Dienstag, 30. Mai 2023

"Es ist fast unmöglich, keinen Rechtsverstoß zu begehen"

Wann „teilen“ richtig teuer werden kann – Abmahnfalle Facebook

Rhein-Neckar, 12. Januar 2013. (red) Seit Anfang Januar ist eingetreten, was in juristischen Fachkreisen schon länger erwartet worden ist: Ein Nutzer, der auf Facebook ein Foto geteilt hat, wurde abgemahnt. Für ein Foto in Briefmarkengröße sollen an Schadensersatz und Rechtsgebühren insgesamt 1.750 Euro zusammenkommen. Merke: Was einfach und eigentlich eine wichtige Funktion bei Facebook und anderen sozialen Diensten ist, das Teilen von Inhalten, kann schnell zur Kostenfalle werden. Vielen fehlt das Unrechtsbewusstsein – das bewahrt im konkreten Fall aber nicht vor enormen Kosten.

Vorbemerkung: Dieser Artikel ist sehr lang, denn das Thema ist komplex. Sie sollten ihn aber dringend lesen, wenn Sie soziale Dienste wie Facebook nutzen oder nutzen wollen. Und wir berichten nicht nur „theoretisch“, sondern ganz praktisch. Denn auch wir sind in einem Rechtsstreit von der Problematik betroffen, die gerade bundesweit für Schlagzeilen sorgt.

Das Foto ist lustig, die Tiere sind süß, der Spruch ist klasse, die Nachricht ist wichtig oder interessant – warum auch immer Facebook-Nutzer Inhalte teilen: Sie sollten sehr sorgsam mit der Teilen-Funktion umgehen, denn schon wenige Klicks oder ein „übersehenes“ Häkchen können tausende Euro Kosten nach sich ziehen. Das ist kein Scherz und auch kein Alarmismus, sondern bittere Realität. Die besonders rigiden Urheberrechte der deuschen Gesetzgebung machen es möglich, dass sich Anwälte und Rechteinhaber hierzulande über Abmahnungen eine goldene Nase verdienen können.

Durch die Teilen-Funktion drohen horrende Kosten

Es kommt nicht wesentlich darauf an, wie groß beispielsweise ein geteiltes Foto ist: Wenn die Gegenseite „bösartig“ vorgeht und die rechtlichen Regelungen „brutalstmöglich“ umsetzt, drohen horrende Kosten. Das hängt vom Einzelfall ab, von der Zahl der Fotos, ob man diese öffentlich oder nur privat teilt beispielsweise oder ob man gewerblich auf Facebook aktiv ist.

Nach Einschätzung des Berliner Rechtsantwalts Thomas Schwenke, kann man sich auch nur schlecht herausreden, wenn man sich ahnungslos gibt: Sobald ein Bild auf Facebook durch die Vorschaufunktion gepostet worden ist, geht man ein Rechtsrisiko ein:

Die öffentliche Zugänglichmachung ist immer ein Verstoß, wenn einem dafür die Rechte fehlen. Das Problem dabei: Die Menschen haben sich daran gewöhnt, Links zu kopieren oder Artikel zu teilen. Lange Zeit ist nichts passiert, es fehlt das Unrechtsbewusstsein. Technisch geht es um die „Teilen“-Funktion oder das Posten von Links: Der Crawler sucht nach einem Foto, sofern er eins findet, lädt er das nach. Wer das so bestätigt und verwendet, begeht, je nach Rechtelage eine Nutzungsrechtsverletzung.

Für ein einzelnes Foto können mehrere hundert Euro gefordert werden. Dazu Schadensersatzforderungen, Anwaltsgebühren und Gerichtskosten. Ob die Abmahnung und die geforderten Geldbeträge zulässig sind, ist erstmal egal. Die Forderung wird erhoben und mit großer Wahrscheinlichkeit durch ein Gericht bestätigt werden.

Klagen kann, wer die Rechte besitzt und einen Verstoß behauptet

Bis hierhin kostet „der Spaß“ die Forderung sowie das Honorar und die Gerichtsgebühr. Will man sich zur Wehr setzen, kommen die eigenen Anwaltskosten und weitere Gerichtsgebühren hinzu – wer vor Gericht verliert, zahlt alles. Mit etwas Glück kann man sich vergleichen oder die „Forderung“ drücken – unterm Strich wird man auf jeden Fall mit erheblichen Kosten zu rechnen haben.

Die Voraussetzung und den Abmahnprozess erklärt Rechtsanwalt Schwenke:

Der Kläger muss die entsprechenden Rechte haben. Und: Es macht einen Unterschied, ob sie privat posten oder gewerblich. Wer privat postet, kann zwar abgemahnt werden, aber da sind die Anwaltsgebühren auf 100 Euro gedeckelt. Hinzu kommt aber der Schadensersatz. Gewerbliche Poster müssen sich auf saftige Schadensersatzforderungen und entsprechende Anwalts- und Gerichtskosten einstellen.

