Sonntag, 02. April 2023

Auf Kahlschlag folgt Kahlschlag: Kessler vs. Klemm

Eklat um Rückschnitts-Anzeige

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Die untere Naturschutzbehörde hatte nichts gegen die Abholzung.

 

Heddesheim, 24. September 2012. (red/la) Die Gemeinderatssitzung war fast beendet, als Michael Kessler nur noch einige Ankündigungen verlesen wollte. Eine davon war, dass die Anzeige von Kurt Klemm (Grüne) gegen ihn abgewiesen wurde. Kessler ging daraufhin mit Klemm hart ins Gericht und provozierte einen Eklat.

Von Reinhard Lask

Am Ende der vergangenen Gemeinderatssitzung kam es zu einem Eklat. Nachdem alle Tagesordnungspunkte abgearbeitet waren standen nur noch die Bekanntgaben auf der Liste. Doch die hatten es in sich. Bürgermeister Michael Kessler verkündete, dass die Anzeige von Gemeinderat Kurt Klemm gegen ihn von der zuständigen Behörde abgewiesen worden sei. Klemm hatte Kessler als Chef der Verwaltung für eine angeblich gesetzeswidrige „Rückschnittsmaßnahme“ am Badesee angezeigt.

Kessler wandte sich danach direkt an Kurt Klemm:

Ihre Anzeige, Herr Klemm war völlig überzogen. Sie beschädigen damit die Reputation der Mitarbeiter der Gemeinde.

Man habe nun bestätigt bekommen, dass alles rechtmäßig gewesen sei:

Ich bin froh, dass die Mitarbeiter nun Rückendeckung bekommen haben.

Das wollte Klemm nicht auf sich sitzen lassen.

Mir geht es nicht um Sie persönlich. Ich habe zu keiner Zeit Mitarbeiter beleidigt oder gesagt diese hätten rechtswidrig gehandelt.

Er habe eine Anzeige gegen den Auftraggeber gestellt. Er habe sich mehr als 50 Jahre für Naturschutz engagiert. Er sei nach wie vor der Ansicht, dass der Rückschnitt massiven Schaden verursacht habe. Zudem sei er auch von Mitarbeitern der Unteren Naturschutzbehörde zur Anzeige ermutigt worden, damit solchem Aktionen Einhalt geboten werde.

Kessler wurde nun sichtlich ungehalten:

Die untere Naturschutzbehörde hat die Anzeige als nicht zutreffend zurückgewiesen.

Es kam zu einer lauten Auseinandersetzung zwischen beiden. Dabei fiel Kessler seinem Kontrahenten immer wieder ins Wort, wenn er sich rechtfertigen wollte:

Fotografieren sie nicht die Mitarbeiter und belästigen Sie diese nicht,

warf Kessler dem grünen Gemeinderat vor. Der bestritt jemals Mitarbeiter der Stadt fotografiert noch sonst wie belästigt zu haben. Im weiteren Verlauf der hitzigen Debatte forderte Kessler mehrmals Klemm auf „still zu sein“ und sagte, dass Klemm nicht verstehe, was er behaupte. Klemm erwiderte, dass er sich weiterhin für die Umwelt einsetzen werde und sich nicht einschüchtern lasse.

Kurz nach Ende des Schlagabtauschs verließ der sichtlich erschöpfte grüne Gemeinderat für einige Minuten den Sitzungssaal, während Kessler mit den Bekanntgaben fortfuhr.

Wir dokumentieren die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde nach einer Pressemitteilung der Gemeinde:

„Die naturschutzrechtliche Beurteilung richtet sich nach den Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes. Durch die Rodungsarbeiten wurden keine Schutzgebiete oder Biotopstrukturen i.S.d. § 23 ff. Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) berührt. Der Eingriffstatbestand liegt in diesem Fall nach § 14 BNatSchG nicht vor, da durch die durchgeführte Maßnahme keine erhebliche Beeinträchtigung von Naturhaushalt und Landschaftsbild entstanden ist.

Da die Rodungsarbeiten im Zeitraum Dezember 2011 bzw. Januar 2012 durchgeführt wurden, konnte kein Verstoß gegen die Vorschriften des § 39 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 BNatSchG festgestellt werden. Zudem konnte kein nachweislicher Verstoß gegen die Vorschriften zum besonderen Artenschutz nach § 44 BNatSchG festgestellt werden. Nach Ihrer Stellungnahme wurde der betroffene Bereich durch geschultes Personal 2-fach intensiv vor der Rückschnittsmaßnahme bzgl. Brut- oder Ruheplätzen begutachtet. Hierbei sind zwei Brutplätze in Bäumen entdeckt worden, welche weder entfernt noch beeinträchtigt wurden.

Ob daneben weitere Bäume mit geschützten Fortpflanzungs- und Ruhestätten (insbesondere Baumhöhlen) beseitigt wurden, kann im Nachhinein nicht mehr festgestellt werden.

Aus naturschutzfachlicher Sicht bestehen keine Bedenken gegen die durchgeführten Rodungsarbeiten, da dadurch eine langfristige Stabilisierung des Uferbewuchses an dieser Stelle herbeigeführt wurde (Verjüngung des Gehölzbestandes). Mit dem angefallenen Material wurde eine ökologisch sehr wertvolle Benjesheckes fachgerecht angelegt. Laut Aussagen der Mitarbeiter Ihrer Gemeinde, soll diese auch in Zukunft, als freiwillige Selbstverpflichtung der Gemeinde, weiter ausgebaut und gepflegt werden.“