hat die Widerwärtigkeit als Glaubensprinzip entdeckt. Der juristische Glaubenskampf eines Bischofs Müller ist an Erbärmlichkeit nicht zu überbieten. Über Jahrzehnte  hat die katholische Kirche den Missbrauch von Schutzbefohlenen „gedeckt“.

Der Skandal des mannigfachen sexuellen Missbrauchs von Kindern Jugendlichen durch katholische Priester oder sonstige Angestellte dieser Kirche hat nicht nur die Glaubensgemeinde, sondern das ganze Land erschüttert. Eine glaubhafte Aufklärung durch die Verantwortlichen hat nicht stattgefunden. Die Missbrauchsopfer wurden durch diese Kirche nochmals verhöhnt und öffentlich vergewaltigt.

„Beigeschmack“

Der Regensburger Journalist Stefan Aigner hat sich vor Ort „um das Thema gekümmert“. Und Zahlungen an ein vergewaltiges Opfer als „Beigeschmack von Schweigegeld“ bezeichnet. Wie auch der Spiegel. Das Magazin formulierte härter: Schweigen gegen Geld. Von „Beigeschmack“ ist da keine Rede.

Die Diözese Regensburg hat im Zuge des „fliegenden Gerichtsstands“ dann in Hamburg gegen Spiegel und Aigner geklagt. „Fliegender Gerichtsstand“ meint – da das Internet überall ist, sucht man sich das Gericht aus, bei dem man sich die besten „Chancen“ ausrechnet. Was das über eine Gerichtsbarkeit „im Namen des Volkes“ aussagt, soll hier nicht debattiert werden.

Das Landgericht Hamburg hat erwartungsgemäß sowohl den Spiegel als auch Aigner verurteilt, die Behauptung von „Schweigegeldzahlungen“ zu unterlassen. Doch das Oberlandesgericht hat das Urteil des Landgerichts kassiert. Das passiert oft, aber nur, wenn man es sich leisten kann. Stefan Aigner konnte das, weil er rund 10.000 Euro Spendengelder einwerben konnte, um sich zu wehren. Sonst wäre er ruiniert gewesen. Im Sinne der Kirche. Denn Aigner hatte vorher versucht, eine Einigung zu erzielen. Sowas wollte das Bistum nicht. Bischof Müller steht für Inquisition.

Verfassungsbeschwerde gegen „Schweigegeld“

Gegen das Urteil des Oberlandesgericht hat die Diözese Regensburg nun laut einem Bericht von regensburg-digital.de „Verfassungsbeschwerde“ eingelegt. Bischof Müller als Verantwortlicher will also vom höchsten deutschen Gericht klären lassen, ob Zahlungen an die Familie eines von einem katholischen Priester zweifelsfrei missbrauchten Jungen als „Schweigegeld“ bezeichnet werden darf oder nicht.

Abseits jeder juristischen „Einordnung“ macht das fassungslos. Jede Scham fehlt. Jedes Schuldbewusstsein. Jede Verantwortlichkeit. Selbst wenn es kein Schweigegeld gewesen wäre, vermisst man bis heute Demut und Anstand bei der Diözese Regensburg. Vielleicht „stinkt der Kopf vom Fisch her“ hier besonders von der Person Müller, aber insgesamt ist das Verhalten der katholischen Kirche in Sachen Aufklärung in ganz Deutschland auf ungläubiges Entsetzen gestoßen.

Um auch das festzustellen: Die „ungeheuerliche“ Klage richtet sich allein gegen einen großen Verlag, den Spiegel und gegen einen freien Journalisten, Stefan Aigner. Auch das erstaunlich oder auch nicht. Die vor Ort „etablierte Presse“ hat entweder gar nicht oder im Sinne der Kirche berichtet. Eine kritische Berichterstattung hat es hier nicht gegeben. Vor Ort soll alles seinen Gang gehen wie immer, Kritik ist nur „in Maßen“ erwünscht, was sich häufig in Maßbierberichterstattung bestätigt, die Tageszeitungen bedienen teuer bezahlende Kunden gut und der Rest findet nicht statt.