So sieht es aus, wenn Sie bei Facebook eine Informaton teilen wollen. Bevor Sie posten, sollten Sie genau überlegen, ob Sie nicht besser ein Häkchen bei „Kein Miniaturbild“ setzen. Wenn doch, haben Sie sich das Foto „zu eigen“ gemacht. Wenn Ihr Facebook-Account auch noch öffentlich ist, kann das eine Abmahnung zur Folge haben.
Nicht durch uns – aber es gibt genug Anwälte und Rechteinhaber, die hier ein lukratives Abmahngeschäft betreiben.

Die gedeckelten Kosten bei Abmahnungen von Rechtsverletzungen durch „Privatleute“ bieten einen gewissen Schutz: Für die Anwälte ist ein solches Verfahren nicht lukrativ – außer, sie machen eine Massenabmahnung daraus und verschicken Standardbriefe, in denen nur die Adressen ausgetauscht werden. Man beschäftigt ein paar billige Kräfte, die die Rechtsverstöße dokumentieren, die Adressen raussuchen und dann rollt die Abmahnwelle. Man kennt das von den Abmahnwellen beim File-Sharing. Wenn nur ein Bruchteil zahlt, klingelt es auf dem Anwaltskonto und dem des „Mandanten“. Das können zum Beispiel Firmen sein, die Fotosammlungen aufkaufen und damit Rechteinhaber werden. Möglicherweise haben die gar kein Interesse, die Fotos zu verkaufen, sondern warten wie die Spinnen im Netz auf ihre Opfer.

Die „Motivation“ für eine Klage ist egal

Das klingt absurd? Das ist die Realität. Die Rechteinhaber werden natürlich niemals als Motiv „Gewinnmaximierung durch ein auf Abmahnungen basierendes Geschäftsmodell“ ins Feld führen, sondern sich als Opfer von Rechtsverletzern darstellen. Und selbst wenn es „Aasgeier“ sind: Die Gesetzgebung gibt ihnen das Recht, die Nutzungsrechtsverletzung zu verfolgen.

Die entscheidende Frage ist also, was man Teilen darf: Ohne Risiko darf man nur Fotos teilen, die „rechtefrei“ sind oder für die man die Erlaubnis zum Teilen hat. Das Problem: Woher bekommt man die Erlaubnis und woher weiß man, was rechtefrei ist und was nicht? Im Alltag ist das kaum zu entscheiden. Fast alle Facebook-Nutzer teilen beispielsweise Artikel von Medien, weil sie ihre Kontakte auf diese Informationen hinweisen wollen. Wird ein Vorschaubild mitgepostet, ist der Rechtsverstoß begangen. Punkt.

Außer, dies wurde ausdrücklich erlaubt. Mal ehrlich? Wann haben Sie vor dem Posten auf der Seite eines Anbieters recherchiert, ob im Impressum oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen das Teilen ausdrücklich erlaubt ist oder nicht? Tatsache ist: Wenn Sie das recherchieren, werden Sie feststellen, dass die allermeisten Anbieter – auch und gerade große Portale – die Rechtsinhaberschaft eindeutig feststellen. Somit ist jedes Posten von Fotos erstmal rechtlich fragwürdig.

Keine Klage heißt nicht kein Rechtsverstoß

Das trifft zum Beispiel auch zu, wenn Sie unsere Artikel teilen und automatisch erzeugte Vorschaubilder mitposten. Oder wenn Sie Artikel von Zeitungen oder anderen Medien mit Vorschaubild teilen. Von unserer Seite aus müssen Sie nichts befürchten, wir werden private Nutzer garantiert nicht abmahnen, denn aus unserer Sicht bewerten wir den Nutzen – nämlich das Verbreiten unserer Informationen – höher als einen Rechtsverstoß (zur Sicherheit unserer Leser/innen werden wir das künftig regeln). Doch wie sieht das bei anderen aus, beispielsweise Zeit Online oder dem SWR? Rechtsanwalt Schwenke:

Hier würde ich die Gefahr eher als gering einschätzen. Der Tatbestand ist gegeben, aber die Anbieter wägen zwischen Schaden und Nutzen ab. Der Nutzen des Teilens wird sicher höher bewertet, insofern würde ich bei professionellen und großen Anbietern eher kein Problem sehen. Bei Agenturen, Foto-Stock-Anbietern, Fotografen und kleineren Anbietern wird es riskant.

