Guten Tag,
ein Leser hat uns im Kommentar darauf aufmerksam gemacht, dass unsere Meldung „Rhein-Neckar-Kreis nicht im Europäischen Parlament vertreten“ einen Fehler aufweist. Der Kreis sei sehr wohl durch die gewählte Abgeordnete Franziska Brantner (Grüne) vertreten.
Wir wollen uns nicht streiten und sagen: Unsere Meldung ist korrekt, der Leser hat aber auch irgendwie Recht.
Die Auflösung:
Die Parteien treten zur Europawahl mit Bundes- und Landeslisten an. Eine Landesliste haben aber nur CDU/CSU. Das bedeutet, die CSU muss auch „bundesweit“ über fünf Prozent kommen, um Abgeordnete nach Straßburg ins Europäische Parlament entsenden zu können. Die CDU kann sich diese Landeslisten erlauben, weil sie stärkste Kraft ist.
Die anderen Parteien verwenden die Bundeslisten und definieren selbst, für welche Regionen oder Bundesländer ihre Abgeordneten zuständig sind.
Der deutsche Presseattaché des Europäischen Parlaments, Jens Pottharst, sagt: „Die Parteien sind frei, wohin sie ihre Abgeordneten verordnen, dabei sind auch Kunstbegriffe möglich, sofern nicht genug Abgeordnete für jedes Bundesland zur Verfügung stehen.“
Frau Brantner könnte deshalb genauso gut für Schleswig-Holstein oder Bayern zuständig sein. Das liegt im Ermessen der Partei. Tatsächlich ist sie nach der Festlegung der Grünen für die „Metropolregion Rhein-Neckar-Pfalz“ zuständig.
Noch nie gehört? Wir auch nicht. „Rhein-Neckar-Pfalz“ ist symbolisch gemeint und vereint nach Aussage der Grünen die Regionen mit den Städten Mannheim-Heidelberg-Ludwigshafen.
So gesehen, ist Frau Brantner also auch für den Rhein-Neckar-Kreis zuständig.
Insgesamt gibt es nach dieser Europawahl 14 Vertreter von Bündnis90/Die Grünen im Europäischen Parlament, fehlen also noch zwei, um alle 16 Bundesländer abzudecken.
Einen schönen Tag wünscht
Das heddesheimblog
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