Regensburg ist überall

Regensburg ist überall. Genau wie Heddesheim, Ilvesheim oder Weinheim. Was anders ist: Es gibt neue, freie und unabhängige journalistische Angebote. Die sich trauen, hintergründig zu berichten. Und immer öfter finden sie Themen, die deutschlandweit Interesse finden, während Lokalzeitungen in ihrer Instant-Bratwurst-Soße schwimmen. Im Gegensatz zu denen, die sich nichts in den Block diktieren lassen, sondern auf dem Blog anprangern, was schief läuft.

Teilen Sie diesen Artikel, informieren Sie Ihre Freunde und Bekannten über neue Möglichkeiten. Fragen Sie sich, was Ihrer Meinung nach „öffentlich“ sein muss. Informieren Sie wirklich kritische Journalisten. Helfen Sie mit Ihrem Interesse Stefan Aigner – denn der macht das nicht für sein Bankkonto, sondern aus Überzeugung. Ich halte ihn für einen ganz herausragenden Journalisten, der mit Herzblut und einer nach Artikel 5 Grundgesetz bestimmten Haltung eine Stütze unserer Demokratie ist. Einen Preis wird er für seine engagierte Arbeit vermutlich nie gewinnen. Denn er ist kein Teil des „Print-Preis-Systems“, das sich nur selbst huldigt.

 

 

 

Landtagsabgeordnete sprechen sich fĂŒr Verbot aus - die Lage ist unklar

NPD-Verbotsdebatte

Ladenburg/Rhein-Neckar, 11. Mai 2012. (red) Am Dienstag hatte der Ladenburger Verein „Wir gegen rechts“ die Wahlkreis-Abgeordneten zur Debatte ĂŒber ein NPD-Verbot eingeladen. Rund 70 Besucher debattieren mit. Ein Verbot ist allgemein gewĂŒnscht, wenn auch viele sich dagegen aussprechen, weil die positive Wirkung nicht gesehen wird.

Wir haben auf dem Ladenburgblog.de dazu drei Texte veröffentlicht. Einen umfassenden Bericht ĂŒber die Veranstaltung „NPD-Verbot jetzt  – Ja oder Nein?“. Dazu eine Zusammenfassung des heute veröffentlichten Jahresberichts des Landesamts fĂŒr Verfassungsschutz in Bezug auf die rechte Szene.

Sowie einen Kommentar, der sich inhaltlich mit einem NPD-Verbot auseinandersetzt und die Rolle der Parteien dabei kritisch betrachtet. Insbesondere die SPD hat sich im Wahlkreis bislang eher durch Schweigen denn Handeln hervorgetan.

Das braune Thema ist sicher ein unliebsames – wir wĂŒnschen trotzdem eine angenehme LektĂŒre und hoffen, dass sie unsere kritische Berichterstattung ebenfalls kritisch zu schĂ€tzen wissen.

NPD-Verbot: Einhelliges Ja, aber


NPD-Verbot: Verfassungsschutz sieht “Schulterschluss” mit gewaltbereiten Neonazis

NPD-Verbot vs. Zivilcourage

Passend zum Thema unser Bericht ĂŒber die NPD-Demo in Mannheim am 01. Mai 2012.

Warten auf den rechten Pöbel

 

Wenn SpielrÀume ausgereizt sind

Guten Tag!

Heddesheim, 01. April 2010.  Warum das heddesheimblog keine UnterlassungserklĂ€rung ab-, dafĂŒr aber Frau Görlitz einen guten Ratschlag gibt.

Von Hardy Prothmann

Die Mannheimer Morgen-Redakteurin Anja Görlitz fĂŒhlt sich durch einen Kommentar auf dem heddesheimblog diffamiert, beauftragt deshalb einen Anwalt und fordert eine UnterlassungserklĂ€rung, Streitwert: 20.000 Euro. Die AnwaltsgebĂŒhr betrĂ€gt: 1.023,16 Euro.

Es ist das gute Recht von Frau Görlitz, sich einen Anwalt zu nehmen, wenn sie sich in ihren Rechten verletzt fĂŒhlt. Um festzustellen, ob dem so ist, muss sie allerdings klagen und ein Gericht entscheiden lassen, ob ihre Klage zulĂ€ssig ist oder nicht. So ist das Verfahren im Rechtsstaat.