Wie bereits genannt: Es hängt vom Einzelfall ab. Davon gibt es aber täglich Millionen, beispielsweise durch das Teilen von lustigen Fotos, Tierbildern und so weiter. Rechtsanwalt Schwenke:

Die sind theoretisch auch überwiegend betroffen, sofern es alleinige Nutzungsrechte gibt. Wenn Sie Ihren Freundeskreis aber geschlossen halten und nicht-öffentlich posten, ist die Gefahr geringer, außer unter Ihren Freunden ist der, der die Rechte hält und Sie verklagt.

Rechtsanwalt Thomas Schwenke rät zur Vorsicht: Im Zweifel besser keine Fotos teilen. Foto: RA Schwenke

 

Sobald öffentlich geteilt wird, steigt die Gefahr von Abmahnungen

Merke: Wer viele Freunde sammelt, die er nicht kennt, erhöht in dieser Hinsicht das Risiko. Wer sich jetzt fragt, wieso das, was man seit langer Zeit macht und was ja alle machen, plötzlich ein Rechtsrisiko sein soll, bekommt die Antwort:

Geschützte Fotos zu teilen war schon immer ein Rechtsverstoß, nur jetzt gab es erst jetzt die erste Abmahnung, die ist durchgegangen und ab sofort muss man damit rechnen, dass hier Agenturen und Anwälte Geld verdienen wollen.

Der Fachanwalt Schwenke bestätigt unsere Einschätzung, dass es weniger um Rechtewahrung, als um Kohle machen geht:

Natürlich wird der Schutz behauptet werden. Ob das allerdings das wahre Motiv ist, dürfte manchmal fragwürdig sein. Man hört, dass es Agenturen gibt, die große Bildbestände aufkaufen und eng mit Kanzleien zusammenarbeiten. Mittlerweile gibt es Software, die auch Fotos identifizieren kann und dann scannen solche Firmen Postings, bis sie Treffer haben. Das kann man als verwerflich betrachten – rechtlich ist es einwandfrei zulässig und kann ein lukratives Geschäft bedeuten.

Es könnte auch kostenfrei zugehen – darauf sollte man nicht hoffen

Und natürlich muss der Rechteinhaber nicht abmahnen und er muss auch keine Rechnung stellen, eine Aufforderung zur Löschung wäre ein erster kostenfreier Schritt. So verhalten wir uns beispielsweise, wenn wir mit der Veröffentlichung von Inhalten, die uns gehören, auf anderen Internetseiten nicht einverstanden sind.

Es gibt aber auch Inhalte, die man vermeintlich problemlos teilen kann. Youtube-Videos beispielsweise. Aber leider droht auch hier die Abmahnfalle – wieder abhängig vom Einzelfall, wie Thomas Schwenke erklärt:

Bei youtube und anderen großen Portalen dieser Art willigt der Einsteller ins Sharen ein – er kann also keine Nutzungsrechtsverletzungen geltend machen. Außer, er hat Inhalte eingestellt, an denen er keine Reche besitzt, dann kann der Rechteinhaber gegen den Einsteller und gegen alle, die teilen vorgehen. Auch hier sollte man also vorsichtig sein, was man teilt. Nicht erlaubt sind Screenshots aus Filmen – dadurch fertigt man „Foto“-Kopien an. Sofern man die öffentlich macht, ist das eine Nutzungsrechtsverletzung, selbst wenn der Screenshot denselben Inhalt hat wie ein automatisch generiertes Vorschaubild.

Und wie sieht es mit Eltern aus, deren Teenager einen Facebook-Account haben und fleißig alles teilen, was ihnen gefällt?

Die Eltern haften meist nicht, wenn diese ihre Kinder auf den sorgsamen Umgang hingewiesen haben. Hier ist meist der Umfang von Nutzungsrechtsverletzungen und die Art und Weise entscheidend. Ausgeschlossen ist eine Haftbarkeit aber nicht.

Betroffen sind alle, die teilen

Die potenzielle Gefahr betrifft also alle die am meisten, die nicht-privat auf Facebook posten: Gewerbetreibende, Freiberufler, Firmen, Dienstleister, Vereine, Behörden, Verbände und so weiter. Die Überlegung, man betreibe ja nur ein kleines Angebot oder verdiene damit nur wenig oder biete als Verein einen Service an, bietet keinen Schutz. Sobald man Öffentlichkeit herstellt, kann man in der Falle sitzen. Und zwar unabhängig von Facebook, auch andere soziale Dienste wie Google+ sind betroffen, also jeder Dienst, der Vorschaubilder erzeugt.

Das betrifft uns auch selbst: Wir haben aktuell einen Rechtsstreit, der in Teilen auch Facebook-Vorschaubilder betrifft. Und ganz ehrlich? Das Problem war uns vorher nicht bekannt. Der Umgang mit Rechten gehört zwar zu unserer täglichen Arbeit und wir achten sehr verantwortlich auf ein einwandfreies Verhalten – aber auch wir müssen wie alle immer wieder dazulernen.

