Sonntag, 03. Juli 2022

Der Widerstand gegen die Breitwiesen-Bebauung geht weiter – Gegner planen „kassierendes“ Bürgerbegehren – die Zeit tickt

Darum gehts: Links in rot liegt das Gewann Breitwiesen. Hier soll Amazon ein riesiges Logistikzentrum planen. Rechts daneben liegt das Gewann Hammelsbrunnen, dessen Flächentausch der Gemeinderat am 19. Oktober 2011 beschlossen hatte. Bild: blogspot.breitwiesen.com

Weinheim, 04. November 2011. (red) Am 19. Oktober 2011 hat der Gemeinderat mehrheitlich den Flächentausch Hammelsbrunnen-Breitwiesen beschlossen. Die Gegner der Bebauung lassen nicht locker und haben nun ein Bürgerbegehren gestartet. Eine schwierige Aufgabe. Zudem ist unklar, ob überhaupt ein Bürgerbegehren möglich ist – spannend wird hierzu die Haltung der Verwaltung sein. Sie müssen innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe des Beschlusses genau 2.500 Stimmen sammeln. Es gibt viele Gerüchte – hier sind die Fakten.

Auf einer Pressekonferenz am Freitagmorgen gaben die Vorsitzenden des Bauernverbands, Fritz Pfrang und Karl Bär, sowie die Stadträtinnen Elisabeth Kramer (GAL) und Susanne Tröscher (CDU) und der Stadtrat und Landtagsabgeordnete Uli Sckerl (Bündnis90/Die Grünen) ihre Entscheidung bekannt.

Der Text des Bürgerbegehrens lautet:

Bürgerbegehren „Schützt die Weinheimer Breitwiesen“
Antrag:
Die Unterzeichnenden beantragen einen Bürgerentscheid über die Frage:
Sind Sie dafür, dass im Bereich „Breitwiesen“ die Ausweisung von Gewerbeflächen unterbleibt?
Begründung:
Der Gemeinderat der Stadt Weinheim hat sich am 19. Oktober 2011 für eine Änderung des Flächennutzungsplans ausgesprochen. Dadurch sollen im Bereich „Breitwiesen“ im Wege der Verschiebung von Gewerbeflächen wertvolle landwirtschaftliche Anbauflächen in Baugelände für gewerbliche Ansiedlungen umgewandelt werden. Die Entscheidung hat erhebliche Auswirkungen auf die städtebauliche Entwicklung, auf Stadtbild, Umwelt und Klima sowie für die Zukunft unserer Landwirte. Wegen dieser erheblichen Bedeutung soll die Entscheidung mittels eines Bürgerentscheids von den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Weinheim getroffen werden.
Kostendeckung gem. § 21 Abs. 3 Satz 4 GemO: entfällt. Die Unterzeichnenden berechtigen die unten genannten Vertrauenspersonen, das benannte Bürgerbegehren zu vertreten und im Falle eines Kompromisses zurückzunehmen oder abzuändern, soweit dies für die Zulässigkeit erforderlich ist. Des Weiteren werden alle zukünftigen Unterzeichner des Bürgerbegehrens berechtigt, die auf dieser Liste bereits eingeschriebenen Daten einzusehen.

Das Bündnis gegen die Breitwiesen-Bebauung ist also überparteilich besetzt und wird von den Juristinnen Ingrid Hagenbruch und Andrea Reister unterstützt (bekannt aus dem „Bündnis für Weinheim“).

In einer ersten Unterschriftenaktion hatten die Breitwiesen-Gegner bereits knapp 2.000 Unterschriften als Protestnote gesammelt. Diese gelten nicht mehr – die erforderlichen 2.500 Unterschriften müssen neu auf den Listen zum Bürgerbegehren geleistet werden.