Die Meinungsfreiheit, im Grundgesetz als Artikel 5, Abs. 1 verankert, ist ein sehr hohes Gut. Sie findet ihre Grenzen bei unzulÀssigen Tatsachenbehauptungen und das ist gut so.

In dem vorliegenden Kommentar – der zugegebenermaßen sehr spitz formuliert ist – Ă€ußere ich meine Meinung ĂŒber eine in meinen Augen mangelhafte journalistische Berichterstattung durch Frau Görlitz.

Es gab viel Kritik zu diesem Kommentar, der auch in Kollegenkreise als „ĂŒbertrieben“ wahrgenommen wurde. Dieser Kritik habe ich mich gestellt und bin zu dem Schluss gekommen, dass die Kritik berechtigt ist.

Und zwar aus folgendem Grund: Der Kern meiner Kritik, die unkritische journalistische Haltung und die daraus resultierende OberflĂ€chlichkeit der Berichterstattung ging durch die Aufregung ĂŒber die provokante Formulierung im Text unter. Damit habe ich das eigentliche Ziel des Kommentars – die Bevölkerung wieder einmal gegenĂŒber der unkritischen Berichterstattung im Mannheimer Morgen zu sensibilisieren – zumindest teilweise verfehlt. Eine Diffamierung war nie beabsichtigt – eine Provokation hingegen schon.

Frau Görlitz fĂŒhlt sich, laut Schreiben ihres Anwalts, durch den Kommentar nicht nur provoziert, sondern sogar „diffamiert“.

Es war und ist nicht mein Interesse, die Person Anja Görlitz zu diffamieren. Das tut auch nicht der Kommentar. Die Person Frau Görlitz ist mir egal. Nicht egal ist mir, was sie als Redakteurin des Mannheimer Morgen an Informationen veröffentlich oder nicht veröffentlicht.

Denn Journalisten nehmen eine Ă€ußerst wichtige Aufgabe in der Gesellschaft wahr: Ihre Arbeit ermöglicht es einer breiten Öffentlichkeit, sich zu informieren und sich eine Meinung zu bilden. In der Wissenschaft wird hier von einer „WĂ€chterfunktion“ gesprochen.

Der Kommentar verwendet eine bildhafte Sprache, um die in meinen Augen unertrĂ€gliche „NĂ€he“ einer Journalistin zu einem politischen Beamten dazustellen. Er problematisiert ein PhĂ€nomen, ĂŒber das medienintern seit langem diskutiert wird und das als feststehende Tatsache gilt: Es wird von Journalisten immer weniger recherchiert.

Daraus erfolgt meiner Meinung nach eine ĂŒberwiegend unkritische Berichterstattung. Daraus folgt eine aus meiner Sicht mangelhafte Unterrichtung der Leserinnen zu einem fĂŒr die Kommune Heddesheim alles ĂŒberragenden Thema, der geplanten „Pfenning“-Ansiedlung.

MeinungsĂ€ußerungen mĂŒssen nicht begrĂŒndet werden. TatsĂ€chlich begrĂŒnde ich aber auch in diesem Kommentar, warum ich in Bezug auf das Interview von Frau Görlitz zu dieser Meinung komme:

  • Und nun? Kein Wort von „Pfenning“ im Interview mit dem BĂŒrgermeister der Gemeinde Heddesheim.
  • Kein Wort darĂŒber, dass das Hallenbad ein enormer KostentrĂ€ger ist.
  • Kein Wort darĂŒber, dass „Sterben teurer wird“.
  • Kein Wort darĂŒber, dass die Gemeinde vergleichsweise gut dasteht und die Krise die Gemeinde trifft, aber weniger als andere.
  • Kein Wort darĂŒber, dass im „Haushalt“ einige Posten stehen, die durchaus „eingespart“ werden könnten.
  • Kein Wort darĂŒber, dass Frau Görlitz dafĂŒr auch die „fetten“ Unterlagen zu den „mageren Zeiten“ gelesen und verstanden haben mĂŒsste, sprich, ein wenig recherchiert hĂ€tte. (Diesen Satz hat der Anwalt ĂŒbrigens nicht in seine Liste aufgenommen, Anmk. d. Red.)

