Guten Tag!
Rhein-Neckar, 15. MĂ€rz 2011. Freie Journalisten und Blogger werden von manchen gerne als Freiwild betrachtet – die Jagd auf sie ist eine juristische. Mit Abmahnungen und Eidesstattlichen VerfĂŒgungen versucht man, sie und ihre Arbeit zu behindern oder gar ganz zum Schweigen zu bringen. Der schwerreiche Laborarzt Dr. Bernhard Schottdorf hat den Passauer Journalisten Hubert Denk verklagt. Das Landgericht Köln hatte eine einstweilige VerfĂŒgung gegen Denk erlassen, das Oberlandesgericht Köln hat diese heute aufgehoben.
FĂŒr Hubert Denk und viele freie Journalisten ist dieses Urteil ein Grund zur Freude. Das Oberlandesgericht Köln hat bestĂ€tigt, dass seine Berichterstattung ĂŒber einen Betrugsfall korrekt war.
Doch bis zu dieser gerichtlichen BestĂ€tigung musste Denk einiges an Druck und Arbeit auf sich nehmen und ein Prozesskostenrisiko von ĂŒber 10.000 Euro – fĂŒr einen einzigen Artikel. Auch der psychologische Druck ist enorm – die Anklage, das erste Urteil, die Behauptung, man habe „schlecht recherchiert“, all das muss man als Journalist ertragen. Und ist natĂŒrlich sehr vorsichtig, denn jeder weitere Prozess kann das wirtschaftliche Aus bedeuten.
Das Oberlandesgericht Köln hat keinen Zweifel an der guten Arbeit von Hubert Denk gehabt und wieder einmal bestÀtigt, dass die Landgerichte sehr schnell falsche Urteile erlassen, die höhere Instanzen wieder aufheben.
Hubert Denk ist mit seinem BĂŒrgerblick Passau wie fast 50 andere journalistische, darunter unsere Blogs, Teil eines neuen Netzwerks: istlokal.de.
Diese Netzwerk hat die Förderung des Lokal- und Regionaljournalismus zum Ziel, der von den monopolistischen Zeitungsverlagen immer mehr vernachlÀssigt wird.
Anbei dokumentieren wir die Pressemitteilung von istlokal.de.
Passau/Köln, 15. MĂ€rz 2011. Heute hat das Oberlandesgericht die korrekte Berichterstattung des istlokal.de-Mitglieds Hubert Denk (BĂŒrgerblick Passau) bestĂ€tigt. Ein zuvor vom Landgericht Köln gegen Denk erlassene Einstweilige VerfĂŒgung wurde aufgehoben. Der Labormedizin-Unternehmer Dr. Bernhard Schottdorf hatte per Einstweiliger VerfĂŒgung und fliegendem Gerichtsstand versucht, die Berichterstattung von BĂŒrgerblick Passau zu unterbinden.
„Ich muss Hubert Denk ein groĂes Lob aussprechen. Er hat es geschafft durchzuhalten“, sagt Medien-Anwalt Dr. Klaus Rehbock.
Vor dem Oberlandesgericht Köln hat sich der Herausgeber des Passauer Magazins BĂŒrgerblick erfolgreich gegen einen Zensur-Versuch des milliardenschweren Labor-Konzern von Dr. Bernhard Schottdorf gewehrt. Die Klage wurde in allen Punkten zurĂŒckgenommen.
Das per Einstweiliger VerfĂŒgung erwirkte und zunĂ€chst vom Landgericht Köln bestĂ€tigte Verbot eines kompletten Artikels auf BĂŒrgerblick Passau ist damit hinfĂ€llig.
Der freie Journalist Hubert Denk hatte ĂŒber den Betrugsprozess gegen einen MĂŒnchner Heilpraktiker, der durch das „System Schottdorf“ einen GroĂteil seiner ergaunerten Erlöse erzielt hat, berichtet. Im Zeugenstand berichteten LKA-Beamten der SOKO „Labor“, wie sie bei ihren Ermittlungen auf eine Parteispende gestoĂen seien, die dem damaligen MinisterprĂ€sidenten Stoiber persönlich zugestellt worden war und ĂŒber die aus ihrer Sicht spĂŒrbare Behinderung der Ermittlungen.
„Er hat die Wahrheit geschrieben“, so sein Rechtsanwalt Rehbock.
Gegen diesen Bericht war Schottdorf zunĂ€chst mit dem Hamburger „Star“-Anwalt Matthias Prinz vorgegangen. FĂŒr die zweite Instanz hatte Schottdorf nun Dr. Peter Gauweiler engagiert. Der ehemalige CSU-StaatssekretĂ€r ist als konservativer Hardliner bekannt und sitzt als Bundestagsabgeordneter im Ausschusses fĂŒr Kultur und Medien, dessen stellvertretender Vorsitzender er ist.
Am Dienstag schloss sich das Oberlandesgericht Köln in allen Punkte der Argumentation von Rehbock an. Nach einem halbstĂŒndigen Telefonat nahm Schottdorf-Anwalt Dr. Peter Gauweiler die Klage in allen Punkten zurĂŒck und verzichtete auf sĂ€mtliche Rechte aus der Einstweiligen VerfĂŒgung.
Die Kosten fĂŒr die Einstweilige VerfĂŒgung und die beiden Gerichtsverfahren muss Schottdorf in voller Höhe tragen. Zuletzt lag der Streitwert bei 30.000 Euro.
Das Journalisten-Netzwerk istlokal.de begrĂŒĂt die klare Haltung des Oberlandesgerichts Köln und hofft, dass nun auch andere finanzkrĂ€ftige Unternehmen und Institutionen zur Kenntnis nehmen, dass sich unliebsame Berichterstattung nicht einfach durch die Androhung teurer Gerichtsprozesse unterbinden lĂ€sst.
Das Netzwerk istlokal.de setzt sich unter anderem bei Rechtsstreitigkeiten fĂŒr seine Mitglieder ein – zunĂ€chst mit dem bescheidenen Mittel der Ăffentlichkeitsarbeit. Langfristig ist auch ein Rechtsschutz fĂŒr istlokal.de-Mitglieder geplant.
ĂĆber istlokal.de
istlokal.de kritisiert den „fliegenden Gerichtsstand“, der Verfahren fĂŒr die journalistischen Kleinunternehmer zusĂ€tzlich (und vermutlich absichtlich) verteuert.
istlokal.de wird zudem transparent darlegen, welche Unternehmen, Institutionen, Privatpersonen und AnwÀlte besonders klagefreudig sind und gegen die Meinungs- und Pressefreiheit agieren.
istlokal.de wird aber auch kritisch und transparent Stellung beziehen, wenn Mitglieder des Netzwerkes Fehler gemacht haben sollten und die Mitglieder unterstĂŒtzen, möglichst korrekt und fehlerfrei zu berichten. Das Ziel von istlokal.de ist die Förderung des Lokal- und Regionaljournalismus.
Siehe auch:
Schottdorf gegen BĂŒrgerblick: Freie Presse gewinnt
Pressemitteilung von istlokal.de, 15. MĂ€rz 2011
Zur teilweisen oder vollstÀndigen Verwendung freigegeben.
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