Sollte dies gelingen, kommt das Bürgerbegehren als Tagesordnungspunkt in den Gemeinderat. Der entscheidet über die Zulässigkeit. Wird diese bestätigt folgt ein Bürgerentscheid, bei dem 25 Prozent der wahlberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner ihre Stimme abgeben müssen. Ist dies der Fall, entscheidet die jeweilige Mehrheit über das Ergebnis auf eine „Ja/Nein“-Frage. Wird die Mehrheit nicht erreicht, trifft der Gemeinderat die letztgültige Entscheidung.

Überschrift der Unterschriftenliste für das Bürgerbegehren gegen die Breitwiesen-Bebauung

Fraglich ist, ob das Bürgerbegehren zulässig ist. Würde es es sich um einen „klassischen“ Aufstellungsbeschluss handeln, wäre die Frage entschieden. Gegen einen solchen kann nach Auffassung des VGH Mannheim (Urteil „Rheinstetten“) nach der Gesetzeslage kein Bürgerbegehren und auch kein Bürgerentscheid stattfinden.

Hier gilt eine so genannte „Negativliste“.

§ 21
Bürgerentscheid, Bürgerbegehren

(1) Der Gemeinderat kann mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen aller Mitglieder beschließen, dass eine Angelegenheit des Wirkungskreises der Gemeinde, für die der Gemeinderat zuständig ist, der Entscheidung der Bürger unterstellt wird (Bürgerentscheid).

(2) Ein Bürgerentscheid findet nicht statt über

1. Weisungsaufgaben und Angelegenheiten, die kraft Gesetzes dem Bürgermeister obliegen,
2. Fragen der inneren Organisation der Gemeindeverwaltung,
3. die Rechtsverhältnisse der Gemeinderäte, des Bürgermeisters und der Gemeindebediensteten,
4. die Haushaltssatzung einschließlich der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe sowie die Kommunalabgaben, Tarife und Entgelte,
5. die Feststellung des Jahresabschlusses und des Gesamtabschlusses der Gemeinde und der Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe,
6. Bauleitpläne und örtliche Bauvorschriften sowie über
7. Entscheidungen in Rechtsmittelverfahren.

Man darf gespannt auf die Haltung von Oberbürgermeister Heiner Bernhard sein. Der hatte die Unterschriftenleister als „schlecht informierte Bürger“ betitelt, die „gar nicht gewusst haben, was sie da unterschreiben“ – aus Sicht der Gegner eine „Unerhörtheit“, wie Elisabeth Kramer betont.

Sicherlich wird rechtlich von der Stadt geprüft werden, ob der „Aufstellungsbeschluss“ zu einer Änderung des Flächennutzungsplans gleichbedeutend mit einer „Bauleitplanung“ ist. In der Zusammenfassung nennt die Stadt den Beschluss „Aufstellungsverfahren“ und stellt den Sachverhalt so dar:

4. 8. Änderung des Flächennutzungsplans zur Vollziehung einer flächengleichen
Verschiebung gewerblicher Bauflächen vom Gewann „Hammelsbrunnen“ am
Kreiskrankenhaus in das Gewann „Breitwiesen“ nordöstlich des Autobahnkreuzes
Weinheim
hier: Aufstellungsbeschluss
Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich:
Für die in der Anlage der Sitzungsvorlage gekennzeichneten Bereiche im Gewann „Hammelsbrunnen“ zwischen B 38, Westtangente und Mannheimer Straße sowie im Gewann „Breitwiesen“ nordöstlich des Autobahnkreuzes Weinheim und südlich des Brunnwegs wird die Aufstellung der 8. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Hammelsbrunnen / Breitwiesen“ beschlossen. Ziel der Planung ist eine Verschiebung der gewerblichen Bauflächen vom Gewann „Hammelsbrunnen“ in das Gewann „Breitwiesen“. Eine sich aus städtebaulichen Erfordernissen ergebende Anpassung des des räumlichen Umgriffs der Flächennutzungsplanänderung bleibt vorbehalten.