Frau Görlitz hat sich nun entschlossen, vom heddesheimblog eine UnterlassungserklĂ€rung zu verlangen. Die wird sie nicht bekommen – sie kann versuchen, diese einzuklagen.

Sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen, wird das heddesheimblog natĂŒrlich ausfĂŒhrlich die HintergrĂŒnde darlegen und belegen, warum es zu diesen MeinungsĂ€ußerungen gekommen ist.

Das heddesheimblog ist dabei guten Mutes, vom Gericht die ZulĂ€ssigkeit der MeinungsĂ€ußerung bestĂ€tigt zu bekommen. Denn nicht alleine eine Formulierung ist ausschlaggebend, sondern auch der Kontext.

Im Jahr 2008 hat das Bundesverfassungsgericht beispielsweise entschieden, dass die Äußerung „DummschwĂ€tzer“ eine Beleidigung darstellt, in gewissen FĂ€llen aber zulĂ€ssig ist. Ein Stadtrat hatte im Zuge einer Diskussion einen anderen Stadtrat mit dieser Bezeichnung angeblich „beleidigt“.

Das Bundesverfassungsgericht beurteilte allerdings diese Äußerung im Kontext und bestĂ€tigte damit, dass der angeblich Beleidigte „dummes Zeug geschwĂ€tzt hat“, folglich „DummschwĂ€tzer“ in diesem Zusammenhang eine zulĂ€ssige Bezeichnung war.

Wir haben uns aus oben genannten GrĂŒnden mit dem Kommentar keinen Gefallen getan.

Ob Frau Görlitz sich nun einen Gefallen tut, indem sie das Thema wieder auf die Tagesordnung bringt, muss sie selbst entscheiden.

Ebenso, ob sie gerichtlich feststellen lassen will, ob die MeinungsĂ€ußerungen nun zulĂ€ssig waren oder nicht – denn was, wenn (wovon wir ausgehen) die ZulĂ€ssigkeit bestĂ€tigt wird?

Ich persönlich kann Frau Görlitz versichern, dass ich weder ein persönliches noch geschĂ€ftliches Interesse habe, sie zu diffamieren. So wie ich ĂŒberhaupt kein Interesse habe, irgendjemanden zu diffamieren. Die Diffamierung, also das Streuen von GerĂŒchten, ist nĂ€mlich das Gegenteil von Journalismus.

Mein einziges Interesse gilt einem möglichst guten Journalismus, der seine Leserinnen ernst nimmt und versucht, so umfassend wie möglich zu informieren.

Frau Görlitz wĂ€re aus unserer Sicht besser beraten, ihr Anliegen einer UnterlassungserklĂ€rung fallen zu lassen und stattdessen die Arbeit aufzunehmen und zu zeigen, dass sie eine ernstzunehmende Journalistin ist, die umfassend und hintergrĂŒndig recherchiert und informiert.

Sie kann ihre Energie aber auch in einen Prozess stecken und sich so Aufmerksamkeit verschaffen. Jeder, wie er will.

Wir sind gespannt, fĂŒr welchen Weg sich Frau Görlitz entscheidet.

Ebenso gespannt sind wir, ob uns nun ihr Anwalt Braun wegen „Urheberrechtsverletztungen“ verklagen wird, weil wir aus seinem Schreiben auszugsweise zitiert haben.

MM-Redakteurin Anja Görlitz droht dem heddesheimblog mit Klage

Guten Tag!

Heddesheim, 01. April 2010. (red) Die MM-Redakteurin Anja Görlitz hat einen Rechtsanwalt beauftragt, um gegen das heddesheimblog eine UnterlassungserklÀrung durchzusetzen. Das ist kein April-Scherz.

Der Artikel „Das Drama der journalistischen Prostitution“ hat eventuell ein juristisches Nachspiel. Heute erreichte die Redaktion ein achtseitiges Schreiben des Olsdorfer (Hochsauerlandkreis) Rechtsanwalts Kurt Braun.

