Samstag, 03. Juni 2023

Die GEZ geht in Heddesheim um

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Guten Tag!

Heddesheim, 27. April 2010. Eine Leserin hat die Redaktion darauf aufmerksam gemacht, dass GEZ-Kontrolleure zur Zeit in Heddesheim „Haushalte abklappern“, um sich nach dem Stand der Anmeldung rundfunkgebührenpflichtiger Geräte zu erkundigen.

Die wichtigste Information ist: GEZ-Kontrolleure haben kein Recht, die Wohnung zu betreten. Sie haben auch kein Recht, ungefragt ein Grundstück zu betreten. Handeln sie dagegen, begehen sie Hausfriedensbruch.

Wird die Haustür geöffnet, ist es rechtlich umstritten, zu welchen Auskünften man verpflichtet ist. Im Zweifel verweigern Sie die Auskunft und bitten um schriftliche Anfrage.

Das Unabhängige Landeszentrum für den Datenschutz hat eine umfassende Übersicht zum Thema GEZ aufgestellt. Darin heißt es:

„Muss ich der GEZ antworten, auch wenn ich alle Empfangsgeräte angemeldet habe oder gar keine Geräte bereithalte?

Die Auskunftspflichten gegenüber der GEZ sind im Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) geregelt. Danach besteht zum einen die Pflicht, Beginn und Ende des Bereithaltens eines Rundfunkempfangsgerätes zum Empfang von sich aus anzuzeigen. Die Gebührenpflichtigen müssen zudem einen Wohnungswechsel bekannt geben. (§ 3 Abs. 1 RgebStV)

Daneben gibt es die Pflicht, der zuständigen Landesrundfunkanstalt auf Nachfrage Auskunft über diejenigen Tatsachen zu geben, die Grund, Höhe und Zeitraum ihrer Gebührenpflicht betreffen. Von dieser Pflicht erfasst sind sowohl Rundfunkteilnehmer als auch Personen, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass sie ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithalten und dies nicht oder nicht umfassend nach § 3 Abs. 1 und 2 angezeigt haben. Die Auskunft kann auch von Personen verlangt werden, die mit den zuvor genannten Personen in häuslicher Gemeinschaft leben.

Wer nicht zu diesem Personenkreis gehört, muss der GEZ also nicht antworten. Dies gilt für Personen, die weder Radio noch Fernseher bereithalten. Aber auch diejenigen, die nur ein Radio besitzen und dieses angezeigt haben, sind nach übereinstimmender Auffassung der Landesdatenschutzbeauftragten, die zur Kontrolle der Rundfunkgebühren ermächtigt sind, nicht verpflichtet, weitere Auskünfte zu geben (Mehr dazu im 10.Tätigkeitsbericht des Brandenburgischen Landesdatenschutzbeauftragten ) Dagegen sind die mit Gebührenschuldnern in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen zur Auskunft verpflichtet. Dies gilt allerdings nicht für Kinder unter 14 Jahren; darüber hinaus ist auch fraglich, ob die Vorschrift Jugendliche unter 18 Jahren erfasst, die nicht über eigene Geräte und eigenes Einkommen verfügen.

Allerdings sehen sich viele Personen, die nicht auskunftspflichtig sind, doch zur Antwort genötigt, da die GEZ auch in diesen Fällen bei ausbleibender Antwort eine Eskalationsstrategie verfolgt. In wohl meist drei aufeinanderfolgende Schreiben werden immer bedrohlichere Formulierungen verwendet, die die Assoziation aufkommen lassen sollen, es würden demnächst hoheitliche Maßnahmen ergriffen. Mangels entsprechender Befugnisse kommt es dazu naheliegender Weise jedoch nicht.“

Es gibt immer wieder Berichte, dass die GEZ-Kontrolleure unlautere Methoden verwenden. Sollten Sie das Gefühl haben, dass etwas mit der Befragung oder er Erhebung von Daten nicht in Ordnung ist, können Sie Ihre Beschwerden hierhin richten:

Datenschutzbeauftragter Südwestrundfunk
Prof. Dr. Armin Herb
Neckarstraße 230
70190 Stuttgart
Telefon: 0711 / 929 – 3014
Telefax: 0711 / 929 – 3019
Email: datenschutz@swr.de
Internet: http://www.swr.de/unternehmen/unternehmen/datenschutz.html

Link:
GEZ-weitere Informationen

Einen schönen Tag wünscht
Das heddesheimblog

Über Hardy Prothmann

Hardy Prothmann (50) ist seit 1991 freier Journalist und Chefredakteur von Rheinneckarblog.de. Er ist Gründungsmitglied von Netzwerk Recherche. Er schreibt am liebsten Porträts und Reportagen oder macht investigative Stücke.