Noch hat die Natur die Breitwiesen in der Hand - künftig soll hier ein riesiges Logistikzentrum für Amazon.de entstehen. Bild: breitwiesen.blogspot.com

Sollte die Stadt die Auffassung vertreten, dass es sich auch hierbei um einen „bauleitplanerischen“ Aufstellungsbeschluss handelt, würde es brenzlig für Oberbürgermeister Heiner Bernhard. Der hatte mehrmals gegenüber dem Gemeinderat klar betont: „Durch diesen Beschluss ist noch gar nichts entschieden.“ Sollte dem nicht so sein, wäre das eine glatte Lüge in aller Öffentlichkeit gewesen.

Fest steht, dass der OB den Flächentausch unter Druck durchbekommen wollte – eine mehr als fragwürdige Entscheidung.

Die Bürgerinitiative jedenfalls gibt sich entschlossen und klagebereit: „Rheinstetten ist ein anderer Fall, sagen unsere juristischen Berater. Wir sind guter Hoffnung, dass wir mit einer Klage durchkommen. Aber darum geht es jetzt nicht – sondern um 2.500 Stimmen für ein Bürgerbegehren. Das ist ein demokratisches Verfahren und wir sind sehr gespannt, wie die Verwaltung darauf reagiert“, sagte Elisabeth Kramer auf unsere Anfrage hin.

Eine erste Stellungnahme kam sehr flott kurz vor 13:00 Uhr:

„Die Stadtverwaltung Weinheim respektiert selbstverständlich die Bemühungen, über ein Bürgerbegehren einen Bürgerentscheid herbeizuführen. Ein solcher Weg ist ja ausdrücklich in der Gemeindeordnung vorgesehen und daher auch das gute Recht jedes Bürgers. Da die Zulassung eines solchen Bürgerentscheides im Gesetz genau geregelt ist, wird es die Aufgabe der Stadtverwaltung sein, diese Kriterien auch genau zu prüfen. Das kann aber erst geschehen, wenn das Bürgerbegehren vorliegt, bzw. wenn die erforderliche Zahl von Unterschriften erreicht ist.“

Unverständlich ist, wieso die Initiatoren sich selbst angesichts der in der Verfassung genannten sehr kurzen Frist von sechs Wochen selbst beschränken:

“ richtet es sich gegen einen Beschluss des Gemeinderats, muss es innerhalb von sechs Wochen nach der Bekanntgabe des Beschlusses eingereicht sein. „

Sechs Wochen sind genau sechs Wochen. Kein Tag mehr, keiner weniger. Das ist die Frist, die gilt, bis zum Ablauftag 24:oo Uhr nachts. Der Beschluss wurde am 19. Oktober gefasst. Wäre er am 20. Oktober 2011 verkündet worden, wäre das der „Starttag“ laut „Bekanntmachungssatzung“ der Stadt Weinheim:

„§ 1
Form der öffentlichen Bekanntmachungen
1. Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Weinheim ergehen, soweit gesetzliche Vorschriften nichts anderes bestimmen, durch einmaliges Einrücken des vollen Wortlautes der Bekanntmachungen in den „Weinheimer Nachrichten“.
2. Als Tag der Bekanntmachung gilt der jeweilige Ausgabetag der „Weinheimer Nachrichten“.“

Der „Zieltag“ wäre demnach Donnerstag, der 1. Dezember 2011, 24 Uhr nachts. Die Initiatoren rufen aber zur Stimmabgabe bis zum 28. November 2011 auf und „verschenken“ damit volle drei Tage der insgesamt sehr kurzen Frist.

Nach unserer vorläufigen Recherche ist der Beschluss noch nicht veröffentlicht worden. Dies konnten wir aber nur nicht gesichert feststellen – sobald wir genaue Kenntnis einer eventuell bereits vorgenommenen Veröffentlichung haben, korrigieren wir diese Stelle. Sollte es zutreffen, dass es noch keine Veröffentlichung gegeben hat, würde die Frist mindestens bis 17. Dezember 2011 laufen.

