Donnerstag, 18. August 2022

Fehlerhafte Veröffentlichung?

Kein Bekanntmachungsfehler

Heddesheim, 12. Februar 2014. (red) Ein anonymer Hinweisgeber hatte uns angeschrieben und eine Kopie der Bekanntmachung zur BĂŒrgermeisterwahl aus dem Mitteilungsblatt beigelegt. Seine Kritik: Die BĂŒrgermeisterstellvertreterin Ursula Brechtel hatte die Bekanntmachung unterschrieben, aber keine Amtsbezeichnung genannt. Die Frage: Ist deshalb die Bekanntmachung eventuell fehlerhaft und damit ungĂŒltig? [Weiterlesen…]