Herr Braun ist selbststĂ€ndiger Rechtsanwalt und gibt an, auch als freier Journalist tĂ€tig zu sein. Er hat sich auf Presse- und Medienrecht spezialisiert und gibt Seminare fĂŒr den journalistischen Nachwuchs. Aber auch „Crash-Kurse“ fĂŒr AnzeigenverkĂ€ufer. Und er sichert fĂŒr Mandanten Titelrechte, beispielsweise „Saach blooß – Geheimnisse des PfĂ€lzischen„.

Unser Text ist am 20. Februar 2010 veröffentlicht worden. Am 25. Februar 2010 unterschrieb Frau Görlitz die ProzessbevollmĂ€chtigung. Dann passierte… genau nichts – fast einen Monat lang.

Am 23. MÀrz 2010 endlich schreibt der Anwalt Braun einen Brief und fordert von uns die Abgabe einer UnterlassungserklÀrung bis zum 26. MÀrz 2010, 18:00 Uhr.

Die bleibt aus. Der Anwalt hat es nun plötzlich eilig. Am Samstag, den 27. MÀrz 2010 ergeht erneut ein Schreiben an uns mit einer Nachfrist bis zum 29. MÀrz 2010, 15:00 Uhr.

Der Anwalt schreibt, es gehe in unserem Kommentar nicht um eine „publizistische Auseinandersetzung mit dem Interview der MM-Redakteurin Anja Görlitz, das diese mit dem Heddesheimer BĂŒrgermeister Michael Kessler gefĂŒhrt hat („Die SpielrĂ€ume sind ausgereizt“), „sondern um deren (Görlitz, Anm. d. Red.) Diffamierung.“

„Die Wortwahl“ lasse fĂŒr „verstĂ€ndige Leser/innen nur den Schluss zu“, dass es „in keiner Weise um eine sachbezogene Auseinandersetzung mit einem Ihnen missliebigen Interview“ gehe.

Weiter stellt der Anwalt fest, dass es „keiner weiteren Worte“ bedĂŒrfe – die Äußerungen im Kommentar seien „nicht mehr von der MeinungsĂ€ußerungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 des Grundgesetzes“ gedeckt. Der Anwalt Braun schreibt weiter, hier sei die Grenze „zur SchmĂ€hkritik ĂŒberschritten“.

„Irgendwelche Bezugspunkte, welche die von Ihnen vorgenommenen „MeinungsĂ€ußerungen“ als rechtmĂ€ĂŸig zu stĂŒtzen vermögen“ seien „nicht ansatzweise ersichtlich“. Durch den Kommentar, so der Anwalt, werde in das „allgemeine Persönlichkeitsrecht von Frau Görlitz“ eingegriffen.

Folglich solle sich das heddesheimblog schriftlich verpflichten, es zu unterlassen, die nachfolgenden Passagen „Frau Görlitz im Zusammenhang mit deren beruflichen TĂ€tigkeiten als Redakteurin der Tageszeitung „Mannheimer Morgen zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen“:

Die nachfolgenden Liste darf vorerst nicht mehr veröffentlicht werden.

Als Streitwert setzt der Anwalt 20.000 Euro an. Bis zum 02. April solle die daraus entstehende GebĂŒhr, plus Porto und Mehrwertsteuer in Höhe von 1.023,16 Euro ĂŒberwiesen werden.

Am Ende seines Schreibens weist der Anwalt darauf hin, dass sein Brief „urheberrechtlich“ geschĂŒtzt sei: „Eine Veröffentlichung des Inhalts – in Teil(en) oder vollstĂ€ndig – ist nicht zulĂ€ssig.“

Frau Görlitz empfehle der Anwalt „gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen“, wenn die Fristen „erfolglos abgelaufen seien.“

Vorratsdatenspeicherung ist rechtswidrig

Guten Tag!

Heddesheim, 02. MĂ€rz 2010. Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass die Vorratsdatenspeicherung gegen die Verfassung verstĂ¶ĂŸt. Nach Auffassung der Richter ist sie mit dem Telekommunikationsgesetz unvereinbar.