Dem Weinheimblog.de gegenüber bestätigte Oberbürgermeister Heiner Bernhard vor kurzem, dass das amerikanische Versandhaus Amazon.de Interesse angemeldet habe. Die Rede ist von einem 20 Hektar großen Logistikzentrum.

Durch den Flächentausch würden im Gewann Breitwiesen rund 42,5 Hektor Gewerbegebiet entstehen können. Die Landwirte um Fritz Pfrang und Karl Bär geben sich kämpferisch: Rund 7,8 Hektar verstreutes Gelände im Gewann gehört Bauern, die angeblich nicht verkaufen wollen. Das dautet auf eine schwierige und lange Auseinandersetzung hin.

Unsere Anfrage bei Amazon und eine Gesprächsbitte vom 25. Oktober 2011, beantwortete die Pressestelle heute, elf Tage später, spartanisch kurz:

„Amazon hat zu diesem Thema keinerlei Veröffentlichung vorgenommen, daher kann ich Sie hier leider nicht unterstützen. Wir bitten um Verständnis, dass wir zu Spekulationen keine Stellung nehmen.“

Spekuliert wird unter anderem auch, ob Amazon eventuell Interesse an dem unter großem Widerstand mittlerweile entwickelten Heddesheimer „Pfenning“-Gebiet haben könnte (siehe aktuell 366 Artikel dazu auf dem heddesheimblog.de).

Dort wurde 2009 die Planung für ein 20 Hektar großes Logistikgelände bekannt. Der Streit darum hat den Ort in zwei Lager gespalten. Versprochen wurden Arbeitsplätze und erhebliche Gewerbesteuerzahlungen. Im Herbst 2010 wurde der Bebauungsplan verabschiedet. Bislang gibt es allerdings keinerlei Anzeichen von Bauaktivitäten.

Im Gegensatz zu Weinheim hatten Heddesheimer Bauern und Bauernfamilien ihre Grundstücke dort klaglos für 47 Euro/Quadratmeter an die „Phoenix 2010 GbR“ der Viernheimer Unternehmer Karl-Martin Pfenning („pfenning logistics“) und Johann Georg Adler (Immobilien) verkauft. Das Gelände soll laut Heddesheimer Landwirten „einer der besten Böden“ sein.

Weitere Infos:

Die Initiative informiert auf einem Blog.

Der BUND auf seiner Homepage.

Unterschriftenlisten liegen hier aus:
Fritz Pfrang auf dem Bauernmarkt
Café Wolf am Rodensteiner Brunnen
Buchhandlung Hukelum am Rodensteiner Brunnen, Hauptstraße 21
Bauernhof Raffl / Törggelestube
Bauernladen Rauch, Bertleinsbrücke

Jeden Samstag vom 05. bis zum 26. November 2011 will die Initiative zudem an der Reiterin Unterschriften sammeln.

„Große Verneigung vor diesen Weinheimer Landwirten“

Der Sprecher des Weinheimer Bauernverbands, Fritz Pfrang (2. von links), kritisiert den Flächenfraß.

Guten Tag!

Heddesheim/Weinheim, 21. Oktober 2011 (red) Der Heddesheimer Gemeinderat und Umweltschützer Kurt Klemm prangert in seinem Gastbeitrag die Verantwortungslosigkeit Heddesheimer Landwirte an und lobt die Entschlossenheit Weinheimer Bauern, ihr Land zu verteidigen. Er fühlt sich bei der Entwicklung „Breitwiesen“ in Weinheim an „Pfenning“ in Heddesheim erinnert. Seit Fazit: „Beton kann man nicht essen.“

Leserbrief: Kurt Klemm

Große Verneigung vor diesen Weinheimer Landwirten, die den rigorosen Flächenverbrauch in unserer Region anprangern. Die Worte von Fritz Pfrang, Weinheimer Bauernverband, dass man sich nicht der eigenen Entwicklungsmöglichkeiten berauben lassen will und man sich der Verantwortung für die nächste Generation durchaus bewusst ist, muss in den Ohren einiger Heddesheimer Bauern und besonders der Spitze des Bauernverbandes, wie blanker Hohn klingen.