Für unsere Leserinnen und Leser werden wir für das Teilen unserer Inhalte Rechtssicherheit schaffen – soweit wir das können. In den nächsten Tagen werden wir einen Passus in unsere Nutzungsbedingungen aufnehmen, der ausdrücklich die Verwendung von Vorschaubildern für den privaten Gebrauch erlaubt.

Einen 100-prozentigen Schutz gibt es nicht

Tatsächlich können wir Ihnen ehrlicherweise damit keinen einhundertprozentigen Schutz vor Rechtsverfolgungen bieten, wenn Sie unsere Informationen teilen. Zur Erläuterung: Wir verwenden häufig fremdes Bildmaterial, das wir beispielsweise über Pressestellen zur Verfügung gestellt bekommen, sei es über die Gemeindeverwaltungen, das Landratsamt, Ministerien, die Polizei, Hilfsdienste, Feuerwehren, Parteien, Veranstaltungsunternehmen, Theater, Schulen, Vereine oder andere Anbieter, ob „öffentlich“ oder „privatrechtlich“. Wir gehen dabei davon aus, dass der jeweilige Zulieferer über die Nutzungsrechte verfügt und diese an uns weitergibt. Zur Absicherung fragen wir beim ersten Kontakt nach, ob das pauschal so zutrifft und bekommen das entsprechend bestätigt. Bei Pressestellen setzen wir das voraus.

In der Praxis kann es aber zu Rechtsstreitigkeiten kommen, wenn jemand behauptet, die Nutzungsrechte zu haben. Absurd? Nein, Tatsache und derselbe Fall, den Rechtsanwalt Schwenke am Beispiel von Youtube oben im Text erläutert hat. Und die Tatsache, dass es der Presse und anderen Medien erlaubt worden ist, heißt noch lange nicht, dass Sie als privater oder gewerblicher Nutzer ebenfalls „Veröffentlichungsrechte“ haben. Wir wiederum könnten umgehend den Betrieb einstellen, wenn wir dies tatsächlich für jedes Foto prüfen müssten. Der Verwaltungsaufwand wäre gigantisch. Wir müssen uns also selbst verlassen und können die Gefahr nicht ausschalten.

Genau das ist auch zum Teil Gegenstand eines aktuellen Rechtsstreits, den wir führen müssen: Eine Person behauptet, die alleinigen Nutzungsrechte für Fotos zu haben, die von der Pressestelle eines Unternehmens öffentlich als „Presseinformation“ zur Verfügung gestellt worden sind und bis heute als „Presseinformation“ downloadbar sind. Wir haben diese Fotos benutzt und sind dafür abgemahnt worden. Streitwert für jedes der drei Fotos: 3.000 Euro, also in Summe 9.000 Euro.

Die Gefahr lauert überall

Und obwohl der Hinweis von Rechtsanwalt Thomas Schwenke vermutlich überwiegend zutreffend ist, dass von großen Anbietern eher keine Gefahr droht: In unserem Fall hat die Pressestelle einer Firma eines sehr großen Medienkonzerns hier in der Region diese Fotos zur Verfügung gestellt und die abgebildete Person hat uns wegen der Nutzung abgemahnt. Ob das zulässig ist, müssen wir nun vor Gericht klären. Bei vollem Prozesskostenrisiko in Höhe von mehreren tausend Euro. Da dies zur Zeit ein schwebendes Verfahren ist, äußern wir uns aktuell nicht, werden Sie aber informieren, wenn der Prozess abgeschlossen ist.

Um es Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, noch einmal an einem Beispiel zu verdeutlichen: Die Gefahr lauert überall. Beispielsweise bei Ihrem Verein. Der hat ganz korrekt einen Bilderdienst abonniert und bezahlt diesen für die Nutzung von Fotos. Oder kauft Fotos von einem Sportfotografen zur Verwendung auf der eigenen Website. Soweit ist alles korrekt. Der Verein hat die Nutzungsrechte erworben. Was aber steht im „Kleingedruckten“? Hat der Vorstand das geprüft oder verlassen Sie sich darauf, „dass das alles schon in Ordnung ist“? Dürfen Vereinsmitglieder oder andere Personen die Vereinsmeldungen inklusive Vorschaufoto „teilen“? Das kann sein, das kann aber auch nicht sein. Und wenn diese Rechte nicht genehmigt worden sind, begeht jeder, der ein Vorschaubild oder ein anderes teilt, einen potenziellen Rechtsverstoß, der abmahnfähig ist. Wenn Sie dann behaupten, Sie hätten das nicht gewusst, hilft Ihnen das im Zweifel erstmal nichts.

