Mittwoch, 07. Juni 2023

Vorwürfe, Recherchen und Ergebnisse II

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Guten Tag,

Sie lesen hier die Antwort der Gemeinde vom 30. Juni 2009 auf die Recherchefragen des heddesheimblogs vom 26. Juni 2009, ob Frau Ursula Brechtel eine Angestellte der Gemeinde ist und damit Gemeinderätin sein darf oder nicht?

Antwort der Gemeinde Heddesheim:

„Es trifft zu, dass die Gemeinde Trägerin der VHS ist. Sie betreibt die VHS als unselbständige Einrichtung und hat dazu eine Satzung erlassen.

Es trifft zu, dass Frau Brechtel die VHS leitet, und zwar ehrenamtlich.

Frau Brechtel ist keine Beschäftigte der Gemeinde. Sie wird auch nicht im Rahmen des so genannten „400-Euro-Gesetzes“ als geringfügig Beschäftigte entlohnt. Sie erhält lt. Satzung eine Entschädigung in Höhe von EUR 400/Monat.

Der damalige Bürgermeister hatte 1983 geprüft, ob die ehrenamtliche Leitung der VHS in Anbetracht der Gemeinderatstätigkeit von Frau Brechtel schädlich ist. Die Prüfung verlief negativ.

Im Übrigen findet nach jeder Gemeinderatswahl eine Prüfung des Gremiums statt, ob bei den gewählten Personen ein Hinderungsgrund nach § 29 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg vorliegt. Dieser Tagesordnungspunkt wird am 20.07.2009 behandelt.“

Die Antwort der Gemeinde ließ Fragen offen:
Gibt es einen Unterschied zwischen einer „geringfügigen Beschäftigung“ und einer „ehrenamtlichen Tätigkeit“, wo doch beide mit 400 Euro „entlohnt werden? Der juristische Laie fragt sich das.

Darf ein Bürgermeister „prüfen und entscheiden“, ob ein „Hinderungsgrund vorliegt“?

Hat sich die Gesetzeslage seit 1983 verändert?

Lesen Sie hier den Fortgang der Recherche.

Über Hardy Prothmann

Hardy Prothmann (50) ist seit 1991 freier Journalist und Chefredakteur von Rheinneckarblog.de. Er ist Gründungsmitglied von Netzwerk Recherche. Er schreibt am liebsten Porträts und Reportagen oder macht investigative Stücke.