Gerade in einem Dorf wie Heddesheim, wo landwirtschaftliche Tradition Hunderte von Jahren zurückreicht, wird mit angeblich halbherzigem Bedauern, bestes Ackerland einer Gemeinde und damit ungewisser Zukunft geopfert.

Versprechungen von 1.000 Arbeitsplätzen, hohen Gewerbesteuern und vieles mehr sind seit über einem Jahr nur Traumgespinste von CDU, SPD und FDP und eines Bürgermeisters.

Selbst die Weinheimer CDU-Stadträtin Susanne Tröscher sieht die Ansiedelung von Pfenning auf Heddesheimer Grund als eine Investition auf wackeligen Füßen. Ob sie recht hat?

Erinnerungen an die Anfänge der Pfenninggeschichte, als eine Heddesheimer CDU-Gemeinderätin den immensen Flächenverbrauch anprangerte und prompt Ärger mit der eigenen Fraktion bekam, kommen da wieder.

Bleibt zu hoffen, dass dieser tapferen Frau aus Weinheim nicht gleiches widerfährt. Bauer Fritz Pfrang prangerte die Vorgänge als einen ruinösen Wettkampf der Gemeinden, zulasten ihrer Flächen an, ja sogar von undurchsichtiger Politik innerhalb der Verwaltung ist die Rede. Wie sich doch die Praktiken der Kommunen gleichen.

Ich hoffe nur, dass dieser Protest nicht nur in Weinheim wahrgenommen wird, denn alle, die gegen diesen sinnlosen Verbrauch bester Ackerflächen sind, sollten sich angesprochen fühlen.

Beton kann man noch nicht essen.

Dokumentation:
Vor der Sitzung des Weinheimer Gemeindrats fuhren 23 Landwirte vor dem Rolf-Engelbrecht-Haus in Weinheim mit ihren Schleppern vor, die mit Schildern wie „Stoppt den Flächenfraß“ ihren Protest zum Ausdruck gebracht haben. Kurz vor der Sitzung hielt der Sprecher der Weinheimer Landwirte, Fritz Pfrang, eine kämpferische Rede: „Es wird der Stadtverwaltung nicht gelingen, die Herausgabe unseres Eigentums zu erzwingen.“

Zur Zeit steht in Heddesheim die erneute Aufgabe von Ackerland zur Debatte – Edeka plant ein neues Getränkelager, Dutzende von Hektar Ackerland werden dieser zum Opfer fallen. Der Rat hat dafür den Weg frei gemacht.

Im Heddesheimer Gemeinderat sitzen zwei Vollerwerbslandwirte, Reiner Hege und Volker Schaaf (beide CDU), die die Entwicklung begrüßen. Kritik am Flächenverbrauch äußern die Heddesheimer Landwirte nicht. Angst um ihre Zukunft scheinen sie auch nicht zu haben. Mehrere andere Gemeinderatsmitglieder haben familiär einen landwirtschaftlichen Hintergrund – auch hier ist keine Kritik zu hören.

Ganz im Gegenteil äußerte sich einer der beiden CDU-Landwirte gestern in der Pause der Gemeinderatssitzung in Heddesheim im Gespräch: „Wenn einer schon 150 Wohnungen hat, dann kämpft es sich leicht für irgendsoeinen Acker. Ich sage jetzt nicht, dass das so ist, ich kenne die Verhältnisse nicht, aber das kann man ja annehmen, dass das so sein könnte. Man muss das immer im Verhältnis sehen.“

Fast 400 Artikel zu „Pfenning“ finden Sie hier.