Ein anderes aktuelles Beispiel: In den vergangenen Wochen ist das Foto eines vermissten Jugendlichen aus Mannheim in Facebook geteilt worden. Der Junge wurde mittlerweile tot aufgefunden. Mit dem Tod verfallen die Persönlichkeitsrechte nicht und die Nutzungsrechte erst nach dem Tod des Urhebers, also der Person, die das Foto gemacht hat. Sie halten das für ein makabres Beispiel? Das interessiert die Gerichtsbarkeit nicht: Wer dieses Foto verwendet hat, könnte das Persönlichkeitsrecht der Person verletzt haben. Und ganz sicher liegt ein Urheber- und Nutzungsrechtsverstoß vor.

Und wenn Sie sich bereits mit der Problematik befasst haben und denken: Google darf doch auch Vorschaubilder anzeigen, dann liegen Sie richtig, aber die Schlussfolgerung, Ihnen wäre das auch erlaubt, ist falsch. Suchmaschinen verwenden dafür eine technische Funktion ohne die eine Suchmaschine wenig Sinn machen würde. Rechteinhaber, die das nicht wollen, müssen ihre Inhalte schützen und können durch technische Einstellungen eine automatisierte Erfassung verhindern. Sie als „Teiler“ von Inhalten sind aber kein Automat, sondern eine willentlich handelnde Person.

Thomas Schwenke bringt die aktuelle Rechtssituation auf den Punkt:

Es ist fast unmöglich, keinen Rechtsverstoß zu begehen.

Außer, man lässt die Finger von Facebook und anderen Diensten.

Hier ist der Gesetzgeber gefordert, dringend Abhilfe zu schaffen. Sprechen Sie Ihre Abgeordneten an. Teilen Sie unseren Artikel und helfen Sie, das Thema bekannt zu machen. Es betrifft tatsächlich jeden, der Informationen im Internet teilt – abhängig vom Einzelfall. Und warnen Sie andere vor Rechteinhabern, die darauf aus sind, andere mit teuren Abmahnungen zu überziehen.

Links:

Zeit online: Abmahnung wegen eines Bildchens auf Facebook

hr: Vorsicht bei Facebook-Vorschaubildern

http://rechtsanwalt-schwenke.de

RA Schwenke zum Abmahnfall

Praxistipps von RA Schwenke

Hinweis: Wir werden in Zukunft immer wieder darauf aufmerksam machen, welche Leistung wir Ihnen anbieten. Die Zitate von Rechtsanwalt Schwenke entstammen einem Interview für das lokaljournalistische Netzwerk istlokal.de. Für dieses Interview wurden inklusive Vorrecherche, Gespräch und Produktion rund fünf Stunden Arbeit aufgewendet. Für diesen Text wurden inklusive Recherche rund acht Stunden Arbeit aufgewendet. Wir bieten unseren Leser/innen diese Leistung kostenfrei an. Wenn Sie unsere Arbeit mit einer freiwilligen Zahlung unterstützen wollen, weil Sie diese unterstützen wollen oder selbst Nutzen daraus gezogen haben, sind wir dafür sehr dankbar. Ebenso, wenn Sie uns bei den Kosten für den Rechtsstreit unterstützen wollen. Schreiben Sie uns bitte eine email an redaktion (at) rheinneckarblog.de, wir teilen Ihnen dann gerne unsere Bankverbindung mit. Eine Spendenquittung können wir nicht ausstellen.

Dokumentation: Reaktionen auf die Fischfutter-Affäre Ströbele

Weinheim/Heddesheim/Berlin, 27. November 2011. Die Abmahnung einer unserer Schlagzeilen durch das Anwaltsbüro des Berliner Bundestagsabgeordneten Hans-Christian Ströbele (Bündnis90/Die Grünen) hat zu einer Welle der Empörung geführt. Wir dokumentieren eine Auswahl dieser Reaktionen auf den Vorgang.

Wir hatten über einen Vorfall am Weinheimer Waidsee berichtet. Der Artikel erschien am Dienstag, den 22. November 2011. Bis zum Vormittag des 24. November 2011 war er rund 1.800 Mal aufgerufen worden.

Um 09:25 Uhr wurden wir per Fax abgemahnt. Gegen 14:00 Uhr korrigierten wir die Überschrift und erweiterten den Artikel um die Information der Abmahnung.

Bis zum späten Samstagabend wurde unser Artikel rund 55.000 Mal aufgerufen, 235 Kommentare wurden veröffentlicht (rund 50 gelöscht), rund 3.700 Facebook-Nutzer haben den Artikel „geliket“, über Twitter gab es über lange Zeit weit über 200 Tweets pro Stunde. Mit anderen Worten – der Text und das Thema hat deutschlandweit eine enorme Aufmerksamkeit erlangt.

