Sonntag, 02. April 2023

Gemeinderat stellt Bebauungsplanverfahren und Veränderungssperre ein

Gebiet Schul- und Unterdorfstraße: Planung und Sperre eingestellt

Print Friendly, PDF & Email

Heddesheim, 16. Mai 2013. (red/aw) Die Vorhaben der Gemeinde Heddesheim, dass Gebiet zwischen Schul- und Unterdorfstraße mit einem Bebauungsplan sowie einer Veränderungssperre zu versehen, ist eingestellt. Nach Analysen der konkreten Entwicklungsmöglichkeiten wurde sowohl das Bebauungsplanverfahren als auch die in diesem Zusammenhang ausgesprochene Veränderungssperre aufgehoben. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans und dem Erlass der Veränderungssperre verfolgte die Gemeinde das Ziel, das zentral im Ortskern gelegene Areal einer geordneten städtebaulichen Entwicklung zuzuführen. Dieses Ziel wurde nicht erreicht.

Von Alexandra Weichbrodt

Im Oktober 2010 hatte der Heddesheimer Gemeinderat in einer Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplans „Zwischen Unterdorf- und Schulstraße“ beschlossen, um den Ortskern einer geordneten städtebaulichen Entwicklung unterzuordnen. Zur Klärung baulicher Entwicklungsmöglichkeiten, insbesondere für die rückwärtigen Grundstücksbereiche wurden im Jahr 2012, also eineinhalb Jahre später, die Eigentümer des Plangebiets bezüglich ihrer konkreten Nutzungs- und Bebauungsabsichten befragt.

Die Erhebung erfolgte durch Professor Karl Ziegler der Technischen Universität Kaiserslautern und seinem Team. Die Ergebnisse der Fragebögen peäsentierte er nun dem Gemeinderat. Von insgesamt 52 angeschriebenen Eigentümern gingen 43 Rückmeldungen bei der Gemeinde Heddesheim ein. Dies entspricht einer „guten Rücklaufquote von 83 Prozent“, so der Professor.

Kompliment an die Heddesheimer Bürger, das ist enorm. Solche Rücklaufquoten erlebt man selten.

Keine erkennbare Gefahr einer untergeordneten Entwicklung

Zusammenfassend beschreibt Professor Ziegler die Ergebnisse der Befragung so:

„Es kann festgehalten werden, dass seitens der Eigentümer insgesamt nur ein sehr geringes Interesse für bauliche bzw. grundstücksbezogene Veränderungen, insebesondere im rückwärtigen Bereich, besteht. Die wenigen Planungsabsichten liegen vereinzelt im Plangebiet verteilt, so dass sich keine übergreifenden Planungsansätze ergeben. Vor dem Hintergrund, dass sich auch keine erkennbaren Entwicklungen in den kommenden Jahren abzeichnen besteht zurzeit keine erkennbare Gefahr einer untergeordneten Entwicklung. Die Fortführung der Planung gegen den Willen der Eigentümerschaft und ohne konkrete Planungsabsichten von privater Seite erscheint nicht vielversprechend.“

Ich empfehle daher das begonne Planverfahren einzustellen,

so Professor Karl Ziegler gegenüber dem Gemeinderat und der Gemeindeverwaltung. Auch die, im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan, verhängte Veränderungssperre sollte daraufhin augehoben werden. Eine Erfordernis zur Aufrechterhaltung der Veränderungssperre wird nach einer Einstellung des Bebauungsplanverfahren nicht mehr gesehen. Der Gemeinderat stimmte beiden Beschlussanträgen einstimmig zu.

„Wir haben die Bürger gefragt und haben sie gehört.“

In den Fraktionen des Gemeinderats herrscht Einigkeit darüber, dass es derzeit also keinen Handlungsbedarf gebe. Günter Heinisch, Fraktionsvorsitzender der Grünen, sagte: „Wir haben die Bürger gefragt und wir haben sie gehört, daher stimmen wir der Empfehlung von Professor Ziegler zu“. Auch der Fraktionssprecher der SPD, Jürgen Merx, stimmte dieser Meinung zu:

Wenn bei den Bewohnern der Grundstücke derzeit keine Absichten erkennbar sind, sollten wir einen Teufel tun, mit einem Bebauungsplan einen möglichen Widerstand dagegen heraufzubeschwören.

Was für die Grundstückseigentümer bedeutet, dass sie mögliche Bauvorhaben in Zukunft also angehen könnten. „Allerdings“, fügte Dr. Josef Doll, Fraktionsvorsitzender der CDU, an: „nicht ohne Abstimmung zwischen dem Bauherren und den Nachbarn, der Gemeinde sowie dem Baurechtsamt“. Diese Kommentierung war eine Binse – denn das ist gesetzlich vorgeschrieben.