Das höchste deutsche Gericht lies keinen Zweifel an der Beurteilung der so genannten Vorratsdatenspeicherung: Sie ist rechtswidrig. Seit 2008 werden Verbindungsdaten aus der Telefon-, Mail- und Internetnutzung sowie Handy-Standortdaten sechs Monate lang gespeichert – fĂŒr Zwecke der Strafverfolgung sowie der Gefahrenabwehr.

Fast 35.000 BĂŒrger hatten Beschwerde gegen das Gesetz eingelegt. Der Berliner Anwalt Meinhard Starostik vertrat rund 34.900 KlĂ€ger, der FDP-Politiker und Anwalt Burkhard Hirsch vertrat eine KlĂ€gergruppe, ebenso der GrĂŒnen-Politiker Volker Beck, der mit mehr als 40 Abgeordneten seiner Partei eine Beschwerde eingelegt hat.

Die Karlsruher Richter bemĂ€ngelten, dass der Grundsatz der VerhĂ€ltnismĂ€ĂŸigkeit nicht gewahrt sei und eine fehlende Transparenz. Außerdem mangele es an der Datensicherheit. DarĂŒber hinaus fehlten konkrete Angaben, wofĂŒr die Daten gebraucht werden.

Die Bundesverfassungsrichter stellten allerdings nicht die ZulĂ€ssigkeit der EU-Richtlinie in Frage, die Grundlage fĂŒr das Gesetz in Deutschland ist. Bei der Vorratsdatenspeicherung handele es sich aber „um einen besonders schweren Eingriff mit einer Streubreite, wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kennt“.

Daher mĂŒsste ein derartiger Eingriff an strengste Bedingungen geknĂŒpft werden. Diese Voraussetzungen erfĂŒlle das deutsche Gesetz nicht.

In der BegrĂŒndung heißt es unter anderem: „(…) ist die anlasslose Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten geeignet, ein diffus bedrohliches GefĂŒhl des Beobachtetseins hervorzurufen, das eine unbefangene Wahrnehmung der Grundrechte in vielen Bereichen beeintrĂ€chtigen kann.“

Das Gericht hat angeordnet, dass die gesammelten Daten unverzĂŒglich gelöscht werden mĂŒssen.

Link: UrteilsverkĂŒndung bei youtube (ZDF)
Dokumentation: Liste der Bundestagsabgeordneten und wie fĂŒr die Vorratsdatenspeicherung abgestimmt wurde

Einen schönen Tag wĂŒnscht
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Twitter-„Live-Berichterstattung“ aus dem Bundesverfassungsgericht

Guten Tag!

Heddesheim, 15. Dezember 2009. Die Internetseite netzpolitik.org sammelt „Twitter„-Meldungen dreier Journalisten, die die heutige Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung verfolgen.

Film-, Foto- und Audioaufnahmen sind nach § 169 S.2 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) nicht erlaubt. Die Frage ist, ob „Twittern“, also kurze Textnachrichten, die ĂŒber das Handy ins Internet und umgekehrt geschickt werden können, erlaubt ist.

Eine eindeutige Rechtssprechung in der Sache gibt es noch nicht. Verschiedene Juristen argumentieren, dass es der Presse und interessierten BĂŒrgern erlaubt ist, sich im Gerichtssaal Notizen zu machen. Damit mĂŒsse auch Twittern (oder SMS) erlaubt sein, da dies weder eine Film-, Foto- noch Audioaufnahme sei, sondern eine elektronische Notiz.

Wie auch immer: Wer „live“ verfolgen will, wie die Verhandlung in Karlsruhe lĂ€uft, schaut auf netzpolitik.org.

Die von der Bundesregierung geplante „Vorratsdatenspeicherung“ wĂŒrde alle BĂŒrger, also auch Heddesheimer betreffen. Sechs Monate lang sollen alle Verbindungsdaten der Telekommunikation gespeichert werden – Gegner des Gesetzes waren vor einem Missbrauch der Daten und sehen keine VerhĂ€ltnismĂ€ĂŸigkeit gegeben.

Link:
Die Zeit: „Jeder ist verdĂ€chtig.“
Focus online: MĂŒndliche Verhandlung „Vorratsdatenspeicherung“

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