Mindestens zwei Mal hat unser Server den vielen Zugriffen nicht Stand gehalten – teils versuchten über 3.000 Leser gleichzeitig auf den Artikel zuzugreifen. Nur der Umzug auf einen Hochleistungsserver und ein engagierter Support unseres Providers Domain-Factory machten eine Erreichbarkeit des Artikels möglich.

Die „Bild-Zeitung“ machte Ströbele zum „Verlierer des Tages„, die Welt schrieb unter der Schlagzeile: „Ströbele, seine Frau und die Affäre Fischfutterkugel„, der bekannte Strafverteidiger Udo Vetter fragte: „Ströbele mahnt ab: Was ist eine Anzeige?„, der Berliner Tagesspiegel schrieb: „Ströbele geht juristisch gegen Blogger vor„, auf Facebook verlinkte uns die Seite „Gegen die Jagd auf Karl-Theodor zu Guttenberg“ mit 334.000 Fans (was zunächst zu einem Absturz unseres Servers führte), dutzende Blogs und News-Seiten nahmen das Thema auf, verbreiteten es weiter und zogen wiederum Interesse und Kommentare auf sich.

Wir dokumentieren eine Übersicht über Onlinezeitungen und Blogs, die die Nachricht über die „Futtermittel-Affäre“ des Berliner Bundestagsabgeordneten Hans-Christian Ströbele (Bündnis90/Die Grünen) verbreiteten und kommentierten (Stand: 28. November 2011). Die Auflistung ist alphabetisch geordnet.

Recherche: Martin Heilmann (Tegernseer Stimme, zur Zeit als Gast-Redakteur in unserer Redaktion.)

  • aristo.excusado.net | http:// /comments.php?y=11&m=11&entry=entry111125-000131 | „Erstaunlich, wie kleinkariert mancher Zeitgenosse sein kann.“ Schilderung des Tathergang am Waidsee
  • Berliner Morgenpost | http://www.morgenpost.de/printarchiv/panorama/article1839007/Stroebele-und-das-Fischfutter.html | Prozess: Ströbele und das Fischfutter
  • blog.esowatch.com/ | http://blog.esowatch.com/?p=5391 | Wer für einen friedlichen Dialog mit den Taliban eintritt, selbst aber nicht mit 13-jährigen Jungs reden kann, hat seine Glaubwürdigkeit verspielt – der Kaiser ist nackt
  • blog.fefe.de/ | http://blog.fefe.de/?ts=b02e3206 | Lieber Herr Ströbele, wenn Sie das hier lesen: ziehen Sie ganz schnell den Eisenberg zurück und entschuldigen Sie sich bei dem Blog
  • blog.rekursivparadoxon.eu | http://blog.rekursivparadoxon.eu/2011/11/26/strobele-geht-baden/ | Wenn der Hans-Christian Ströbele (Grüne) das gemacht hätte, was man bei einem Jungendstreich so macht, nämlich herzlich darüber lachen und sich an die eigenen Jugendstreiche erinnern
  • bz-berlin.de | http://www.bz-berlin.de/archiv/meine-frau-hatte-eine-woche-kopfschmerzen-article1328763.html | „Meine Frau hatte eine Woche Kopfschmerzen“
  • tagesspiegel.de | http://www.tagesspiegel.de/berlin/stroebele-geht-juristisch-gegen-blogger-vor/5890128.html | Bundestagsabgeordnete Hans-Christian Ströbele (Grüne) geht juristisch gegen einen Blog vor, der seiner Ansicht nach unzulässige und falsche Informationen über ihn und seine Frau verbreitet hat.
  • tagesspiegel.de | http://www.tagesspiegel.de/meinung/lesermeinung/stroebele-es-war-ein-unerfreuliches-urlaubserlebnis/5895494.html | Leserbrief/Leserkommentar von Herrn Ströbele persönlich
  • tobiasgillen.de | http://www.tobiasgillen.de/?p=4178 | Ströbele würde vielleicht gut daran tun, einen Gang zurück zu rudern und mal ein wenig das Feuer aus der Angelegenheit zu nehmen. Die Reaktionen in der Blogosphäre und auf Twitter deuten auf viel Gegenwind.
  • welt.de | http://www.welt.de/politik/deutschland/article13737206/Stroebele-seine-Frau-und-die-Affaere-Fischfutterkugel.html | Was geschah wirklich am Weinheimer Waldsee mit Christian Ströbele und seiner Frau?
  • welt.de | http://www.welt.de/politik/deutschland/article13739330/Fischfutter-Affaere-Stroebele-legt-auf-Facebook-nach.html | Ströbele rechtfertigt sich in der „Fischfutter-Affäre“: Seine Frau sei mit einem „Plastikgeschoss“ attackiert worden, der Ärger also verständlich.
  • Westdeutsche Zeitung | http://www.wz-newsline.de/home/panorama/kopf-des-tages/hans-christian-stroebele-contra-heddesheimblog-der-fischfutter-fall-1.830506 | Ströbele contra Heddesheimblog: Der Fischfutterfall
  • zukunftskinder.org | http://www.zukunftskinder.org/?p=16479 | „Ein Mann in Herrn Ströbels Position muss einfach die Contenance wahren!“ Artikel weißt auf Unterlassungsklage gegen Heddesheimblog hin und dass Frau Ströbele Anzeige erstattete.

Wenn Sie weitere Vorschläge für diese Dokumentation haben, können Sie uns diese gerne per email: redaktion [at] heddesheimblog.de zusenden.

Vorfall am Waidsee - Vorwurf der "gefährlichen Körperverletzung"

Ehefrau von Bundestagsmitglied Christian Ströbele (Grüne) zeigte 13-jährigen Heddesheimer an

Weinheim/Heddesheim/Mannheim, 22. November 2011. (red/korrigiert) Anfang August war der Bundestagsabgeordnete Hans-Christian Ströbele mit seiner Frau Juliana Ströbele-Gregor im Weinheimer Waidsee schwimmen. Dort, wo schwimmen eigentlich nicht erlaubt ist. Jugendmitglieder eines Anglervereins schossen „Futterkugeln“ ins Wasser – eine davon traf Frau Ströbele-Gregor am Kopf. Hans-Christian Ströbeles Ehefrau zeigte den Jungen in Begleitung ihres Mannes daraufhin wegen „gefährlicher Körperverletzung mittels einer Waffe“ an.

Hans-Christian Ströbele. Seine Ehefrau zeigte einen 13-jährigen Jungen wegen angeblich "gefährlicher Körperverletzung" an. Bild: Wikipedia/Codeispoetry, CC BY-SA 3.0

Anmerkung der Redaktion: Hans-Christian Ströbele hat uns durch den Berliner Anwalt Johannes Eisenberg am 25. November, 09:25 Uhr, wegen „Verletzung der Persönlichkeitsrechte“ abmahnen lassen. Wir sollen es bei einer Vertragsstrafe von 10.000 Euro unterlassen, den Satz „Bundestagsmitglied Christian Ströbele (Grüne) zeigte 13-jährigen Heddesheimer an“ zu wiederholen. Wir sollen Herrn Ströbele die Anwaltskosten von 775,64 Euro erstatten. Die Verpflichtung sollen wir bis heute, 25. November, 18:00 Uhr, abgeben

Wir versuchen zur Zeit, unseren Rechtsanwalt zu erreichen, was Freitagnachmittag nicht einfach ist. Nach den Gesprächen mit unseren Quellen, darunter die Staatsanwaltschaft Mannheim, hatten wir keinen Grund zum Zweifel an unserer Überschrift. Tatsächlich hat uns die Staatsanwaltschaft zunächst unsere Frage, ob es zutreffe, dass Herr Ströbele eine Anzeige erstattet hat, bestätigt. Auf unsere heutige Nachfrage und Prüfung der Akte wurde konkretisiert, dass Herrn Ströbeles Ehefrau Strafanzeige und Strafantrag im Beisein ihres Mannes gestellt hat. Deshalb haben wir ohne Anerkennung einer Rechtspflicht oder einer Kostenübernahme diesen Satz umgehend korrigiert.

Wir hatten auch Herrn Ströbele am 22. November (!) schriftlich um Antwort zur Sachlage gebeten – sofern Herr Ströbele geantwortet hätte, hätten wir natürlich sofort eine Korrektur vorgenommen. Tatsächlich verbittet sich Herr Ströbele laut anwaltlichem Schreiben jeglichen Kontakt von uns zu ihm – wir sollen nur über seinen Anwalt mit ihm kommunizieren und nahezu 800 Euro bezahlen. Der Anwalt hat uns darüber hinaus auch „jedwede auch nur indirekte publizistische Nutzung“ der Abmahnung verboten. Wir nutzen die Abmahnung in keinster Weise publizistisch, informieren aber unsere Leserinnen und Leser über diese skandalöse Reaktion.

Herr Ströbele ist als Anwalt erfahren genug, um zu wissen, dass uns bei Einschaltung eines eigenen Anwalts die doppelten Kosten entstehen. 1.550 Euro für die Korrektur, dass nicht er persönlich, sondern seine Ehefrau in seinem Beisein die Anzeige gegen das Kind vorgenommen hat, erscheint uns weniger geeignet, „Persönlichkeitsrechte“ zu schützen, als vielmehr eine freie Berichterstattung abstrafen zu wollen.

Wie gesagt: Herr Ströbele hat unsere Daten gehabt, hätte jederzeit eine Korrektur senden können oder das heute scheinbar in Vergessenheit geratene Mittel der „Gegendarstellung“ nutzen können.

Sofern Sie uns unterstützen möchten, bitten wir um eine Spende, denn wir rechnen wegen des Rufs von Anwalt Eisenberg mit einem Verfahren und Kosten von bis zu 5.000 Euro in erster Instanz, sofern die Sache vor Gericht geht. Und mit einer Verdoppelung, sollte eine zweite Instanz nötig sein. Wir werden die eingegangenen Spenden ausschließlich für die Rechtskosten verwenden.

Wir werden fortlaufend über die Höhe der eingegangenen Spenden berichten. Die Namen der Spender behandeln wir anonym, auf Wunsch nennen wir sie auch. Geld, das nicht für dieses Verfahren benötigt wird, werden wir dem Verein „Journalisten helfen Journalisten“ spenden, die vor allem Journalisten in Krisenregionen unterstützen. Dort wird selten abgemahnt, dafür vorzugsweise gefoltert und geschossen, um Berichterstatter (mund)tot zu machen.

Bankverbindung: Hardy Prothmann, comdirect Konto: 218213700, BLZ: 20041133

Aktueller Spendenstand (01. Dezember, 12:00 Uhr)  paypal/Konto: 2034,90 Euro (74 Spenden zwischen 1,00 und 300,00 Euro). Vielen Dank!
Sascha Pallenberg (Taiwan) hat sich bereit erklärt, die Abmahngebühren von 775 Euro zu übernehmen, falls wir diese zahlen müssen.

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Die Staatsanwaltschaft Mannheim bestätigte auf unsere Anfrage die Anzeige. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wurden eingestellt, da der Junge mit 13 Jahren erstens strafunmündig ist und die Ermittlungen der Polizei keinen Vorsatz ergaben. Am 03. August waren Herr Ströbele und seine Frau im See schwimmen, allerdings nicht im erlaubten Bereich des kostenpflichtigen Strandbads, sondern als „Schwarzschwimmer“.
Treffer am Kopf
Vier minderjährige Jungs eines Angelvereins verbrachten hier einen Teil ihrer Sommerferien und schossen im südlichen Teil des Waidsees Futterkugeln (Boilies) mit einer Futterschleuder ins Wasser, um Fische anzulocken. Versehentlich, so die Jungen, wurde dabei Frau Ströbele am Kopf getroffen.
Der Jugendwart bestätigte uns gegenüber den Vorgang und sagte: „Der Vorwurf eines absichtlichen Treffers ist absurd. Man kann überhaupt nicht genau mit solch einer Schleuder ein Ziel treffen. Und die Jungs sind sehr verantwortungsbewusst. Sie haben die Frau im Wasser nicht gesehen. Die hatte an dieser Stelle auch nichts zu suchen, weil hier schwimmen nicht erlaubt ist.“Im Anschluss entwendete Herr Ströbele nach den Schilderungen der beteiligten Personen sehr zornig dem Jungen die Futterschleuder, schrie die Kinder an und „konfiszierte“ die Schleuder. Er soll mit einer Anzeige gedroht haben, obwohl sich die Jungs und zwei erwachsene Angler um Deeskalation bemüht haben und die Jungen sich entschuldigt haben sollen. Die Anzeige durch seine Frau in seinem Beisein erfolgte nach unseren Informationen einen Tag später bei der Weinheimer Polizei.
Außer Rand und Band
Der aufgebrachte Ströbele ließ sich nach Angaben der Beteiligten am „Tatort“ nicht beruhigen. Auf den Hinweis, dass die Frau sich außerhalb des Schwimmbereichs im Wasser aufgehalten habe, soll den Mann noch zorniger gemacht haben. Das täte nichts zur Sache. „Der Mann war außer Rand und Band und völlig uneinsichtig“, so ein Zeuge.Man habe den Eheleuten Ströbele ein „erzieherisches“ Gespräch mit den Jungs angeboten, was diese aber nicht annehmen wollten.

Die Polizei Weinheim hatte den Vorgang aufgenommen, die Anzeige wurde von der Staatsanwaltschaft Mannheim bearbeitet, da der „tatverdächtige“ Junge in Heddesheim wohnt und damit im Zuständigkeitsbereich der Mannheimer Staatsanwaltschaft fällt. Weil kein Vorsatz erkennbar war und der Junge mit 13 Jahren strafunmündig ist, wurde das Verfahren eingestellt.

Anmerkung der Redaktion:
Herrn Ströbele haben wir nicht erreichen können und eine Anfrage per email gestellt. Sollte er sich äußern, werden wir den Artikel aktualisieren. (Hat sich erledigt, in der Zwischenzeit hat Herr Ströbele „Kontakt mit uns aufgenommen“.) 🙁